Einzelbild herunterladen
 
  

Aus der Partei.

Die Organisationen zur Budgetbewilligung. Die Generalversammlung des Wahlkreises Bochum  . Gel. senkirchen, die am Sonntag in Wattenscheid   tagte, nahm nach überaus sachlicher Besprechung bereits zur badischen Budgetfrage Stellung. Sie nahm folgende Resolution an, die von den Genoffen Wetter und Bendler beantragt wurde:

berechtige nicht zur fristlosen Entlassung. Ein Vergleich auf 14 M. sei empfehlenswert. Die Parteien stimmten dem Vergleichsvor­schlag zu.

Aus der besten der Welten.

Nacht zum Sonntag verüible Ball dann Selbstmord. Er zerriß das Bettlaken, knüpfte daraus einen Strick und hängte sich an einem Halen auf. Der Strick zerriß. Ball wiederholte den Selbstmord­versuch dann mit Erfolg. Der Gefängniswärter fand beim Auf­schließen der Zelle am Sonntagmorgen Ball als Leiche vor.

In dem lübeckischen Dorfe Rönnau, unweit Travemünde  , spielte In der gestrigen Verhandlung konnte daher nur noch gegen sich dieser Tage ein Vorfall ab, der so recht drastisch die Göttlich Biernath und Sinnreich verhandelt werden. Der Staatsanwalt feit" unserer bestehenden Weltordnung illustriert. Am vorigen 157 Ctr.- G.- 8. Nach§ 157 ist die an sich verwirfte Strafe wegen plädierte für Bejahung der Schuldfragen und der Unterfrage aus Sonnabend sette man eine Frau Heine, Mutter dreier Kinder 157 Str.-G.-B. Nach§ 157 ist die an sich verwirkte Strafe wegen im Alter von 4 und 3 Jahren sowie 10 Wochen, auf die Straße. die Angabe der Wahrheit gegen den des Meineids geständigen An­Meineids auf die Hälfte bis auf ein Viertel zu ermäßigen, wenn Ihr Mann arbeitet auswärts und konnte deshalb nichts dagegen geklagten eine Verfolgung wegen eines Verbrechens oder Vergehens ein Obdach gewährt hatte, mußte sie am folgenden Tage mit ihren teidigerBiernaths darzutun, es liege der Fall des§ 52 St.-G.-B. tun. Nachdem man auf vieles Bitten nachts der Unglüdlichen noch nach sich ziehen fonnte. Rechtsanwalt Dr. Alsberg suchte als Ver Kindern, die gleich wie sie ohne Hemd und barhäuptig waren, am bor. Nach§ 52 ist eine strafbore Handlung nicht vorhanden, wenn Wege liegen und von den Gaben ihren Hunger stillen, die ihr mit der Täter durch unwiderstehliche Gewalt oder durch eine Drohung, leidige Menschen brachten. Am Sonntag abend weigerte sich der welche mit einer gegenwärtigen, auf andere Weise nicht abwend­Ortsvorsteher, der Frau mit ihren Kindern ein Obdach zu bieten. baren Gefahr für Leib oder Leben seiner selbst oder eines Ange Nur dem Umstande, daß die Frau, die wie ihre Kinder matt zum beantragte Freisprechung. Dasselbe beantragten für den Mitange­hörigen verbunden war, zu der Handlung genötigt worden ist. Er umfallen war, von zwei anderen Einwohnerinnen des Dorfes be- flagten Sinnreich dessen Verteidiger, Rechtsanwalt Grünspach gleitet war, hatte sie es zu verdanken, daß sie im Sprißenhause und Eger. Sie legten dar, daß Sinnreich einen Meineid nicht ge unter der Sprite schlafen, während die Mutter mit dem Säugling Ueberzeugung entsprochen. Ein Motiv für ihn, falsch auszusagen, Unterkunft fand. Dort mußten die Kinder auf den Steinen leistet habe. Was er in Hamburg   beschworen habe, habe seiner sich in einer Ecke hinhocken mußte, weil kein Raum zum Liegen habe auch gefehlt. Es müssen deshalb beide Schuldfragen, sowohl mehr vorhanden war. Den nächsten Abend war die Frau mit die wegen wissentlichen, wie die wegen fahrlässigen Falscheides ver­ihren Kleinen wieder ohne Unterkunft. Nun wurde ihr das so- neint werden. genannte Badhaus als Nachtlager überwiesen, das bisher als Hühner-, Schaf- und Holzstall benutzt wurde, und aus dem man erst die Hühner hinausjagen mußte. Ein wenig Stroh bildete das Lager der hungernden Aermsten. Was aus der heimatlosen Familie wird, steht dahin. Wie es heißt, ist sie noch nicht lange genug am Orte, um den Unterstützungswohnsiz erworben zu haben. Deshalb stößt man nun in der vorstehend geschilderten Weise mit ihr hin und her. Wie der Satz Liebet eure Nächsten" in der Bragis aus­sieht, dafür ist obiger Fall ein kleines Beispiel. Es zeigt auch, wie bringend erforderlich die Bildung großer Unterstützungs­verbände ist.

