kanntNch die Herne G. m. v. H., die den außerfiskalischen Besitz anHiberniaaktien verwaltet, ihren Sitz von Berlin nach Güstrow inMecklenburg verlegt._Tabakzoll.Auf der Rückseite der mit dem.Kiepenkerl' geschmückten Tabak-pZckchen der Firma Henrics Oldenkott senior u. Comp., Rees amRhein, findet man folgenden lehrreichen Aufdruck:.Beachtenswert!Der Zoll auf ausländischen Rohtabak betrug bis 1879pro Pfund................ 12 Pf.Durch Gesetz vom 16. Juli 1879 erfolgte eine Erhöhungdesselben pro Pfund auf.......... 42'/» Pf.Nach dem Gesetz vom 1ö. Juli 1909 wird außerdemnoch ein Wertzuschlag erhoben von....... 40 Proz.Der ausländische Nohtabak ist hiernach zurzeit also pro Pfundmit 42,5 Pf. und 40 Proz.= 17 Pf.= zusammen 69,5 Pf. Zollbelastet. Der«Segen' unserer Zollpolitik wird den Rauchern durchden erwähnte� Aufdruck recht nachdrücklich in Erinnerung gebracht.■Schade, datz es bei den Lebensmitteln nicht in ähnlicher Weise ge-schieht. Dadurch würde mancher mehr Verständnis für die„Herr-lichen Zeiten" gewinnen, denen unser Volk seit einigen Jahren ent«gegengeführl ist._Zusammenschluß.Wie au? den Verwalwngen mitgeteilt wird, ist der Plan, dieDeutsch-Luxemburgische Bergwerk"-Gesellschaft mit der DortmunderUnion zu verschmelzen, wieder aufgenommen worden. Man darfannehmen, daß dann auch die Angliederuug der Gewerkschaft KaiserFriedrich und der Zeche Tremonia wieder in den Kreis der Ve-strebungen gezogen worden ist. Ein neuer Montantrust ist damit imEntstehen begriffen.._Wirkung des Branntweinboykotts.Ueber die Wirkung des sozialdemokratischen Branntweinbohkotts,speziell in Berlin. äugern sich zwei Berichte im Berliner Jahrbuchfür Handel und Industrie. Der erste Bericht erklärt kurz:„inwie-weit der von der sozialdemokratischen Partei betriebene Branntwein-boykott von Wirkung fein wird, entzieht sich vorläufig dem Urteil".Im zweiten Bericht von ringfreier Seite liest man aber: Die Er-bitterung der Bevölkerung gegen die Finanzreform des Reiches hatsich in Boykottierungen, speziell des Artikels Branntwein gezeigt.Auch dadurch ist der Konsum bedeutend zurück-gegangen und die gesamte Spirituosenbranche leidet darunterunverdienterweise." Ganz.unverdienlerweise" kommen aber vielevon den Herren Grobdestillateuren nicht zu dieser Schädigung ihresGeschäftes. Die meisten der Herren Grotzdestillateure ernten jetztnur den Lohn dafür, daß sie bei den Wahlen und auch sonst sehrbeflissen waren, Arm in Arm mit den Agrariern gegen die Sozial-Demokratie zu kämpfen. Den Arbeitern wird die Wirkung desBoykotts ein Ansporn sein, nun erst recht bei dem Boykott zu be-harren und ihn mit immer größerer Entschiedenheit fortzusetzen.Bochumer Berein. AIS erste der großen deutschen Hütten-gesellschasten veröffentlicht der Bochumer Verein seinen Abschluß fürdaS Geschäftsjahr 1909/10. Die Dividende wird wieder in der vor-jährigen Höhe von 12 Proz. vorgeschlagen. Die Abschreibungenwerden mit 1,8 Millionen Marl etwas höher als für das Vorjahrbemeffen.LerkaufSvereinigung. Nachdem die Verhandlungen zwecks Bildungeines allgemeinen Roheisenverbandes gescheitert find, hat sich heuteeine Reihe der bedeutendsten