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Bu Sen äußersten Seltenheiten gehören Anklagen gegen| waltung der einzelnen Versicherungsanstalten sehr verschieden Hoch Die Behandlung und Pflege muß eine persönliche anteil fchlagende Schußleute, da schwer" unbeteiligte" Zeugen aufzu- find, am höchsten in Landesteilen, die doch gewöhnlich die niedrig nehmende sein. Auch das läßt sich in den kleinen benutten An­treiben find. Bei den beteiligten" Zeugen spielt das fubjektive sten Gehälter ihren Beamten zahlen. So finden wir in der stalten bestens erreichen. Vor allem ist es schwierig, die noch nicht Moment zu sehr mit. In dankenswerter Offenheit hat das vor statistischen Aufstellung des Berichts, daß z. B. auf 1000 M. Ge- bettlägerigen Fälle zu halten. Sie waren fast alle in Lungen­der Straffammer III des Landgerichts Hamburg   am Dienstag famteinnahme für Gehälter der Beamten, Mieten usw. bei der heilstätten und wissen, daß sie an Schwindsucht leiden, oder haben der Staatsanwalt in merkwürdiger Uebereinstimmung mit dem Bersicherungsanstalt Ostpreußen  " 84 M., bei Westpreußen  " 98 M. fich um Aufnahme in eine Heilstätte beworben, find aber als Berliner   Polizeipräsidenten zum Ausdruck gebracht. Die An- entfallen, während die Versicherungsanstalten Westfalen  " nur ungeeignet" abgewiesen worden. Es ist eine schwere, aber not­flagebehörde hatte nun aber in diesem Falle einen völlig einwand- 32 M., Hessen- Nassau  " 40 M., Berlin  " 64 M. Hierfür ver- wendige Aufgabe, sie wieder mit Lebensmut zu erfüllen." freien, weil unbeteiligten Zeugen, weshalb sie gegen den Schutz- ausgabten.

tannte.

"

17

finden.

Gerichts- Zeitung.

Schwurgerichtsverhandlung wegen Moabit.  

