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kanntNch die Herne G. m. v. H., die den außerfiskalischen Besitz an Hiberniaaktien verwaltet, ihren Sitz von Berlin   nach Güstrow   in Mecklenburg   verlegt._ Tabakzoll. Auf der Rückseite der mit dem.Kiepenkerl' geschmückten Tabak- pZckchen der Firma Henrics Oldenkott senior u. Comp., Rees   am Rhein  , findet man folgenden lehrreichen Aufdruck: .Beachtenswert! Der Zoll auf ausländischen Rohtabak betrug bis 1879 pro Pfund................ 12 Pf. Durch Gesetz vom 16. Juli 1879 erfolgte eine Erhöhung desselben pro Pfund auf.......... 42'/» Pf. Nach dem Gesetz vom. Juli 1909 wird außerdem noch ein Wertzuschlag erhoben von....... 40 Proz. Der ausländische Nohtabak ist hiernach zurzeit also pro Pfund mit 42,5 Pf. und 40 Proz.= 17 Pf.= zusammen 69,5 Pf. Zoll belastet. Der«Segen' unserer Zollpolitik wird den Rauchern durch den erwähnte� Aufdruck recht nachdrücklich in Erinnerung gebracht. Schade, datz es bei den Lebensmitteln nicht in ähnlicher Weise ge- schieht. Dadurch würde mancher mehr Verständnis für dieHerr- lichen Zeiten" gewinnen, denen unser Volk seit einigen Jahren ent« gegengeführl ist._ Zusammenschluß. Wie au? den Verwalwngen mitgeteilt wird, ist der Plan, die Deutsch  -Luxemburgische Bergwerk"-Gesellschaft mit der Dortmunder Union zu verschmelzen, wieder aufgenommen worden. Man darf annehmen, daß dann auch die Angliederuug der Gewerkschaft Kaiser Friedrich und der Zeche Tremonia   wieder in den Kreis der Ve- strebungen gezogen worden ist. Ein neuer Montantrust ist damit im Entstehen begriffen.._ Wirkung des Branntweinboykotts. Ueber die Wirkung des sozialdemokratischen Branntweinbohkotts, speziell in Berlin  . äugern sich zwei Berichte im Berliner   Jahrbuch für Handel und Industrie. Der erste Bericht erklärt kurz:inwie- weit der von der sozialdemokratischen Partei betriebene Branntwein- boykott von Wirkung fein wird, entzieht sich vorläufig dem Urteil". Im zweiten Bericht von ringfreier Seite liest man aber: Die Er- bitterung der Bevölkerung gegen die Finanzreform des Reiches hat sich in Boykottierungen, speziell des Artikels Branntwein gezeigt. Auch dadurch ist der Konsum bedeutend zurück- gegangen und die gesamte Spirituosenbranche leidet darunter unverdienterweise." Ganz.unverdienlerweise" kommen aber viele von den Herren Grobdestillateuren nicht zu dieser Schädigung ihres Geschäftes. Die meisten der Herren Grotzdestillateure ernten jetzt nur den Lohn dafür, daß sie bei den Wahlen und auch sonst sehr beflissen waren, Arm in Arm mit den Agrariern gegen die Sozial- Demokratie zu kämpfen. Den Arbeitern wird die Wirkung des Boykotts ein Ansporn sein, nun erst recht bei dem Boykott zu be- harren und ihn mit immer größerer Entschiedenheit fortzusetzen. Bochumer Berein. AIS   erste der großen deutschen   Hütten- gesellschasten veröffentlicht der Bochumer Verein   seinen Abschluß für daS Geschäftsjahr 1909/10. Die Dividende wird wieder in der vor- jährigen Höhe von 12 Proz. vorgeschlagen. Die Abschreibungen werden mit 1,8 Millionen Marl   etwas höher als für das Vorjahr bemeffen. LerkaufSvereinigung. Nachdem die Verhandlungen zwecks Bildung eines allgemeinen Roheisenverbandes