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. 263. 27. Jahrgang. 4. Beilage des Vorwärts  " Berliner   Volksblatt.

Achtung!

Mittwoch, 9. November 1910.

Gewerbegerichtswahl!

Mit dem Ablauf dieses Jahres scheidet auf Grund des vom Magistrat festgesetzten Verteilungsplanes ein Drittel der Gewerbegerichtsbeisiger aus. Die Ergänzungswahl für das ausgeschiedene Drittel der Arbeitnehmer findet

am Sonntag, den 13. November 1910, von 10 Uhr vormittags bis 6 Uhr nachmittags,

aber nicht mehr so wie früher nach einem Dritteil der Stadtbezirke, sondern in allen 48 Wahlbezirken, also

Die Wahl.

Die Wahl ist ummittelbar und geheim und erfolgt mittels Stimmzettel, jedoch nach dem System der Verhältniswahl, das heißt nach dem sogenannten Frankfurter   Wahlsystem mittels gebundener nach dem sogenannten Frankfurter   Wahlsystem mittels gebundener Liften".

Zu wählen find 70 Beisitzer.

Die Kandidaten sind von den in Betracht kommenden Ge­werkschaften vorgeschlagen und sind gewerkschaftlich und politisch organisiert.

Die Namen der zu wählenden Beisiger werden nicht auf den Stimmzettel geschrieben oder gedruckt, sondern sind von der Ge­werkschaftskommiffion dem Wahlbureau eingereicht.

Die aufgestellte Liste der Kandidaten hat die

mit der Bezeichnung:

Nummer 1

,, Liste der freien Gewerkschaften."

Wahlberechtigung.

Bur Teilnahme an der Wahl ist berechtigt, wer das 25. Lebens­jahr vollendet und in Berlin   Wohnung oder gewerbliche Beschäfti­gung hat.

über ganz Berlin   statt.

Darunter ist zu verstehen, daß jeder Arbeiter, wenn er auch Diese Zeugnisse oder Wahllegitimationen werden vom Magistrat nur einen Tag am Orte wohnt oder beschäftigt ist, wahlberechtigt herausgegeben und sind in allen Verbandsbureaus im Bureau der ist. Personen, welche nicht in Berlin   wohnen, Berliner   Gewerkschaftskommission, Engelufer 15, 11-1, 6-8 Uhr, aber ihre Beschäftigung hier haben, wählen im im städtischen Wahlbureau, Boftstr. 16, 8immer 57, während der wohnenden in ihrem Wohnbezirk. Eine Auswahl file die letzteren lokalen zu haben. Bezirk ihrer Beschäftigung, dagegen die in Berlin   Dienststunden, 9-3 Uhr, und in den im Tableau verzeichneten Partei­zwischen Wohn- und Beschäftigungsbezirk ist ungulässig. Personen, welche auswärts arbeiten und in Berlin   wohnen, üben ebenfalls im Wohnbezirk ihr Wahlrecht aus.

Hausgewerbetreibende sind wahlberechtigt und wählbar als Arbeiter, fofern sie nicht selbst mindestens einen Arbeiter regelmäßig das Jahr hindurch oder zu gewissen Zeiten des Jahres beschäftigen und nicht gemäߧ 14 der Gewerbeordnung den selbständigen Ge werbebetrieb angemeldet haben.

Die Formulare enthalten vier Fragen. Diese sind von in Arbeit stehenden Personen sämtlich, von Arbeitslosen nur Frage 1 und 2, auszufüllen und alsdann dem Arbeitgeber oder der Polizei zur Unterschrift oder zum Stempeln vorzulegen. Die Behörden find angewiesen, diesem Wunsche nachzukommen. Jedoch empfiehlt es sich, im letzteren Falle einen Ausweis mitzunehmen.

Am Tage der Wahl ist die Wahllegitimation vor der Abgabe des Stimmzettels dem Wahlvorsteher oder einer von ihm beauftragten

Nicht wahlberechtigt und nicht wählbar Berson zu übergeben.

find die Mitglieder der Innungen, für welche ein Schiedsgericht in Gemäßheit des§ 81b Nr. 4 und der§§ 91 bis 91b der Gewerbe­ordnung errichtet ist, sowie die von denselben beschäftigten Arbeiter.

Wahllegitimation.