niederrheinisch-westfälischen Hochofen-werke mit den ostdeutschen Roheisenherstellern gum gemeinsamenVerkauf zusammengeschlossen. Durch diese Vereinigung haben dieseHauptwerke unter sich den Wettbewerb ausgeschaltet.Deutsche Baumwollwareu am Weltmarkt.Faffen wir den Wert sämtlicher ausgeführten Baumwollgarneund Gewebe im ersten Semester dieses Jahres zusammen und ver-? strichen ihn mit dem vom ersten Halbjahr 1898, so erhalten wirolgendeS Bild. Die Ausfuhr betrug in 1000 Mark bei1898 1910 Zunahme in Proz.Garn..... 0 702 26 055 169Gewebe.... 90 707 175 049 98Insgesamt 100409 201104 100Die Ausfuhr von Garnen ging von 28,03 Millionen im erstenHalbjahr 1909 auf 26,06 Millionen im ersten Semester dieses Jahreshinauf. Baumwollgewebe wurden für 175,05 Mill. M. im Auslandeabgesetzt gegen 147,96 Mill. im ersten Halbjahr 1909. Insgesamtergibt sich für die Ausfuhr von Baumlvollgarnen und Geweben diesesJahr ein Wert von 201,10 Mill. gegen 170,99 Mill. M. im vorigen Jahre.Gegenüber 1909 hat sich besonders die Ausfuhr von Geweben äußerstkräftig entwickelt, während im Vergleich zu früheren Jahren besondersdie GarnauSfuhr stark zugenommen hat. An Baumwollgeweben wurdendieses Jahr 269 264 Doppelzentner exportiert gegen 241 601 Doppel-zentner im vorigen Jahre. Zugenommen hat die Ausfuhr von 1909 auf1910 vornehmlich bei gefärbten, bedruckten, bunt fgewebten Geweben,deren Aussuhr von 97 145 Doppelzentner im Werte von 36.98 Mill.Mark auf 116 479 Doppelzentner im Werte von 51,96 Millionenhinaufging. Sehr verschiedenartig war die Mengen- und Wert-gestaltung im ersten Semester bei nachstehenden Baumwollgeweben.Sie betrugin Doppelzentnern in 1000 M.1909 1910 1909 1910tandschuhe, Haarnetze.. 10 109 9 400 14 567 16 057wümpfe, Socken... 48175 49098 88552 87529Während die Menge bei beiden Wirkwaren hinter der deö Vor»jahres zurllckblieb, ging der Ausfuhrwert über den vorjährigenhinaus._Anspruch zu nehmen, die eben durch die Beiträge dieser Gesamtheitaufgebracht werden.Die Frage der städtischen oder staatlichen Arbeitslosenversiche-rung wird zweifellos einen rascheren Fortschritt erfahren, wenn, beigänzlich verbotener gewerbsmäßiger Kinderarbeit, die durch Arbeits-losigkeit entstehend« wirtschaftliche Not durch Unterstützungen auf-gebracht werden müssen, deren Kosten von den Gemeinden zu tragensind. Pflicht aller Prolctaricreltern ist es zweifellos in ihremeigensten Interesse, das Verbot der Kinderarbeit, die für den er-wachsenen Arbeiter nur eine Schmutzkonkurrenz bildet, zu erstreben,und jeder einzelne muß sein Teil dazu beitragen, daß die bereitsbestehenden mangelhaften>Bcstimmungen innegehalten werden. Daskann aus verschiedene Art geschehen. Einmal durch Erfragen derAdresse des bei gesetzwidriger Beschäftigung angetroffenen Kindesund Mitteilung an die Kinderschutzkommission, dann aber, und dasist ein vorzügliches Mittel, durch Einwirkung auf den Unternehmer,der ein Kind beschäftigt. Ganz besonders in den Arbeitervierteln,wo in ungeheuren Mietskasernen die Aermsten der Armen wohnen,sind arbeitende Kinder am häufigsten zu finden. Beschäftigt werdensie von Milchhändlern und Bäckermeistern, deren