tfet, mit Sei,«, Sen BolksforSerungen Nachdruck Serli�enwerden soll, die Worte eingefügt:.. erforderlichenfalls«uch den pokrtrfchen Massen st reik....." Die Ein-schaltung ist das Ergebnis einer eingehenden Erörterung unter denVorständen und Funktionären der Partei«nd der Gewerkschaften.Denlonstrationsversammlungen, die größtenteils mit Straßen-Umzügen verbunden«erden, find einberufen: in den drei erstenelsaß-loihringischen Reichstagswahlkreisen nach Mülhausen.St. Ludwig. Thann und Gebweiler, und in den zwölfanderen Wahlkreisen nach Colmar, Strahburg, Schiltig-heim, Metz und Merken buch. Die polizeiliche Erlaubnis zuStraßenumzügen ist dort, wo fie nachgesucht wurde, anstandslos er-teilt worden.Die. sofortige energische Mobilisation der organisierten Arbeiter-Ulasse gegen das neue VerfassungS- und Wahlrechtsmonstrum hatihre Wirkung auch auf die bürgerlichen Parteien nicht verfehlt.Der Vorstand der Demokratischen Partei Mülhausenerläßt diesen Sonnabend einen zweiten. Aufruf an die Parteimit-hl.cder sowie an alle freiheitlich wnd fortschrittlich gesinnten BürgerMülhausens mit dem dringenden Ersuchen, sich an den Kund-yebungen zur VerfaffungSresorm in Massen zu beteiligen. In derMassenversammlung in Mülhausen spricht neben den Sozkaldemo-traten Emmel und Wickh der Demokrat Dr. Elias. ES wird in demAufruf auf die geplante' Straßenkundgebung hingewiesen, dannheißt es wörtlich.-.Der jetzige Entwurf der Verfassungsreform ist ein Hohn»uf olles demokratische und freiheitlicheEmpfinde». An Stelle der von der gesamten BevölkerungElsaß-LothringenZ stürmisch verlangten Autonomie mit stimm-berechtigter Vertretung im Bundesrat sollen wir die Karikatureiner Verfassung erhalten, die jedem Kenner der Verhält-»risse unseres Landes die Schamröte ins Gesicht treibenmuß. Daher muß jede Gelegenheit wahrgenommen werden,«mohne Ilnterfchied der Parteizugehörigkeit gegendiese reaktionären. Anschläge einmütig zu protestieren. BeteiligenSie sich daher in Massen an den Kundgebungen vom 8. Januar undfordern Sie Ihre Freunde und Bekannten auf. dasselbe zu tun."Sogar das elsassische Zentrum, dem das Wahlrecht zurZweiten Kammer doch ans den Leib zugeschnitten ist, fängt unterdem Druck der öffentlichen Meinung zu protestieren an. Imführende» elsässischen ZentrumSvrgan.Der Ekfässer" wird nacheinem eingehenden Vergleich der gegenwärtigen Lage mit der zu-künftigen(nach dem Entwurf) die Vorlage abgelehnt mit dem er-lösenden Seufzer:.ES ist gut, daß der Optimismus der erstenStunden— wo er war— verschwunden ist.* Und die.OberelsäsfischeLandeSzeituug" geht so weit, an die Nachricht, daß die elsaß-lothrin-gischen Zentrumsabgeordneten eine Reihe von Abänderungsvor-schlagen zum VerfassungS- und WahlrechtSentwurf beschlossenhätten, die Anmerkung zu knüpfen:.Die Vertretung des elsaß-lothringi scheu Zentrums im Reichstag ist fest entschlossen,dem Entwurf nur in einer für Elsaß-Lothringen wirklich an-piehmbaren Form feine Zustimmung zu erteilen."Für den Kenner der parlamentarischen Taktik der Zentrums-Partei ergibt sich daraus, daß die Zentrumsabgeordneten ans denReichSlanden den Entwurf in der von den Regierungen vorgelegtenForm dcrrch ihr« außerhalb Ekfaß-LothringenS ge-wählten politischen Freunde annehmen lassen wollen, um die Schandespäter vor den Wählern im Lande nicht verantworten zu müssen.Diese» Abrücken selbst der schlimmsten Reaktionäre im Laude ist einSymptom dafür, wie einmütig dag elsah-lothringische Volk denWcchselhalg von sich weist..»Mlecße and Orden.Die Sonnabendsitzung des Moabiter