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tfet, mit Sei,«, Sen BolksforSerungen Nachdruck Serli�en werden soll, die Worte eingefügt:.. erforderlichenfalls «uch den pokrtrfchen Massen st reik....." Die Ein- schaltung ist das Ergebnis einer eingehenden Erörterung unter den Vorständen und Funktionären der Partei«nd der Gewerkschaften. Denlonstrationsversammlungen, die größtenteils mit Straßen- Umzügen verbunden«erden, find einberufen: in den drei ersten elsaß-loihringischen Reichstagswahlkreisen nach Mülhausen  . St. Ludwig. Thann   und Gebweiler, und in den zwölf anderen Wahlkreisen nach Colmar  , Strahburg, Schiltig- heim, Metz   und Merken buch. Die polizeiliche Erlaubnis zu Straßenumzügen ist dort, wo fie nachgesucht wurde, anstandslos er- teilt worden. Die. sofortige energische Mobilisation der organisierten Arbeiter- Ulasse gegen das neue VerfassungS- und Wahlrechtsmonstrum hat ihre Wirkung auch auf die bürgerlichen Parteien nicht verfehlt. Der Vorstand der Demokratischen Partei Mülhausen erläßt diesen Sonnabend einen zweiten. Aufruf an die Parteimit- hl.cder sowie an alle freiheitlich wnd fortschrittlich gesinnten Bürger Mülhausens mit dem dringenden Ersuchen, sich an den Kund- yebungen zur VerfaffungSresorm in Massen zu beteiligen. In der Massenversammlung in Mülhausen   spricht neben den Sozkaldemo- traten Emmel und Wickh der Demokrat Dr. Elias. ES wird in dem Aufruf auf die geplante' Straßenkundgebung hingewiesen, dann heißt es wörtlich.- .Der jetzige Entwurf der Verfassungsreform ist ein Hohn »uf olles demokratische und freiheitliche Empfinde». An Stelle der von der gesamten Bevölkerung Elsaß-LothringenZ stürmisch verlangten Autonomie mit stimm- berechtigter Vertretung im Bundesrat sollen wir die Karikatur einer Verfassung erhalten, die jedem Kenner der Verhält- »risse unseres Landes die Schamröte ins Gesicht treiben muß. Daher muß jede Gelegenheit wahrgenommen werden,«m ohne Ilnterfchied der Parteizugehörigkeit gegen diese reaktionären. Anschläge einmütig zu protestieren. Beteiligen Sie sich daher in Massen an den Kundgebungen vom 8. Januar und fordern Sie Ihre Freunde und Bekannten auf. dasselbe zu tun." Sogar das elsassische Zentrum, dem das Wahlrecht zur Zweiten Kammer doch ans den Leib zugeschnitten ist, fängt unter dem Druck der öffentlichen Meinung zu protestieren an. Im führende» elsässischen ZentrumSvrgan.Der Ekfässer" wird nach einem eingehenden Vergleich der gegenwärtigen Lage mit der zu- künftigen(nach dem Entwurf) die Vorlage abgelehnt mit dem er- lösenden Seufzer:.ES ist gut, daß der Optimismus der ersten Stunden wo er war verschwunden ist.* Und die.Oberelsäsfische LandeSzeituug" geht so weit, an die Nachricht, daß die elsaß-lothrin- gischen Zentrumsabgeordneten eine Reihe von Abänderungsvor- schlagen zum VerfassungS- und WahlrechtSentwurf beschlossen hätten, die Anmerkung zu knüpfen:.Die Vertretung des elsaß- lothringi scheu Zentrums im Reichstag ist fest entschlossen, dem Entwurf nur in einer für Elsaß-Lothringen   wirklich an- piehmbaren Form feine Zustimmung zu erteilen." Für den Kenner der parlamentarischen Taktik der Zentrums- Partei ergibt sich daraus, daß die Zentrumsabgeordneten ans den ReichSlanden den Entwurf in der von den Regierungen vorgelegten Form dcrrch ihr« außerhalb Ekfaß-LothringenS ge- wählten politischen Freunde annehmen lassen wollen, um die Schande später vor den Wählern im Lande nicht verantworten zu müssen. Diese» Abrücken selbst der schlimmsten Reaktionäre im Laude ist ein Symptom dafür, wie einmütig dag elsah-lothringische Volk den Wcchselhalg von sich weist.. »Mlecße