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Zum Plakatgefeh.

ist, daß er pflichtwidrig gehandelt hat. Bei einem ihn lautete auf 1 Jahr 3 Monate Zuchthaus  , während Diehr wegen Streit müsse die Polizei Präventivmaßregeln treffen und Bergehens gegen den§ 175 zu 2 Wochen Gefängnis verurteilt nicht erst warten, bis große Unruhen bortämen, wie wir sie wurde. in der letzten Zeit gesehen hätten. Die Polizei sei im vor= liegenden Fall berechtigt gewesen, dem Streitposten den Aufenthalt an einem bestimmten Platz zu berbieten. Der Aufforderung des Schußmanns habe der Angeklagte unbedingt folgen müssen. Das habe er nicht getan, denn er sei wieder zurückgekommen. Bei der Strafabmessung sei der Erfahrungssatz zu berücksichtigen, daß Streifende mit Arbeitswilligen nicht gerade glimpflich verfahren. Man habe schon gehört, daß Arbeitswillige von Streifenden halb totgeschlagen worden seien. Andererseits sei zu berücksichtigen, daß der Angeklagte unbestraft sei. Eine Geldstrafe von 10 M. sei des­halb angemessen. Als der Richter davon sprach, daß Arbeitswillige halb tot­geschlagen seien, wandte er sich an irgend jemand im Zuhörerraum mit der Bemerkung: Das gefällt Ihnen wohl nicht. Sie schütteln mit dem Kopf. Wenn Ihnen das nicht gefällt, dann müssen Sie hinausgehen."

In einem Strafverfahren wegen Uebertretung des§ 10 des preußischen Preßgefehes wurde Wizort beschuldigt, Drudschriften ( Aufrufe zu einer Versammlung) ohne polizeiliche Erlaubnis öffent lich verteilt zu haben. Die Straffammer in Graudenz   sprach den Angeklagten frei, weil die Verteilung eine entgeltliche gewesen sei. Angeklagter habe eine Mark erhalten, und zwar nicht bloß zum Schein. Das gehe daraus hervor, daß Angeklagter zum Zwecke des Berteilens vor einer Fabrik eine halbe Stunde früher Feierabend gemacht und so einen Lohnausfall gehabt habe. Das entgeltliche öffentliche Verteilen falle nicht unter das preußische Breßgeset. Das Kammergericht hob dieser Tage das Urteil auf und verwies die Sache an das Landgericht zurück, damit dieses nachprüfe, ob etwa ein gewerbsmäßiges Verteilen vorläge, auf das die Bestimmungen der Gewerbeordnung Anwendung fänden. Es fehle bisher eine solche Prüfung.

Aus aller Welt.