Prozesse» gehörtetn Verteidigung. Nur einmal trat die DtaatSanwalischaft inFunktion, nicht um einen Verteidiger zu widerlegen, sondern umeine Ordnungsstrafe gegen ihn zu beantragen. RechtsanwaltDr. Rosenfeld soll«ine grob« Ungebühr begongen haben, indem er.einem Bilde des letzten.Ulk" folgend, erklärte, daß Orden dieBlutspure« nicht verdecken können, mit denen sich jene Polizei-beamt«, die in Moabit Ausschreitungen begingen, befleckt haben.Mit 100 Mark Ordnungsstrafe meinte die Hammer Lieber die»Wort des Anwalt» strafen zu müssen. Da der Redner den VorwurfmiSdrncklich auf die Beamten beschränkt hat, denen Mißhandlimgenfriedlicher Bürger nachgewiesen sind— und daß eS solcher Beamtereine große, große Zahl gibt, kann nach der Beweisaufnahme nichtbestritien werden— so kann von einer Belridigurig der Polizeinicht die Rede sein. Die Ungebühr tonn also nur darin erblicktwerden, daß Dr. Rosenfeld eine Tatfache angeführt hat. die da?Gericht für falsch hält. Aber dann braucht e« ja die Anficht desVerteidiger» einfach nicht zu der seinigen zu machen. Undwenn daS Gericht etwa die Ungebühr darin erblickt hat. daßder Verteidiger eine nicht in der Verhandlung erörtert« Angelegen-heil erwähnt hat, so wird dadurch die Strafe nicht verständlicher—in diesem Falle halte eine Rüge de» Vorsitzenden völlig genügt.wenn ein Einschreiten überhaupt für nötig erachtet wurde. Jeden-fall» kann diese Ordnungsstrafe nicht au» der Welt schaffen, daßdiese Ordensverleihung während de» Prozesses in den breitestenKreffei» de« Volke» alle» andere, denn zustimmend« Gefühle er-weckt hat, daß die von dem Verteidiger ausgesprochene Behauptungüber die Wirkung, die die Orden nicht haben körnien, fast ungeteilteAnerkennung in der Bevölkerung finden wird.Wir haben schon einmal hier ausgeführt, daß die verantwort-lichen Ratgeber der Krone von der Verleihung der Orden währendde» Prozesse» unbedingt hätten abraten müssen, wenn fie diewahren Interessen der Krone in diesem Fall erkannt höttewDenn die Wirkung diese» Akte» auf die Oeffeutlichkeit ist sichernicht so, wie fie ein guter Monarchist wünschen mutz. Wenn dieMinister nach den Ergebnissen de» Prozesse» die Verleihung derOrden noch für angebracht gehalten hätten, so wäre da» ihre Sachegewesen. Sicherlich hätte ein solcher Akt der Krone nach diesemProzesse, nach dieser Beweisaufnahme auf große Kreise der Nationsehr befremdend gewirkt, aber eine Befürchtung hätte sichnicht erheben können, nämlich die, daß da» Urteil derRichter durch die Tatsache der Ordensverleihung beeinflußtwerden könne. Wohl ist«s Pflicht de» Richter», nicht» auf seineuSpruch einwirken zu lassen, waS außerhalb der Verhandlung ge-schiebt. Aber niemand kann darüber im Zweifel fem. daß da«UebermeuschrichcS fordern heißt. Bei allem guten Willen wird derRichter nicht verhüten können, daß öffentliche Borgänge unbewußterWeise auf sein Denken und Urteilen Einfluß gewinnen. Und dasliegt hier um so näher, als Orden in den Kreisen, denen die preußische»Richter meist zu entstammen pflegen und in denen fie leben, al» sehrernste, bedeutsame Sachen angesehen werden. Nun liegt hier abernicht nur die Verleihung selber vor. sondern vor allem auch dieArt, wie sie von der Polizeipresse ausgebeutet wordenist. In drei Portionen hat man die Mitteilungen überbis Angelegenheit serviert. Vor Wochen schon erfolgte eineziemlich detaillierte Voranzeig« von der kommenden Dekorierungder verdienten Beamten, dann kam die halbamtliche Liste der Aug-gezeichneten und am Freitag endlich die amtliche Publikation