Hauptkundschaftaus Arbeitern besteht. Erklärt jeder einzelne Arbeiterkunde jedemdieser Kinderausbeuter, daß er seine Wave nur von solchen Kauf-leuten beziehe, die keine Kinder beschäftigen, so wird auch hier derErfolg nicht ausbleiben. Daß die Herren Bäckermeister nicht davorzurückschrecken, die von ihnen beschäftigten Kinder auch noch zu der«leunrdcn, beweist ein Fall, den jüngst ein« unserer Genossinnen er-lebte. Sie beobachtete, wie früh um 6 Uhr ein schwächlicher Jungeaus einem Bäckerladen herauskam und Frühstücksbeutel trug. AISsie den Knaben anhielt, um seinen Namen und Adresse festzustellen,ritz er aus. Unsere Genossin ging nun zu dem Bäckermeister hineinund machte ihm Vorhaltungen, daß er Kinder vor der Schulzeitbeschäftige. Darauf hatte der Mann die Kühnheit zu behaupten,er beschäftige nur Frauen zum Frühstück austragen, den Jungenkenne er nicht, der habe die Beutel genommen und sei damit aus-gerissen. Das war denn unserer Genossin doch etwas zu viel. Siebegab sich sofort zum Polizeirevier und zeigte den Bäckermeister an,wozu sie allen Grund hatte. Der Meister war nämlich auch schonvon anderer Seite darauf aufmerksam gemacht worden, er solleKinder nicht beschäftigen, worauf er aber nur mit grobenSchimpfereien antwortete. Unsere Genossin hat dafür gesorgt, daß derName dieses trefflichen Mannes in seinem Bezirk bekannt gewordenist, und es bleibt nur zu wünschen, daß unsere Genossen und Ge-nossinnen die einzig mögliche Folgerung daraus ziehen. Gehen wirüberall gleich energisch vor, so wird die Kinderarbeit vor Schul-beginn hoffentlich bald verschwinden. Leider reicht unsere Machtdort nicht hin, wo die Kinderarbeit in vollster Blüte steht: in derHausindustrie.Hier kann ein besserer Schutz der Kinder nur erreicht werdenmit einem besseren Schutz der Heimarbeit, d. h. besserer Organisa-tion der Heimarbeiterinnen, Durchsetzung von Mindestlöhnen auchfür die Heimarbeit. So lange der Ausbeutung der erwachsenenHeimarbeiter keinerlei Schranke gezogen ist, so lange wird es un-möglich sein, hier die Kinderarbeit auszurotten oder auch nur einzu-dämmen. Hier zeigt sich wieder einmal, wie in unserem Wirt»schaftSleben nichts für sich allein, abgesondert von allen übrigenwirtschaftlichen Zuständen betrachtet werden kann, sondern wie einSmit dem anderen im unmittelbarsten Zusammenhang steht. DieKinderausbeutung kann nur beseitigt werden durch bessere Entloh-nung der Eltern und durch Versicherungsgesetze, die vor unverschul-deter wirtschaftlicher Not und Entbehrung schützen. Aufgabe derKinderschutzkommissionen ist es, hieran mitzuwirken, sich nicht ent-mutigen zu lassen durch unvermeidliche Mißerfolge in Einzelfällen.Indem wir feststellen, wa» ist, fördern wir die Beseitigung dessen,waS beseitigt werden mutz._Die weibliche Arbeitskraft in der Berliner Maschineuindustrie.In der Berliner Maschinenindustrie hat die weibliche Arbeits-krast sich bereits in großem Umfange das Feld erobert. Nach derStatistik des Deutschen Reiche? ergab die Zählung von 1907 folgendeZahlen über Arbeitskräfte in der Berliner Maschinenindustrie:ArbeitskräfteHub der frauenbewegung.Aus der Kinderschutzkommission.In