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eilage zumVorwärts" Berliner Volksblatt. Nr. 16(5. Dienstag, den 18. Juli 1893. 16. Jahrg. Internationaler Sozialistischer Arveiter-Kongresz 1893 in Zürich  . An die Arbeiter aller Länder! Werths Genossen! Wir laden Euch hiermit ein. Eure Abgeordneten zu wählen und uns deren Namen mitzutheilen, soweit das nicht schon ge- schehen ist. Der Kongreß findet nach dem von der Brüsseler Konferenz genehmigten Vorschlage des Organisations-Konntees statt vom 6. bis zu und mit dem IS. August im große» Saale   derTonhalle" in Zürich  . Das gewonnene Lokal wird auch bei einer sehr starken Be- theiligung genügen und steht für die ganze Zeit des Kongresses zur Verfügung. Den Nationalitäten werden für ihre Sitzungen besondere Säle zur Verfügung gestellt, die ihnen rechtzeitig an- gezeigt werden. Für anständige Quartiere zu mäßigem Preise, sowie für gute und billige Speisegelcgeuheit werden wir Vor- sorge treffen. Die Arbeiterschaft der Schweiz   und speziell die von Zürich  wird es sich angelegen sein lassen, ihre Arbeitsbrüder als will- kommene Gäste zu empfange», sie werden sich hier als unter Brüdern fühlen. Für den Eröffnungstag, den ö. August, ist ein großer Umzug mit Versammlung auf einem gut gelegenen öfsenilichen Platze zur Begrüßung der Abgeordneten geplant. Auf einen Abend in der Woche bereiten wir eine große ge- ineinsnine Abenduuterhallung vor und am Schlußtage, de» 12. August, Nachmittags, hoffen wir, unseren lieben Gästen eine Fahrt aus dem schönen Zürichsee   mit Extradampser anbieten zu können. Zur Bedienung des Kongresses, sowie als Führer zu Spazier- gangen in die schöne Umgebung an Morgen- und Abendstunden werden hiesige Genossen bereit sein. Indem wir uns bemühen, für die Unterkunft der Delegirten, für die Arbeiten des Kongresses, wie für die Unterhaltung in der freien Zeit alles so gut als möglich zu organisiren, hoffen wir auch auf eine recht zahlreiche Betheiligung der Abgeordneten aller Länder am Kongreß. Weithe Genossen! Wir brauchen Euch nicht zu sagen, denn Ihr habt selbst mitgewirkt: Der Vormarsch der sozialistischen  Arbeiterorganisationen aller Länder ist in den letzten Jahren ein gioßartiger gewesen. Ueberall ist die Bewegung bedeutend stärker geworden und sie ist in immer weitere Kreise gedrungen. Der Internationale Sozialistische Arbeiter-Kongreß von ISSil in Zürich   soll ein imposantes Bild dieses Vormarsches geben. Er wird sich in einer Stadt und in einem Lande versammeln mit den sreiesten politischen Einrichtungen, die jetzt existiren, er wird sich also ganz frei bewegen können. Wir laden Euch ein, mög- lichst viele Abgeordnete zu schicken zum großen Tage der Ver- brüderung aller Arbeiter. Möge der Kongreß in Zürich   eine nähere Station sein zur Erfüllung des großen Mahnrufs: Proletarier aller Länder vereinigt Euch! Mit Brudergruß! Z ü r i ch, den 15. Juni 1393. Das Bureau des Orgauisatious-KomiteeS für den Internationalen Sozialistischen Arbeiter- Kongreß 18VZ: Karl Bürkli  , Präsident. Robert Seidel, Sekretär. August Merk, Kassirer. DaS Organisationökomitee: Vertreter der sozial- Vertreter des Vertreter des demokr. Partei: Grütlivereins: I. R. I ä g e r. K. B ü r k l i. X. K a r r e r. H. G r e u l i ch. O. Lang. Fr. H ä f e l i. R. S e i d e l. A. I l g. A. Widmer. I. Vogelsanger. A.Merk. US. Wir fügen dieser Einladung bei die Entwürfe für die Bestimmungen über die Zulassung zum Kongreß und die Ge- schäflsordnung des Kongresses. Beide Entwürfe wurden vom Organisationskomitee ausgearbeitet und von der Brüsseler Kon- ferenz am 26. März mit Abänderungen genehmigt. Sie sind nur als Vorarbeiten zu betrachten, um am Kongreß Zeit zu sparen. Ter Kongreß ist souverän, darüber nach seinem Gutfinden zu beschließen. Im gleichen Sinne fugen wir auch den Vorschlag einer Tagesordnung bei mit den Anträgen, die uns eingegangen sind. Selbstverständlich setzt erst der Kongreß selbst definitiv seine Tagesordnung fest. B e st i m m u n g e n ü b e r d i e Z u l a s s u n g zum K o n g r e ß. I. Zugelassen zum Kongreß werden alle Arbeiter-Gewerk- schasten; ferner die sozialistischen   Parteien und Vereine, die die Nothwendigkeit der Arbeiterorganisation und der politischen Aktion anerkennen. 