seine Werke zugewendet Hove, um sie bei dem Allensteiuer Prozetz;günstig zu stimmen.— Der Gerichtshof beschließt, dem Antrage'stattzugeben und ersucht Herrn Weber, den Sitzungssaal zu ver-lassen.' Ferner beschließt das Gericht, dem Antrage des AngeklagtenBruhn stattzugeben und ersucht den Sachverständigen Dr. L i m a n,je sechs Nummern der einzelnen Jahrgänge durchzusehen und aufihren Inhalt in der von Bruhn angedeutete» Richiung zu prüfen.Berhälwis der»Tante Boß" zur Polizei.Seitens der Verteidigung und des Angekl. Bruhn werden so-dann einzelne Momente hervorgehoben, die das gestrige Gutachtendes Sachverständigen Kluge erschüttern sollen, namentlich dessenBehauptung, daß Inserenten der„Wahrheit" nicht angegriffen worden seien.— Vors.: Warum ist z. B. Hertzog nie angegriffen war-den?— Brubn: Hertzog, Maaßen. Wollburg sind christliche Ge-schäfte, für die ich kämpfe. Das sind doch keine Warenhäuser, son-dern Kaufhäuser. Hertzog ist doch etwas wesentlich anderes alsWerlheim!— R.-A. Bredereck: Der Sachverständige Kluge hatgestern gesagt, er habe auch schlüpfrige Inserate in der.Wahrheit"gefunden. Der Sachverständige ist Aniiouccnredakteur der„Voss.Ztg." Ich stelle fest, daß in einer einzigen Nummer der„Voss. Ztg."6l> Masseusen-Jnierate enthalten sind.— S a ch v e r st. Kluge:Jede einzelne Masseusen- Anzeige wird von unS erst mitGenehmigung der Polizeidehörde veröffentlicht, die vorher be-fragt wird.— Bors.: Das ist ja richtig, daß bei denMasseusen-Jnleraten fich jetzt eine Aenderung zeigt. Früher hieß es:Fräulein Wanda massiert streng reelll<Heiterkei>.>Das kommt jetzt nicht mehr vor. Es gibt doch auch richtigeMasseusen.— Bruhn: Ist die Annonce„Heddi Säuger. Massage"mit fettgedrucktem Vornamen„Heddi" auch erst der Polizei vor-gelegt worden?— Sachverst. Kluge: Jawohl!— Bruhn:Nun, jeder Wissende ist sich wohl nicht einen Augenblick im Unklarendarüber, um was es fich bei solchen Annoncen handelt.— Rechts»onwalt Dr. Sckwindt: Da finden sich ferner Anzeigen wie.Vor«nehmer Manicure« und Massage- Salon",.Fälicits Bollmann, ärztlichgeprüfte Masseurin" u. dergl. Natürlich kann die Polizei dagegennichts tun.Es wird sodann ein Artikel über.KathreinerS Malzkaffee' ver-lesen, der den Titel führt:„Der Papst als Reklame fürKathreinerS Malzkaffee". Angeklagter Weber erklärt auf Be-fragen, daß dieser von ihm verfaßte Artikel sich nur gegendie geschmacklose Art der Reklame gewandt habe. Das Ziel,Annoncen zu erhalten, habe der Artikel in keiner Weise verfolgt.Er habe mit den Inseraten überhaupt nicht das mindeste zu tun.—Vors.: Nun kommen wir zu denAschingcr-Artikeln.Aschinger scheint eS Ihnen auch ganz besonders angelan zuhaben, das sieht nran auS den zahlreichen Artikeln, die daL Lschinger-Unternehmen betreffen.— Angekl. W i l h. Bruhn: Ich habedie Anschauung vertreten, daß das Aschingersche Filialsystem für dasgesamte GastwirtSgewerbe sehr schädlich ist, da es viele kleineExistenzen ruiniert. Als Aschinger dann an seinen Biergeschäftennoch nicht genug hatte, sondern zur Gründung des WeinhousesRheingold und des Hotels Fürstenhof überging und dabei die Dingeetwas inS Stocken gerieten, wollte ich nach meinen Kräften diesenBestrebungen enigegenwirken.— Vorsitzender: Der verstorbeneAschingcr hat sich einmal zu Rieprich begeben und Siedurch ihn um gut Wetter bitten lassen. Rieprich warIhr Freund, aber auch er scheint doch die Meinunggehabt zu haben, daß durch Ueberweisung einer Annonce etwas zumacheu sei.