ihrer überaus schwierigen Tätigkeit bei der Feststellung un-erlaubter Kinderbeschäftigung finden unsere Genossinnen nichtimmer den Rückhalt bei den Genossen, dessen sie durchaus bedürfen,sollen ihre Anstrengungen von einem praktischen Erfolg gekröntwerden. Es ist nur zu leicht begreiflich, daß ein großer Terl unsererGenossen die Tätigkeit der Kinderschutzkommission mit einem nassenund einem heiteren Auge betrachtet. Wissen doch leider nur allzuviele aus eigener Erfahrung, daß die paar Groschen, die das Kindverdient, bitter nötig gebraucht werden, wenn die Eltern durchirgendein Mißgeschick am Erwerb verhindert sind. � Wohl wissend,daß die Arbeit des schwachen Kindes dieses selbst weit mehr körper-stich und geistig schädigt als durch seinen mageren Verdienst ein-gebracht wird, sehen diese Aermsten doch häufig keinen anderenAusweg, um die größte Not abzuwehren. Was geschieht aber, sofragen wir, wenn eines Ta-zeS daS in Erfüllung geht. WoS wirfordern, was auch der eigentliche Zweck der Gründung der Kinder-fchutzlommissionen ist: wenn daS Gesetz die gewerbsmäßige Kinder«arbeit bis zum 14. Jahr überhaupt verbietet? Dann tritt ebenein, was heute schon in vielen Fällen geschehen müßte und wovorganz besonders der klassenbewußte Arbeiter mit begreiflicher Scheuzurückschreckt: die Armenkommission muß in Anspruch genommenwerden. Seitdem aber mit der Inanspruchnahme der Ärmenunter.stützung nicht mehr der Verlust des Wahlrechts verknüpft ist, gibt esKeinen politischen Grund, in Fällen wirtschaftlicher Not sich nichtan die Armenkommission zu wenden. Und zwar, darüber möge sichjeder, der um städtische Unterstützung einkommt, klar sein, nicht alsBittender, sondern als jemand, der infolge von Arbeitslosigkeit oderKrgnlheit ein Recht dgrauf hat, die Mittel eiyer GesaMheit inBranchenmännlich weiblichverheirateteArbeiterinnen117842825131147Maschinen und Apparate 26 250 1096Mühlcnbau..... 11 1Wagenbau..... 8018 135Schiffsbau..... 12Schutzwaffen..... 88Zeitmeßinstrumcnte.. 1 288Musikinstrumente... 8 076Chirurgische usw. Instrumente, Apparate.. 5 784 553 40Lampen usw..... 9 147 2634 283Elektrizitätsindustrie.. 86 348 7368 1004Wie die Aufstellung erkennen lätzt, war die weibliche Arbeitskraft schon vor drei Jahren in manchen Branchen sehr stark ver-treten, auch die verheiratete Arbeiterin war hier bereits in Verhältnis«mäßig großer Zahl erwerbstätig.Ueber die Lohnverhältnisse finden wir in der vom Metall-arbeiterverband herausgegebenen Untersuchung über die Existenz-grundlagen der Mittelbetriebe in der Berliner Maschinenindustrieeinige interessante Angaben. Danach wurden beispielsweise ineinem Betriebe, der in Massenfabrikation für eine größereFabrik Nähmaschinenbestandteile herstellte, folgende Löhne ge-zahlt: Wochenlöhne für männliche Arbeiter 27—36 M., für Ar-beiterinnen 14—15 M. Hier machen die Löhne der Arbeiterinnenim Durchschnitt nicht einmal 50 Proz. der Löhne für Männer aus.Bei Siemens u. Halske betragen die Stundenlöhne der Arbeiterinnenzirka 32 Pf., bei Akkordarbeit sollen bis zu 40 Pf. erzielt werden. Bei denSiemenL-Schuckert-Werlen verdienen die Arbeiterinnen 16—22 Pf. inLohn, in Akkordarbeit zirka 40 Pf. Der Wochenverdienst einer Arbeiterinwürde demnach bei achtstündiger Arbeitszeit betragen in Alkord-arbeit bei beiden Firmen 19,20 M., bei Siemens u. Halske in Lohn15,36 M., bei Siemens- Schuckert 9,60 M. Kann davon wohl einMensch existieren?