»trelsvorstand namhafte Betrage zur Verfügung zu stellen. DieJugendorganisation in Hagen verfügt über ein eigenes Heim.Gegen das Verhalten der badischen Genossen wurdeeinstimmig folgende Resolution angenommen:»Die Kreiskonferenz des Sozialdemokratischen Vereins HagenSchwelm erblickt in der Zustimmung der badischen Genossen zumBudget einen D i s z i p l i n b r u ch, der um so schärfer zuverurteilen ist, weil er absichtlich begangen wurde.Besonders beschämend für Sozialdemokraten ist das Verhaltender badischen Landtagsfraktion zur Monarchie.Die Konferenz erwartet vom Parteitage Maßnahmen, die einsolches Verhalten in Zukunft verhindern."Die Konferenz war von 80 Delegierten, 8 Vorstandsmitgliedernbesucht._Internationaie lüädchen�ndlervor Gericht.Vor der 7. Strafkammer des Landgerichts I begann heutevnter kolossalem Andränge des Publikums der Prozeß gegen diedes Mädchenhandels bezw. der Beihilfe angeklagten Personen, derenVerhaftung seinerzeit weit über die Grenzen Deutschlands hinausgroßes Aufsehen erregt hatte. Da ein außergelvöhnlicher Airdrangzum Zuhörerraum zu erwarten war, sind von öer Behörde Einlaß-Zarten ausgegeben worden. Trotzdem herrschte schon lange vor Be-ginn der Verhandlung in dem Zuhörerraum eine beängstigendeFülle. Im Auftrage des„Deutschen Nationalkomitees zur Be-kampfung des internationalen Mädchenhandels" nimmt derMajor a. D. W a g e n e r an der Verhandlung teil.— Aus derUntersuchungshaft wurden vorgeführt: 1. der im Jahre 1869 inLublin(Russisch-Polen) geborene angebliche Pferdehändler KiewaMeyer Silberreich, 2. der.Kutscher Moritz Wollerstein,geb. 1839 zu Scherbz(Russisch-Polen) und 3. die 1837 zuWiskid(Russisch-Polen) geborene Köchin Manja Gedeinska.Mitangeklagt sind ferner der in Drohobycz in Galizien geboreneGastwirt Chaim Oberländer und dessen ebenfalls in Galiziengeborene Ehefrau Cäcilie O., die sich jetzt auf freiem Fuße befinden.Den Angeklagten stehen als Verteidiger die Rechtsanwälte Justiz-rat Wronker, Jul. Meyer I. Willi Beyer, Georg Levyund Assessor Herrmann zur Seite.— Den Vorsitz im Gerichts-Hofe führt Landgerichtsdirektor U n g e r. die Anklage wird vomStaatsanwaltschaftsrat Dr. Schwickerath vertreten.— Dadie Angeklagten zum Teil der deutschen Sprache nicht mächtig sind,müssen an der Verhandlung zwei Dolmetscher teilnehmen, undzwar für russisch-jüdischen Jargon der Sekretär der hiesigen jüoi-schen Gemeinde Dr. Meisel und für die polnische Sprache derGerichtsdiener C h w i n s k i. Zu der Verhandlung sind insgesamtetwa 25 Zeugen geladen, so daß das Gericht es für ratsam hielt,zwei Sitzungstage, und ztvar den 2. und 4. August, anzusetzen.Die Anklage lautet auf versuchtes Verbrechen gegen den§ 48,Absatz 1 des Gesetzes über die Auswanderung vom9. Juni 1897. Sie macht den Angeklagten zum Vorwurf, eö versuchtzu haben, Frauenspersonen zum Zwecke, sie dergewerbsmäßigen Unzuchtzuzuführen, unter arglistiger Verschweigung dieses Zweckes zurAuswanderung zu verleiten.— Der Anklage liegt im einzelnenfolgendes zugrunde: Die Angeklagten Oberländer betreiben seiteiner Reihe von Jahren in der Grenadierstr. 32 unter dem Namen„Warschauer Hof" ein kleines Hotel, welches hauptsächlich vonrussisch-jüdischen Handelsleuten frequentiert wird. Ende Märzdieses Jahres stieg hier der Angeklagte Silberreich, der sich alsPferdehändler ausgab, ab. In seiner Begleitung befand sich derAngeklagte Wollerstein.