" Die Bewilligung des Budgets durch die badischen Landtags abgeordneten widerspricht dem Beschlusse des Nürn. berger Parteitages. Nur der Nachweis der zwingenden Notwendigkeit dieses Han­belns kann die badischen Genossen entlasten. Angesichts der gegenwärtigen politischen Situation im Reiche spricht die Generalversammlung des Reichstagswahlkreises Bochum Gelsenkirchen   die bestimmte Erwartung aus, der Parteitag werde die Augelegenheit mit der Ruhe und Sachlichkeit behan­deln, die im Interesse der Partei und im Interesse der politischen Entwickelung der Gegenwart und der nächsten Zukunft geboten ist und deren Parole sein muß: Nieder mit der konservativ- klerifalen Reaktion. Die Generalversammlung ist weiter der Ansicht, daß es im Interesse der Verhütung solcher Differenzen erwünscht wäre, wenn Der Parteitag die Budgetfrage in dem Sinne regelte, wie der An­trag Frohme in Nürnberg   beabsichtigte. Die Delegierten des Wahlkreises Bochum  - Gelsenkirchen   werden beauftragt, auf dem Magdeburger   Parteitag in diesem Sinne zu wirken und mit Entschiedenheit allen Versuchen entgegenzutreten, die den Parteitag etwa zu einer Fundgrube für die Agitation der Gegner machen könnten. Wir möchten zu dieser Resolution nur bemerken, daß das Vor­gehen der badischen Fraktion selbst bewirkt hat, daß der Zeitpunkt für grundsäßliche Auseinandersetzungen über die Budget­frage gegenwärtig fehr ungünstig ist. Jest handelt es sich in erster Reihe um die Sicherung der Autorität der Parteitagsbeschlüsse und von einer Aufhebung der Nürnberger Resolution tann feine Rede sein. Schon deshalb nicht, weil sich gerade gezeigt hat, daß sich über die Auslegung der Lübeder Reso­lution die unvereinbarsten Meinungsverschieden. Die königliche Ansiedelungskommission zu Posen als Arbeitgeber. heiten erhoben. Gerade um mißbräuchlichen Aus­legungen vorzubeugen, hat der Nürnberger Parteitag feine neue, unmißberständliche Resolution beschlossen, im Gegensatz zur Resolution Frohme, die es bei dem Wortlaut der Lübeder Resolution belassen wollte. Eine neue Resolution Frohme würde also nur den Effeft haben, daß jeder Verstoß gegen die Ansichten der Parteitagsmehr heit mit besonderen Umständen" beschönigt werden könnte und deshalb den unverkennbaren Charakter des Disziplinbruches berlöre!

Die Partei in Sachsen- Meiningen  .