Für die Arbeiter werden keine Wahllisten zum Zwede der Wahlen Für die Arbeiter werden keine Wahllisten zum Zwecke der Wahlen angelegt, es genügt vielmehr für diefelben ein Zeugnis ihres Arbeit gebers oder der Polizeibehörde( Polizeirevier des Wahlbezirks), durch welches ihnen bestätigt wird, daß sie zurzeit innerhalb ihres Wahl bezirks in Arbeit stehen oder wohnen.

Arbeiter! Parteigenossen!

Die Agitation.

Es empfiehlt sich für alle Vertrauensleute der Gewerkschaften, in ihren Werkstätten usw. festzustellen, wieviel Wahlberechtigte dort arbeiten, alsdann für diese die nötige Anzahl Wahllegitimationen zu befchaffen, die Ausfüllung zu überwachen und die Abstempelung zu beranlaffen. Desgleichen ist es notwendig, am Tage vor der Wahl die Wahlberechtigten an ihre Pflicht zu erimern.

Drganisierte Arbeiter, welche am Tage der Wahl helfen wollen, fönnen sich in untenstehendem Bureau melden.

Es gilt wieder einmal das Recht des Arbeiters zur Geltung zu bringen. Die Zusammen-| unserer Drganisation den anderen drei Parteten gegenüber, wie im Jahre 1908, in vollem Umfange schung des Gewerbegerichts ist für die Arbeiterschaft von großer Bedeutung. Es ist deshalb zum Ausdruck zu bringen. Niemand darf fehlen. Die Wahlzeit von 10 bis 6 Uhr ist lang genug, notwendig, daß Leute hineingewählt werden, die das nötige Wissen haben und geeignet sind, daß jeder zur Wahl gehen kann, der nicht krant ist. Die Gewerkschaften haben deshalb beschlossen, an der Stelle zur rechten Zeit das richtige Wort zu sprechen. Durch das Verhältniswahlsystem eine Wahlkontrolle in Gestalt einer Marke, die in das Mitgliedsbuch zu fleben ist, auszuüben. ist es den kleinen Parteien leicht möglich, Kandidaten zu bekommen, wenn die abgegebene Agitiere jeder Nollege und Genosse in seiner Werkstatt und auf dem Bau für die

Stimmenzahl nicht groß ist. Es muß deshalb unsere Aufgabe sein, bei der Wahl die Stärke Beteiligung an der Wahl am 13. November für die

Liste I der freien Gewerkschaften.

Um Irrtümer auszuschließen, lassen wir nachstehend ein Verzeichnis der Stadtbezirke und der 48 Wahlstellen folgen. Wir ersuchen, der besseren Information halber dieses Flugblatt bis zur Wahl aufzubewahren.

Die Wahlftelle 1 umfaßt die Stadtbezirke 1-10, enthaltend

folgende Häuser:

1. Stadtb. Bischofstr. 2-26, Burgstr. 1-11, Heiligegeiftstr. 23-33, Hoher Steinweg, Jüdenstr. 1-11 und 55-60, Königstr. 1-24 und 41-69, Marienkirchhof 5-11, Moltenstr. 8 und 9, Nitolaifirchplak 1-3 und 12-14, Boststr. 1-15 und 21-31, Seleine Poststraße, Brobststraße, Rathausstraße, Sieberstr. 3-18, Spandauer Str. 18-39 und 47-63a.

2. Stadtb. Eiergasje, Großer Jüdenhof  , Jüdenstr. 12-54, Kloster­ftraße 47-59, Am Strögel, Mollenmarkt, Moltenstraße, ausschließlich 8 und 9, Nikolaikirchplay 4-11, Barochialstraße, Boftftr. 16-20a, Spandauer Str. 40 bis 46, Stralauer Str. 15-46.

3. Stadtb. Alleganderstr. 18, Neue Friedrichstr. 1-20 und 83-109, Grunerstraße von der Dirdjenstraße bis Neue Friedrichstraße, Klosterstr. 32 bis 46 und 60-78, Rönigstr. 26a, Schidlerstr. 4-11, Sieberstr. 1-2, An der Stralauer Brüde, Stralauer Str. 1-14 und 47-58, Kleine Stralauer Straße, Waisenstraße.