— Am 10. April dieses Jahres erschien beider Kriminalpolizei eine Frau Masch k e und machte folgendeMitteilungen: Am vorherigen Tage sei die in dem Hotel„War-schauer Hof" als Küchenmädchen beschäftigte Frida Pietschmann zuihr gekommen und habe ihr bestellt, sie solle sofort zu der Gedeinskakommen, die in dem Hotel als Köchin beschäftigt war. Sie habedie Gedeinska sofort aufgesucht, die ihr mitteilte, daß sie vielGeld verdienen könne, wenn sie schweigen könne. DieG. habe ihr dann erzählt, daß sich in dem Hotel ein russischer Judeals Gast befinde, der j u n g e und hübscheMädchenbrauche,um sie in ein» Bordell in Buenos Aireszu bringen. Die G. habe ihr dann den Auftrag gegeben, hübscheund vor allen Dingen nicht zu alte Mädchen für jenenGast gegen eine anständige Bezahlung zu besorgen. Sie solle abernur zwei Mädchen besorgen, da sich nur zwei Mädchen unauffälligmit auf die Reise nehmen ließen.— Die Kriminalpolizei beschloß,dem Mädchenhänvler eine Falle zu stellen. Um ihn recht sicher zumachen, stellte sie der Frau Maschke zwei Polizeiagentinnenzur Verfügung. Als die M. diese dem Silberreich vorstellte, er-klärte ihr dieser, daß ihm die beiden schon z u a l t seien und erhöchstens pro Stück 2 M. zahlen könne. Für junge undhübsche Weiber zahle er dagegen bis ISO M. Auf Anraten derKriminalpolizei veranlaßte die Frau Maschke nunmehr ihre17jährige Nichte Gertrud Wt und eine junge Frau, sich als Wareauszugeben. Silberreich ging auch in die Falle und erklärte ihr,daß ihm die beiden gefallen und er sie zum Schein als Hausmädchen für seine angeblich in Buenos Aires gelegene Besitzungengagieren wollte. Die M. sollte darauf von Silberreich 100 M.bekommen, die aber erst zu zahlen wären, wenn Wollerstein mitden Mädchen abgereist sei. Die beiden Mädchen gingen auch aufden Handel ein und wurden einige Tage später von Wollersteinabgeholt und nach dem Potsdamer Bahnhof ge-bracht. In dem Augenblick als die Drei den Zug besteigen> wollten, wurde Wiollerstein von zwei Kriminalschutzleuten ver-haftet. Inzwischen war Silberreich von dem 14jährigen Sohn derEheleute Oberländer von dem Mißglücken des Planes in Kenntnisgesetzt worden. Deshalb war Silberreich, als er im Hotel verhaftetwerden sollte, längst über alle Berge. Es gelang jedoch, ihn amnächsten Tage in Pankow zu ermitteln und zu verhaften. AlsHelfershelfer der Mädchenhändler wurden auch die EheleuteOberländer in Haft genommen, jedoch nach einiger Zeit! wieder entlassen.Vor Eintritt in die heutige Verhandlung gab Staatsanwalt-schaftsrat Schwickerath folgende Erklärung ab: Trotzdem es imInteresse der weitesten Oeffentlichteit liegt, über den Mädchen-Handel die vollste Aufllärung zu schaffen, muh ich doch bitten, miran passender Stelle Gelegenheit zu geben, den Antrag auf Aus-schluß der Oeffentlichkeit, auch der Presse, zu stellen,um zu verhindern, daß allzu großer Schmutz in die weiteste Oeffent-tichkeit getragen wird. Landgerichtsdirektor U n g e r: Ich glaubewicht, daß wir Veranlassung haben werden, wegen Gefährdung derSittlichkeit die Oeffentlichkeit ausschließen zu müssen. Es werdennatürlich hier Ausdrücke fallen, die bei«ästhetischen Tees" nichtgebraucht werden.Aus der Vernehmung des Angeklagten Silberreich, die nurunter Zuziehung des Dolmetschers ChwinSki stattfinden kann, istfolgendes hervorzuheben. Auf die Frage, wann er geboren sei, er-klärte Silberreich, daß' er dies nicht wisse. Auf die Frage deSJustizrats Wronker, der wohl seine Erfahrungen aus demKwilecki-Prozeß verwendet, wie alt er sei, gab Silberreich sofortdie Antwort, daß er 40 Jahre alt sei.