Zwei Eisenbahnkatastrophen.
In der Nähe von Oporto in Portugal entgleiste ein Personenzug, in dem sich mehrere Hundert Passagiere befanden. Etwa 150 Reisende erlitten Verlegungen, darunter mehrere lebensgefährlich.
Die reiche Heirat.
Barmen. Er lernte in einem Düsseldorfer Tanzlotal Böse hereingefallen ist ein 30jähriger Fabritbesiber aus ein 17 Lenze zählendes Mädchen kennen, das sich ihm als Baronesse von Bingerdorf, Nichte des preußischen Ministers b. der Rede, vorstellte. Nach durchtanzter Nacht fuhr die Baronesse mit ihm nach Köln , wo beide gemeinschaftlich in einem Hotel übernachteten. Ihrem schnell erworbenen Galan erzählte fie, daß sie ein Vermögen bon% Millionen habe, über das fie nach Eintritt ihres 18. Lebensjahres verfügen könne. Als sich die junge Baronesse Mutter fühlte, reiste man nach Mün chen , und in gemeinsamer Wohnung erwartete sie ihre Niederfunft. Es kam ein Knäblein. Der gute Fabrikbefizer meldete auf dem Standesamt das Kindlein als ein eheliches an, und so wurde es auch in das Personenstandsregister eingetragen. Nun reiste man nach England und schloß den Bund fürs Leben. Als mit Eintritt des 18. Lebensjahres der Herr Gemahl bei seiner besseren Hälfte auf die Beschaffung der 4 Millionen Heiratsgut drang, stellte sich heraus, daß seine junge Frau teine Blaublütige ist, sondern ihm nach jeder Richtung hin, auch bezüglich der dreiviertel Millionen, einen blauen Dunst vorgemacht hatte. Sie war lediglich eine Prostituierte. Der Fabrikbefizer strengte nun gegen seine Frau Klage auf Nichtigkeitserklärung der Ehe an, weil er durch die Angaben der Bingerdorf, sie sei eine Baronesse und nebenbei eine Jungfrau, in einen Irrtum versezt und durch ihre Behauptung, sie habe 4 Millionen und sei eine Nichte des Ministers von der Recke arglistig getäuscht worden sei. Das Landgericht München tat ihm den Gefallen und löste die vermeintliche Geldehe auf. Er aber wurde noch wegen eines Vergehens gegen das Personenstandsgesetz zu einem Tag Gefängnis berurteilt. Dummheit ist eine Gabe Gottes, aber man darf sie nicht mißbrauchen!
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Kleine Notizen.
eben nötig sei. Wo aber die Genoffenschaft Pflichten habe, müsse, gerichts und des Reichsgerichts der von der Polizei beliebten Be- die Angeklagten zusammenkamen, nachdem sie ihre Opfer dorthin fie auch Rechte befizen. Im Jahre 1908 waren 7188 Betriebe an tämpfung der Streifenden anschließe. Selbst wenn man an- verschleppt hatten. Die Angeklagten hatten die jungen Leute durch 2313 Orten versichert, im Berichtsjahre dagegen 7404 Betriebe an nehme, daß der Angeklagte die Arbeitswilligen beschimpft habe, Opiumzigaretten und andere Mittel bewußtlos 2354 Orten. Wiederum weist der Bericht darauf hin, daß dieser ohne von ihnen dazu gereizt worden zu sein, liege fein grober gemacht, um dann ihre ekelhaften Gelüste zu befriedigen. Die Zuwachs im Widerspruch zu der allgemeinen Geschäftslage des Gewerbes in dieser Zeit steht". Gelöst wird aber diese Frage nicht, Unfug vor, denn es fehle die Voraussetzung desselben, nämlich die Verhandlung fand unter völligem Ausschluß der Deffentlichkeit statt. trotzdem der Bericht immer und immer wieder auf die kräftig