2 Jede Nationalität prüft die Mandate ihrer Angehörigen, sie fertigt ein Verzeichniß der anerkannten, sowie der allfällig beanstandeten Delegirten an und übergiebt es sammt den Mandaten dem Bureau des Organisationskomitees zur Druck- legung und nachheriger Abgabe an das Bureau des Kongresses. 3. In Streitsällen über die Zulassung entscheidet zuerst das Bureau des Kongresses und, wenn dessen Entscheid angefochten wird, der Kongreß. 4. Die auerkannten Delegirten erhalten vom Organisations- komitee Karten aus ihren Namen. Geschäftsordnung des Kongresses. 1. Die Delegirten der verschiedenen Nationalitäten treten am Sonntag der Eröffnung des Kongresses, Vormittags 9 Uhr. in den ihnen vom Organisationskomitee bezeichneten Lokalen zur Mandatprüfung zusammen, gleichzeitig bezeichnen sie ihre Ver- treler für das Bureau, Uebersetzer inbegriffen. 2. Um 10 Uhr versammeln sich sämmtliche Delegirte im Kongreßlokal zur Konstiluirung. Feststellung der Geschäfts- und der Tagesordnung, sowie zur Bestellung der vorberathenden Kommislionen. (Nachmittags öffentliche Begrüßung des Kongresses.) 3. Ter Kongreß hält täglich zwei Sitzungen, und zwar von 9 bis 12 und 3 bis 6 Uhr. Am Sonnabend fällt die Nach- mitiagssitzung aus. 4. Der Kongreß ernennt in der ersten Sitzung für jeden Tag einen Präsidenten, der aus den verschiedenen auf dem Kongreß vertretenen Nationalitäten gewählt wird. Das Bureau, das Delegirte jeder Nationalität zu enthalten hat, bestimmt aus seiner Mitte die Träger der verschiedenen Funktionen(Sekretäre, Ueber- setzer«.). 5. Tie vorberathenden Kommissionen für Fragen der Tages- orduung werden aus Vertretern der Nationalitäten von diesen selbst gewählt. 6. Berichte über Gang und Stand der Arbeiterbewegung in den verschiedenen Ländern werden nicht mündlich entgegen­genommen, sie sind dem Organisationskomitee gedruckt im Format seiner Zirkulare(Druckfläche einer Seite: 193 Millimeter Höhe und 109 Millimeter Breite) in deutscher, englischer oder frau- Gewerkschastsbundes: E. B e ck. C. Conzett. A. L ü t h i. K. M a n z. zösischer Sprache(womöglich in allen drei Sprachen) zur Ver- theilung an die Kongreß-Delegirten einzureichen. 7. Begehren ums Wort sind schriftlich dem Bureau zu über- geben. 3. Alle Anträge sind schriftlich einzureichen. Die Anträge der Kommisstonen, sowie grundsHliche Anträge, die von wenigstens zehn Delegirten unterstützt sind, werden in fran- zösischer, deutscher und englischer Sprache gedruckt und an die Delegirten vertheilt. Grundsätzliche Hauptanträge gelangen erst dann zur Abstimmung, wenn sie gedruckt in den Händen der Delegirten sind. 9. Die Redezeit ist für Berichterstatter 20 Minuten, für andere Redner 10 Minuten. Redner, die über einen Gegenstand noch nicht gesprochen haben, erhalten das Wort vor solchen, die zum zweiten Male sprechen wollen. Mehr als zweimal wird dem gleichen Redner über den gleichen Gegenstand das Wort nicht ertheilt. 10. Anträge, Berichte und Reden werden ins Englische, Französische und Deutsche übersetzt. II. In der Regel wird nach Köpfen abgestimmt. Bei grundsätzlichen Hauptfragen wird auf Antrag einer Nationalität nach Nationalitäten abgestimmt und gilt ein Antrag als ange- nonimen, wenn die Mehrheit der Nationalitäten dafür stimmt. 