— In den Mittelbetrieben der Lampenindustrieverdienen Arbeiterinnen 15—20 M., in einzelnen Fällen bis 25 M.,während in der Nähmaschinenindustrie durchschnittlich nicht mehr als14—15 M. Wochenverdienst erzielt wird. Die Lohne differierendemnach ziemlich erheblich. Die höheren Sätze erlangen jedoch nurwenige Arbeiterinnen. Gerade in der Elektrizitätsindustrie, wo diegrößte Zahl der Arbeiterinnen beschäftigt wird und die weiblicheArbeitskraft in stark steigendem Maße Verwendung findet, ist dieEntlohnung äußerst minimal. Die schlechte Entlohnung ist sowohlvom persönlichen, als auch vom beruflichen und allgemein Volkswirt-schaftlichen Standpunkte auS ein großer Schaden für die Arbeiter-schaft. Die niedrigen Löhne bedingen eine Lebenshaltung, die fürdie Arbeiterinnen eine ständige GesundheitSuntcrgrabung undzugleich eine Gefahr für die kommende Generation bedeutet.Eine degenerierte, ausgemergelte, schon in jungen Jahren entkräftete,den Todeskeim in sich tragende Mutter kann selbstverständlich keinegesunden kräftigen Kinder gebären. Die niedrigen Löhne für Ar-beiterinnen sind ferner ei» Anreiz für das Unternehmertum, durchAuSmerzung der teueren männlichen Arbeitskraft an Löhnen zusparen. Um die gefährdeten Plätze zu behaupten, setzen die ArbeiterLohnreduktionen nicht genügend scharfen Widerstand entgegen. Sobewirken die niedrigen Frauenlöhne direkt und indirekt ein Sinke»des gesamten Lohnniveaus. In allgemeiner volkswirtschaftlicher Be-ziehung erweist die schlechte Entlohnung der weiblichen Arbeitskraftbei ihrer steigenden Verwendung sich insofern als ein erheblicherNachteil für die Produzenten, als in der gezahlten Gesamtlohn-summe ihre Konsumkraft steckt, diese von jeuer in ihrem AuS-maß bestimmt wird. Ganz gleich, auf welche Weise dieKonsumkraft geschwächt wird, auf jeden Fall bedingt ihre Ver«Minderung ein Sinken der Lebenshaltung der Gesamtheit. Da jedeKousumverminderung aber auch ein Nachlassen der Produktion imGefolge hat, schränkt sie auch die Nachfrage am ArbeitZmarktein. So ergeben sich aus der schlechten Entlohnung der weiblichenArbeitskraft vielfache Schäden, die immer die Arbeiterschaft treffen.AuS diesen Gründen mutz die organisierte Arbeiterschaft mit allenKräften für das Prinzip der gleichen Entlohnung für gleiche Leistungeintreten, für dessen Durchsetzung alle organisatorischen Kräfte undKampfmittel einsetzen._Leseabcnde.Zehlenborf, Wannsecliahn. Mittwoch, den 3. August, 8 Uhr, beiBenno Micklei, Potsdamer Straße.Versammlungen— Veranstaltungen.Sechster Wahlkreis. Die Genossinnen der zweiten Abteilung ver.anstalten am Mittwoch, den 3. August, eine Dampferpartie nachden Gosener Bergen. Abfahrt: Vormittags 9 Uhr voif derJannowitzbrücke, Restaurant Schultheiß, Reederei Nobiling. Umzahlreiche Beteiligung wird gebeten.Berel» für Fraue» und Mädchen der Arbeiterklasse. Donnerstag,den 