4. Stadtb. Bischofftr. 1, 27 und 28, Neue Friedrichstr. 21-42 und 65-82, Gontardstraße, Kaiser- Wilhelm- Str. 10-15 und 22-32, Kalands­gaffe, Klosterstr. 1 und 2, 4-31 und 79-101, Königskolonaden, König­Straße 25-40, Marienkirchhof 12-23, Neue Gaffe, Panoramastraße, Roch ftrage 7-14, Spandauer   Brüde 1, 2 und 10-16, Stadtbahnhof Alexander­plat".

5. Stadtb. Burgstr. 12-30, Neue Friedrichstr. 43-64, Hinter der Garnisontirche, Heidereutergaffe, Heiligegeistgaffe, Heiligegeififtraße, aus. fchließlich 23-33, Staiser- Wilhelm- Str. 1-9 und 33-49, Klosterstr. 3, Marienkirchhof 1-4, Neuer Markt, Kleine Präsidentenstr. 6 und 7, Neue Bromenade 9 und 10, Rosenstraße, Spandauer Str. 1-17 und 64-81, Stadtbahnhof Börse", Stadtbahnbogen 148, St. Wolfgangstraße.

Der Ausschuß der Gewerkschaftskommission Berlins   und Umgegend.

Stadtbahnbogen 177-205, Stadtbahnhof Friedrichstraße", Universitätsstraße 1-5, Weidendamm.

13. Stadtb. Bunsenstraße, Dorotheenstr. 18-87, Friedrichstr. 143-150, Georgenstr. 20-27, Mittelstr. 26-42, Neustädtische Kirchstr. 1-18, Reichstags play, Reichstagsufer 4-16, Schadowstr. 1a- 13, Schlütersteg, Sommerstr. 3 bis 10, Neue Wilhelmstraße, ausschließlich 8a und 8b.

14. Stadtb. Behrenstr. 1-26 und 50-72, Französische Straße 51 und 65--68, Friedrichstr. 163-165, Staifergalerie, Stanonierstr. 21-23, Kleine Kirchgaffe ausschl. 4, Stöniggräger Str. 140 und 141, Unter den Linden 1-24 und 48-78, Mauerstr. 28-33, Kleine Mauerstraße, Neu­städtische Kirchstr. 19, Pariser Play, Plaz vor dem Brandenburger Tor  , Schadowstr. 1 und 14, Sommerstr. 1 und 2, Wilhelmstr. 68-70b, Neue Wilhelmstr. 8a und 8b.

15. Stadtb. Behrenstr. 29a, Charlottenstr. 32a- 34 und 48-60, Französische Str. 20-33 a und 34-49a, Friedrichstr.   65a- 81 und 166 bis 185, Gendarmenmarkt, Hedwigskirchgasse, Jägerstr. 15-31 und 45-62 a, hinter der Katholischen Kirche, Markgrafenstr. 39-51 und 53-56, An der Mohrenbrüde, Mohrenstr. 17-37 and 41-51, Schillerplak, Taubenstr. 11 bis 23 a und 24-40.

16. Stadtb. Jerusalemer Str. 14-22 und 25-41, Straufenstr. 20 bis 33 und 44-55, Stronenstr. 24-46, Leipziger Str  . 42-50 a und 80-90, Markgrafenstr. 31-38 und 57-65. 17. Stadtb. Charlottenstr. 22 a- 32 und 61-72, Friedrichstr. 56 bis 65 und 186-199, Strauſenſtr. 4-19 und 56-71, Stronenstr. 14-23 und 47-60, Leipziger Str  . 27-41 und 91-103. 18. Stadtb. Ranonierstr. 1-6 und 40-45, Strausenstr. 2-3 und 72-76, Stronenftr. 1-13 und 61-76, Leipziger Str. 19-26 und 104-112, Mauerstr. 8-21, 61-68 und 76-77, Mohrenstr. 6-16 und 52-64, Tauben 6. Stadtb. Breite Straße, Brüderstraße, Friedrichsgracht 51-62, ftraße 1-10 und 41-54. Gertraudtenstr. 1, Seleine Gertraudtenstr. 2, Am Lustgarten, Monbijou 19. Stadtb. Franzöfifche Str. 1-19,1 50 und 52-64, Jägerstr. 1 brüde von der Mitte des Kupfergrabens bis zur Mitte des Spreelaufes, bis 14 und 63-76, Stanonierstr. 7-20 und 24-39, Mauerstr. 22-28 Monbijoustraße von der Mitte des Laufes des Kupfergrabens bis zur und 34-51. Mitte des Laufes der Spree  , Am Mühlengraben, Museumsinsel, Museum ftraße Kleine/ Museumstraße, Neumannsgaffe, Petriplab, Scharrenstraße, An der Schleuse, das fal. Schloß, Schloßfreiheit, Schloßplak, Spreestraße, Stadtbahnbogen 169-176, An der Stechbahn.

