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hohe Preis mit einer geringen Ernte in Brasilien zu begründen ver­fucht. Doch ist dabei nicht zu vergessen, daß bei dem Valorisations tomitee immer noch sehr bedeutende Kaffeemengen liegen, die noch verkauft werden sollen. Ueberhaupt kann die Vermutung nicht als unberechtigt gelten, daß die Preistreiberei das Resultat einer plan­mäßigen Hauffeaktion ist, die in der Ernte und den Vorräten keine Berechtigung findet.

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Tabakbau und Tabakernte 1909. Ueber den Tabakbau und die Ergebnisse der Tabalernte im deutschen Zollgebiet enthält das dritte Vierteljahrsheft zur Statistik des Deutschen Reichs" eine Uebersicht für das Erntejahr 1909. Insgesamt hatten 98 232 Tabatpflanzer Grundstüde mit einem Flächeninhalt von 16 185 ha mit Tabat bepflanzt( 1908: 88 656 Pflanzer und Grundstücke mit 14 525 ha Flächeninhalt). Von den Pflanzern hatten 28 106 je eine Gesamt fläche von weniger als 1 a, 5129 bon 1 a bis 4 a ausschließlich, 16 261 bon 4 a bis 10 a ausschließlich, 29 371 bon 10 a bis 25 a ausschließlich, 17 734 bon 25 a bis 1 ha ausschließlich, und 1631 bon i ha und darüber mit Tabat bebaut. Die Ernte ergab einen Ertrag von 281 783 Doppelzentner Tabat in dachreifem, trockenem Zuſtande, also auf 1 ha einen Durchschnittsertrag von 17 Doppel­gentner( 1908: 344 088 Doppelzentner bezw. 24 Doppelzentner). Der Gesamtwert der Tabaternte ausschließlich der Tabatsteuer wurde auf 18 794 517 M. ermittelt; der mittlere Preis für 1 Doppel­zentner Tabak betrug demnach 67 M.( ohne Steuer).

Gerichts- Zeitung.

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Aus aller Welt. Ueberschwemmung in Krossen.

Nach alter Gewohnheit.

