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verschiedenen Ländern, eine Revue über Ärbeiterrechtsprechung und Ecnossenschastcn, über Gemeindepolitit und Statistik. Die französische   Parteipresse. Eine sozialistische Pregkonferenz wurde am 21. Januar in Paris   abgehalten. Etwa 100 Delegierte vertraten die 4 Tages- zeitungenL'Humamte"(Poris),Le Midi Sozialiste"(Toulouse  ), ..2e Droit du Peuple"(Grenoble  ),Le Populaire"(Limoges  ) und 60 von den 75 wöchentlich oder seltener erscheinenden Blättern. Die Auflage der Tagespreise ist 130 000, der übrigen 200 000. P o i s s o n berichtete namens der vorbereitenden Kommission über die Schaffung eines Pressebureaus, Longuet über die Einrichtungen der deutschen   Parteipresse: Pressebureau, Korrespondenzen. Berein Arbeiterpresse, Cambier über die Zentralisierung des Jnseratenwesens der Wochenblätter. Der Vorschlag eines Zentralwochenblattes in Paris   mit Ausgaben für die cinzelnen Departements, den C o r c o s- Nantes machte, fand keinen Anklang. Renaudel(Humanitö") teilte mit, daß vom 1. Februar an eine Sonderausgabe des Zentralorgams für das Departement Nord   erscheinen wird, und empfahl das gleiche für solche Gebiete, die die Einführung eines eigenen Tageblattes vor- bereiten wollten. Auf Antrag des Parteisekretärs Dubreuilh wurde schliehlich beschlossen: Schaffung eines Pressebureaus für die Wochenblätter, das allwöchentlich einen Leitartikel, parlamentarische, sozialpolitische usw. Wochenübersicht, gelegentlich auch theoretische und Propagandaartikel liefert und abwedelnd von den ständige» Agitatoren der Partei geleitet wird. Die Kosten trägt die Gesamtpartei. Die Fvage eines JnformationsbureauS für die Tageblätter wird deren Redaktionen zur Berichterstattung an die Parteileitung und die nächste Pressekonferenz überwiesen. An die Parteileitung wurde die Organisation des Jnse- Ratengeschäfts überwiesen und ihr Bollmacht zum Abschluß für die Wochenblätter erteilt. Ueber diese Fragen soll eine neue, vor dem Osterkongretz der Partei tagende Konferenz, der auch über die Tätigkeit der sofort zu beginnenden Korrespondenz Bericht zu erstatten ist, beschließen. polüicilicbes, Oericdtlkbes ufro, BrcSlauer Justiz. Am Dienstag erhielt unser Breslauer Parteiblatt als erste »Strafe" im neuen Jahre zwei Monate Gefängnis zu» diktiert. In einer Betrachtimg über den Wahlsieg in Frank» fürt a. O. hatte dieBreslauer Bolkswacht" geschrieben: 'Tie furckübaren Urteile in Breslau  , die unseren in vorderster Reihe stehenden Genossen auf Jahre die Freiheit entziehen wollen, sprechen eine vernehmliche Sprache und zeigen, wie sich die herrschende Macht gegen jeden Angriff zur Wehr setzt. Sollten die harten Urteile gegen Genossen nicht Hunderten, Tousendeu von Breslouer Bürgern die Nöte der Empörung ins Gesicht treiben und ihnen den Schwur abnötigen: Nun erst recht I Ihr köimt den einzelnen fällen, fesseln, nieder­zwingen, uns aber, die Tausende, die Millionen, uns fesselt ihr nickt! Vorwärts darum zu neuer Arbeit, zu neuen Siegenl" Der Breslauer Staatsanwalt, der jederzeit dieBolkswacht" pflichtschuldigstin amtlicher Eigenschaft' liest, übergab daS Blatt sogleich dem LandeSgerichlspräsidentcn. Der Erfolg war: int- liche BrcSlauer Richter, die jemals