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»trelsvorstand namhafte Betrage zur Verfügung zu stellen. Die Jugendorganisation in Hagen   verfügt über ein eigenes Heim. Gegen das Verhalten der badischen Genossen wurde einstimmig folgende Resolution angenommen: »Die Kreiskonferenz des Sozialdemokratischen Vereins Hagen Schwelm   erblickt in der Zustimmung der badischen Genossen zum Budget einen D i s z i p l i n b r u ch, der um so schärfer zu verurteilen ist, weil er absichtlich begangen wurde. Besonders beschämend für Sozialdemokraten ist das Verhalten der badischen Landtagsfraktion zur Monarchie. Die Konferenz erwartet vom Parteitage Maßnahmen, die ein solches Verhalten in Zukunft verhindern." Die Konferenz war von 80 Delegierten, 8 Vorstandsmitgliedern besucht._ Internationaie lüädchen�ndler vor Gericht. Vor der 7. Strafkammer des Landgerichts I   begann heute vnter kolossalem Andränge des Publikums der Prozeß gegen die des Mädchenhandels bezw. der Beihilfe angeklagten Personen, deren Verhaftung seinerzeit weit über die Grenzen Deutschlands   hinaus großes Aufsehen erregt hatte. Da ein außergelvöhnlicher Airdrang zum Zuhörerraum zu erwarten war, sind von öer Behörde Einlaß- Zarten ausgegeben worden. Trotzdem herrschte schon lange vor Be- ginn der Verhandlung in dem Zuhörerraum eine beängstigende Fülle. Im Auftrage desDeutschen Nationalkomitees zur Be- kampfung des internationalen Mädchenhandels" nimmt der Major a. D. W a g e n e r an der Verhandlung teil. Aus der Untersuchungshaft wurden vorgeführt: 1. der im Jahre 1869 in Lublin  (Russisch-Polen) geborene angebliche Pferdehändler Kiewa Meyer Silberreich, 2. der.Kutscher Moritz Wollerstein, geb. 1839 zu Scherbz(Russisch-Polen) und 3. die 1837 zu Wiskid(Russisch-Polen) geborene Köchin Manja Gedeinska. Mitangeklagt sind ferner der in Drohobycz   in Galizien   geborene Gastwirt Chaim Oberländer und dessen ebenfalls in Galizien  geborene Ehefrau Cäcilie O., die sich jetzt auf freiem Fuße befinden. Den Angeklagten stehen als Verteidiger die Rechtsanwälte Justiz- rat Wronker, Jul. Meyer I. Willi Beyer, Georg Levy und Assessor Herrmann zur Seite. Den Vorsitz im Gerichts- Hofe führt Landgerichtsdirektor U n g e r. die Anklage wird vom Staatsanwaltschaftsrat Dr. Schwickerath vertreten. Da die Angeklagten zum Teil der deutschen Sprache nicht mächtig sind, müssen an der Verhandlung zwei Dolmetscher teilnehmen, und zwar für russisch  -jüdischen Jargon der Sekretär der hiesigen jüoi- schen Gemeinde Dr. Meisel und für die polnische Sprache der Gerichtsdiener C h w i n s k i. Zu der Verhandlung sind insgesamt etwa 25 Zeugen geladen, so daß das Gericht es für ratsam hielt, zwei Sitzungstage, und ztvar den 2. und 4. August, anzusetzen. Die Anklage lautet auf versuchtes Verbrechen gegen den§ 48, Absatz 1 des Gesetzes über die Auswanderung vom 9. Juni 1897. Sie macht den Angeklagten zum Vorwurf, versucht zu haben, Frauenspersonen zum Zwecke, sie der gewerbsmäßigen Unzucht zuzuführen, unter arglistiger Verschweigung dieses Zweckes zur Auswanderung zu verleiten. Der Anklage liegt im einzelnen folgendes zugrunde: Die Angeklagten Oberländer betreiben seit einer Reihe von Jahren in der Grenadierstr. 