heit und auch nur durch einen schriftlichen Auftrag vertreten| Hoffmann, Brüdner, Erler, Burlage , Busch, Dr. Ebbede, Kiehl, lassen. Die Rechtsgültigkeit dieser Kabinettsorder ist vom Schaffeld und Schmitt. Dieser Kommentar umfaßt 2 Bände, 1206 Reichsgericht anerkannt. Demnach sind jeweilige Straf- und 798 Seiten start. Er berücksichtigt die Rechtsprechung mit Ein­befehle, die die Unterschrift des Polizeipräsidenten nicht entschluß ber nicht veröffentlichten Entscheidungen und wird deshalb in der Praxis, auch für Arbeitersekretariate und Gewerkschafts­halten, teine gültigen Strafbefehle. So hat auch in einem bibliotheken, neben der Spezialliteratur über Arbeiterrecht fast un­Fall das Amtsgericht Charlottenburg rechtsfräftig entschieden. entbehrlich werden. Auch an das Kammergericht ist die Frage herangetreten, ob nicht vom Polizeipräsidium unterschriebene Strafbefehle rechtsgültig seien. Es hat sich um diese und eine nebenher­laufende Frage herumgewunden. Die Nebenfrage war folgende: Die Strafbefehle pflegen in Berlin , entgegen dem Das Hochwasser der Oder hat einen großen Teil der Gesetz, nicht ordnungsmäßig durch Uebergabe eines mit Stadt Krossen überschwemmt. Die Innenstadt steht Unterschrift und Beglaubigung versehenen Bescheides gestellt zu werden. Das Kammergericht hat nun auf die er- bollständig unter Wasser. Auch in der Umgebung Die Gegend hobenen Einwendungen gegen Strafbefehle, die unter- Strossens find weite Gebiete überschwemmt. stempelt und von einem anderen Beamten als dem Polizei- gleicht einem großen See, aus dem nur einige präsidenten unterzeichnet oder nicht dem Gesetz entsprechend Häuser und Bäume hervorragen. Menschenleben sind durch zugestellt waren, mit dem Hinweis darauf zurückgewiesen: bas Hochwasser nicht in Gefahr gekommen, doch mußten eine Nachdem Einspruch erhoben ist, fäme es auf die Fragen nicht für den Dampferverkehr gesperrt worden; es liegen infolge­Wenge Wohnungen geräumt werden. Die Dderschiffahrt ist mehr an, da der Angeschuldigte Antrag auf richterliche Ent- für den Dampferverkehr gesperrt worden; es liegen infolge­scheidung erhoben und der Richter durch Ansetzung des dessen ober- und unterhalb Strossens eine Menge Dampfer mit Schleppzügen fest. Termins die Verjährungsfrist unterbrochen habe. Es mag hier auf sich beruhen, ob in der Tat die Anberaumung eines Termins auf Antrag des Beschuldigten eine gegen den Be­Wieder ist es der New Porter Zollbehörde gelungen, einen schuldigten gerichtete richterliche Handlung ist. Für die Als der Zuckerkönig Bejahung dieser Frage wird schwerlich ein angesehener Rechts- Millionär als Schmuggler feftzunehmen. lehrer ins Feld geführt werden können. So weit ist aber Morgenthau an Bord der Mauretania" antam und nach zoll­das Kammergericht nie, sicher nicht hundertmal, gegangen, pflichtigen Schmuckfachen gefragt wurde, erklärte er, außer dem in Vor dem Hause Aderstraße 147, wo sich die Werkstatt des zu erklären: ein solcher Strafbefehl sei rechtsgültig. Hätte feinen Stoffern befindlichen Gepäd nichts mit sich zu führen. Von Die Bollbeamten Schmiedemeisters Bielefeld befindet, wurden einige streifende es so entschieden, so hätte es ohne Zweifel" falsch entschieden. Schmudgegenständen, wollte er nichts wissen. Schmiede durch die Schußleute Riemer und Mies sistiert und mit Ein Strafbefehl, der nicht vom Polizeipräsidium ausgestellt wußten jedoch, daß der Millionär in Europa größere Juweleneinkäufe Strafbefehlen bedacht, weil sie die Straßenordnung übertreten oder gar ein solcher, der gar nicht unterschrieben ist, ist ebenso- borgenommen hatte. Infolgedessen luden sie ihn und feine Ge haben sollen, indem sie angeblich auf der Granitbahn des Bürger- wenig ein gültiger Strafbefehl wie eine im Bolizeiberfügungs- mahlin höflichst in Nebengemache, wo beide einer Visitation unter­steiges gestanden, dadurch den Verkehr gehindert und ber Weifung stil gehaltene Aufforderung der Waschfrau Saugrob an den worfen wurden. Und siehe da, Morgenthau hatte eine äußerst foſt­des Schutzmanns, sich au entfernen, nicht nachgekommen feien. Amtsanwalt, wegen seiner Mahnung, fein leeres Stroh zu bare este an. Im Futter berborgen fanden sich Einer von diesen Schmieden ist bereits vor einigen Tagen bom Schöffengericht zu der polizeilich festgesetzten Strafe verurteilt dreschen, wegen groben Unfugs 10 M. zu zahlen, ein rechts- awei mit Diamanten befezte ühren, sowie ein weiden. Der zweite stand in der Person des Schmiedes Angerid gültiger Polizeistrafbefehl wäre. Offensichtlich wird dem prachtbolles Perlentollier. Und die Frau des Millionärs gestern vor dem Schöffengericht. Ebenso wie sein bereits ver- Recht mit der Annahme, ein nicht unterschriebener, nicht vom trug eine nicht minder kostbare Bluse. Denn in ihr verborgen unteilter Kollege behauptet auch dieser Angeklagte, daß er nicht zu Polizeipräsidenten persönlich veranlaßter Strafbefehl sei wurden gleichfalls Pretiofen- awei Diamantentolliers­den Personen gehörte, welche auf dem Bürgersteig standen. Er rechtsgültig, ins Gesicht geschlagen. Solch Strafbefehl" ist vorgefunden. habe als Streitposten an der Haustür gestanden und sei von den ein Wisch, der nach dem Gesez feinerlei Rechtseffekt hat. Es Schutzleuten mitgenommen worden, als diese schon drei Personen ist zu wünschen, daß dem Kammergericht diese Frage zur festgenommen hatten aus einer Gruppe, die sich erst infolge des Entscheidung unterbreitet wird. Erscheinens des Schutzmanns Miez auf dem Bürgersteig ange­sammelt hatte und nur zum Teil aus streifenden Schmieden be­stand. Die als Zeugen bernommenen beiden Schuhleute wollen, Fast mit demselben Eifer, wie sie die Streifposten verfolgt, wie immer in solchen Fällen, den Angeklagten mit Sicherheit als einen derjenigen erkennen, die in der angegebenen Weise die ist die Polizei hinter den Straßenhändlern her. Wenn man sieht, daß täglich eine Anzahl von Anzeigen gegen Straßenhändler bor Straßenordnung übertreten haben sollen. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Lesser, beantragte die Ladung Gericht verhandelt und die Händler fast immer zu berhältnis- auf der Oktoberfest wiefe, hat am Sonnabend mit einem mehrerer Beugen, welche die Angabe des Angeklagten bestätigen mäßig erheblichen Geldstrafen verurteilt werden, dann muß man schrillen Mihklang seinen Anfang genommen. Die Schausteller auf sollen, und bestritt außerdem die Rechtsgültigkeit des dem Ange- sich wundern, daß den Straßenhändlern, die doch gewig teine der Festwiese, etwa 70 an der Bahl, haben nach einer ergebnislos tlagten zugestellten polizeilichen Strafbefehls, weil derselbe weber glänzenden Geschäfte machen, nach Erlegung der Strafen und verlaufenen Konferenz mit den städtischen Referenten über die Be unterschrieben noch mit einem Stempel versehen ist, welcher von Kosten noch etwas zum Lebensunterhalt übrig bleibt. Man ist

