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schaffung wird sie unter allen Nmstäuden SlKaden haben.(Sehr richtig! linkst Wir werde» in der Kommission eifrig mitarbeiten. So, wie der Entwurf jetzt gestaltet ist, kann die große Mehrheit meiner Freunde ihm nicht zustimmen.(Bravo ! links.) Abg. Frhr. v. Gauip(Rp.j: Würde die süddeutsche Industrie wirklich durch die Vorlage geschädigt, so würde die Vorlage im Bundesrat nicht einstimmig angenommen worden sein.(Lachen links.) Wir erblicken in der Abgäbenfreiheit der großen Ströme ein ganz unberechtigtes Privileg. Es ist anerkannter Grundsatz, daß jeder belastet wird nach Maßgabe der wirtschaftlichen Vorteile, die er von einem Unternehmeu hat! Meine Freunde stimmen bis auf wenige Ausnahmen der Vorlage z u. Viel zu umständlich ist nur der geplante Verwaltungsapparat! wie ist der Verwaltungsausschuß de««wombauverbandeS und seine Beiräte überhaupt verfassungsrechtlich gedacht?! Preußischer Eisenbahnminister v. Breitenbach: Daß eine große Mehrheit dieses Hauses den Grundlagen des Entwurfs geneigt ist, erfüllt uns mit Freude. Den Borwurf, daß das preußische Kanal« gesey gegen die Neichsverfassung verstößt, weise ich mit Entschiedenheit zurück. Herr v. G a in p wunderte sich über die Einstimmigkeit im Bundesrat. Der nationale Gedanke hat die Bundesstaaten ver- anlaßt, einmütig und einheitlich vorzugehen und sich gegenseitig Konzessionen zu machen, um dieses Gesetz, das eine wirtschaftliche Notwendigkeit ist, durchzuführen. Abg. Bogt-Hall(wirtsch. Bg.) erklärt, daß der größte Teil seiner politischen Freunde der Vorlage sympathisch gegenüberstehe. Abg. Dr. Ricklin(Elf.): Die Einstiminigkeit im Bundesrate ist bekanntlich nur durch weitgehende Konzessionen aus dem Gebiete der Fluhregulierungen gegenüber den süddeutschen Staaten erzielt worden. Da Elsaß-Lothringen im Bundesrat nicht vertreten ist, hat man uns als gusmtitö negligeable(unbeachtliche Größe) behandelt. Man hat uns mit Württemberg gleichgestellt, wir beanspruchen aber mindestens die gleiche Vertretung wie Bayern und Hessen . Sollte in der Kominission unseren Wünschen nicht entgegengekommen werden, würden wir gegen das Gesetz stimmen. Abg. Dr. Grögoire(Elf.) beklagt es. daß nicht auch die Bildung von Verbänden für die Mosel - und Saarkanalisierung vorgesehen ist. Dieser Kanalbau war vor 1870 schon von den Franzosen in Angriff genommen. Minister v. Breiteubach bestreitet, daß die preußische Regierung nur aus fiskalischen Gründen zurzeit gegen die Mosel - und Saar- kanalisierung sei. Der Grund liege vielmehr darin, daß das größte preußische Industriegebiet sich dagegen ausgesprochen habe, und ebenso das zweitgrößte, das oberschlesische. Die Weiterberatung wird vertagt auf Dienstag 1 Uhr. Schluß ö'/e Uhr._ Gcncbtö- Zeitung. Die Berfrommungsverordnnng gegen einen sozialdemokratischen Gesangverein. Der sozialdemokratische Gesangverein in Zavrze hielt gewöhn- tich seine Uebungsstunde deö Sonntage im Gcwerkschaftshause ad. Die musikalische Leitung hatte Herr Weczorek. Er gab mit der Violine den Ton an und begleitete daiiiit auch die einzelnen Stimmen beim Ueben. Das blieb längere Aeit unbeanstandet. Auf eine Anzeige hin stellte die Behörde fest, daß die Töne der Violine und der Gesang etwa 30 Meter weit auf der Straße zu hören waren. Darauf wurden der Musiklehrer Weczorek und der Bor» sitzende Jakob als derjenige, der die Uebungsstunde anberaumt hatte, in zweiter Instanz von der Strafkammer Gleiwitz zu einer Geld- strafe verurteilt, und zwar wegen Uebertretung folgender Bestim- inung der Verordnung über