im.ReichSanzeiger". Wer an dieser dreifachen SuSschlachtung der SacheInteresse hat, liegt auf der Hand. Die lieben Freunde der Polizeiin der Presse haben daS ihrige getan, um den für die Polizei höchstungünstigen Eindruck der Prozeßverhandlungen auf die Oeffeullich-keit i» etwa» durch die wiederhotte Meldung der OrdcuS Verleihungenzu milDeru. Daß fie auch eine Einwirkung auf die Richter de-zweckten, werden fie natürlich mit schmalzigen BeteuerungenihreS Respekts vor der über alle Zweifel erhabenen Un-abhängigkeit preußischer Richter bestreiten. Aber in Wirklich-flrit wissen sie ganz genau, daß die preußischen Richterdurch die Bank stramme Verehrer der StaatSautoritäi find und daßihre Unabhängigkeit and ihr Eid fie niemals davor sichern können.die Forderungen der sogenannten StaatSraison gutgläubig mirden Forderungen der Gerechtigkeit zu verioechielo. Die journa-listische Ausbeutung der OrdeuSverleihimgen durch die guten Freundeder Polizei ist daher em sehr bedenkliche» Begleitmoinent. das beider überwiegeuden Mehrheit des Bolle» sehr viel andere Gefühlehervorrufe» muß, al» die Regierung und die Polizei w mischen.o•41Verteidiger Dr. Heinemann führte am Sonnabend sein Plädoyer,u Ende. An die Berteidigimg der Augellagic» Tiedemann undMerten knüpfte er eine lichtvolle Darlegung der allgemeinen Gesichts-puukle, die für die Beurteilung der Schuld- und Straffrageu heran-zuziehen sind. Sehr fein war die Aufdeckung der Ungerechtigkeit.die die Staatsanwaltschaft begeht, wem, sie den Angeklagten daSSolidaritätsgefühl der Arbciterichaft strafschärfend angerechnet wissenwill. Heinemann wie? treffend nach, wie vollberechtigten Anspruchdas Proletariat hat. daß fei» SoUdarilätSgejühl im Gerichtssaalnicht minder respektiert wird, alS die besonderen Ehr-begriffe des OsfizierstandeS, als die Meinung des Geiverbetreibendenüber rmlauteren Wettbewerb. ES war sehr angebracht, daß erangefichl» der fewdlichen Tendenz, die heute gegen da? KoalitionS-recht in der Justiz umgeht, betonte, daß ohne dieses Recht derÄrbeiter zum Sklaven des Unternehmers herabgedrückt wird.Scharffinnige juristische Argumente enthielten die Ausführungenüber die Konsequenz, die au» der Annahme der einheit-lichen Handlung der Angeklagten zu ziehen ist, nämlich die Annahmeder einhehlichen Handlung auch auf feiten der Polizei und daherdie Verneinung der SÄuldfrage nach Aufruhr, da die ungeheureZahl der murerechten Mißhandlungen erweisen, daß die Mengennicht berechtigten Amtshandlungen Widerstand geleistet hoben. Sehreindrucksvoll war die Zurückweisung de» Steinbrechlschen Angriff»auf die Beweisführung der Verteidigung und auf ihre Zeugen.vernichtend für die Anklagebehörde der Streich, den der Verteidigermit ihren eigenen Waffen gegen sie führt«, indem er auf die negativeBewerlimg hinwies, die Zeugen, welche nichts gesehen haben, inStrcikpostenprozessen finden. Die schwere, aber nur zu sehr berechtigt«Anklag« gegen den Eid zweier Schutzleute schloß die packende Rede.Dann plädierte Rechtsanwalt Dr. Coßmann für seinen jugend-lichen Klienten Meier, gegen den die Staatsanwaltschaft be-kanntlich ein Jahr Gefängnis gefordert hat. Der Antragist eine der furchtbarsten Erscheinungen in diesem Prozeß.Der fühlend« Beobachter schaudert bei dem Gedanken, daß dieserKnabe ein Jahr Himer Schloß und Riegel gesteckt werden soll undwie Mittelalter mutet uns die Ansicht des Herrn Ersten Staat»-anwalt» an. daß der Junge so.auf den rechten Weg zurückgeführt"werden müsse. Denn hundert gegen ein» ist zu wetten, daß derAufenthalt im Gefängnis