— Bruhn: Das ist ganz unmöglich. Mein FreundRieprich kann unmöglich gesagt haben, daß er mich für käuflich hält.Ich soll hier mit Gewalt zum Opfer gemacht werden für die imPublikum nun einmal bestehende Ansicht, daß die Zeitungen gewisseRücksichten aus ihre Inserenten nehmen.— ES werden hieraus dieverschiedenen auf die llschingerschen Unternehmungen bezüglichenArtikel verlesen.Dann geht der Vorsitzende auf die in der»Wahrheit' er-schienenen Artikel betr. diePrimophon-lSchallplatten-sGcsellschaftüber. Der gegen die Gesellschaft gerichtete Artikel ist vom An-geklagten Weber verfaßt; Wilhelm Bruhn ist zu der fraglichenZeit nicht in Berlin gewesen und weiß von der Sache gar nichts.Weber erklärt hierzu: lieber das Treiben dieser Gesellschaft seider„Wahrheil' eine Mitteilung zugegangen, über die er persönlichRecherchen anstellte. Er habe sich bei einer in demselben Hansewohnenden Fiau erkundigt und nachdem diese die Mitteilung voll-inhaltlich bestätigt hatte, habe er den Artikel geschrieben. Daraussei"der Vertreter der Gesellschaft bei ihm erschienen und habe ihn ein-geladen, sich durch persönliche Augenscheinnahme von der Unrichtigkeitder ihm gewordenen Informationen zu überzeugen. Diesbabe er getan und sich tatsächlich davon überzeugt, daß die ersteNotiz den Geschäftsbetrieb der Grscllschaft falsch geschildert habe.Daraufhin habe er eine Berichtigung veröffentlicht, die seiner Ueber-zeugung entsprach und mit dem später von Herrn Eisner auf-gegebenen großen Jnscrat absolut nichts zu tun gehabt habe. Beidem Besuch in den Räumen der Primophon-Goiellschaft sei er vonEisner auch gefragt worden, was wohl ein Inserat in der„Wahr-heit' koste und habe dann ein« solche Annonce gegeben, die abermit der Berichtigung in keinerlei Verbindung zu bringen sei.Wilhelm Bruhn habe von dem ganzen Vorgang überhaupt nichtsgewußt.— Der Artikel und das Inserat werden verlesen.—Vors.: Nun gehen wir zu derAffäre Tietzüber. Da hat die„Wahrheit" eiueS TageSschönen Artikel mit der schönen Ueberschrist:W a r e n h a u s e Tietz' gebracht. Wiediese Idee gekommen?— AngeklagterDer Artikel ist vonworden. Die Ueberickriftim Jabre 1908 einen„Der Harem imsind Sie denn aufWilhelm Bruhn:dem Journalisten Kabelitz verfaßtist wohl von uns gemacht worden.—!ors.: DaS Material zu dem Artikel war Herrn Kabelitz wiedervon einem von Tietz cnilaffenen Angestellten namens Heppner ge-geben worden. Dieser Heppner hat alle Zivilprozesse, die er gegenTietz angestellt, verloren und noch eine Anklage wegen Nötigung sichzugezogen.— Angekl. Bruhn weist mit Entschiedenheit den Ge-danken zurück, daß durch den Artikel Annoncen erlangt werdensollten.— Vors.: Herr Tietz hat die ganze Sache ander« aufgefaßtund einen Zivilprozeß in Höhe von 68 098 M. gegen Sie an-gestrengt. Sie haben fich schlicßlilh veraliche» und fich verpflichtet.gegen eine K-nventionalstraf- von ie lOÖO M. Angriffe gegen Tietzzu untcrlaffcn. Einmal haben Sie dieses Verbot doch übertretenund sind zu lOOO M. verurteilt worden.— Angekl. Bruhn: DenVergleich habe ich aus Besorgnis vor der Höhe der Kosten ab-geschlossen, er ging aber zu weit. Denn ich wurde Tietz gegenübervollständig lahmgelegt.Fall Grü nfeld.Auf Vorschlag des Vorsitzenden wird hierauf Toni Grünfeld,der Besitzer der bekannten Weinstuben in der Jägerstraße vernommen,weil er nach Paris abreisen will. Vors.: Wie sind Sie dazugelonimen in der„Wahrheit" zu iiiserieren?