gedrückt ist.

Die Straßenordnung gegen Streifpoften.

Die Polizei gegen Straßenhändler.

Mister Morgenthau wird man für den Schmuggel strafrechtlich nicht zur Verantwortung ziehen können. Ist ihm doch das Betrügen beim Ertverb feiner Millionen so zur zweiten Natur geworden, daß er beim Schmuggel unter einem unwiderstehlichen Zwange ge handelt hat. Streit auf der Oktoberfeftwiese.

Das Nationalfest der Münchener , der Jahrmarktsrummel

ciner zur Führung eines Stempels berechtigten Person auf wurden doch einem Straßenhändler, der sich gestern vor dem ämtlichen Buden gefchloffen zu halten. Sie haben ciner zur Führung eines Stempels berechtigten Person auf- bersucht, von einem Großbetriebe in Strafanzeigen zu reden. freiung von der Lustbarkeitssteuer beschlossen, ihre Das hier in Rede stehende Strafbefehlsformular ist ein Schöffengericht zu verantworten hatte, sechs Fälle von Ueber- diesen Beschluß durch Anschlag an den Buden dem Publikum be­schließlich des darunter befindlichen Stempels im Drud hergestellt. tretung zur Last gelegt. Sechs Schußleute, die sich zu diesem Zwed fannt gemacht. Sowohl unter den Schaustellern, als auch unter den Nur Datum und Namen werden handschriftlich eingefügt. Sogar länger als zwei Stunden an Gerichtsstelle aufhalten mußten, ehe Besuchern der Festwiese, die nunmehr vollständig verödet daliegt, die genaue Bezeichnung der Straftat" ist gedruckt. Es handelt die Sache herankam, traten nacheinander vor den Beugentisch. herrscht große Erregung und lebhafte Erbitterung gegen den sich also um ein Formular, welches eigens zur Bestrafung von Jeder hatte eine andere Uebertretung des armen Händlers zu Magistrat. Ein Teil der Schausteller hat sogar die Absicht, die Streifpoften in Massen hergestellt wird, denn daß andere Ber - befunden. Doch immer war es dieselbe Geschichte: Der Händler fonen wegen Stehens auf der Granitbahn von der Polizei für hatte mit seinem Obstwagen irgendwo gehalten, was er nach den bestwiese im Laufe des Nachmittags wieder zu berlassen. bestehenden Polizeivorschriften nicht durfte. Eine Verkehrsstörung strafbar befunden werden, das wird wohl kaum vorkommen. Nachdem der Verteidiger die Rechtsgültigkeit des Strafbefehls ift dadurch nicht eingetreten. Der Händler zog sogar weiter, wenn bestritten hatte, erhob sich ein älterer Amtsanwalt und sagte in er den Schutzmann kommen sah. Doch das half ihm nicht. Das auffallend startem Ton:" Das heißt ja leeres Stroh dreschen, die Gericht belegte ihn für jeden Fall der Uebertretung mit 5 M., zu­Wie Sache ist wenigstens hundertmal vom Kammergericht entschieden, fammen also mit 30 M. Strafe und Tragung der Kosten. lange wird wohl der Mann Handeln müssen, bis er diese Summe daß ein solcher Strafbefehl gültig ist." aufbringt.

Rechtsanwalt Leffer wies diesen Angriff und diese Ausbruds­weise des Anwalts entschieden zurück.

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10 Jahre Gefängnis gegen ein Kind.