den jungen Menschen an Lech undSeele verderben wird. Preußische Gesängniffe find keineBesierungSanstalte». sondern Hochschulen de» Verbrechen»; da»ist eine Binsenwahrheit, die aber in die Amtsstube de»Ersten Staatsanwalt Steinbrecht noch nicht eingedrungen«st.Furchtbar ist der Gedanke, daß hier ein junges Menschenleben demtoten Schema geopfert werden könnte. Wenn der Tatbestand imSinne des Staatsanwalts angenommen wird, dann liegt hier aller-dingS objektiv Aufruhr vor. und der Strafantrag ist nach dem Buch-stabea des Gesetzes gerechtfertigt. Aber daß dieser Knabe das Bewußtsein von der furchtbaren Strafdarkeit der Handlung hatte.die nach Herrn SleinbrechtS Meinung festgestellt ist. da» ist'S,was dem ollerstärksten Zweifel unterliegt. Der Laufbursche Meierhat natürlich gewußt, daß man nicht mit Steinen werfen darfaber daß solche Tat al» zuchthauSwllrdigeS verbrechen angesehenwerden kann, davon hat er vor der Anklage sicherlichnicht? geahnt. Wenn er nach der Tat bei ruhiger Ueberlegung sichklar geworden ist. daß er etwa» Strafbares getan hat, fo hat ersicherlich nicht geglaubt, daß er mehr al» Unfug verübt hat-Da» ist zwar nicht bewiesen, aber das ist sicherlich viel wohrschein-sicher, al» die Annahme, daß Meier Einsicht in die große Straf»barkeit seiner Handlung gehabt habe. Und man sollte meinen, daßLtaatSanwallschast und Richter diesen Zweifel mit Freuden begrüßenmüßten, weil er ihnen die Möglichkeit gibt, den jugendlichen Sündervor den furchtbaren sittlichen Gefahren langdauernder GesängniShastzu bewahren. Bei der Staatsanwaltschaft ist'S nicht der Fall. Obbei den Richtern?Verteidiger Dr. Rosenfeld hielt eine interessante Nachlese zu denallgemetnen Ausführungen feiner Vorredner. Er zerstörte zunächstin gründlichster Weise da» Zerrbild, da» die Anklageschrift von denMotiven und Triebkräften de» Streiks bei Kupfer u. Ko., von demverhalten und den Absichten der Firma und de» TranSport»arbeiterverbandeS in diesem Kampfe entworfen hatte, erzeigte sodann die Steinbrechlschen.harmlosen" Arbeitswilligen imunerbittlichen Lichte der Wahrheit, die Dtreilbrecher-Prügelmaschineauf dem Kupferschen Kohlenhofs, die Begünstigung dieser Brutali-täten durch Polizeibeamte, die durch ihre unwah, scheinlichen AuS-reden und halben Zugeständnisse deutlich genug die Rolle zugestandenhaben, die fie bei den schändlichen Roheitsakten gespielt haben.Sehr scharf zeichnet« der Verteidiger den etappenweisen Rückzug.den die StaalSanwollschaft nach den ersten mißlungenen Ber»suchen zur Widerlegung der verteidigungSzeugen aulrat, undsehr angebracht war sein Hinwet» auf da» Urteil EgidyS über dieHaltung der Berliner Schutzleute bei der bekannten Arbeitslosen-verprügelimg im Jahre 1892. Eingehend und mit ätzender Schärfecharakterisierte Dr. Rosenfeld die Tätigkeit der exzedierendenKriminalbeamten, wie« mit gehörigem Rachdruck auf die auffälligenVerweigerungen der Genehmigung zur Aussage der Beamten hin und hobgeschickt hervor, daß selbst die Staatsanwaltschaft für die Kriminal-Polizei kein Wort in ihrer Rede gesunden habe. Wer von der Kri-minalpolizei spricht, muß von Lockspitzeln sprechen. Dr. Rosenseldbesorgte e» gründlich, eindrucksvoll faßte er alle Momente zusammen,die die Existenz der Lockspitzel in Moabit über allen Zweifel er-härten. Sein resümierende» Urteil über die Haltung eines großen.großen Teiles der Polizeibeamten trug ihm dann am Ende seinerallgemeinen Ausführungen die oben erwähnte Ordnungsstrafe ein.Den Schluß der Sitzung machte die Behandlung der Einzel-fälle, die den Berteidigern Dr. Rosenfeld und Heine anvertraut sind.'