gescheitert find, hat sich heute eine Reihe der bedeutendsten niederrheinisch-westfälischen Hochofen- werke mit den ostdeutschen Roheisenherstellern gum gemeinsamen Verkauf zusammengeschlossen. Durch diese Vereinigung haben diese Hauptwerke unter sich den Wettbewerb ausgeschaltet. Deutsche   Baumwollwareu am Weltmarkt. Faffen wir den Wert sämtlicher ausgeführten Baumwollgarne und Gewebe im ersten Semester dieses Jahres zusammen und ver- ? strichen ihn mit dem vom ersten Halbjahr 1898, so erhalten wir olgendeS Bild. Die Ausfuhr betrug in 1000 Mark bei 1898 1910 Zunahme in Proz. Garn..... 0 702 26 055 169 Gewebe.... 90 707 175 049 98 Insgesamt 100409 201104 100 Die Ausfuhr von Garnen ging von 28,03 Millionen im ersten Halbjahr 1909 auf 26,06 Millionen im ersten Semester dieses Jahres hinauf. Baumwollgewebe wurden für 175,05 Mill. M. im Auslande abgesetzt gegen 147,96 Mill. im ersten Halbjahr 1909. Insgesamt ergibt sich für die Ausfuhr von Baumlvollgarnen und Geweben dieses Jahr ein Wert von 201,10 Mill. gegen 170,99 Mill. M. im vorigen Jahre. Gegenüber 1909 hat sich besonders die Ausfuhr von Geweben äußerst kräftig entwickelt, während im Vergleich zu früheren Jahren besonders die GarnauSfuhr stark zugenommen hat. An Baumwollgeweben wurden dieses Jahr 269 264 Doppelzentner exportiert gegen 241 601 Doppel- zentner im vorigen Jahre. Zugenommen hat die Ausfuhr von 1909 auf 1910 vornehmlich bei gefärbten, bedruckten, bunt fgewebten Geweben, deren Aussuhr von 97 145 Doppelzentner im Werte von 36.98 Mill. Mark auf 116 479 Doppelzentner im Werte von 51,96 Millionen hinaufging. Sehr verschiedenartig war die Mengen- und Wert- gestaltung im ersten Semester bei nachstehenden Baumwollgeweben. Sie betrug in Doppelzentnern in 1000 M. 1909 1910 1909 1910 tandschuhe, Haarnetze.. 10 109 9 400 14 567 16 057 wümpfe, Socken... 48175 49098 88552 87529 Während die Menge bei beiden Wirkwaren hinter der deö Vor» jahres zurllckblieb, ging der Ausfuhrwert über den vorjährigen hinaus._ Anspruch zu nehmen, die eben durch die Beiträge dieser Gesamtheit aufgebracht werden. Die Frage der städtischen oder staatlichen Arbeitslosenversiche- rung wird zweifellos einen rascheren Fortschritt erfahren, wenn, bei gänzlich verbotener gewerbsmäßiger Kinderarbeit, die durch Arbeits- losigkeit entstehend« wirtschaftliche Not durch Unterstützungen auf- gebracht werden müssen, deren Kosten von den Gemeinden zu tragen sind. Pflicht aller Prolctaricreltern ist es zweifellos in ihrem eigensten Interesse, das Verbot der Kinderarbeit, die für den er- wachsenen Arbeiter nur eine Schmutzkonkurrenz bildet, zu erstreben, und jeder einzelne muß sein Teil dazu beitragen, daß die bereits bestehenden mangelhaften>Bcstimmungen innegehalten werden. Das kann aus verschiedene Art geschehen. Einmal durch Erfragen der Adresse des bei gesetzwidriger Beschäftigung angetroffenen Kindes und Mitteilung an die Kinderschutzkommission, dann aber, und das ist ein vorzügliches Mittel, durch Einwirkung auf den Unternehmer, der ein Kind beschäftigt. Ganz besonders in den Arbeitervierteln, wo in ungeheuren Mietskasernen die Aermsten der Armen wohnen, sind arbeitende Kinder am häufigsten zu finden. Beschäftigt werden