12. Alle Sitzungen des Kongresses sind öffentlich, den Bericht- erstattern der Presse werden auf Anmeldung hin vom Organi- sationskomitee besondere Plätze angewiesen. Tagesordnung des Kongresses. I. Maßregeln zur internationalen Durchführung des Acht- stuudentages. II. Gemeinsame Bestimmungen über die Maifeier. III. Die politische Taktik der Sozialdemokraten: a) Parlamentarismus und Wahlagitation. b) Direkte Gesetzgebung durch das Volk. IV. Stellung der Sozialdemokratie im Kriegsfalle. V. Schutz der Arbeilerinnen. VI. Nationale und internationale Ausgestaltung der Gewerk- schaften. VII. Internationale Organisation der Sozialdemokraten. VIII. Verschiedenes. Die eingegangenen Anträge geordnet nach den Punkten der Tagesordnung: I. Maßregeln zur internationale» Durchführung des Achtstundentages. Antrag der vereinigten schweizerischen Organisationen: G r ü t l i v er e i n, G e w er k s ch a f t s- bund. Sozialdemokratische Partei. Ter Kongreß erklärt: Der Achtstundentag ist eine der wichtigsten Vorbedingungen der endgiltigen Befreiung der Arbeiterklasse vom Kapitaljoche und die wichtigste Maßregel zur Verbesserung ihrer Lage. Durch den Achtstundentag wird die Arbeitslosigkeit geringer, die Arbeitstüchtigkeit größer, der Lohn höher und die Kauf- sähigkeit des arbeitenden Volkes stärker. Durch den Achtstundentag wird das vom Kapitalismus ge- störte Familienleben gehoben und eine bessere Fürsorge für die Kinder ermöglicht. Durch den Achtstundentag steigt die Gesundheit, Kraft, Intelligenz und Sittlichkeit des Volkes. Durch den Achtstundentag gewinnt die Arbeiterklasse Zeit zu gewerkschaftlicher und politischer Organisation und Thätigkeit; die politischen Rechte und Freiheiten können erst dann für die soziale Befreiung des Volkes recht nutzbar und wirksam werden. Der Kampf für den Achtstundentag muß in allen Ländern geführt werden, denn nur'die internationale gesetzliche Durch- führung des Achtstundentages   sichert seinen Bestand und seine segensreiche Wirksamkeit. Als Mittel zur internationalen Durchführung des Achtstunben- tages empfiehlt der Kongreß die gewerkschaftliche und politische Organisation der Arbeiterklasse auf nationaler und internationaler Grundlage und die Agitation und Propaganda für den Achtstundentag durch diese Organisation. X Die Agitation für den Achtstundentag soll betrieben werden durch Flugschristen, durch Vorträge, durch die sozialistische Presse, durch Demonstrationen, in Versammlungen und in den politischen Körperschaften, in Parlamenten, Staats- und Gemeinde- behörden aller Art. In der sozialistischen   Presse sind unter einer stehenden Rubrik:Achtstundentag", alle Thatsachen und Bestrebungen für denselben zu verzeichnen und in den politischen Körperschaften sollen die Vertreter der Arbeiter von Zeit zu Zeit Anträge auf Verkürzung der Arbeitszeit stellen, besonders für die von Staat und Gemeinden beschäftigten Arbeiter. Die sozialistischen   Vertreter der nationalen Parlamente sollen sich über ein gemeinsames Vorgehen zur internationalen Ein- führung des Achtstundentages durch die Gesetzgebung verständigen. Die Gewerkschastsorganisalion der Arbeiter hat den außer- politischen, freien Kampf mit dem Unternehmerlhum für den Achtstundentag zu führen, um dadurch der gesetzlichen Ein- führung des Achtstundentages für die ganze Arbeiterklasse den Weg zu bereiten. II. Gemeinsame Bestimmungen über die Maifeier. Antrag des revolutionären Zentral-Komitees von Paris  . Der Kongreß beschließt: Die Kundgebung des 1. Mai für den Achtstundentag und für die Befreiung der Arbeiterklasse soll zukünftig in jedem Lande dem kraftvollen Willen der Arbeiter bethätigen, um jeden Preis und mit allen Mitteln den internationalen Frieden ausrecht zu erhalten und zwar gegen die Verschwörung der Reaktion. Anträge der Arbeitsbörse i n Paris  . In Erwägung, daß Kriege zwischen zivilisirten Völkern nur schreckliche Metzeleien sind, in denen die Arbeiter sich gegenseitig zerfleischen zum größten Gewinn und zur Befriedigung der Bourgeoisie, die darin das wirksamste Mittel zur Vertheidigung ihres Besitzes findet; in weiterer Erwägung, daß der Ehrgeiz der