gegen Sozial» de molraten zu Gericht gesessen halten, sollten beleidigt sein! Die Prozeßsührung wurde einer Kaminer von Richtern zugewiesen, die noch nicht an Prozessen gegen unsere Ge- Nossen   beteiligt waren. In der Verhandlung wurde festgestellt, daß eine ganze Reihe von ParteibläNern den unter Anklage stehenven Abschnitt nach­gedruckt hatte, ohne daß irgendwo außerhalb Breslau  ? eine Anklage erhoben war. Das Gericht blieb aber bei der Meinung, den Richter» sei der Borwurf gemocht worden, sie hätten sich mit ihren Urteilen von der Absicht leiten lassen, Sozialdemokraten unschädlich zumachen und seien dabei einem Druck von oben gefolgt. Der Staatsanwalt beantragte 3 Monate Gefängnis; das Gericht verurteilte unseren Eenosten Wolfs zu zwei Monaten Gefängnis, Was alles grrichtStekannt ist! vom Schöffengericht in Gera   wurde Genosse Drechsler, der verantwortliche derReußischen Tribüne", zu 100 M. Geld­strafe verurteilt. Er soll den Schulvorstandsvorsitzenden Pfarrer Köhler beleidigt haben. Als strafverschärfend nahm das Gericht an: Die Beleidigung entspringe der gerichtsbekannten Tendenz, der bestehenden staatlichen Ordnung eins auszuwischen._ Jugendbewegung. Arieiter-Juzrnd. AiU dem Inhalt der soeben erschienenen Nr. 2 heben wir her­bor: Königlich Preußischer Jugendtrutz. Menschenkunde in alter Zeit. Bon Honnah Lewin. In Dalome. Reiseskizzen ans Schweden  . Bon Gg. Engelbert Gras(Fortsetzung). Chr. F. D. Schubart(Mit Illustrationen). Bon Hoernle(Schluß).. AuS der Jugendbewegung. Jugendbewegung des Auslandes. vom Kriegsschauplatz. DeZ Lehrlings LeidenSchronik. Die Gegner an der Arbeit. Beilage: Mutter Schanettchen und SchlnmpS(Schluß).--- Eine rote Konfirmation.   Der winterliche Wald in seiner Pracht.(Mit Illustrationen.) Winternot in der heimischen Bogelwelt. Von Jürgen Brand. Gedichte von Chr. F. D. Schubart.-- Lücher für die Jugend. Adel. Erzählung von Otto König. krleblliike eines eweimsl verhaftete» llnichuiltige» Meiler;. Wie außerordentlich rückständig die preußische Strafrechts- pflege ist, mußte zu seinem Schaden ein Völlig schuldloser Berliner  Arbeiter erfahren. Würde ein Nomanschriftsteller die Erlebnisse des Glasers Kamin sty mit den preußischen Justizbehörden wahrheitsgetreu verwerte», so würde ihm sicher oer Borwurs gemacht werden, daß er seiner Phantasie die Zügel habe schießen lassen, denn die geschilderten Borgänge kämen in der Praris nicht vor. Und dennoch ist alles, was in den nachfolgenden Zeilen geschildert ist, aktenmäßig wahr. Am 15. Mai 1008 wurde auf Grund einer telegraphischen Anordnung der Staatsanwaltschaft in A l l e n st e i n der Glaser KaminSky in Berlin   verhastet. Weil kein schriftlicher Haft- beseht von Allenstein   eingegangen war, wurde er am Nachmittag deS folgenden Tages vom Untersuchungsrichter wieder entlassen. K., welcher sich keinerlei Uebertretung irgend eines Gesetzes bewußt war, glaubte, daß es sich um eine Personenverwechselung gebändelt habe, und daß die Sache mit seiner Freilassung für ihn erledigt sei. Wie erstaunte er aber, als er nach vier Tagen, und zwar i n d e r Arbeitsbluse und mit der Arbeitsschürze, aber- mals verhaftet und nun beschuldigt wurde, in Gemeinschaft mit einem Tischler Krause in P a s s e n h e i m bei A l l e n st e i n zwei Fahrräder gestohlen zu haben und zu dem Zweck eben Schuppen, in welchem die Räder auf- bewahrt wurden, mittels Nachschlüssels geöffnet zuhaben. Als Beweis wurde dasZeugnis" des Angeklagten Krause angeführt. Der Gedanke, daß der Angeschuldigte am Tage des Diebstahls gar nicht in P a s s e n h e i m gewesen sein könne, war der ostpreußischen Staatsanwaltschaft offenbar gar nicht gekommen; denn sie hat nach der Richtung hin aar keine Unter- fuchung vorgenommen, sondern hat aus Gruno desZeug- Visses" des Mitbeschuldigten die Aerhaftung einfach verfügt. Aber auch als der Verhaftete Kaminsky einen AlibibeweiZ mibot, dahingehend, daß er am 23. April seine Nummerkarte beim paritätischen Sr�eitössKveis ßlalee in Kcrljp habeabstempelnkassen, und daß er am 24. A p r i l e i n e N Termin beim G e w e r b e g e r i ch t wahrgenommen habe, und daß außerdem seineEhefraubezeugenwerde, daß er um die fragliche Zeit in Berlin   gewesen sei, wurde er nicht entlassen, sondern wurde gegen Pfingsten nach Ortelsburg   in Ostpreußen   transportiert. Auf dieser Reise mußte er beim Ucbernachten in den ungezieferreichen Gefängnissen, so in Thor n, auf den Brettervritschen schlafen und kam auf diese Weise fünf Tage und fünf Nächte nicht aus den Kleidern. Als er in Ortelsburg   ankommt, wird ihm mitgeteilt, daß er kein Ge- fangener mehr sei und nach Hause gehen könne. Die Entlassung war schon zwei Tage vorherverfügt" worden, hatte aber den Verhafteten, der sich aus dem Transport befand, nicht er- reicht, weil es die betreffenden Amtsstellen wegen einer solchen Lappalie, wie die Freilassung eines Untersuchungs- gefangenen, nicht für notwendig erachteten, den Telegraphen in Anspruch zu nehmen. Anders war eS bei der zweimaligen unberechtigten Verhaftung. Sie können nach Hause gehe n." Diese Worte bedeuten für St geradezu eine Verhöhnung seiner elenden Lage, denn Berlin  , wo er zu Hause ist, liegt von Ortelsburg   000 Kilometer entfernt, und Geld hatte derselbe, außer ganzen 20 Pfennigen, die er als Untersuchungsgefangener im Ge- fängnis verdient hatte, nicht. K. ging kurz entschlossen den Bürgermeister um Hilfe an. Nach 1 kündigen Wartens und Feilschens gelang es ihm. von dem Stadtoberhaupt eine Mark locker zu machen. Da die Fahrt nach Allenstein   nur 90 Pf. kostet, so behielt er noch 10 P f. übrig zur Stillung des Hungers. In Allenstein   suchte er den Ersten Staatsanwalt auf. Diesen traf er erst nach Tisch an, wäh- rend er bis dahin in den schmutzigen Arbeitskleidern, in Arbeits- schürze, aber ohne Rock, am zweiten Pfingsttag sich aus der Straße aufzuhalten gezwungen war. Mit Mühe und Not erhielt K. vom Staatsanwalt 15 Mark angewiesen, die ihm vom Gerichtssekretär. den er nach langem Suchen endlich gefunden hatte, ausbezahlt wur- den. Um 5 Uhr nachmit-tags konnte er sich endlich etwas zu essen kaufen und um 7 Uhr nach Berlin   abfahren, dort konnte er dann am anderen Nachmittag seine Angehörigen wieder begrüßen. Jetzt stellte KaminSty Anträge: den Tischler Krause wegen wissentlich falscher Anschuldigung zu verfolgen, die Platten von seiner, KaminskyS, photographischen Aufnahme im Gesang- nis zu vernichten, das gegen ihn wegen Diebstahls emgeleitere Strafverfahren einzustellen und ihm wegen unschuldig erlittener Untersuchungshaft die gesetzliche Ent- schädigung zu gewähre». Darauf erhält er den Bescheid, daß Krause zur Beobachtung seines Geisteszustandes sich in' der Strafanstalt zu Graudenz   befindet und daß erst dann v e r- handelt werden soll, wenn derselbe für verhandlungsfähig er- klärt worden sei. Und das, wiewohl Krause wie er später auch zugestanden hat auf dessen Angaben hin Kaminsky ver- haftet worden war, in seiner Geistesgestörtheit falsche Angaben gemacht und außerdem durch das Alibi Kaminskys Unschuld un- zweideutig erwiesen war. Er konnte die Tat nicht begangen haben, weil er zur Zeit der Tat 000 Kilometer vom Tatort ent- fernt gewesen war. Trotz bereits erwiesener Unschuld nahm das Verfahren gegen K. seinen weiteren Gang. Zum 10. September 1908 wurde vor dem Amtsgericht zu Ortelsburg   Termin an- gesetzt. Da K. nicht wußte, wie er die etwa 50 M. betragenden Reisekosten aufbringen sollte, aber wußte, daß er freigesprochen und dann entschädigt werden mußte, so bat er beim Gericht um einen Vorschuß. Sein Antrag wurde abgelehnt, dafür wurde ihm aber eingeschärft, daß seine Anwesenheit im Ter- min unbedingt erforderlich sei. Er ließ sich, um Fahr- geld zu haben, drei Tage Lohn, die er zu fordern hatte, von seinem Meister auszahlen und fuhr nach Ortelsburg  . Dort wurde er die ganze Verhandlung hatte nicht länger wie 10 Minuten gedauert, da die Sache ja klar lag selbstverständlich freige­sprochen. Aber ohne bittere Enttäuschung sollte es auch dieses mal nicht abgehen. Auf der Gerichtskasse erhielt St. keinen Pfennig. Für den Fall, daß ein Angeklagter freigesprochen wird, existiert k e i n F o n d S", wurde ihm bekundet. Kaminsky ging hierauf zum Bürgermeister, bei welchem er nach seiner Frei- lassung schon einmal 1 M. herauszuschlagen vermocht hatte. Aber diesesmal erhielt er schließlich überhaupt nichts, weil er mit den ihm angebotenen 12 M. sich nicht zufrieden geben wollte. Staats- anwaltschaftSrat Raschmann, den K. in seiner verzwei- selten Lage nunmehr im Hotel aufsuchte, streckte ihm schließlich 30 M. aus seiner Tasche vor. Jetzt begann für Kaminsky der Kamps um die Entschädigung; er verlangte für die Zeit, die er in Untersuchung gesessen. 100 M. 80 Pf. entgangenen Arbeitsverdienst, desgleichen Eisenbahnfahrt 36,80 M.. 8.35 M. Zehrgelder und 21.45 M. für entgangenen Ar- beitsverdienst während seiner zweiten Reise zur GerichtSverhand- lung. Das Amtsgericht speiste ihn aber mit 44,90 M. ab. Nach langen Beschwerden erreichte er es, daß er vom Justizministerum in Berlin   noch 83,10 M. erhielt. Mit der Forderung von 21,45 M. wurde er auch hier abgewiesen. T02iales. Ungültige Kellnerinnenverordnung. Für die Stadt Rummelsburg   in Pommern   ist eine Polizei» Verordnung erlassen worden, welche im Z 2 bestimmt:Minder- jährige Personen dürfen als Kellnerinnen nicht dienen, wenn sie nicht die Bescheinigung ihres gesetzlichen Vertreters oder Vor- mundcs besitzen." Wegen Uebertretung der Bestimmung war eine Schankwirtin angeklagt worden. Sie wurde aber von der Strafkammer in Stolp   freigesprochen, weil die beschäftigte Minder- jährige hauptsächlich Stütze für den Haushalt gewesen sei, wenn sie auch nebenbei Gäste bedient und dann Trinkgelder erhalten habe. Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein. Sic machte geltend. das Mädchen hätte doch als Kellnerin angesehen werden müssen. Das Kammergrricht hob das Urteil der Strafkammer aus und verwies die Sache an die Strafkammer zurück. Der Straf- senat folgte hierbei aber nicht dem Grunde der Staatsanwalt- schaft. Er erklärte vielmehr den zitierten 8 2 der Polizeiverordnung für ungültig. Begründend wurde ausgeführt: Tie� Borschrist widerspreche der Gewerbeordnung. Diqe lege zunächst im§ 41 fest, daß die Befugnis zum selbständigen Betriebe eines stehenden Gewerbes in sich begreife das Recht, in beliebiger Zahl Gesellen. Gehilfen, Arbeiter jeder Art und, soweit die Vorschriften des gegenwärtigen Gesetzes nicht entgegenstehen, Lehrlinge an» zunehmen. Derselbe Paragraph sage dann, daß in der Wahl des Arbeitspersonals und Hilssperfonals keine anderen Beschränkungen stattfinden, als die durch das gegenwärtige Gesetz festgestellten. Die Frage, wann Minderjährige zum Gewerbe genommen werden dürfen, ist dann anderweitig festgelegt. Nun könne eine Polizei- Verordnung die Gewerbeordnung nicht irgendwie modifizieren oder einschränken. Daraus folge die Ungültigkeit deS§ 2 der Polizeiverordnung. Gegen deren Gültigkeit sprächen unter anderem auch die Bestimmungen über das Arbeitsbuch. Ferner beweise das Kinderschutzgesetz, daß der Schutz Minderjähriger gegen GesundheitS- und sittliche Gefahren durch Reichsgesetz habe geregelt werden sollen. Wegen Uugülttgkeit könne also§ 2 der Polizeiverordnung hier überhaupt nicht angewendet werden. Gleichwohl könne es nicht ohne weiteres bei der Freisprechung durch das Landgericht verbleiben._ Im vorliegenden Falle sei nämlich mit der Möglichkeit zu rechnen, daß die Bestimmungen der Gewerbeordnung über das Arbeitsbuch verletzt seien, ohne das Minderjährige eine gewerb- liche Arbeit nicht beginnen dürften. Das Urteil des Landgerichts lasse nicht genau erkennen, ob nicht die Kellnerinnentätigkeit über- wog. In dem Falle wäre das Mädchen als gewerbliche Arbeiterin zu behandeln und es hätten die Bestimmungen über das Arbeits- buch beachtet werden müssen, weil das Mädchen pzinderjährig war. In der Richtung fei die SgAe vaHzuprüfey. Etos Industrie und ftandet Der Goldstrom. Der Wechselstrom der Goldzufuhr und des Abflusses fplelk für die Volkswirtschaft eine wesentliche Rolle. Im vergangenen Jahre ist die Ausfuhr stark gestiegen. Der gesamte Zufluß an Gold im Jahre 1910 stellt sich auf 110 025 Kilogramm im Werte von 315 389000 M. gegen nur 90 423 Kilogramm im Werte von 203 300 000 M. im Jahre 1909. Dagegen belief sich der Gold- abfluß im Jahre 1910 auf nur 52 590 Kilogramm im Werte von 133 843 000 M. gegen 92 336 Kilogramm im Werte von 234 409 000 Mark im Jahre 1909. In der deutschen   Goldbewegung des Bc- richtsjahres spielen eine hervorragende Rolle: Großbritannien   mit 209 530 000 M. Zufuhr(davon 178 373 000 M. Feingold) und 14 410 000 M.(fast ausschließlich fremdes Münzgold) an Anspruch an den deutschen   Goldmarkt.  _ GchlsfahrtSkrleg. In dem Augenblicke, wo da? transatlantische SchiffahrlSgescväst wieder ansängt lebhafter zu werden, stellen sich allerlei Schwierigkeiten ein. Neben dem Vorgehen der Regierung der Vereinigten Staaten   gegen die deutschen   Schiffabttsgfssellichaslen ist jetzt noch die Kanadabahn in einen Kampf gegen die Schiffahrts- linieu eingetreten, die bisher den Verkehr ztoiscken Europa   und Nordainerila allein besorgten. Sie betreibt schon seit längerer Zeit neben der Eisenbahn durch Kauada auch Schiffahrtslinien, allerdings nach dem pacifiichen Ozean. Jetzt hat sie auch einige kleine englische  Reedereien angekauft und will ihren Verkehr ausdehnen. Bisher beförderte sie allerdings auch aus eigenen Schiffen die Passagiere, die nach dem kanadischen Hafen Halifax wollten, um sich dann in Kanada   anzusiedeln. Jüngst nun hat sich die Kanada- bahn auch nach den Vereinigten Staaten   ausgedehnt und sich einen Endpunkt in Boston   geschaffen, der dem europäischen Aus- wanderergesldäft näher ist als Halifax  . Nun will sie anch Linien zwischen Boston   und Europa  , vornehmlich England, betreiben. Die englischen SchissabrtSgesellschafien, an deren Spitze die Cunard-Linie steht, wollen sich dies nicht gefallen lassen und hinter ihnen sieben auch die großen kontinentalen Schiffahrtslinien, die mit ihnen den nordatlanttichen Passagepool g-schlossen haben, der Ilnterbietungen verhindern soll. Man' darf aus den Ausgang des Kampfes, der zu- erst zu einem Ratenlriege zu werden droht, gespannt sein, da sich ans beiden Seilen sehr kräftige Gegner finden. Die Börse setzte am Sonnabend die Aktien der deutschen   Schiffahrtsgesellschaften in Er- Wartung dieses Kampfes etwas im Kurse herunter. Die Marktlage am Stahlmarkt kennzeichnet der letzte Situationsbericht des Stahlwerksvcrbandes also: In Halbzeug sind die für das laufende Quartal benötigten Mengen im großen und ganzen abgeschlossen, und die Spezifikationen laufen in be­friedigendem Umfange ein. Der Perkauf für das zweite Quartal wurde heute zu dem bisherigen'Preise freigegeben. Das Aus- landSgeschäst zeigt seit Jahresbeginn etwas mebr Belebung, bc- sonders in Großbritannien  . Im Jnlandsgcschäft von schwerem Oberbaumaterial sind seit den letzten Berichten Acndcrungen nicht eingetreten. Der Auslandsmarkt in Vignolschienen lag nach wie vor gut und brachte weitere größere Abschlüsse herein. DaS Rillen- schienengeschäft verlies entsprechend der Jahreszeit ruhiger, doch ist auf Grund der bis jetzt vorliegenden Anfragen mit einem größeren Auftragseingang gegen Frühjahr hin zu rechnen. Die Vcrkaufstätigkeit nach dem Auslände führte in letzter Zeit zu nennenswerten Geschäften, die allerdings von dem ausländischen Wettbewerb zum Teil stark umstritten wurden. In Grubenschicncn haben sich nun auch die oberschlesischcn Gruben für ihren Jahres- bedarf eingedeckt. Das Auslandsgeschäft, das gegenwärtig etwa? stiller ist, wird wie seither von der fremden Konkurrenz in der Preisbildung beeinflußt. In Formeisen geht die Verkaufstätigkeit infolge der für da? Träge rgeschäst ungünstigen Jahreszeit langsamer vor sich, und die Kundschaft beobachtet für neue größere Abschlüsse noch Zurückhai- tung, obwohl das Baugeschäft für diese? Jahr im allgemeinen als aussichtsvoll bezeichnet wird. Im Auslande liegt da« Form­eisengeschäft in der jetzigen Jahreszeit ebenfalls zum Teil stiller, doch bestehen in einer ganzen Reihe von Ländern gute Aussichten für die Bautätigkeit, namentlich in Großbritannien  , wo nach Bc- endigung der Streiks das Geschäft einen guten Aufschwung ge- nommen hat. Die dortigen Schiffswerften find wieder in vollem Betrieb und sehr gut beschäftigt. Der Auslandsabsatz in Form- eisen in den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres war 04 000 Tonnen höher als in der gleichen Vorjahrzeit. Die Gemeinde als Kohlenlieferantin. Die Sozialisten in Huddersfield, einer nordenglischen Stadt von etwa 100 000 Einwohnern, haben die Kohlenversorgung der Einwohner durch die Gemeinde beantragt. Sie erklären, daß sie als Straßenbahn- Unternehmerin dazu am geeignetsten sei. Durch den Massenbezug würden die Transportkosten bis ins HauS um die Hälfte verringert, insgesamt der Preis um 25 Pf. für den Zentner ermäßigt werden können. Kohlenlieferung mittels der Straßenbahn ist in H. schon lange in Gebrauch. Ueber den Weltverbrauch»in Salpeter bringt dieChemische Industrie  " in Nr. 2 folgende statistische Zusammenstellung, die sie ihrerseits dem Bericht der Firma Henry Buth et Gs« ent- nimmt. In 1000 Tonnen 1910 1909 1908 1907 1904 1901 Europa  ... 1055 1458 1377 1245 1113 1102 Ver. Staaten. 503 309 308 853 274 192 Andere Gebiete 92 05 48 30 35 18 Zusammen.. 2250 1922 1733 1033 1422 1372 Demnach wäre der Verbrauch von Salpeter im Zeitraum 1901 bi» 191» in den Ver. Staaten um 157 Proz. gewachsen, während die gleichzeitige Steigerung in Europa   nur 42 Proz. beträgt. Fast der gesamte europäische   Konsum wird von Chile   gedeckt, da die direkte Einfuhr von Chile   nach Europa   im Jahre 1910 1011 Tausend Tonnen, im Jahre 1909 1404 Tausend Tonne« aus- machte. Davon entfallen auf Deutschland   709(099) Tausend Tonnen. Die Preisbewegung zeigt die fallende Tendenz. So ist der Preis für die Tonne Salpeter gegenüber dem Jahre 1907, in welchem die Salpeterpreise seit dem Beginn des Jahrhunderts am höchsten gestanden hatten, von 1t Pfd. Sterl. 0 Pence auf S Pfd. Sterl 11 Swill. 2 Pence im Jahre 1909 und 9 Pfd. Sterl. 4 Schill. 1 Pence im Jahre 1910 gesunken. Gerichts-Leitung, Gefangenenbefreiung oder Amtsmißbrauch? Ein Rencontre mit dem Polizeiserveanten Beyer führte de« Möbelhändlcr KukieS auf die Anklagebant des Schöffengerichts Köpenick. Er sollte sich der Körperverletzung schuldig gemacht und außerdem versucht hoben, einen Gefangenen zu befreien. Im Termin standen sich zwei Parteien gegenüber. ,dte einander völlig widersprechende Angaben machten. Nach der Aussage des Polizisten Beyer sollte Kukies den Beamten angefallen haben. als letzterer den Sohn des Angeklagten nach der Wache trans- Portieren wollte. Dabei hätte er Beyer nur. um sich zu verteidigen, seinen Säbel gezogen und auch, da K. trotz Aufforderung nicht gegangen, vielmehr immer von neuem auf ihn eingedrungen sei. diesem ein paar Hiebe versetzt. Demgegen- über bekundeten zwei unparteiische Zeugen die Ehefrau, die dem Vorgang ebenfalls von Ansang an beigewohnt hatte, wurde vom Gericht nicht vernommen folgenden Sachverhalt: Beyer wurde von dem Beschuldigten in durchaus ruhiger Weise ersucht, seinen Sohn freizulassen, worauf der Polizeisergcant. der nach Äulies Angabe mit ihm verfeindet ist, ohne weiteres sich auf den Händler stürzte und ihn zu Boden warf. Damit nicht genug, m et noch feifle Joffe ynd schlug auf de« Wehrlosen ein. Ja