"

Am verflossenen Sonntag fand in Pößned der Landes­parteitag für Sachsen- Meiningen   statt. Der Geschäftsbericht des Landesvertrauensmannes balanzierte in Einnahme und Ausgabe mit 5 441,58 M. Es wurde im Berichtsjahr, in das die Landtags­wahlen fielen, die unserer Partei einen so schönen Erfolg brachten, eine rege Agitation entfaltet. Die Presse hatte unter der herr­schenden Krise zu leiben, fonnte aber trotzdem ihre bisherige Abonnentenzahl behaupten. Das Saalfelder Boltsblatt" hatte 5238, der Sonneberger Boltsfreund" 5500 Abonnenten. Der Be­richt über die stattgehabte Landtagswahl und die Tätigkeit der Landtagsfraktion führte zu dem Resultat, daß die Landesleitung und die Landtagsfraktion beauftragt wird, in Erwägung zu ziehen, daß für die nächste Landtagssession für beide Parteiblätter ein ge­meinsamer Berichterstatter angestellt werde. Ueber die nächste Reichstagswahl referierte der Kandidat des 2. Meininger Kreises, Genosse Reißhaus- Erfurt. Er sprach die bestimmte Erwar tung aus, daß unsere Genossen alles daran seben, um den zweiten Kreis bei der nächsten Wahl wieder glänzend zu holen. Ebenso müsse auch Müller- Meiningen aus dem Sattel gehoben werden. Gemäß den Beschlüssen des letzten deutschen   Parteitages wurde das Landesorganisationsstatut von einer Stommission einer Revision unterzogen. Hiernach wird der Monatsbeitrag auf 30 Pf. erhöht, wovon der Zentral- und Landestaffe 60 Proz., den Mitgliedschaften 40 Broz. zufließen. Auch den sonstigen Beschlüssen des Leipziger Barteitages ist im neuen Statut Rechnung getragen worden. Eine Reihe von Anträgen vurden dem Landesvorstand zur Berücksichti­gung überwiesen. As Landesvorstand wurde Genoffe Seige Bößned wiedergewählt. Nach Magdeburg   wird Genoffe Heinrich dard- Salzungen delegiert, während die Beschidung des Kopen hagener Kongresses der Soften wegen abgelehnt wurde. Der nächste Bandesparteitag findet in Gisfeld statt.

Polizeiliches, Gerichtliches ufw.

geflagten Handlungslehrling Otto Biernath schuldig des wiffent. Nach längerer Beratung Sprachen die Geschworenen den An lichen Meineides unter Bejahung der Frage, daß er durch die wahr. beitsgemäße Aussage sich der Berfolgung eines Verbrechens hätte aussehen fönnen. Bezüglich des zweiten Angeklagten, des Agenten David Sinnreich verneinten die Geschworenen die Schuldfragen. Das Urteil lautete gegen Biernath auf 9 Monate Gefängnis unter Anrechnung von 3 Monaten der erlittenen Untersuchungshaft und gegen Sinnreich auf Freisprechung. Wie Landgerichtsdirettor Geher in der Urteilsbegründung ausführte, hat das Gericht die nath zur Zeit der Gidesleistung ein noch sehr jugendlicher Mensch Verfehlung des Biernath so milde als möglich angesehen, da Biera war, der außerdem völlig unter dem verderblichen Einflusse des Ball gestanden habe. Strafmildernd sei ferner der Umstand ge Weise in ihrer weiblichen Ehre getroffen worden sei, erklärt habe, wesen, daß die Beugin Frau Frücke, die allerdings in der schwersten daß sie dem Biernath berziehen habe und ihr an seiner Bestrafung nichts liege.

aus der Haft entlassen. Die Geschworenen beschlossen ferner, ein Auf Antrag des Rechtsanwalts Dr. Alsberg wurde Biernath Gnadengefuch für Biernath zu unterzeichnen,

Aus der frauenbewegung.