7. Stadtb. Fischerbrüde, Fischerstraße, Friedrichsgracht 1-16, Köll­nischer Fischmarkt, Kölnische Straße, Mühlendamm, einschließlich Schleusen­gebäude und Neuer Mühlenweg, Schornsteinfegergasse 1-3 und 5-8. 8. Stadtb. Friedrichsgracht 17-50, Gertraudtenstr. 2-27, Kleine Gertraudtenstr. 1 und 3-5, Grünstraße, Petristraße, Rittergasse, Roßstraße, Schornsteinfegergasse 4.

9. Stadtb. Seleine Jägerstraße, ausschließlich 1, Kreuzstraße, Rur ftraße 14-26 und 30-40, Sleine Kurftr. 1-8 und 10-12, Alte Leipziger Straße, Niederwallstr. 5-28 und 26-38, Oberwafferstr. 10-14, Rauleshof, Unterwasserstr. 9a.

10. Stabtb. Adlerstraße, Falloniergaffe, Am Festungsgraben, Fran zösische Straße 33b- 38e, Hinter dem Gießhause, Hausvogteiplat, Holz­gartenstraße, Jägerstraße 32-44, Kleine Jägerstr. 1, Jerusalemerstr. 28-24, An der Kommandantur, Kurftr. 1-13 und 41-51, Mohrenstr. 37a- 40, Mollersgaffe, Niederlagstraße, Niederwallstr. 1-4 und 39, Oberwallstraße, Schinkelplab, Zaubenstr. 23b, Unterwasserstr. 1-9, Werderscher Markt, Werdersche Rosenstraße, Werderstraße, Am Zeughause, Hinter dem Zeughause, Blatz am Zeughause.

20. Stadtb. Kaiserhofstraße, Königgräger Str. 128-139, Leipziger Play, Leipziger Str. 1-18 und 118-137, Mauerstr. 52-60 und 69-75, Mohrenstr. 1-5 und 65-66( mit Einschluß des Biethen- Blazes), Boßstraße, Wilhelmsplatz, Wilhelmstr. 57-67 und 71-81.

24. Stadtb. Dönhoffplatz, An der Jerusalemer Kirche, Jerufalemer Str. 1-13 und 42-58, Sommandantenstr. 1-4 und 80-89, Krausen­Straße 34-48, Leipziger Str  . 51-55 und 69-79, Lindenstr. 38-68, Dranien straße 98a, Schüßenstr. 25-51, 8immerstr. 48-54.

Wahllokal: Turnhalle der 51./130. Gemeindeschule, Niederwallstr. 6-7. Wahllegitimationen find zu haben bei: G. Glaue, Wallstr. 1. Die Wahlstelle 3 umfaßt die Stadtbezirke 21-23 und 25-30, entbaltend folgende Häuser:

21. Stadtb. Anhaltstraße, Sochstr. 75, Königgräßer Str. 117a- 125, Prinz- Albrecht- Straße, Wilhelmstr. 28-42, 43-56 und 82-115.

22. Stadtb. Friedrichstr. 44-55 und 200-208, Krausenstr. 1, Mauer­ftraße 1-7 und 78-95, Schüßenstr. 1-5 und 70-79, Wilhelmstr. 42a u. b, Bimmerftr. 1-24 und 78-100.

23. Stadtb. Charlottenstr. 18-22 und 73-82, Martgrafen­stvaße 21-30 und 66-78, Schüßenstr. 6-24 und 52-69, Bimmerftr. 25 bis 41 und 55-77.

25. Stadtb. Jerufalemer Straße 59-66, Sunterftr. 2-21, Koch­straße 22-39 und 43-58, Lindenstr. 20-37 und 69-88, Markgrafen­ftraße 17-20 und 79-84, Oranienstr. 99, Ritterstr. 60.

Wahllokal: Turnhalle der 21./24. Gemeindeschule, Hinter der Garaisonkirche 2. Bahllegitimationen sind zu haben bei 3. Bo B, Klosterstr. 101. 26. Stadtb. Charlottenstr. 2-12 und 83-98, Friedrichstr. 30-43 Die Wahlstelle 2 umfaßt die Stadtbezirke 11-20 und 24, enthaltend und 209-223, Kochstr. 1-21 und 59-74, Buttamerstr. 2-22. folgende Häufer: 27. Stadtb. Beffelstraße, Charlottenstr. 1 und 99, Enteplak, Friedrich 11. Stadtb. Behrenstr. 26a- 29 und 30-49, Charlottenstr. 35-41 und ftraße 18-29 und 224-234, Hollmannstr. 18a und 19, Junkerstr. 1, Linden 48-47, Dorotheenstr. 97, Friedrichstr. 82-92 und 151-162, Kleine Kirchstraße 13-19 und 89-98, Marigrafenftr. 1-16 und 85-107. gaffe 4, Unter den Linden 25-47, Lindengaffe, Markgrafenstr. 51a- 52a, Mittelstr. 1, 5-25 und 43-66, plaz am Opernhause, Rosmarinstraße, Universitätsstr. 6-9.

12. Stadtb. Bauhofstraße, Charlottenstr. 42, Dorotheenstr. 1-17 und 88-96, Friedrichstr. 93-104a und 137-142, Georgenstr. 1-17a und 28-48, Hegelplay, Am Kupfergraben, Mittelstr. 2-4, Monbijoubrüde vom linfen Ufer des Stupfergrabens bis zu deffen Mitte, Monbijoustraße von der Straße Am Kupfergraben bis zur Mitte des Laufes des Kupfergrabens, Prinz­Friedrich- Karlstraße, Prinz- Louis- Ferdinandstraße, Reichstagsufer 17-19,

28. Stadtb. Belle- Alliance- Play, Friedrichstr. 1-17 und 235-251, Gitschiner Straße 109-113, Hochbahnhof Hallesches Tor", Königgräßer Straße 71-74, Lindenstr. 1-12 und 99-116, Neuenburgerstr. 1 und 42, Wilhelmstr. 1 und 148.

29. Stadtb. Butkamerstr. 1 und 23, Wilhelinstr. 1a- 27 und 116-147. 30. Stadtb. Hedemannstraße, Königgräger Straße 75-117. Wahllokal: Turnhalle der 27.144. Gemeindeschule, Wilhelmstr. 117. Wahllegitimationen sind zu haben bei Start Bed, Wilhelmstr. 119/120.

Die Wahlstelle 4 umfaßt die Stadtbezirke 81-39 und 45-46, enthaltend folgende Häuser:

31. Stadtb. Bellevueftr. 1-10 und 11a- 22, Eichhornstr. 1-5 und 8-12, Königgräger Str. 1-12, Stönigin- Augusta- Str. 6-16, Lenné­straße, Lintstr. 45 und 46, Margarethenstr. 9-11, Potsdamer Platz 1-2, Potsdamer Str.   1a, 1-23a und 124-141, Schellingstraße, Bittoria­straße 21-23.

32. Stadtb. Bellevueftr. 11, Kemperplak( sübliche Seite), Königin Augusta- Str. 17-29, Margarethenstr. 1-8 und 12-20, Matthäirirchstraße, Regentenstraße, ausschließlich 11a, Sigismundstraße, Ztergartenstr. 1-9a, Bittoriabrüde, Biftoriastrage, ausschließlich 21-23.

33. Stabtb. Bendlerstraße, Hildebrandtstraße, Hohenzollernstraße, Kaiserin- Augusta- Str. 54-69, stemperplatz( nördliche Seite), Königin Augusta- Str. 30-53a, Regentenstr. 11a, Ziergartenstr. 10-37, der südöstliche Teil des Tiergartens, begrenzt im Norden von der Charlottenburger Chaussee, im Westen von der Hoffäger Allee, einschließlich dieser Allee und der Chauffee. zu diesem Bezirk gehört das Gärtnergrundstüd an der Großen Duer- und

Bellevue- Allee.

