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Thorag wider Klempte und Ullrich wurden die letzteren zur Vorausbezahlungen dem Kläger zugesprochen sei, fönne als unzu- nicht gebührend auftreten tönnen. Die Polizeistunde, vermöge Zahlung von 165,80 m. verurtheilt. Auch hier wurde die Konventionalstrafe von der ganzen Forderung in Abzug gebracht. Sämmtliche Rosten fallen den Beklagten zur Last.

Die Kammer 111. entschied in derselben Sigung mehrere Male, daß Putzmeister, welche bekanntlich eine ähnliche Stellung ein­nehmen, wie sie Herr Thorag bei Klempfe und Ullrich einnahm, nichts seien wie Vorarbeiter, Poliere 2c. und daß unter ihrer Leitung arbeitende Gefellen und Hilfsarbeiter nicht befriedigte Lohnansprüche an die Auftraggeber dieser Meister" zu richten hätten.

lässig nicht erachtet werden. Richtig sei zwar, daß durch die Vorausbezahlung der Rente deren Werth erhöht sei. Aber es müffe auch angenommen werden, daß der Vorderrichter dieser Moment nicht übersehen, sondern darauf bei Abmessung des Höhe der Rente gebührende Rücksicht genommen habe.

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Soziale Leberlicht:

Die Tarifkommission

Achtung, Parteigenoffen Berlins !

Möchten auch nunmehr die Parteigenossen sich mehr wie bisher nach der Lokalliste richten, um es uns leichter zu machen, mit den Herren Wirthen zu unterhandeln. Alle näheren An­fragen richte man an die unterzeichnete

2okalkommission für Schmargendorf : P. Werner, P. Abraham, A. Wernice.

deren die Wirthschaften Nachts 11 Uhr zu schließen wären, wird an vielen Orten nicht mehr gehandhabt, und nament lich in der Nacht von Sonntag auf Montag geht das Bechen und Johlen bis in den frühen Morgen hinein fort. Nicht anders als aus vielen Landorten lauten die Berichte aus den Fabriforten,

3. B. von Stuttgart , wo schon Versammlungen von Familienvätern zum Zwecke der Anbahnung einer Abhilfe stattgefunden haben. Zweifellos wird die Regierung scharfe und durchgreifende Mittel in Anwendung bringen müssen, wenn der freche Geist, der jeder Autorität Hohn spricht, gebändigt werden soll, und nichts erschiene uns thörichter, als in diese alle gleichmäßig betreffende Frage politische Gesichts­punkte hineinzutragen und die Zuchtlosigkeit der Jugend womöglich zur Sache des Liberalismus" zu machen.

Sozialdemokraten und Rohheit stehen, wie auch die ehr­Lichen Gegner anerkennen, im ursächlichen Gegensaße zu ein­ander, und daß der eminent fittigende Einfluß der Sozialdemo­fratie sich gerade auf die Arbeiterjugend fort und fort mehr bemerkbar macht, davon sich zu überzeugen hat ein jeder Gegner Gelegenheit, der sich die Mühe machen will, eine sozialdemo fratische Versammlung, ein Arbeiterfest oder die Unterrichtsstunde einer Arbeiter- Bildungsschule zu besuchen. In dieser Beziehung bildet die Arbeiterjugend den Gegenpol zu der akademischen und der diese respektvoll nachäffenden kaufmännischen Jugend. Rüpel akademisch oder kaufmännisch gebildeten Kalibers sind es auch, die sportsmäßig ohne Scham die Arbeiterfrauen und Mädchen belästigen und sich ebenfalls erdenkliche Mühe geben, den Orts behörden Respekt vor ihrem Thun einzuflößen. Nur schamlose Berdrehung der Thatsachen macht ein Lügengewebe möglich, wie es die Kölner Kloafe zum Gaudium der Bourgeoisväter und Söhne zurechtgesponnen.