annehmlichkeiten, die ein solcher Prozeß noch mit sich gebracht haben würde und ging leider auf den Vorschlag der anderen Seite ein, das ganze Werk zum 1. Oktober 1909 zum Preise von 425 000 m. zu kaufen. So erhielt die Gemeinde Belten das Wert, für welches man erst rund 725 000 M. zahlen sollte, zu einem um 300 000 m. billigeren Preis. Festgehalten muß dabei werden, daß die Lah­mehergesellschaft auch so immer noch glänzend verdient hat, denn das Wert ist 1909, wenn seine Werte nach faufmännischen Grund­fäßen abgeschätzt werden, auch keine 425 000 m. wert gewesen! Diese fommunale Glektrizitätsgeschichte zeigt, mit welchen Mitteln heute von Rechts wegen" bei den Großen und Größten ge­arbeitet wird, und sie zeigt auch, daß es sich Gemeinden nicht nur hundert, sondern tausendmal überlegen sollen, ehe sie von einer pri­baten Gesellschaft irgendwelche Kommunalunternehmen ausführen oder gar noch betreiben lassen. Und dann sollen sie die Verträge lieber zehntausendmal umwenden, ehe sie einmal ihren Namen darunter sehen. Leider verschafft der Staat in erster Linie den Großen und nicht nur in der Elektroindustrie, die Grundlagen zu solchen Geschäften. Die ausschließliche Vergebung der Teltower  Kreisstraßen zur Verlegung elektrischer Leitungen an eine Gesell schaft, die alleinige Benußung der Staatsstraßen zu demselben Zwecke, die der A. E. G. für das ganze Gotha   bewilligt worden ist, der Vertrag des Fiskus im Saargebiet und ebenfalls wieder bei Die beffere" Gesellschaft der A. E. G. sowie die Vorgänge in allernächster Nähe Berlins  , die wurde in einem Zeitungsartikel geschildert, den die in Berlin   ers sich mit der Umwandlung der Zentrale in Eberswalde   vollzogen scheinende Wochenschrift Der freie Arbeiter" im Juli dieses Jahres Unwetter und Ueberfchwemmung. haben, bleiben die erste Grundlage zu den Millionengeschäften der veröffentlichte. Darin wurde ausgeführt, diese sich für besser hal Aus den westlichen Provinzen Sachsen  , Hannover  , Elektrizitätsunternehmen. Hier sind die Folgen einmal aufgebedt tende Gesellschaft sei in moralischer Hinsicht teineswegs beffer, biel­worden, aber in neunundneunzig andereen Fällen werden sie der mehr müsse man bei näherer Betrachtung geradezu von Etel und Bestfalen, Rheinland   und aus Belgien   liegen Nachrichten Bevölkerung nur insofern bekannt, als sie hohe Kommunalabgaben Grauen vor ihr ergriffen werden. Geschildert wurde, wie der Be- über heftiges Schneetreiben bor. Bereits hinter Magdeburg  tragen müssen. fißende in Lafterhaftigkeit ein Wohlleben führe und der Besißlose find die Telegraphen- und Telephonleitungen zum von Not und Elend bedrückt werde. Aber das Proletariat wolle großen Teil gestört. Aus aus Kiel   wird Schneesturm nicht länger sich das Unrecht gefallen laffen, das es von der beffe- gemeldet; die telephonischen Verbindungen in der Provinz find ren" Gesellschaft zu eidulden habe. Der Artikel sprach dann bon größtenteils unterbrochen. In Thüringen   stodt an einer unbedingten Notwendigkeit der sozialen Revolution. Er fün- verschiedenen Stellen der Bahnverkehr, die Werra   und digte an, daß es eines Tages losgehen werde, und schloß mit einem die Saale führen Hochwasser. Das Hochwasser des Wehe über die bessere" Gesellschaft. Dieses Wehe und das Wort Rheins und Neckars wird immer gefahrdrohender, der bon der sozialen Revolution taten es der Staatsanwaltschaft so sehr an, daß sie aus dem Artikel eine Aufreizung zu Gewalttätigkeiten Wasserspiegel der genannten Flüsse ist noch immer im weiteren Aus Me tommt die telegraphische Meldung, samt einer Aufforderung zum Ungehorsam gegen Gesetze herauslas. Steigen begriffen. Am Freitag stand der verantwortliche Redakteur des Blattes, der daß die Mosel übergetreten ist und weite Strecken Landes über­Tischler Hüller, als Angeklagter vor dem Landgericht I Berlin   ich wemmt hat. Die St. Symphorieninsel steht so hoch unter ( Silfsstraftammer 3b). Wasser, daß nur noch einzelne Bäume nnd Gebäude herausragen; auch der Zeugbausstaden ist überflutet. Die Mofel erreichte nachts ihren Höchststand mit 6,94 Meter und fiel gestern vormittag auf 6,56 Meter. Sie dürfte auch weiter fallen, da die Grenzstation Millery bereits in der Nacht ein Nachlaffen des Hochwassers um 1 Meter gemeldet hat. Dagegen kommt aus Trier   die Nachricht, daß dort die Mosel  weiter steigt. Die Vorstädte St. Barbara und Zur Linden find teilweise überschwemmt. Das Wasser der Saar   fällt.

Soziales.

Zur Halbierung der Ortskrankenkaffenbeiträge. Die fächsische Textil- Berufsgenossenschaft hat sich, wie deren stellvertretender Direktor Dr. Segnitz auf der Hauptversammlung der Oberlausiber Ortsgruppe des Verbandes sächsischer In­dustrieller mitteilte, einstimmig gegen die Erhöhung der Kranken­faffenbeiträge der Arbeitgeber ausgesprochen. Die sächsische Textil. industrie, die bisher in einzelnen ihrer Zweige zum Zentralver­bande deutscher Industrieller gehörte, tritt mit diesem Beschluß in verständigem Gegensatz zu der vom Zentralverband deutscher Jn. dustrieller eingenommenen Haltung zu dieser Frage.

Eine fette Bfründe.

Gerichts- Zeitung.

Ein einfamer ,, Moabiter".

Luxemburg  , 11. November. In Remich   steht das Wasser der Mosel   teilweise bis zum ersten Stod der Hauser. Das Bostamt steht etwa 40 8entimeter unter Waffer. Die Mofel steigt noch weiter.

In seiner Bernehmung durch den Vorsitzenden Landgerichtsrat Gohr bekannte sich der Angeklagte als Anhänger des Anarchismus, der die jetzt bestehende Gesellschaftsordnung nicht durch Gewalt, sondern Der Magistrat zu Hundsfeld in Schlesien   hat die Stelle eines durch Aufklärung beseitigen wolle. Den Artikel habe schon im Jahre Nachtwachbeamten ausgeschrieben, der ein Jahresgehalt von 365 M., 1899 die anarchistische Beitschrift Neues Leben" veröffentlicht, die zu welchen noch 35 M. Nebeneinnahmen und Wohnung im Werte erneute Veröffentlichung durch die Zeitschrift Der freie Acbeiter" von 75 M. fommen, erhalten soll. Demnach würde sich der Tages- im Jahre 1910 sei im Hinblick auf die Allensteiner Standalaffäre John auf 1,30. beziffern. Wie es in der Ausschreibung heißt, für zeitgemäß gehalten worden. Schon 1899 jei bon der Staats­muß der Mann dafür noch die Reinigung des Marktplatzes und anwaltschaft versucht worden, wegen jenes Artikels einen Redakteur einige ähnliche Arbeiten außer seinem Hauptberuf versehen. auf die Anklagebank zu bringen. Hüllers Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Halpert, überreichte zur Verlesung einen damaligen Bescheid des Landgerichts I Berlin  , das die Eröffnung des Hauptverfahrens ab gelehnt hatte. Das Landgericht hatte angenommen, objektiv liege feine Aufreizung zu Gewalttätigkeiten vor, auch nicht in dem Hin­weis darauf, daß es eines Tages losgehen werde, der lediglich eine Es traf sich zufällig, daß gestern, wo der große Moabiter Prozeß Erwartung ausspreche. Verlesen wurde auch ein Bescheid des Paris  . 11. November. Infolge strömenden Regens sind Mosel  eine eintägige Unterbrechung erfuhr, vor dem Schöffengericht Kammergerichts, das damals von der Staatsanwaltschaft durch Be- und Meurthe   stark angeschwollen und an vielen Stellen über die Berlin- Schöneberg   eine Sache verhandelt wurde, deren Aften auch schwerde gegen das Landgericht angerufen worden war. die Aufschrift Moabiter Straßenunruhen" tragen. An sich hat zu dem Ergebnis gefommen, der die Gröffnung des Hauptverfah- Ufer getreten. In Nancy   ist der untere Teil der Stadt dieser Fall mit dem, was die Staatsanwaltschaft Moabiter rens ablehnende Beschluß jei aufrecht zu erhalten, weil der Ange- überschwemmt, so daß 1500 Personen ihre Wohnung Straßenunruhen" nennt, ebensowenig zu tun, wie viele derjenigen fchuldigte fich einer Aufreizung zu Gewalttätigkeiten nicht bewußt räumen mußten. In Pont- à- Mouffon hat das Hochwasser mehrere Fabriken zum Stillstand gebracht. Auch von der Marne  Fälle, welche die Staatsanwaltschaft in ihrer Massenanlage vor Hiermit war die Beweiserhebung erschöpft. Staatsanwalt Dr. und ihren Zuflüssen wird starkes Anwachsen gemeldet. bie Lieber- Kammer gebracht hat. Mit demselben Recht oder Rosenfeld   beantragte, den Angeklagten schuldig zu sprechen. Er fand, richtiger mit demselben Unrecht, womit die Staatsanwaltschaft die angeführten Entscheidungen des Land- und Kammergerichts Opfer des Sturmes. Schimpfereien in der Mittelstraße und in der Königstraße der feien nicht zutreffend, weil dabei nicht die Tendenz jener Zeitschrift Moabiter Massenanlage einverleibte, hätte sie es auch mit diesem berücksichtigt worden sei. Die Tendenz sei schon gekennzeichnet Während eines heftigen Sturmes wurde am Freitag im Falle tun können, wenn sich derselbe nicht im Bezirk des Amts durch das Titelbild, auf dem man zwei ein Gewehr zerbrechende Hafen der französischen   Stadt Boulogne- sur- Mer   das gerichts Berlin- Schöneberg   zugetragen hätte. Da Schöneberg   zum Arme sehe, sowie durch die Inschrift Wissen und Wollen", wobei Fischerboot Suffren" beim Hafeneingange von einem Dampfer Landgericht II gehört, ist die Zuständigkeit des Landgerichts I er, der Staatsanwalt, auf das" Wollen" ein besonderes Gewicht angerannt und an die Küste geworfen. Die Mannschaft wurde ohne ein Angehen um Zustimmung des Landgerichts II aus. lege. Der Artikel sei um so bedentlicher, wenn er einem den uns von einem Rettungsboot aufgenommen, das Rettungs.. geschlossen.