— Zeuge Grü nfeld:Mir wurde von einem guten Freunde empfohlen, auch in diesemBlatte zu inserimn, und da ich wußte, daß die Besitzer von Nacht-lokalen gern in diesem Blatte inseriere», so tat ich es mich, rein ausgesckiäftlichcm Interesse.— Vors.: Hat einer der Angeklagten inIhrem Lokal verkehrt?— Zeuge: Jawohl, die beiden Bruhn undauch Weber.— Vors.: Hat jemand auf Sie eingewirkt. Inseratezu geben, da sonst--- Zeug«: Nein.— Vors.: Haben Sievon den Inseraten irgend«inen geschäftlichen Vorteil bemerkt?—Zeuge: Rein.— Vors.: Sie haben früher beim Untersuchung»richter gesagt, Sie hätten die Inserate aufgegeben, weil das Jnie-rieten ein gutes Schutzmittel gegen Angriffe in der„Wahrheit" sei.— Zeuge lnachdenkcnd) Schutzmittel? Da« ist schwer zu sagen. Ichhabe inscricrt, um mir vielleicht keine Feinde zu machen.—Vors.: Ihr Gedanke war also wohl:„Beuge vor". Es köimtedoch mal etwas paisiren, schuldlos wie man ist.(Heiterkeit.)—Zeug«: Ich annonciere ja in anderen Blättern auch. Gegenmeine Geschäftsführung können keine Bedenken entstehen, aber ichwill mir keine Feinde machen.— Vors.: Sind Sie Mitglied einesCafetier-Vereins?— Zeuge: Ich diu Mitglied des Gastwirts-Vereins.— Vors.: Ist dort vielleicht einmal darauf hingewiesenworden, daß ein Inserieren in der„Wahrheit" vor Angriffen schützt?—Zeuge: Ich muß zu meiner Schande gestehen, daß ich de» Vereinnoch nicht besucht habe.(Heiterkeit.)— Rechtsanw� Dr. S ch w i n d t:Hat einer der Angeklagten auch nur andeuiiingsweise zu Ihne» gesagt: Es würde über irgendwelche Zustünde in Ihrem Lokal einArtikel kommen, wenn Sie nicht inserieren?— Zeuge: Nein.—Staatsanwalt L e i s e r i n g: Nach welchen Gesichtspunkten trafenSie denn die Auswahl der Blätter, in welchen Sie inserierenwollien. Hat vielleicht der Freund Ihnen gesagt: Die„Wahrheit"ist ein Blatt, vor dem man sich in ach: nehmen muß,— Zeuge: Nein.Nechtsanw. Bredereck: Ist es vorgekommen, daß einer der An-geklagten, die in Ihrem Lokal verkehrten, die Zeche schuldig ge-blieben ist?— Zeuge: Bis jetzt»och nicht I(Heilerkeit.)— WilhBruhn: Grünfeld ist ein alter Bekannter von mir, wie iollledieser denn auf den Gedanken kommen, daß ich„rrvolvern" wollte.— Zeuge: Nein, zu solchen Gedlinken ist kein Anlaß gewesen.—Nechtsanw. Dr. S ch w i n d t bringt noch ein Renkonler zur Sprache,welches Wilh. Brubn in Gegenwart des Zeugen Grünsetd mit em>mKellner im Casö Windsor gehabt hatte. ES iei zu Unrecht behaupletworden, daß Bruhn bei dieser Gelegenheit gedroht habe, er werdedafür sorgen, daß das Lokal geschlossen werde.— Wilh. Bruhnbestreitet letzteres und erklärt das Renkonter, bei welchem der Wirt,Herr Wall, die Partei des Kellners genommen und dazu gesagthabe:„So. nun können Sie ja über mich schreiben." Darauf habeer(Bruhn) geantwortet: Da sieht man wieder, daß Sir ein frecherJude find.— Vors.: Weshalb verkehren Sie denn aber als Anti-semit in einem so jüdischen Lokal?(Heiterkeit.)— Bruhn: Dasist in Berlin nicht zu trennen.Fall KempinSki.Es folgt die Verlesung der zwei Artikel, die auf KempinSkiund die Interna des GeswästsbetriebeS daselbst Bezug haben. Dereine Artikel stammt zum Teil aus dem„Konfeklionär", zum Teil ausdem„Gastwirtsgehilfen" und ist mit Zusätzen und allgemeinen wirl-schaftlicheii Betrachtungen erweitert worden.