sie von Milchhändlern und Bäckermeistern, deren Hauptkundschaft aus Arbeitern besteht. Erklärt jeder einzelne Arbeiterkunde jedem dieser Kinderausbeuter, daß er seine Wave nur von solchen Kauf- leuten beziehe, die keine Kinder beschäftigen, so wird auch hier der Erfolg nicht ausbleiben. Daß die Herren Bäckermeister nicht davor zurückschrecken, die von ihnen beschäftigten Kinder auch noch zu der« leunrdcn, beweist ein Fall, den jüngst ein« unserer Genossinnen er- lebte. Sie beobachtete, wie früh um 6 Uhr ein schwächlicher Junge aus einem Bäckerladen herauskam und Frühstücksbeutel trug. AIS  sie den Knaben anhielt, um seinen Namen und Adresse festzustellen, ritz er aus. Unsere Genossin ging nun zu dem Bäckermeister hinein und machte ihm Vorhaltungen, daß er Kinder vor der Schulzeit beschäftige. Darauf hatte der Mann die Kühnheit zu behaupten, er beschäftige nur Frauen zum Frühstück austragen, den Jungen kenne er nicht, der habe die Beutel genommen und sei damit aus- gerissen. Das war denn unserer Genossin doch etwas zu viel. Sie begab sich sofort zum Polizeirevier und zeigte den Bäckermeister an, wozu sie allen Grund hatte. Der Meister war nämlich auch schon von anderer Seite darauf aufmerksam gemacht worden, er solle Kinder nicht beschäftigen, worauf er aber nur mit groben Schimpfereien antwortete. Unsere Genossin hat dafür gesorgt, daß der Name dieses trefflichen Mannes in seinem Bezirk bekannt geworden ist, und es bleibt nur zu wünschen, daß unsere Genossen und Ge- nossinnen die einzig mögliche Folgerung daraus ziehen. Gehen wir überall gleich energisch vor, so wird die Kinderarbeit vor Schul- beginn hoffentlich bald verschwinden. Leider reicht unsere Macht dort nicht hin, wo die Kinderarbeit in vollster Blüte steht: in der Hausindustrie. Hier kann ein besserer Schutz der Kinder nur erreicht werden mit einem besseren Schutz der Heimarbeit, d. h. besserer Organisa- tion der Heimarbeiterinnen, Durchsetzung von Mindestlöhnen auch für die Heimarbeit. So lange der Ausbeutung der erwachsenen Heimarbeiter keinerlei Schranke gezogen ist, so lange wird es un- möglich sein, hier die Kinderarbeit auszurotten oder auch nur einzu- dämmen. Hier zeigt sich wieder einmal, wie in unserem Wirt» schaftSleben nichts für sich allein, abgesondert von allen übrigen wirtschaftlichen Zuständen betrachtet werden kann, sondern wie einS mit dem anderen im unmittelbarsten Zusammenhang steht. Die Kinderausbeutung kann nur beseitigt werden durch bessere Entloh- nung der Eltern und durch Versicherungsgesetze, die vor unverschul- deter wirtschaftlicher Not und Entbehrung schützen. Aufgabe der Kinderschutzkommissionen ist es, hieran mitzuwirken, sich nicht ent- mutigen zu lassen durch unvermeidliche Mißerfolge in Einzelfällen. Indem wir feststellen, wa» ist, fördern wir die Beseitigung dessen, waS beseitigt werden mutz._ Die weibliche Arbeitskraft in der Berliner   Maschineuindustrie. In der Berliner   Maschinenindustrie hat die weibliche Arbeits- krast sich bereits in großem Umfange das Feld erobert. Nach der Statistik des Deutschen Reiche  ? ergab die Zählung von 1907 folgende Zahlen über Arbeitskräfte in der Berliner   Maschinenindustrie: Arbeitskräfte Hub der