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Aus dem Reichs- Versicherungsamt. Die Nummer 15 der Amtlichen Nachrichten des Reichs- Versicherungsamts" vom 1. August 1893 enthält folgende Rekursentscheidungen: Dadurch, daß ein Betriebsbeamter bei der Aufsichtsführung gelegentlich selbst Hand anlegt, wird seine Eigenschaft alš Betriebsbeamter nicht aufgehoben; denn gerade die Beauf­lichenfalls auch durch eigenes Eingreifen beseitigt beziehungsweise sichtigung der Arbeit bringt es für denselben mit sich, daß er wahrgenommene oder drohende Störungen des Betriebs erforder­verhindert.

Ein Gutsinspektor gehört mit zum Gesinde und unter- An alle im Vergoldergewerbe beschäftigten Arbeiter! liegt demzufolge den Bestimmungen der Gesinde Ordnung von Den Kollegen geben wir hiermit bekannt, daß die Sammellisten 1810, so entschied am 3. d. M. der höchste preußische Gerichtshof, aus Versehen eine falsche Ueberschrift erhalten haben, denn es das Kammergericht zu Berlin . Der Inspektor Sendel- muß heißen Sammellifte zum Streitfonds". Die Listen mit bach war bei dem Rittergutsbefizer von Kahn in Stellung. richtiger Bezeichnung gelangen am Donnerstag, den 10. August, Eines Abends, es war im Herbst vorigen Jahres, fah der Herr in der Versammlung Rosenthalerstr. 38 und in den Zahlstellen Rittergutsbesitzer auf dem Hofe einen Wagen voller Kartoffeln zur Ausgabe. stehen, welche anderweitiger Unterbringung harrten. R., welcher als Hizkopf bekannt ist, machte sich wüthend sofort auf die Suche nach dem Inspektor. Er fand ihn in der Kneipe, wo es zu heftigen Auseinandersehungen tam, da R. ihm in seiner er­Da es nunmehr nach mühevoller Arbeit, auch wohl als regten Stimmung allerlei Vorwürfe machte und auch gerade nicht Resultat der letzten Reichstagswahl uns endlich gelungen ist, die feinsten Titulaturen gebrauchte. So nannte er seinen In- für den westlichen Theil Berlins , den Vorort Schmargendorf , die spettor einen dummen Jungen" und einen Schafs Lokalfrage in unserem Sinne geregelt zu haben, so können wir topf." Als dieser ihn mit" Herr von Kahne" anredete, Vereinen 2c., welche Festlichkeiten irgend welcher Art abhalten verbat er sich dies und verlangte gnädiger Herr" an möchten, nur empfehlen, folgende Lokale respektiren zu wollen: geredet zu werden. Hierauf antwortete Sendelbach: Ach Schüßenhaus( Wegener) Sanssouci ( Pöting), 3um was, wenn Sie gnädig sind, dann bin ich es auch!"" Das Schwan( Parette) und Wirthshaus Schmargendorf Ende vom Liede waren zwei Privatflagen, beide Streitende( Friedrich). Ebenfalls machen wir darauf aufmerksam, daß nun fühlten sich in ihrer Ehre gekränkt. Das Schöffengericht in mehr größere Voltsfeste in dem schön gelegenen und bequem zu Werder und dann die Straffammer in Potsdam beschäftigten erreichenden Schmargendorf stattfinden können. sich mit der Sache. Diese Instanzen verurtheilten v. Kahne zu 20 M. Strafe wegen Beleidigung und Sendelbach zu 3 M. wegen verweigerter Ehrerbietung. v. Rahne hatte beide Wale vergeblich eingewandt, daß der Inspektor überhaupt fein Recht habe, gegen ihn wegen der fraglichen Redensarten flagbar zu werden. Er gehöre zum Gefinde und der§ 77 der noch zu Recht bestehenden Gefinde- Ordnung von 1810 faute: Reizt das Gesinde die Herrschaft durch ungebührliches Betragen zum Born und wird in Meißen hat 86 Jahre der Meißener Eisengießerei und Ma­Der Lohn für treue Dienste. Der Meister Unger in felbigem von ihr mit Scheltworten oder geringen schinenbau- Anstalt( vorm. F. 2. und E. Jacobi) treu gedient. 36 Thatlichkeiten behandelt, so kann es dafür keine gerichtliche Genugthuung fordern." Der Patriarch v. Rahne ben diefer langen Zeit hat er 26 Jahre als Meister seine Die faufmännischen Beamten eines industriellen Unter­ruhigte sich nicht bei den Urtheilen der genannten Gerichte, Funktion ausgeübt und ist jetzt in seiner geplagten Stellung alt nehmens, besonders diejenigen, welche sich in einer leiten­sondern ging nun an das Kammergericht. Wie schon gesagt und schwach geworden. Für solch treue Anhänglichkeit ist denn den und selbständigen Stellung befinden( Prokuristen zc.), urtheilte dasselbe im Sinne der v. K.'schen Behauptungen. v. K. wurde auch der entsprechende Lohn nicht ausgeblieben, wie nach können zwar mit dem technischen Betriebe in mehr oder nach langer Berathung vollkommen freigesprochen und der Inspektor stehender Brief, den der Meißener Volksfreund" veröffentlicht, weniger häufige Berührung kommen, auch wenn nöthig darin Sendelbach erhielt die Kosten aller drei Instanzen aufgebürdet. zur Evidenz zeigt: eingreifen; sie werden dadurch aber noch nicht zum Betriebs­Der somit dem Gesinde zugezählte Mann ist der Sohn eines Meißen , 1. Mai 1893. Herrn Meister Unger, hier. Nach beamten". Denn diesem Eingreifen fehlt in der Regel das Merk­wohlhabenden Gutsbesitzers. Nachdem das Kammergericht als dem Sie in letzter Zeit viel zu theuer produzirt haben und nicht mal einer organischen Betriebseinrichtung, wie es der Begriff oberste Instanz so entschieden, dürfen sich in Zukunft Guts- mehr die zur selbständigen Leitung einer solchen Werkstatt uner- der Betriebsbeamten erfordert. inspektoren nicht wundern, wenn sie ohne die Möglichkeit einer läßliche Energie und Umsicht besigen, was wohl die natürliche Die Nr. 15 der Sonderausgabe der Amtlichen Nachrichten gerichtlichen Sühne mit geringen Thätlichkeiten behandelt wer- Folge Ihres vorgerückten Alters und Ihrer nicht mehr recht des Reichs- Versicherungsamts, Invaliditäts- und Altersverfiche­Sen", und die Peitsche, welche sie selbst so oft über die Arbeiter festen Gesundheit sein wird, sehen wir uns im Geschäfts- rung" vom 1. August d3. Is. enthält folgende Revisions­schwingen, auch auf dem eigenen Buckel fennen lernen. interesse leider gezwungen, eine Aenderung eintreten zu lassen. entscheidungen: Wir müssen daher Ihre Stellung neu besetzen und Dem Anstaltsvorstand steht die Befugniß zu, im Laufe des tündigen Ihnen dieselbe hiermit auf drei Monate ab heute; schiedsgerichtlichen Verfahrens den Rentenanspruch" anzuerkennen"; dagegen erklären wir uns aus Rücksicht darauf, daß Sie so dabei bedarf es aber noch eines Urtheils, welches die Berechti lange in unsern Diensten sind, bereit, Sie für die Hälfte gung zum Rentenbezug auf grund des Anerkenntnisses aus­Ihres seitherigen Einkommens weiter zu beschäftigen. In welcher spricht. Es darf das Schiedsgericht behufs Fällung desselben Weise dies geschehen könnte, darüber behalten wir uns unsere pricht. Es darf das Schiedsgericht behufs Fällung desselben des anerkannten Anspruchs Entschließung noch vor; vielleicht ließe es sich so machen, daß Sie nicht ohne weiteres eintreten, sondern ist gehalten, das nur die Maschinen unter sich hätten. Auf diese Weise würde Anerkenntniß, vorausgesetzt, daß es sich mit dem Antrag zwar Ihre Arbeitskraft nicht ausgenützt, Sie würden aber auch des Klägers deckt und auch im übrigen Bedenken gegen seine weniger angestrengt und könnten sich schonen. Wir stellen Ihnen formale und rechtliche Giltigkeit nicht bestehen, der Entscheidung anheim, von letzterem Anerbieten Gebrauch zu machen und sehen zu Grunde zu legen. Im übrigen ist ein von der Versicherungs­hierüber Ihrem Bescheide entgegen. Achtungsvoll Meißener Anstalt im Laufe des schiedsgerichtlichen Verfahrens abgegebenes Eisengießerei und Maschinenbau- Anstalt( vorm. F. L. u. E. Jacobi). Anerkenntniß nur dann rechtswirksam und geeignet, einer Ent­Freytag." scheidung als Grundlage zu dienen, wenn demselben auch der Staatskommissar als Vertreter der Interessen des Reichs und der etwa hetheiligten anderen Versicherungsanstalten, sei es aus­drücklich oder stillschweigend, zugestimmt hat.

