Antrag funi aber Wenig Gegenliebe und Kar auch forme? uflzu» länglich, da die Auskunft nur auf Anfordern der Steuer- be Horde erfolgen sollte. Das Richtige wäre, wenn di» Banken verpflichtet wären, von selbst der Steuerbehörde über diese Dinge Auskunft zu geben. Ein solcher Zwang für die Bankinstitute wäre allein ein gerechter Ausgleich für den§ 23. Und wenn man fürchtet, das Kapital würde dann auswandern, so ist das bezeich- nend für das Matz von„Patriotismus", das man diesen Klasse» zutraut.(Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten.) Ueber 2 Millionen beträgt weiter die Zahl derjenigen, die ein Einkommen von SOl) bis 1200 M. haben.(Hört! hört!) Dabei haben selbst Nationalliberale zugegeben, dah heute ein Einkommen von 1200 M. dasselbe bedeutet, wie früher 900 M. Die geringe Verbesserung ihres Geldeinkommens haben die Mil- lionen von Proletariern auch nur durch den zähen Kampf der Gewerkschaften Erreicht.(Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten.) Und in Wirk- lichkeit hat sich ihre Lebenslage bei der Verteuerung aller Ver- hältnissc überhaupt sicht gehoben. Angesichts dieser Tatsache zeugte eS von eigenartigem Geschmack, daß neulich gerade ein„Arbeiter- Vertreter" des Zentrums nicht genug von der angeblich großen Hebung der Lage der Arbeiter usw. sprechen zu können glaubte. Die Lage der Arbeiter, kleinen Handwerker und Bauern könnte wesentlich gebessert werden, wenn die Besitzenden ein paar hundert Millionen Stenern mehr zahlen würden. Das Einkommenwachs- tum ist bei den Klassen über 3000 M. erheblich höher gewesen, als bei den Einkommen unter 3000 M.. Und noch viel deutlicher zeigt sich dies Verhältnis bei den Vermögen. In einigen wenigen Händen sind die kolossalsten Vermögen angesammelt. Statt hier einen sozialen Ausgleich zu beantragen, polemisieren die Zentrumsarbeiter hier unter dem Beifall der Rechten gegen die Sozialdemokratie.(Sehr wahr l bei den Sozialdemokraten.) Als ganz lächerlich stellt Herr Gro- nowski das Verlangen hin, daß jeder ein Einkommen von 1200 M. haben solle. Gefordert war nur, daß alle Arbeiter in der Lage wären, all dir Kulturbcdürfnisse zu befriedigen, die man heute mit einem solchen Einkommen befriedigen kann. Wenn ein Ar- beitervertreter des Zentrums darüber lacht, so beweist das nur den sozialpolitischen Bankerott des Zentrum?. (Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten.)— Den Landräten als Vorsitzenden der Einfchätzungskommissionen bringen wir kein Ver- trauen entgegen. Hier müssen, wie in Charlottenburg , steuertech- nisch vorgebildete besondere Beamte angestellt werden.(Sehr rich- tig! bei den� Sozialdemokraten.) Die Erfahrung beweist, daß gerade im Osten unter der Herrschaft der Landräte die Steuer- Hinterziehungen am größten sind.(Hört! hört! bei den Sozial- demokraten.) In vielen Bezirken, wie z. B. in Hessen , werden die ländlichen Kleinbetriebe viel stärker zur Steuer herangezogen als die größeren. Darüber sind die Bauern mit Recht e m p k z t und werden Ihnen bei den Wahlen schon die Quittung geben.— Nicht nur die Einkommen bis 1200 M., sondern möglichst bis 1600 M. sollten von der staatlichen Steuer frei bleiben, zumal die Kommunalsteuer an die Grenze der StaatSsteuer nicht gebunden ist. Hat doch selbst die Regierung zum Teil die Zuschläge erst von 7600 M. ab gefordert, und erst die Mehrheit diese? HauseS war unsozial genug, die Zuschläge schon von 1200 M. ab zu be- schließen. Jn� einer Zwangslage waren Sie dabei durchaus nicht, Sie hätten an den Pfründen der Geistlichkeit genug sparen können.(Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten.) Wir fordern Steuerentlastung für die Minderbemittelten und stärkere Heran- ziehung der Besitzenden, wie daS der sozialen Gerechtigkeit ent- spricht. Freilich, eine Besserung auch in dieser Richtung wer- den wir nicht erreichen, bevor nicht das schnöde Geldsackwahl- recht hinweggefegt ist.(Bravo ! bei den Sozialdemokraten.) Höerauf vertagt das Haus die Weiterberatung auf Sonn- abend 11 Uhr.(Außerdem: Etat der Handels» und Ge» Werbeverwaltung.) .Schluß 4% Uhr. _ parlamentarifched* Aus der Reichsvers, chcrungsordnungS-Kommtsfio«. Sitzung vom Freitag, den 24. Februar 1911. Von den Abschnitten, die zur besonderen Beratung zurückge- stellt worden sind, wurde zunächst daS Recht der Ausländer behandelt. Die Subkommission hatte Anträge über das Ruhen der Rente vorgelegt, nach denen die Krankenhilse, Rente usw. in allen Zweigen der Arbeiterversicherung für berechtigte Ausländer ruht, solange sie wegen Verurteilung n> einem Strafverfahren aus dem Reichsgehiet ausgewiesen sind. Das Gleiche gilt für berechtigte Ausländer, die aus Anlaß der Verurteilung in einem Strafver- fahren aus dem Gebiete eines Bundesstaates ausgewiesen sind, solange sie sich nicht in einem anderen Bundesstaate aufhalten. Ferner soll die Bestimmung für die Krankenversicherung ein- gestellt werden: Gibt ein Versicherter nach Eintritt des Versiche- rungsfalleS seinen Aufenthalt im Inland«uf, ohne daß die Krankenhilfe ruht, so kann ihn die Krankenkasse dafür durch ein- malige Zahlung abfinden. Diese muß dem Werte der Kassen- Icistungen entsprechen, auf die er im Inland nach der Voraussicht- lichen Dauer der Krankheit Anspruch haben würde. Hierbei sind für Krankenpflege drei Achtel des Grundlohnes anzusetzen. Eine lebhafte Aussprache fand statt über die Entrechtung der Hinterbliebenen. Die Subkommission hatte für die Unfallversicherung borge- schlagen, in die Vorlage die Bestimmung einzufügen, daß die Hinterbliebenen eines Ausländers, die sich zur Zeit des Unfalls nicht gewöhnlich im Inland aufhielten, keinen Anspruch auf die Rente haben. Der Bundesrat kann dies für ausländische Grenz- gebiete oder für Angehörige solcher auswärtiger Staaten aus- schließen, deren Gesetzgebung eine entsprechende Fürsorge für die Hinterbliebenen durch Betriebsunfall getöteter Deutscher gewähr- leistet. Die Sozialdemokraten wiesen darauf hin, dah eine solche Bestimmung die geltenden Versicherungsgesetze enthalten. Tie Regierungen haben aber die Bestimmung in ihren Entwurf nicht aufgenommen, weil ein solches Ausnahmerecht zu unerträg- lichen Härten geführt habe. Sie beantragten daher, daß der An- trag der Subkommission abgelehnt oder, wenn er angenommen werden sollte, den Hinterbliebenen wenigstens das Recht auf Ent» Schädigung belassen werde, das sie mit anderen Gesetzen haben. Für die Hinterbliebenenversicherung schlug die Subkommission vor, daß der Anspruch der Hinterbliebenen eines Ausländers, die sich zur Zeit seines Todes nicht gewöhnlich im Inland aufhielten, sich auf die Hälfte der Bezüge ohne Reichs- zuschuß beschränkt. Auch hier kann der Bundesrat die Beschränkung für ausländische Grenzgebiete oder für Angehörige solcher aus- wärtiger Staaten ausschließen, deren Gesetzgebung eine ent- sprechende Fürsorge gewährleistet. Außerdem aber soll der berech- tigte Ausländer, der sich freiwillig gewöhnlich im Auslände auf- hielt, mit dem dreifachen, oder sofern es sich um eine Waisenrente handelt, mit dem anderthalbfachen Betrage seiner JahreSrente ab- gefunden werden. Die Sozialdemokraten bekämpften nachdrücklich diese schwere Schädigung der ausländischen Arbeiter, die nach dem gel- tenden Gesetze nicht zulässig ist, mithin eine Verschlechterung be- deutet. Sie beantragten, dah der Berechtigte stets mit dem vollen Werte seiner Rente abgefunden wird. Abfindung der Berunglückte» Für die Unfallversicherung hatte die Subkommission beantragt: Die Berufsgenossenschaft kann einen berechtigten Ausländer, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Jnlande aufgibt oder sich ge- wohnlich im Auslände aufhält, wenn er zustimmt, mit dem drei- lachen Betrag feiner JahreSrente, ohne feine Zustimmung mit einem dem Werk seiner JahreSrenke entsprechenden Kahitak ad- finden.