frauenbewegung. Aus der Kinderschutzkommission. In ihrer überaus schwierigen Tätigkeit bei der Feststellung un- erlaubter Kinderbeschäftigung finden unsere Genossinnen nicht immer den Rückhalt bei den Genossen, dessen sie durchaus bedürfen, sollen ihre Anstrengungen von einem praktischen Erfolg gekrönt werden. Es ist nur zu leicht begreiflich, daß ein großer Terl unserer Genossen die Tätigkeit der Kinderschutzkommission mit einem nassen und einem heiteren Auge betrachtet. Wissen doch leider nur allzu viele aus eigener Erfahrung, daß die paar Groschen, die das Kind verdient, bitter nötig gebraucht werden, wenn die Eltern durch irgendein Mißgeschick am Erwerb verhindert sind. Wohl wissend, daß die Arbeit des schwachen Kindes dieses selbst weit mehr körper- stich und geistig schädigt als durch seinen mageren Verdienst ein- gebracht wird, sehen diese Aermsten doch häufig keinen anderen Ausweg, um die größte Not abzuwehren. Was geschieht aber, so fragen wir, wenn eines Ta-zeS daS in Erfüllung geht. WoS wir fordern, was auch der eigentliche Zweck der Gründung der Kinder- fchutzlommissionen ist: wenn daS Gesetz die gewerbsmäßige Kinder« arbeit bis zum 14. Jahr überhaupt verbietet? Dann tritt eben ein, was heute schon in vielen Fällen geschehen müßte und wovor ganz besonders der klassenbewußte Arbeiter mit begreiflicher Scheu zurückschreckt: die Armenkommission muß in Anspruch genommen werden. Seitdem aber mit der Inanspruchnahme der Ärmenunter. stützung nicht mehr der Verlust des Wahlrechts verknüpft ist, gibt es Keinen politischen Grund, in Fällen wirtschaftlicher Not sich nicht an die Armenkommission zu wenden. Und zwar, darüber möge sich jeder, der um städtische Unterstützung einkommt, klar sein, nicht als Bittender, sondern als jemand, der infolge von Arbeitslosigkeit oder Krgnlheit ein Recht dgrauf hat, die Mittel eiyer GesaMheit in Branchen männlich weiblich verheiratete Arbeiterinnen 117 8 42 825 13 1 147 Maschinen und Apparate 26 250 1096 Mühlcnbau..... 11 1 Wagenbau..... 8018 135 Schiffsbau..... 12 Schutzwaffen..... 88 Zeitmeßinstrumcnte.. 1 288 Musikinstrumente... 8 076 Chirurgische usw. Instru­mente, Apparate.. 5 784 553 40 Lampen usw..... 9 147 2634 283 Elektrizitätsindustrie.. 86 348 7368 1004 Wie die Aufstellung erkennen lätzt, war die weibliche Arbeits kraft schon vor drei Jahren in manchen Branchen sehr stark ver- treten, auch die verheiratete Arbeiterin war hier bereits in Verhältnis« mäßig großer Zahl erwerbstätig. Ueber die Lohnverhältnisse finden wir in der vom Metall- arbeiterverband herausgegebenen Untersuchung über die Existenz- grundlagen der Mittelbetriebe in der Berliner   Maschinenindustrie einige interessante Angaben. Danach wurden beispielsweise in einem Betriebe, der in Massenfabrikation für eine größere Fabrik Nähmaschinenbestandteile herstellte, folgende Löhne ge- zahlt: Wochenlöhne für männliche Arbeiter 2736 M., für Ar- beiterinnen 1415 M. Hier machen die Löhne der Arbeiterinnen im Durchschnitt nicht einmal 50 Proz. der Löhne für Männer aus. Bei Siemens u. Halske   betragen die Stundenlöhne der Arbeiterinnen zirka 32 Pf., bei Akkordarbeit sollen bis zu 40 Pf. erzielt werden. Bei den SiemenL-Schuckert-Werlen