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wittern Soldaten auf dem Marsche der Befehl zur Auflösung der Formation erteilt werden soll, um die Gefahr von Massen- katastrophcn durch Blitzschläge zu vermindern. Generalmajor v. Salza erklärt, eine solche Verordnung sei erlassen, den genauen Inhalt kenne er aber nicht. Abg. Will(Elf.) klagt über Belästigung von Bauern durch Schießübungen bei Metz; diese sollten mehr im Winter vor- genommen iverdeu. Generalmajor Staads erwidert, daß durch den neuen Truppen- Übungsplatz diesen Beschwerden abgeholfen werde. Beim Kapitel Pferdebeschasf.ung bringt Abg. Böhle sSoz.s Beschwerden von Droschkenkutscherbesitzer- Vereinen über die Konkurrenz durch militärische Krümperfuhrwerke Vor. Vielfach würden solche Krüniperfuhrwerke den Offizieren zu privaten Zwecken und auch Privatpersonen zur Verfügung gestellt. Ilm eine dem entgegenstehende Verfügung der Militärverwaltung kümmern sich die Offiziere nicht. Aus Straßburg   und Darmstadl liegen mir solche Fälle vor. Möge der Minister endlich für mehr Disziplin unter den Offizieren sorgen.(Bravo I bei den Sozialdemokraten.) Generalmajor Wandel: Die Militärverwaltung hält eS für er­forderlich. daß ihre Verfügung streng befolgt wird. Wenn trotzdem Verstöße dagegen vorgekommen sein sollten, bitte ich Herrn Bühle um die betr. Daten, damit wir dagegen vorgehen können. Der Fall aus Darmstadt  , der in der Konnnission vorgebracht wurde, wird untersucht werden.(Abg. Böhle übergibt dem Redner sein Material.) Abg. Weder(natl.) schließt sich den Beschwerden des Abg. Böhle an. Hierauf wird die Weiterberatung vertagt auf Donnerstag 1 Uhr. Schluß 7 Uhr._ Hus Induftnc und Kandel  . Wirtschaftlicher Boykott. Unsere Junker und deren Troß haben schon ein hübsches Quantum Energie aufgewendet, um in gehörig gesteigerter Eni- rüstung ihren Abscheu über den wirtschaftlichen Boykott, den andere begehen, zu bekunden. Das ist erklärlich, denn die fanatischen Bolls- feinde betrachten es als ein Borrecht ihrer Kaste, in sozialen Sünden schwelgen zu dürfen. In diese ihre Domäne darf kein anderer ein- breche», oder die Privilegierten toben aus sittlicher Entrüstung! Zweifellos ist der wirtschaftliche Boykott als polilisches Pressions  - mittel durchaus verwerflich wie überhaupt jeder Gewissenszwang aus Egoismus. Und diesen üben die herrschenden Sippen. Die öffent- lichsn Abstimmungen bei Wahlen, die Androhung der Entlassung als Strafe für die Bekundung sozialistischer Anschauungen und frei- gewerkschaftlicher Bestrebungen haben ausgesprochen den Zweck, ab- hängige Personen gegen ihren Willen zu der Duldung von Schäden und zu der Wahrnehmung der Interessen ihrer Gegner und Ausbeuter zu zwingen. Das ist verächtlicher Terror, das ist Boykott aus gemeinen Motiven. Etwas ganz anderes ist der Boykott aus Notwehr, als Mittel den Gewissens- zwang abzuwehren. Aber die Hüter der Cliyuenmoral, der Plünder- ethik verurteilen diese Art Boykott, weil er ihren Terror aus Portemonnaicmotiven stört. Wie ungeniert die Ritter deS Zoll- Wuchertarifs den wirtschaftlichen Boykott als Pressionsinittel Hand- haben, darüber liegt ein neuer krasser Fall vor. DieBoss. Ztg." berichtet darüber: Der Landwirt Noack in Krummensee(KreiS Niederbarnim  ) hat einem liberalen