mann Felig Artur Krause wegen Körperverletzung im Amte vor- Erheblich sind wieder die höchsten Lohnklassen gestiegen. In ging. Ein Klempner Ulbricht soll in Begleitung mehrerer anderer der V. Lohnklasse wurden allein über eine Million Mart mehr ver Leute abends auf der Straße gesungen haben. Nach einer Kontro- einnahmt, während die Lohntlassen II um fast 700 000 m., und berse erhielt er von dem Angeklagten einen Faustschlag ins Auge IV um 370 000 W. gefallen sind. Wir hätten gerne etwas mehr und wurde dann auf die Polizeiwache gebracht, wo er jämmerlich über folgenden Buntt erfahren: Der Bericht erwähnt furz, daß für die in landwirtschaftlichen Betrieben beschäftigten polnischen Ar­Die Schwurgerichtsverhandlung gegen die an den Moabiter von anderen Schuhleuten verdroschen worden sein will, das ärzt- beiter ruiüicher oder österreichischer Staatsangehörigkeit zusammen Vorgängen beteiligten Bersonen soll nunmehr beſtimmt, am liche Attest konstatierte die Spuren dieser Behandlung. Wie in so 103 250 Beitragsmarten oder Wochen nachgewiesen" worden sind. 9. Januar unter Vorsitz des Landgerichtsdirektors Anger statt­bielen Fällen, blieb auch dieses Wachtstubengeheimnis in mystisches Dunkel gehült, dagegen wurde der Schlag ins Auge von den Be- Da die Hälfte der Beiträge der Unternehmer mit 11 465 M. ange­gleitern des 1. wie von einem völlig unbeteiligten Zeugen be- führt sind, so ergibt sich, daß ganze Scharen ausländischer Arbeiter Zur Prügelpädagogik in den Volksschulen. fundet. Der Staatsanwalt meinte, der Vorgang auf der Wache und gewiß sehr billige Dienste wieder geleistet haben. Und wie die un fernen Rheinlande den Agrariern tatholischer Konfession gute Vom Schöffengericht in Mülheim- Ruhr   war der Lehrer scheide aus, weil hierfür Zeugen nicht vorhanden feien, aber für Abwanderung vom Osten nach dem industriellen Westen ist, bemerkt Friedrich Schäfer aus Dümpten zu 30 M. Geldstrafe verurteilt, die Mißhandlung auf der Straße liege das Zeugnis des Unbe- uns auch dieser Bericht wie folgt: die Differenz zwischen an andere weil er den 9jährigen Schüler Bedak derart an den Kopf geschlagen teiligten vor. Auf das Zeugnis der Begleiter des U. hin würde Versicherungsanstalten abgegebenen und von diesen eingegangenen hatte, daß dem Kinde das Trommelfell gesprungen war. Dieser die Staatsanwaltschaft teine Anklage erhoben haben, weil sie als Quittungstarten betrug im Berichtsjahre zugunsten der Ver- so glimpflich davongekommene Jugenderzieher hatte nun noch den unbeteiligt nicht gelten fönnten. Da es sich nicht um eine schwere ſicherungsanstalt ganze 98 154 Stüd. Speziell die Provinzen Ost- Mut, gegen das Urteil Berufung zu erheben. Er sollte sich in Mihhandlung( 1) handle, sei eine Geldstrafe von 50 M. aus- preußen, Westpreußen  , Bommern   usw. geben die meisten Arbeiter seinem Bertrauen zu den Richtern der Berufungsinstanz nicht ge­reichend. Das Gericht hielt aber auch den Vorgang auf der Straße für das Industrieviertel   ab. Der Bericht bemerkt kurz hierzu: täuscht haben. Die Verhandlung vor der Strafkammer ergab, für nicht genügend geklärt, weshalb es auf Freisprechung er hier zeigt sich das bedeutende Ueberwiegen des Zuzugs aus den daß der Lehrer den Knaben, der eine Rechenaufgabe nicht hatte östlichen Provinzen nach dem industriellen Westen ganz klar". Lösen können, erst einige Male mit dem Stock über den Rücken Hätte die Sache umgekehrt gelegen, dann wäre wohl die Aus- Bei Punkt Heilverfahren" finden wir die Bemerkung, daß infolge geschlagen und ihm dann zum Schluß noch eine Ohrfeige mit der sage des einen Schußmannes ausreichend gewesen und der An- des starken Andranges in die Heilstätten die Wartezeit im Sommer oben angegebenen Wirkung gegeben hat. Ein Sachverständiger getlagte wäre mit Rücksicht auf die Schwere der Mißhandlung oft 8-9 Wochen betrug. Welchen Schaden haben doch die armen und Spezialist für Ohrenkrankheiten, Dr. med. Herrmanns heißt gehörig hineingefegelt. Arbeiter, die wegen Mangel an Heilstätten so lange warten de rherr, gab das salomonische Gutachten ab, daß der Schlag auf Die Strafkammer I zu Hamburg  , die auch als Jugendgericht müssen... das Ohr möglicherweise nur ein leichter gewesen sein könne, denn fungiert, berurteilte amei jeht 17- und 18jährige Burschen, die Etwas breitfpurig werden dann im Bericht die Aufwendungen auch schon ein leichter Schlag gegen das Ohr könne das Trommel­bei Begehung der Tat erst 15 bezw. 16 Jahre alt waren, wegen für das Heilverfahren überhaupt, erwähnt und auch ausgeführt, fell sprengen. Ein zweiter Sachverständiger, Hauptlehrer Spohr, Betrugs und Urkundenfälschung zum Nachteile der Heilsarmee daß 3. B. Einer Witwe eine Milchziege beschafft wurde, damit meinte mit ebenso tiefgründiger Weisheit, daß Schläge an den zu 7 und 5 Monaten Gefängnis. Die Jungen hatten damals in sie ihr tuberkulöses Kind täglich mit guter Milch versorgen fann". Kopf der Kinder allerdings nicht zu empfehlen" seien, doch be­bielen Fällen Kleinhola verkauft und unter der Angabe, im Auf- Die Junter verteuern die Milch künstlich und die arme Witwe stehe nach dieser Richtung für Preußen kein Verbot! Die Züchti trage der mit Kleinhola handelnden Heilsarmee zu kommen, die wird kein Futter für diese Renommierziege" haben. Erwähnt wird gung geschehe nach der Art der Züchtigung im Elternhause! Dem­Empfangsquittungen mit deren Namen unterzeichnet. Der Staats- auch, daß ein Antrag an den Kreis gestellt worden sei: die Des nach scheint wohl der Herr Hauptlehrer Spohr der Meinung zu anwalt hatte gar 2 Jahre beziv. 