verdienen die Arbeiterinnen 1622 Pf. in Lohn, in Akkordarbeit zirka 40 Pf. Der Wochenverdienst einer Arbeiterin würde demnach bei achtstündiger Arbeitszeit betragen in Alkord- arbeit bei beiden Firmen 19,20 M., bei Siemens u. Halske   in Lohn 15,36 M., bei Siemens- Schuckert   9,60 M. Kann davon wohl ein Mensch existieren? In den Mittelbetrieben der Lampenindustrie verdienen Arbeiterinnen 1520 M., in einzelnen Fällen bis 25 M., während in der Nähmaschinenindustrie durchschnittlich nicht mehr als 1415 M. Wochenverdienst erzielt wird. Die Lohne differieren demnach ziemlich erheblich. Die höheren Sätze erlangen jedoch nur wenige Arbeiterinnen. Gerade in der Elektrizitätsindustrie, wo die größte Zahl der Arbeiterinnen beschäftigt wird und die weibliche Arbeitskraft in stark steigendem Maße Verwendung findet, ist die Entlohnung äußerst minimal. Die schlechte Entlohnung ist sowohl vom persönlichen, als auch vom beruflichen und allgemein Volkswirt- schaftlichen Standpunkte auS ein großer Schaden für die Arbeiter- schaft. Die niedrigen Löhne bedingen eine Lebenshaltung, die für die Arbeiterinnen eine ständige GesundheitSuntcrgrabung und zugleich eine Gefahr für die kommende Generation bedeutet. Eine degenerierte, ausgemergelte, schon in jungen Jahren entkräftete, den Todeskeim in sich tragende Mutter kann selbstverständlich keine gesunden kräftigen Kinder gebären. Die niedrigen Löhne für Ar- beiterinnen sind ferner ei» Anreiz für das Unternehmertum, durch AuSmerzung der teueren männlichen Arbeitskraft an Löhnen zu sparen. Um die gefährdeten Plätze zu behaupten, setzen die Arbeiter Lohnreduktionen nicht genügend scharfen Widerstand entgegen. So bewirken die niedrigen Frauenlöhne direkt und indirekt ein Sinke» des gesamten Lohnniveaus. In allgemeiner volkswirtschaftlicher Be- ziehung erweist die schlechte Entlohnung der weiblichen Arbeitskraft bei ihrer steigenden Verwendung sich insofern als ein erheblicher Nachteil für die Produzenten, als in der gezahlten Gesamtlohn- summe ihre Konsumkraft steckt, diese von jeuer in ihrem AuS- maß bestimmt wird. Ganz gleich, auf welche Weise die Konsumkraft geschwächt wird, auf jeden Fall bedingt ihre Ver« Minderung ein Sinken der Lebenshaltung der Gesamtheit. Da jede Kousumverminderung aber auch ein Nachlassen der Produktion im Gefolge hat, schränkt sie auch die Nachfrage am ArbeitZmarkt ein. So ergeben sich aus der schlechten Entlohnung der weiblichen Arbeitskraft vielfache Schäden, die immer die Arbeiterschaft treffen. AuS diesen Gründen mutz die organisierte Arbeiterschaft mit allen Kräften für das Prinzip der gleichen Entlohnung für gleiche Leistung eintreten, für dessen Durchsetzung alle organisatorischen Kräfte und Kampfmittel einsetzen._ Leseabcnde. Zehlenborf, Wannsecliahn. Mittwoch, den 3. August, 8 Uhr, bei Benno Micklei, Potsdamer Straße  . Versammlungen Veranstaltungen. Sechster Wahlkreis. Die Genossinnen der zweiten Abteilung ver. anstalten am Mittwoch, den 3. August, eine Dampferpartie nach den Gosener Bergen. Abfahrt: Vormittags 9 Uhr voif der Jannowitzbrücke, Restaurant Schultheiß  , Reederei Nobiling. Um zahlreiche Beteiligung wird gebeten. Berel» für Fraue  » und Mädchen der