Geschäftsmann in Werneuchen  (Kreis Ober- barnim) erklärt, er würde von ihm fernerhin keine Waren mehr beziehen, wenn er nicht aus dem dortigen Verein der Fortschritt« lichen Volkspartei austräte. Leider hat sich der Kaufmann ein- schüchtern lassen. Als diese Angelegenheit am Sonntag in einer Versammlung zu Werneuchen   vom Landtagsabgeordneten Dr. Schepp vorgebracht und scharf getadelt wurde, brüstet« der an- wesende Herr Noack sich noch mit dieser Heldentat und erklärte, auch künftig ebenso handeln zu wollen. Von den anwesenden Konservativen, auch nicht von dem Kandidaten Herrn Rechtsanwalt Bredereck, hatte keiner ein Wort des Tadels für dieses Vorgehen ihres Parteigenossen. Unsere Genossen werden nicht unterlassen, die Heuchlergesellschaft bei passenden Gelegenheiten durch den Hinweis auf solche Taten ihrer Helden moralisch zu züchtigen. Eiseupreise im In- und Auslande. Deutschland   ist das einzige der größeren Industrieländer, in dem die Eisenpreise das VorjahrSniveau bereits wieder überholt haben. In England, Amerika   und Belgien   bleibt der Roheisenpreis noch mehr oder weniger hinter dem deS Vorjahres zurück; ja in Amerika   konnte er fich sogar nicht einmal mehr über dem voin Jahre 1S00 halten. Die Preisbewegung ist in nachstehender Neber- ficht zusammengestellt. Es betrug der Preis für 1 Tonne für Deutschland   in Mark, für Großbrilannien in Schilling und Pence, für Amerika   in Dollar und für Belgien   in Frank im Februar der Jahre: Deutschland   Großbritannien   Verein. Staaten Belgien  1907. 83 34 Schill. lO'/z Pence 26,60 80 1908. 79 49 3 18,2518,50 74,50 1909. 59-60 40 11 16,50-17,00 63,00 1910. 6363 51 3, 18,6018,75 7072 1911. 66 49 l'/a.. 15,50-16,00 67-69 Diese Entwickelung gibt eine schlechte Begründung für den deutschen   Roheisenzoll._ Bankdividendcn. Die Diskontogescllschaft bringt für da? letzte Jahr 10 Proz. Dividende zur Verteilung gegen 9>/z Proz. im Vor­jahre. Gleichzeitig erhöht fie ihr Kommanditkapital um 30 Millionen auf 200 Millionen Mark.   Die Kommerz- und Diskontobank schüttet wiederum 6 Proz. Dividende aus. Die Norddeutsche Kreditanstalt, die wie im' Borjahre 7 Proz. Dividende verteilt, will ihr Kapital um 6 Millionen Marl   auf 24 Millionen Mark erhöhen. Trustscgen. Die auf Gründung eines österreichisch-ungarischen PetroleunttrustS gerichteten Bestrebungen waren erfolgreich. DaS bekommen die Konsumenten unangenehm zu spüren. Die in Be- tracht kommenden österreichischen Raffinerien baben erst vor wenigen Tagen den Preis pro Wagen um l'/a Kronen gesteigert, am 23. Februar folgte eine weitere Preiserhöhung um 1'/« Kronen. Führt dieser Trust zu einer Verständigung mit den Amerikanern, dann können die Konsumenten sich auf noch weitere Preissteigerungen gefaßt machen. Und wieder ist es die ärmere Bevölkerung, die durch die Trustpolitik am schwersten getroffen und ausgebeutet wird. Pctrolcumtransaktionen. Die finanzielle Struktur der großen Petroleumkonzerne ist durch den im vergangenen Jahre aus« gebrochenen und in Ostasien   ausgefochtenen Wellkampf zwischen der Standard Oil Co. und der englisch  -niederländischen Gruppe in eine neue Bewegung gekommen. Und zwar vollziehe» sich die Verände- rungen bei dem letzteren Konzern, der eine Angliederung der deulscken Petroleuminteressen