.'voraussichtlich wird der Prozeß noch bis Mittwoch dauern.Am Montag beginnt inzwischen schon der SchiviirgenchlSprozeß gegenachtzehn der Teilnahme an den Moabiter Unruhen Angeklagte. Siewerden von den Rechtsanwälten Heine, Heinemann. Rosenfeld undJustizrat Leonh. Friedman» verteidigt. Da die Bcrteidignng vorder Strafkammer bis zum Ende vertreten bleiben muß, so wird eineTeilung stattfinden; in den ersten Tagen werden also vor demSchwurgericht nicht alle genennten verteidig« erscheinen. Natürlichwerden die Fehlenden durch ihre Kollegen vertreten werden.poUtffebe Oeberfubt.Berlin, den 7. Januar 1911.Kalisyndikat«nd Deutsche Landwirtschaftsgesellschaft.Der mit dem Borstande des Bayerischen Landwirtschafts-rates in Konflitt geratene und auS dieser Vereinigung aus-geschiedene Professor Dr. v. S o x h l e t hat sich nicht be-stimmen lassen, über die eigenartigen Kali- Barmittel nngi».geschäfte der Deutschen LandivirtschastSgesellschast und desBundes der Landwirte den Mund zu halten. In denNummern 8 und 9 der„Münchener Neuest. Nachr." deckt errücksichtslos auf, wie diese Geschäfte beschaffen waren; unddie Enthüllungen zeiget«, daß die Deutsche Landwirtschafts-gesellschaft nicht mir ihre von der agrarischen Presseso hochgepriesenen und hochgerühmtcn Leistungen auS Agenten-gebühren bestritten hat, die die deutschen Landwirte in denihnen abverlangten Preisen an das Kalisyndikat wieder zurück-erstatten mußten, sondern daß sich auch als Entgelt dieDeutsche Landwirtschaftsgesellschast dazu hergab, Reklame fürdie Kalidüngung zu treiben und sich gänzlich in den hartenDienst des KalisyndikatS zu stellen. So berichtet z. B. Pro-sessor Dr. v. Soxhlet:Schon während de? ProbisoriitmS. im Herbst 1384. befaßtefie(die Deutsche Landwirtschaftsgesellschast) sich mit dem Bezug.von Kainit, dem wichtigsten Kalidüngsalz, für ihre Mitglieder, undam 2. Februar 1885 schloß sie mit der der damaligen Kainit-Konvention der Kaliwerke«inen Lieferungsvertrag ab. dem dannweitere Verträge mit dem Kalisyndikat folgten. An die DentscheLandwirtschaftsgesellschast gliederten sich in der Folge die genoffen-schastlichen Verbände und der Bund der Landwirte an. Seit1890 veröffentlicht die Gesellschaft genauere Ausstellungen überihre DüngervermittelungSgeschäfte. In den seither verflossenenzwanzig Jahre»(1890—1909) hat sie an Provisionenbeim Verkauf von Kunstdünger 11 745 589 Mark ein-genommen und davon nach Gewähr der Rückvergütungenan die Käufer 5 704 557 Mark für sich zurückbehalten.Der Löwenanteil traf auf daS Kaligeschäft. DaS Kalssyndikat batihr an VerkaufSprovisioiten nicht weniger al» 8 973 195 M.bezahlt, wovon sie 3 812 9S4 M. für sich behielt. Die deutschen Land-Wirte verbrauchen jährlich für 300 Millionen Mark Kunstdünger unddavon treffen 30 Millionen oder 10 Proz. auf Kalisalze; imTüngergesckäst der Deutschen LandwirtschastS-Gesellschaft nehmensie mit 7(5,4 Proz. den ersten Platz ein. Den Provisionen.die ihr daS Kalisyndikat gezahlt hat. verdanktdie Deutsche LandwirtschastS-Gesellschaft ihrVermögen von jetzt 3.2 Mrllionen, und auch ihreanderen Leistungen werde» zum große» Teildaran» bezahlt.Für diese schönen VermittlunflSprofite mußte die DeutscheLandwirtschaftsgesellschast sich völlig in den Reklamedienst desKalisyndikats stellen:Räch dem Bertrage vom Jahre 1902 sollten die Propaganda-gelder«in erster Linie zur Förderung einer rationellen Düngung,insbesondere mit Kali" und„zur Berbreilung der Kenntnis derzweckmäßigen Anwendung der