die äußere Heilighaltung der Sonn- und Feiertage: An Sonn-- und Feiertagen sind während der Zeit des Haupt. gottcsdienstes alle Musikaussührungen, Schaustellungen, theatralische Vorstellui�en einschließlich der Proben dazu... verböte»." Die Strafkammer nahm an, daß e« sich hier um Musikauf. führunge» beziehungsweise um Proben'dazu handele. Das Verbot sei rechtsgültig, soweit es sich um Musikaufführungen und Proben dazu handele. Alle Theaterproben könnten allerdings nicht ver- boten werden, da es auch Theaterproben gebe, von'denen das all- gemeine Publikum nichts merke, und solche auf Grund der Kabinettsordre von 1837 erlassene Vorschriften nur zum Schutze der äußeren Heilighaltung der Sonn- und Feiertage erlassen werden könnten. Sie könnten sich also nur gegen öffentlich in die Er- scheinung tretende Vorgänge richten. Mit Musikproben sei es etwas anderes. Musikproben und Musikaufführungen träten immer öffentlich in d:e Erscheinung. Die Angeklagten legten Revision ein. Sie machten geltend, daß die Verordnung insoweit ungültig sei, als sie Musikaufführungen und die Proben dazu beträfe. Im übrigen aber sei die Verord» »ung auch unrichtig angewendet worden. Der sozialdemokratische Gesangverein in Zabrze veranstalte nie Musikaufführungen und seine Proben könnten demzufolge auch keine Proben zu Musik» aufführungen sein. Ferner seien Gesangsaufführungen keine Musikaufführungen. Der Bertreter der OberstaatSauwaltfchaft schloß sich dem an, daß Gesangsaufführungen keine Musikaufführungen seien, meinte aber, es könnte eventuell eine andere Bestimmung in Frage kommen. Das ttammergericht hob dieser Tage zwar vaS Urteil der Straf« kammer auf und verwies die Sache zu nochmaliger Berhandlnng an die Strastammer zurück, aber nur deshalb, weil das Urteil nicht ausdrücklich festgestellt hatte, wann in Zabrze die Zeit d«S sonn- täglichen HauptgotteSdiensteü beginnt und endet. In der Hauptsache erachtete das Kammergericht die Entscheidung für fehlerfrei. Es sieht auf dem Standpunkt, daß allerdings ein allgemeines Verbot von Theaterproben zur fraglichen SonntagSzcit aus d«n vom Land- geeicht angeführten Gründen ungültig sei. Dagegen hält es die Bestimmung über Musikaufführungen und Proben dazu für rechts- gültig. Mit Recht seien auch von der Strafkammer GesangSauf» führungen als Musikaufführungen angesehen worden. Gesang sei eben auch Musik. Hier hmidele es sich um einen Gesangverein, der seine Proben abhielt, und die Revision hätte gleich zurückgewiesen werden müssen, wenn nicht noch die genaue Feststellung nachzuholen wäre, daß«s sich wirtlich um die Zeit deS HauptgotteSviensteS handelte. Das Kammergericht nimmt ferner an. daß Musik« aujführungen im Sinn« der Verordnung nickt bloß öffentliche Auf- führungen sind* sondern auch solche, die die Mitwirkenden zu ihrem eigenen Vergnügen machten._ Bonner Borussen uich Bauhilfsarbeiter. Zum Vergleich mit der Behandlung der Bonner Borussen regt eine Verhandlung vor dem Dortmunder Schwurgericht an. Der Bauhilfsarbeiter Stuppart hatte an einem Sonntag im Juli bei einem Ausflug tüchtig dem Alkohol zugesprochen. Auf einem Bahn- Hof der von Soest angehenden Kleinbahn wollte der angetrunkene Mann den Zug besteigen, als er noch rangiert wurde. Die Schaffner zogen den Arbeiter znrück, dieser wollte trotzdem ein» steige», der Stationsbeamte wurde beschimpft, und cS wurde ihm Widerstand entgegengesetzt. Später soll der Arbeiter dann drei große Steine auf die Schienen der Kleinbahn gelegt haben. Ein Zeuge hat ihn gesehen, wie er an einem auf den Schienen liegenden Stein hantierte. Bor