in Rumänien   vornimmt. Schon vor einiger Zeit ist berichtet worden, daß die Regatul- Roman- Gesellschaft, die der Internationalen Bohrgesellschast und dem Schaaffhausenschen Bank- verein nahesteht, in die holländische Gruppe übergehen werde. Und zwar vollzieht sich die Angliederung an die Astra Romana. die früher gleichfalls intimere Beziehungen zu Deutschland   und seinen Groß- banken unterhalten hatte. Die Astra erhöht ihr Kapital von 25,4 Millionen Lei auf 44 Millionen Lei. Gleichzeitig erhöht der andere große niederländische Konzern, die Königlich Niederländische Petra- leumgesellschaft, iyr Kapital um 60 Millionen Frank. Die Königlich Niederländische besitzt auch einen großen Posten der Shell Transport aiid Trading Co. Die jungen Aktie» sollen zur Ausdehnung der Petroleummacht in Hinterindien  , in Serawak dienen, wo die Gesell- schaft schon jetzt den maßgebenden Einfluß durch die Gemsah-Gesell- schalt ausübt. )Zus der Frauenbewegung. Muster-Herrschaften! Das Klagelied über die Dienstbotcnnot datiert nicht erst seit gestern und heute, nein, so lange wie es Herrschende und Dienende gibt, kann man den Hang, über das Gesinde herzuziehen, verfolgen. Hat doch selbst derfrumbe" Gottesstreiter Martin Luther   die Dienstboten für eine Plage des tziminels erklärt, die der liebe Gott über die Herrschaften verhängt habe. Nun ist ja Logik bis ans den heutigen Tag nie die starke Seite der Kirche gewesen, denn man könnte aus der Feststellung Luthers   sehr leicht die Folgerung ziehen, daß die Herrschaften doch arg gegen die heiligen Lehren gefrevelt haben müssen, da Gott   nun bereits seit Jahrhunderten die Plage über sie verhängt und bis heutigen Tages sie noch nicht davon erlöst habe. Wenn Genosse Liebknecht   in seiner BroschüreWissen ist Macht" gelegentlich erklärt, die Arbeiter sind keine Engel und können es ihrer ganzen Erziehung und Klassenlage nach auch gar nicht sein, so kann man diesen Ausspruch ganz ruhig ebenfalls auf das häusliche Arbeitspersonal übertragen, und wenn man den Ge- danken weiter verfolgt, so kommt man eben zu der Erkenntnis, daß die Angehörigen keiner Klasse oder Schicht Anspruch darauf er- heben können, zu den./Engeln" gerechnet zu werden, sofern man sich unter dieser Bezeichnung vollkommene Menschen denkt. Immerhin sollte man meinen, daß die oberen Schichten, die im Besitze aller Bildungsmittel sind und über genügend Geld und Zeit verfügen, diesem Ideal näher kommen müßten als die Klaffe, der die Arbeiter und Dienstboten entstammen, die in den meisten Fällen ohne regelrechte Pflege, Aufsicht und Erziehung aufwachsen und vom zartesten Alter an schon tüchtig mitschanzen müssen fürs tägliche Brot. Wer das glaubt, irrt sich gewaltig. Ein Blick in die errschaftlichen Haushalte belehrt ihn eines anderen. Ausnahmen estätigen auch hier die Regel. Herrschasten, die sich auf ihren Bil- duugSgrad wunder was zugute tun, finden es nicht für nötig, ihrem Personal gegenüber die einfachsten Regeln der Menschlichkeit, deS Taktes und des Anstandes einzuhalten. Wir konnten kürzlich einen Fall festnageln, wo eine einzelne Dame, die in ihrer großen Woh- ivung 3 Klosetts hat und ihr Mädchen auf den Wäscheboden(!!) hinauf schickt, damit sie daS dort befindliche Klosett benutze. Ebenso ergeht es den Mädchen mit den Badeeinrichtungcn. die sie wohl reinigen, aber nicht benutzen dürfen. Ein Dienstmädchen, das bei einem Arzt in Stellung trat, erhielt auf die Frage betreffs des Badens die Antwort:Unsere Badewanne können Sie nicht bei- nutzen, aber gleich da drüben über der Straße befindet sich eine Badeanstalt, da können Sie rübergehen!" Als das Mädchen aber dann darauf hinwies, daß sie hierzu doch Geld brauche, meinte der ärztliche Sausherr höchlichst verivundert:Ja, wenn Sie sich den Luxus(!!!) des Badens leisten wollen, dann müssen Sic das schon aus Ihrer Tasche bezahlen." Wenn so ein Arzt spricht, dann braucht man sich nicht mehr zu wundern über die hygienischen An- sichten von Laie». Ebenso wie in diesen Dingen, oder noch schlimmer, steht eS mit der Frage der Beköstigung. Hier feiern Geiz und Habsucht wahre Orgien. Dieselben Herrschaften, die prunkende Gesellschaften geben, Können oft ihrem Personal nicht einmal das trockene Brot. Die wuser, in denen nicht nur der Speiseschrank, sondern auch das Brot verschlossen wird, sind keine Seltenheit. Wir können hier gerade mit einem Fall aufwarten, der sich jüngst ereignete. Eine nicht mehr junge, erfahrene und äußerst pflichtgetreue Hausangestellte, die, nebenbei bemerkt, jeder Organi- sation fern steht, also nichtverhetzt" ist, und die auf lange, ehren- volle Dienstjahre zurückblicken und erstklassige Zeugnisse aufweisen kann, nimmt Stellung bei einer älteren, alleinstehenden Witwe, die am Kurfürstendamm   eine ö-Zimmerwohnung inne hat. Noch vor Schluß des ersten Monats nimmt das Fräulein seine Entlassung. .Hatte ihm doch dieGnädige" wahrhaftig vorgerechnet, was das im Monat koste, wenn das Fräulein zum Frühstück entsetzlich eS ist nicht auszudenken zweiKnüppel esse. Desgleichen käme auch eine Flasche Bier die halbe für abends, den Rest zum zwei- ten Frühstück viel zu teuer! Und noch vieles andere. Dieselbe Dame gibt aber in kurzen Zwischenräumen große Gci'ellschasten, die gewiß nicht billig zu stehen kommen. Aber für den Dienstboten sind schon zwei Knüppel zu viel! Nette Herrschaften, wirklich! Aber nicht nur das: diese Gnädige untersagt auch ihren Haus- angestellten, Bilder oder irgendwelche Gegenstände in der Mädchen- kammer aufzuhängen bezw. zu stellen. Und doch haben die Dienst- boten den Wunsch, ihr Zimmerchen zu schmücken, ihm gleichsam eine persönliche Note aufzudrücken, um sich heimisch und wohl darin zu fühlen. Den: erwähnten Fräulein, daS über ihrem Bette ein Bild von ihren verstorbenen Eltern aufgehängt hatte, riß die Dame dieses von der Wand und schleuderte es ihr hin:Das können Sie in Ihrem Korb verwahren!" Nicht genug damit, untersucht sie auch noch täglich alle Fächer und Kästen ihres Personals. Dann wundern sich solche Herrschafte» noch, wenn ein anständiger Mensch nicht zu ihnen will. Gewiß wird auch diese Dame über dieDienst- botennot" in den beweglichsten Tönen klagen. Wir aber sagen immer und immer wieder und aus den bürgerlichen Kreisen stimmen unS die Vernünftigsten zu wer seinem Personal satt zu essen gibt und es menschlich behandelt, hat in der Regel keine Ur- fache, über Dienstboten zu klagen. Für gewisse Herrschaften aber wäre es gut, wenn sie sich ihre Arbeit selbst machten, dann brauchten sie weder Geld noch Beköstigung