18 Monate Gefängnis beantragt! infektionscoften im gesamten Umfange auf den Streis zu über sein, die Bolksschüler würden im Elternhause auch in so unver­Diese vier Fälle, gesammelt in wenigen Tagen, dürften hin- nehmen. Da kam man bei den Bauern schön an. Der Antrag nünftiger Weise gehauen wie unter den Händen preußischer Bil­reichend zeigen, wie nötig Richter find, die aus allen Teilen der wurde leider abgelehnt. Dieses ist um so mehr zu bedauern, als dungsschuster. Der Verteidiger des Schäfer meinte, der Angeklagte Bevölkerung vom Volk selbst gewählt werden. durch die Kosten einer der ansteckenden Krankheit folgenden habe seine Amtsbefugnisse nicht überschritten. Für Preußen sei Desinfektion oft gerade wenig bemittelte Personen, die schon durch das früher bestandene Verbot für Lehrer, die Kinder durch keinerlei die Krankheit eine große finanzielle Einbuße erlitten haben, hart Schläge an den Kopf zu züchtigen, ausdrüdlich wieder aufgehoben. betroffen werden." Gerade weil eben nur die minderbemittelten und daß der Schlag solche Folgen hatte, habe der Lehrer nicht Leute davon betroffen werden, hat der gute Kreistag die Ueber­nahme abgelehnt. Für die Großbauern wären Ausgaben sicher beraussehen können! Staatsanwalt und Gericht folgten der Ver­bewilligt worden. Zur Invalidenpflege" werden im Bericht teidigung. Dem schlagfertigen Behrer wurde die schöffengericht­Der Unternehmer Schäffer- Stoppenhöfer follte die Polizeiber folgende Ausführungen über die Behandlung Tuberkulöser gemacht: liche Strafe wieder abgenommen und dieser kostenlos freigesprochen! ordnung des Regierungspräsidenten zu Arnsberg   vom 23. Dezember Wir haben schon früher darauf hingewiesen, daß die Aufhebung 1908 übertreten haben. Sie betrifft die Kost- und Quartiergänger tuberkulösen Invaliden zugewandt, das heißt jenen Erwerbsun Preußen auf dem beeideten Gutachten eines Mitgliedes des Pro­" Die Versicherungsanstalt hat ihre besondere Fürsorge den spezieller das Büchtigungsrecht einschränkender Vorschriften in und die Unterbringung der in gewerblichen und landwirtschaftlichen fähigen, die wegen Tuberkulofe der Lungen Rente beziehen, bei Betrieben, beim Bergbau oder bei Bauten beschäftigten Arbeiter. benen also ein Heilverfahren ohne Erfolg geblieben ist, oder der binzialschulkollegiums erfolgt ist, weil die Gerichte zu oft ber­Im§ 1 fieht sie vor, daß Kost- und Quartiergänger nur aufge- Krankheitsprozeß der Lungen bereits soweit vorgeschritten war, nommen werden dürfen, wenn die von ihm selbst, seinen Familien- daß das übliche Heilverfahren von regelmäßig drei Monaten eine Das ergangene Urteil ist schon deshalb ein Fehlurteil, weil angehörigen und den untergebrachten Personen zu benußenden sichere Aussicht auf Erfolg nicht mehr bot. Diese späteren Stadien Schläge niemals ein Mittel zur Beibringung von Kenntnissen Wohn- und Schlafräume beſtimmten Anforderungen entsprechen. waren bisher ihrem Schicksal hilflos überlassen; ihnen Hilfe zu ge- find. Empörend ist, daß Schlägereien in Volksschulen überhaupt Dazu bestimmt nun§ 1e:" Für jeden über 14 Jahre alten Schlaf- währen, erwies sich um so unabweisbarer, je mehr man erkannte, gestattet werden. Gin Lehrer, der schlägt, ist unfähig zu erziehen. gast und je zwei Kinder unter 14 Jahren muß ein Bett, ein Wasch- daß eine Absonderung gerade dieser Tuberkulösen, die eine be- Selbst in Desterreich ist auch in Volksschulen das Prügeln ver­geschirr und ein Handtuch vorhanden sein. Das Bett muß immer sonders große Ansteckungsgefahr für ihre Umgebung bilden, not boten. reinlich gehalten werden." Und§ 1f bestimmt: An der Innen- wendig fei. Die Heilstättenbehandlung allein genügt nicht zu seite der Tür des Schlafraumes muß, wenn dieser von mehreren einem aus.ottenden Kampfe gegen die Tuberkulose. Wenn die Personen benutzt wird, eine Tafel hängen, an welcher die zu Heilstätten sich auch einer großen Zahl sogenannter heilbarer Fälle lässige Zahl der den Schlafraum benutzenden Berfonen anzugeben annehmen, so ist doch die Zahl derjenigen, die wegen des vorge ift." Die Uebertretung dieser beiden Vorschriften wurde dem An- schrittenen Grades der Krankheit dort keine Aufnahme finden getlagten borgeworfen. Er hatte Fabrikmädchen aus Ostpreußen   können, weit größer. Im Jahre 1909 find 293 tuberk je In im eller seines Wohnhauses untergebracht. Bier Mädchen validen verpflegt worden, darunter 43 Frauen." wohnten zu je zwei in einem fleinen Zimmer; für zwei war aber Gewichtszunahmen sind, soweit es sich nicht um Krante der immer nur ein Bett vorhanden. Außerdem war an der Innenseite letten Stadien handelte, fast ausnahmslos zu verzeichnen. Sub­des Zimmers keine Tafel mit der Angabe den den Raum be- jektiv fühlen sich die meisten sehr abgefallenen Kranken schon nach wohnenden Personen. einigen Wochen wesentlich besser. Der Einfluß der geordneten Lebensweise auf Körper und Gemüt macht sich in fast allen Fällen bemerkbar.