dem Schwurgericht stellten viele Zeugen fest, daß der Angeklagte stark angetrunken war und getaumelt hat. selbst will er von der Sache gar nichts wissen, da er betrunken ge» wesen sei. Die Geschworen«» sprachen den Angeklagten des Wider- siandes, der Beleidigung und der vorsätzlichen Gefährdung eine? Eisenbahntransportes schuldig. Das Gericht erkannte auf 1 Jahr L Monaten Zuchthaus und 50 Mark Geldstrafe. Zwei Monate sollen durch die erlittene Untersuchungshaft als verbüßt gelten. Die Geschworenen wollen ein Gnadengesuch unterstützen. Ein Unglück war nicht entstanden, da die Steine gleich entfernt worden waren. Damit vergleiche man die Handlung der Bonner Borussen und die Art der gegen sie anhängig gemachten Anklage und der über sie verhängte» Strafe. Diesmal war«s ein simpler Bauhilfsarbriter, der im Altoholrausch die Tat beging, damals Studenten. Diesmal ew einselnsr, dgnigls eine zusainmengeroltele Menge ix» feudalsten Korps. Wie heißt eS doch in der Verfassungsurkunde? Jeder Preuße ist vor den: Gesetz gleich. Die Mißhandlung eines Kindes, welches später durch eine grobe Nachlässigkeit der Pflegemutter den Tod durch Verbrühen fand, hatte gestern vor der 1. Strafkammer des Landgerichts I ein gerichtliches Nachspiel. Wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung und mittels gefährlichen Werkzeuges war die Gärtner- frau Auguste Menzel, geb. Schimansky angeklagt. Bei der An­geklagten, die mit ihrem Ehemann rn der Danziger Straße 91 wohnhaft war, befand sich die fünfjährige Gertrud Jokujis in Pflege. Der Ehemann Menzel soll dem Kinde sehr zugetan gewesen sein, da die eigene Ehe kinderlos war. Anders die angeklagte Ehefrau. Sie mißhandelte das Kind in bcz grausamsten Weise durch Schläge, Fesselungen und abwechselnd durch Behandlung mit eiskaltem oder brühend heißem Wasser. Trotzdem unter den Hausbewohnern die Meinung bestand, daß das Kind langsam zu Tode gequält wurde, fand leider niemand den Mut, der Polizei oder demVerein zum Schutze der Kinder vor Ausbeutung oder Mißhandlung" Mitteilung zu machen. In der Nacht zum 18. Juli wurde Dr. A. in die Wohnung der Angeklagten gerufen. Als er nach wenigen Minuten dort eintraf, fand er das Kind bereits tot vor. Bei der Untersuchung zwecks Fest- stellung der Todesursache entdeckte Dr. Abrahamsohn, daß auch jetzt »och die Füße der Leiche mit einem Tuche zusammengebunden waren und zwar so fest, daß Dr. A. die Fessel durchschneiden mußte. Der Arzt stellte fest, daß als Todesursache eine Verbrennung dritten Grades in Frage kam, welche nach Angabe der Angeklagten auf folgende Weise entstanden war. Sie habe am 11. Juli Wäsche ge- habt und in der Küche ein Waschfaß mit heißer Seifenlauge stehen lassen. Während sie aus dem Boden Wäsche aufhing, müsse das Kind wohl durch einen Fehltritt in die Wann« gestürzt sein. Sie habe das Kind noch in der Wanne liegend aufgefunden, in das Bett ge- legt und mit Zinksalbe und Kartoffelmehl«ingerieben. Einen Arzt habe sie nicht gerufen, da sie die Verbrennung für nicht so schlimm gehalten habe. Die Staatsanwaltschaft ordnete s. Z. die Ver« Haftung der Angeklagten an, da der Verdacht ausnetaucht>var, daß sie das Kind absichtlich in die Wanne gestoßen baöe. Dies ließ sich. jedoch nicht feststellen, wiewohl die Füße gefesselt waren. Es wurde nur Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben. Staatsanwalt- Assessor Jacvby beantragte mit Rücksicht auf die überaus rohe und unmenschliche Behandlung, welche die Angeklagte einem wehrlosen Kinde Hab« angedcihen lassen, eine Gefängnisstrafe von 3 Jahren. Das Gericht erkannte nur auf 1 Jahr und 10 Monate Gefängnis eine außerordentlich milde Strafe, wenn man überhaupt die An» geklagte für zurechnungsfähig hielt. )Zus cler frauenbewegung. Die Frauen und das Kurpfuschereigesetz. Der neue Entwurf eines Gesetzes gegen Mißstände im Heil- gewerbe, kurz Kurpfuschereigesetz genannt, enthält eine Reihe von Bestimmungen, die die Frauenwelt direkt angehen. Die Zahl der nicht approbierten Krankeubebandler wird im Ge- biete des Deutschen Reiche« auf etwa 12 000 geschätzt; unter diesen entfällt eine große Zahl auf die Kurpfuscher im engeren Ginne, d. h. auf solche Personen, die ihr Gewerbe in sckwindelhaster Weise, unter Ausnutzung der Urteilslosigkeit oder Unersahrenheit ihrer Kunden oder in einer deren Leben und Gesundheit gefährdender oder schädigender Weise betreiben. Die Ausübung des HeilgewerbeS durch nicht approbierte Personen soll künftig nicht ganz verboten werden. Man will sie im allgemeinen nur schärfer kontrollieren und schwinde!- haste Reklame sowie den Vertrieb von Arzeneien durch diese Heil- beflissenen untersagen. Ein radikales Verbot der Behandlung durch Kurpfuscher soll bei gemeingefährlichen Krankheiten, Geschlechtsleiden und Krebs erfolgen. In der Begründung zu dem Gesetze heißt eS:Es kehren vor allem die beklagenswerten Fälle wieder, in denen Krebserkrankungen der weiblichen Geschlechts- organe, besonders der Brüste und der Gebärmutter, so lange seitens der Kurpfuscher entzogen werden, bis auch das Eingreifen de« Arztes keine Rettung mehr zu bringen vermag, obwohl eine Heilung des KrebseS erfahrungsgemäß bei rechtzeitig beginnender, nchtiger Be- Handlung sehr wohl möglich ist." Bekannt ist die unbeilvolle Rolle, die die Kurpfuscher bei dem Verbrechen der Abtreibung und der Tötung keimenden Lebens spielen. ES kommt auch vor, daß die Abtreibung der ungewollte Erfolg einer zu andere» Zwecken eingeleiteten Behandlung, z. B. einer falsch angewandten Massage sein kann. Von den traurigsten Folgen ist meisten» die Tätigkeit der Kur- Pfuscher in der Geburtshilfe begleitet. Sie haben nicht selten den Tod der Kreißenden aus dem Gewisien. Der Z 11 des neuen Entwurfs bedroht mit Geldftrase bis zu 160 M. oder mit Haft den, der gegen Entgelt bei einem Menschen Geburtshilfe leistet, ohne dazu staatlich anerkannt zu sein. Wir fürchten nur. mit diesem Verbot wird wenig ausgerichtet werden, weil der Staat selber es war, der diese Spezies des KurpfuschertumS großgezogen hat. Wenn es in dem Entwurf heißt, daß w manchen Gegenden, zumal im Osten deS preußischen Staatsgebiets, mehr als die Hälfte der Geburten von Pfuscherinnen besorgt werden, so handelt eS sich hier um die logische Folge eines Notstandes, den der Staat ver- schuldet. In diesen dünn bevölkerten, von einer unglaublich arinen und rückständigen Bevölkerung bewohnten Gegenden de» Osten« fehlt bis heule an geschulten Hebammen. Hier müßte seit langem staatliche Hilfe eingreisen, um den Müttern des Volkes die aller- notdürftigste sachliche Fürsorge bei der Geburt zu sichern und dem Pfuscherlum den Bode» zu entziehen. Mörderisch haust hier da« Kindbettfieber. In manchen sehr armen Kreisen deS Osten» ist die Sterblichkeit der Frauen in der Entbindung fünfmal so groß wie im Durchschnitt für ganz Preußen. So verwahr- losten Zuständen auf dem Gebiete der Geburtshilfe läßt sich mit einem Verbot des Pfuschertums allein nicht abhelfen. Der neue Gesetzentwurf richtet sich in einigen Bestimmungen auch gegen den Vertrieb von Geheim Mitteln. Dazu zählt er u. a. die Gegenstände, die bei Menschen die Empfängnis verhüten oder die Schwangerschaft beseitigen sollen. Der Bundesrat kann den Verkehr mit solchen Gegenständen verbieten oder be» schränken. Die Entscheidung hierüber soll von einer besonderen Kam- miisicm aus Sachverständigen und Beamten abhängig gemacbt werden. Bestimmend für diese Verbote und Beschränkungen sind Volkswirt» schaftlicke Gründe. Durch Anwendung dieser Mittel wirdnickt nur die Bolksgesundheit geschädigt,, sondern auch der Geburtenhäustgkeit entgegen gewirkt". Dieie ist schon seit einer Reihe von Jahren un- verändert geblieben.Derartige Erscheinungen erfordern ernste Be- achtung und schleunige Anwendung geeigneter Abwehrmaßregeln." Diese hofft man zu finden in einer Erschwerung des Verkehrs mit den betreffenden Gegenständen. Befremdlich klingt auch die Bestimmung, daß Gegenstände oder Verfahren zur Verhütung von Geschlechtskrankheiten künftig verboten werden sollen, Ein BedüfniS für die öffentliche An- kündigung von solchen VorbeugungSniitteln erkennt der Regierungs- entwürf nicht an. Man sieht: der neue Gesetzesvorschlag ist in manchen Teilen recht anfechtbar, weil er unleugbar vorhandenen Mißständen mit leinlichen und zum Teil ungeeigneten Mitteln entgegentreten will. Katholische Sozialpolitik. Im Verlage des Katholischen VolksvereinS zu M.-Gladbach er» scheint eine ZeitschriftFrauenwirtscha�, Obligatorisches Organ für die Mitglieder des Verbandes für hauswirtschafiliche Frauen- bildung". Wie sehr dieses Organ für die Interessen der Frauen eintritt, zeigt die Oktobernummer, in der folgendes Rezept empfohlen wird: Goldener Voranschlag oder wie eine HrniShaltungSlehrerin mit 000 M. Gehalt auskommt. Hast Du in Deinem HauShaltSfond» 900 Mark nur in bar und Kupons« Brauchst Du deswegen nicht traurig zu fei», Richte nur recht Deine Ausgaben ein, Und Du erzielst, daß Du allen zum Trotz Besser noch lebst wie manch dämliger Protz. Wie man dies zu erreichen vermag, Lerne an folgendem Voranschlag: Wohnung. Wähl' nicht als Wohnung ein FLrstenpalaiS, Zieh' unters Dach, in die himmlische Näh'I Klettern und Steigen stärkt Herze und Lung', Aergert den Arzt, hält mager und jung. Heizung. tärte Dich ab gegen Feuchte und Frost, ärte Dich ab gegen Wind ans Nordost, Dann genügt des Nachls Dir die Wärme deS BettS, Und für den Tag reichen sieben BriketlS. Beleuchtung. LieS nicht des Abends allerlei Kohl, Bete im Dunkeln, dann sparst du Petrol. Zünde und lösche auf Treppe und Flur Pünktlich das Licht nach dem Schlage der Uhr, Beköstigung. Erbswurst von Knorr oder Hohenloh' Kostet nicht viel, macht kräftig und ftoh, Und wen«in Hufnagel wenig geniert, G'rade so gut wie im Gasthaus diniert. Kleidung. Nicht nach der Mode im Mantel und Hut, Beides ist teuer und trägt sich nicht gut. Aber Kamelhaar als Krempe und Kleid Hält, ob es regnet und wettert und schneit. Und den Gummischuh hat überholt, Wer sich mit grünendem Leder versohlt. Und so Genieße froh, was dir beschieden l Entbehre gern, was du nicht hast! Ein jeder Siand hat seinen Frieden, Ein jeder Stand hat seine Last. Es mag christlich sein, nach solchem Rezept zu leben, aber ist eS auch dumm und kulturwidrig._ Versammlungen Veranstaltungen. Potsdam . Dienstag, abends 8 Uhr, bei Wilhelm, Kaiser- Wilhelm- Straße: wichtige Besprechung, die das Erscheinen aller Mit» glieder notwendig macht. Hue aller Alelt. Zusammenstoß zwischen Automobil und Eisenbahn. Am Sonntagabend ereignete sich bei einem Bahnübergänge nahe Werneuchen ein schweres Automobilunglllck. Ein der Berliner Motorwagenfabrik gehörendes Automobil, das aus der Richtung von Tiefensee mit großer Geschwindigkeit kam, durch» brach die geschlossene Schranke des östlich vom Bahnhof Werneuchen belegenen Bahnüberganges der Chaussee Freienwalde Berlin in dem Augenblick, als der vom Bahnhof Werneuchen um 9 Uhr 47 Min. abgefahrene Personenzug den Ueberweg befuhr. Das infolge Anpralles an den Schrankenbaum beschädigte Automobil wurde von der Lokomotive erfaßt und in den Bahngraben geschleudert, wobei von den vier Insassen der Prokurist Otto S t a m e r aus Reinickendorf tödlich verunglückte, der Chauffeur Karl E l g e r n aus Berlin und der Lithograph Theodor Kaiser aus Reinickendorf Kopf- Verletzungen davontrugen. Unverletzt blieb der Kaufmann Bruno Bartsch aus Charlottenburg . Ueberfall ans ein Postamt. Maskierte Bauern drangen in daS Posiamtsgebäude zu Puschtenari in Ungarn ein und ermordeten den Postamtsvorsteher. Dann raubten sie die vorhandenen Barmittel im Betrage von 140 000 Fr. sowie eine große Partie von Briefmarken. Die Frau des ermordeten Beamten sprang in ihrer Angst aus dem Fenster in den Hof hinab und wurde am anderen Morgen tödlich verletzt auf» gefunden. Den Räubern ist es gelungen, zu entkommen. Von der Brandkatastrophe in Newark . Bei dem in unserer SonntagSnuminer gemeldeten Brande einer Kartonnagenfobrik in der amerikanischen Stadt Newark . haben sich entsetzliche Szenen abgespielt. Ein gerettetes Mädchen erklärte, es habe gesehen, wie manche Arbeiterin von den nach- drängenden Kameradinnen von der Feuerleiter ge« stoßen wurde und zu Tode stürzte. Sechs Mädchen sprangen zugleich in ein von der Feuerwehr aufgehaltenes Sprungtuch, alle waren sofort tot; mehrere Mädchen sind an ihren Nähmaschinen verbrannt, andere totgetreten worden. Bei den Aufräumungsarbciten stieß die Feuerwehr bor dem Fenster. an dem die Rrttungsleiter angebracht war. aus einen Haufen von LOverkohlten Frauenleichen. Die Mädchen konnten die RettuiigSleiler nicht mehr benutzen,»weil ihnen aus den unteren Stockwerken die Flammen entgegen schlugen. Di« Brandursache ist in einer Gasolinexplofion zu suchen. Der mit Maschinenöl getränkte Boden und das Pappschachtelmaterial brannte wie Zunder._ Beim Rodeln verunglückt. Dem Rodelsport zum Opfer fiele» am Sonntag zwei Insassen eines mit vier jungen Leute» besetzten Rodelschlitten«. Der von den Bergen bei Trabean-Trarbach herabsausend« Schlitten schoß in die hochgehende Während sich zwei der jungen Leute retten konnten, ertranken die beiden andern. Kleine Notizen. Bergmanns Los. Auf der Zeche.Alma" bei Gelsenkirchen wurden am Sonnabend zwei Heuer durch Streckenbruch abgeschnitten. Bis Montag haben sie noch kein Lebenszeichen von sich gegeben. Da man die Stelle, an der sie sich befinden, nicht kennt, besteht wenig Hoffnung, die Unglücklichen lebend ans Tageslicht zu bringen. Eisenbahnzusammenstoß. Auf der Westerwaldbahn stieß am Montagvormittag zwischen den Stationen Frickhofen und Wilsen« rot ein Triebwagcnzug mit einer entgegenkommenden Lokomotive zusammen. Drei Personen wurden schwer, drei weitere leicht verletzt. Tödlicher Jagdunfall. Ein Sohn des Bürgermeisters von Klingenmünster (Pfalz ) stürzte aus einem JagdauSfluge infolge de» Glatteises; das Gewehr entlud sich, eine Schrotladung drang dem jungen Mann in den Unterleib und führte sewen sofortigen Tod herbei. Feuer an Bord. Ein in Hamburg aus Rußland angekommener englischer Dampfer hatte aus der Reise Feuer an Bord. Drei Mann der Besatzung sind durch den Rauch e r st i ck t. Ein heftiger Sturm auf den, KaSpischen Meer « hat in der Ortschaft Birjutschjakossa über SO Häuser unter Wasser gesetzt. Zur Hilseleisiung ist ein Regierungsdampfer abgegangen.