and Orden. Die Sonnabendsitzung des Moabiter Prozesse» gehörte tn Verteidigung. Nur einmal trat die DtaatSanwalischaft in Funktion, nicht um einen Verteidiger zu widerlegen, sondern um eine Ordnungsstrafe gegen ihn zu beantragen. Rechtsanwalt Dr. Rosenfeld soll«ine grob« Ungebühr begongen haben, indem er. einem Bilde des letzten.Ulk" folgend, erklärte, daß Orden die Blutspure« nicht verdecken können, mit denen sich jene Polizei- beamt«, die in Moabit   Ausschreitungen begingen, befleckt haben. Mit 100 Mark Ordnungsstrafe meinte die Hammer Lieber die» Wort des Anwalt» strafen zu müssen. Da der Redner den Vorwurf miSdrncklich auf die Beamten beschränkt hat, denen Mißhandlimgen friedlicher Bürger nachgewiesen sind und daß eS solcher Beamter eine große, große Zahl gibt, kann nach der Beweisaufnahme nicht bestritien werden so kann von einer Belridigurig der Polizei nicht die Rede sein. Die Ungebühr tonn also nur darin erblickt werden, daß Dr. Rosenfeld eine Tatfache angeführt hat. die da? Gericht für falsch hält. Aber dann braucht e« ja die Anficht des Verteidiger» einfach nicht zu der seinigen zu machen. Und wenn daS Gericht etwa die Ungebühr darin erblickt hat. daß der Verteidiger eine nicht in der Verhandlung erörtert« Angelegen- heil erwähnt hat, so wird dadurch die Strafe nicht verständlicher in diesem Falle halte eine Rüge de» Vorsitzenden völlig genügt. wenn ein Einschreiten überhaupt für nötig erachtet wurde. Jeden- fall» kann diese Ordnungsstrafe nicht au» der Welt schaffen, daß diese Ordensverleihung während de» Prozesses in den breitesten Kreffei» de« Volke» alle» andere, denn zustimmend« Gefühle er- weckt hat, daß die von dem Verteidiger ausgesprochene Behauptung über die Wirkung, die die Orden nicht haben körnien, fast ungeteilte Anerkennung in der Bevölkerung finden wird. Wir haben schon einmal hier ausgeführt, daß die verantwort- lichen Ratgeber der Krone von der Verleihung der Orden während de» Prozesse» unbedingt hätten abraten müssen, wenn fie die wahren Interessen der Krone in diesem Fall erkannt höttew Denn die Wirkung diese» Akte» auf die Oeffeutlichkeit ist sicher nicht so, wie fie ein guter Monarchist wünschen mutz. Wenn die Minister nach den Ergebnissen de» Prozesse» die Verleihung der Orden noch für angebracht gehalten hätten, so wäre da» ihre Sache gewesen. Sicherlich hätte ein solcher Akt der Krone nach diesem Prozesse, nach dieser Beweisaufnahme auf große Kreise der Nation sehr befremdend gewirkt, aber eine Befürchtung hätte sich nicht erheben können, nämlich die, daß da» Urteil der Richter durch die Tatsache der Ordensverleihung beeinflußt werden könne. Wohl ist«s Pflicht de» Richter», nicht» auf seineu Spruch einwirken zu lassen, waS außerhalb der Verhandlung ge- schiebt. Aber niemand kann darüber im Zweifel fem. daß da« UebermeuschrichcS fordern heißt. Bei allem guten Willen wird der Richter nicht verhüten können, daß öffentliche Borgänge unbewußter Weise auf sein Denken und Urteilen Einfluß gewinnen. Und das liegt hier um so näher, als Orden in den Kreisen, denen die preußische» Richter meist zu entstammen pflegen und in denen fie leben, al» sehr ernste, bedeutsame Sachen angesehen werden. Nun liegt hier aber nicht nur die Verleihung selber vor. sondern vor allem auch die Art, wie sie von der Polizeipresse ausgebeutet worden ist. In drei Portionen hat man die Mitteilungen über bis Angelegenheit serviert. Vor Wochen schon erfolgte eine ziemlich detaillierte Voranzeig« von der kommenden Dekorierung der verdienten Beamten, dann kam die halbamtliche Liste der Aug- gezeichneten und am Freitag endlich die