Herrschenden und der Stumpfsinn der Mordspatrioten die unbestreitbare Wahrheit verheimlichen, daß der Friede für die Völker nicht nur die heiligste Pflicht, sondern das höchste Interesse ist; daß es immer die Arbeiter waren, die ihr Blut vergossen, um Kreuze und Orden für die Offiziere zu erobern, die dann zum Dank nichts Besseres wußten, als die Arbeiter mit Flinten, wie 1848, oder mit Kugelspritzen, wie 1371, zusammen- zuschießen; in endlicher Erwägung, daß alle brudermörderischen Kriege nur die letzten Spuren vorgeschichtlicher, wilder Zeilen sind, wo das Auffressen der Tobten durch die Sieger sich als Zweck äußerte, verlangen wir: I. daß der Arbeitertag des I. Mai nicht nur eine Kund- gebung für den Achtstunden-Arbeitstag, sondern 2. auch eine 5kundgebung für die Erhaltung des inter  - nationalen Friedens sei. Anträge des Regional-Kongresses des Ostens von Frankreich  . 1. Der Krieg sei in Europa   abgeschafft. 2. In allen seit fünfzig Jahren annektirten Ländern soll die eingeborene Bevölkerung entscheiden können, welcher Nationalität sie angehören wolle. 3. Nach Annahme der vorstehenden Bestimmungen durch alle europäischen   Parlamente erhalten sie Gesetzeskraft. 4. Die Parlamente Europas   bezeichnen Delegirte, einen auf eine Million Einwohner, die auf drei Jahre gewählt sind und das internationale Schiedsgericht bilden. 5. Dieses derart gebildete Schiedsgericht beschäftigt sich mit der allgemeinen Abrüstung und mit den Maßregeln zur Siche- rung des freien Entscheides der Bevölkerungen, die dazu berufen sind. Alle Zwistigkeiten zwischen Nationen werden endgiltig durch dieses Schiedsgericht geschlichtet. LoKsles. Die Kemeindcwählcr erinnern wir nochmals daran, die im städtischen Wahlbureau, Poststr. 16, bis zum 30. Juli täglich von 9 Uhr Vormittags bis 3 Uhr Stachmittags ausliegcnden Wählerlisten einzusehen. Während dieser Zeit kann jedes Mit- glied der Stadtgemeinde gegen die Richtigkeit der Liste Ein- Wendungen erheben. Dieselben müssen in der gedachten Zeit schriftlich bei dem Magistrat angebracht werden; später ein- gehende Einsprüche werden nicht berücksichtigt. Arbeiter- BildnngSschule. Der Geschichtsunter« r i ch t hat in allen Schulen wieder begonnen. Die Weltstadt Berlin  , eine Heimathkunde für Schule und Haus", nennt sich ein eben erschienenes von F. G i n d l e r, städtischer Lehrer in Berlin  , und O. Stephan, städtischer Rektor in Berlin  , verfaßtes Buch, das,unserer Berliner   Jugend, als der heranwachsenden Bürgerschaft, in faßlicher und anschau- licher Weise das Verständniß für die Größe und Bedeutung unserer Vaterstadt zu erschließen" wünscht. Die Verfasser des Schriftchens haben sichtlich ihr Hauptaugenmerk darauf gerichtet, daß es sich zur Einführung in den fBerliner Gemeindeschnlen empfehle. Daher haben sie auch gewisse Einzelheiten in den Verhältnissen der Weltstadt Berlin   rosiger geschildert, als es die bessere Kenniniß des ermachsenen Lesers erlaubt. Sie sind dabei augenscheinlich nach dem Grundsatz aller im Dienste der Bourgeoisie stehenden Pädagogen verfahren, nach der Vorschrift nämlich, daß die Jugend über gewisse Dinge die Wahr- heit noch nicht zu erfahren braucht, auf daß ihr die unbefangene Fröhlichkeit nicht schon bei Zeiten geraubt werde. Vielleicht aber haben sie sich bei ihrer Schönfärberei auch noch von anderen Er- wägungen leite» lassen, über die wir nur Vermuthungen haben können. Am ärgsten treiben sie es in dem Kapitel Die Städtische Verwaltung".Die passendste und beste Erläuterung für das System der Selbstverwaltung." heißt es da.liefert die Stadt Berlin  , die auf allen Gebieten Hervorragendes leistet und deren Einrichtungen wohl überall als mustergiltig anerkannt und nachgeahmt werden." Weiter:Die Einnahmen der Stadt--- übertreffen die mancher Königreiche, aber alle diese ungeheuren Summen werden wiederum zu Einrichtungen verwendet, die einzig und allein das materielle und körperliche, geistige wie sitttliche Wohl aller Bürger bezwecken und diesen zu gute kommen."Aller Bürger" ist gut gesagt!Besonders groß," heißt es dann weiter,sind die Verdienste der Stadt um die Erziehung und Bildung der Jugend.   In etwa 200 Gemeindeschulen, die außen und innen vornehm ausgestattet sind und Palästen gleichen Palästen!? Nicht möglich! Steht aber zu lesen im Buche der Herren Gindler und Stephan, Seite 122. Die Herren sind selbst als Lehrer bezw. Rektor einer Berliner  Gemeindeschule beschäftigt. Sie werden sich also nicht ohne Grund in ihrem Loblied auf die städtische Verwaltung gerade bei dem Abschnitt Schulverwaltung zur höchsten Begeisterung emporgeschwungen haben. Im Gegensatze hierzu versagt jedoch ihre Beredsamkeit an manchen Stellen vollständig. Sie schweigen z. B. von der ganz besonderen Fürsorge, welche die städtische Verwaltung den höheren Lehranstalten angedeihen läßt. Sie erzählen nichts davon, daß sich die Stadt Berlin   hier jedes Schul- kind mehr als doppelt so viel kosten läßt, wie auf de» Gemeinde- schulen, ein Schweigen, das um so auffälliger ist, da sie sonst fast überall angeben, wie theucr der Stadt dies oder das zu stehen kommt. Sie versäumen es auch, die heranwachsende Berliner   Jugend darüber zu belehren, daß auf den höheren Lehr- anstalten eine viel geringere Anzahl von Schulkindern aus je eine Schule, je eine Klasse und je einen Lehrer kommt als auf den Gemeindeschulen. Sollte das Buch wirklich in den Berliner  Schulen eingeführt werden, so ist zu wünschen, was freilich nicht zu erwarten, daß das Wort des erklärenden Lehrers diese Lücken ergänzt. Das thäte auch noch mancher anderen Stelle Roth. Die Verfasser erzählen z. B.:Jeder steuerzahlende Bürger... ist zur Uebernahme eines städtischen oder Kommunalamtes gesetzlich verpflichtet." Hier wäre der Zusatz zu empfehlen: Aber der größte Theil der Berliner   Bevölkerung, die Arbeiterklasse nämlich, wird niemals zu diese» Aemtern zugelassen, auch nicht zu denen, für die nur sie allein ein Verständniß haben kau». Der Satz:In Berlin  ... besteht die Selbstverwaltung, d. h. die Stadt wird unter Aufsicht des Staates von der Bürgerschaft verivaltet," ist ebenfalls»nvollständig. Daß die Stadt nur von der steuerzahlenden Bürgerschaft verwaltet wird, daß sie auch von dieser nicht mit gleichem Rechte der Antheilnahme verivaltet wird, daß die wenigen Bemittelten daran in weit höherem Maße bethciligt werden als die zahlreiche» Unbe- mittelten, daß derjenige, welcher nur mit seiner Arbeit, nicht mit Geld zu steuern vermag, überhaupt nicht mit- gerechnet wird, alles das wird entweder ganz verschwiegen oder doch nur so ausgedrückt, daß nur der Sachkundige, nicht aber ein Schulkind sich das Fehlende ergänzen kann. Das Buch wird danach den maßgebenden Personen als zur Einführung in den Berliner   Gemeindeschulen in hervorragendem Maße geeignet erscheinen. Es vermeidet mit Geschick alles, was den Berliner  Prolelarierkindern zeigen könnte, daß ihre Eltern Grund haben, für dieWeltstadt Berlin  " und ihre Verwaltung nicht übermäßig hegeistert zu sein. Faul und verfault scheint unsere Börsenwelt durch und durch zu sein. Wir fällen dieses Urtheil nicht blos auf grund der einzelnen Krachs, so zahlreich sie auch sein mögen; aber diese einzelnen Fälle zeigen zu gleicher Zeit.>vie ii» den Kreisen der Börsenwelt der Besitz des Geldes, ja felbst nur der Schein eines solchen Besitzes alle Grenzen verrückt, die man sonst»och zwischen ehrlichen Leuten und Spitzbuben beobachtet. Es mag eine Person noch so anrüchig und von anderwärts flüchtig geworden sein, läßt sie sich hier als Banquier nieder, so halten sich die sogenanntenguten" Häuser zwar zunächst rückhaltend ihm gegen- über: macht er aber gute Geschäfte, so lockert sich mehr und mehr der Bann, der um ihn gezogen ist. Der Name Sternberg ist