Bekanntlich hat fürzlich eine andere Abteilung des Schöffen gerichts beschlossen, über die bestrittene Rechtsgültigkeit eines Die Straffammer des Neu- Ruppiner Landgerichts verurteilte ebenfolchen wie des hier in Nede stehenden Strafbefehls Beweis gestern den 16jährigen Fürsorgezögling Bruno Uebel aus Stremmen zu erheben. Diese Abteilung, die 141., erklärte dagegen, daß der wegen Raubes, begangen am 21. Mai d. J. im Dorfe Doffoto bei Strafbefehl ohne Zweifel" rechtsgültig sei. Das Gericht lehnte Wittstock zu 10 Jahren Gefängnis. Uebel war dort am genannten auch den vom Verteidiger beantragten Entlastungsbeweis ab, weil Tage in die Wohnung feines früheren Lehrherrn, des Schlächter­ihm lediglich durch die belastenden Angaben der Schuhleute der meisters Schröder eingedrungen, hatte das dort angerufene 15jährige Angeklagte überführt erschien. Der Angeklagte wurde zu der Dienstmädchen erdrosselt und dann 1700 m. gevaubt. polizeilich festgesetzten Geldstrafe von 6 m. verurteilt.

Die Tat zeugt von neuem die völlige Unzulänglichkeit unseres Fürsorgesystems, das leider eher Verbrecher züchtet als die geistigen eignet ist. Mag sein, daß die Erkenntnis hiervon das Gericht zu und sittlichen Fähigkeiten der ihr Anvertrauten zu entwideln ge der hohen Strafe in der Annahme veranlaßt hat, das Gefängnis fönne bessern. Das heißt freilich jemand vom Regen in die Traufe

B. G. B.

Schnurrig ist des Gerichts Ansicht, daß ohne Zweifel" der Strafbefehl rechtsgültig fei. Noch auffälliger die mit stärferem Brustton als Richtigkeit vorgetragene Ansicht des Amtsanwalts, wenigstens hundertmal habe das Kammer- schiden. gericht so entschieden. Die Rechtslage ist folgende: Nur die Bolizeibehörde hat das Recht, Strafbefehle zu erlassen, nicht Bürgerliches Gesetzbuch. Kommentar von Reichsgerichtsväten. irgendein Schuhmann, Leutnant, Hauptmann u. dergl. Die Goeben ist ein neuer Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch er Polizeibehörde wird nach der Kabinettsorder von 1830 in schienen:" B. G. B. , Kommentar von Reichsgerichtsräten" lautet Berlin allein durch den Polizeipräsidenten vertreten. Er der Titel. 9 Mitglieder des höchsten deutschen Gerichtshofes haben darf sich danach nur im Falle des Urlaubes oder der Krank - den Kommentar bearbeitet, nämlich die Reichsgerichtsräte Georg

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Arbeiterrififo. Ein schweres Unglüd ereignete sich in der Maschinenfabrit Augsburg Nürnberg beim Aufziehen eines 140 Zentner schteren Gußstückes. Während das Gußstück in der Luft schwebte, stürzte ein eiferier Trageballen ab, durch den ein Arbeiter getötet, drei andere schwer verlegt wurden.

Opfer des Autorafens. Der Automobilist Giuppone, der in der Nähe von Boulogne für die am nächsten Sonntag statt­findenden franzöfifchen Autorennen trainierte, stürzte mit feinem agen bei dem Versuche, Nadfahrern auszuiveichen, ab und war fofort tot.

Von der Cholera. In Budapest wurden gestern atvei Matrosen wegen Choleraerkrankung in das Spital eingeliefert, einer von ihnen ist bereits gestorben.- In Mohacs erfrantten gestern drei Personen unter Choleraverdacht; zwei sind ge storben. In Petersburg sind während der legten 24 Stunden 24 Stunden sieben Choleraerkrankungen zu verzeichnen find. 47 Personen an Cholera ertrantt und 21 gestorben. Aus Nom wird gemeldet, daß in Apulien in den letzten

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Amtlicher Marktbericht der städtischen Marktballen Direktion über den Großbandel in den Bentral- Marftballen. Marktlage: fleisch: Zufuhr schwach, Geschäft ruhig, Breise unverändert. Bild: Zufuhr etwas reichlicher, Beichait rege, Breise faft unverändert. Geflügel: Bu uhr reichlich, Geschäft lebhaft, Preiſe fast unverändert. ifche: Zufuhr und Käse: Geschäft ruhig, Breise unverändert. genügend, Geschäft ziemlich lebbaft, Breise wenig verändert. Butter Gemile, Dbit und Südfrüchte: Busuhr reichlich, Geschäft etwas lebhafter, Preise wenig berändert.

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