amtliche Publikation im .ReichSanzeiger". Wer an dieser dreifachen SuSschlachtung der Sache Interesse hat, liegt auf der Hand. Die lieben Freunde der Polizei in der Presse haben daS ihrige getan, um den für die Polizei höchst ungünstigen Eindruck der Prozeßverhandlungen auf die Oeffeullich- keit i» etwa» durch die wiederhotte Meldung der OrdcuS Verleihungen zu milDeru. Daß fie auch eine Einwirkung auf die Richter de- zweckten, werden fie natürlich mit schmalzigen Beteuerungen ihreS Respekts vor der über alle Zweifel erhabenen Un- abhängigkeit preußischer Richter bestreiten. Aber in Wirklich- flrit wissen sie ganz genau, daß die preußischen Richter durch die Bank stramme Verehrer der StaatSautoritäi find und daß ihre Unabhängigkeit and ihr Eid fie niemals davor sichern können. die Forderungen der sogenannten StaatSraison gutgläubig mir den Forderungen der Gerechtigkeit zu verioechielo. Die journa- listische Ausbeutung der OrdeuSverleihimgen durch die guten Freunde der Polizei ist daher em sehr bedenkliche» Begleitmoinent. das bei der überwiegeuden Mehrheit des Bolle» sehr viel andere Gefühle hervorrufe» muß, al» die Regierung und die Polizei w mischen. o 41 Verteidiger Dr. Heinemann führte am Sonnabend sein Plädoyer ,u Ende. An die Berteidigimg der Augellagic» Tiedemann und Merten knüpfte er eine lichtvolle Darlegung der allgemeinen Gesichts- puukle, die für die Beurteilung der Schuld- und Straffrageu heran- zuziehen sind. Sehr fein war die Aufdeckung der Ungerechtigkeit. die die Staatsanwaltschaft begeht, wem, sie den Angeklagten daS Solidaritätsgefühl der Arbciterichaft strafschärfend angerechnet wissen will. Heinemann wie? treffend nach, wie vollberechtigten Anspruch das Proletariat hat. daß fei» SoUdarilätSgejühl im Gerichtssaal nicht minder respektiert wird, alS die besonderen Ehr- begriffe des OsfizierstandeS, als die Meinung des Geiverbetreibenden über rmlauteren Wettbewerb. ES war sehr angebracht, daß er angefichl» der fewdlichen Tendenz, die heute gegen da? KoalitionS- recht in der Justiz umgeht, betonte, daß ohne dieses Recht der Ärbeiter zum Sklaven des Unternehmers herabgedrückt wird. Scharffinnige juristische Argumente enthielten die Ausführungen über die Konsequenz, die au» der Annahme der einheit- lichen Handlung der Angeklagten zu ziehen ist, nämlich die Annahme der einhehlichen Handlung auch auf feiten der Polizei und daher die Verneinung der SÄuldfrage nach Aufruhr, da die ungeheure Zahl der murerechten Mißhandlungen erweisen, daß die Mengen nicht berechtigten Amtshandlungen Widerstand geleistet hoben. Sehr eindrucksvoll war die Zurückweisung de» Steinbrechlschen Angriff» auf die Beweisführung der Verteidigung und auf ihre Zeugen. vernichtend für die Anklagebehörde der Streich, den der Verteidiger mit ihren eigenen Waffen gegen sie führt«, indem er auf die negative Bewerlimg hinwies, die Zeugen, welche nichts gesehen haben, in Strcikpostenprozessen finden. Die schwere, aber nur zu sehr berechtigt« Anklag  « gegen den Eid zweier Schutzleute schloß die packende Rede. Dann plädierte Rechtsanwalt Dr. Coßmann für seinen jugend- lichen Klienten Meier, gegen den die Staatsanwaltschaft be- kanntlich ein Jahr Gefängnis gefordert hat. Der Antrag ist eine der furchtbarsten Erscheinungen in diesem Prozeß. Der fühlend« Beobachter schaudert bei dem Gedanken, daß dieser Knabe ein Jahr Himer Schloß und Riegel gesteckt werden soll und wie Mittelalter mutet uns die Ansicht des Herrn Ersten Staat»- anwalt» an. daß der Junge so.auf den rechten Weg zurückgeführt" werden müsse. Denn hundert gegen ein» ist zu wetten, daß der Aufenthalt