Soziales.

Quartiergängerverordnung.

urteilt haben.

. R. Z.

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Wegen Beleidigung des Ditmarkenvereins sind, wie unseren Lesern erinnerlich, am 16. Juni vom Landgericht I zu Berlin  der Verleger und Redakteur des" Dziennik Berlinsti", Franz Krystal und der Schuhmacher Leonhard Schulz   oder Szule zu je 100 bezm. 150 M. Geldstrafe verurteilt worden. Der Pole Schulz hat in dem Berliner   Bolenblatt seine Schuhwaren angepriesen und dabei die polnischen Landsleute aufgefordert, zu ihm zu kommen, da sie hier nicht wie bei den Schwaben" bemogelt würden. Auch Bildschmuck enthielt die Anzeige, nämlich einen fläffenden Köder und darüber die Buchstaben H. K. T. Hierdurch haben die Angeklagten nach Ansicht des Gerichts den Ostmarken­verein beleidigt, da sie andeuten wollten, er sei auf den Hund gekommen. Die Revision der beiden Angeklagten wurde am Dienstag vom Reichsgericht verworfen, ebenso die des Staatsan­walts, der sich darüber beschwert hatte, daß die Angeklagten nicht auch wegen unlauterem Wettbewerb, der in dem Worte bemogeln liege, berurteilt worden sind.

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Das Landgericht zu Arnsberg   verurteilte den Angeklagten wegen Uebertretung beider zitierten Bestimmungen(§ le und 1f). Das Kammergericht verwarf dieser Tage die Revision, soweit Die Schwierigkeiten der Durchführung sind allerdings bei sie sich gegen die Verurteilung aus§ le richtete. Diese Bestim- diesen Invaliden besonders groß. Meist ist der Zungentrante nur mung über die Zahl der notwendigen Betten sei rechtsgültig. Da- sehr schwer zu bewegen, fich für immer aus dem Kreise seiner gegen erfolgte Freisprechung insoweit, als Angeklagter wegen Familie zu entfernen und seine Lebensgewohnheiten von Grund Fehlens der Tafel verurteilt worden war. Die fragliche Vorschrift auf zu ändern. Besonders häufig machen ihm Nahrungssorgen des§ 1f sei ungültig, weil sie nur der Polizei die Kontrolle er um feine Familie diesen Entschluß schwer. Solange er feine An­leichtern solle, das aber kein Gegenstand sei, der durch Polizeiber- ftalt auffucht, kommt der Familie feine Rente zugute, und er kann oft diesen Zuschuß noch durch kleines Verdienst erhöhen, während ordnung geregelt werden könne. beides wegfällt, sobald er in ein Invalidenheim eintritt. Damit Amriter Marktbericht der städtischen Marktballen- Direffion über Marktlage: letid: fällt seine Familie regelmäßig der Unterstügung seitens der Ars den Großbandel in den Zentral- Marktballen menverwaltung anheim. Solange dem Schwertuberkulösen von Zufuhr start, Geschäft ruhig, Preise: Sammelfleisch niedriger, Schweine Gesetzes wegen bei seinem Eintritt in eine Anstalt feine Ange- fleisch anziehend. Bild: Sufuar genügend,( Beichäft etwas lebbajter, hörigenunterstützung gewährt wird, wie dem Beichtertranften bei Breile anziebend. Geflügel: Buluhr reichlich. Geschäft etwas lebhafter, Breise anziehend. Fische: Zufuhr genügend. Geschäft rubig, Preise feinem Eintritt in die Heilstätte, wird die Sorge um die Familie wenig verändert. Butter und Käse: Geschäft rubig, Breite un ein schwerwiegender Grund sein, der den Lungenkranken von einem verändert. Semie, Obh und Südfrädie: Bufuor meist über Eintritt in ein Invalidenheim abhält." Bedarf, Geschäft schleppend, besonders in Gemüse, Breise fast unverändert.