Eine Anklage wegen Gotteslästerung sollte gestern vor Der fiebenten Ferien Straffammer des Landgerichts I gegen den Redakteur Rapsilber vom Kleinen Journal" und den Schrift steller Brockhoff verhandelt werden. Die Strafthat wird in einem von Brockhoff verfaßten Leitartikel gefunden, der in dem Kleinen Journal" erschienen ist. Da der Hauptbelastungszeuge, welcher unter der Angabe, daß er an einigen Aeußerungen in dem Artikel Aergerniß genommen, die Anzeige erstattet hat, nicht erschienen war, so mußte der Termin wieder aufgehoben werden. Ein Gaunerstück führte gestern den Handelsmann Adolf Ihlow vor die fiebente Ferienftrafkammer des Landgerichts 1. Am 13. Mai wurde Ihlow von dem Fuhrherrn Füllgraf mitge­nommen, um demselben beim Verkauf zweier Pferde nebst Ge­schirr, der bereits mit dem Futterhändler Nasse angebahnt war, behilflich zu sein. Sie fuhren zu dem legteren und machten dann gemeinschaftlich mit Nasse eine Probefahrt. Nachdem man in mehreren Wirthschaften angefehrt war, kam der Verkauf auch zu stande. Nasse erwarb die Pferde für 530 M. und zahlte das Geld sofort an Füllgraf aus. Der lettere beauftragte dann Ihlow , den Wagen nach Hause zu fahren und sofort mit den Pferden zurückzukehren, damit der neue Besitzer sie in Empfang nehmen könne. Ihlow fuhr fort und kehrte nicht wieder. Bwar hatte er den Wagen zurückgebracht, dann hatte er aber die Pferde, die er für sein Eigenthum ausgab, an einen Schlächter­meister für 300 W. verkauft. Er erhielt 100 M. Anzahlung und die Weisung, die übrigen 200 M. am folgenden Tage zu holen. Als Ihlow sich zu diesem Zwecke wieder einstellte, wurde er ver­haftet. Der Gerichtshof ahndete den groben Vertrauensbruch mit einem Jahre Gefängniß und zweijährigem Ghr verlust.

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Vielleicht bringt dieser Brief den einen oder andern treuen Diener seines Herrn zur Einsicht darüber, daß sein Platz auf Seiten der Arbeiter ist und nicht auf Seiten des Unternehmers, den er bisher in Rücksicht auf die gute und auernde Brotstelle de- und wehmüthig angewedelt und in allen Ausbeutungstünsten unterstützt hat.

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Ein in Württemberg wohnhaffer Baumwart", dem von mehreren ländlichen Besizern die jährlich wiederkehrenden Ar­beiten in den ihnen gehörigen Obstgärten übertragen waren, ist für versicherungspflichtig erachtet worden.