im Gefängnis den jungen Menschen an Lech   und Seele verderben wird. Preußische Gesängniffe find keine BesierungSanstalte». sondern Hochschulen de» Verbrechen»; da» ist eine Binsenwahrheit, die aber in die Amtsstube de» Ersten Staatsanwalt Steinbrecht   noch nicht eingedrungen«st. Furchtbar ist der Gedanke, daß hier ein junges Menschenleben dem toten Schema geopfert werden könnte. Wenn der Tatbestand im Sinne des Staatsanwalts angenommen wird, dann liegt hier aller- dingS objektiv Aufruhr vor. und der Strafantrag ist nach dem Buch- stabea des Gesetzes gerechtfertigt. Aber daß dieser Knabe das Bewußt­sein von der furchtbaren Strafdarkeit der Handlung hatte. die nach Herrn SleinbrechtS Meinung festgestellt ist. da» ist'S, was dem ollerstärksten Zweifel unterliegt. Der Laufbursche Meier hat natürlich gewußt, daß man nicht mit Steinen werfen darf aber daß solche Tat al» zuchthauSwllrdigeS verbrechen angesehen werden kann, davon hat er vor der Anklage sicherlich nicht? geahnt. Wenn er nach der Tat bei ruhiger Ueberlegung sich klar geworden ist. daß er etwa» Strafbares getan hat, fo hat er sicherlich nicht geglaubt, daß er mehr al» Unfug verübt hat- Da» ist zwar nicht bewiesen, aber das ist sicherlich viel wohrschein- sicher, al» die Annahme, daß Meier Einsicht in die große Straf» barkeit seiner Handlung gehabt habe. Und man sollte meinen, daß LtaatSanwallschast und Richter diesen Zweifel mit Freuden begrüßen müßten, weil er ihnen die Möglichkeit gibt, den jugendlichen Sünder vor den furchtbaren sittlichen Gefahren langdauernder GesängniShast zu bewahren. Bei der Staatsanwaltschaft ist'S nicht der Fall. Ob bei den Richtern? Verteidiger Dr. Rosenfeld hielt eine interessante Nachlese zu den allgemetnen Ausführungen feiner Vorredner. Er zerstörte zunächst in gründlichster Weise da» Zerrbild, da» die Anklageschrift von den Motiven und Triebkräften de» Streiks bei Kupfer u. Ko., von dem verhalten und den Absichten der Firma und de» TranSport» arbeiterverbandeS in diesem Kampfe entworfen hatte, er zeigte sodann die Steinbrechlschen.harmlosen" Arbeitswilligen im unerbittlichen Lichte der Wahrheit, die Dtreilbrecher-Prügelmaschine auf dem Kupferschen Kohlenhofs, die Begünstigung dieser Brutali- täten durch Polizeibeamte, die durch ihre unwah, scheinlichen AuS- reden und halben Zugeständnisse deutlich genug die Rolle zugestanden haben, die fie bei den schändlichen Roheitsakten gespielt haben. Sehr scharf zeichnet« der Verteidiger den etappenweisen Rückzug. den die StaalSanwollschaft nach den ersten mißlungenen Ber» suchen zur Widerlegung der verteidigungSzeugen aulrat, und sehr angebracht war sein Hinwet» auf da» Urteil EgidyS über die Haltung der Berliner   Schutzleute bei der bekannten Arbeitslosen- verprügelimg im Jahre 1892. Eingehend und mit ätzender Schärfe charakterisierte Dr. Rosenfeld die Tätigkeit der exzedierenden Kriminalbeamten, wie« mit gehörigem Rachdruck auf die auffälligen Verweigerungen der Genehmigung zur Aussage der Beamten hin und hob geschickt hervor, daß selbst die Staatsanwaltschaft für die Kriminal- Polizei kein Wort in ihrer Rede gesunden habe. Wer von der Kri- minalpolizei spricht, muß von Lockspitzeln sprechen. Dr. Rosenseld besorgte e» gründlich, eindrucksvoll faßte er alle Momente zusammen, die die Existenz der Lockspitzel in Moabit   über allen Zweifel er- härten. Sein resümierende» Urteil über die Haltung eines großen. großen Teiles der Polizeibeamten trug ihm dann am Ende seiner allgemeinen Ausführungen die oben erwähnte Ordnungsstrafe ein. Den Schluß der Sitzung machte die Behandlung der Einzel- fälle, die