Zunahme der Frauenarbeit.*

berichtenden Krankenkassen, so ergibt sich folgendes Bild: die Be­wegung der Beschäftigtenziffer. betrug im Durchschnitt der ersten sechs Monate der nachstehenden Jahre in Prozent bei den männ­lichen und weiblichen Arbeitskräften:

1907

1908

-

Männliche +2,20 0,16

1909

1910

- 1,62 +4,24

-

Weibliche +7,38

3,87 4,23

6,54

Auf dem königlichen Ansiedelungsgute Thure, Kreis Schubin  , war der Arbeiter S. beim Bau des Vorflutgrabens beschäftigt. Gin Vorarbeiter nahm die Leute an und zahlte ihnen auch regelmäßig Vorarbeiter, daß er nicht auszahlen tönne, da er, wie sonst üblich, den ihnen zustehenden Lohn aus. Eines Tages jedoch erklärte ber bon bem ihm wieder vorstehenden Schachtmeister kein Geld zur darauf entlassen worden, und wie in einer Klage des Vorarbeiters Auszahlung erhalten habe. Der Schachtmeister ist dann gleich gegen den Schachtmeister wegen des dem Vorarbeiter gleichfalls entgangenen Lohnes festgestellt wurde, wegen Unterschlagung des Lohnes. Der Vorarbeiter hat in der Privatflage nur einen Teil von dem ihm zustehenden Lohn retten können, übrigens hat er auf ganz falschem Wege sein Recht gesucht. Die Arbeiter stellten die Sache dem Gutsverwalter vor, verlangten ihren Lohn und drohten, wenn ihnen der Lohn nicht gezahlt wird, mit Arbeitseinstellung. Der Gutsverwalter beruhigte die Leute, indem er ihnen erklärte, daß Wir berichteten neulich schon über die Zunahme der Frauens doch der Lohn sichergestellt sei, es würde den Arbeitern nichts ver- arbeit. Das Tempo, in welchem in den letzten Jahren die Frauen­loren gehen. Wenn der Statastertontrolleur komme, bekämen fie arbeit in Deutschland   zunimmt, ist auffallend rasch. Nicht nur hat alle ihren Lohn. Da aber trotzdem eine Auszahlung nicht erfolgte, fich die Frauenarbeit während der Jahre der Krise immer im beschritten die Arbeiter den Klageweg und verklagten die königlich Gegensatz zu der Arbeitsgelegenheit der Männer vermehrt, auch preußische Ansiedelungskommission. Der Arbeiter S. wurde mit vorübergehende Rückschläge sind schon nach fürzester Zeit mehr als feiner Klage beim Amtsgericht Schubin   abgewiesen. Da ihm von feiner Organisation Rechtsschutz gewährt ist, so ging die Sache an ausgeglichen worden und seit dem Beginn der wirtschaftlichen Gra das Landgericht Bromberg. Dieses hat nun den Kläger gleichfalls holung nimmt die Frauenarbeit erst recht wieder zu. Stati. abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, daß der Gutsverwalter stische Belege für die Ausdehnung der Frauens nicht so viel Vollmacht gehabt habe, um den Leuten die Versicherung arbeit bieten die Mitgliederziffern der Krantenfassen: aus ihnen zu geben, daß ihnen der Lohn sicher sei. Auch sei dies nur eine läßt sich die Zunahme der weiblichen Beschäftigten in Industrie und mündliche Abmachung; wenn ein wirkliches Rechtsgeschäft abge- Handel mit voller Deutlichkeit erkennen. Verfolgt man nämlich die schlossen werden sollte, dann hätte dies müssen schriftlich geschehen. Beschäftigtengiffer bei den an das Reichsarbeitsblatt" Zum Schluß machte der Richter noch die Bemerkung, daß ja dem Kläger   noch ein anderer Weg offen stehe, nämlich der, daß er den Gutsverwalter verklage. Nach diesem Urteil sind die Arbeiter bei der Ansiedelungskommission einfach rechtlos im wahrsten Sinne des Wortes. Die Ansiedelungskommission ist die Bejizerin des Gutes, sett einen Verwalter ein und läßt das Gut bewirtschaften. Dieser stellt zu den Planierungsarbeiten