Arbeiterklasse. Donnerstag, den 4. August, statt des AuSflugS nach Tegel  : Dampfer­partie nach Neumühle s50 Pf.). Treffpunkt VtlO Uhr, Schillingsbrücke; Abfahrt 10 Uhr. Nummelsburg. Genossinnen, die sich an der Feier deS Todes­tages der Genossin Kadeit beteiligen wollen, versammeln sich heute(Dienstag), nachmittags V/d Uhr, bei Blume, Alt-Box- Hagen 56. Gerichts-Zeitung* Polizeiliche Belästigung von Flugblattverteilern. Als am 2. Februar d. I. im großen Saale des Gewerkschafts- Hauses eine Versammlung abgehalten wurde, in der Lic. Mumm sprach, verteilten zwei Mitglieder der Freireligiösen Gemeinde, Adolf Hardt und Otto Peege, unmittelbar vor der Saaltür, also im Hofgebäude eine Treppe hoch, Flugblätter an Versammlungs- besucher. Ein Schutzmann kam hinzu, verhinderte die weitere Flugdlattvcrteilung und erstattete Anzeige gegen die beiden Ge- nannten. Harndt und Peege erhielten polizeiliche Strafbefehle, in denen geschrieben steht, sie hättenvor der Tür des Per. sammlungSlokalS, als» auf öffentlicher Ttrape", Druckschriften ohne polizeiliche Erlaubnis verteilt und sich dadurch strafbar ge- macht. Vor dem Schöffengericht wurde zwar festgestellt, daß die Verteilung nicht auf der Straße, sondern innerhalb deS Ge- bäudeS erfolgt war. Aber das Gericht bezeichnete den Vorraum des Saales als einen öffentlichen Ort und verurteilte die beiden Angeklagten. Die Begründung des Urteils war so unklar, daß die Berufungsinstanz die Sache zur nochmaligen Verhandlung an das Schöffengericht zurückverwies. Die erneute Verhandlung fand am Montag vor der 142. Abteilung statt. Der Ver­teidiger, Rechtsanwalt Felix Behrendt, verwies darauf, daß nach Z 43 der Gewerbeordnung zur nicht gewerbsmäßigen Verteilung von Druckschriften in geschlossenen Räumen eine polizeiliche Er- laübniS nicht erforderlich ist. Da es sich hier zweifellos um einen geschlossenen Raum, noch dazu in einem Privathause handele, müßten die Angeklagten freigesprochen werden. Außerdem be- antraate der Verteidiger, den Angeklagten auch die Kosten der Verteidigung aus der Staatskasse zu erstatten, da sie ja ohne Grund ein Strafmandat erhielten, in erster Instanz auch ver- urteilt worden seien und also ohne Niechtsbeistand ihre Sache nicht hätten führen können. DaS Gericht sprach die Angeklaten frei aus den vom Ver» teidiger angeführten Gründen. Die Uebernahme der Verteidigungs- kosten durch die Staatskasse lehnte das Gericht aber ab mit der Begründung, der Fall läge so einfach, daß die Angeklagten keines Rechtsbeistandes bedürften. Allerdings liegt der Fall an sich einfach. Er ist aber sehr ver» wirrt worden, erstens durch die Polizei, welch« in ihrem Straf- mandat denOrt der Tat" aus dem Innern deS Gebäudes auf die Straße verlegte, und zweiten? durch das Schöffengericht, welches trotz der klaren Sachlage zuerst die Angeklagten verurteilt hatte. Um diesen Knäuel von Irrtümern endlich zu entwirren »nd die Sachlage auf ihre ursprüngliche Einfachheit zurückzuführen, bedurften die Angeklagten unbedingt eines rechtskundigen Bei- standcs. Sie hätten sonst riskiert, trotz der einfachen Sachlage abermals verurteilt zu werden. Wenn ihnen trotzdem die Ver- teidigungskosten nicht zugebilligt werden, so beweist