— Der Angeklagte Silberreich bestritt in seiner Vernehmung jede strafbare Handlung undschreibt die eigentliche Täterschaft dem Angeklagten Wollerstein indie Schuhe. Er behauptet unter anderem, Wollerstein habe ihm er-zählt, daß er seiner Militärpflicht in Rußland genügen solle, aberlieber ins Ausland gehe. Er, Wollerstein, habe hier ein Ehepaarkennen gelernt, für welches er zwei Mädchen besorgen solle. DieMädchen sollten, wie ihm Wollerstein erzählt habe, für ein Bordellin Buenos Aires bestimmt sein. Da er kein Geld zu der ReiseHabe, sei er(W.) darauf eingegangen. Jener Herr habe ihmgesagt, ex solle die Waches vach PgxiS schaffen, ppa hsrt aviverds it für sie weiter sorgen. Wie Silberrelch weiker behauplet,habe nun Wollerstein alle die Dinge inszeniert, bei denen die FrauMaschke beteiligt war. Er selbst habe nicht das geringste damit zutun haben wollen und auch nichts damit zu tun gehabt. Auf eineFrage des Vorsitzenden, was er eigentlich in Berlin gewollt habe,erklärte Silberreich, daß er sich aus der Durchreise von BuenosAires nach seinem Heimatsort Lublin befunden habe. Er selbstwohne in Buenos Aires und sei dort in einem Abzahlungsgeschäftfür Herrenkleider als Kassierer angestellt. Er sei nach Deutschlandgekommen, da sein Vater in Lublin gestorben sei, und er ihm einDenkmal habe setzen wollen.— Der Angeklagte Wollerstcin erklärteauf die Frage des Vorsitzenden, was er zu diesen Angaben Silber-reichs zu sagen habe:»Js sich kaine Wahrheit, was sich Silberreich sagt!"Wollerstein bestreitet die Behauptungen des Silberreich, die diesernur abgebe, um ihn hereinzulegen und sich selbst reinzuwaschen.Sein Vater habe ihm mitgeteilt, daß er noch eine Forderung aneinen gewissen Kiewa habe. Er solle in Berlin bei Oberländernach diesem„Kiewa" fragen und das Geld einziehen. Bei Ober-länder sei er an Kiewa Silberreich gewiesen worden. Er habe nichtgewußt, daß Silberreich Mädchenhändler sei und sich auch in keinerWeise strafbar gemacht. Als er in Berlin keine Arbeit fand, habeer beschlossen, nach Paris zu fahren, um sich dort Arbeit zu ver-schaffen. Am Tage vorher habe ihm Silberreich 80 M. ausgehändigtmit der Bitte, für ihn zwei Billetts nach Paris mitzulösen undzwei junge Damen, die ihn auf dem Bahnhof ansprechen würden,nach Paris zu begleiten und dort nach einer bestimmten Adressezu bringen. Auf dem Bahnhofe sei er dann verhaftet worden, ohnezu wissen weshalb.