Belästigung des Publikums oder auch nur eines Teils desselben. Das Urteil lautete gegen den Schiffsbauingenieur auf 1½ Jahre auftretende Geschäftsflaue" hinweist. Eine Tabelle des Berichts Rediglich wegen Beleidgung von drei Arbeitswilligen fönnte der Gefängnis. Zwei Angeklagte erhielten einen und zwei gibt uns auch Aufschluß über die Größe der Betriebe. Es waren Angeklagte bestraft werden, wenn einer der Beleidigten Straf- Monate und zwei junge Leute je eine Woche Gefängnis. Die übrigen hiernach vorhanden: Betriebe bis zu zwei beschäftigten Arbeitern antrag gestellt hätte. Das sei aber nicht geschehen. Der Schuß- Angeklagten wurden freigesprochen. 1632 oder 21,7 Proz., mit bis 5 Arbeitern: 1797 Betriebe mann, welcher im vorliegenden Falle die Anzeige erstattete, habe oder 23,9 Proz., mit bis 10 Arbeitern: 1405 Betriebe oder auch das richtige Gefühl für die Sachlage gehabt, denn in der 18,7 Proz., 25 Arbeitern: 1460 Betriebe oder 19,5 Proz., bis zu Anzeige sei nur von Beleidigung die Rede. Dann werde gesagt, Gestern früh 22 Uhr stieß in der Station Rotten. 50 Arbeitern: 601 Betriebe oder 8 Proz., bis zu 100 Arbeitern: Strafantrag aus§ 185 werde nicht gestellt. Die Polizei habe mann in Steiermark ein nach Wien fahrender Schnell340 Betriebe oder 4,5 Proz. und bis zu 300 Arbeitern: 231 Betriebe oder 3,1 Proz. und 44 Betriebe mit über 300 diesen Passus aus der Anzeige gestrichen und entgegen der gelten zug mit einem anderen von Wien nach Triest fahrenden Arbeitern oder 0,6 Proz. Bemerkt wird hierzu, daß diese Auf- den Rechtsprechung die einfache Beleidigung als groben Unfug Schnellzuge zusammen. Hierbei wurden sieben Personen stellung gemacht worden sei, um zu untersuchen, ob eine groß- qualifiziert. In dem Strafbefehl werde ausdrücklich gesagt, der getötet und zwölf Personen schwer verletzt. betriebliche Entwickelung im Gewerbe aus den Größengruppen der Angeklagte habe die mittels Kraftdroschke nach ihrer Wohnung Die Lokomotiven der beiden Züge sind entgleist, eine Anzahl Betriebe erkennbar ist". Da man aber bis zum Jahre 1901 nur fahrenden Arbeitswilligen des Hofschmiedemeisters Bobb beschimpft Wagen wurden zertrümmert. Einzelheiten über das Unglück 4 Größengruppen unterschieden habe, sei kein flares Bild zu ge- und dadurch groben Unfug verübt". Also die Polizei wolle eine liegen nicht vor, da die Telegraphenleitungen inwinnen. Die Zahlen der letzten 5 Jahre aber würden ergeben, daß Handlung zu einer strafbaren machen, die gar nicht strafbar sei. folge des Zusammenstoßes zerstört wurden. Die Verhältniszahl der Großbetriebe nicht erheblich zugenommen Sie wolle den Arbeitswilligen einen besonderen Schuß angedeihen hat. Gegen das Jahr 1908 ist die Zahl der versicherten Arbeiter um laffen, von dem das Gefeh nichts wiffe. Grober Unfug liege nicht 4534 auf zusammen 152 771 gestiegen. In einer Anlage meldet der Bericht, daß die Jahreslöhne der Buchdrucker Deutschlands im bor, deshalb müsse der Angeklagte freigesprochen werden. Weiter letzten Jahre von 1139 Mt. auf 1145 Mt. gestiegen sind. Der bestritt der Verteidiger, wie schon früher, die Rechtsgültigkeit des Durchschnittslohn ist also sogar" um ganze 16 Mt. gestiegen, wo- Strafbefehls. rüber die