einen Schachtmeister ein, und diefer nimmt sich einen Vorarbeiter, und dieser stellt die nötigen Arbeiter ein. Der Schachtmeister erhält von der Ansiedelungs­fommission, in diesem Fall vom Gutsverwalter, das Geld zum Aus. zahlen des Lohnes. Der Schachtmeister übergibt der Bequemlichkeit halber den Lohn zum Auszahlen an den Vorarbeiter. Das geht eine ganze Zeit in schönster Ordnung. Plöblich erhalten die Are Jahre zugenommen, während die der männlichen im ersten Semester Einmal hat die Zahl der weiblichen Beschäftigten in jedem beiter und auch der Vorarbeiter keinen Lohn. Und sonderbarerweise 1908 und 1909 zurüdging, sodann ist aber auch in den Jahren 1907 findet das Gericht nicht, daß doch der Arbeitgeber, in diesem Fall die Ansiedelungskommiffion, den Arbeitern gegenüber haftet für all und 1910, wo die Zahl der Männlichen ebenfalls zunahm, die der den Schaden, der ihnen erwächst, namentlich, wenn der Schacht- Weiblichen relativ bedeutend stärker gewachsen. Die Ostereier für den Pfarrer. Der Genosse Puchta als Ber. meister die Löhne bereits empfangen und dann nicht ausbezahlt Wenn auch die Statistit nicht alle gewerblich Beschäftigten umfaßt, antwortlicher unseres Parteiblattes in Bayreuth   wurde wegen hat. Sie haftet vom Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereiche so spiegelt sich in ihr doch die allgemeine Entwickelung und Bea Beleidigung des Pfarres Müller in Langenau   zu 50 M. Geldstrafe tung aus unbedingt. So bleibt dem Arbeiter nun nichts weiter megung zweifellos getreu wieder. Aus der Zusammenstellung läßt verurteilt. Der Pfarrer fühlte sich beleidigt dadurch, daß in dem übrig, als den Gutsverwalter zu verklagen. sich aber weiter ersehen, daß die Ausdehnung der Frauenarbeit im Blatt die Tatsache, daß der Pfarrer alljährlich für sich im Dorf Berhältnis zur Männerarbeit im bergangenen Jahre Gaben sammeln läßt, für unmoralisch erklärt wurde. Dort be- Wohlfeile Besuchsgelegenheit zur Weltausstellung in Brüffet steht nämlich die Einrichtung, daß zu Ostern jeder Hausbesitzer beschafft für die Mitglieder deutscher Konsumbereine der Allgemeine relatio am stärksten war; während die Zahl der männlichen Be­1,20 m, jeder sonstige Einwohner 60 Pf. Abgabe für den Pfarrer Konsumverein für Aachen   und Umgegend. Brüssel ist für Fremde schäftigten um 1,62 Bros. abnahm, ist die der weiblichen um 4,23 entrichten muß; bei armen Arbeitern, die nicht zahlen konnten, zurzeit ein außergewöhnlich teures Pflaster. Wer mit den Ver- Prozent gewachsen. Auch das laufende Jahr hat für die wurde sogar mit dem Gerichtsvollzieher gedroht. Neben dem Gelb hältnissen nicht vertraut ist, fut gut, sich vorher so einzurichten, daß iauen einen relativ weit stärkeren Beschäftigungszuwachs gebracht werden auch noch Eier, Schinken usw. für den Pfarrer gesammelt. verein hat in Verbindung mit anderen Organisationen für alle Brozent, letztere nur um 4,24 Proz. zu. So sehr nun auch, die er vor Enttäuschungen geschützt bleibt. Der Aachener Konsum als für die Männer: die weiblichen Beschäftigten nahmen um 6,54 deutschen   Genossenschaftsmitglieder, die hiervon Gebrauch machen Einstellungen von Frauen in Gewerbe und Handel augenommen wollen, folgende Abmachungen getroffen: Für Reise Aachen  - Brüffel und zurück dritter Klaffe, Gintritts- bas Angebot noch genau so wenig den Ansprüchen genügt wie im haben, noch stärker ist die Nachfrage gewachsen, so daß farte zur Ausstellung, Führung durch diese wie durch Brüssel  , freie