4. August, statt des AuSflugS nach Tegel: Dampferpartie nach Neumühle s50 Pf.). Treffpunkt VtlO Uhr,Schillingsbrücke; Abfahrt 10 Uhr.Nummelsburg. Genossinnen, die sich an der Feier deS Todestages der Genossin Kadeit beteiligen wollen, versammeln sichheute(Dienstag), nachmittags V/d Uhr, bei Blume, Alt-Box-Hagen 56.Gerichts-Zeitung*Polizeiliche Belästigung von Flugblattverteilern.Als am 2. Februar d. I. im großen Saale des Gewerkschafts-Hauses eine Versammlung abgehalten wurde, in der Lic. Mummsprach, verteilten zwei Mitglieder der Freireligiösen Gemeinde,Adolf Hardt und Otto Peege, unmittelbar vor der Saaltür, alsoim Hofgebäude eine Treppe hoch, Flugblätter an Versammlungs-besucher. Ein Schutzmann kam hinzu, verhinderte die weitereFlugdlattvcrteilung und erstattete Anzeige gegen die beiden Ge-nannten. Harndt und Peege erhielten polizeiliche Strafbefehle,in denen geschrieben steht, sie hätten„vor der Tür des Per.sammlungSlokalS, als» auf öffentlicher Ttrape", Druckschriftenohne polizeiliche Erlaubnis verteilt und sich dadurch strafbar ge-macht.— Vor dem Schöffengericht wurde zwar festgestellt, daßdie Verteilung nicht auf der Straße, sondern innerhalb deS Ge-bäudeS erfolgt war. Aber das Gericht bezeichnete den Vorraumdes Saales als einen öffentlichen Ort und verurteilte die beidenAngeklagten. Die Begründung des Urteils war so unklar, daß dieBerufungsinstanz die Sache zur nochmaligen Verhandlung andas Schöffengericht zurückverwies. Die erneute Verhandlungfand am Montag vor der 142. Abteilung statt.— Der Verteidiger, Rechtsanwalt Felix Behrendt, verwies darauf, daß nachZ 43 der Gewerbeordnung zur nicht gewerbsmäßigen Verteilungvon Druckschriften in geschlossenen Räumen eine polizeiliche Er-laübniS nicht erforderlich ist. Da es sich hier zweifellos um einengeschlossenen Raum, noch dazu in einem Privathause handele,müßten die Angeklagten freigesprochen werden. Außerdem be-antraate der Verteidiger, den Angeklagten auch die Kosten derVerteidigung aus der Staatskasse zu erstatten, da sie ja ohneGrund ein Strafmandat erhielten, in erster Instanz auch ver-urteilt worden seien und also ohne Niechtsbeistand ihre Sache nichthätten führen können.DaS Gericht sprach die Angeklaten frei aus den vom Ver»teidiger angeführten Gründen. Die Uebernahme der Verteidigungs-kosten durch die Staatskasse lehnte das Gericht aber ab mit derBegründung, der Fall läge so einfach, daß die Angeklagten keinesRechtsbeistandes bedürften.Allerdings liegt der Fall an sich einfach. Er ist aber sehr ver»wirrt worden, erstens durch die Polizei, welch« in ihrem Straf-mandat den„Ort der Tat" aus dem Innern deS Gebäudes aufdie Straße verlegte, und zweiten? durch das Schöffengericht,welches trotz der klaren Sachlage zuerst die Angeklagten verurteilthatte. Um diesen Knäuel von Irrtümern endlich zu entwirren»nd die Sachlage auf ihre ursprüngliche Einfachheit zurückzuführen,bedurften die Angeklagten unbedingt eines rechtskundigen Bei-standcs. Sie hätten sonst riskiert, trotz der einfachen Sachlageabermals verurteilt zu werden. Wenn ihnen trotzdem die Ver-teidigungskosten nicht zugebilligt werden, so beweist daS, wiewenig