zu geben. Den Dienstboten aber raten wir, sich vollzählig ihrem Verbände anzuschließen, der erfolg- reich für ihre Interessen arbeitet. Burean: SO. Michaelkirchplatz 1. Soziales* Prinz Aqua vor dem KaufmannSgericht. Eine nicht unbedeutende Rolle spielte ein afrikanischer Prinz in der letzten Sitzung der 5. Kammer des Berliner   Kaufmanns- gerichts. Ter Kläger war Aquisiteur bei der beklagten Versiche- rungsgesellschaftWilhelma  " und liegt mit der Gesellschaft wegen mehrerer Provisionsforderungen im Streit. Unter anderem der- langt der Kläger   Provision für eine mit demPrinzen" Agua abgeschlossene Lebensversicherung. Dieses südwestafrikanische Blau- blut, dessen voller NameAqua Bonambonela Bonaku" ist, wohnt in bescheidenen Verhältnissen in der dritten Etage eines MietS- Hauses im hohen Norden Berlins  , soll aber dennoch nach der Be- hauptung des klagenden Reisenden die nötige Gewähr für Inne- Haltung der sich aus dem Versick�rungsvcrtrage ergebenden Ver- pflichtungen bieten. Seine Kapitalien sollten auf einer bestimmten ausländischen Bank deponiert sein. Die Versicherungsgesellschaft war indessen so vorsichtig, über den Afrikaner aus prinzlichem Ge- blüt bei einem renommierten Auskunftsbureau Erkundigungen ein- zuziehen, und diese ergaben ein ganz anderes Bild von der Zahlungsfähigkeit des Prinzen Aqua. Die betreffende Bank er- klärte, baßHoheit" nicht einen Pfennig D«pot bei ihr haben und infolgedessen auch keine seitens des Prinzen etwa auf die Bank ausgestellte Anweisung honorieren würde. Gegenüber diesen Feststellungen erbot sich der Kläger  , den prinzlichcn Ver- sicherungSkandidaten persönlich an Gerichtsstelle vorzuführen, damit sich der Gerichtshofschwarz auf weiß" überzeugen kann, daß Prinz Aqua ebenso feudal wie solide ist. Schließlich kam es aber zwischen den streitenden Parteien zu einer Verständigung über diesenschwarzen Posten"._ Ein Engagementsvertrag gegen dir outen Sitten. Das Kaufmannsgericht in München   erklärte in seiner letzten Sitzung eine Vereinbarung als gegen die guten Sitten verstoßend und deshalb nichtig, die au Stelle des an sich zuständigen Kauf- mannsgerichts ein weit schwerer zu erreichendes sehen und damit in Wahrheit den Handlungsgehilfen rechtlos machen will, lieber die Verhandlung geht uns folgender Bericht zu. Ein bei einem Münchener   Schneidermeister angestellt gewesener Buchhalter klagte jenen vor dem KaufmannSgericht auf Zahlung eines Gehaltsrestes von 18 M. an. Der Beklagte beantragte wegen örtlicher Unzuständigkeit des Gerichts" Klageabweisung. Er machte geltend, daß gemäß s 8 des Engagementsvertrages Hinsicht- lich aller Streitigkeiten aus dem Dienstverhältnis die Zuständigkeit des Münchener   Äaufmannsgerichts ausgeschlossen und statt dessen die Zuständigkeit des Kaufmaunsgerichts Breslau(!) vereinbart sei; er habe diesen Paragraphen in den Vertrag aufgenommen, weil er es für eine Schädigung seines Geschäfts halte, vor dem Münchener   Kaufmannsgerichts zu prozessieren. Er wisse, daß das Kaufmannsgecicht zu Breslau   zu den Kaufmannsgerichten zähle, die den Standpunkt einnehmen, daß 8 63 des Handelsgesetzbuches durch Parteivereinbarung ausgeschlossen werden könne, während das Münchener   KaufmannSgericht die Ansicht vertrete, dieser Para- graph enthalte zwingendes Recht. Er halte die Anschauung des Kaufmannsgerichts Breslau   für richtig und habe daher auch den § 4 in den Vertrag ausgenommen, wonach im Krankheitsfälle der Kläger   für die Dauer der Erkrankung keinen Anspruch auf Zahlung des Gehalts habe und durch den§ 3 die Zuständigkeit des Münchener  Kaufmannsgerichts ausgeschlossen fei. Das KaufmannSgericht München   fällt« unter dem Vorsitze deS k. Gerichtsdirekwrs Dr. Prenuer folgendes Urteil: Die Zuständigkeit der ordentlichen Gericht« und damit auch die Vereinbarung eines ordentlichen Gerichts an Stelle eines Kauf- mannsgerichts ist gemäߧ 6 des KaufmannsgerichtsgesetzcS durch die Zuständigkeit eines Kaufmannsger ichbcs ausgeschlossen. Da- durch ist jedoch nicht vertvehrt, daß die Beteiligten auf dem Wege der Vereinbarung an Stelle eines Kaufmannsgerichts die Zustän- digkeit eines anderen Kaufmannsgerichts vereinbaren. Diese Ver- einbaruug hat jedoch ihre natürlichen Grenze» in den allgemeinen Bestimmungen t>es B. G.-B. über Verträge. Nach§ 138 des B. G.-B. sind Rechtsgeschäfte, die gegen die gute» Sitten verstoßen, nichtig. Im gegenwärtigen Falle bedeutet nach den bestehenden Wirtschaft- lichen Verhältnissen die Vereinbarung des Kaufmannsgerichtes Breslau   nahezu de» Ausschluß des Rechtsweges für den minder- bemittelten Handlungsgehilfen. Zum mindesten ist darin eine wesentliche Erschwerung seiner NechtSverfolgung zu erblicken. ES spricht manches dafür, daß diesen Zustand vom Beklagten gewollt war, vor allem die Tatsache, daß Beklagter unter den verschiedenen KaufmannSgerichten, welche den g 63 des B. G.-B. für nicht zwin­gend erklären, gerade das von München   entferntest gelegene Kauf- mannSgericht gewählt hat und der Beklagte selbst in Breslau  weder eine Niederlassung noch sonst geschäftliche Beziehungen hat. Die Annähme, daß dies« Vereinbarung dem Ausschluß des Rechts- Weges nahezu gleichkommt ist gerechtfertigt im Hinblick auf die Frage der Stellvertretung im Prozeß. Rechtsanwälte und Personen, die daS Verhandeln vor Gericht geschäftsmäßig betreiben, sind von der Vertretung vor den Kaufmannsgerichten ausgeschlossen. Es ist daher dem Kläger   die Möglichkeit genommen, sich einen berufs- mäßigen Prozeßbevollmächtigten zu bestellen. Eine Vereinbarung. die einen vom Gesetzgeber nicht gewollten Erfolg zeitigt, kann keinen Anspruch darauf erheben, dem Gefühl all« billig und rechtlich Denkenden zu entsprechen, sie ist als ein Verstoß gegen die gute» Sitten und daher für nichtig zu erklären."Der Beklagte war zur Zahlung des Gehaltsrestes von 18 M. zu verurteilen", Sericbts- Leitung. Polizeiliche Verfolgung der Arbeiterjugend'. | Am 4. Dezember protestierte ein« große Versammlung in der Neuen Welt" gegen die polizeiliche Auflösung der Freien Jugend- «rganisation Nixdorf-Britz. Selbstverständlich waren in dieser Versammlung auch die zunächst Interessierten, nämlich jugendliche Arbeiter, erschienen. Mit Rücksicht darauf sollte die Versammlung natürlich keinen politischen Charakter haben und hat ihn auch nicht gehabt. Da die Polizei alles zu wissen glaubt, so nahm auch der mit der Ueberwachung betraute Polizeileutnant schon vor d«:» Beginn der Versammlung an, daß sie einen politischen Charakter annehmen werde. Der Polizeileutnant legte deshalb dem Vor- sitzenden der Versammlung nahe, die jugendlichen Personen zum Verlassen des Saales aufzufordern Der Vorsitzende teilte der Versammlung zwar mit. welchen Rat ihm der Beamte gegeben hatte, fügte aber hinzu, er fordere niemanden zum hinausgehen auf, weil in der Versammlung kein« politischen Erörterungen ge« pflogen werden sollten. Nun hatte aber die Polizeiphantafie der Versammlung schon im voraus einen politischen Charakter angedichtet. Demgemäß hatte denn auch die Polizei ihre Vorkehrungen getroffen. Auf der Straße vor dem Versammlungslokal waren Beamte aufgestellt, die natürlich nicht wissen konnten, welchen Charakter die Versamm- lung hatte. Lediglich auf Grund der vorgefaßten Meinung, es handele sich um eine politische Versammlung, griffen die Beamten nach Schluß der Versammlung einige von den auS dem Saale  kommenden Jugendlichen heraus und stellten ihre Personalien'fest. Acht jugendlicheUebeltäter", die auf diese Weise ermittelt waren, sollten sich am Mittwoch unter dem Beistand ihres Ver- terdigers, Rechtsanwalt Dr. Kurt Rosenfeld, vor dem Jugend- geeicht Rixdors verantworten. Die Verhandlung mußte aber, nachdem sie kaum begonnen hatte, vertagt werden, denn es war kein Zeuge geladen, der über die Hauptfrage, ob die Versammlung eine politische war oder nicht, hätte Auskunft geben können. Als Zeuge war nur der Polizeiwachtmesster Härtung zur Stelle, der auf der Straße die jungen Leute festgestellt und Anzeige gegen sie er» stattet hatte. Dieser Zeuge wußte natürlich über die Versammlung selbst garnichtS. Zu dem neuen Termin sollen die beiden Beamten geladen werden, welche die Versammlung überwachten. Der Vorsitzende Richter hält auch die Vorlegung des Statuts der aufgelösten Jugend- organisation Rixdorf-Britz für notwendig, obgleich Rechtsanwalt Rosenfeld mit Recht daraus hinwies, daß das Statut, wie auch sein Inhalt sein möge, für den vorliegenden Fall garnichts be» weise, denn nur aus dem, was sich in der Versammlung abspielte, könne hervorgehen, ob sie als politische anzusehen sei oder nicht. »Don Qnixote de la Manch«." Zwei gemeingefährlicheschwere Jungen", der Töpfer Wil- Helm Hasenpuch und der Arbeiter Willi Schirmer, standen gestern unter der Anklage des versuchten schweren Diebstahls und der Körperverletzung vor der 3. Strafkammer des Landgerichts l. Die Strafsache hat schon einmal die Fcrienstrafkammer beschäftigt, die Verhandlung wurde jedoch vertagt, weil eS notwendig erschien, die Angeklagten auf ihren Geisteszustand beobachten zu lassen. In der Nacht zum 6. November, gegen 4 Uhr früh, ertönten aus dem Hause Petersburger Straße 23 Hilferufe. Der herbeieilende Schutz- mann Runge sah zwei Männer das Haus verlassen. Während er den einen den Angeklagten Hasenpuch trotz heftiger Gegen­wehr festhalten konnte, entfloh der andere der Angeklagte Schir­mer, wurde aber von dem auf die Hilferufe glmchfallS herbei» eilende:: Kaufmann Fischer verfolgt und gestellt. Herr Fischer erhielt von dem Flüchtling einen wuchtigen Hieb mit einem Stemm» eisen über den Kopf, der ihn einen Augenblick betäubte; er gab aber die Verfolgung nicht auf und schlug endlich den Schrrmer zu Boden, so daß dieser nicht weiter fliehen konnte. Mit Hilfe an- .besä Straßenpgjsgnten, wurden die beiden Verbrecher, die übri,