Verpflegung in guten Häusern und Hotels und freies Logis werden Vorjahr. Daß die Erwerbsluft bei den Frauen abgenommen habe berechnet für drei Tage 30 M. Ginzelbillette, gültig für die Fahrt und dadurch eine Verminderung des Angebotes eingetreten sein Aachen  - Brüssel   und zurück, werden zum Preise von 6,75 M. gegen sollte, das ist ausgeschlossen, vielmehr dürfte die Neigung zur vorherige Bestellung ebenfalls besorgt. Der bestgelegenfte Bug geht Selbständigkeit und unabhängigkeit che noch zus ab Aachen   4,29 Uhr nachmittags. Man ist dann abends in Brüssel   genommen haben. Auch die Andrangsziffern am gewerblichen Ar­und am anderen Morgen in der Ausstellung. Zur Ausstellung selbst beitsmarkt bestätigen diese Annahme. Die Zahl der weiblichen ist nachmittags der Eintrittspreis boppelt so hoch wie vormittags. Arbeitsuchenden war im Durchschnitt des ersten Semesters dieses Um die Preisermäßigung zu gewähren, müssen mindestens zwanzig Bersonen sich beteiligen. Sehr zu empfehlen ist das Dreißig- Mart. 1. Die Arbeiterin 23. flagte gestern gegen die Großbuchbinderei Abonnement für drei Tage. Für zwei Tage fann nur eine Preis. D. Bleistein auf Zahlung von 2,40 M. für den Rest des Ent. ermäßigung von 5 M. zugestanden werden. laffungstages. Die Klägerin hatte mit einer Mitarbeiterin am Anfragen und Bestellungen richte man an den Geschäftsführer Entlassungstage einen Streit gehabt. Troß vorangegangener Ber  - des Allgemeinen Konsumvereins für Aachen  , J. Honrath, Kurhaus­warnung des Abteilungsvorstehers hob der Streit zu Beginn der Straße 13, I. Frühstückspause von neuem an. Darauf wurde die Klägerin sofort entlassen. Das Gewerbegericht gab dem Klageantrage statt. Be­gründend wurde ausgeführt, da die Frühstückspause nicht zur Arbeitszeit gehört, war niemand durch den Streit von der Arbeit abgehalten. Es tann deshalb auch von einer Störung im Fort­gange des Betriebes nicht gesprochen werden. Auch der Einwand, gegen Ball und Genossen wurde gestern beendet. Ueber den In­die Entlassung tonne jederzeit erfolgen, ist vom Kollegium ver- halt der Anklage und den Beginn der am 6. Juli begonnenen Ver­worfen worden, weit das Brinzip der Einheit des Arbeitstages handlungen haben wir am 7. d. Mets. berichtet. Im Laufe der nicht durchbrochen werden kann. Wir entlassen, so ist danach für Verhandlungen legte der Mitangeklagte Biernath ein eingehendes ben Entlassungstag boll au zahlen. Geständnis ab. Gr sei von Ball zu dem Meineide angestiftet. Bier­2. Gegen den Buchdruckereibefizer Gerth flagte der Lauf- nath hatte sich aum Meineid verleiten laffen, weil er von Ball wirt. bursche H. Er forderte 28 m. tegen fristloser Entlassung. Der schaftlich abhängig war und Ball gedroht hatte, er würde ihn sonst Beklagte wendete ein, er habe den Aläger wegen seiner starten wegen Beihilfe zu seinen Handlungen denunzieren, Biernath würde Kurzsichtigkeit entlassen müssen und weil er ihm zu viel Schaden auch wegen Verleumbung der Frau Fruce ins Gefängnis kommen. angerichtet hätte. Der Kläger   bestreitet sein Verschulden an dem Biernath hatte der Wahrheit zuwider beschworen, er habe mit Frau schen Arbeiterinnen mit 100,62 gegen 120,21, bei Fabrit. Schaden und macht die mangelhafte Burichtung der Tiegelpresse Früde intim verkehrt. Ball bezeichnete die Angaben der Mitange arbeiterinnen mit 93,78 gegen 129,20, in ber Metallindustrie durch den Beklagten für den Schaden verantwortlich. Das Gericht flagten als Lügen. Als die langdauernde Verhandlung immer

