Berrn Journalist H. Zimmermann, Berichterstatter beim Kgl. Oberlandesgericht,
Sehr geehrter Herr! Der Mitinhaber der Automobilfabrik R. in Aachen , Herr W., ift bon der Straffammer in M.- Gladbach wegen Körperberlegung zu einem Monat Gefängnis verurteilt worden. Gegen dieses Urteil hat Herr W. Berufung eingelegt, mit der sich nun heute das Oberlandesgericht beschäftigt.
Herrn W. liegt es nun daran, daß Berichte über diese VerHandlung nicht an die Oeffentlichkeit gelangen und ist gerne bereit, die Herren Berichterstatter für ihren Honorarentgang zu entschädigen. Wir hatten uns dieserhalb bereits am Samstag an Herrn Journalist St.- Düsseldorf gewandt, der uns an Ihre Adresse verwies.
Wir bitten Sie, mit Ihren Herren Kollegen Rücksprache nehmen zu wollen und uns telegraphisch mitzuteilen, ob Sie gewillt sind, dem Wunsche des Herrn W. Rechnung zu tragen, Mit bestem Dant
Hochachtend
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Redaktion des General- Anzeiger für Duisburg und Umgegend". Der betreffende Berichterstatter lehnte die ihm gestellte Zu mutung, Schmiergelder für Unterdrückung des Gerichtsberichtes anzunehmen, entschieden ab und wird jekt in Erwägung ziehen, ob er nicht gegen den Redakteur, der diese sonderbare Zumutung an ihn gerichtet hat, Beleidigungsklage wegen Verlegung seiner Berufsehre erheben wird. Eine Beleidigungsklage wegen des schamlosen Anfinnens wäre durchaus am Plaze. Stellt sich dabei heraus, daß noch andere sich unparteiisch nennende Blätter in dieser Weise die öffentliche Meinung zu vergiften und eine unparteiische Bericht erstattung zu unterbinden suchen, so liegt die Brandmarkung solcher Blätter im öffentlichen Interesse. Die anständige Breffe ohne Unterschied der politischen Richtung hat an der Bloßstellung solcher unsauberen Praktiken das lebhafteste Interesse, nicht minder die Berichterstatter und das Publikum.
Der Revolver im Gerichtszimmer.
Witterungsübersicht vom 24. Februar 1911, morgens& Mht.
Stationen
Dieser Ansicht schloß fich Medizinalrat Dr. Hoffmann nicht an. Er bewertete den Angeklagten zwar auch als geistig minderwertig, hielt jedoch den§ 51 nicht für vorliegend. Rechtsanwalt Dr. Puppe, der den Angeklagten verteidigte, machte die Geschworenen darauf aufmerksam, daß sie ohne Rücksicht auf die Ansicht Sachverständiger nach eigenem Ermessen urbeilen dürften und plädierte auf Freispruch auf Grund des§ 51. Die Geschworenen verneinten die gestellte Schuldfrage und der Gerichtshof sprach den Angeklagten frei. Haftpflicht der Stadt für die Verkehrssicherheit auf dem Bürgersteige. Eine 82jährige Frau ist am 23. Oktober 1909 vor einem Grund- Münden stück an der Wasserstraße in Landsberg a. W. dadurch zu Schaden geWien kommen, daß sie über eine 25 Zentimeter breite Eisenplatte fiel, die einen Wasserablauf bedeckte, der den Bürgersteig nach dem Rinnsteine zu durchquert. Die Eisenplatte hatte sich nach einer Seite zu etwas gesenkt und befand sich schon einige Monate lang in einer schiefen Lage.
Die Schadenersatzansprüche der an und für sich noch rüftigen Frau sind vom Landgericht Landsberg a. W. abgewiesen, vom Kammergericht zu Berlin dagegen dem Grunde nach für gerechtfertigt erflärt worden. Während das Landgericht erklärte, daß wegen des fleinen Defektes ein Verschulden der beklagten Stadtgemeinde nicht festgestellt werden könne, folgerte das Kammergericht das Verschulden der Stadt aus ihrer allgemeinen Verpflichtung, für die gegen sei ein mitwirkendes Verschulden der Klägerin nicht an Verkehrssicherheit der Straßen und Wege Sorge zu tragen. Dazunehmen. Den Passanten sei nicht zuzumuten, auf öffentlichen Wegen überall ängstlich mit dem Fuße zu tasten, ob die angebrachten Vorrichtungen auch fest und sicher seien. Wenn die Klägerin auch die schlechte Lage der Platte vorher schon getannt habe, so fönne ihr doch daraus tein Vorwurf gemacht werden, daß sie diesen Zustand bei ihrem hohen Alter, wo Vergeßlichkeit sich stets bemerkbar mache, nicht zu jeder Zeit in Erinnerung hatte.
In der von der Stadt Landsberg a. W. beim Reichsgericht geltend gemachten Revision wurde besonders hervorgehoben, daß fie die Unterhaltung der Bürgersteige den Straßenanliegern zur Pflicht gemacht habe. Das Reichsgericht hat dennoch am Donnerstag die Revision zurückgewiesen.
Aus aller Welt.
Vierfacher Mord und Selbstmord.
Swinemde 737 S Hamburg 739 WSW Berlin 742 S Franti.a M 749 SW
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7 Regen 8 Regen
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4 bedeckt 10
755SB 752 28 Wetterprognose für Sonnabend, den 25. Februar 1911. Etwas fühler, zeitweise aufflarend, borwiegend trübe mit Niederschlägen und langsam nachlassenden westlichen Winden. Berliner Wetterbureau.
Freie Turnerschaft Rixdorf- Britz
Mitglied des Arbeiter- Turnerbundes.
Obiger Verein eröffnet am
Dienstag, den 28. Februar, seine dritte Frauenabteilung und am
Mittwoch, den 1. März 1911, seine dritte Lehrlingsabteilung.
Turnzeiten für beide Abteilungen: abends 8-10 Uhr. Turnlokal: Restaurant Karlsgarten in Rigdorf
Karlsgartenstraße.
Anmeldungen werden in den Turnstunden entgegen genommen.
In Britz , Lokal Rosenfeeterrasse, turnt die zweite Lehrlingsabteilung jeden Mittwoch und die zweite Frauenabteilung jeden Donnerstag von 1,9-11 Uhr. 288/7 Der Vorstand.
Bäckerei- Genossenschaft Berlin . Einsegnungs
Eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht. Glogauerstr. 28.
Am Sonntag, den 5. März, mittags 1 Uhr, findet bei Müller, Rigdorf, Zietenstr. 29, unsere
Aufsichtsrats.
2. Diskussion.
103/13 nicht
3. Entlastung des Vorstandes und Verteilung des Reingewinnes. 4. Revisionsbericht.
Die aufregende Szene, die sich am 12. Dezember v. J. in einem Eine furchtbare Bluttat wurde gestern mittag in dem Ordentl. General- Versammlung Bimmer des Gerichtsgebäudes in der Neuen Friedrichstraße abge- Dorfe Neu- Krausendorf in Oberschlesien entdeckt. Als spielt hat, hatte gestern vor dem Schwurgericht des Landgerichts auf mehrmaliges Klopfen die Wohnung des Erdarbeiters ihr ernstes Nachspiel. Unter der Anklage des versuchten Mordes Leuchner nicht geöffnet wurde, erbrachen die Hausbewohner 1. Bericht des Vorstandes und des Tagesordnung: hatte sich der Schankwirt Theodor Gawolczyk zu verantworten. Der schon bejahrte Angeklagte lebte mit seiner zweiten Frau in oft bis die Tür. Bei ihrem Eintritt bot sich ein entsetzlicher Anblick. au gegenseitiger Prügelei gesteigertem Unfrieden. Die Frage, wen Am Fußboden fand man die drei Kinder des Ehe. die Schuld an diesem Ergebnis trug, wurde von beiden Eheleuten pa ares und an der Wand angelehnt die Leiche verschieden beantwortet. Die Frau hatte die Ehescheidungsflage der Ehefrau. In der Kammer lag die Leiche des eingereicht, in der sie Mißhandlung und Ehebruch geltend machte. Ehemannes Leuchner, der sich ebenfalls das Leben geDer Angeklagte erklärte beim Sühnetermin, daß er sich nicht nommen hatte. Wie bisher festgestellt werden konnte, hat scheiden laffe; seine Frau sei darauf ausgegangen, ihn zugrunde zu Leuchner zunächst seiner Ehefrau und dann seinen drei Kindern richten, er würde ja nie wieder heiraten, aber sie solle nicht noch einen anderen unglücklich machen. In dieser Ehescheidungsfache fand mit einem Rasiermesser den Hals bis auf die am 20. Dezember vor der 39. Zivilkammer des Landgerichts I ein Wirbelsäule durchschnitten. Nach vollbrachter Tat Termin zur Vernehmung eines Zeugen durch den beauftragten berübte er Selbstmord, indem er sich ebenfalls mit dem Richter, Assessor Weise, statt. Der Angeklagte war von seinem Rasiermesser die Kehle durchschnitt. Als man die Anwalt von dem Termin benachrichtigt worden und wohnte dem Leichen auffand, waren sie bereits erstarrt; man nimmt daher Termin bei. Er unterbrach die Bekundungen eines ihm ungünstigen an, daß die Tat bereits in der Nacht von gestern zu heute
Affeffor Weise mehrmals zur Ruhe ermahnt werden mußte. Es
Brand in einem Kino- Theater.
In der Vulkan Roblengrube bei Dewa ist am Donnerstag ein Grubenbrand ausgekommen. Zur Abdämmung des Brandes wurden von den Arbeitern Schußwände errichtet. Hierbei stürzte das Mauerwerk zusammen und fiel auf die Arbeiter, von denen a cht getötet wurden. Bisher war es unmöglich, bis zur Unglüdsstätte vorzubringen.
5. Neuwahl für die ausscheidenden Vorstands und Aussichtsratsmitglieder.
6. Statutenänderung. 7. Verschiedenes.
Der Vorstand. Richard Linder.
Ludwig Ertl.
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Beugen wiederholt durch erregte Bemerkungen, so daß er vom früh erfolgt ist. Ueber die Ursache der grauenhaften Eat Herren- Meden war aber vergeblich, denn der Angeklagte blieb dabei, die Berneh fonnte bisher noch nichts Bestimmtes ermittelt werden. Nach mung und die Aufnahme des Protokolls durch allerlei höhnische Aussage des Gerichtsarztes kann sie nur in einem Anfall Bemerkungen zu unterbrechen. Als ihm eine Ordnungsstrafe an- plöglich ausbrechenden Jrsinns geschehen sein. gedroht wurde, rief er, indem er das Schreiben seines Anwalts aus der Tasche zog:" Det wäre ja noch scheener! Wozu bin id denn da, wozu bin id denn geladen! Det is ja lachhaft!" Damit ver Am Donnerstagabend brach in einem Wander- Kinematographen ließ er das Zimmer, wurde jedoch vom Assessor, der einen Gerichts- Theater, das in dem franzöfifchen Dorfe Marchienne bei Diener nicht zur Verfügung hatte, zurückgeholt und es wurde nun Rouen Vorstellungen gab, ein Brand aus. Unter den etwa eine 24ftündige Haftstrafe über ihn verhängt. Darüber geriet der 120 Besuchern des Theaters brach eine große Angeklagte in große Aufregung. Er rief: Ich weiß gar nicht, was Panit aus. Die Leute drängten nach den Ausgängen, Frau en aus meinem Geschäft werden soll, wenn ich jetzt abgeführt werde!" und Kinder wurden rüdsichtslos zu Boden gePlößlich rief der Gerichtsdiener, der inzwischen herbeigekommen stoßen. Gegen dreißig Personen erlitten Verlegungen, mehrere war: Herr Affeffor, der Mann hat einen Revolver gezogen!" sind so schwer verlegt worden, daß an ihrem Auftommen Affeffor Weise bemerkte auch, daß der Angeklagte einen Revolver, gezweifelt wird. Das Theater brannte vollständig nieder. der, wie sich später ergab, geladen war, direkt auf ihn zielend, in der and hatte. Zum Schießen tam er jedoch nicht, sondern wurde durch den Gerichtsdiener und den gleichfalls sich auf ihn stürzenden Affeffor Weise nach heftigster Gegenwehr überwältigt und der Re bolver wurde ihm entwunden. Als er abgeführt wurde, soll er noch Rebensarten gemacht haben wie:" Der Assessor tann mir den Bucket runterrutschen" und:" Mehr als den Kopf fann es ja nicht foften!" Der Angeklagte behauptet, daß er die Absicht gehabt habe, fich selbst zu töten und bestreitet, daß ein Kampf stattgefunden habe. Zeuge Affeffor Weise schildert diesen Kampf sehr anschaulich; wenn der Schuß losgegangen wäre, dann wäre ihm die Kugel sicher in die Brust gedrungen. Er habe keinen Zweifel, daß der Angeklagte die Absicht gehabt habe, auf ihn zu schießen, glaube aber nicht, daß Drohbriefe, die von Mitgliedern der unter dem Namen die„ Schwarze Eine in New Yort anfäffige Familie erhielt feit einiger Zeit derselbe mit Ueberlegung gehandelt habe, vielmehr in Wut und Aufregung gewesen sei. Rechtsanwalt Dr. Alfred Ballin macht Hand" operierenden Erpressergesellschaft herrührten. Da es den Ergeltend, daß ein Schuß gar nicht losgehen konnte, da der Entlade- preffern trotz der immer dringlicher werdenden Drohungen nicht geflod noch im Revolver stedte. Die Augenzeugen des zur Anklage lang, von der Familie Geld zu erhalten, sprengten sie in der letzten ftehenden Vorganges haben gesehen, daß der Angeklagte auch noch Nacht die Wohnung der Familie in die Luft. während des Kampfes zu seiner Ueberwindung den Revolver mehr- 8 wanzig Personen sind hierbei schwer verlegt mals in der Richtung nach dem Assessor crhoben habe. Der Sachverständige, Hofbüchsenmacher May Barella, begutachtete, daß Explosion aus dem Schlafe geweckt wurden, stürzten halbnackt auf worden. Die Mieter des betreffenden Hauses, die durch die der Entladestock, durch den der Revolver gesichert war, sehr leicht zu die Straße. Bisher ist es nicht gelungen, die an dem Attentat Beentfernen und ein Schuß aus diesem Revolver wohl imstande war, einen Menschen zu töten. Nach Schluß der Beweisaufnahme teiligten festzunehmen. plädierte Staatsanwalt Dr. Weißmann auf Bejahung der Schuldfrage im Sinne des Eröffnungsbeschlusses. Rechtsanwalt Dr. Ballin begründete die von ihm beantragten Unterfragen be treffend Bedrohung mit einem Verbrechen und groben Unfug. Die Verhandlung endete mit der Verurteilung des Angeklagten wegen versuchten Totschlages zu einem Jahr Gefängnis.
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Kleine Notizen.
Bon einem Turmuhrgewicht erschlagen. Der zwölffährige Sohn eines Wächters in Johanneskirchen( Bayern ) wollte die Kirch turmuhr aufziehen. Dabei löfte fich ein Uhr gewicht und fiel auf den Jungen nieder, der zu einer unförmigen Masse zer quetscht wurde.
Das Opfer eines Streites wurde in dem pommerschen Dorfe Beitenhagen ein Arbeiter 8ipte. Im Verlaufe des Streites schlug ihn sein Gegner, der Arbeiter Kurrasch mit einer eifer nen Schaufel über den Kopf, so daß Bipfe tot zu Boden fiel. Der Täter wurde verhaftet.
Neue Erdstöße in der Türkei . In Monastir und Umgebung haben heftige Erdstöße die Bevölkerung in Furcht versetzt. In Krupischtos sind mehrere Häuser eingestürzt. Großfener am Hafen von Cherbourg . Ein großer Brand ent stand am Donnerstagabend auf einem Holzlager am Hafen der franzöfifchen Stadt Cherbourg und dehnte fich bald auf ein ganzes Stadtviertel aus. Bei dem herrschenden Sturm blieben die Anstrengungen der. Rettungsmannschaften erfolglos. Bahlreiche Häuser gerieten in Brand. Bis Freitag nachmittag war es noch nicht gelungen, des gewaltigen Feuers Herr zu werden. Der Schaden wird auf eine Million Frant geschäßt.
Ein roher Neberfall auf eine Krankenschwester lag einer Anklage wegen versuchten Verbrechens gegen§ 177 St.-G.-B. zu Grunde, die den Arbeiter Karl Blankenburg vor das Schwurgericht des Landgericht III führte. Am 12. Mai 1910 war die im Diakonissenhause in Lichtenrade stationierte Krankenschwester B. abens gegen 8 Uhr auf dem Wege, um eine Krankenpflege in der Scharniveberstraße in Reinidendorf anzutreten. Sie fuhr mit der Bahn bis Station Reinickendorf - Rosenthal und da fie ortsunkundig war, erkundigte sie sich, nach dem Wege, der zu ihrem Ziele führte. Der Angeklagte, der diese Frage hörte, erklärte, daß er denselben Weg zu gehen habe, und erbot sich, sie zu begleiten. Das Anerbieten wurde angenommen. Als beide in die Nähe der Naudschen Wiesen gekommen waren, die ziemlich menschenleer find, erklärte der Angeklagte, er habe sich verlaufen, und forderte die Krantenschwester auf, mit ihm quer über die Wiefen zu gehen. Als sie ein Stüd gegangen waren, überfiel er sie plöblich, riß sie zu Boden und versuchte, sie zu vergewaltigen. Als sie laut um Hilfe rief, hielt ihr der Angeklagte den Mund zu und schlug ihr mehrere Male mit der Faust ins Gesicht. Die Krankenschwester vermochte sich den Angriffen zu entziehen. Mehreren Personen, die auf ihre fortgesetten Silferufe herbeieilten, gelang es, den entfliehenden Angeklagten festzunehmen. Die Zeugin B. hat durch die Aufregung einen Nervenchot erlitten und ist acht Tage in ärztlicher Amtlicher Marttbericht der städtischen Markthallen Direktion über Behandlung gewesen. Der Angeklagte wurde während der Unter den Großbandel in den Sentral- Marttballen. Marktlage: Fleisch: fuchungshaft von der sogenannten Gefängnispsychofe befallen und Zufuhr reichlich, Geschäft flau, Preise unverändert. Wild : Zufuhr ohne da er eines Tages in Tobfucht berfiel, auf Antrag des Medizinalrats Bedeutung, Geschäft flau, Breise wenig verändert. Geflügel: Zufuhr Dr. Hoffmann der Charité zur Beobachtung überwiesen. Der ihn mäßig, Geschäft ruhig, Preise wenig verändert. genügend, Geschäft nicht lebhaft genug, Preise behauptet. Fische: Zufuhr dort behandelnde Arzt Dr. Noad begutachtete, daß der Angeklagte Geschäft ruhig, Preise unverändert. Butter und Käse: Gemüse, Dbf und Süd. wohl schon zur Zeit der Tat in einem geistigen Zustand sich befunden früchte: Zufuhr genügend, Geschäft etwas lebhafter, Preise wenig verhaben dürfte, der die Anwendung des§ 51 St.-G.-B. rechtfertige. ändert.
Ueberfall auf eine Fabrik. Im ruffischen Gouvernement erd wurde die Fabrit der Firma Grossh bon einer Räuberbande überfallen. Die beiden Fabrikbefizer, zwei Engländer, wurden getötet, ebenso ein Angestellter; die Frau eines Angestellten, ein Wächter und dessen Frau wurden schwer berlegt.
billigen Preisen.
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10 M.
Anzahlung an.
Rosenthaler Strasse 541.