Unternehmer erstaunten. Eine weitere graphische Dar- Das Gericht stellte sich hinsichtlich des Arbeitswilligenschuhes stellung gibt uns eine Uebersicht über die Löhne selbst. Während auf denselben Standpunkt wie die Polizei. Es hielt groben Unim Jahre 1886 der Jahresdurchschnittslohn 956 Mt. betrug, ist der- fug für vorliegend, der begangen sei nicht nur durch Schimpfen, felbe auf 787 im Jahre 1896 gefallen und dann erst langsam an- fondern auch dadurch, daß der Angeklagte auf seinem Fahrrade gestiegen bis zur„ Höhe" von 1145 Mt. Der Bericht meint hierzu: die Droschke umkreist und dadurch die öffentliche Ordnung ge" Für das Studium der gewerblichen Verhältnisse auf dem Lohngebiet dürfte in dieser Tafel wie ebenso in der Tafel 12 die fährdet habe. Das Urteil lautete auf eine Geldstrafe von 6 m. Kurbe der Löhne von ganz besonderem Interesse sein. Vom Jahre 1890 an, in welchem bekanntlich die zum Streit von 1891 führenden Bauberei, Kunst und Wissenschaft. Unruhen begannen, bis zum Jahre 1896, in welchem der Lohntarif Wegen Nebertretung des Haufiersteuergeseses war der Zaubererneuert wurde, also in der tariflosen Zeit, bewegen sich die Löhne künstler Alpers vom Potsdamer Landgericht zu einer Geldstrafe verfast durchweg in sinkender Tendenz( unter der Nullinie), während urteilt worden. Er machte in seiner hiergegen gerichteten Revision fie von da ab regelmäßig steigen. Naturgemäß ist dieses Steigen geltend, daß er nicht unter das Hausiersteuergeset falle, weil seine in den Jahren der Erneuerung des Tarifvertrages stärker als in Darbietungen ein höheres Interesse der Kunst oder Wissenschaft den dazwischen liegenden, aber es ist doch sehr beachtenswert, daß für sich beanspruchen könnten. Das ergebe sein Kunstschein, der in in den zwischenliegenden Jahren ein fortgesettes Steigen statt- rechtsirriger Weise vom Landgericht nicht genügend gewürdigt findet, womit der Schluß verknüpft werden darf: die Minimallohn- worden sei. Dieser, vom Sachverständigen Direktor Hönig ausgefäße haben keine erstarrende Wirkung auf die durchschnittliche Ent- fertigte Kunstschein besagt: Proben seines Könnens hätten ergeben, lohnung." daß A. auf dem Gebiete der Zauberkunst in Verbindung mit Den Einfluß der Maschinentätigkeit auf die Zahl der Unfälle chemisch- physikalischen Experimenten Vorzügliches leiste, so daß seine weist der Bericht auch zahlenmäßig nach. Deshalb ist auch die Darbietungen ein höheres Interesse der Kunst oder Wissenschaft Aufstellung wertvoll, daß die Zahl der Tiegeldruckpressen von involvierten. 12 052 auf 12 733, die Zahl der Schnellpressen von 16 493 auf Das Kammergericht verwarf die Revision mit folgender Be16 974, die der Rotationsmaschinen von 1211 auf 1273, die der gründung: Das Landgericht habe festgestellt, daß unter 24 vom Sehmaschinen von 2486 auf 3076, die der Schneidemaschinen von Angeklagten dargebotenen Nummern sich nur eine mit höherem 7974 auf 8140 gestiegen ist. Zurückgegangen ist nur die Zahl der wissenschaftlichen Intereffe befinde. Ohne Rechtsirrtum ziehe es Steindruckschnellpressen, und zwar von 878 auf 858. Seit dem hieraus den Schluß, daß die Gesamtdarbietung kein höheres InterJahre 1904 hat sich z. B. die Zahl der Sehmaschinen