— Die Angeklagte Gedeinska bestreitetebenfalls jede Schuld und macht folgende Angaben: Vor längererZeit sei schon einmal der Vater des Angeklagten Wollerstein in demHotel abgestiegen. In seiner Begleitung Hütten sich zwei jungeMädchen befunden, die W. als seine Töchter ausgegeben habe. Deralte Wollerstein sei dann weggefahren und hätte die beiden Mädchenetwa 4 Wochen allein in dem Hotel gelassen. Er sei dann wieder-gekommen und mit den Mädchen nach Paris gefahren. In seinerBegleitung habe sich, als W. zurückkam, der Angeklagte Silberreichbefunden. Dieser habe ihr erzählt, daß er in Amerika ein großesjüdisches Restaurant eröffnen wolle und deshalb Personal brauche.Sie selbst solle als Köchin mitkommen. Silberreich habe ihr gesagt,er brauche für das Restaurant noch zwei Mädchen und sie gebeten,ihm zwei Mädchen, die gewillt seien, mit nach Amerika zu gehen,zu besorgen. Dies habe sie auch nur der Frau Maschke wieder-erzählt.DaS Oberländersche Ehepaar bestreitet jede Mitbeteiligung.Der Ehemann Oberländer hat früher in Berlin Partiewaren-geschäfte gemacht, bis er vor zirka 10 Jahren das Hotel„WarschauerHof" kaufte. Silberreich habe schon dreimal bei ihm gewohnt;etwas Auffälliges habe er nie wahrgenommen, da er sich um dieGeschäfte seiner Gäste überhaupt nicht bekümmere.Als erste Zeugin wurde die Frau Maschke vernommen, dieseinerzeit den ersten Anstoß zu der Verhaftung des Silberreich ge-geben hatte und die bereits eingangs erwähnte Darstellung gibt.Die Zeugin erklärte noch, daß Silberreich, der vor Gericht angeb-lich nicht deutsch sprechen kann, sich stets mit ihr in der deutschenSprache unterhalten habe. Silbereich spreche nicht nur deutsch,sondern sogar richtig Deutsch, und zwar„ebenso wie wir", wie dieZeugin behauptet. Auf eine Frage des Staatsanwalts S ch w, ck e-rath bestätigt die Zeugin noch, daß ihr die Gedeinska bel� emerder Zusammenkünfte mitgeteilt hat, daß die Mädchen für einBordell bestimmt seien. Die Frau Oberländer habe, wie ,hr vonder Gedeinska mitgeteilt worden sei, gewußt, daß die Mädchen für«in Bordell bestimmt waren. Frau Oberländer habe ihr auch ein-mal gesagt, sie dürfe dafür kein Geld nehmen, da sie sich sonststrafbar machte. Die Zeugin ist. wie sie bekundet, einmal auf derStraße von einem Herrn angesprochen worden, der ihr gesagt habe,sie solle sich schämen, in einem solchen Hause zu dienen, von demes in der ganzen Grenadierstraße bekannt sei, daß dort Mädchen.Handel betrieben werde. Auf Befragen des Rechtsanwalts GeorgLevy erklärte die Zeugin vergnügt schmunzelnd, daß sie die hun.dert Mark von Silberreich behalten haben würde, wenn sie dasGeld bekommen hätte.Die nächste Zeugin, Frau Bauch, hatte sich auf Veranlassungder Frau Maschke zu jener dem Angeklagten gespielten Komödiehergegeben. Sie war jedoch von Silberreich als„zu alt" abgelehntworden. Die Zeugin macht über die einzelnen Vorgänge dieselbenAngaben wie die Frau Maschke.— Das noch jetzt bei dem Ange-klagten im Dienst stehende Küchenmädchen Ida Pietschmannbekundete u. a., daß sie eines Tages von Silberreich den Auftragerhalten habe, zu oer Frau Maschke zu gehen und dieser mit-zuteilen, sie solle ihm zwei Dienstmädchen, die jung und hübschsein müssen, besorgen. Auf Vorhalt des Vorsitzenden änderte dieZeugin zedoch ihre Aussage dahin ab, daß nicht Silberreich, son-dern die Gedeinska ihr den Auftrag gegeben habe, zu der FrauMaschke zu gehen. Die Zeugin blieb, als der Mittäterschaft ver-dächtig, unbeeidigt. Der Zeugin Zigarettenarbeiterin Marie Neu.brück, welche den Angeklagten Silberreich im„Warschauer Hof"kennen gelernt hatte, hat dieser vorgespiegelt, er sei ein sehr wohl-habender Mann und habe