32 unter dem Namen Warschauer Hof" ein kleines Hotel, welches hauptsächlich von russisch  -jüdischen Handelsleuten frequentiert wird. Ende März dieses Jahres stieg hier der Angeklagte Silberreich, der sich als Pferdehändler ausgab, ab. In seiner Begleitung befand sich der Angeklagte Wollerstein. Am 10. April dieses Jahres erschien bei der Kriminalpolizei eine Frau Masch k e und machte folgende Mitteilungen: Am vorherigen Tage sei die in dem HotelWar- schauer Hof" als Küchenmädchen beschäftigte Frida Pietschmann zu ihr gekommen und habe ihr bestellt, sie solle sofort zu der Gedeinska kommen, die in dem Hotel als Köchin beschäftigt war. Sie habe die Gedeinska sofort aufgesucht, die ihr mitteilte, daß sie viel Geld verdienen könne, wenn sie schweigen könne. Die G. habe ihr dann erzählt, daß sich in dem Hotel ein russischer Jude als Gast befinde, der j u n g e und hübscheMädchenbrauche, um sie in ein » Bordell in Buenos Aires  zu bringen. Die G. habe ihr dann den Auftrag gegeben, hübsche und vor allen Dingen nicht zu alte Mädchen für jenen Gast gegen eine anständige Bezahlung zu besorgen. Sie solle aber nur zwei Mädchen besorgen, da sich nur zwei Mädchen unauffällig mit auf die Reise nehmen ließen. Die Kriminalpolizei beschloß, dem Mädchenhänvler eine Falle zu stellen. Um ihn recht sicher zu machen, stellte sie der Frau Maschke zwei Polizeiagentinnen zur Verfügung. Als die M. diese dem Silberreich vorstellte, er- klärte ihr dieser, daß ihm die beiden schon z u a l t seien und er höchstens pro Stück 2 M. zahlen könne. Für junge und hübsche Weiber zahle er dagegen bis ISO M. Auf Anraten der Kriminalpolizei veranlaßte die Frau Maschke nunmehr ihre 17jährige Nichte Gertrud Wt und eine junge Frau, sich als Ware auszugeben. Silberreich ging auch in die Falle und erklärte ihr, daß ihm die beiden gefallen und er sie zum Schein als Haus mädchen für seine angeblich in Buenos Aires   gelegene Besitzung engagieren wollte. Die M. sollte darauf von Silberreich 100 M. bekommen, die aber erst zu zahlen wären, wenn Wollerstein mit den Mädchen abgereist sei. Die beiden Mädchen gingen auch auf den Handel ein und wurden einige Tage später von Wollerstein abgeholt und nach dem Potsdamer Bahnhof ge- bracht. In dem Augenblick als die Drei den Zug besteigen > wollten, wurde Wiollerstein von zwei Kriminalschutzleuten ver- haftet. Inzwischen war Silberreich von dem 14jährigen Sohn der Eheleute Oberländer von dem Mißglücken des Planes in Kenntnis gesetzt worden. Deshalb war Silberreich, als er im Hotel verhaftet werden sollte, längst über alle Berge. Es gelang jedoch, ihn am nächsten Tage in Pankow   zu ermitteln und zu verhaften. Als Helfershelfer der Mädchenhändler wurden auch die Eheleute Oberländer in Haft genommen, jedoch nach einiger Zeit ! wieder entlassen. Vor Eintritt in die heutige Verhandlung gab Staatsanwalt- schaftsrat Schwickerath folgende Erklärung ab: Trotzdem es im Interesse der weitesten Oeffentlichteit liegt, über den Mädchen- Handel die vollste Aufllärung zu schaffen, muh ich doch bitten, mir an passender Stelle Gelegenheit zu geben, den Antrag auf Aus- schluß der Oeffentlichkeit, auch der Presse, zu stellen, um zu verhindern, daß allzu großer Schmutz in die weiteste Oeffent- tichkeit getragen wird. Landgerichtsdirektor U n g e r: Ich glaube wicht, daß wir Veranlassung haben werden, wegen Gefährdung der Sittlichkeit die Oeffentlichkeit ausschließen zu müssen. Es werden natürlich hier Ausdrücke fallen, die bei«ästhetischen Tees" nicht gebraucht werden. Aus der Vernehmung des Angeklagten Silberreich, die nur unter Zuziehung des Dolmetschers ChwinSki stattfinden kann, ist folgendes hervorzuheben. Auf die Frage, wann er geboren sei, er- klärte Silberreich, daß' er dies nicht wisse. Auf die Frage deS Justizrats Wronker, der wohl seine Erfahrungen aus dem Kwilecki-Prozeß verwendet, wie alt er sei, gab Silberreich sofort die Antwort, daß er 40 Jahre alt sei. Der Angeklagte Silber­reich bestritt in seiner Vernehmung jede strafbare Handlung und schreibt die eigentliche Täterschaft dem Angeklagten Wollerstein in die Schuhe. Er behauptet unter anderem, Wollerstein habe ihm er- zählt, daß er seiner Militärpflicht in Rußland   genügen solle, aber lieber ins Ausland gehe. Er, Wollerstein, habe hier ein Ehepaar kennen gelernt, für welches er zwei Mädchen besorgen solle. Die Mädchen sollten, wie ihm Wollerstein erzählt habe, für ein Bordell in Buenos Aires   bestimmt sein. Da er kein Geld zu der Reise Habe, sei er(W.) darauf eingegangen. Jener Herr habe ihm gesagt, ex solle die Waches vach PgxiS schaffen, ppa hsrt av iverds it für sie weiter sorgen. Wie Silberrelch weiker behauplet, habe nun Wollerstein alle die Dinge inszeniert, bei denen die Frau Maschke beteiligt war. Er selbst habe nicht das geringste damit zu tun haben wollen und auch nichts damit zu tun gehabt. Auf eine Frage des Vorsitzenden, was er eigentlich in Berlin   gewollt habe, erklärte Silberreich, daß er sich aus der Durchreise von Buenos Aires   nach seinem Heimatsort Lublin   befunden habe. Er selbst wohne in Buenos Aires   und sei dort in einem Abzahlungsgeschäft für Herrenkleider als Kassierer angestellt. Er sei nach Deutschland  gekommen, da sein Vater in Lublin   gestorben sei, und er ihm ein Denkmal habe setzen wollen. Der Angeklagte Wollerstcin erklärte auf die Frage des Vorsitzenden, was er zu diesen Angaben Silber- reichs zu sagen habe: »Js sich kaine Wahrheit, was sich Silberreich sagt!" Wollerstein bestreitet die Behauptungen des Silberreich, die dieser nur abgebe, um ihn hereinzulegen und sich selbst reinzuwaschen. Sein Vater habe ihm mitgeteilt, daß er noch eine Forderung an einen gewissen Kiewa habe. Er solle in Berlin   bei Oberländer nach diesemKiewa" fragen und das Geld einziehen. Bei Ober- länder sei er an Kiewa Silberreich gewiesen worden. Er habe nicht gewußt, daß Silberreich Mädchenhändler sei und sich auch in keiner Weise strafbar gemacht. Als er in Berlin   keine Arbeit fand, habe er beschlossen, nach Paris   zu fahren, um sich dort Arbeit zu ver- schaffen. Am Tage vorher habe ihm Silberreich 80 M. ausgehändigt mit der Bitte, für ihn zwei Billetts nach Paris   mitzulösen und zwei junge Damen, die ihn auf dem Bahnhof ansprechen würden, nach Paris   zu begleiten und dort nach einer bestimmten Adresse zu bringen. Auf dem Bahnhofe sei er dann verhaftet worden, ohne zu wissen weshalb. Die Angeklagte Gedeinska bestreitet ebenfalls jede Schuld und macht folgende Angaben: Vor längerer Zeit sei schon einmal der Vater des Angeklagten Wollerstein in dem Hotel abgestiegen. In seiner Begleitung Hütten sich zwei junge Mädchen befunden, die W. als seine Töchter ausgegeben habe. Der alte Wollerstein sei dann weggefahren und hätte die beiden Mädchen etwa 4 Wochen allein in dem Hotel gelassen. Er sei dann wieder- gekommen und mit den Mädchen nach Paris   gefahren. In seiner Begleitung habe sich, als W. zurückkam, der Angeklagte Silberreich befunden. Dieser habe ihr erzählt, daß er in Amerika   ein großes jüdisches Restaurant eröffnen wolle und deshalb Personal brauche. Sie selbst solle als Köchin mitkommen. Silberreich habe ihr gesagt, er brauche für das Restaurant noch zwei Mädchen und sie gebeten, ihm zwei Mädchen, die gewillt seien, mit nach Amerika   zu gehen, zu besorgen. Dies habe sie auch nur der Frau Maschke wieder- erzählt. DaS Oberländersche Ehepaar bestreitet jede Mitbeteiligung. Der Ehemann Oberländer hat früher in Berlin   Partiewaren- geschäfte gemacht, bis er vor zirka 10 Jahren das HotelWarschauer Hof" kaufte. Silberreich habe schon dreimal bei ihm gewohnt; etwas Auffälliges habe er nie wahrgenommen, da er sich um die Geschäfte seiner Gäste überhaupt nicht bekümmere. Als erste Zeugin wurde die Frau Maschke vernommen, die seinerzeit den ersten Anstoß zu der Verhaftung des Silberreich ge- geben hatte und die bereits eingangs erwähnte Darstellung gibt. Die Zeugin erklärte noch, daß Silberreich, der vor Gericht angeb- lich nicht deutsch sprechen kann, sich stets mit ihr in der deutschen Sprache unterhalten habe. Silbereich spreche nicht nur deutsch, sondern sogar richtig Deutsch  , und zwarebenso wie wir", wie die Zeugin behauptet. Auf eine Frage des Staatsanwalts S ch w, ck e- rath bestätigt die Zeugin noch, daß ihr die Gedeinska bel� emer der Zusammenkünfte mitgeteilt hat, daß die Mädchen für ein Bordell bestimmt seien. Die Frau Oberländer habe, wie ,hr von der Gedeinska mitgeteilt worden sei, gewußt, daß die Mädchen für «in Bordell bestimmt waren. Frau Oberländer habe ihr auch ein- mal gesagt, sie dürfe dafür kein Geld nehmen, da sie sich sonst strafbar machte. Die Zeugin ist. wie sie bekundet, einmal auf der Straße von einem Herrn angesprochen worden, der ihr gesagt habe, sie solle sich schämen, in einem solchen Hause zu dienen, von dem es in der ganzen Grenadierstraße bekannt sei, daß dort Mädchen. Handel betrieben werde. Auf Befragen des Rechtsanwalts Georg Levy erklärte die Zeugin vergnügt schmunzelnd, daß sie die hun. dert Mark von Silberreich behalten haben würde, wenn sie das Geld bekommen hätte. Die nächste Zeugin, Frau Bauch, hatte sich auf Veranlassung der Frau Maschke zu jener dem Angeklagten gespielten Komödie hergegeben. Sie war jedoch von Silberreich alszu alt" abgelehnt worden. Die Zeugin macht über die einzelnen Vorgänge dieselben Angaben wie die Frau Maschke. Das noch jetzt bei dem Ange- klagten im Dienst stehende Küchenmädchen Ida Pietschmann bekundete u. a., daß sie eines Tages von Silberreich den Auftrag erhalten habe, zu oer Frau Maschke zu gehen und dieser mit- zuteilen, sie solle ihm zwei Dienstmädchen, die jung und hübsch sein müssen, besorgen. Auf Vorhalt des Vorsitzenden änderte die Zeugin zedoch ihre Aussage dahin ab, daß nicht Silberreich, son- dern die Gedeinska ihr den Auftrag gegeben habe, zu der Frau Maschke zu gehen. Die Zeugin blieb, als der Mittäterschaft ver- dächtig, unbeeidigt. Der Zeugin Zigarettenarbeiterin Marie Neu. brück, welche den Angeklagten Silberreich imWarschauer Hof" kennen gelernt hatte, hat dieser vorgespiegelt, er sei ein sehr wohl- habender Mann und habe in Amerika   ein Besitztum. Angeblich wollte er sie heiraten, wenn er aus Amerika   zurückgekehrt war. Die 17jährige Zeugin Gertrud Belke, für deren Zusendung der An- geklagte Silberreich 100 Mark an die Frau Maschke zahlen wollte, schilderte nochmals ihre schon wiederholt mitgeteilten Erlebnisse bei der Begegnung mit Silberreich imWarschauer Hof". Von einiger Bedeutung ist die Aussage des Apothekers R i e s e n f e l d aus Golup in Westpreußen  . Der Zeuge, welcher Vertrauensmann desHilfsvereins für deutsche Juden" ist, wurde eines Tages in Golna, welches dicht an der russischen Grenze liegt, auf der Straße angesprochen. Jwei Leute, deren Namen er zu verschweigen versvrochen habe, übergaben ihm zwei Briefe, von denen einer von oem Angeklagten Wollerstein an seinen Vater in Rußland   gerichtet war. Dieser Brief enthielt eine für Wollerstein sehr belastende Mitteilung. Er, Zeuge, habe sich deshalb veranlaßt gesehen, diese Briefe dem Berliner   Polizeipräsidium einzureichen. In Golup selbst habe er erfahren, daß dem Ange- klagten Wollerstein in Scherbz(Russisch-Polen) schon einmal ein junges und noch unschuldiges Mädchen abgenommen worden sei. Nähere Auskünfte hierüber könne ein gewisser Leiser Champer geben. In dem von dem Dolmetscher Dr. Meisel übersetzten Briefe des Wollerstein teilte dieser seinem Vater mit, daß er nach Warschau  fahre, wo ihm vielleichtzwei bis drei Stück" verschafft würden. Er ersucht seinen Vater um Uebersendung von noch 100 Rubeln und schließt daran die Hoffnung,daß mit Gottes Hilfe unser Geld nicht verfallen, sondern reichliche Zinsen tragen werde". Hierauf folgte die Vernehmung des Kriminalkommissars von B e h r und des Kriminalschutzmanns Gerstenberger. die über ihre Wahrnehmungen bei der Verhaftung des Angeklagten Wollerstein Angaben machten. Zur Sprache kommt noch, daß bei der Verhaftung Silberreichs diesem ein Telegramm abgenommen wurde, welches an einen gewissen Jacob Kruk in Paris   gerichtet war. Es ist dies dieselbe Adresse, an welche Wollerstein die Mädchen in Paris   abliefern sollte. Nach Verlesung einiger Briefe und Postkarten, deren Inhalt für die Angeklagten Silberreich und Wollerstein zum Teil sehr belastend ist. wurde allseitig auf eine weitere Beweisaufnahme verzichtet. Staatsanwaltschaftsrat Dr. Schwickerath teilte bei Beginn seines Plaidoyers mit, daß er die Anklage gegen die Ehe« leute Oberländer fallen lassen müsse, da er die gegen sie vorliegenden Belastungsmomente zu einer Verurteilung nicht für ausreichend halte. Mangels ausreichende» Beweises beantrage er deshalb die Freisprechung der Eheleute Oberländer. Ueber die Schuld der Angeklagten Silbereich, Wollerstein und Ge- deinska noch irgend etwa» zu sagen, so führte der Vertreter der An- kfgge«ul, hieße ngch toB ExgebM 5ss foasiia«f»125®ß nur. leereS Stroh Vreschen. Mit Rücksicht darauf, daß gSgen dt« überaus gemeingefährliche Verbrecherklasse der Mädchenhändler nicht streng genug vorgegangen werden könne, beantragte er gegen Silber- reich und Woller st ein je 2� Jahre Zuchthaus, 5 Jahre Ehrverlust und Stellung unter Polizeiaufticht, und gegen die Gedeinska 1 Jahr Gefängnis wegen Beihilfe. Nach längeren Plaidoyers der Rechtsanwälte Jul. Meyer I, Willy Beyer, Georg Levy, Hermann und Justizrat W r o n- k e r, welche zum Teil aus rechtlichen Gründen die Freisprechung, zum Teil die Zubilligung mildernder Umstände beantragten, zog sich das Gericht in später Nachmittagsstunde zur Beratung zurück. Nach kurzer Beratung fällte das Gericht folgendes Urteil, welchem Landgerichtsdirektor Unger eine längere Begründung vorausschickte. Es wurden verurteilt: Der Angeklagte Silber- reich dem Antrage des Staatsanwalts gemäß zu 2)4 Jalire» Zuchthaus, 3 Jahren Ehrverlust und Stellung unter Polizeiaufsicht, Woller st ein zu 2 Jahren Zuchthans und die gleichen Neben­strafen und die Angeklagte Gedeinska zu 6 Monaten Gefängnis unter Anrechnung von zwei Monaten der erlittenen Untersuchungshaft. Die Eheleute Oberländer wurden auf Grund eines non liquet(nicht aufgeklärt) freigesprochen. Das Gericht habe, wie der Vorsitzende ausführte, an der Schuld der drei verurteilten Angeklagten nicht die geringsten Zweifel ge- habt. Die Angeklagten Silberreich und Wollerstein wären als Mäd- chenhändler der gemeingefährlichsten Sorte anzusehen. Von einer milderen Beurteilung könne keine Rede sein, da es als die gemeinste Straftat anzusehen fei, unschuldiges Menschenfleisch zu verschachern und alsWare" zu bezeichnen. Bezüglich der Eheleute Oberländer lägen zwar schwerwiegende Verdachtsgründ« dafür vor, daß sie das Treiben der Mädchenhändler in ihrem Hotel gekannt hatten. Das Gericht habe jedoch die vorhandenen Verdachtsgründe für nicht aus- reichend erachtet und auf Grund eines non liquet auf Freisprechung erkannt. Ein vom Rechtsanwalt Willy Beyer für die Angeklagte Gedeinska gestellter Haftentlassungsantrag wurde vom Gericht mit der Begründung abgelehnt, daß die G. als Ausländerin flucht- verdächtig sei. Arbeitsnachweis: Hos l. Amt 3. 1239. Verwaltungsstelle verlin. Hauptburra«, CharitOstraBe 3. Hos EL Amt 3, 1987. Donnerstag, den 4. August, abends« Uhr: �ZllgememeVersammwng aller in Gürtltteik« Mm- KiHegc» Ksllcginm in den Arminhallen, Kommandantenstr. 63. TageS- Ordnung: 119/8 1. Vortrag deS Kollegen IR. Schals:Die wirtschaftlichen Kämpfe in alter und neuer Zeit.- 2. Dtskusston. 8. Der Sweil bei der Firma Rauschenberger. 4. Verschiedenes. IW Zahlreicher Besuch wird erwartet.-M> Donnerstag, den 4. Augnst, abend? S Uhr: Versammlung aller in techMhen«. chirurgischen Hartgummi- vetrieben Beschäftigten bn Rosenthaler Hof» Rosenthalerstr. 11/12. Tages-Ordnung: 1. Bericht der Kommssfion. 2. DtSlusfion. Die äußerst wichtige Tagesordnung erfordert das Erscheinen sämtlicher Kollegen. Die Ortoverwaltung. Marnl der Lederarbeiter Filiale Ucrlln I. Donnerstag, de« 4. Augnst. abends 8 Uhr, in Schmidts Festsälen, Prinzenallee 33: Versammlang.~9L Tages-Ordnung: 1. Avrechnung, 2. Verbandsangelegenheiten. 144/13 Um zahlreichen Besuch bittet Der vorstand. NerlligSiinstiilt G. Birk Co., e.«. d. s. München  :» In miserem Berlage erschien: Handbuch der Bearbeitet von Wilhelm Schröder. In Leinen gebunden 7 Mark. Auch in 19 Lieserungm ä Sv Pf. durch alle Kolportenr» und Buchhandlungen zu beziehen. 283/12« Einbanddecken dazu 75 Pf. 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