Du alte Junungs- Herrlichkeit, wohin bist Du ent­Eine Person, welche auf den Besitzungen kleinerer west­schwunden? Die Innung der vereinten selbständigen Handwerker Kappelns, die Bäckerinnung ausgeschlossen, hat in den jüngsten fälischer Landwirthe die regelmäßig wiederkehrende Pflege der Tagen ihre Auflösung beschlossen, da sich die Meister von der Bienen gegen Tagelohn übernommen hatte, ist für ver­felben feinen erheblichen Nugen versprechen, wohl aber die Grsicherungspflichtig und demgemäß rentenberechtigt erklärt und fahrung gemacht haben, daß eine derartige Vereinigung mit Mühe babei ausgesprochen worden, daß die von dem Bienenpfleger in und Unkosten verbunden ist, da die bis jetzt bestandene Fort - der eigenen Behausung betriebene Anfertigung der zur Bienen­bildungsschule von der Junung unterstützt und geleitet wurde. pflege gehörenden Geräthschaften gleichfalls als versicherungs­( Au!) Das Juventar der Schule ist der Stadt überwiesen und pflichtige Lohnarbeit zu erachten ist. der geringe Kaffenbestand unter die Mitglieder vertheilt worden.

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Viehkaftrirer, welche von Ort zu Ort ziehen, unterliegen der Versicherungspflicht nicht.