in Amerika ein Besitztum. Angeblichwollte er sie heiraten, wenn er aus Amerika zurückgekehrt war. Die17jährige Zeugin Gertrud Belke, für deren Zusendung der An-geklagte Silberreich 100 Mark an die Frau Maschke zahlen wollte,schilderte nochmals ihre schon wiederholt mitgeteilten Erlebnissebei der Begegnung mit Silberreich im„Warschauer Hof".Von einiger Bedeutung ist die Aussage des ApothekersR i e s e n f e l d aus Golup in Westpreußen. Der Zeuge, welcherVertrauensmann des„Hilfsvereins für deutsche Juden" ist, wurdeeines Tages in Golna, welches dicht an der russischen Grenze liegt,auf der Straße angesprochen. Jwei Leute, deren Namen er zuverschweigen versvrochen habe, übergaben ihm zwei Briefe, vondenen einer von oem Angeklagten Wollerstein an seinen Vater inRußland gerichtet war. Dieser Brief enthielt eine für Wollersteinsehr belastende Mitteilung. Er, Zeuge, habe sich deshalb veranlaßtgesehen, diese Briefe demBerliner Polizeipräsidiumeinzureichen. In Golup selbst habe er erfahren, daß dem Ange-klagten Wollerstein in Scherbz(Russisch-Polen) schon einmal einjunges und noch unschuldiges Mädchen abgenommen worden sei.Nähere Auskünfte hierüber könne ein gewisser Leiser Champergeben. In dem von dem Dolmetscher Dr. Meisel übersetzten Briefedes Wollerstein teilte dieser seinem Vater mit, daß er nach Warschaufahre, wo ihm vielleicht„zwei bis drei Stück" verschafft würden.Er ersucht seinen Vater um Uebersendung von noch 100 Rubelnund schließt daran die Hoffnung,„daß mit Gottes Hilfe unser Geldnicht verfallen, sondern reichliche Zinsen tragen werde".Hierauf folgte die Vernehmung des Kriminalkommissarsvon B e h r und des Kriminalschutzmanns Gerstenberger.die über ihre Wahrnehmungen bei der Verhaftung des AngeklagtenWollerstein Angaben machten. Zur Sprache kommt noch, daß beider Verhaftung Silberreichs diesem ein Telegramm abgenommenwurde, welches an einen gewissen Jacob Kruk in Paris gerichtetwar. Es ist dies dieselbe Adresse, an welche Wollerstein dieMädchen in Paris abliefern sollte. Nach Verlesung einiger Briefeund Postkarten, deren Inhalt für die Angeklagten Silberreich undWollerstein zum Teil sehr belastend ist. wurde allseitig auf eineweitere Beweisaufnahme verzichtet.Staatsanwaltschaftsrat Dr. Schwickerath teilte bei Beginnseines Plaidoyers mit, daß er die Anklage gegen die Ehe«leute Oberländer fallen lassen müsse, da er diegegen sie vorliegenden Belastungsmomente zu einer Verurteilungnicht für ausreichend halte.Mangels ausreichende» Beweisesbeantrage er deshalb die Freisprechung der Eheleute Oberländer.Ueber die Schuld der Angeklagten Silbereich, Wollerstein und Ge-deinska noch irgend etwa» zu sagen, so führte der Vertreter der An-kfgge«ul, hieße ngch toB ExgebM 5ss foasiia«f»125®ß nur.leereS Stroh Vreschen. Mit Rücksicht darauf, daß gSgen dt« überausgemeingefährliche Verbrecherklasse der Mädchenhändler nicht strenggenug vorgegangen werden könne, beantragte er gegen Silber-reich und Woller st ein je 2� Jahre Zuchthaus,5 Jahre Ehrverlust und Stellung unter Polizeiaufticht, und gegendie Gedeinska 1 Jahr Gefängnis wegen Beihilfe.Nach längeren Plaidoyers der Rechtsanwälte Jul. Meyer I,Willy Beyer, Georg Levy, Hermann und Justizrat W r o n-k e r, welche zum Teil aus rechtlichen Gründen