— Vors.: Da trittnun wieder in die Erscheinung, daß sich die Zeilungshändler gerademit diesen Artikeln vor dem KempinSkischen Lokal aufpostiert unddie Artikel brüllend angepriesen haben.— Wilh. Bruhn: Vor demKempinslischeii Lokal stehen überhaupt die Zeitungshändler und bietenZeitungen an. Wenn wir jetzt hingehen würden, so würden wiriolche Händler ebenfalls vor dem Lokal finden.— Vors.: DaSwird ja stimme», aber— o'vsd lo ton, qui fait la musiquo!(DerTon macht die Miisik.)— Die Angellagtcn bestreiten auch hier, daßdie Aniioncen der Firma KempinSki mit jenen Artikeln irgendwie inVerbindung zu bringen seien.Fall Tack n. Co.Hierauf werden einige Artikel verlesen, die unter dem Titel:„Ein neuer Kommerzienrat" die Bestrebungen deS Herrn WilhelmKrojanker, Mitinhaber der Firma Tack u. To., Schuhfabrik inBurg bei Magdeburg, zur Erlangung des Kommerzienratstilelsabsprechend kritisieren.— Wilh. Brubn erklärt, daß er die Artikelverösientlicht habe, weil er das Filialsystem der Firma Tack u. Co.als einen Krebsschaden kür das gesamte Schuhivareiigelchäft be-kämpfen zu müssen meinte.— Vors.: Nun soll aber später IhrBruder Paul zu Herrn Krojanker gegangen sein und mit ihm wegenAufgabe eines Inserat« gesprochen haben.— Paul Bruhn: DieseVerdandlung wegen eines Inserats hat erst nach Jahresfrist statt-gefunden. Ich habe mit der Redaktion gar nichts zu tun und habegar nicht mehr daran gedacht, daß einmal solche Artikel gegen Kro-janker erschienen waren.Fall Sieckmeyrr.ES folgt ein Artikel mit der Ueberschrist.Seltsame Kuxe".Dieser ist von Dietrich verfaßt worden und richtet sichden.Bankier' Sieckmeyer.— Angekl. Weber erklärt, daß derArtikel lediglich den Zweck gehabt habe, die Staalsanwallschaft ausSieckmeyer aufmerksam zu machen. Mit Jnseratenaufgabe habe derArtikel nichts zu tun.— Wilh. Bruhn betont, daß ibin von allden Schritten, die nachträglich unternoinmen seien und aus die Be-Werbung um Inserate gedeutet werden sollen, kein Jota bekanntgewesen sei.— RechtSamvalt Brede reck und die Angeklagten be-haupten, daß Sieckmeyer neben Pariser der größte wucherische Geld-geber sei und bei allen großen Wucherprozessen der letzten Zeit dieHand im Spiel gehabt habe.— Der zur Verlesung gelangte Artikelist für Herrn Sieckmeyer stark beleidigend.— Vors.: In diesemArtikel wird doch nun Herr Sieckmeyer sehr deutlich genannt undstark beleidigt. Hat denn der Herr irgendwelche Schritte gegen die.Wahrheit" auf Grund jenes Artikels, dem noch mehrere anderegefolgt sind, uiiieriiommeu?— W. Bruhn: Der wird sich hüten IHiermit ist die Vernehmung WilhelmBruhns zum allgemeinenZ�eil der Anklage beendet und eS folgt dieVernehmung der beiden anderen Angeklagte«.Paul Brubn erklärt auf Befragen: er fei Kaufmann und habe,nackdem er die Volksschule besucht, in einem Materialwarengeschäftgelernt. Dann habe er seiner Militärpflicht genügt und sei t898 in'die„Staalsb. Ztg." als kaufmänntsch beichäfligter Mann eingetreten.In dieser Stellung sei er bis 1908 geblieben. Dann sei er aus-getreten, nachdem er sein bei der„StaatSb. Ztg." stehendes Geld ge»kündigt hatte. Dann sei er in die„Wahrheit" übergegangen undsei auch dort rein kaufmännisch beschäftigt. Mit der Redaktion habeer absolut nicht« zu tun, habe nie einen Artikel geschrieben und dieArtikel erst nach ihrem Erscheinen gelesen.Der Angekl. Weber hat, wie er auf Befragen bekundet, seiner-zeit daS Abiinrientenzeiignis gemacht, dann drei Jahre Musik undLiteratur studiert. Die handwerksmäßige Art, wie die Kapellmeistervorwärts kommen, habe ihm nicht zugesagt, das karge Gehalt unddie Notwendigkeit, daß sie in allen möglichen Sckrniieren austretenmüssen, habe ihn abgestoßen. Früher sei er gelegentlicher Kritikerder„Nordhauser Post" gewesen, von dort sei er aufEmpfehlung engagiert worden vom„Mannheimer General-anzeiget' als Kritiker und Feuilletonredalteur. 