daS Recht des Staatsbürgers in Preußen gilt. Und dochgibt e« noch Leute, welche behaupten, Preußen sei ein Rechtsstaat.Ungültige statutarische Bestimmuug einer Bctrlebskrankenkasse.Die Allgemeine Betriebskrankenkasse der Stadt H�rne, dieauf Grund de»§ 60 des KrankenversichcrungSgcsctzeS errichtet ist,hatte durch einen Statutennachtrag den Kreis ihrer MitgliederanduS umgrenzt. ES war dadurch bestimmt worden, daß Mit-glieder sein sollten: alle im Betriebe und im Dienste der Stadtgegen Gehalt oder Lohn beschäftigten Personen und die Personen,die in solchen Kommunalbetrieben beschäftigt sind, deren Sitz inHerne ist und an denen die Stadt neben anderen Gemeinden be-teiligt ist. Der Nachtrag war auch vom Bezirksausschuß ge-nehmigt worden. Der Regierungspräsident zu Arnsberg bean-standete aber die Bestimmung als ungültig. In Betracht kommtfür die Anordnung der 8 48a des KralikcnversicherungSgefctzcs,wonach die höhere Verwaltungsbehörde die erforderliche Abände-rung des Statuts anzuordnen hat, wenn sich ergibt, daß in einemKassenstatut nach§ 24 Absatz I die Genehmigung hätte versagtwerden müssen, weil das Statut beziehungsweise die AenderungdeS Statuts den gesetzlichen Anforderungen nicht entspreche. DerRegierungspräsident erachtete als zuwcitgchend die Bestimmung,daß Mitglieder auch sein sollten die Personen, die in solchenKouiniunalbetricben beschäftigt sind, deren Sitz in Herne ist undan denen die Stadtgelneinde neben anderen Gemeinden beteiligtist. Die von anderen Gemeinden beschäftigten Arbeiter dürftennicht in die allgemeine Betriebskrankenkasse der Stadt Herne ein-gezogen werden.Die Kasse klagte gegen den Regierungspräsidenten. Da»Oberverwaltuiigsgericht wies aber die Klag« al» unbegründet ab.Tie Statutenbcstiminung, durch welche jene Ausdehnung der Mit-gliedschaft auf Personen ausgesprochen werde, die in anderenkommunalen Betrieben beschäftigt sind, deren Sitz in Herne istund an denen die Stadt neben anderen Gemeinden beteiligt ist,sei ungültig. Sie widerspreche den gesetzlichen Bestimmungenüber die Errichtung einer Betriebskrankenkasse durch einen Unter-nehmer._Versammlungen.Zentralverband der Töpfer. In der am Freitag abgehaltenenGeneralversammlung der Filiale Berlin erstattete der VorsitzendeSegawe den Vorstandsbericht für das 2. Quartal. Die Arbeits»gelcgenheit war nicht so gut, wie man erwartete. Das ist Haupt-sächlich zurückzuführen auf den Mangel an Material. Die Kachelnwaren so knapp, daß es den Unternehmern nicht möglich tvar, solchezur rechten Zeit und in ausreichender Menge herbeizuschaffen.Auch aus der Statistik des Arbeitsnachweises geht hervor, daß dieArbeitsgelegenheit im 2. Quartal ungünstiger war wie in dergleichen Zeit des vorigen Jahres. Gegenwärtig sind 333 Arbeits-lose eingetragen, während im Vorjahre zu dieser Zeit die Zahl derArbeitslosen nur 135 betrug.— In der Berichtszeit waren 166Streitfälle auf Bauten zu erledigen. Eine so Hohe Zahl ist nochnie erreicht worden. Es mag das daran liegen, daß die Berechnungder neuen Muster sowohl Meistern wie Gesellen noch nicht geläufigist, woraus viele Differenzen entstehen. Jy SO Fällen wurden Ver.