daS, wie wenig daS Recht des Staatsbürgers in Preußen gilt. Und doch gibt e« noch Leute, welche behaupten, Preußen sei ein Rechtsstaat. Ungültige statutarische Bestimmuug einer Bctrlebskrankenkasse. Die Allgemeine Betriebskrankenkasse der Stadt H�rne, die auf Grund de»§ 60 des KrankenversichcrungSgcsctzeS errichtet ist, hatte durch einen Statutennachtrag den Kreis ihrer Mitglieder anduS umgrenzt. ES war dadurch bestimmt worden, daß Mit- glieder sein sollten: alle im Betriebe und im Dienste der Stadt gegen Gehalt oder Lohn beschäftigten Personen und die Personen, die in solchen Kommunalbetrieben beschäftigt sind, deren Sitz in Herne   ist und an denen die Stadt neben anderen Gemeinden be- teiligt ist. Der Nachtrag war auch vom Bezirksausschuß ge- nehmigt worden. Der Regierungspräsident zu Arnsberg   bean- standete aber die Bestimmung als ungültig. In Betracht kommt für die Anordnung der 8 48a des KralikcnversicherungSgefctzcs, wonach die höhere Verwaltungsbehörde die erforderliche Abände- rung des Statuts anzuordnen hat, wenn sich ergibt, daß in einem Kassenstatut nach§ 24 Absatz I die Genehmigung hätte versagt werden müssen, weil das Statut beziehungsweise die Aenderung deS Statuts den gesetzlichen Anforderungen nicht entspreche. Der Regierungspräsident erachtete als zuwcitgchend die Bestimmung, daß Mitglieder auch sein sollten die Personen, die in solchen Kouiniunalbetricben beschäftigt sind, deren Sitz in Herne   ist und an denen die Stadtgelneinde neben anderen Gemeinden beteiligt ist. Die von anderen Gemeinden beschäftigten Arbeiter dürften nicht in die allgemeine Betriebskrankenkasse der Stadt Herne   ein- gezogen werden. Die Kasse klagte gegen den Regierungspräsidenten. Da» Oberverwaltuiigsgericht wies aber die Klag« al» unbegründet ab. Tie Statutenbcstiminung, durch welche jene Ausdehnung der Mit- gliedschaft auf Personen ausgesprochen werde, die in anderen kommunalen Betrieben beschäftigt sind, deren Sitz in Herne   ist und an denen die Stadt neben anderen Gemeinden beteiligt ist, sei ungültig. Sie widerspreche den gesetzlichen Bestimmungen über die Errichtung einer Betriebskrankenkasse durch einen Unter- nehmer._ Versammlungen. Zentralverband der Töpfer. In der am Freitag abgehaltenen Generalversammlung der Filiale Berlin   erstattete der Vorsitzende Segawe den Vorstandsbericht für das 2. Quartal. Die Arbeits» gelcgenheit war nicht so gut, wie man erwartete. Das ist Haupt- sächlich zurückzuführen auf den Mangel an Material. Die Kacheln waren so knapp, daß es den Unternehmern nicht möglich tvar, solche zur rechten Zeit und in ausreichender Menge herbeizuschaffen. Auch aus der Statistik des Arbeitsnachweises geht hervor, daß die Arbeitsgelegenheit im 2. Quartal ungünstiger war wie in der gleichen Zeit des vorigen Jahres. Gegenwärtig sind 333 Arbeits- lose eingetragen, während im Vorjahre zu dieser Zeit die Zahl der Arbeitslosen nur 135 betrug. In der Berichtszeit waren 166 Streitfälle auf Bauten zu erledigen. Eine so Hohe Zahl ist noch nie erreicht worden. Es mag das daran liegen, daß die Berechnung der neuen Muster sowohl Meistern wie Gesellen noch nicht geläufig ist, woraus viele Differenzen entstehen. Jy SO Fällen wurden Ver.