1991 sei erRedakteur de« hessischen RegierungSorgans in Darmstadt gewesen,wegen Erkrankung seines Baters 1902 noch Nordhausen zurück«gegangen und dort Mitredakteur der„Nordh. Post" bis l908 gewesen. Dann sei er nach OscherSleben an das damalige Regienings-Kreisblatt gekommen und al« dieS finanziell krachte, nach Berlingegangen, wo er bald als Redakteur zur„Wahrheit" kam. Boneiner Tendenz dieses BlatteS, die dahin gegangen wäre, von einemSe»satio»sblatt langsam zu einem Revolverblatt sich zu entwickeln,sei ihm absolut nichts bekannt. Das Blatt hatte vor seinem Eintritteine viel schärfere Tonart, bei seinem Eintritt habe ihm Bruhngesagt, daß sich das Blatt von nun an eines stets anständigen Tonesbefleißigen solle. Dies sei auch geschehen. Vom 16. September 1908bis Anfang Oktober 1997 hinein sei im ganzen Jahre nicht eine ein-zige A»klage erfolgt und nur eine einzige Berichtigung. Die Leit-anikel seien nicht von ihm, soudem von Ed. Goldbeck geschrieben.Ohne sein(Webers) Wissen habe Wilh. Bruhn leine Artikel in dieZeitung lanzieren können.— Auf Befragen des R.-A. Dr. Jul.Meyer I erklären Paul Bruhn und Weber, daß sie politisch niehervorgetreten seien. Beide schließen sich im übrigen den Darlegun-gen Wilh. Bruhn? an.— Während dieser Darlegniige» wird demVorsitzenden ei» telegraphischer Protist der„Franks. Ztg." gegen einegestrige Bemerkung deS Rechtsanwalts Bredereck überreicht, abernicht verlesen.Hierauf wird die Sitzung auf heut« v Uhr vertagt.Soziales.Der erste Bürgermeister ist Vorgesetzter der andern Magistrats-Mitglieder.Wie in der Städtcordnung für die östlichen Provinzen(Z 58),bestimmt die Städteordnung für Schlcswig-Holstein in ihrem Z 61,daß der Bürgermeister die Aufsicht und Leitung des ganzen Ge-schäftSganges hei der städtischen Verwaltung hahe. Im Hinblickauf diese Bestimmung verlangte der erste Bürgermeister von SchleS-wig von dem zweiten Bürgermeister, Beigeordneten Dr. Plewka,der Vorsitzender der Baukommission ist, daß er ihn zu jeder Sitzungder Baukommission einlade. Der zweite Bürgermeister schickte diedarauf bezüglichen Schreiben des ersten Bürgermeisters zweimalan diesen zurück. Er erachtete sich nicht zu der Einladung desBürgermeisters verpflichtet und machte daraus eine Prinzipien-frage. Der erste Bürgermeister wandte sich nunmehr an den Ne«gierungspräsidentcn um Bestrafung des zweiten Bürgermeisters.Der Regierungspräsident erteilte darauf dem zweiten Bürger-meister, Beigeordneten Dr. Plewka, als Disziplinar-Ordnungs-strafe einen Verweis.Einen Tag nach Einlaufen der Verfügung des Regierungs-Präsidenten fand wieder eine Sitzung der Baukommission statt.Auch zu dieser war der erste Bürgermeister nicht eingeladen worden.Nunmehr nahm der Regierungspräsident auf Anrufen des erstenBürgermeisters den Beigeordneten in eine weitere Disziplinar-Ordnungsstrafe von 58 M. Der Obrrpräsident bestätigte beideStrafen.Dr. Plewka erhob nun gegen den