— Die Sozialdemokraten beantragten auch hier, daß die Abfindung nur mit Zustimmung des Berechtigten und stets mit dem vollen Wert der Rente erfolgen dürfe. Alle Anträge der Sozialdemokraten werden gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und des Polen abge- lehnt und ebenso die Anträge der Subkommission angenommen. Dann erledigte die Kommission die Anträge, die sich auf die finanzielle Belastung der Arbeiterversicherung beziehen. Die Suv- kommifsion schlug vor, daß fast alle Verbesserungen der ungrnügen- den Leistungen abgelehnt werden sollen. Auch diese Anträge nahm die Kommission gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und deS Polen an. Dagegen wurde die Erhöhung der Invalidenrenten um ein Zehntel für jedes Kind unter 16 Jahren bis zu dem höchstens 1 ü fachen Betrage gegen die Stimmen der Konservativen und des Zentrumsabgeordneten Irl angenommen. Die Unfallversicherung wurde auf die Betriebsbeamten mit einem Jahresarbeitsverdienste bis zu 6999 M. ausgedehnt. Die Wochen- beitrüge für die Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung wurden in der dritten Lohnklasse von 39 auf 32 Pf., in der vierten Lohnklasse von 38 auf 49 Pf., in der fünften Lohnklasse von 46 auf 43 Pf. erhöht. Nächste Sitzung Dienstag. Die Gewerbeordnungskommission des Reichstags. Am Freitag beendete die Kommission die erste Lesung der Regierungsvorlage. Zum ß 134 lag ein Antrag Hennings, Merkel, Manz und Pieper vor. einen Absatz 2 mit der Be- stimmung einzufügen, den Arbeitern bei der regelmäßigen Lohn- zahlung einen schriftlichen Beleg über den verdienten Lohn und die in Abzug gebrachten Beträge auszuhändigen. Dieser Kollektiv- antrag war eine Verbesserung des Zentrumsantrages, der statt des schriftlichen Belegs die schriftliche Abrechnung forderte. Unsere Genossen wiesen darauf hin, daß den Arbeitern mit dem Beleg nicht viel gedient sei; wenn die Abrechnung den Arbeitern die Möglichkeit geben solle, Reklamationen zeitig anbringen zu können, müsse auch mitgeteilt werden, für wie viele Arbeitstage oder Arbeitsstunden die Lohnsumme gezahlt worden sei. Unsere Genossen stellten für die zweite Lesung einen AbänderungSantrag in Aussicht; der Antrag der bürgerlichen Kommissionsmehrhett wurde angenommen. Ohne Diskussion wurden dann die redaktio- nellen Aenderungen zu den§§ 139b und 139h angenommen, ebenso die beantragten Aenderungen zu den Strafvorschriften der§§ 146. 146s. 147 und 169. Der Antrag unserer Genossen, nun in die Beratung der sozial- demokratischen Abänderungsanträge einzutreten, wurde abge- lehnt. Besonders war es das Zentrum, das sich wiederholt gegen eine Beratung vor Beendigung der zweiten Lesung erklärte, Hua der parteL Moabit und Esst«. Am Dienstag erscheint im Verlag der Buchhandlung Vorwärts, Berlin : Moabit . Ein Bild polizeilicher WiMrherrschaft. 