Soziales.

Bur Wohnungsenquete ber Ortskrankenkasse für Raufleute. In unserer Besprechung der Berliner   Wohnungsenquete ist versehentlich Albert Sohn als Borsitzender der Klasse bezeichnet. Er ist bekanntlich nicht Vorsitzender, sondern Geschäftsführer der Orts­trantentasse für den Gewerbebetrieb der Kaufleute, Handelsleute und Apotheker.

Unrichtige Entlassungsgründe,

Gerichts- Zeitung.

Der umfangreiche Meineidsprozeß

Jahres um 18% Bros. größer als im selben Zeitraum 1909. Der Anbrang am Arbeitsmarkt für Weibliche stellte sich im ersten Halbjahr durchschnittlich auf 88,31 gegen 88,83 im gleichen Zeit. raum 1909. Innerhalb der einzelnen Berufsarten sind allerdings merkliche Verschiebungen eingetreten. So ist der Andrang zum Schneiderinnen, zum Kellnerinnenberuf, im Nahrungs- und Genußmittelgewerbe und merkwürdigerweise auch bei den Dienst boten gewachsen. Bei den letzteren drei Berufsarten hat auch tat. sächlich die Zahl der Arbeitsuchenden zugenommen, während in der Schneiderei die Zunahme des Andranges gegenüber dem Vorjahr Bei Schneiderinnen tamen auf je 100 offene Stellen dieses Jahr auf einer starken Abnahme der offenen Stellen für Weibliche beruht. durchschnittlich 99,88 Arbeitsuchende gegen 95,92 im Vorjahr, bei Sellnerinnen 113,21 gegen 100,00, bei Dienstboten 66,12 gegen 65,31 Kellnerinnen 113,21 gegen 100,00, bei Dienstboten 66,12 gegen 65,31 und im Nahrungs- und Genußmittelgewerbe( zum großen Zeil Tabafarbeiterinnen) 183,66 gegen 107,88. Sehr start zurückgegangen ist der Andrang im Textilgewerbe, wo er sich auf 85,84 stellte gegen 106,03 im Vorjahr, in der Papierindustrie, wo er 133,03 gegen 149,64, bei Wäscherinnen mit 90,22 gegen 108,74, bei graphi

hält es für unmöglich, daß ein von der Straße genommener flarer die Schulb Balls bartat, suchte er" Anfälle" und" Berhand- mit 123,47 gegen 192,56. In allen diesen Berufen wurde die Ab. Arbeiter, ber mit Buchbruck noch nichts zu tun gehabt hat, gleich lungsunfähigkeit" zu fimulieren. Die Simulation wurde gerichts- nahme des Andranges durch eine äußerst fräftige Zunahme der gute Arbeit liefern tönne. Auch die Burssichtigteit des Blagers ärztlich bekundet. Trotzdem verblieb Ball beim Leugnen. In der Arbeitsgelegenheit für Weibliche bewirkt,