Oberpräsidenten die Klageund verlangte die Aufhebung der Ordnungsstrafen. Er stellte sichauf den Standpunkt, der erste Bürgermeister sei nur Vorsitzenderdes Magistrats, nicht aber Vorgesetzter der einzelnen Magistrats-Mitglieder. Im übrigen sei er im Magistrat nur erster unterGleichberechtigten. In der Städteordnung werde der kollegialeCharakter des Magistrats stark betont. Die Anordnung des Regie-rungspräsidenten widerspräche dem Gesetz. Deshalb hätte er dieserebensowenig folgen brauchen, wie der des ersten Bürgermeisters, dereine Teilnahme an den Kommissionssitzungen nicht verlangen könne,da die Kommissionen wohl dem Magistrat, nicht aber dem Bürger-meister untergeordnet seien.(Z 69.)Das Ober-Verwaltiingsgcricht wies dieser Tage dir Klage deszweiten Bürgermeisters Dr. Plewka ab und führte auS:Durch die Städteordnung(S 53 der östlichen St.-O. und§ 61der Schlcswig-Holsteinifchen St.-O.) ist die Aufsicht und Leitungdes gesamten Geschäftsganges bei der städtischen Verwaltung demBürgermeister(ersten Bürgermeister) übertragen. Er ist also ver-antwortlich für alles, was in der ce-tadt geschieht. Die Folge ist,daß er sich die nötige Kenntnis von den Dingen verschaffen muß.Dem Rechte des Bürgermeisters steht gegenüber die Pflicht derstädtischen Organe, seinen Anweisungen Folge zu geben. Insofernist er als Borgesetzter sämtlicher städtischen Beamten einschließlichder MagistratsnvMglieder anzusehen. Wenn er in der Ausübungseiner Aufsicht, um einen Einblick zu gewinnen, den zweiten Bürger-meister Plewka, den Vorsitzenden der Baukommission, ersucht hatte,ihm von den Sitzungen der Kommission Mitteilung zu machen undihn einzuladen, so hatte er seine gesetzlichen Befugnisse nicht über-schritten. Plewka hätte unbedingt der Anordnung Folge leistenmüssen. Die dauernde Nichtbefolgung des Verlangens des erstenBürgermeisters kann nur als grobes Vergehen gelten.Ungültige Vorschrift einer- Wertzuwachs. Stcnrrordnung.Die Steuerordnung der Stadt Linden bei Hannover vom17. April 1997 bestimmt, daß als Wertzuwachs zu gelten hat derUnterschied zwischen dem gegenwärtigen Veränßerungspreis unddem beim letzten Eigentumsübergang gezahlten Erwerbspreis. Hatjedoch der frühere Eigentumsübergang vor dem 1. April 1885 statt»gefunden, so tritt an Stelle des früheren Erwerbspreises der ge-meine Wert des Grundstücks am 1. April 1385. Dieser gemeineWert wird in K 9 Absatz 3 der Steuerordnung für die Grundstückeinnerhalb eines näher bezeichneten Teils des Stadtgebiets auf150 M. pro Ar festgesetzt, soweit nicht urkundlich nachgewiesen wird,daß vor dem 1. April 1885 ein höherer Erwerbspreis gezahlt ist.Auf Grund dieser Vorschriften war der Kammerherr Grafvon Alten-Linsingen, der Grundstücke innerhalb jener Stadtzoneverkauft hatte, zur Wertzuwachssteuer herangezogen worden. Erfocht die Heranziehung im Verwaltungsstreitverfahren an und ver-langte in erster Linie Freistellung von der ganzen Steuer.Der Bezirksausschuß wies die Klage ab. Das Obrrverwal-tungSgericht hat jetzt auf die vom Rechtsanwalt Dr. I. Herzfeldvertretene Revision das Urteil des Bezirksausschusses aufgrlwbewund die Sache mit folgender Begründung an den Bezirksausschußzurückverwiesen:Von feiten des Klägers sei zunächst gerügt worden, daß dieSteuerordnung generell ungültig sei, weil sie nach ihrem Wortlautauf die 13 und 18 des Kommunal-AbgabengesetzeS sich' stütze,die unter den