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Es handelt sich im vorliegenden Falle um eine Anffage gegen den Arbeiter Natow, der als Streifpoften die Straßenordnung übertreten haben soll. Er stand am 22. September morgens 6 Uhr als Streifposten in der Vorkstraße, wo sich das Geschäft der mit Kupfer u. Co. verbundenen Stohlenfirma Starstädt befindet. Hier ereignete sich der stereotype Vorgang: Ein Schußmann forderte ben Streikposten auf, sich zu entfernen; dieser ging, fehrte bald zurück, wurde sistiert und erhielt einen Strafbefehl, der ihm wegen lebertretung der Straßenordnung eine Woche Haft auerlegte. Vor Gericht stellte sich heraus, daß der Schußmann Preuß dem Angeklagten untersagt hat, in der Vorfstraße zu stehen oder auf und ab zu gehen, weil bei der Firma Karstädt   gestreift wird. So sagte es der Schuhmann als Zeuge selbst, und er berief sich auf eine Anweisung seiner Vorgeseßten, wonach er den Aufenthalt von Streitposten in der Nähe des Karstädtschen Geschäfts zu ver­hindern hatte, und zwar im Interesse der öffentlichen Ruhe und Sicherheit, denn es seien vordem Kutscher mit Steinen geworfen worden.

gewesen sei.

Es war

geboten werde, das

ihn mehr oder weniger fritiflos in fich aufnehme. Daß Süller das Bewußtsein gehabt habe, zu Gewalttätigkeiten aufzureizen und zum Ungehorsam gegen Gefeße aufzufordern, gehe schon aus der Len­benz des Anarchismu   hervor. Als mildernd sei aber zu berücksichti. gen, daß er durch jene Entscheidungen sich verleiten ließ, den Artikel für nicht strafbar zu halten. Eine Geldstrafe von 100 Mark sei ausreichende Sühne.

boot scheiterte aber und drei Mann er­tranten, während elf Mann vermißt werden. Ferner sind noch drei andere Fischerboote untergegangen; beim Untergange des einen find sieben Mann ertrunfen, und man befürchtet, daß auch die Besatzungen der beiden anderen Boote verloren sind. Auch bier Zollbeamte, die eine Fahrt in See unternommen hatten, werden vermißt.

Borbereitungen für den Luftkrieg.

der Staatsanwaltschaft zurück, die Tendens als Beweismittel zu Der Berteidiger Rechtsanwalt Dr. Halpert wies den Verfuch benutzen. Nicht über die anarchistische Weltanschauung habe das Gericht zu urteilen, über sie werde abgeurteilt werden vor dem Wie dem New York Herald  " aus Baltimore   gemeldet wird. Tribunal der Geschichte. Uebrigens verlange der Anarchismus haben die Flieger Latham und Dregel von Aeroplanen aus je feineswegs die Anwendung von Gewalt, und das Wort Revolution fechs Schein bomben auf das Kriegsschiff Delaware" ge­habe für die Politik längst feine Schrecken verloren, weil es nicht im schleudert, die sämtlich getroffen bhaben. Latham hat Heugabeljinn aufzufassen sei. Zum Beweise hierfür feien eventuell außerdem vom Aeroplan auf eine am Boden befindliche Scheibe Profeffor Sombart und Chefredakteur Bollrath als Sachverstän- jieben Revolverschüsse abgegeben, von denen zwei trafen. dige zu laden. Weder von Aufforderung zum Ungehorsam gegen Geseze noch von Aufreizung zu Gewalttätigkeiten könne die Nede sein, der Artikel enthalte lediglich eine Bekundung der Unzufrieden­heit mit den bestehenden Zuständen und den Ausdruck der Er­wartung einer einstigen Aenderung. In subjektiver Hinsicht sei zu berücksichtigen, daß Süller sich auf Gerichtsentscheidungen stüßte. Unmöglich könne die Anklagebehörde fordern, daß er sich auf den jenigen Standpunkt hätte stellen sollen, den im Gegensatz zum Land- und zum Rammergericht jest fie einnehme. Der Angeklagte

sei freizusprechen.

Kleine Notizen.

Die schwarzen Pocken in Met  . Eine aus fieben Köpfen be stehende Familie aus Metz   ist in die Jfolierbarade eingeliefert worden, da der ärztliche Befund Erkrankung an fchwarzen Boden ergeben hat. Bisher ist ein vierjähriger Knabe an der Seuche gestorben.

Der Amtsanwalt meinte, der Schuhmann sei hingestellt worden, um das Streitpostenstehen zu verbieten. Diesem Verbot sei der Angeklagte nicht gefolgt, deshalb müsse er bestraft werden. Hier scheint dem Vertreter der Anklage das Bewußtsein ge­Erdbeben in Rumänien  . Wie ein Telegramm aus Bukarest  meldet, ist in verschiedenen Teilen des Landes ein startes Erd­fommen zu sein, daß seine Angabe, der Schußmann habe das Das Urteil lautete so: In objektiver Hinsicht sei festgestellt, beben verspürt worden. Besonders heftig trat die Erscheinung bei Streitpostenstehen verbieten sollen, zwar richtig, ein solches Berbot daß der Artikel zu prinzipiellem Ungehorsam gegen Gefeße aufge- Mehadic auf, woselbst verschiedene Fels ab stürze und aber ungesetzlich ist. Also fuhr der Amtsanwalt fort: An fich ist ja fordert habe, zu einem Vorgehen, bei dem es z. B. zur Verlegung Terrain rutschungen sich ereigneten. Die Erdstöße wieders das Streifpoftenstehen erlaubt, aber der Streifposten darf sich von Eigentum, zu Körperverlegungen, eventuell sogar zu Totschlag holten sich einige Male. An Gebäuden wurde großer Schaden feiner strafbaren Handlung schuldig machen. Das aber hat der kommen würde. Auch sei der Artikel geeignet, verschiedene Bevölke= Angeklagte getan, indem er der Aufforderung des Schußmanns rungstlaffen gegeneinander aufzureizen, nämlich die nichtbesisende angerichtet. Birla 80 Häuser weisen Riffe und Sprünge nicht Folge leistete. Der Angeklagte ist zwar unbestraft, aber Slaffe gegen die besigende. Es handle sich nicht darum, was der im Mauerwerk auf, zahlreiche Schornsteine wurden durch die Er gegen einen derartigen Unfug muß mit allen Mitteln auch seitens Anarchismus wolle, sondern barum, wie die Lefer bas auffaffen, schütterung abgetragen. des Gerichts eingeschritten werden mit Rücksicht auf die Vorgänge n fubjektiver Hinsicht komme dem Angeklagten zugute, daß er den und das könne das Gericht selber ohne Sachverständige beurteilen. der letzten Zeit. Eine Woche Haft beantragte der Amtsanwalt. Artitel für nicht strafbar halten konnte. Lediglich deshalb sei er Orts- Krankenkasse Konsum-, Produktiv- u. Sparverein Zehlendorf   und Umgegend.

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Friedenan.

abends 8 Uhr,

schränkter Haftpflicht.

Einladung

Ordentl. General- Versammlung Eingetragene Genossenschaft mit be­am Montag, d. 21. November, im Lofal Rheinschloft, Rheinftr. 60 ( Aufgang Nr. 60 neben dem Haupt­eingang, 1 Treppe, roter Saal). Tages- Ordnung:

1. Wahl von 3 Borstandsmitgliedern,

Bril

zu der am

Sonntag, den 20. November, nachmittags 2 Uhr, im Lotale des Herrn W. Mied, Karlstraße 12, stattfindenden

Tages- Ordnung:

Der Verteidiger, Dr. Kurt Rosenfeld  , betonte, daß die An- freigesprochen worden, doch sei auf unbrauchbarmachung des Ar­ordnung, auf die sich der Schuhmann berief, durchaus unzulässig titels, der Platten usw. erkannt worden. sei. Denn wenn den Streifposten der Aufenthalt in einer Straße untersagt wäre, so tämte das einem Verbot des Streifpostenstehens Ein gemeingefährlicher. Jugendverführer überhaupt gleich. Durch die Art, wie der Angeklagte das Recht wurde gestern von der 1. Straffammer des Landgerichts I   auf des Streitpostenstehens ausübte, habe er sich nicht strafbar gemacht, längere Zeit unschädlich gemacht. Wegen Sittlichkeitsverbrechens er anüsse also freigesprochen werden. Aber selbst, wenn das Gericht und Vergehens gegen den§ 175 St. G. B. mußte sich der Kauf­mann Ostar Behrens verantworten. Mitangeklagt war der Lehr­zu einer Berurteilung kommen sollte, würde höchstens eine geling Alexander Diehr. Eines Tages wurden der Angeklagte Dichr ringe Geldstrafe verhängt werden können. Das vom Amitsanwalt und der 12jährige Schüler Buth in der Wilhelmstraße von Behrens beantragte hohe Strafmaß erkläre sich wohl daraus, daß die Atten angesprochen und gefragt, ob sie sich nicht Geld verdienen wollten.( 2 Arbeitnehmer, 1 Arbeitgeber). 2. Wahl dreter Revisoren zur Ben General- Versammlung die Aufschrift tragen: Moabiter Straßenunruhen". Die jungen Leute wurden dann von B. in eine Wohnung in der Nochmals erhob sich der Amtsanwalt. In fleinen Städten Seydelstraße verschleppt, in welcher er unter falschem Namen fung und abnahme der Jahresrech­und auf dem platten Lande fagte er könnte den Streit- hauste. Wie fich später ergab, hatte B. in verschiedenen Stadt- nung pro 1910. 3. Statutenänderung. posten ein weiterer Spielraum gelassen werden. Aber in großen teilen Wohnungen gemietet, die er als Absteigequartiere benutzte. Am nächsten Tage fiel der Mutter des Buth das eigentümlich ver­Städten sei das etwas anderes. Da tämen leicht Unruhen durch schüchterte Wesen ihre Sohnes auf. Sie nahm den Jungen ins Wenn einmal Ausschreitungen vorgekommen seien, Gebet und erfuhr zu ihrem Entsetzen, daß er das Opfer eines ge- Robert Buth, dann habe die Polizei das Recht, einen Schuhmann hinzustellen, meingefährlichen Knabenschänders geworden war. Als ihr der der das Streifpoftenstehen zu berbieten habe. Junge mitteilte, daß der Angeklagte ihn zum nächsten Tage um Rechtsanwalt Rosenfeld trat dieser Auffassung entgegen und 7 Uhr nach dem Spittelmarkt bestellt hatte, benachrichtigte sie sofort betonte, die Freiheit, welche der Amtsanwalt auf dem platten Lande die Kriminalpolizei. Als Behrens hier erschien, wurde er von einem ben Streitposten zugestehen wolle, sei gegenstandelos, da die länd- Kriminalbeamten verhaftet. In dem Grmittelungsverfahren stellte es sich heraus, daß Behrens den 16jährigen Diehr, nachdem er sich lichen Arbeiter ja gar kein Streitrecht haben. Das Gericht stellte sich auf den Rechtsstandpunkt der Staats- in der schändlichsten Weise an ihm vergangen hatte, in seinem Stoff­Tager herumgeführt und ihm, als D. feinen passenden Stoff fand, anwaltschaft. Wie der Vorsitzende in der Urteilsbegründung brei Mark gegeben hatte. Das Gericht hielt es für angebracht, den fagte, gilt dem Gericht die Anordnung eines Schußmanns Angeklagten Lehrens mit Rücksicht auf sein gemeingefährliches als berechtigt, wenn nicht wenn nicht im Beschwerdewege festgestellt| Treiben auf längere Beit unschädlich zu machen. Das Urteil gegen

4. Verschiedenes.

280/1

Der Vorstand. J. A.: Richard Hagen, Schriftführer.

Vorsitzender.

Enorm

billiger Verkauf elegant. Monatsgarderoben früher 50-90 M., jest 12-28 m.

Deutsches Bekleidungshaus, Große Frankfurterstraße 89, Nur 1 Treppe, kein Laden. Fahrgeld wird vergütet.

1. Bericht des Borstandes und Aufsichtsrates. 2. Bericht über die gefeßlich vorgeschriebene Revision. 3. Entlastungserteilung für den Vor­stand. 4. Beschlußfassung über die Berteilung des Reingewinns. 5. Wahlen a) zum Borstand, b) zum Aufsichts­rat. 6. Beschlußfassung über die Höhe der Darlehne. 7. Beschlußfassung über Errichtung einer weiteren Ber taufsstelle. 107/12 NB. Anträge find bis zum 15. No. bember dem Borstand einzureichen. Die Versammlung wird pünktlich eröffnet, da der Saal um 61 Uhr geräumt werden muß.

Der Aufsichtsrat. Otto Steinborn. Otto Jäckel.