Von der Landes- Versicherungsanstalt Rheinproving". Gegenüber dem jämmerlichen Jahresberichte der meisten Ber­ficherungsanstalten fällt immer der Bericht der Rheinproving" auf, welcher auch in diesem Jahre wieder sehr interessante Aus­führungen enthält. Der Bericht ist 225 Seiten start, ein stattliches Buch geworden. Erwähnt wird eingangs, daß die Kosten der Ver­

Unserem lieben Freund und Genossen Paul Lemke nebst Braut zur ihrer Hochzeit dte herzlichsten Glückwünsche. 22605

Die Genossen und Genossinnen des 415. Bezirks, Teil il. 999966666eee

Sozialdemokratischer Wahlverein

für den

2. Berliner   Reichstags- Wahlkreis.

( Bezirk 80.)

Am Dienstag, den 13. d. M., verstarb nach langer Krankheit unser Mitglied, der Zimmerer Julius Grube

Gulmitr. 80. Ehre feinem Andenkeu! Die Beerdigung findet am Sonntag, den 18. b. M., nach­mittags 3 Uhr, von der Leichen halle des Luther Kirchhofs in Rankwitz aus statt. 211/12 Um rege Beteiligung bittet Der Vorstand

Danksagung.

Für die vielen Beweise herzlicher Zeilnahme und zahlreichen Stranz Spenden bei der Beerdigung meiner lieben Frau sage ich allen Teilnehmern meinen tiefgefühlten Dant. Franz Apik.

Pianos- Gelegenheits­

käufe in gr. Auswahl v. 300 bis 400 M., dar. Schiedmeyer, Blese etc. Garantie. Pianohaus Krause, Berlin   W., Ansbacher Str. 1.

Sozialdemokratischer Wahlverein

für den

4. Berl. Reichstagswahlkreis.

Petersburger Biertel Bezirk 374. Teil II.

Den Mitgliedern zur Nachricht, daß unser Genosse, der Tischler Pauí Neumann

Proskauer Str. 6

geftorben ist.

ber

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet heute, nachmittags 3 11hr, bon Leichenhalle des Zentral Fried­hofs in Friedrichsfelde   aus statt. Um rege Beteiligung ersucht Der Vorstand.

Sozialdemokratischer Wahlverein

für den

4. Berl. Reichstags- Wahlkreis.

Stralaner Viertel. Bezirk 350, Teil I.

Den Mitgliedern zur Nachricht, daß unser Genosse, der Schanfwirt

Reinhold Ehrhardt

Memeler Str. 66

geftorben ist.

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet am Freitag, den 16. Dezember, nach mittags 3, Uhr, auf dem Kirch­hof in Ahrensfelde   statt. 222/17 Der Vorstand.

=

Weihnachts Bigarren und Biga retten, erfitlaffige Qualitäten in allen Breislagen. Arendt, Rigdorf, Richard ftraße 108. 153

Todes- Anzeige.

Allen Bekannten und Parteigenossen hiermit die traurige Nachricht, daß mein lieber unvergeßlicher Mann, unser guter, sorgsamer Vater, der Gastwirt

Fritz Bergmann

Invalidenstraße 97

am 14. dieses Monats abends 6 Uhr nach längerem Leiden sanft entschlafen ist.

Dies zeigen tiefbetrübt an die trauernden Hinterbliebenen Ernestine Bergmann Willi Bergmann nebst Frau Hedwig Bergmann.

Die Beerdigung findet statt am Sonntag, den 18 d. M., nachmittags 2, Uhr, vom Moabiter Krankenhause( Ein­gang Birkenstraße) aus auf dem Friedhof der Freireligiösen Gemeinde, Pappelallee.

Sozialdemokratischer Wahlverein

des

6. Berl. Reichstags- Wahlkreises

Todes- Anzeige.

Am Mittwoch, den 14. Dezember verstarb unser Genoffe, der Schant wirt

Friedrich Bergmann

( Invalidenstr. 97).

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet am Sonntag, den 18 Dezember, nachmittags 2 Uhr, von der Leichenhalle bes städtischenkranken­bauses Moabit  , Birkenstr. 62/63 aus nach dem Friedhof der Frei­religiösen Gemeinde, Pappel- Allee ftatt.

Um rege Beteiligung ersucht Der Vorstand.

Berliner  Radfahrer

Arbeiter­

Verei n.

( Mitgl. d. Arb.-Radf.-B. Solidarität.) Hiermit die traurige Nachricht, daß am 9. Dezember an den Folgen eines Unglüdsfalles unser Mitglied

Julius Dittrich ( 6. Abteilung)

geftorben ist.

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet am Sonn abend, den 17. Dezember, um 2 Uhr auf dem Kirchhofe der Hedwigs- Gemeinde, Neu- Weißen­see, Wörthstr. 17, ftalt. Bahlreiche Beteiligung erwartet 18/5 Der Vorstand.

Deutscher  Transportarbeiter- Verband.

Bezirksverwaltung Groß- Berlin. Den Mitgliedern zur Nachricht, daß unser Sollege, der Chauffeur

Joseph Ganzke

am 14. d. Mts. im Alter von 32 Jahren verstorben ist.

Ehre seinem Andenken!

Die Beerdigung findet am Sonnabend, den 17. d. Wits., nach­mittags 2 Uhr, von der Swine. münder Straße 40 aus nach dem De swigs- Stirchhof in Reinickendorf  , Berliner Straße, statt.

58/5

Die Bezirksverwaltung.

Zentral- Verband der Steinarbeiter.

Filiale Berlin  .

Nachruf.

Am 12. Dezember starb unser Kollege 172/12

Johann Borowski

im Alter von 24 Jahren an der Berufskrankheit.

Ehre seinem Andenken! Die Ortsverwaltung.

Gloffen zu Yves Gunots und

Sigismund Lacroir' Die wabre Be

stalt des Christentumis", von August Bebel  . Preis 75 Bi., billige Ausgabe 30 Pi. Expedition Lindenstraße 69, Laden.

Zentral- Kranken- u.Sterbekasse

der Zimmerer Deutschlands  .

( E. H. Nr. 2, Hamburg  .) Filiale Berlin I  .

Den Mitgliedern zur Nachricht, daß unser Mitglied, der Zimmerer

Julius Grube

Culmftr. 30

am

am 13. Dezember verstorben ift. Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet Sonntag, den 18. Dezember, nach mittags 3 Ubr, von der Leichen. balle des Luther- Stirchhofes in Lantwig statt. 253/13

Der Vorstand.

Allen Verwandten, Freunden und Bekannten die trau ige Nach­richt, daß am 14. d. Mts. meine liebe Frau und gute Mutter

Auguste Baumann

2262b

verstorben ist. Dies zeigt tiefbetrübt an Richard Baumann nebst Sohn. Die Beerdigung findet Sonn­abend, d. 17. Dez., nachm. 3 Uhr. von der Halle dea Philippus. Apoftel- Stirchofs( städt. Friedhof), Müllerstr. 44/45, aus statt.

H.Piau, Bandagist

Berlin   Dircksenstraße 20

0.. zwischen Bahnhof Alexanderplatz   und Bolizeipräsidium.- Amt VII, 13799. Für Damen Frauen- Bedienung. Lieferant für alle Kranfenfajien,