Titel„Indirekte Steuern" fielen, während dieMertzuwachssleuer eine direkte Steuer sei. Dieser Einwand seiunzutreffend. Allerdings könne eine Wertzuwachsstcuer als einedirekte konstruiert werden. In der Lindener Steuerordnung seisie aber als indirekte konstruiert, weshalb sich die Ordnung auf die§8 13, 18 des Gesetze? habe beziehen können.Aber aus einem anderen Grunde könne daS Urteil nicht be-stehen bleiben, nämlich wegen Nichtanwendbarkeit des 8 9 Absatz Sder Steuerordniing, wonach für eine bestimmte Zone deS Stadt»gebiets pro 1. April 1885 nnd pro Ar der gemeine Wert auf 150 M.festgelegt wird im Hinblick auf die Bestimmung, daß an Stelledes früheren Erwerbspreises der am 1. April 1885 vorhandenegemeine Wert tritt, wenn der letzte Besitzwechsel vor der setzigenVeräußerung vor dem 1. April 1885 erfolgte. Diese Festlegungeines bestimmten gemeinen Wertes ist rcchtSnngiiltig. Die Wertzuwachssteuer richte sich nach dem Unterschied zwischen dem früherenErwerbspreis und dem jetzigen Veränßerungspreis. Die Fest-stellung dieser beiden maßgebenden Faktoren dürfe nicht dem Ver»anlagungsvcr fahren und auch nicht der gerichtlichen Nachprüfungentzogen werden. Von Fall zu Fall müsse Verkaufspreis und Er-werbspreis festgestellt werden.§ � Absatz 3 sei ungültig insofern,als er jene gerügte Feststellung vornehme.— Der Bezirksausschußmüsse nunmehr selbständig feststellen, welchen gemeinen Wert dieParzelle damals gehabt habe, um danach den Wertzuwachs festzu-stellen und demgemäß die Steuer zu berechnen zum Zwecke eineranderweiten Entscheidung. Deshalb die Zurückverweisung der Sachean die Vorinstanh.Hwa Induftne und ftandd.Berliner Elektrizitätswerke. In der letzten BufstchtSratssitzungwurde Bericht über daS veiflossene Geschäftsjahr erstattet. Das Er»gebniS ermöglicht nach Abschreibungen von 4 396 635,85 M.(imVorjahr 4 024 077.78 M.) die Verteilung einer Dividende von 4>/,Prozent auf 20 Millionen Mark Vorzugsaktien und von 11 Prozentauf 44,1 Millionen Stammaktien(im Vorjahr 11 Prozent aus 81,5Millionen Mark Stammaktie» und 4 Prozent auf 12,6 MillionenMarl Stammaktien— Ausgabe 1903—) vorzuschlagen. Die Zahlder Abnehmer ist auf 28 639(im Vorjahr 24 786), die der Anschlüssein Lkilowatt auf 183 222 gestiegen(gegen das Vorjahr 18 858 Kilo-watt mehr). Nutzbar abgegeben wurden in Berlin und Vororten174 480 937 Kilowattstunden(gegen daS Vorjahr 16 543 312 Kilowatt»stunden mebr). Die Zehlungen an die Stadt Berlin beziffern sichauf 5 613 316,61 M. Im laufenden Gcichäftsjahr sind bis jetzt5377 Kilowatt neu angeschlossen! am 16. Oktober lagen weitereAnmeldungen auf 2394 Kilowatt für Licht- nnd Kraftzwecke vor. Inden ersten' drei Monaten des laufenden Geschäftsjahres sind ausschließlich des Selbsiverbrauches 40 044 203 Kilowattstmiden, d.h. einMehr von 6 425 383 Kilowattstunden gegen das Vorjahr nutzbar ab»gegeben worden._Aufreizendes Verhalten.Dieser Tage wurde in der Stadtverordnetenversammlung inMülheim(Rhein) mitgeteilt, der Minister habe die Petition der Stadtbetreffend Maßnahmen zur Linderung der Fleischnot erledigt, durchdie sinngemäße Vemerkniig: eS exi st iert keine FleischnotlWahrlich ein famoses Mittel den Hunger des Volkes zu stillen.Man erklärt einfach: das Volk frißt sich voll und satt, und diesoziale Frage ist gelöst! Daß für den Minister die Frage derFletschnot nur theoretische Bedeutung hat, für die Junker die Fleisch»