den Berteidigern Dr. Rosenfeld und Heine anvertraut sind. '.' voraussichtlich wird der Prozeß noch bis Mittwoch dauern. Am Montag beginnt inzwischen schon der SchiviirgenchlSprozeß gegen achtzehn der Teilnahme an den Moabiter Unruhen Angeklagte. Sie werden von den Rechtsanwälten Heine, Heinemann. Rosenfeld   und Justizrat Leonh. Friedman» verteidigt. Da die Bcrteidignng vor der Strafkammer bis zum Ende vertreten bleiben muß, so wird eine Teilung stattfinden; in den ersten Tagen werden also vor dem Schwurgericht nicht alle genennten verteidig« erscheinen. Natürlich werden die Fehlenden durch ihre Kollegen vertreten werden. poUtffebe Oeberfubt. Berlin  , den 7. Januar 1911. Kalisyndikat«nd Deutsche Landwirtschaftsgesellschaft  . Der mit dem Borstande des Bayerischen Landwirtschafts- rates in Konflitt geratene und auS dieser Vereinigung aus- geschiedene Professor Dr. v. S o x h l e t hat sich nicht be- stimmen lassen, über die eigenartigen Kali- Barmittel nngi». geschäfte der Deutschen   LandivirtschastSgesellschast und des Bundes der Landwirte den Mund zu halten. In den Nummern 8 und 9 derMünchener Neuest. Nachr." deckt er rücksichtslos auf, wie diese Geschäfte beschaffen waren; und die Enthüllungen zeiget«, daß die Deutsche Landwirtschafts- gesellschaft   nicht mir ihre von der agrarischen Presse so hochgepriesenen und hochgerühmtcn Leistungen auS Agenten- gebühren bestritten hat, die die deutschen   Landwirte in den ihnen abverlangten Preisen an das Kalisyndikat wieder zurück- erstatten mußten, sondern daß sich auch als Entgelt die Deutsche   Landwirtschaftsgesellschast dazu hergab, Reklame für die Kalidüngung zu treiben und sich gänzlich in den harten Dienst des KalisyndikatS zu stellen. So berichtet z. B. Pro- sessor Dr. v. Soxhlet: Schon während de? ProbisoriitmS. im Herbst 1384. befaßte fie(die Deutsche   Landwirtschaftsgesellschast) sich mit dem Bezug. von Kainit, dem wichtigsten Kalidüngsalz, für ihre Mitglieder, und am 2. Februar 1885 schloß sie mit der der damaligen Kainit- Konvention der Kaliwerke«inen Lieferungsvertrag ab. dem dann weitere Verträge mit dem Kalisyndikat folgten. An die Dentsche Landwirtschaftsgesellschast gliederten sich in der Folge die genoffen- schastlichen Verbände und der Bund der Landwirte an. Seit 1890 veröffentlicht die Gesellschaft genauere Ausstellungen über ihre DüngervermittelungSgeschäfte. In den seither verflossenen zwanzig Jahre»(18901909) hat sie an Provisionen beim Verkauf von Kunstdünger 11 745 589 Mark ein- genommen und davon nach Gewähr der Rückvergütungen an die Käufer 5 704 557 Mark für sich zurückbehalten. Der Löwenanteil traf auf daS Kaligeschäft. DaS Kalssyndikat bat ihr an VerkaufSprovisioiten nicht weniger al» 8 973 195 M. bezahlt, wovon sie 3 812 9S4 M. für sich behielt. Die deutschen   Land- Wirte verbrauchen jährlich für 300 Millionen Mark Kunstdünger und davon treffen 30 Millionen oder 10 Proz. auf Kalisalze; im Tüngergesckäst der Deutschen   LandwirtschastS-Gesellschaft nehmen sie mit 7(5,4 Proz. den ersten Platz ein. Den Provisionen. die ihr daS Kalisyndikat gezahlt hat. verdankt die Deutsche   LandwirtschastS-Gesellschaft ihr Vermögen von jetzt 3.2 Mrllionen, und auch ihre anderen Leistungen werde» zum große» Teil daran» bezahlt. Für diese schönen VermittlunflSprofite mußte die Deutsche  Landwirtschaftsgesellschast sich völlig in den Reklamedienst des Kalisyndikats stellen: Räch dem Bertrage vom Jahre 1902 sollten die Propaganda- gelder«in erster Linie zur Förderung einer rationellen Düngung, insbesondere mit Kali" undzur Berbreilung der Kenntnis der zweckmäßigen Anwendung