nahezu ver- effe der Kunst oder Wissenschaft beanspruchen könne und die Bestimdreifacht. Gemeldet wurden im Berichtsjahre 3031 Unfälle, wovon mungen über den Gewerbebetrieb im Umherziehen Anwendung laut Bericht sich Montags 470, Dienstags 514, Mittwochs 483, fänden. Die in dem Kunstschein zum Ausdruck gekommene gegenDonnerstags 486, Freitags 489 und Sonnabends 524 ereigneten. teilige Auffassung ändere daran nichts, denn das Gericht habe seine Damit ist die Montagsgefahr" wohl auch widerlegt. Sonntags Feststellung selbständig zu treffen. ereigneten sich außerdem 65 Unfälle. Berichtet wird, daß die„ Anzahl der Unfälle an Rotationsmaschinen mehr als zweimal so hoch Der Kohlenhändler Nadler, der im Herbst 1909 bei den Berwie die von allen anderen Maschinen ist". Entschädigt wurden neu liner Nach wahlen zum Landtag vor seinem Geschäftslokal 454 von den gemeldeten Unfällen, wovon 285 sich an Maschinen er- in der Wiclefstraße einen Zusammenstoß mit einer eigneten. Bemerkt wird, daß auch die Zahl der Unfälle an TigelEin schweres Unglü ereignete fich gestern morgen bei Straßendruckpressen wesentlich zurückgehen würde, wenn an diesen Ma- unserer Schlepperinnen hatte, sollte am Dienstag vor schinen nicht so viele ungenügend unterwiesene jugendliche Personen Gericht erscheinen, um als Angeklagter sich wegen jener Affäre arbeiten im Samburger Stadtteil Rotenburg . Durch einen Ein Es war damals zwischen Herrn Nadler und sturz von Erdmassen wurden fünf Arbeiter mit in die beschäftigt würden, betrifft doch beinahe die Hälfte( 46 Proz.) aller zu verantworten. Unfälle an diesen Maschinen Personen, die 14-16 Jahre alt find". unserer Genossin Frau Sattler, weil Nadler sie bei ihrer Schlepp- Tiefe gerissen, zwei von ihnen sind tot, die anderen drei Aelteres und ausgebildetes Personal sei sich eher der Gefahr be- arbeit gestört und belästigt hatte, zu einem Wortwechsel und schwer verlett wußt. In einem Bezirke sei nun die Beschäftigung von Arbeitern schließlich zu Tätlichkeiten gekommen, bei denen ihm viel weniger Eine dreizehnjährige Doppelmörderin. Nach einem Telegramm unter 18 Jahren an diesen Maschinien verboten worden. Und was schlimm als unserer Genossin mitgespielt wurde. Herr Nadler aus Kirk( V. St. b. N.-.) hat ein dreizehnjähriges Mädchen das sagt der Unternehmerbericht hierauf:" Gine Verallgemeinerung verstand es, den Staatsanwalt für seine Sache zu interessieren, aus Rache ermordet zu haben. Das Mädchen verübte die Geständnis abgelegt, seinen Vater und seinen Ontel Dieses Verbotes würde die allgemein übliche Verwendung von Lehr- und er erreichte, daß Frau Sattler zu 15 M. Geldstrafe verurteilt blutige Tat, weil es von seinem Vater wegen eines Vergehens lingen an Tigelbrudpressen gänzlich ausschließen, was die kleineren und mittleren Betriebe aber zweifellos sehr empfindlich schädigen wurde, während ihr selber es überlassen blieb, Nadler durch eine gestraft wurde. In der Nacht erhob sich das Mädchen aus dem Bett, müßte." Und deshalb sollen die Lehrlinge weiter an gefährlichen Privatflage zur Rechenschaft zu ziehen. Nachdem das Urteil gegen nahm einen Revolver und tötete dann erst den im Schlaf liegenden Maschinen beschäftigt werden. Dabei meint der Bericht später sehr sie in allen Instanzen bestätigt worden war, sollte nunmehr endlich Vater und dann den Onkel. richtig, daß die Verhütung der Unfälle die Hauptsache sei, da jeder auch ihre Privatklage gegen Nadler verhandelt werden. Nadler verhütete Unfall für die Genossenschaft durchschnittlich ein Gewinn war aber zum Termin nicht erschienen. Da er vorschriftsvon mindestens 3000 M. sei, für den von dem Unfall behüteten Ar- mäßig geladen war, so beschloß das Gericht, ihn zum nächsten beiter dürfte der Gewinn noch höher sein". Sehr richtig! Lehr Termin durch die Polizei vorführen zu lassen. linge sind aber doppelt und zeitlebens geschädigt, da außerdem die Rente nach den niedrigen ortsüblichen Tagelöhnen für immer festgesezt werden. Geklagt wird auch, daß auch bedeutende Maschinenfabriten eine gewisse Unwilligkeit" gegen das Anbringen von Verhütungsmaßregeln bekunden, und Unternehmer bei Bestellung Ein aufrechter Bürgermeister. neuer Maschinen auf die Mitlieferung von Schuhvorrichtungen ausSchwere Unwetter sind gestern über mehrere Provinzen drücklich verzichten". Aufklärung über die Unfallgefahren sei auch Großes Aufsehen erregt in Tirol ein Reiseabenteuer des Cieza hat das Wasser eine Höhe von mehr als zwei Meter Spaniens niedergegangen. In den Städten Lorca und wohl durch das Organ der Gehilfenschaft, dem„ Korrespondent" Erzherzogs Ludwig Viktor , des Bruders des Kaisers erreicht; in Barcelona wurden der niedrig gelegene Stadtteil gebracht worden. Bei den Unternehmern sei aber das Interesse geringer, und„ zum Teil ist den Unternehmern das Verständnis der Franz Josef . Wie das„ Neue Wiener Journal" aus Bozen unter Wasser gesetzt. Der Straßenbahnverkehr ist unterbrochen. In Vorschriften deshalb auch erschwert, weil sie feine ausreichende meldet, machte der Erzherzog am Sonntag in givil in Begleitung der St. Pauls firche in Barcelona drang das Wasser bis au technische Kenntnis besitzen, denn abgesehen von denen, die aus seines Adjutanten eine Automobiltour durch das Eggental. den Altären vor. Zu den vom Unwetter betroffenen anderen Berufen stammen, sind viele aus dem Segerstand hervor- Da die Straße für Automobile gefährlich ist, sind Auto Gegenden wurde die ganze Wein und Olivenernte gegangen, und nie an Maschinen beschäftigt gewesen". Das sind fahrten streng verboten. Der Wagen des Erzherzogs wurde aber doch nur Ausreden. Bei Nachrevisionen sei beobachtet worden, infolgedessen auch bald angehalten. Auf Befehl des Adjutanten fuhr der Das Unternehmer die verlangten Schuhvorrichtungen gar nicht an- Chauffeur aber weiter. Nun telephonierten die Behörden nach allen Orten gebracht hatten. Und welche Ausreden diese Unternehmer haben, geht aus einer Bemerkung des Berichts hervor, daß in einem Be des Eggentales und in Welschenofen rottete fich die ganze triebe die Arbeiter sich um Mitternacht weigerten, an einer Ro- Bevölkerung mit Sensen und legten bewaffnet vier Treppen- Fahr ft u bl-, wochentäglich von 4 bis 7 lbr abends, tationsmaschine weiter zu arbeiten, die Arbeit niederlegten, weil zusammen und sperrte durch zwei Wagen den Weg, den das Sonnabende von 4 bis 6 1hr nachmittags statt. Jeder für den Brief: kaften bestimmten Anfrage ift ein Buchstabe und eine Bahl als Werks angeblich das Arbeiten an der Maschine durch eine neue Schutz- Auto passieren mußte. Der Adjutant erklärte dem an der Spitze der zeichen beizufügen. Briefliche Antwort wird nicht erteilt. Eilige vorrichtung erschwert worden sei. Menge erschienenen Bürgermeister, daß der Insasse Fragen trage man in der Sprechstunde vor. der Erzherzog sei und daß ihm der Weg freigegeben werden abj. 2 und 1607 261. 2. .. 1868. Ihr Standpunkt ist der zutreffende gemäߧ§ 1709 müsse. Der Bürgermeister entgegnete:" Das ist gleichgültig, B. G. B. jagt in Anmerfung 2 3§ 1607( auch anwendbar für den§ 1709), auch ein Erzherzog muß das Gesez respektieren." daß das Gesez den Anspruch in der Form gewährt, daß es auf den Der Bezirkshauptmann von Bozen , den der Adjutant telephonisch von dem Leistenden also hier auf die Mutter den Anspruch des Bedürftigen hier des Kindes Zwischenfall verständigte, befahl dem Bürgermeister, das Auto ordnung des Vormundschaftsgerichts bei diesem Beschwerde einzulegen.- Polizei und Justiz gegen Streikende. übergehen läßt." Wir raten, gegen die AnA. 225. Wir halten Sie nicht für erfahpflichtig, sofern Sie nachweisen Durch polizeilichen Haftbefehl ist dem Schmied Büttner eine paffieren zu lassen. Gegen diesen Befehl aber wandte sich erregt Die Gerechtsame über die können, daß das Zimmer unverschlossen geblieben ist und der Mieter einen Strafe von 30 Mt. zudiktiert worden, weil er durch Beschimpfung die Menge, die erklärte: Schlüssel beseffen hat. Platte u. Thiele. Sie fönnen Strafmandate bon Streifbrechern groben Unfug verübt haben soll. Wie am Straße haben wir erhalten mit unseren Steuern". erhalten. F. 5. 100. Antrag beim Vormundschaftsgericht, der aber Dienstag vor der 141. Abteilung des Schöffengerichts festgestellt Schließlich konnte das Auto nach 4 stündigem Aufenthalt weiter aussichtslos erscheint. G. M. 900. Nein. A. K. 3. Ja. N. 5. 100. Dazu sind Sie nicht berechtigt. 3. 28. Be wurde, sind die bei dem Hofschmiedemeister Bobb beschäftigten fahren. Nach der Auffassung des Bezirkshauptmanns scheint also der auftragen Sie einen Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreďung. Arbeitswilligen jeden Abend in einer Autodroschte unter BeFür den Fall der Fruchtlosigkeit laden Sie den Schuldner gleitung des Sohnes des Herrn Pobb nach einem Bahnhof befördert Erzherzog über dem Gesetz zu stehen. zum Offenbarungseid. N. 6. Rudolf Birchow Krankenhaus. worden, um von da ihre Wohnung zu erreichen. Nach dem Zeug.. 2. 1. Ob das fragliche Einkommen der Besteuerung unterliegt, wird durch Drtsstatut der Gemeinde geregelt. 2. Landrat. F. B. 100. nis des jungen Herrn Bobb und eines Arbeitswilligen soll der AnFragen Sie geklagte, der auf einem Fahrrade der Autodroschke folgte, die darinWie uns ein Pribattelegramm meldet, stürzte Richftr. 13. bei der Agentur der Boermann- Linie, Mar Ubler, Neustädtische Tegel B. 40. 1. Von der 13. Woche ab. 2. Jn be fizenden Arbeitswilligen Laufejungens und Streifbrecher ge- gestern auf der fiskalischen Grube Potsdam " in Gladbeck stimmten Fällen ja. Um in dem Fraglichen Auskunft geben zu schimpft haben. Die Angabe des Angeklagten, daß er zuerst von ein Förderkorb infolge eines Maschinendefektes mit sieben müssen wir den Sachverhalt fenuen. 3. Ja, sofern die Unfallrente noch nicht gewährt wird. S. 100. 1. Es liegt Berjährung vor. 2. Nur den Insassen der Droschke beschimpft worden sei, konnte nicht er- Mann in den Schacht. Einer der Verunglückten war dann, wenn die Forderung zu Recht besteht. Sie müssen gerichtliche Entwiesen werden, daß außer Herrn Bopp und seinen Arbeitswilligen sofort tot, die sechs anderen wurden so schwer ber scheidung beantragen.- Max, Rummelsburg . Nein. Parteigenoffe - teine Zeugen bei dem Vorgange zugegen waren. wundet, daß sie kaum mit dem Leben davonkommen Wedding 2. Nein, sofern Sie die Arbeiterbildungsschule meinen. 2. H. Lammé, Rirdorf, Steinmetstraße 51. 3. Ja, die länger als vier Jahre zurückliegenden Ansprüche. 4. Ja, für die lezten vier Jahre.
Gerichts- Zeitung.
In unflätiger Weise habe der Angeklagte gefchimpft, sagte werden. Ser Amtsanwalt und beantragte, es bei der polizeilich festgesetten Strafe von 30 M. zu belassen.
Aus aller Welt.
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Schweres Unglück im Bergwerk.
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Wüftlingstreiben.
Der Verteidiger, Rechtsanwalt Leffer, bezeichnete die AusBor der Bremer Straffammer hatte sich am Montag eine drucksweise des Amtsanwalts als ungehörig. Darauf meinte dann Anzahl Lebemänner zu verantworten, die sich schwere sittliche auch der Vorsitzende des Gerichts, daß der Amtsanwalt mit dem verfehlungen an 13 bis 16jährigen Knaben Ausdruck unflätig" zu weit gegangen sei. haben zuschulden kommen lassen. Die Angeklagten gehörten der Weiter führte der Verteidiger aus: Der Antrag des Amts- sogenannten besseren Gesellschaft an; am schwersten beanwalts zeige, daß er sich entgegen der Rechtsprechung des Kammer- taftet war ein Schiffsbauingenieur, in deffen Wohnung Berantwortlicher Redakteur Richard Barth , Berlin . Für den Bnseratenteil verantw.: Th, Glode, Berlin . Drud u. Verlag: Vorwärts
Russische Kleinigkeiten. In der Verwaltung der Peters burger Wasserleitung wurde ein Fehlbetrag von fünf Millionen Kilogramm Steinkohlen aufgedeckt.
Die Cholera. In Bukarest wurde bei einem vor drei Tagen erfrankten Dodarbeiter asiatische Cholera festgestellt, ein zweiter Dodarbeiter ist unter choleraberdächtigen Er scheinungen erkrankt. In Apulien sind in den letzten 24 Stunden vier Personen an Cholera ertrantt, eine Person ist gestorben.
zerstört.
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Briefkaften der Redaktion.
Die juristische Evrechstunde findet Lindenstraße Nr. 69, born
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an.
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Der Kommentar von Reichsgerichtsräten zum
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Eingegangene Druckfchriften.
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Fritz Neuter. Ein Bild seines Lebens und Schaffens. Bon Richard Dohje. 72 Seiten. Einzelpreis geb. 30 Pi., geb. 50 Pf. Verlag E. Grieser, Frankfurt a. M. Bon Dr. med D. Amrein. Preis 1 M., geb. 1,40 m. Verlagsanstalt Emil Wie verhütet man die Nebertragung der Lungentuberkulose. bigt, Wiesbaden . Buchdruckerei u. Verlagsanstalt Paul Singer& Co., Berlin SW.