die Freisprechung,zum Teil die Zubilligung mildernder Umstände beantragten, zogsich das Gericht in später Nachmittagsstunde zur Beratung zurück.Nach kurzer Beratung fällte das Gericht folgendesUrteil,welchem Landgerichtsdirektor Unger eine längere Begründungvorausschickte. Es wurden verurteilt: Der Angeklagte Silber-reich dem Antrage des Staatsanwalts gemäß zu 2)4 Jalire»Zuchthaus, 3 Jahren Ehrverlust und Stellung unter Polizeiaufsicht,Woller st ein zu 2 Jahren Zuchthans und die gleichen Nebenstrafen und die Angeklagte Gedeinska zu 6 MonatenGefängnis unter Anrechnung von zwei Monaten der erlittenenUntersuchungshaft. Die Eheleute Oberländer wurden aufGrund eines non liquet(nicht aufgeklärt) freigesprochen.Das Gericht habe, wie der Vorsitzende ausführte, an der Schuldder drei verurteilten Angeklagten nicht die geringsten Zweifel ge-habt. Die Angeklagten Silberreich und Wollerstein wären als Mäd-chenhändler der gemeingefährlichsten Sorte anzusehen. Von einermilderen Beurteilung könne keine Rede sein, da es als die gemeinsteStraftat anzusehen fei, unschuldiges Menschenfleisch zu verschachernund als„Ware" zu bezeichnen. Bezüglich der Eheleute Oberländerlägen zwar schwerwiegende Verdachtsgründ« dafür vor, daß sie dasTreiben der Mädchenhändler in ihrem Hotel gekannt hatten. DasGericht habe jedoch die vorhandenen Verdachtsgründe für nicht aus-reichend erachtet und auf Grund eines non liquet auf Freisprechungerkannt. Ein vom Rechtsanwalt Willy Beyer für die AngeklagteGedeinska gestellter Haftentlassungsantrag wurde vom Gericht mitder Begründung abgelehnt, daß die G. als Ausländerin flucht-verdächtig sei.Arbeitsnachweis:Hos l. Amt 3. 1239.Verwaltungsstelle verlin. Hauptburra«,CharitOstraBe 3. Hos EL Amt 3, 1987.Donnerstag, den 4. August, abends« Uhr:�ZllgememeVersammwngaller inGürtltteik« Mm- KiHegc» Ksllcginmin den Arminhallen, Kommandantenstr. 63.TageS- Ordnung: 119/81. Vortrag deS Kollegen IR. Schals:„Die wirtschaftlichenKämpfe in alter und neuer Zeit.- 2. Dtskusston. 8. Der Sweil beider Firma Rauschenberger. 4. Verschiedenes.IW Zahlreicher Besuch wird erwartet.-M>Donnerstag, den 4. Augnst, abend? S Uhr:Versammlungaller intechMhen«. chirurgischen Hartgummi-vetrieben Beschäftigtenbn Rosenthaler Hof» Rosenthalerstr. 11/12.Tages-Ordnung: 1. Bericht der Kommssfion. 2. DtSlusfion.Die äußerst wichtige Tagesordnung erfordert das Erscheinen sämtlicherKollegen. Die Ortoverwaltung.Marnl der LederarbeiterFiliale Ucrlln I.Donnerstag, de« 4. Augnst. abends 8 Uhr, in Schmidts Festsälen,Prinzenallee 33:Versammlang.~9LTages-Ordnung:1. Avrechnung, 2. Verbandsangelegenheiten. 144/13Um zahlreichen Besuch bittet Der vorstand.NerlligSiinstiilt G. Birk Co., e.«. d. s.München:»In miserem Berlage erschien:HandbuchderBearbeitet von Wilhelm Schröder.In Leinen gebunden 7 Mark.Auch in 19 Lieserungm ä Sv Pf. durch alle Kolportenr» undBuchhandlungen zu beziehen. 283/12«Einbanddecken dazu � 75 Pf.Das Handbuch ist für die gewerkschaftlich undpolitisch tätigen Genossen ein ebenso unentbehrlichesHilfsmittel wie für alle diejenigen, die sich mit derGeschichte und der Literatur der Arbeiterbewegung be-schäftigen oder sich mit ihr bekannt machen möchten.Es sollte in keiner Gewerkschafts- oder Vereins-bibliothek fehlen.