34. Stadtb. Corneliusstraße, Drakeftraße, Friedrich Wilhelmstraße, Hansemannstraße, Herkulesufer, von der Heydtstraße, Hizigstraße, Kalferin Augustastraße 70-82, Lichtensteinalee, Rauchstraße, Stadtbahnbogen Nr. 488 bis 506, Stülerstraße, Tiergartenufer, der südwestliche Teil des Tiergartens, begrenzt im Norden von der Charlottenburger   Chauffee mit Einschluß der selben, und im Dsten von der Hoffägerallee, diese ausgefchloffen. 35. Stadtb. Burggrafenftiaße, Gartenufer, Keithstraße, Kurfürsten damm 1-9 und 246-264, Kurfürstenstraße 72-96, Landgrafenstraße, Lügowufer 20-39, Nürnbergerstraße 70 und 71, Stadtbahnbogen Nr. 507 bis 530, Wichmannstraße 1-20. Zu diesem Bezirk gehören Zoologischer Garten und das Hippodrom( Wafferwerke) im Tiergarten.

36. Stadtb. Buchenstraße, Derfflingerstraße 2-29, Herkulesbrüde, Kurfürstenstraße 49-71, Rübowplab, ausschließlich 1, Maaßenstraße 1-4 und 81-27, Schillstraße, Ulmenstraße, Wichmannstraße 21.

37. Stadtb. Derfflingerstraße 1 und 30, Dörnbergstraße, Genthiner Straße, ausschließlich 31, Surfürstenstraße 47-48, Lükomplatz 1, Lükow. ftraße 33-78, Lüßowufer 1-19b. 38. Stadtb. Genthiner Straße 31, Magdeburgerplak, Magdeburger Straße 9-27, Potsdamer Straße 35-48 und 104-115a, Stegliger Straße 25-68.

39. Stadtb. Blumes Hof, Am Starlsbad 1, Lützowstr. 24-32 und 79-91a, Magdeburger Str. 1-8 und 28-16, Potsdamer Str  . 24-34, 116-120 und 122-123a, Schöneberger User 26-48.

45. Stadtb. An der Apostelkirche, Frobenstr. 1-4 und 23-31, Sur fürstenstr. 29-46 und 130-152, Potsdamer Str  . 49-56 und 97-103a, Bietenftr. 25-28.

46. Stadtb. Bülowstr. 8-25 und 84-100, Frobenftr. 5-10 und 13-22, Botsdamer Str. 57-67 und 89-96b, Schtverinstr. 1-19, Bieten­straße 18-24. Wahllokal: Turnhalle der 107. Gemeindeschule, Genthiner Str. 4. Wahllegitimationen sind zu haben bei Kanehl, Mageburger Str. 26. Die Wahlstelle 5 umfaßt die Stadtbezirke 43/44 und 47a/ 49, enthaltend folgende Häuser: 43. Stadtb. Blumenthalstr. 1-19, Bülowstr. 60-75, Denneivik plak  , Dennewigstr. 10-32. 44. Stadtb. Bülowstr. 26-43 und 76-83, Steinmetstr. 1-17 und 62-79, Hochbahnhof Bülowstraße.

47a. Stadtb. Alvenslebenstr. 1, 26 und 26a, Frobenstr. 11 und 12, Göbenstr. 31, Grunewaldstr. 1-7, Potsdamer Str. 68-88, Winterfeldtstr. 1 bis 17 und 22-37, Bietenstr. 17.

47b. Stadtb. Elsholzstraße, Gleditschstr. 22-53, Grunewaldftr. 9-11, Ballasstr. 1-17 und 24-26, Winterfeldtplatz( östliche Seite).

48a. Stadtb. Alvenslebenstr. 2-12 und 14-25, Kirchbachstr. 1-9 und 12-20, Steinmetzstr. 18-26 und 53-61. 48b. Stadtb. Göbenstr. 1-10a und 19-30, Groß- Görschenstr. 35 bis 42, Stirchbachstr. 10 und 11, Steinmesstr. 26a- 52b. 49. Stadtb. Alvenslebenstr. 12a und 13, Bülowstr. 44-59, Culm straße, Göbenstr. 11-18, Groß- Görschenstr. 30-34, Mansteinstraße, Yord straße 43-48. Wahllokal: Turnhalle der 99. Gemeindeschule, Steinmetzstr. 79. Wahllegitimationen sind zu haben bei A. Mühl, Steinme0ftr. 67.