43 Seiten. Preis 29 Pf. Die Schrift ist eine kritische Würdigung der Moabiter Prozeß- Verhandlungen, aus denen längere Auszüge gegeben werden. In der Einleitung und im Schlußkapitel wird mit den Versuchen der Bethmann Hollweg , Dallwitz. Zedlitz und Jagow abgerechnet, die Feststellungen der Beweisaufnahme und der Urteile zu bestreiten und die Moabiter Borgänge trotz allem gegen die Arbeiterbewegung aus- zufchlachten. Ein besonderes Kapitel gibt eine Darstellung der Ent- stehung und des Verlaufs der Unruhen. »« » Von der BezirkSkommiffion der fozkaldemokra- tischen Partei für daS westliche Westfalen wird herausgegeben: Der Essener Meineidsprozeß gegen Schröder und Genosseu. ver- Handlungsbericht sowie eine kritische Studie über Entstehung. Ver- lauf und Folgen deS Prozesses. Druck von A. Gerisch. Dort- mund. 64 Seiten. Preis 29 Pf., aus besserem Papier 49 Pf. Die Broschüre gibt ein anschauliche« Bild der Entstehung des empörenden Justizmordes, der jetzt durch das Wiederaufnahmeverfahren aufgehoben wurde. Es wird gezeigt, wie die Arbeiterbewegung des Ruhrreviers den gegen sie gerichteten Schlag parierte und über- wand, so daß statt de« Niedergangs, den ihre Feinde erhofften, kräftige BorwärtSentlvickelung eintrat. Dem Text sind die Bildnisse der unschuldig Verurteilten und ihr Verteidiger beigegeben, der sie im 16 jährigen Kampfe umS Recht tapfer und erfolgreich unterstützte. Pulver für den Wahlkampf. Der Sozialdemokratische Verein Breslau beschloß in außer- ordentlicher Generalversammlung mit Rücksicht auf die bevorstehen- den ReichStagSwahlen die Erhöhung deS monatlichen Beitrage» von 39 auf 49 Pf. für die männlichen Mitglieder. Bei den Frauen erhöht sich der Beitrag von 16 auf 29 Pf. Ein Antrag auf Einführung von Staffelbeiträgen wurde mit großer Majorität abgelehnt, ebenso ein Antrag, über die Beitragserhöhung eine Urabstimmung herbeizuführen. Die bisher alle Vierteljahr zu klebende Wahlfondsmarke fällt weg. Die Einnahme der letzten zwei Quartale betrug 13 673,93 M.. wovon 2339,90 M. an den Partei- vorstand gesandt wurden. Die Agitationskommission für Mittel- schlesien erhielt 1166,99 M. Die Stadtverordnetenwahlen verur- sachten 3933.42 M.. die Landtagsersatzwahl 3119,93 M. Kosten. Als Vorsitzender wurde Parteisekretär Müller, als Schriftführer Genosse N e u k i r ch gewählt. Ter Verein zählt jetzt 8799 Mit- glieder. Nach dem Zuwachs der letzten Wochen darf man bestimmt damit rechnen, daß am 1. Juli 19 999 Mitglieder erreicht sind. Das Parteiorgan, die-Volks wacht*, hat zurzeit 88 890 Auflage._ ReichStagSkandidaturen. Für den 7. badischen ReichstagSwahlkreiS(Offenburg -Kehl - Oberkirch ) ist als sozialdemokratischer Kandidat Stadtrat Georg M 0 n s ch in Osfenburg(Landtagsabgeordneter für die Stadt Lahr ) aufgestellt worden. Für den ersten badischen Wahlkreis(Konstanz -Ueberlingen) ist der Genosse Schtiftsetzer Großmann zum Kandidaten ge- wählt._ Ein OrbnungSman». Der Kassierer der OrtSkrankenkasse in Zeulenroda hat Gelder in Hohe von 2499 M. unterschlagen. Da eS nicht auSge- schloffen ist, daß die Reichsverbandspresse versuchen wird, den Unge- treuen als Sozialdemokraten hinzustellen, wrrd mitgeteilt, daß der betreffende Kassierer, Viehweger, nie einer sozialdemokratischen Organisation angehört hat, sondern Mitglied des mittelständ- lerischen HauSbesitzervereinS war und von sozialdemokratischer Seite stets als Gegner behandelt und bekämpft worden ist, poUzeUiebes, emchtlichcs ukw. Ein Nachdrucksprozeß. In der Magdeburger . Bolks stimme* war im Mai v. I. unter der Rubrik.Vermischtes* ein kleiner Artikel über die . Unendlichkeit*, der aus Anlaß des Erscheinen» de» Halleyichen Kometen geschrieben war. abgedruckt worden. Die Redaltion hatte sich dazu berechtigt gehalten, da fie ihn in anderen Blättern unter der Rubrik.Vermischtes' gefunden hatte und zwar ohne Korrespon- denzzeichen und den Vermerk„Nachdruck verboten*. Der Verfasser der Notiz, Schriftsteller Stauf in Kulmbach , stellte Strafantrag gegen den verantwortlichen Redakteur Genossen Riepekohl wegen im» erlaubten Nachdruck», aber daS Landgericht Magdeburg erkannte am 17. Oktober v.J. auf Freisprechung. Es wurde dem Angeklagten geglaubt, daß er den kleinen Artikel