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Nr. 200. 27. Jahrgang. 3. Beilage des Vorwärts  " Berliner Volksblatt. Sonnabend, 27. Auguß 1910.

7. Internationaler Cransportarbeiter- Entſchiedenheit eintreten.

Kongreẞ.

Kopenhagen  , den 25. August 1910. Die gestern angenommenen Anträge Branconi   haben folgenden Wortlaut:

Der Kongreß beschließt, daß in Zukunft die Berichte des Korrespondenzblattes der Internationalen Transportarbeiter­Söderation( J. T.-F.) wenigstens zwei Monate vor der Abhaltung eines jeden Kongresses den nationalen Organisationen zuge­sandt werden, damit diesen die Möglichkeit gegeben wird, die Berichte zu studieren und ihre Meinung auszusprechen, so daß den internationalen Kongressen Zeit gespart wird. Die Publikationen der J. Z.-F. werden in die Sprache der jenigen Länder übersetzt, deren Mitgliederzahl in der J. T.-F. mindestens 20 000 erreicht."

Die heutige Vormittagssitzung wurde noch fast ganz durch die Debatte über das Referat Paul Müllers ausgefüllt. Vor­gesehen wurde für den Nachmittag eine Konferenz der Seeleute, deren Notwendigkeit sich aus der bisherigen Diskussion ergeben hat. Erster Diskussionsredner war Furnseth, der Vertreter der Seeleute Nordamerikas  . Er schloß sich den gestrigen Aus­führungen Wilsons vollständig an. Auch er hielt die Zeit und die Situation für die Aufnahme des Kampfes mit der International Shipping Federation, dem Reederberbande, für durchaus günstig. Jedenfalls müßten die Seeleute jetzt mit Forderungen vorgehen. Lassen sich die Reeder auf Konzessionen ein, dann gut; andernfalls sei der Kampf unumgänglich. Nun frage es sich, wie sich die See­leute der anderen Länder verhalten sollten; ob sie gleichzeitig den Kampf aufnehmen oder nur ihre englischen Kollegen unterstüßen und für Fernhaltung von Streitbrechern sorgen müßten. Diese lebte Forderung müsse unter allen Umständen durchgeführt werden. Er bedauere das Verhalten des Kollegen Paul Müller, der die Interessen der englischen Seeleute geschädigt habe.

Le Guennec( Frankreich  ) erkennt an, daß sich nur mit straffen Organisationen der wirtschaftliche Kampf führen lasse. Gewiß täten in anderen Ländern die Regierungen und Unternehmer alles, um die Organisation der Arbeiter auf gesetzlichem Wege zu bekämpfen. In Frankreich   aber hätten diese Mächte einen anderen Weg gewählt: fic suchten durch Arbeiterfreundlichkeit die Arbeiter einzufangen und so die Organisation zu lähmen. Obligatorische Schiedsgerichte schadeten nur den Arbeitern und erschwerten den Kampf. Vor allem müsse der Parlamentarismus richtig bewertet werden; er habe nur die Aufgabe, das zu sanktionieren, was die Gewerkschaften vorher erkämpft hätten.

Der Redner schlägt vor, dem internationalen Sekretär als Vertreter der einzelnen Gruppen vier Gehilfen zur Seite zu stellen.

Bonnat( Frankreich  ) bedauert den Konflikt zwischen Müller und Wilson, der leider geeignet sei, die Interessen der international organisierten Transportarbeiter zu schädigen. Die politischen Aktionen der sozialistischen   Partei Frankreichs   hätten bisher leider nicht immer den Anforderungen entsprochen, die vom Standpunkte des organisierten Arbeiters aus zu stellen seien; aber das sei kein Anlaß, den Parlamentarismus überhaupt zu verwerfen. Die Ver­suche zur Dezentralisation, die auf diesem Kongreß sich bemerkbar gemacht hätten, müßten entschieden bekämpft werden, denn auf diesem Wege sei fein Fortschritt zu erwarten. Jaepelt( Dänemark  ) bedauert gleichfalls das Vorgehen Müllers, aber weder Müller noch Wilson seien allein maßgebend. Es liege tein Grund vor, den Seeleuten die Abhaltung einer Sonderfonferenz zu verwehren, auf der sie ihre besonderen An­gelegenheiten beraten könnten. Würden die Wünsche der Seeleute nicht erfüllt, dann bliebe ihnen kein anderer Weg, als der Austritt aus der J. T.-F.

Ein Schlußantrag beendete die Diskussion. Der Referent Paul Müller verzichtet auf das Schlußwort, da die Diskussion sich nur in Angriffen gegen ihn selbst bewegt habe. Jm Seemann" werde er als dessen Redakteur die Angriffe zurückweisen, weil die Artikel im Seemann  " den Anstoß zu der persönlichen Debatte gegeben hätten. In die Aktionen der englischen Seeleute sich einzumischen, habe ihm ferngelegen; aber hier handelte es sich um Aktionen, die nicht auf England beschränkt bleiben fönnen. Von einem Weltstreif war die Rede, und dazu hätte er die Pflicht gehabt ich zu äußern, um so mehr, als Wilson auch nicht den geringsten Bersuch einer Verständigung gemacht habe.

Eine von Ben Zillet an den Vorsitzenden gerichtete An­frage, ob der Zentralrat der J. T.-F. wie gegen Wilson so auch gegen Müller vorgehen würde, wenn dieser Schritte gegen die Interessen der internationalen Organisation unternehmen würde, Schumann: Der Zentralrat habe keine Veranlassung, sich in persönliche Streitigkeiten eingumischen; sobald aber von irgend einer Seite, ganz gleich von welcher, ein Schritt gegen die Inter­

beantwortete

1999666666666 Unserem Kollegen ut. Bezirkstaffierer

Georg Kieburg nebst Frau

zur Vermählung die besten Glückwünsche Mehrere Kollegen vom Fuhrhof Kroll. G. W. P. L. P. T. A. W.

6666666 00000000 Unserem treuen Genossen Karl Klein.

Es gratulieren alle Mann Aus unsrem fünften Streife, Zigeuner- Karl zum Namensfeft In altgewohnter Weise.

So lang' wie du organisiert 3ft keiner uns'rer Streiter Ein Hoch dir, alter lieber Freund, Gesund bleib', froh und heiter. Der fünfte Wahlkreis.

Verband der Sattler und Portefeuiller.

Ortsverwaltung Berlin  . Infolge eines Unglücksfalles er­trant am 21. August bei einem Ausflug unser Mitglied

Karl Klinger ( Werkstatt Paul Fährmann). Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet Sonnabendnachmittag 3%, Uhr von der Leichenhalle des neuen Jakobi- Kirchhofes in Rigdorf, Her­157/4 mannstraße, aus statt.

Der Vorstand.

Klappfahrstuhl 6,75, straße 15.

am

essen der J. T.-F. getan würde, werde der Zentralrat mit aller Es folgte nunmehr das Referat Dörings über die Form der Landesorganisation.

Gerichts- Zeitung.

Staatsanwaltlicher Kampf gegen eine Postkarte.

nicht annehmen, daß zwei Organe, die eingesetzt sind, um Recht zu finden, Unrecht gefunden haben. Es wäre doch gar keine Rechts­sicherheit gegeben, wenn ein nicht juristisch Gebildeter sich nicht auf die Richtigkeit von Gerichtsurteilen verlassen dürfte. Die Freis sprechung müsse schon deshalb erfolgen, weil den Angeklagten in subjettiver Hinsicht feine Schuld treffe. Aber auch in objektiver Hinsicht sei das Bild, wie der Verteidiger eingehend ausführte, nicht aufreizend. Es verrate wenig historische Bildung, wenn man glaube, die Arbeiterklasse wolle ihre Ziele durch eine Revolution im Heugabelsinne erreichen. Wie schon das Urteil von 1895 aus­spreche, verherrliche das Bild nicht eine Veränderung bestehender Viele unserer Leser werden sich einer Mai- Postkarte erinnern, die im Verlage der Buchhandlung Vorwärts erschienen ist. Die Verhältnisse durch physische Gewalt, sondern eine Aenderung der Gründen Freisprechung erfolgen. Starte bringt ein Bild: Arbeiter brechen eine aus Gesetzen und Ver- Gesetze durch geistige Arbeit. Hiernach müsse auch aus objektiven ordnungen bestehende Mauer ab, welche die herrschende Gesellschaft Das Gericht erkannte nach längerer Beratung auf Freis zum Schuße ihrer Interessen gegen die Bestrebungen der Arbeiter sprechung und Aufhebung der Beschlagnahme, da weder in subjek­errichtet hat und Vertreter der bürgerlichen Gesellschaft, ein Geist- tiver noch in objektiver Hinsicht die Tatbestandsmerkmale der Auf­licher, ein Offizier, ein Bourgeois suchen das Wert der Arbeiter zu reizung vorliegen. Das Bild sei eine symbolische Darstellung des hindern. Kampfes der Arbeiterklasse gegen die bürgerliche Gesellschaft. Eine Seit drei Jahren ist diese illustrierte Karte vertrieben worden, Aufreizung lasse sich aus dieser Darstellung nicht folgern. ohne daß irgendeine der zum Schutz der herrschenden Ordnung feftiv komme in Betracht, daß der Angeklagte nach den ihm be eingesetzten Behörden daran Anstoß genommen hätte. Erst bor fannten Urteilen von 1895 nicht das Bewußtsein haben fonnte, einigen Monaten kam der Polizei die Erleuchtung, daß diese Post- durch Verbreitung des Bildes fönne eine Aufreizung begangen tarte geeignet sei, verschiedene Klassen der Bevölkerung zu walttätigkeiten gegeneinander aufzureizen. Die Postkarte wurde in der Buchhandlung Vorwärts in Beschlag genommen und die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen Aufreizung gegen den Leiter der Buchhandlung, Genossen Bernhard Bruns. Am Freitag wurde die Anflage vor der ersten Ferienstraftammer des Land­ gerichts I   verhandelt.

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werden.

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Bei der

Die Flucht eines Strafgefangenen aus dem Gerichtsgebäude hatte gestern für den Hilfsgerichtsdiener Moser vor der Feriens straffammer des Landgerichts III   ein recht unangenehmes Nach spiel. Der Angeklagte hatte am 30. März d. J. den Auftrag ers Bruns und sein Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Heinemann, halten, den Fürsorgezögling Brüning aus der Strafhaft zu einem verwiesen darauf, daß nicht nur die Karte seit Jahren anstandslos Termin bei dem Amtsgericht Wedding vorzuführen. vertrieben wird, sondern daß das Bild, von dem sie eine Repro- Uebergabe des Gefangenen wurde dem Angeklagten ausdrücklich duktion gibt, schon im Jahre 1895 in einer Maifestzeitung ver- mitgeteilt, daß er diesen zu fesseln habe, da er schon einmal die öffentlicht worden ist. Zwar wurde die Zeitung damals auch in Flucht ergriffen habe. Der Angeklagte unterließ die Fesselung, Beschlag genommen, aber das Gericht hat die Beschlagnahme auf- weil er, wie er behauptet, jene Anordnung nicht gehört habe. Wäh­gehoben und den Verantwortlichen, der wegen Aufreizung angeklagt rend des Termins drängte sich ein Somplice des B. in geschickter war, freigesprochen. Das war in Berlin  . Auch in Frankfurt   a. M. Weise zwischen den Häftling und den Transporteur. Plöglich war ist damals wegen desselben Bildes Anklage und Freisprechung der Gefangene spurlos verschwunden. Er hatte unter Hilfeleistung seiner zu dem Termin erschienenen Freunde in einem unbewachten erfolgt. Also, was im Jahre 1895 durch zwei Gerichtsurteile als straf- Augenblick die Flucht ergriffen. Für den Angeklagten hatte los erklärt worden ist, das soll im Jahre 1910 strafbar sein. Wes- dieser Vorfall recht unangenehme Folgen, da gegen ihr Anklage halb? Darauf antwortet der Staatsanwalt: Heute ist die polis tegen fahrlässigen Entweichenlassens eines Gefangenen erhoben tische Situation eine andere als 1895. Was damals nicht auf- wurde. Das Gericht sah die Verfehlung des Angeklagten milder reizend war, ist jetzt geeignet, die Arbeiter zu Gewalttätigkeiten an und erkannte auf nur 10 M. Geldstrafe. aufzureizen, denn die Sozialdemokratie führt den Kampf gegen die Reichsfinanzreform, fic führt einen Wahlrechtskampf und gerade am 1. Mai, wo diese Karte verbreitet wurde, waren besondere De monstrationen geplant.

Gegen diese Kombination der Staatsanwaltschaft führte die Verteidigung das Zeugnis des Genossen Ernst ins Feld, der be­fundete, daß für die diesjährige Maifeier gar nichts besonderes geplant gewesen ist, sondern der 1. Mai nicht anders gefeiert werden sollte wie in früheren Jahren.

Obgleich hiernach das Gebäude der Anklage auf einer äußerst schwankenden Grundlage beruhte, bemühte sich der Staatsanwalt, weniger mit juristischen Gründen als mit politischen Erörterungen, das wankende Gebäude zu stüßen. Er schilderte die politische Situ­ation als eine so aufgeregte, daß es nur eines entsprechenden An­lasses bedurft hätte, um den Ausbruch einer gewaltsamen Revo. lution herbeizuführen. Diese Ansicht will der Staatsanwalt ge­schöpft haben aus zwei Artikeln des Vorwärts" vom 25. und 26. Juli d. J., die er dem Gericht als Beweismaterial unter­breitete. Es sind dies zwei von den Artikeln, in denen der Vor­wärts" die Ansichten der Genossin Zugemburg über unsere Zaftit im Wahlrechtstampf wiedergibt. Doch da weder diese Artikel noch die Redaktion und der Verlag des Vorwärts" mit dem Angeklagten Bruns in irgendwelche Beziehungen gebracht werden können, so mußte dieses Beweismaterial" der Staatsanwaltschaft aust scheiden. Hätte es gewürdigt werden können, so würde sich heraus­gestellt haben, daß die Phantasie des Staatsanwalts aus diesen Artikeln etwas herausgelesen hat, was nicht darin steht. Doch der Staatsanwalt setzte auch ohne Beweismaterial seine phantastischen Schilderungen der politischen Situation fort. Folgt man diesen Schilderungen, so muß man glauben, die Situation sei so gespannt gewesen, daß es ausgerechnet nur der Maifestkarte bedurfte, um die Flammen einer gewaltsamen Revolution emporlodern zu lassen. Diesen durch Gründe nicht getrübten Phantastereien entsprach auch der auf zwei Monate Gefängnis lautende Strafantrag des Staats anwalts.

Rechtsantvalt Dr. Heinemann beantragte die Freisprechung des Angeklagten, da weder in objektiver noch in subjektiver Hinsicht die ihm zur Last gelegte Straftat erwiesen sei. Der Verteidiger verwies darauf, daß der Angeklagte unmöglich die Veröffentlichung des Bildes für strafbar halten konnte, nachdem, wie ihm bekannt war, zwei Gerichtsurteile dasselbe für einwandsfrei erklärt und die Angeklagten freigesprochen hatten. Der Angeklagte konnte doch

Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme bei der Beerdigung meiner

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Vereinsveranstaltung als öffentliche Tangluftbarkeit. Wegen berbotswidriger Veranstaltung einer öffentlichen Tanz­luftbarteit am ersten Weihnachtsfeiertage waren Straushaar und Heiland aus Magdeburg   angeflagt worden. Es handelte sich um eine Weihnachtsfeier des Turn- und Fechtklubs Sudenburg, bei der nach verschiedenen Darbietungen auch getanzt worden war. An der Feier nahmen über 900 Personen teil, während die Zahl der Ver­einsmitglieder ettva 200 beträgt. Das Landgericht in Magdeburg  verurteilte die Angeklagten zu Geldstrafen und führte aus: Es feien 1000 Einladungskarten gedruckt worden, von denen jedes Mitglied 5 bis 6 erhalten habe, um sie gegen ein Entgelt von 35 Pf. weiterzugeben. An der Kontrolle habe jeder, der eine Karte hatte, eingelassen werden können. Die einzelnen Mitglieder hätten die Möglichkeit gehabt, jedem Beliebigen von den Starten abzugeben, der sie wieder weiter geben konnte. Eine persönliche Kontrolle sei beim Einlaß der Teilnehmer den Vorstandsmitgliedern auf diese Weise ganz unmöglich gewesen. Also habe tatsächlich jedem Be­liebigen der Zutritt offen gestanden. In Betracht komme außerdem die außerordentlich große Zahl der Teilnehmer. Es könne deshalb nur von einer öffentlichen Tanzluftbarkeit geredet werden. Die Angeklagten seien zu bestrafen.

Das Kammergericht verwarf die gegen das Urteil von den Angeklagten eingelegte Revision mit folgender Begründung: Mit Recht habe das Landgericht angenommen, daß hier keine geschlossene, sondern eine öffentliche Tanzluftbarkeit vorliege. Geschlossen sei eine Zusammenkunft nur, wenn es sich um einen nach außen ab­geschlossenen Kreis von innerlich miteinander verbundenen Personen handele. Ganz zweifellos fei hier, svo eigentlich jede beliebige Person Zutritt erlangen konnte, der Kreis der Beteiligten nicht innerlich miteinander verbunden gewesen. Es rechtfertige sich des­halb die Verurteilung.

Amtlicher Marktbericht der städtischen Markthallen- Direktion über Marktlage: Fleisch: den Großhandel in den Zentral- Marktballen. Bufuhr reichlich, Geschäft ruhig, Preise unverändert. Bild: Zufuhr ge nügend, Geschäft lebhaft, Breife wenig verändert. Geflügel: Zufuhr genügend, Geschäft rege, Preise gut. Fische: Bufuhr reichlich, Geschäft lebhaft, Breise im allgemeinen recht befriedigend. Butter und Käse: Gemüse, Dbst und Süd. Geschäft ruhig, Preise unverändert. früchte: Bufuhr reichlich, Geschäft befriedigend, Preise wenig verändert. Schneiderei

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