Ueber die Misère in den Verpflegungsstationen sucht Als versicherungspflichtiger Affordarbeiter ist ein Stein­Eine Reichsgerichts Entscheidung, die im Fuhrhalter" sich der fromme Reichsbote" mit einem drolligen Salto mortale flopfer angesehen worden, welcher nicht etwa selbst Lieferungen mitgetheilt wird, ist von allgemeinem Interesse. In der hinwegzuhelfen." Arbeitsvermittlung und möglichste Gewährung von Steinmaterial zc. ausführt, sondern nur für Personen, die Brunnenstraße hatte ein Zusammenstoß zwischen einem Bier von Arbeitsgelegenheit wird in erster Linie stehen und wer für ihrerseits von Steinbruchsbesitzern, Straßenbau- Unternehmern 2c. wagen und einem Wagen der Berliner Pferde Eisenbahn statt beides Dant und Verpflegung fordert, dem wird unsere Quack- die Lieferung beziehungsweise Berkleinerung von Steinmaterial gefunden. Der Bierwagen war hinter einem Pferdebahnwagen salberei" doch Schwierigkeiten machen." in größeren Posten übernehmen, auf den ihm jeweilig an­im Geleise einhergefahren, dann plöglich aus dem Geleise ge- Als ob die Sache nicht gerade umgekehrt läge. Der Arme, gewiesenen Stellen in der Weise mit Steinklopfen beschäftigt bogen und zwar nach der Seite hin, auf welchem das Neben der die Verpflegungsstationen in seiner Noth aufsucht, wird, daß er, soviel er kann und die Witterungsverhältnisse er= geleife lag. Auf diesem tam gerade, in entgegengesetter Rich würde mit Freuden auf die üble Wassersuppe verzichten, lauben, arbeitet und am Ende jeder Woche einen nach der Menge tung, ein Pferdebahnwagen gefahren, und mit diesem stieß der die unter Gebet hinuntergewürgt werden muß, wenn ihm der jeweilig verarbeiteten Steine sich bemessenden Lohn erhält. Bierwagen derart zusammen, daß von seiner Deichfel ein Arbeit, nach der ihn sehnsüchtig verlangt, nachgewiesen werden auf dem Vorderperron stehender Fahrgast an der Stirn tönnte. Aber da liegt's ja eben. Haben in puncto Arbeits- und Staatsanwaltschaften stellten sich die Geschäfte während der Preußische Justiz- Statistik. Bei den Landgerichten getroffen und schwer verletzt wurde. Der Verlegte nahm vermittelung die Verpflegungsstationen und Herbergen zur Heimath die Pferde Eisenbahn Gesellschaft auf grund des Haftpflicht auch nur entfernt Nennenswerthes leisten tönnen, ja haben sie Jahre 1890, 1891 und 1892 insgesammt folgendermaßen dar: gefehes in Anspruch. Diese wendete ein, daß es sich garnicht sich auch nur die Mühe dazu gegeben? Höchstens daß zur Zeit, In Bivilsachen betrug die Zahl der anhängig gewordenen um einen Unfall beim Betriebe der Pferdebahn handele, sondern wo ehrliche Arbeiter im Lohnfampf liegen, ein findiger Unter Sachen und zwar bürgerliche Rechtsstreitigkeiten um einen solchen, der durch einen vom Betriebe ganz unabhän- nehmer oder auch eine sich ihrer sozialen Pflichten ganz besonders in erster Instanz vor den Zivilkammern: gewöhnliche gigen äußeren Eingriff, nämlich ausschließlich durch das Ver bewußte Ortsbehörde diese Institute einmal aufsucht, um Streif Prozesse 1890 63 169, 1891 69 185, 1892 74 527, Urkundenprozesse schulden des Bierwagenkutschers verursacht sei. Auch hänge brecher zu werben! Und wenn der Reichsbote" die Sozial- 10 786, 13 650, 14 234, Arrefte und einstweilige Verfügungen diefer Unfall garnicht mit den eigenthümlichen Gefahren des demokratie auffordert, die Hunderttausende der jüngeren Ar- 7072, 7258, 7658, Prozesse in Ehrenfachen 6151, 6076, 6214; vor Pferdebahnbetriebes zusammen; denn bei der Schnelligkeit, mit beiter zum Sparen anzuhalten, so sei einfach auf den Rammern in Handelssachen: gewöhnliche Prozesse 14 142, welcher der Zusammenstoß erfolgt sei, habe derselbe jedem die Deutschland aufs tiefste beschämende Thatsache hin- 16 717, 17 486, Urkundenprozesse 21 580, 25 841, 25 561, Arreste anderen, minder großen und schweren und nicht in Schienen gewiesen, daß Arbeiter, daß Arbeiter, die ihre Pfennige in den für und einstweilige Verfügungen 761, 863, 896. Bürgerliche laufenden Fuhrwert paffiren und auch bei größter Aufmerksamkeit fie vortheilhaftesten Spartassen der Welt, in den Gewerk- Rechtsstreitigteiten in der Berufungsinstang: des Kutschers und beim besten Zustande von Pferd und Wagen schafts- Organisationen anlegen, gerade wegen Erfüllung dieser gewöhnliche Prozesse 27 545, 27 858, 29 825, Urkundenprozesse nicht vermieden werden können. Das Landgericht sowie das Kammer- ihrer Pflichten aus der Arbeit heraus gehetzt werden und daß den 129, 182, 226; die Zahl der mündlichen Verhandlungen in gericht verwarfen jedoch diese Einwendungen und verurtheilten Gewerkschaften selber von Behörden wie von Unternehmern das erster Instanz vor den Zivilkammern 121 625, 134 407, vierteljährigen Pränumerationsraten. Die hiergegen von der den Einverständniß mit dem Reichsboten". Also, Hände weg, 44 564, 47 212, darunter kontradiktorische Verhandlungen 12 806, die beklagte Gesellschaft zur Zahlung einer Rente, und zwar in Leben auf jede Weise erschwert wird wahrscheinlich im lächeln 145 870, darunter kontradiktorische Verhandlungen 67 493, 72 865, 77 457, vor den Kammern in Handelssachen 38 317, Pferdebahn Gesellschaft eingelegte Revision wurde von dem theures Stöckerblatt, von Dingen, zu deren ernsthafter Behand 14 225, 16 026. Die Zahl der mündlichen Verhandlungen in der 6. Zivilsenat des Reichsgerichts mit folgender Begründung lung dir nun einmal sowohl Talent wie Neigung fehlt. zurückgewiesen: Auch solche Unfälle, welche durch einen äußeren Berufungsinstanz betrug 48 213, 49 941, 51 647, darunter kontra­Eingriff in die Fortbewegung herbeigeführt würden, seien uns Ueber die Zuchtlosigkeit der heranwachsenden Jugend diftorische Verhandlungen 37 993, 39 227, 39 775; die Gesammt­bedenklich als beim Betriebe geschehen und unter die Haftpflicht läßt sich die heinische Kloake aus Stuttgart einen wohl zahl der anhängig gewordenen Beschwerden in Zivilsachen belief fich auf 16 809, 17 271, 18 482 Sachen. Die Zahl der Straf= fallend anzusehen. Wollte man aber auch einen taufalen berechneten Jammierruf herüber heucheln. Zusammenhang gerade mit der inneren Organisation und der Die Klagen über die Zuchtlosigkeit der heranwachsenden a chen stellte sich wie folgt: Vorverfahren waren anhängig Eigenart des Pferdebahn Betriebes fordern, so sei derselbe das Jugend, so lautet das Lied, nehme auch in Stuttgart der 392 704, 400 424, 434 001, darunter Voruntersuchungen 15 316, durch gegeben, daß das Gebundensein an die Schiene und das rasche maßen zu, daß das Ministerium sich veranlaßt gesehen hat, eine 15 799, 16 743. Jm Hauptverfahren waren anhängig vor den Fortgleiten auf derselben das Ausweichen wesentlich erschwere amtliche Untersuchung über deren Umfang und Gründe anzu- Schwurgerichten 3570, 3451, 3805, vor den Strafkammern in und somit die Gefahr von Zusammenstößen erhöhe. Ob der ordnen. Es ist kein Zufall, daß die schlimmsten Berichte aus erster Instanz 52 029, 56 217, 62 663, vor den Strafkammern in Kutscher des Vierwagens die Schuld an dem Zusammenstoße solchen Gemeinden kommen, welche durch demokratische oder der Berufungsinstanz 46 391, 46 931, 48 470. Hauptverhandlungen trage, fomme hier garnicht in Betracht. Selbst wenn dies der sozialdemokratische Wühlereien seit langem verfeucht sind. In fanden statt: vor den Schwurgerichten 3829, 8184, 3513, vor Fall wäre, so würde dadurch die Haftpflicht der Beklagten teines manchen Gemeinden ist es so weit gekommen, daß grüne Burschen den Strafkammern in erster Instanz 49 503, 53 821, 60 237, vor wegs beseitigt oder eingeschränkt, sondern ihn nur ein Regreß- dem Pfarrer und seiner Frau in einer Kette den Weg ver- den Strafkammern in der Berufungsinstanz 40 606, 40 891, anspruch gegen den Urheber des Unfalls gegeben sein. Auch sperren und ihnen den Rauch von Zigarren ins Gesicht blasen; 42 583; die Zahl der vor dem Untersuchungsrichter geführten den Einwand, daß es sich um einen durch unabwendbaren Bu daß ein Raufmann erklärt, feine Familie fönne Abends ohne Voruntersuchungen belief sich auf 9171, 9552 und 10 142. fall verursachten, durch geeignete Vorkehrungen selbst bet größter Gefahr das Haus nicht mehr verlassen; daß namentlich Mädchen Nach amtlicher Zusammenstellung der Geschäfte bei den Aufmerksamkeit nicht zu vermeiden gewesenen Unfall handele, zur Dämmerungszeit sich nicht mehr über die Straße wagen preußischen und waldeckischen Justizbehörden für die Jahre 1890 habe der Vorderrichter mit Recht unberücksichtigt gelaffen. Denn fönnen. Die Schultheißen getrauen sich vielfach nicht mehr zu bis 1892 stellten sich die Geschäfte der Amtsgerichte wie nach gefehlicher Vorschrift sei es Sache der Beklagten gewesen, strafen; die Polizeidiener sind oft selbst schon wegen tube- folgt dar: A. Bivilsachen. I. Bürgerliche Rechts­dies zu beweisen. Daß endlich die Rente in vierteljährlichen I störung bestraft worden() oder so alt und schwach, daß sie streitigkeiten. Von den anhängig gewordenen Sachen be