der Kalisalze" dienen. Da» konnte»»an sich noch gefallen lassen. Roch Ablauf de» Bertrage» wurden (1905) die Propagandagelder auf daS 2-, 3-, 4«, 5 fache erhöht und die Bestimmungen darüber in einem geheimen Rebenverirage auf-' genommen. Nach dem neuen Bertrage(1910) blieb ihre Höhe) unverändert und im Vertrage selbst wurde festgesetzt, wa» ibre Aufgabe fei. Die Körperschaften mußtet» sich verpflichten, für die Steigerung des Ad- satzeS der Kalifalze durch Versuch»-, litera« rische BortragStatigkeit unablässig Sorge* zu tragen", d. h. fie mußten, selbstverständlich unter Berschweigung der Tatsache, daß diese. Leistungen vom Kalisyndilaj bezahlt werden. ihre versuchStätigleit, die tandwirtschaftsichen Zeitungen und die Wanderlehrtätigkeit in den Dienst der Reklame für da« Kalisyndikat stellen; überdies muhten sie sich die demütigende Borfchrift gefallen lassen,dem Kaltsyndikat eine» Nachweis der Verwendung vorzulegen". Nach dem Bertrage von 1902 lounten die damals viel geringeren Propaganda- gelder auch zur Förderung der rationellen Düngung im allgemeinen »nd zur Berbreilung von Kenntnissen darüber vertoendet werden. also auch dazu, die Landwirte vor Amvendung der Kalisalze dort, wo fie wukuugslo» oder schädlich sind, zu warnen. Nach der neuen Bestimmung durfte die» alle« nicht geschehen; dir Gelder dursten nur zur Steigerung des Absatzes von Kalisalzen verwendet werden, also zu Rellameversuchen, Reklame- artileln und Rrllame Vorträgen. Diese VerwagS- bestimmung, die mit Grund da» Licht der Oeffeutlichkeit zu scheuen hatte, wurde ängstlich geheim gehalten, wie denn auch der ganze Kalivertrag nur wenigen zu Gesicht ge­komme» ist. Eine nette Bloßstellung der Deutschen Landwirtschafts- gesellschaft  . Jahrelang sind ihreVerdienste" von den agrar- konservativen Blättern, vomehmlich von dem Jntelligenzblatt des Bunde  « der Landwirte, derDeutschen Tageszeitung". mit den schönste» Phrasen gepriesen worden und nun stellt sich heraus, daß auch an dieser agrarischen Musterinstitutton manches wurmstichig ist._ Nicht scharf genng! Die Scharfmacherpreffe hat melancholische Anwandlimgen, dleweilen ihr beim Moabiter   Prozeß die Felle so schön fort- geschwommen sind. Wie gern hätte sie die Gozialdemokratte als Organisatorin derrevolutionären Vorübungen" entlarvt gesehen. Statt dessen gerieten zahlreiche Polizisten moralisch auf die Anklagebank. Aber die Melancholie ist wie bei Amokläufern auch bei der Scharfniacherpreffe nur das Vorstaditim der Tobsucht. Nur äußert sich die Tobsucht bei den Amokläufern des Scharfmachertnins ungleich bestialischer. Während ein malayischer Kult bei seinem Anfall unter Preisgabe des eigenen Lebens seiner VernichtiingSwut frönt, suchen unsere kapitalistischen Kulis andere derart zum Bliitrausch zu ent­flammen, daß sie sich mit der blanken Waffe aus das aus- ersehene Opfer, daS arbeitende Volk, stürzen. So speit die Staatsbürger-Ztg.", nachdem sie über dieempfindsamen Aesthetiker" gehöhnt, die die Taten deS PolizcisäbelS und Gummiknüppels maßlos und empörend gesunden, ihre Galle in der Aufreizung aus: Mögen die' Regierungen sich endlich bewußt werden, daß nur eiserne Strenge den Uebermut der Sozialdemokratie bändigem kann,«ins daß in da» rot« Sammelbecken niedriger und cntartetcr Rasse scharfe Lange gegossen werden muß." Die Roheit der Gesinnung paart sich hier mit dem Idiotismus der AuSdrucksweise so einzigartig, daß selbst die Post" mit dergleichen Ergüssen nicht zu konkurrieren ver- mag. Immerhin bringt es auch dieS Scharfmacherorgan zu respektablen Leistungen. Gibt eS doch Urteile wie daS folgende von sich: