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r.210. 27. Jahrgang. 2. Beilage des Vorwärts" Berliner Volksblatt. Donnerstag, 8. September 1910.

Um die Vertragstreue eines Unter­

nehmers

Die von Jüngst gewonnenen Zahlen sind diese:

Gewinn pro Tonne in Mart aus den Ueberschüssen resp. Dividenden berechnet staatliche der Privatberg Saar werke des Oberberg­bergwerke

objektive Anschauung durch die Ueberschägung der sogenannten milis der Förderung, und stellt sie den ebenso verrechneten Gewinnen tärischen Ehre und durch die Unterschäzung der notwendigen und des rheinisch- westfälischen Privatbergbaues berechtigten Interessen der Presse erschwert ist. Die Bresse gegenüber, so ergibt sich ein prächtiges Bild der wirklichen Ren­und jeder Staatsbürger hat das Recht, wenn nicht die tabilität der preußischen Staatsbergwerke. Dr. Ernst Jüngst hat Pflicht, im Kampfe zwischen Unternehmern und Arbeitern wurde am Mittwoch vor dem Landgericht I Berlin gestritten. Sie und insbesondere im Kampfe gegen das gefeßlich gewähr fürzlich für das Gebiet des Oberbergamts- Bezirks sollte geprüft werden aus Anlaß einer Beleidigungsklage, die von leistete Koalitionsrecht der Arbeiter Stellung zu nehmen. Das Dortmund die Tonnengewinne der Privatunternehmungen der Staatsanwaltschaft zugunsten des Unternehmers gegen den und nichts weiter hat der Angeklagte bei Besprechung der ge- ausgerechnet und in der bekannten bergmännischen Zeitschrift Vorwärts"-Redakteur Genossen Richard Barth erhoben worden war. werblichen Leistung des angeblich Beleidigten getan.§ 193 des Glückauf" veröffentlicht. Beachtet muß dabei bleiben, daß Jüngst Vorwärts" wurde Anfang April über die damalige Strafgesetzbuches erklärt ausdrücklich, daß tadelnde Urteile über bei seiner Berechnung des Reingewinnes pro Tonne bei den Privat­Tarifbewegung in der Schwarzblechindustrie und über die Erfolge gewerbliche Leistungen, sowie Aeußerungen, welche zur Wahrnehmung werken die Tantiemen und sozialen Lasten schon abgerechnet hat. der mit den Firmen geführten Verhandlungen ein Bericht berechtigter Interessen gemacht werden, und ähnliche Fälle" nur Die Spannung zwischen den Ergebnissen der privaten und der beröffentlicht, der verschiedene in einer Versammlung der dann strafbar sind, wenn aus der Form der Aeußerung oder aus fistalischen Gewinngiffer ist so enorm, daß sie das Gerede von der Schwarzblechschlosser vorgebrachte Mitteilungen wiedergab. Ueber den Umständen das Vorhandensein einer Beleidigung hervorgeht. mangelnden Rentabilität der Fiskalwerke genügend ins rechte Licht die besondere Haltung der Firma Förster 1. Runge Alle drei Fälle der Wahrnehmung berechtigter Intereffen treffen wurde gesagt, ihr alleiniger Inhaber Herr Förster habe, nachdem es selbst dann zu, wenn man mit dem Gericht den Wahrheitsbeweis rückt. in seinem Betrieb wegen der Forderung eines Tarifvertrages zum nicht für geführt erachten sollte. So wenig wir vom Kammergericht Streit gekommen war, es zunächst abgelehnt, mit den durch den zugunsten eines zu Unrecht verurteilten sozialdemokratischen Redakteurs Metallarbeiterverband vertretenen Arbeitern zu verhandeln. Er habe erwarten: die Aufhebung des besprochenen Urteils dürfte von ihm jedoch hinterher durch seinen Schwiegersohn Herrn Krüger verhandeln ausgesprochen werden. Lassen, der dann schließlich für die Firma einen Tarifvertrag zwar nicht durch Unterschrift, aber durch Ehrenwort angenommen und auch Busagen bezüglich der Wiedereinstellung der Streifenden gegeben habe. Es scheine nun, daß die Firma Förster u. Runge ihre in ziemlich Kolonialfreuden. In der Sigung des Aufsichtsrates der großer Zahl herbeigeholten Streifbrecher möglichst lange festhalten Deutschen Kolonialgesellschaft für Südwestafrika am 7. September wolle. Herr Krüger habe ungeachtet des mit dem Metallarbeiter- wurde der Abschluß für das verflossene Geschäftsjahr 1909/10 verband abgeschlossenen Vertrages schon am nächsten Tage seine vorgelegt und beschlossen, der Generalversammlung, welche auf den Streitbrecher zusammengerufen und ihnen etwa folgendes gesagt: 8. Oftober einberufen werden soll, eine Dividende von 64 Proz. " Ihr werdet nicht entlassen. Ihr habt die Macht im Betrieb. Ihr vorzuschlagen. Dabei wurde aber konstatiert, daß die für die letzten seid die Mehrzahl, und wenn Ihr zu mir haltet, können die anderen Euch nichts anhaben. Wer aber dem Verbande beitritt, wird ent- Monate vorliegenden Ausweise und Berichte über die Diamanten­lassen." In dem Bericht wurde, immer auf Grund der in der Ver- ausbeute, den Eingang von Schürfgebühren usw. einen wesent­sammlung gemachten Angaben, hierzu bemerkt, Herr Krüger suche lichen Rüdgang aufweisen, so daß, wenn die fehlenden Monate also, gleich nachdem er mit dem Metallarbeiterverband Frieden ge- des laufenden Geschäftsjahres nicht erheblich günstiger ausfallen, schlossen und bindende Vereinbarungen getroffen habe, im Betriebe mit einem geringeren Erträgnis gerechnet werden muß. selbst eine Gruppe zu schaffen, die gegen den Verband und also auch gegen den Tarifvertrag wirken solle, und er halte das für durchaus vereinbar mit seinem Ehrenwort, von dem man sage( in der Versammlung nämlich war auch das zur Sprache gebracht worden), daß es für ihn als Offizier ganz besonderen Wert habe.

Hus Induftrie und Bandel.

Folgen der Fusion der F. G. 2.-A. E. G.

herrscht eine sehr große Unruhe infolge der als Tatsache zu be Unter den Beamten der Felten, Guilleaume u. Lahmeyertverke trachtenden Fusion dieser Firma mit der A. E. G. zu Berlin . technischen Industrie in den letzten Jahren lassen die Beunruhigung Truppweise Entlassungen bei ähnlichen Fusionen in der elektro­als berechtigt erscheinen.

Jahr

amtsbez. Dortmund

1889

1,67

0,99

1890

2,11

1891

>

1,83

1892

0,91

1893

1,09

0,49

1894

1,37

0,68

1895

1,32

0,88

1896

1,64

0,99

1897

1,56

1,04

1898

1,93

1,10

1899

2,92

1,34

1900

2,94

1,35

1901

2,25

1,23

1902

1,74

1,18

1903

1,95

1,17

1904

1,95

1,18

1905

1,84

1,18

1906

1,57

1,29

1907

1,30

1,17

1908

1,75

1,07

1909

?

0,99

Von 1893 bis 1908 haben die Tonnengewinnergebnisse bei Sen staatlichen Saarbergwerken je nach der Konjunktur zwischen 1,09 und 2,94 M. geschwankt.

Hierdurch fühlte Herr Krüger sich beleidigt, weil darin ihm als Offizier vorgeworfen werde, sein Ehrenwort gebrochen zu haben, und für ihn erhob die Staatsanwaltschaft Anklage. Das Amtsgericht Hervorgehoben sei, daß es sich um die Erschwerung des Fort­Berlin- Mitte( Abteilung 129) fand, Krüger habe nicht gegen den kommens, ja teilweise direkte Existenzbedrohung von ca. 1000 Be Vertrag gehandelt, und Barth wurde zu der enorm hohen amten, darunter einige hundert Familienväter handelt. Unter diesen Strafe von 500 Mart verurteilt. Ueber seine Berufung gegen Beamten ist eine große Anzahl, die feit Jahren glaubte, sich eine dieses Urteil hatte nun das Landgericht I Berlin durch seine Ferien- Lebensstellung gegründet zu haben oder noch gründen zu können, Regierungstisch besonders im preußischen Abgeordnetenhause Die Tatsachen beweisen jedenfalls, daß die immer wieder vom straffammer 8( unter dem Vorsitz des Landgerichtsdirektors Hepke) zu Andere, die durch Versprechungen bewogen sind, teilweise sichere Po- vorgebrachten Klagen über den Rückgang des Gewinnes im staat­entscheiden. fitionen aufzugeben, ferner jüngere Beamte, die sich auf der ersten lichen Bergbau unwahr sind. Nicht einmal von einem relativen Der Angeklagte machte geltend, daß er als ,, Vorwärts"-Redakteur C wäre sehr 811 mit der Veröffentlichung jenes Berichts nur berechtigte Interessen Etappe ihrer Berufslaufbahn befinden. wünschen, wenn die maßgebenden Kreise die oben er= Rückgange kann gesprochen werden, da die Ziffer für 1908 bei den wahrgenommen habe. Wieder bot er den Wahrheitsbeweis an, daß wähnten Befürchtungen berüdjichtigen und falls Entlassungen Saarwerken die von 1889 immer noch ganz anständig überragt. Herr Krüger tatsächlich gegen den Vertrag gehandelt habe. Der in einem größeren Umfange geplant werden, die Kündigungen nicht Es wird verständlich, warum die Regierung sich weigert, neben Vorwurf, daß er bewußt sein Ehrenwort gebrochen habe, sei in dem auf einmal, sondern nach und nach auszusprechen, damit nach Mög- der kameralistischen Buchführung auch eine kaufmännischen mit Bericht nicht enthalten. Die Beweisaufnahme erstreckte sich hauptsächlich darauf, ob es lichkeit eine Schädigung der wirtschaftlich abhängigen Angestellten forretter Bilanzierung für ihre Industrieunternehmungen aufzu­

zu

vermieden wird.

stellen.

Gerichts- Zeitung.

Drohung mit einer Strafanzeige gegenüber Verwandten des Schuldigen.

Rechtsstreit zu beschäftigen. Es erklärt anläßlich desselben die Das Reichsgericht hatte sich fürzlich mit einem interessanten Drohung einer Strafanzeige für wiberrechtlich, wenn sie deshalb geschieht, um Angehörigen oder Verwandten des Schuldigen Furcht einzujagen und auf diese Weise zum Ersatz für unterschlagene Gelder zu gelangen.

will den

der Metallarbeiterverband war, mit dem der Herr Strüger jenen Vertrag abgeschlossen hatte. Herr Krüger selber trug in seiner Die Rentabilität der preußischen Staatsbergwerke. Zeugenaussage die Auffassung vor, daß er ,, nur mit seinen Arbeitern" verhandelt und den Vertrag abgeschlossen habe. Zwar sei schließlich industriellen Unternehmungen des preußischen Staates Einblick zu Es ist keine Kleinigkeit, in die finanziellen Ergebnisse der der Verbandsvertreter Behrend hinzugezogen worden, aber das sei nur zur Unterstützung der Arbeiter" geschehen. Daß er nichts mit gewinnen. Die verzopfte kameralistische Buchhaltungsmethode, an dem Verband zu tun haben wollte, habe er ja gerade durch Ver- der man festhält, weil sie der Verschleierung der fiskalischen weigerung seiner Unterschrift zum Ausdruck bringen wollen. Daher Finanzpolitik förderlich ist, gibt keine Möglichkeit, auch nur eine habe er auch seine gegen den Berband gerichtete Aeußerung annähernde Bilanz nach kaufmännischen Grundsätzen zu schaffen. nicht als Verlegung der Bertragstrene angesehen. Sie habe Die offiziellen Rechnungsergebnisse der fiskalischen Berg, Hütten­etwa so gelautet, wie im Vorwärts" angegeben worden sei. Im und Salinenwerte fennen nur Ausgaben und Einnahmen des besonderen habe er tatsächlich erklärt, daß er den entlassen werde, Haushaltsetats nach dem Voretat. Abschreibungen, Ausweise des der dem Verband beitrete. Der Angeklagte bemerkte hierzu, daß eben durch diese Aeußerung der Vertrag illusorisch gemacht werde. Der wirklichen Reingewinns usw. sind da unbekannt. Man hat nur Kläger war der Kaufmann St. in Duisburg . Ein gewisser X. Zeuge Krüger versicherte noch, alle Bestimmungen des Vertrages eine Möglichkeit, die Rentabilität der Werke nachzuprüfen: durch hatte den Kläger , in dessen Geschäft er bis 1906 angestellt war, famt den sonstigen Zusagen seien von ihm erfüllt worden, kleine die Berechnung der Förderquote pro Kopf und Jahr und die Gegen- durch Veruntreuungen geschädigt. Um eine Strafanzeige zu ver­Abweichungen seien auf die Schuld seines Meisters zurückzuführen überstellung dieser Ergebnisse mit den Lohnausgaben pro Tonne. hüten, hatte X. dem St. die Police der zugunsten seiner Frau mit gewesen, nach vorgebrachter Beschwerde habe der auf seine( Strügers) Der Staat kommt mit seiner eigentümlichen Berechnungsmethode versicherung verpfändet. St. verlangte von den Verwandten des Anordnung sofort Abhilfe schaffen müssen. Die Vernehmung zweier gut aus, wohl im besonderen deshalb, weil, wie der preußische X. noch Schadenersatz, da er den 2. sonst anzeigen wollte. Fünf Arbeiter aus dem Förster u. Rungefchen Betrieb, des Schlossers Handelsminister Delbrück am 17. Februar 1909 im Dreiflassen- Jahre sollten davon abhängen. Die Frau des X. und ein Bier­Feller und des Schloffers Schwese, die zu der mit Krüger hause sagte, mit dieser Methode ein Rückgang der Ar- brauereibefizer K. in Düsseldorf bezahlten deshalb noch 3000 M. verhandelnden Kommission gehört hatten, ergab, daß sie der Mei­mung gewesen waren, der Vertrag werde mit dem Metallarbeiter- beitsleistungen.... trok gestiegener Löhne" Drei Tage später, am 27. Februar, unterschrieb St. noch einen verband geschlossen. Diese Auffassung wurde bestätigt durch die errechnet werden kann. Schon seit Jahren ist in der Arbeiter- Schein, in dem er sich verpflichtete, für X. die Prämie der verpfän­Bekundungen des Verbandsvertreters Behrend. Niemals habe Herr presse festgestellt worden, daß in den amtlichen Rechnungsergeb- deten Lebensversicherungspolice weiterzuzahlen. St. Krüger ihm gegenüber erklärt, mit ihm nicht als Vertreter des nissen die einzelnen Förderziffern nur immer dann veröffentlicht Brauereibefizer K. nunmehr wegen der verfallenen und fünftig Metallarbeiterverbandes verhandeln zu wollen. Eine Meinungsver- wurden, wenn sie bei einem Bergwerk gesunken waren; wo die behauptet, daß er berechtigt sei, die Willenserklärung bezüglich der fällig werdenden Prämien in Anspruch nehmen. Der Beklagte schiedenheit bestand zwischen dem Zeugen Behrend und dem Tendenz nach oben zeigte, wurden sie entweder überhaupt Prämienzahlung auf Grund des§ 123 Absatz 1 des Bürgerlichen Zeugen Krüger auch darüber, ob die Klagen über Nicht­innehaltung einzelner Bestimmungen des Vertrages schon vor nicht, oder, um die Steigerung unsichtbar zu machen, nicht wie Gefehbuchs anzufechten, denn er sei zur Abgabe dieser Willens. Erscheinen des Vorwärts"-Artikels oder, wie Krüger es behauptete, üblich in großen Verhältnissen, sondern nur für die einzelnen erklärung widerrechtlich durch Drohung" bestimmt worden.. erst nachher entstanden seien. Krüger wurde dabei durch Behrend Schichten verglichen, wo sie natürlich nur Steigerungen ergaben, Das Landgericht Düsseldorf erkannte quf Verurteilung des so sehr in die Enge getrieben, daß er in der anfänglichen Sicherheit die in die Hundertstel und Tausendstel gingen und deswegen Beklagten . Es lehnte die Anfechtung des Scheines als unbegründet feiner Aussage schließlich doch wankend wurde. Vernommen wurde als unwesentlich nicht berücksichtigt wurden. Wenn von der Ren- ab. Das Oberverwaltungsgericht Düsseldorf verneinte gleichfalls noch Parteisekretär Genosse Wels. Er bekundete als Vorsitzender tabilität der fistalischen Bergwerke gesprochen wird, muß von eine widerrechtliche Drohung, weil der Kläger von der Anzeige der Breßkommission des Vorwärts", daß der Vorwärts" und seine vornherein zwischen den westfälischen und denen der Saar unter- nicht mehr gesprochen habe, als der Beklagte drei Tage nach der Redakteure in der Tat ein sehr lebhaftes Interesse daran haben, bei schieden werden. Die ersteren befinden sich noch im Ausbau; 1902 hin geltend gemachten Irrtums erkannte das Oberlandesgericht ersten Besprechung den Schein unterschrieb. Bezüglich des weiter­Lohnstreitigkeiten usw. die Sache der Arbeiter vertreten. Daß der Vorwärts" das tue, werde auch von den Gewerkschaften erwartet, wurden fie erst erworben. Es kann aber schon bei den westfälischen auf zwei Eide für den Kläger. und eben deshalb werde von den Gewerkschaften für möglichste Ver- Staatswerken von der mehr als eigenartigen Rechenfähigkeit der Das Reichsgericht hat jedoch das Urteil des Oberlandesgerichts breitung des Vorwärts" gesorgt. preußischen Regierung gesprochen werden. Bis 1908 sollten die aufgehoben und den Kläger mit seiner Klage abgewiesen. Das Auf diese Aussage von Wels sich stipend, führte der Verteidiger Werte nur 11,9 Millionen Mark Zuschüsse kosten; 27,6 Millionen Reichsgericht nimmt widerrechtliche Drohung an. Hierzu erklärt Rechtsanwalt Dr. Heinemann aus, daß dem Angeklagten der Schutz Mark haben sie tatsächlich gebraucht. Der Etat sieht für 1909 und es in seinen Entscheidungsgründen: Der ganze Vorgang stand des§ 193( Wahrnehmung berechtigter Interessen) zuzubilligen und er 1910 nochmals 17,9 millionen Mark vor. Die Passivseite der west- unter der ausgesprochenen Drohung des Klägers, den 2. sonst an­deshalb freizusprechen sei. Die Absicht einer Beleidigung sei aus fälischen Werke beträgt jetzt schon 95,9 Millionen Mark. In den Berhalten des Klägers widerrechtlich gewesen sei, da er lediglich sich zuzeigen. Zu Unrecht verneint das Berufungsgericht, daß das der Form des Artikels nicht zu folgern. Erwiesen sei, daß Krüger Rechnungsergebnissen werden übrigens aus einem nicht ersichtlichen für den von X. zugefügten Schaden einen Ersatz zu verschaffen ge­zwar nicht in bewußter Außerachtlassung seines Ehrenwortes, die auch gar nicht in dem Artikel behauptet worden sei, aber tatsächlich Grunde seit einigen Jahren die Grubenerwerbskosten nicht mehr sucht habe, der ihm zukam, und zwar durch die Androhung einer mit jener gegen den Verband gerichteten Aeußerung die Vertrags- mit 51 Millionen Mark, sondern nur noch mit 23 Millionen Mark Verhandlung, deren Ausführung in sein Belieben gestellt und zu treue verletzt habe. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft Assessor festgehalten. Die fistalische Finanzpolitik feiert ihre schönsten der er berechtigt war. Gewiß ist die Strafanzeige des Ver Schmidt beantragte, die Berufung zu verwerfen. Der Schuß des§ 193 Orgien bei den Saarbergwerfen. Diese sind bedeutend lebten an sich nicht widerechtlich, und ebensowenig ist der bloße fei nicht zuzubilligen. Krüger habe den Vertrag gehalten, nur in älter und in voller Förderung. Daß sich die preußischen Staats- Hinweis auf eine in Aussicht stehende Strafanzeige schon eine Sleinigkeiten sei abgewichen worden, auch habe er sofort für Abhilfe bergwerke gut rentieren, ist für jeden Einsichtigen ohne weiteres wenn der Kläger ihn hier dazu angewendet hat, nicht etwa, um den widerrechtliche Drohung. Aber dieser Hinweis ist widerrechtlich, gesorgt. Der Berteidiger ergriff noch einmal das Wort und fragte, flar, wenn er beachtet, daß der offiziell ausgewiesene Reingewinn X., feinen ersatzpflichtigen Schuldner, zum Schadenersaße zu be= ob etwa auch eine Kleinigkeit" sei, daß, wer in den Verband ein- der Ueberschuß ist, der verbleibt, nachdem sämtliche Aus- stimmen, sondern um zwei seiner Verwandten in Furcht zu sehen tritt, rausfliegen solle. Das könne man nun und nimmer Bertrags- gaben für Neu- und Erweiterungsbauten schon und ihnen in diesem Zustande eine Geldleistung abzuzwingen. trene nennen. Der ganze Begriff des Tarifvertrages entbehre ja noch der gesetzlichen Grundlage, um so mehr sei man da auf Treu in Abrechnung gebracht worden sind. Es handelt sich Diese war allerdings für den Kläger ein Vorteil, auf den er und Glauben angewiesen. In einem Schlußwort führte der An- dabei um Betriebsverbesserungen und im besonderen um Betriebs- gegenüber den Verwandten, die ihm nichts schuldeten, kein Recht geklagte Genosse Barth aus, Krüger habe in seinem Betrieb eine vergrößerungen, also Neuaufwendungen, die einer hatte und den er von diesen niemals erlangt hätte, wenn sie nicht besondere Gruppe von Arbeitern schaffen wollen, die gegen den Ver- Kapitalsinveftierung gleichkommen. Diese rechnet die Regierung unter dem Drude der angedrohten Strafanzeige gestanden hätten. band ausgespielt werden konnte. Das laufe tatsächlich auf eine vom Reingewinn abl Kleine Beträge sind das nicht. 1900 waren 1904, Entsch. d. 59 S. 351 und vom 16. November 1906 bei ( lirteile des VI. Bivilfenats des Reichsgerichts vom 8. Dezember Berletzung des Vertrages hinaus, den er soeben erst mit dem Ver- es z. B. 4,9 Millionen, 1904 schon 9,9, 1908 16 Millionen Mark. Warneher, Jahrb. der Entsch. II. S. 116.) Somit ist der§ 123 band geschlossen gehabt habe. Das Urteil lautete: die Berufung wird verworfen, die Geld- Nun kommt aber hinzu, daß der Etat auch einmalige und Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verlegt, da der Kläger in der ftrafe von 500 Mark wird aufrecht erhalten. Die Begründung außerordentliche Ausgaben von dem Betriebs- Tat den Beklagten widerrechtlich durch Drohung bestimmt hat, auf fagte, es sei nicht Inhalt des Vertrages gewesen, daß Krüger nicht gewinn abrechnet. Das sind auch wieder ganz anständige seine Ersatzforderung einzugehen." gegen den Verband auftreten dürfe. Den Schutz des§ 193 fönne Summen. Mit den vorgenannten zusammengerechnet ergeben sich der Angeklagte hier nicht für sich beanspruchen. Der stehe ihm nur für dieselben Jahre insgesamt 5, 13 und 23 Millionen Mark. bei der Wahrnehmung solcher Interessen zu, vor denen das Recht Die ständig sinkende Gewinnziffer, die den amtlichen Vermerk auf Achtung der Persönlichkeit zurücktreten müsse, und das sei hier Reingewinn" trägt, ist in Wirklichkeit nur ein Teil des wirklichen nicht der Fall. Ueberschusses. Das Urteil ist ein ungeheuerliches. Das Strafmaß deutet auf die Unmöglichkeit unbefangener Prüfung der Sach- und Rechtslage Berechnet man die wirklichen Ueberschüsse durch die Richter hin. Die Absprechung des Schußes aus§ 193 des ordentlichen und außerordentlichen Ausgaben, sowie Strafgesetzbuchs beweist die Befangenheit von Richtern, deren und Erweiterungsbauten noch nicht abgezogen sind

3 Monate Gefängnis wegen Kohlenfuchens. Wegen Kohlensuchens auf der umzäunten Bechenhalde bon Unser Frit" wurde ein jugendlicher Arbeiter aus Herten , dessen Vater frank daniederliegt, von der Straffammer in Bochum zu 3 Monaten Gefängnis verurteilt. Der Zeche war zwar kein von denen die Schaden entstanden, aber Strafe muß sein. Die Strafgesetnovelle, die der Neu- die für solche Fälle Geldstrafen zuläßt, ist im Reichstag noch nicht -pro Tonne in aweiter Lesung begonnen.