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Aus der Partei.

Aus den Organisationen.

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Am 2. Mai besuchte er wieder Kramer und stellte jest fest, daß Ausübung der Schankwirtschaft berurteilt. Dann fourden Schank diefer an Wundrose, Lungenentzündung und Gelenfrheumatismus" gefäße beschlagnahmt und schließlich erfolgte nach vorheriger An­derart erkrankt sei, daß seine Neberführung in das Krankenhaus drohung die Versiegelung der Räume, in denen nach Annahme notwendig sei. Daraufhin wurde Kramer auf offenem Wagen in Eine erfreuliche Entwickelung hatte der stark ländliche Bezirk bas benachbarte Krankenhaus zu Raseburg geschafft. Dort wurde der Behörden ein gewerbsmäßiger Schankbetrieb stattgefunden Oldenburg - Ostfriesland im lekten Quartal 1910 zu ber- Kramer an atutem Gelenkrheumatismus" behandelt. Am 9. Mai haben sollte. Das Oberverwaltungsgericht wies seinerzeit die Klage zeichnen. Er gewann in dieser Zeit 831 männliche und 119 weib- 1907 verstarb er. Als Todesursache wurde von dem leitenden Arzte Jädels als unzulässig ab, weil gegen die Ausführung einer Zwangs­liche Mitglieder. Wenn auch 554 männliche und 73 weibliche Mit- des Ratzeburger Krankenhauses Entzündung des Herzens in maßregel die Klage nicht gegeben sei, die Androhung der Zwangs­glieder ausschieden( reichlich 90 Proz. Abmeldungen nach anderen folge afuten Gelenkrheumatismus" angegeben. Bis zum Unfall maßregel aber nicht angefochten war. Jene frühere Versiegelung Orten), bleibt dem Bezirk immer noch ein reiner Mitglieder war der Verstorbene stets gesund gewesen. Die Witwe, die nun verlor inzwischen ihre Kraft; das grundbuchlich eingetragene Eigen­zuwachs von 323 Mitgliedern. Am 1. Januar 1911 zählte mit vier kleinen Kindern hilflos dastand, stellte bei der schleswig - tumsrecht ging auf den Maurer Jordan über. Nun folgte in er 5969 männliche und 1240 weibliche Mitglieder. holsteinischen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, Settion Der Sozialdemokratische Verein für den 12. fächsischen Lauenburg, den Antrag auf Gewährung der Hinterbliebenenrente neuerer Zeit der zweite Akt der Versiegelung. Der Vorstand des Reichstagswahlkreis( Leipzig - Stadt) hat im ver- für sich und ihre vier Kinder. Der Antrag wurde aber am Zweigvereins Güstebiefe des Deutschen Maurerverbandes hatte gangenen Halbjahr Juli bis Dezember 1910- einen unter den 5. August 1907 abgelehnt mit der Begründung, es sei nicht erwiesen, dem Amtsvorsteher en 9. Januar 1910 ein geschlossenes gegebenen Verhältnissen erfreulichen Fortschritt gemacht; feine Mit- daß Kramer an den Folgen eines erlittenen Unfalles gestorben sei. Vereinsvergnügen mit 2ang angezeigt. Dagegen wurde nichts gliederzahl ist von 3572 am 31. Juni v. J. auf 8882 gestiegen. Die Nunmehr legte die Frau durch das Lübecker Arbeitersekretariat eingewandt. Jedoch machte der Amtsvorsteher den Bereinsvorstand Zunahme beträgt 268 männliche und 42 weibliche Mitglieder. Dieser Berufung bei dem Schiedsgericht für Arbeiterversicherung zu Schles- darauf aufmerksam, daß gelegentlich der Tanzluftbarkeit ein Schant Fortschritt ist um so bemerkenswerter, als der 12. Wahlkreis das wig ein. gewerbe auf keinen Fall ausgeübt werden dürfe; widrigenfalls Zentrum von Leipzig umfaßt, das durch die Niederlegung alter Das Schiedsgericht kam zur Abweisung der Berufung am würden die Räume amtlich versiegelt werden. Das Fest verlief in Wohnhäuser und die Erbauung von Geschäftshäusern ständig an 1. November 1907. Eine Reihe Zeugen, denen unmittelbar nach aller Ruhe und Gemütlichkeit. Man trant Bier, das der Verein Arbeiterbevölkerung verliert. Einschließlich eines Kaffenbestandes dem Unfall von demselben Kenntnis gegeben war, sowie der behan- angeschafft hatte und an die Mitglieder zum Selbstkostenpreise ab­bon 4637 M. betrug die Einnahme im genannten Halbjahr 12 798 delnde Arzt Herr Dr. Leupold waren nicht gehört. Mark, davon aus Beiträgen 7284 M. Für die Bibliothek, die gegen- Auf Returs hob das Reichsversicherungsamt am 1. Mai 1908 gab. Der Vereinsvorstand hielt sich zu diesem Vorgehen, weil es wärtig 7700 Bände umfaßt, wurden 1282 M. aufgewendet; Ent- das Urteil auf und verwies die Sache zur anderweiten Behandlung nicht die Ausübung eines Schankgewerbes darstelle, berechtigt. Zu­leihungen wurden 6926 registriert. An den Parteivorstand sind an das Schleswiger Gericht zurück. nächst wurde auch nichts vom Amtsvorsteher unternommen. Am 1000 M., an das Leipziger Bezirksagitationsfomitee 1100 M. abge­26. Januar aber, also nach mehr als 14 Tagen, versiegelte der liefert worden. Der Kassenbestand beträgt 6058 M. Die Partei­Amtsvorsteher auf Anweisung des Landrats die Räume, in denen genossen hoffen froß aller ungünstigen Verhältnisse das Geschäfts­nach seiner Meinung ein unerlaubter Schankbetrieb erfolgt fei. jahr mit mindestens 4000 Mitgliedern abzuschließen. Die Widerrechtlichkeit dieser Maßnahme haben wir seinerzeit kritisiert.

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Jugendbewegung.

Eine Konferenz der niederösterreichischen Jugendorganisation bot ein erfreuliches Bild. In 34 Zweigvereinen des Reichsver­bandes jugendlicher Arbeiter sind in Niederösterreich 2472 jugend­liche Arbeiter organisiert. Imposante Ziffern liefert die Statistik der Bildungsveranstaltungen; auch die Behörden und Gerichte des Kolportageberbotes. Auf der Konferenz wurde unter waren nicht müßig, und es regnete förmlich Berurteilungen wegen anderem auch die Wichtigkeit der Propaganda gegen den Ifoholismus hervorgehoben.

Dr. Leupold wurde nun vom Schiedsgericht vernommen. Sein Gutachten ging im wesentlichen dahin:

Die Untersuchung ergab eine sehr schwere Wundinfektion ( Wundrose mit Blutvergiftung), septisches Nasenbluten und eine Lungenentzündung hinten. Ich bin der Ansicht, daß die Lungen­entzündung direkt durch den Fall verursacht ist infolge Blutergusses Hmit folgender Entzündung desselben und daß auch die sich später Der Maurer Jordan beschwerte sich und verlangte die Auf­anschließende Endocarditis, welche von Herrn Dr. Berendsen er- hebung der Versiegelung. Der Landrat und der Regierungs­wähnt ist, auf den Unfall zurückzuführen ist. Die rheumatischen präsident in Frankfurt a. D. verwarfen die Beschwerden. Sie be Gelenkschmerzen", von denen die Rede ist, sind meines Erachtens ftritten aus verschiedenen Gründen, daß Jordan überhaupt legiti­ebensowenig wirklich rheumatisch, wie die Endocarditis, sondern miert sei, gegen die Versiegelung vorzugehen. Besonders wurde beide sind zweifellos septischen Ursprungs, das heißt Folgen der behauptet, er sei als Eigentümer vorgeschobene Person( Strohmann), außergewöhnlich schweren Wundinfektion, die von der kleinen, beim in Wirklichkeit hätte der Zweigverein des Maurerverbandes das folge des Falles eine Oberschenkelquetschung, ein Bluterguß in die Verfügungsrecht. alle entstandenen Hautwunde ausgegangen ist. Es ist also in- in Wirklichkeit hätte der Zweigverein des Maurerverbandes das Lunge, mit anschließender Entzündung, eine Hautwunde am Ober­arm mit schwerer Wundinfektion, Wundrose und Sepsis, die zu Ge­lenkschmerzen und malniger Endocarditis mit tödlichem Ausgange Soziales, MAⱭgeführt hat, entstanden. Da Kramer von der Entwickelung der Wundroje mit Sepsis mit ihren anschließenden Folgen- Nasen­Feststellung eines Unfalls durch Seugenausfagen. bluten usw. und in der Lungenentzündung als Baie keine Kennt Der Monteur Wilhelm N. erlitt im Mai 1907 dadurch einen nis gehabt hat und andererseits die Schenkelquetschung bei der schweren Allgemeinerkrankung und der Bettruhe wenig geschmerzt Unfall, daß er beim Gehen mit voller Wucht mit dem Kopf gegen hat, ist es leicht erklärlich, daß er den Unfall bei der Aufnahme im einen eisernen Träger stieß. Die Gewalt des Stoßes war derart, daß N. benommen wurde und sich eine halbe Stunde sehen mußte. Krantenhause nicht erwähnt hat." Am nächsten Tage stellten sich Kopfschmerzen ein, N. ging aber tros der Beschwerden weiter seiner Beschäftigung nach. Dem Rat seiner Ehefrau, einen Arzt zu konsultieren, tam N. zunächst nicht nach. Am 24. April 1908 mußte N. die Arbeit einstellen und wurde bollständig erwerbsunfähig.. Da die geistigen Kräfte des N. völlig geschwunden waren, er seine Angelegenheiten nicht mehr selbst wahrnehmen konnte, wurde die Ehefrau als Pflegerin für ihn

eingefeßt.

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vorgehoben, weil Dr. Berendsen, der Arzt des Krankenhauses, auf diesen Punkt Gewicht gelegt hatte. Die Nichterwähnung des Unfalles im Krankenhause wurde her.

Jordan klagte nun beim Oberverwaltungsgericht, vor dem ihn Rechtsanwalt Wolfgang Heine vertrat. Dieser erörterte eingehend die verschiedenen in Betracht kommenden Rechtsfragen und kam zu dem Schluß, daß auf keinen Fall die Versiegelung aufrechterhalten bleiben könne. Jordan sei sicher legitimiert zur Klage als der grundbuchlich eingetragene Eigentümer. Er sei in seinen Rechten grundbuchlich eingetragene Eigentümer. Er sei in seinen Rechten berlebt. Für ihn sei die Versiegelung auch nicht bloß die Durch­führung einer angedrohten Zwangsmaßnahme, denn ihm gegen­die über sei die Versiegelung gar nicht angedroht worden. Was die zulässige nichtgewerbsmäßige) Bierausschank im Vereinskreise Maßnahme selbst angehe, so stehe hier der( übrigens durchaus vom 9. Januar 1910 fest. Die erst am 26. Januar vorgenommene Versiegelung könne also gar keine Zwangsmaßnahme zu seiner

Diagnose( afuter Gelenkrheumatismus) treffe zu und wenn Dr. Berendsen blieb in einer Gegenäußerung dabei, feine Kramer einen Unfall erlitten habe, so müsse derselbe geringfügig Verhinderung sein und müsse schon deshalb fallen. gewesen sein und stehe mit dem tödlichen Ausgange der Krankheit

in feinem Zusammenhange.

Abweisung des Rentenanspruches. Das Schiedsgericht tam am 4. September 1908 abermals zur

des Regierungspräsidenten auf und setzte die darin aufrechterhaltene Das Oberverwaltungsgericht hob am Donnerstag den Bescheid Dieselbe stellte nunmehr bei der zuständigen Berufsgenoffen­Versiegelung außer Kraft. Es wurde ausgeführt: Der Kläger fchaft für Feinmechanik und Elektrotechnik den Antrag, ihren Ehe­Jordan sei als Hauseigentümer zum Vorgehen im Verwaltungs­mann für die Folgen des Unfalls vom Mai 1907 zu entschädigen, wurde das Gutachten eines Dr. Schlomer überreicht, der zu dem nommen werden könnte, daß die Auflaffung des Grundstücks an Bum zweiten Male wurde Rekurs eingelegt. Der Rekursschrift streitverfahren legitimiert, denn es liege nichts vor, woraus ent­da die Krankheit, die nervösen Störungen, ursächlich auf diesen felben Schluß wie der behandelnde Arzt fam. Das Reichsversiche ihn das Eigentumsrecht nicht übertragen hätte. Konnte aber J. Unfall zurückzuführen seien. Die Genossenschaft lehnte jedoch den rungsamt ordnete umfaffende Beweisaufnahme an. In dieser Anspruch ab, da der Nervenarzt Dr. Pl., den die Genossenschaft befundeten eine Reihe Zeugen, daß von dem Unfall des Kramer als Eigentümer klagen, dann komme es nur auf die Versiegelung hörte, den Zusammenhang der Krankheit mit dem Unfall verneinte. erzählt war. Ein von der Direktion des Lübecker allgemeinen an, nicht auf die Androhung an den Vereinsvorstand. Da außer Der Unfall wurde als nur geringfügig angesehen. Gegen den ablehnenden Bescheid der Genossenschaft wurde Bebes Krankenhauses, Herrn Professor Dr. Roth, erstattet und kam die Versiegelung vom 26. Januar keinen anderen Zwed haben Krankenhauses erfordertes Obergutachten wurde von dem Leiter dem Schankbetrieb vom 9. Januar nichts weiter vorlag, so fonnte 8. rufung beim Schiedsgericht für Arbeiterversicherung Stadtkreis biefer in seinem Schluß nach längerer eingehender Begründung zu als einen Betrieb au verhindern, der 14 Tage vorher erfolgt war. Berlin eingelegt. Der von N. zuerst tonsultierte Arzt kannte dem Schluß, daß der Tod Kramers durch Unfallfolgen erfolgt sei. den Patienten von früher her. Er war der Ansicht, daß ein Zu Das sei ein Widerspruch in sich selbst, der zur Aufhebung der Ber­fammenhang zwischen der Erkrankung und dem Unfall gegeben fei. bes Unfalles gerechnet- entschied das Reichsversicherungsamt, daß Am 15. März 1910 also nach beinahe drei Jahren vom Lage flegelung führen müsse. Desgleichen der Vertrauensarzt der Landes- Versicherungsanstalt hier ein entschädigungspflichtiger Unfall vorliege und erkannte der 3ft ein Konzert eine einer Zanzmusik ober einem Ball ähnliche Berlin , Dr. Fr., gelegentlich der Untersuchung infolge eines In- Witwe und ihren vier Kindern die Hinterbliebenenrente zu. balidenrentenantrages. Nun hob ein Kampf um die Höhe der Rente an.

Das Schiedsgericht holte nunmehr ein Gutachten vom Geh. Med.- Rat Dr. 2. ein. Dieser Arzt erklärte:

Die Forderung des nachgewiesenen zeitlichen Zusammen­hanges ist durchaus nicht erfüllt. N. . hat nach feinen Unfall weiter gearbeitet, erst beinahe ein Jahr später ist er zum Arzt gegangen. Wenn N. unmittelbar im Anschluß an seinen Unfall nervös ertrantt wäre, so würde ich unbedent­lich den Zusammenhang für gegeben betrachten." Das Schiedsgericht wies auf Grund dieses Gutachtens die Berufung zurüd.

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Lustbarkeit?

Die Berufsgenossenschaft legte der Berechnung der Rente nur Von der Entscheidung dieser Frage hing der Ausgang eines Demgemäß tam den Bestimmungen der§§ 16 und 17 des bandwirt- Mansfeld wegen Uebertretung der Verordnung vom 27. Oktober den Jahresverdienst gewöhnlicher ländlicher Arbeiter zugrunde. Strafverfahrens ab, das gegen den Musikdirektor Böhnert aus schaftlichen Unfallversicherungsgefeges zufolge der von der höheren 1905 eingeleitet worden war. Diese Verordnung des Oberpräſi­Verwaltungsbehörde für den Bezirk Lauenburg zugrunde gelegte denten der Provinz Sachsen enthält gleich den in andern Provinzen Jahresarbeitsverdienst dort beschäftigter ländlicher Arbeiter in erlassenen Verordnungen zum Schuße der äußeren Heilighaltung Frage. Das war aber nur ein Betrag von 500 m. pro Jahr. Mit der Sonn- und Feiertage die Bestimmung, daß die in Gastwirt­hin sollte die Witwe für sich und ihre vier Kinder nur je 60 m. schaften veranstalteten Tanzmusiken, Bälle und ähnliche Luftbar. Rente pro Jahr, im ganzen also 300 M. erhalten. teiten, auch wenn sie in geschlossenen Gesellschaften stattfinden, an Nunmehr wurde Rekurs beim Reichsversicherungsamt ein­Der Verstorbene war aber sogenannter Haushalter. Das heißt, Sonn- und Feiertagen nicht vor drei Uhr nachmittags beginnen dürfen. gelegt. In der Retursschrift wurde darauf hingewiesen, daß N. er hatte gewisse Borgefeßtenqualifitation. So 3. B. mußte er die furze Zeit nach dem Unfall anfing über Kopfschmerzen zu klagen; Aufsicht über die vorkommenden Arbeiten ausüben, besonders beim daß im Laufe weniger Monate feelische Depression eintrat und Melfen, der Fütterung des Viehes, das Kühlen der Milch regu­N. ein ganz verändertes Gebaren zeigte. Die Annahme des von lieren, die Pflege der Weiden lag ihm ob, auch mußte er die Ded­der Genossenschaft gehörten Arztes Dr. Pl., daß es sich offenbar und Geburtsregister des Viehes führen usw. usw., Arbeiten, die nur um einen geringfügigen Unfall gehandelt habe, werde durch erlernt sein wollen, und für die auch tatsächlich Kramer eine ge­das Zeugnis des Mitarbeiters des N. widerlegt. Die Mitarbeiter wisse Lehrzeit früher auf einem anderen Gute durchgemacht hat. wurden vom Reichsversicherungsamt vernommen und bekundeten, Es war ein besonderer schriftlicher Dienstvertrag mit seiner Guts­daß N. mit aller Wucht gegen den Pfeiler lief und nach diesem herrschaft geschlossen, in dem die von ihm zu leistenden Arbeiten Stoß wie geistesabwesend war. Des weiteren wurde bekundet, und Beaufsichtigungen genau figiert worden waren und ein Lohn daß. N. in der Folgezeit immer wieder über Kopfschmerzen flagtc. bon etwa 1300 m. inklusive aller Nebeneinnahmen berein= Das Reichsversicherungsamt übermittelte die Atten mit den bart war. Zeugenaussagen dem Geh. Med- Rat Dr. L. mit der Anfrage, ob Die dahin gerichteten Darlegungen des Arbeitersekretariats er nunmehr zu einer anderen Auffassung über den Zusammen hatt.n Erfolg. Die Berufsgenossenschaft hob am 4. August 1910 hang zwischen Unfall und der Krankheit tomme. ihren Bescheid vom April wieder auf und bewilligte den inter­Geh. Med.- Nat Dr. 2. erklärte nunmehr, daß, wenn die An- bliebenen eine Rente gemäß einem Jahresarbeitsverdienst von gaben der Mitarbeiter als zutreffend angesehen werden, auch ber 1275 M. Danach erhält sie für sich und jedes Kind je 153 m., im ursächliche Zusammenhang zwischen Krankheit und dem Unfall ganzen also 765 M. jährlich. Die Rente vom 9. Mai 1907 ab murde anzunehmen fei. nachgezahlt.

Das Reichsversicherungsamt verurteilte nunmehr die Berufs­genossenschaft zur Entschädigung. Für unser Leser ergibt sich aus diesem Fall wiederum die Mahnung, bei derartigen Unfällen sofort einen Arzt zu Nate zu ziehen. N. wäre sicher abgewiesen worden, da er nach seinem Unfall feinen Arzt fonsultierte, wenn nicht zufällig durch die Beugenaussagen seiner Mitarbeiter einwandfrei nachgewiesen wer­den konnte, daß der Unfall erheblicher Art war und daß N. nach dem Unfall über Kopfschmerzen klagte.

Jahre langer Kampf eines Landarbeiters um eine Hinterbliebenenrente.

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Der Fall zeigt, wie ungeheuer leicht es einige Aerzte und Schiedsgerichte mit Gutachten in Unfallsachen nehmen, und wie ungeheuer schwer die Durchführung eines Mentenanspruchs für die Witwe und Kinder ist. Er beweist aber auch, wie notwendig eine unentgeltliche Rechtshilfe der Unbemittelten ist und wie segens reich sich unsere Arbeiterfekretariate erweisen. Ohne deren Hilfe wäre die Frau wohl niemals in den Besitz der Rente gelangt.

sbms Gerichts- Zeitung.

Zum Lichtenberger Urteil gegen bie Jugendbewegung.

Maifeier im Basemannschen Lokal zu Selbra vertraglich die Musik Herr Böhnert hatte am 1. Mai bei der sozialdemokratischen Maifeier im Basemannschen Lokal zu Helbra vertraglich die Musik zu stellen. Die Straffammer in Eisleben als Berufungsinstanz berurteilte ihn wegen Uebertretung der zitierten Bestimmung zu einem Sonntage, schon vor 3 Uhr nachmittags begonnen habe. Die einer Geldstrafe, weil das Konzert seiner Kapelle am 1. Mai, Etraftammer ging davon aus, daß ein Konzert eine Veranstaltung wäre, die einer Lanzmusik oder einem Ball ähnlich sei. Revision statt und sprach ihn frei. Begründend wurde ausgeführt:

Das Kammergericht gab der vom Angeklagten eingelegten Die angezogene Bestimmung könne auf das Konzert nicht ans gewendet werden. Ein Konzert fei nicht eine Luftbarkeit, die einer Tanzmusik oder einem Balle ähnlich sei. Mit dergleichen ähnlichen" Veranstaltungen meinten die Verordnungen über die äußere Heilighaltung der Sonn- und Feiertage Karnevalsberan­ftaltungen, Mastenzüge und ähnliches. Nun enthalte die Ver­ordnung allerdings noch eine Bestimmung, wonach während der für den Nachmittagsgottesdienst festgefeßten Beit, foweit sie nicht über drei Uhr nachmittags hinausreiche, Musitaufführungen nicht gestattet seien. In Selbra gebe es aber teinen Nachmittagsgottes­dienst. So scheide diese Bestimmung auch aus und ber Angeklagte müsse ohne weiteres freigesprochen werden.

Verfammlungen.

Zu einer imposanten Kundgebung gegen den preußischen Beamtenstaat tam es am Dienstag im Moabiter Gesellschafts­haus" in der Wiclefstraße. Dort sollte Genosse Ledebour über das Thema Volksstaat oder Beamtenstaat" sprechen. Gerade die Bevölkerung von Moabit hat ja über den Beamtenstaat ihre

Am 27. April 1907 morgens 4% Uhr ging der Haushalter Gegen das am lebten Dienstag gefällte Urteil ist von den eigenen Erfahrungen machen können. Was Wunder, wenn sie in Philipp Kramer in Blieftorf( Herzogtum Bauenburg) von seiner erstaunlicherweise Verurteilten Berufung eingelegt. Das Lichten- Maffen herbeiströmte. So füllte sich denn rasch der große Saal, Wohnung nach dem gutsherrlichen Stall, um dort die Milch zur berger Tageblatt" berichtet in seiner Freitagnummer über den bis er die Menge der Erschienenen nicht zu faffen vermochte. Noch Bersendung nach der Stadt zu beaufsichtigen. Er trug dabei mit Prozeß unter Fortlassung alles Wesentlichen und unter Lob- ein Saal mußte zur Hilfe genommen werden. Und dann noch einem Kuhfütterer gemeinschaftlich schwere Kübel mit Milch nach preisungen der Lichtenberger Kriminalpolizei. Ganz besonders einer. In brei Sälen staute sich schließlich die Menge von 5000 einem Wagen. Bei dieser Tätigkeit kam er auf dem glatten Boden arg hat es das Blättchen oder seinen kriminalpolizeilichen Ein- Perfonen. Neben dem Genossen de bebour mußten als Redner des Kuhstalles zu Fall und stürzte mit der linten Geite auf den bläser verschnupft, daß wir in Unkenntnis des Polizeiranges des noch die Genossen Liepnis und Dr. Moses einspringen. Alle eifenbeschlagenen Rübel aufschlagend heftig hin. Er ging darauf Beugen Baumann diesen als Wachtmeister bezeichnet hatten. Das Rebner fanden bei ihrer Kritit des preußischen Beamtenstaates nach seiner auf dem Gute belegenen Wohnung und erzählte seiner Blättchen schreibt:" Der Vorwärts" glaubt sich für diese Ver- natürlich braufenden Beifall. Hochbefriedigt von dem Verlauf der Frau den Vorfall, wobei er sehr über andauernde und heftige urteilung an dem Kriminalkommissar Baumann dadurch rächen über Erwarten gelungenen Maffenfundgebung verließen dann die Schmerzen in der linken Geite und besonders im linken Schenkel au fönnen, daß er ihn in einem Bericht als Wachtmeister bezeichnet." Teilnehmer derfelben den Schauplatz der imposanten Demon flagte. Seine Schmerzen wurden bald so schl mm, daß er sich au Beilige Einfalt! Bußvoll entheben wir hiermit den Herrn Bau- ftration. Bett begeben mußte und die Frau den Inspektor des Gutes holte, mann seines Wachtmeisterpostens. dem Kramer seinen Unfall mitteilte. Es wurde gutsseitig ein Arzt Herr Dr. Leupold- rumesse telephonisch herbeigerufen. Er erschien um Uhr nachmittags und stellte starte Kontufion am linken Oberschenkel" fest. Weitere Körperteile hatte der Arzt nicht unter sucht. Am 29. April 1907 ersuchte die Ehefrau Kramer wiederum den Inspektor um ärztliche Hilfe, da sich der Zustand ihres Mannes ver. schlechtert habe. Er fieberte und spudte auch Blut. Der Arzt wurde erst zum 30. April bestellt. Dieses Mal fonstatierte der Arzt

Armrose"

Entfiegelung des Gewerkschaftshauses in Güstebiefe. zahlreich vertretene organisierte Arbeiterschaft ein eigenes Seim In Güstebiese in der Neumark hatte sich bekanntlich die dort geschaffen. Der Maurer Jädel, damals der grundbuchlich einge tragene Eigentümer, erhielt aber für die Versammlungsräume die Schanktonzession nicht. Man trant dort aber doch öfter Bier. Jädel wurde darauf wiederholt im Jahre 1906 wegen unbefugter

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Sozialdemokratischer Zentralwahlverein für den Neichstags. wahlkreis Arnswalde Friedeberg, Ortsverein Berlin . Heute Sonntag, nachmittags 3 Uhr, bei Paul Thimm, Tilfiter Straße 79: in Deutschland ( E.. 26). Offenbach a. M. Berwaltungsstelle Berlin II. Generalversammlung. Gäfte willkommen. Zentral- Kranken- und Begräbniskaffe für Frauen und Mädchen Sonntag, 29. Januar, abends 6 Uhr, im Lokale von J. Saß, Hornstr. 2: Versammlung. Filiale Berlin 2. Sonntag, 29. Januar, vormittags 10 Uhr, bei Voigt, Allgemeine Kranken- und Sterbekasse der Metallarbeiter Badstr . 58: Mitgliederversammlung.