für eine„vermischte Nach- richl* gehalten habe, zumal er in Ton und Ausdrucksweise an alte populäre Darstellungen aus naturwissenschaftlichen Werken erinnere, welche keinem Urheberschutz mehr unterliegen. Jedenfalls könne nicht festgestellt werden, daß der Angeklagte sich bewußt ge- wesen wäre, in das Urheberrecht eines anderen einzugreifen, oder daß er mit dieser Möglichkeit gerechnet habe. Da das Gesetz Vor» s ä tz l i ch k e i t zur Strofbarkeit für erforderlich erkläre, diese aber nicht festgestellt werden könne, so sei der Angeklagte freizusprechen. Die Revision des Staatsanwalts wurde am 23. Februar vom Reichsgericht verworfen. Der Z 38.1 des Gesetzes fordere Vorsätzlichkeit, dadurch sei zugleich Wissentlichkeit und Rechtswidrigkeit umfaßt. Diese beiden Voraussetzungen seien aber im vorliegenden Falle aus tatsächlichen Gründen verneint worden. Jugendbewegung. „Arbeiter-Jugend". AuS dem Inhalt der soeben erschienenen Nr. 3 heben wir hervor: Paul Singer.— Menschenkunde in alter Zeit.(Schluß.) Von Hannah Lewin.— In Dalarne.(Mit Jllustralionen.) Von Engel- bert Graf.— Die Hermannsschlacht, Von Julian Borchardt. — Die Jugendlichen in der Unfallversicherung. — AuS der Jugend- bewegung(Köln , Stuttgart ).— Vom Kriegsschauplatz.— Zur wirt- schaftlichen Lage.— Die Gegner an der Arbeit usw.— Beilage: Wie der Wunn sich krümmte. Erzählung von Erwin Rosen.— Beethoven ols Agitator. Von A. Quist.— Zwei Stätten nieder» deutscher Vacksteinbaukunst.(Mit Jllnstrotionen.) Von L. Lessen.— Bücher für die Jugend. — Der Kürbis und die Eichel. Von Ltto König.— Feigling. Erzählung von Emil Unger. Soziales. Der Urlaub als sittliche Pflicht des Prinzipals. Eine zutreffende Entscheidung fällte in ihrer letzten Sitzung die 2. Kammer des Berliner KaufmannSgerichts. Die Verkäufe«« I. hatte im Juni von dem beklagten Kaufhaus Held 19 Tage Urlaub bekommen. Beim Engagement war ihr der Urlaub zugesagt worden, gleichzeitig mußte sie sich aber verpflichten, sich die Tage vom Gehalt wieder abziehen zu lassen, wenn sie im Laufe des Jahres lünidigt. Als die Klägerin zum 1. Dezember kündigte, wurden ihr auf Grund dieser Vereinbarung 39 M. abgezogen. TaS Kaufmannsqericht sprach der Klägerin die geforderten 39 M. mit folgender Begründung zu: Der Urlaub ist als eine Schenkung anzusehen, denn die Zuwendung erfolgt unentgeltlich, das Gehalt wird ohne Dienstleistung gezahlt. DaS Gericht trage auch keine Bedenken, der Auffassung Raum zu geben, daß der Ur- laub eine Schenkung ist, die einer sittlichen Pflicht entspricht. Diese Schenkungen dürfen nach§ 634 Bürgerlichen Gesetzbuches nicht zurückgefordert werden. Da es sich uni eine sittliche Pflicht handelt, so verstößt naturgemäß eine gegenteilige Abrede gegen die gute» Sitten und ist rechtsungültig. Eine solche Abmachung würde auch das Kündigungsrc cht des Gehilfen in unzulässiger Weise be. schneiden, denn eS ist fraglos, daß, wenn der Prinzipal sich vorbe- hält, das Geld zurückzufordern, wenn der Angestellte kündigt, auf diesen ein Druck ausgeübt wird, der einer Beschränkung der Kündi- gungsfreiheit gleichkommt._ Gebühren für die besondere Benutzung von Bürgersteigen und Straßen dürfen die Gemeinden nicht erheben. Die Gemeinden können nach§ 4 des preußischen Kommunal- abgabengesetzes für die Benutzung der von ihnen im öffentlichen Interesse unterhaltenen Veranstaltungen(Anlagen, Anstalten und Einrichtungen) besondere Vergütigungen(Gebühren) erheben. Die Erhebung von Gebühren hat zu erfolgen, wenn die Veranstaltung einzelnen Gemeindeangehörigen oder einzelnen Klassen von solchen vorzugsweise zum Vorteile gereicht und soweit die Ausgleichung nicht durch Beiträge(§ 9) oder eine Mehr- oder Minderbelaswng (§ 29) erfolgt. Auf Grund der Vorschriften des zitierten Gesetzes hatte die Stadt Höchst a. M. eine Gebührenordnung erlassen, wo. nach Gebühren auch erhoben werden sollen dafür, wenn die Burger. steige und Straßen bei Ausführung von Bauten benutzt werden zum Aufstellen von Baugerüsten, zum Lagern von Baumaterialien und dergleichen. Nachdem die Negierung zu Wiesbaden , Abteilung für Kirchen und Schulen, in Höchst eine katholische Kirche gebaut hatte, wurde sie vom Magistrat auf Grund dieser Gebührenordnung wegen der Aufstellung von Gerüsten usw. zu einer in die Zehn- tausende gehenden Gebühr herangezogen. Die Regierung wollte aber nur 3999 M. zahlen und klagte auf eine entsprechende Er- Mäßigung. Der Bezirksausschuß erkannte auch nach dem Klage? antrage und führte aus: Es fei unzulässig. Gebühre» einzuführen für die Lagerung von Baumaterialien sowie für die Aufstellung von Gerüsten auf der Straße. Der allgemeine Zweck der Straße sei ni-Ä der, zur Aufstellung von Gerüsten usw. zu dienen, sondern sie seien für den allgemeinen Verkehr bestimmt. Eine Ordnung, wie die vorliegend« Gebührenordnung, werde nicht durch§ 4 des Kommunalabgabengesetzes gestützt. Die Gemeinde habe kein Recht, Gebühren zu erheben für die Benutzung der Straßen und Bürger- steige zum Aufstellen von Baugerüsten und Lagern von Baumate- rialien.— Da von der Regierung nur eine Ermäßigung beantragt worden war, konnte nur auf eine Ermäßigung erkannt werden. DaS ObervcrwaltungSgericht erachtete die Entscheidung für ,U. treffend und verwarf deshalb dieser Tage die vom Höchster Mia» gistrat noch eingelegte Revision. Die Hohe des Streitgegenstandes wurde auf 21 999 M. angegeben. Genedts-Leitung. Schmiergelder an Gerichtsberichterstatter. Die Unbestechlichkeit der Presse ist selbstverständliche Voraus. fetzung für die Erfüllung ihrer schweren Pflicht. Dasselbe trifft auf Berichterstatter zu. Ein anständiger Berichterstatter weist Schmiergelder zurück, die ihm angeboten werden, um Berichte in bestimmtem Sinne abzufassen oder die Abfassung von Gerichts- berichten zu unterlassen. Jede anständige Redaktion weift Bericht- erstattern, die dem entgegenhandeln, die Türe. Einen Bericht, der öffentliches Interesse hat. zu unterdrücken, verstößt gegen den An- stand und ist der erste Schritt zu Erpressungen, die gegen Parteien in der Art geübt werden, daß ihnen NichtVeröffentlichung gegen Zahlung versprochen wird. Ob ein öffentliches Interesse an der Veröffentlichung vorliegt, hat allein die Redaktion schließlich zu entscheiden. Ließe sich eine Redaktion dazu herbei, die Nichtver- öffeutlichung von Berichten oder Teilen derselben von Geldvorteilcn abhängig zu machen, so würde ihr Blatt mit Recht zu der Gattung der Revolverblätter gerechnet werden. Um so auffälliger ist. daß die Redaktion eines sich unparteiisch nennenden Blattes, des„Generalanzeigers für Duisburg und Um- gegrnd"» an einen ihr übrigens persönlich unbekannten Bericht« erstatter beim Oberlandesgericht zu Düsseldorf daS Ansinnen ge- stellt hat, Schmiergelder für Unterdrückung eines Berichts anzu» nehmen. Es handelt sich um folgenden Fall: Ein Automobilbesitzer zu Aachen wurde von der Strafkammer de» Landgerichts zu M.-Gladbach. weil er einen Kutscher, der ihm ohne sein Verschulden mit seinem Wagen nicht ausweichen konnte. mit der Huudepettscht in» Gesicht geschlagen hatte, zu einem Monat Gefängnis verurteilt. Er legte Revision gegen diese» Urteil bei dem Strafsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts ein, die am 29. Fbruar d. I. verhandelt wurde. Der dort tätige Gerichtsbericht- erstatter erhielt von der Lokalredaktion des genannten Blattes ein Streiken, das wörtlich wie folgt lautet;
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