Kalisalze" dienen. Da» konnte»»ansich noch gefallen lassen. Roch Ablauf de» Bertrage» wurden(1905) die Propagandagelder auf daS 2-, 3-, 4«, 5 fache erhöht unddie Bestimmungen darüber in einem geheimen Rebenverirage auf-'genommen. Nach dem neuen Bertrage(1910) blieb ihre Höhe)unverändert und im Vertrage selbst wurde festgesetzt, wa» ibreAufgabe fei. Die Körperschaften mußtet» sich„verpflichten, für die Steigerung des Ad-satzeS der Kalifalze durch Versuch»-, litera«rische BortragStatigkeit unablässig Sorge*zu tragen", d. h. fie mußten, selbstverständlichunter Berschweigung der Tatsache, daß diese.Leistungen vom Kalisyndilaj bezahlt werden.ihre versuchStätigleit, die tandwirtschaftsichen Zeitungen und dieWanderlehrtätigkeit in den Dienst der Reklame für da«Kalisyndikat stellen; überdies muhten sie sich die demütigendeBorfchrift gefallen lassen,„dem Kaltsyndikat eine»Nachweis der Verwendung vorzulegen". Nach demBertrage von 1902 lounten die damals viel geringeren Propaganda-gelder auch zur Förderung der rationellen Düngung im allgemeinen»nd zur Berbreilung von Kenntnissen darüber vertoendet werden.also auch dazu, die Landwirte vor Amvendung der Kalisalzedort, wo fie wukuugslo» oder schädlich sind, zu warnen. Nachder neuen Bestimmung durfte die» alle« nicht geschehen; dir Gelderdursten nur zur Steigerung des Absatzes von Kalisalzen verwendetwerden, also zu Rellameversuchen, Reklame-artileln und Rrllame Vorträgen. Diese VerwagS-bestimmung, die mit Grund da» Licht der Oeffeutlichkeit zuscheuen hatte, wurde ängstlich geheim gehalten, wiedenn auch der ganze Kalivertrag nur wenigen zu Gesicht gekomme» ist.Eine nette Bloßstellung der Deutschen Landwirtschafts-gesellschaft. Jahrelang sind ihre„Verdienste" von den agrar-konservativen Blättern, vomehmlich von dem Jntelligenzblattdes Bunde« der Landwirte, der„Deutschen Tageszeitung".mit den schönste» Phrasen gepriesen worden— und nun stelltsich heraus, daß auch an dieser agrarischen Musterinstituttonmanches wurmstichig ist._Nicht scharf genng!Die Scharfmacherpreffe hat melancholische Anwandlimgen,dleweilen ihr beim Moabiter Prozeß die Felle so schön fort-geschwommen sind. Wie gern hätte sie die Gozialdemokratteals Organisatorin der„revolutionären Vorübungen" entlarvtgesehen. Statt dessen gerieten zahlreiche Polizisten moralischauf die Anklagebank.Aber die Melancholie ist wie bei Amokläufern auch beider Scharfniacherpreffe nur das Vorstaditim der Tobsucht.Nur äußert sich die Tobsucht bei den Amokläufern desScharfmachertnins ungleich bestialischer. Während einmalayischer Kult bei seinem Anfall unter Preisgabe deseigenen Lebens seiner VernichtiingSwut frönt, suchen unserekapitalistischen Kulis andere derart zum Bliitrausch zu entflammen, daß sie sich mit der blanken Waffe aus das aus-ersehene Opfer, daS arbeitende Volk, stürzen. So speit die„Staatsbürger-Ztg.", nachdem sie über die„empfindsamenAesthetiker" gehöhnt, die die Taten deS PolizcisäbelS undGummiknüppels maßlos und empörend gesunden, ihre Gallein der Aufreizung aus:„Mögen die' Regierungen sich endlich bewußt werden, daß nureiserne Strenge den Uebermut der Sozialdemokratie bändigemkann,«ins daß in da» rot« Sammelbecken niedriger und cntartetcrRasse scharfe Lange gegossen werden muß."Die Roheit der Gesinnung paart sich hier mit demIdiotismus der AuSdrucksweise so einzigartig, daß selbst die„Post" mit dergleichen Ergüssen nicht zu konkurrieren ver-mag. Immerhin bringt es auch dieS Scharfmacherorgan zurespektablen Leistungen. Gibt eS doch Urteile wie daS folgendevon sich: