8t. 98. N-ZchWi.2. KeilM Ks Jotmätb"Dotlmsiltg, 27. AM 191LCerlcbts- Zeitung.Gin Thcaterprozeß gegen den König von PemEfl».lDegen den König von Preußen als Besitzer der königlichen�ioftheater richtete sich eine Klage, die vor dem allein zuständigenGericht, dem.Geheimen Justizrat", von der Opernsängerin EmmaHeßlöhl vom Hoftheater in Wiesbaden angestrengt worden warund die gestern im Kammergerichtsgebäude zur Verhandlung ge-« langte. Der Gerichtshof setzte sich zusammen aus dem Senats-Präsidenten Schäpers, der den Vorsitz führte, und vier Kammer-gerichtsräten. Die Klägerin war durch die Rechtsanwälte Dr. Neu-mond-Franksurt a. M. und Justizrat Perl-Berlin vertreten, dieInteressen der Krone nahm Rechtsanwalt Dr. Arthur Wolfs wahr.Die Vorgeschichte der Klage geht auf einen Vorfall am Wies-badener Hoftheater im Juli v. I. zurück. Es wurde„Tristan undIsolde" gegeben, worin die Titelheldin von der Sängerin FrauMartha Leffler-Burkhardt gegeben wurde, während die Rolle derBrangäne von der Klägerin gespielt wurde. In der Szene, in derBrangäne die Isolde nach ihrem Wutausbruch zu einem Ruhelagergeleiten soll, kam es zu einem Streit zwischen den beiden Künst-lerinnen, der allerdings im Publikum nicht gemerkt wurde. Fräu-lein Heßlöhl soll der Darstellerin der Isolde zugerufen haben, siesolle rascher zum Ruhebett gehen. Die Klägerin behauptet nun,sie sei zu diesem Zuruf berechtigt gewesen, denn Frau Leffler-Burkhardt habe ihr beim Führen zum Ruhebett so viel Widerstandgeleistet, daß sie kaum ihre Rolle weitersingen konnte. FrauLeffler-Burkhardt wieder fühlte sich durch den Zuruf in ihrenNerven so aufgeregt, daß sie nur durch vieles Zureden bewogenwerden konnte, weiterzuspielen. Wegen dieses„Streites derKöniginnen" mußte der„Geheime Justizrat" in Bewegung gesetztwerden. Fräulein Heßlöhl erhielt nämlich wegen ihres Verhaltenseine Disziplinarstrafe von 10 M. Da ihre Beschwerde gegen dieStrafe erfolglos blieb, strengte sie die Klage auf Zurückerstattungder Summe an und erweiterte sie durch den Antrag, ihr eine ange-messene Entschädigung dafür zu zahlen, daß sie nach dem Zwischen-fall nicht mehr in vollwertigen Rollen, entsprechend ihrer Künstler-schaff, beschäftigt worden sei. Das Urteil ging dahin, daß derKönig von Preußen verurteilt wurde, an die Klägerin die 10 M.zurückzuzahlen. Im übrigen wurde die Klage abgewiesen. In derBegründung wurde ausgeführt, daß es sich bei den 10 M. nicht umeine Strafe handelte, sondern um einen Gehaltsabzug, der imDisziplinarwege verhängt worden war. Es war zu untersuchen, obder Abzug berechtigt war. Das Gericht ist zu der Ueberzeugunggekommen, daß das nicht der Fall war. Der übrige Teil der Fest-stellungsklage wurde abgewiesen, da nicht erwiesen sei, daß dieKlägerin von dem Intendanten schikaniert wurde. Es sind ihrauch nach dem Zwischenfall noch Rollen übertragen worden, welcheRollen, das mußte der Entscheidung der Intendantur vorbehaltenbleiben._Ein Nachspiel zu einer Szene im ReichStagsfoyerbeschäftigte gestern die 129. Abteilung des Schöffengerichts Berlin-Mitte unter Vorsitz des Amtsgerichtsrats Dr. Fiedler. Wegen ge-meinschaftlichen Hausfriedensbruchs waren die Redakteure der Zei-ßung des sozialdemokratischen Gastwirtsgehilfenverbands AlbertBaumeister und Hugo Pötzsch angeklagt.— Diese Anklage hat fol-gende, unseren Lesern bekannte Vorgeschichte. Eines Tages gerietder Reichstagsabgeordnete Heckscher, welchem die Verwaltung unddie Aufsicht über die Bibliothek, die Restaurationseinrichtungenusw. in dem Reichstagsgebäude untersteht, in dem Restaurant mitdem dort seit mehreren Jahren angestellten Kellner Edling in etNGespräch. In der Unterhaltung erwähnte Edling, ohne sich irgendetwas Arges dabei zu denken, daß die Löhne stets etwas unpünktlichgezahlt würden und er am Mittwoch noch nicht das schon am vor-herigen Sonnabend fällig gewesene Gehalt ausgezahlt erhaltenhabe. Diese harmlose Bemerkung sollte für E. sehr unangenehmeFolgen haben. Der Abgeordnete Heckscher beschwerte sich bei derDirektion der Hotelbetriebs-Gesellschaft, welcher der Betrieb desReichstagsrestaurants untersteht, über diese Unpünktlichkeit. An-statt nun einfach durch pünktliche Lohnzahlung auf die aller-einfachste und nächstliegendste Weise die Beschwerde aus der WeltSu schaffen, kühlte man an dem„verräterischen" Kellner seinllütchen. Als er am anderen Tage seinen Dienst antreten wollte,wurde ihm erklärt, daß er entlassen sei und die Räume nicht mehrbetreten dürfe. Auf die Vermittelung des Abgeordneten Heckscherziahm der Direktor Krause von der Hotelbetriebs-Gesellschaft dieEntlassung zurück. An demselben Abend aber wurde E. von demDirektor Elkan endgültig entlassen. Dieses, wie E. behauptet,rigorose Vorgehen, durch welches er um seine gute Stellung gebrachtsei. rief in den Kreisen der Kellner und Gastwirtsgehilfen großeEntrüstung hervor. Von dem Vorsitzenden Lau des Genfer Hotel-und Restaurationsgehilsen-VerbandeS wurde deshalb zum15. Februar d. I. eine Nachtversammlung einberufen. Nach einerKlarlegung des Sachverhalts entstand in dem Vorstand des Ver-bandes eine Meinungsverschiedenheit, ob eine Diskussion zugelassenwerden sollte oder nicht. Die Angehörigen der übrigen Vereineverlangten mit allem Nachdruck die Zulassung einer Diskussion.Zu diesen gehörten auch die beiden Angeklagten. Bei großer Unruheordnete der Versammlungsleiter Lau plötzlich an, daß sämtlichenichteingeladenen Gäste den Saal zu verlassen hätten. Die beidenAngeklagten folgten dieser Aufforderung nicht, sondern protestiertenenergisch gegen diesen gewaltsamen Hinauswurf. Die Folge wardie zetzige Anklage wegen Hausfriedensbruchs. Der Amtsanwalthielt nur einfachen Hausfriedensbruch für festgestellt und bean-tragte je 1ö M. Geldstrafe. Rechtsanwalt Wolfgang Heine hieltdie Freisprechung aus rechtlichen und tatsächlichen Momenten fürgeboten, da die Angeklagten, die im Besitze einer Einlaßkartewaren, zum mindesten sich für berechtigt halten konstten. an derVersammlung teilzunehmen. Das Gericht trat dieser Ansicht beivnd erkannte auf Freisprechung.Urteil im Hochstaplerprozeß.Die Beratung der Geschworenen endete am MitMoch- nach1 Uhr morgens mit folgendem Wahrspruch: Der AngeklagteMargolin ist der schweren Urkundenfälschung durch drei selbständigeHandlungen unter Versagung mildernder Umstände schuldig. Ineinem Falle der Wechselfälschung verneinten die Geschworenen dieSchuldfrage. Die Angeklagte Fröhlich ist der schweren Urkunden»fälschung durch eine fortgesetzte Handlung unter Zubilligung mil-dernder Umstände schuldig. Das Urteil des Gerichts ging gegenUhr morgens dahin:Der Angeklagte Margolin wird zu einer Zuchthausstrafe vondrei Jahren und sechs Monaten und zum Verlust der bürgerlichenEhrenrechte auf die Dauer von fünf Jahren.die Angeklagte Fröhlich zu einer Gefängnisstrafe von einemJahr und sechs Monaten verurteilt.Beiden Verurteilten werden drei Monate dev erlittenenUntersuchungshaft als verbüßt angerechnet.Haftpflicht des Gastwirts für gefährliche Durchgangsfenster.In neuerer Zeit ist eS üblich geworden, in größeren Re-stauronts Durchgangsfenster anzubringen, die eine bis auf denFußboden reichende große Scheibe aufweisen. Bei schönemWetter und großem Verkehr werden diese Fenster hochgestellt, sodaß durch sie eine bequeme Verbindung mit dem Restaurant undder Außenwelt besteht. Daß derartige � Schiebefenster, die imSommer bald offen stehen, bald geschlossen sind, für den Gastdann gefährlich werden können, wenn sie in geschlossenem Zustandenicht irgendwie die Aufmerksamkeit des Publikums erregen, istleicht denkbar. Das Reichsgericht hat am Dienstag in einemsolchen Falle de» Gastwirt für haftpflichtig erklört. weil er dieI hellen, glatten Scheiben weder durch eine Aufschrift noch durchVerzierungen versehen hat, wodurch verabsäumt worden sei, dasPublikum zu jeder Zeit auf den geschlossenen Zustand der Fensteraufmerksam zu machen.Klage erhoben hatte der Referendar T. in Düsseldorf gegenden Besitzer B. des Restaurants„Zum Schauspielhaus" in Düssel-dorf. Der Kläger hat sich am 22. Juni 1908, nachmittags gegen3 Uhr, auf der Terrasse des genannten Restaurants aufgehalten.Die Terrasse ist mit dem Restaurant durch ein Durchgangsfensterverbunden. Dieses Fenster hatte der Kläger durchschritten, umnach der Toilette zu gehen. Inzwischen hatten Fensterputzer dasFenster heruntergelassen und die große Scheibe geputzt, das Fensteraber nicht wieder hochgezogen; ebenso ist nicht wie üblich der Vor-hang vorgezogen worden. Als der Kläger nach etwa 15 Minutenzurückkehrte, lief er in die Scheibe des Durchgangsfensters hineinund verletzte sich erheblich. Er macht nunmehr Ansprüche aufErsatz von 235,50 M. Heilungskosten und Schadloshaltung fürallen weiteren Schaden sowie Zahlung eines Schmerzensgeldesin Höhe von 3000 M. geltend.Alle drei Instanzen erkannten zugunsten des Klägers.Drei Monate Gefängnis für— 10 Pfennige.Der Arbeiter Friedrich Puttkammer aus Stolp ließ sich ver-leiten, auf der elektrischen Straßenbahn ohne Fahrkarte, die nur10 Pf. kostete, zu fahren, trotzdem er darauf aufmerksam gemachtwurde. Als er nun merkte, daß der Wagenführer aufmerksamwurde, verschwand er auf der nächsten Haltestelle. Er wurde vonder Strafkammer in Stolp zu drei Monaten Gefängnis verurteilt.Handlungsgehilfenschutz.Herr Grundei hat in Berlin eine Bäckcreifiliale, in der erzwei'Damen als Handlungsgehilfinnen beschäftigt. Sie hattenim Rahmen der Geschäftszeit eine gewisse Selbständigkeit derEinteilung ihrer Tätigkeit. Nun ist es bei dieser Einteilung vor-gekommen, daß die durch die Gewerbeordnung vorgeschriebene un-unterbrochene elfstündige Ruhepause vom Abend zum Morgen nichtinnegehalten wurde. Dafür wurde Grundei strafrechtlich ver-antwortlich gemacht. Das Landgericht I verurteilte ihn zu einerGeldstrafe, indem es ausführte: Wenn G. auch den Angestelltenein sehr großes Maß von Selbständigkeit eingeräumt haben möge,so wäre er doch verantwortlich dafür, daß die gesetzliche Ruhezeitinnegehalten werde. Er müsse auf jeden Fall dafür sorgen.Das Kammergericht stellte sich am Dienstag auf denselbenStandpunkt und verwarf die gegen dies Urteil eingelegte Revision.Ein des Mordversuchs Geständiger freigesprochen.Der Bergmann Paul in Recklinghausen war seit 15 Jahrenverheiratet; seine Frau hatte ihm acht Kinder geschenkt; da nahmensie einen Kostgänger bei sich auf, und es entwickelte sich ein Liebes-Verhältnis zwischen ihm und der Frau. Der Ehemann bekam umNeujahr herum davon Kenntnis. Da er wegen der Kinder eineTrennung nicht wollte, stellte er das Paar zur Rede und nahm ihmdas Versprechen ab, das ehebrecherische Verhältnis aufzugeben.Aber vier Wochen später wurden die beiden auf einem Spazier-gange doch wieder zusammen gesehen. Man hinterbrachte es demEhemann, der nun den Plan faßte, seine Frau, den Liebhaberund sich selbst zu töten. Er kaufte sich einen Revolver und stelltedas Paar erneut zur Rede. Als beide leugneten, gab er einenSchuß auf den Zerstörer seiner Ehre ab, der diesen am Kopfestreifte. Der Liebhaber entwand ihm die Waffe und flüchtete. Paulwurde wegen versuchten Totschlags vor dem Bochumer Schwurgerichtunter Anklage gestellt. Mit träneuerstickter Stimme gab er zu,daß er die Absicht gehabt habe, den Liebhaber seiner Frau zutöten. Trotzdem verneinten die Geschworenen sämtliche Schuld-fragen, worauf das Gericht auf Freisprechung erkannte.— DieGeschworenen hatten wohl mit Recht angenommen, der An-geklagte habe sich in einer seine Zurechnungsfähigkeit aus-schließenden Aufregung befunden.Hu9 aller CKelt.Srftklaffige JMcnrchen.Durch die Zeitungen wird ein Steckbrief gegen den Ritterguts-besitzer Max v. Brenken erlassen. Wir erfahren da, daß deredle Freiherr flüchtig ist und sich verborgen hält. Das Schöffen-gericht in Paderborn hat nämlich gegen den„Mann von Stand"eine Gefängnis st rafe von zwei Monaten verhängt.Auf seinem Schlosse bei Paderborn hatte der Freiherr v. Brenkeneinen gleich hochgestellten Herrn, den Freiherrn v. Romberg, zuGast. Im„Ahnensaal' war man lange recht lustig gewesen, undals es den Herren etwas kalt wurde, drangen sie ohneweiteres in das Schlafzimmer eines Bedientenein und heizten dem Manne gemeinschaftlich derart ein,daß er, jämmerlich mißhandelt, halbnackt ausdem Schloß flüchten mutzte und im nahen Dorfe Zufluchtsuchte. Der Diener war so von den freiherrlichen Raufbolden ge-schlagen worden, daß er lange in der UniversitätSflinik in Göttingenbehandelt wurde. Beide Freiherren sollen vorbestraft seinwegen Gewalttätigkeiten, früher war aber die Gefängnis-strafe in standesgemäße Festungshaft umgewandelt worden. Dies-mal wurden sowohl die Berufungen verworfen als auch die Gnaden«gcsuche abgelehnt. So riß der edle Held aus. Romberg hatte2'/, Monate Gefängnis belommen. Er soll in der Schweiz,v. Brenken soll in Italien sein.Wir wollen hierbei in Erinnerung rufen, daß sich seinerzeit einzentrumschristlicher Arbeiter öffentlich darüber beschwerte, daß einZentrumsblatt eine Einsendung über die rohe Mißhandlungdes Dieners durch die beiden Freiherren nicht aufnehmenwollte._Im Kampfe mit Schmuggler».In der letzten Nacht versuchten Schmuggler zwischen Latrenneund H u s s i g n e sProvinz Luxemburg) Waren über die belgischeGrenze zu bringen, wurden aber von zwei Zollbeamten, die sich amWaldesrand versteckt hatten, aufgehalten. Einer der Schmugglerfeuerte sofort auf die Grenzbeamten und verwundete einenvon ihnen am Kopfe. Als der zweite Zollbeamte forteilteum Hilfe herbeizuholen, mißhandelten die Schmuggler den Ver-wundctcn derart, daß er die Besinnung verlor und baldverstarb. Als Hilfsbeamte herbeieilten, flüchteten die Schmugglerunter Zurücklassung mehrerer Säcke mit Tabak und Zigarren, gabenaber noch auf der Flucht mehrere Schüsse auf die Zollbeamten abund verwundeten noch zwei von ihnen. Einer derSchmuggler ist erkannt worden, seine Verhaftung steht bevor.Er kennt seine Pappenheimer.Herr Professor Suchsland in Halle a. S., bekannt alsAnwalt agrarischer Forderungen, scheint in sich große Fähigkeitenzum Abonnentensammler entdeckt zu haben. Unser HalleschcsParteiblatt ist in der Lage, folgendes Zirkular zu veröffentlichen:Halle a. S.. d. 22. 4. 11.Im Auftrage einiger hiesigen Großindustriellen. vondenen ich Ihnen S. Weise zu nennen bevollmächtigt bin, er-laube ich mir ergebenst Ihnen folgende Angelegenheit zuunterbreiten.Es ist von diesen für zweckmäßig gehalten, möglichstviele Arbeiter mit guter Zeitungslektüre zu versehen, undglaubt man. daß hierzu die„Hallesche Zeitung" am geeignetsten ist,weil sie ohne Nörgelei patriotische Standpunktevertritt. Die Herren haben nun mit dem Verlag der„H. Z."ein Abkommen dahin getroffen, daß ihnen die Zeitung mit 1,50 M.pro Quartal geliefert und direkt an die Adresse der Arbeiter bestelltwird. Eine Firma hat für alle ihre Arbeiter abonniert, einanderer Herr läßt aus seiner sehr zahlreichen Arbeiterschaft vonVertrauensleuten eine Auswahl besonders zuverlässiger Männertreffen und abonniert für diese.Meine ergebene Bitte geht nun dahin, daß Sie sich freund«lichst die Sache überlegen und sich vielleicht auch an diesempatriotischen Unternehmen beteiligen. Da die Zeit drängt,würde eine direkte Verhandlung mit dem Verlag der„H. Z.",welcher über meine Bitte informiert ist. da? zweckmäßigste sein.Mit ergebenstem Gruß(gez.) Prof. Suchsland.ES muß mit dem konservativen Blatte sehr schlecht stehen,wenn Herr Prof. Suchsland ausdrücklich betont, daß die Zeitdrängt. Nur so ist eS auch zu verstehen, daß die konservative„Hallesche Zeitung' nach dem Muster der Ramschbazare Aus-Verkaufspreise macht, kostet doch sonst daS von Suchsland sowarm empfohlene Blatt 2,50 M. pro Quartal.Da Professor Suchsland in seinen Schriften einseitigagrarische Interessen bertritt, sich hier aber als Abonnenten-sammler an die G r o ßin d ustr teilen wendet, darf man wohlannehmen, daß er seine Freunde, die Junker, zu genau kennt, umihnen Opfer für„patriotische Unternehmungen' zuzumuten. DieseUeberzeugung dürfte er mit vielen anderen Leuten teilen.Aus dem Lande der unbegrenzten Möglichkeiten.Wie alles im„freien Amerika" ins Gigantische geht, mag eS sichum Unglücksfälle oder Riesenvermögen, Wahlschwindeleien oderSteuerhinterziehungen handeln, so nimmt der Dankee auch für sichin Anspruch, die kolossalsten Wohnhäuser zu besitzen. Jetzt sind inN e w g) o r k die Baupläne für einen neuen Wolkenkratzer fertig-gestellt werden, dessen Höhe 750 Fuß betragen soll. DasHaus selbst wird 30 Stockwerke und der Turm auf ihm 25 Stock-werke umfassen._Kleine Notizen.Räuberischer Anschlag. Auf der Chaussee zwischen Borstelund Groß-Schwechten in der Mark ist der Postbeamte Kühlüberfallen worden. Paffanten fanden den Postbeamten schwerverwundet neben seinem Rade im Chausseegraben liegen. Wieder durch zwei Revolverschüsse Verletzte angab, ist er durcheinen Radfahrer, der ihn auf der Chaussee überholte, angeschossenworden. In seiner Todesangst fuhr Kühl weiter, bis er ohnmächtigzusammenbrach.Vom Göpelwerle zermalmt wurde daS 5 Jahre alte Söhnchende? Eigentümers Lipke aus Schmargendorf in Pommern.Es war über die Triebstange geklettert und geriet dabei in dieKuppelung. Das Kind starb auf der Stelle unter den gräßlichstenSchmerzen.Wie die Agrarier das Land verseuchen. Auf dem RitterguteB u s l a r in Pommern wurde bei vier russisch-polnischenSchnittern Erkrankung an Pocken festgestellt. Die Erkranktenwurden im Lazarett isoliert.Schweres Grubenunglück in Holland. Auf der staatlichen Kohlen-grübe Emma bei H e e r l e n wurden zwei Arbeiter durch einenEinsturz getötet, sechzehn Arbeiter wurden verwundet,darunter drei schwer. Zwei Arbeiter werden vermißt.Betrüger und Brandstifter. Der Gütervorsteher eine»Bahnhofes bei Lyon ist verhaftet worden unter dem dringendenVerdacht, das Gütermagazin in Brand ge st eckt zu haben,um hierdurch die Ausdeckung von ihm verübter Per-untreuungen und Frachtgutdiebstählen zu verhindern.Ueberschwemmung in Argentinien. Infolge starker Regengüsseist der Fluß Riachuelo aus den Ufern getreten und hat die Um-gebung und den niedrig gelegenen Teil der Stadt BuenosAires überschwemmt. Zahlreiche Häuser sind geräumt wordeiz.fünfhundert Familien, die obdachlos sind, wurden t»Kirchen und Schulen untergebracht.Clngegangene vruckfckriften.Die Glektrizitätsversorgung Bayern». Bon Dr.«. Streeb. 1,80 R.I. C. Hitber, Diessen-München.Satze und Aufsätze. Von V. Jhringer. 2,30 M. Drellillen-verlag,Karlsruhe.Wir suchen Mensche» k von«. Emden.» M., geb. 4 SU. Rosen-baum u. Hart, Berlin W. 35.Zum Kost'n! Gedicht« von M. Schädel 06 S.— Herzte. Romanvon H. v. Schullern. 3.50 M.— Winterernte. Tragödie von H. Tomaseth.116 S. C. Koncgen, Wien I.Die Gesellschaft. Bd. 37/33. DaS Heer, von K. Bleibt«». 8 M.,geb. 4M.— Bd. 33. Der Schriftsteller. Von 88. Schäfer. 1,60 M., geb.2 M.— Japan im Kampf. Von K. Larsen. 2 M., geb. 3 M. Rütte»u. Loening, Frankfurt a. M.Jahresbericht 1010 des Zentralverbandes der Lederarbeiterund Arbeiterinnen Deutschlands(Zentralvorstand). 1 M. ß. Mahler,Berlin SO. 33.Die Puppen der kleinen Dorette. Novellen von Günter Hossmann.Umschlagzeichnung von P. Telemann. 2 M., geb. 3 M. R. Eckstein Nachfg.,Berlin.AuSkunftSbuch für Schriftsteller. Feder- Verlag, verlw W. 80.1,— M.Vierzig Jahre Zentrum! Das ZentrumSProgramm erläutert durchFreiherrn v. Hertling, Dr. Porfch, Dr. v. Orterer, Dr. Echädler, Freiherrnv. Landsberg, Dr. Karl Bachem. Verlag der„Germania", Berlin 0., 2.40 Pf.Die Denkwürdigkeiten Giacomo Casanovas. 2. Lände. 618 und576 S. Pan-Verlag, Berlin VV.JsebieS. Roman von Helene Böhlau. 5,50 N., geb. 7 M. A. Langen,München.Die preuhifch-heffifche Eisenbahngemeinschaft. Von Dr. Magnu»Biermer. Brosch. 3 M. E. Roth, Gießen.Dheresle. Roman von H. Stcgemann. 4 St.— Eine irrendeSeele. Roman von Helene o. Mühlau. SM— Die Weltbrand»schmiede. Roman von L. Schrickel. 3.50 M.— DaS Lebe« der Stenöevon Cattc. Roman von E. v. Boni». 3,50 M.— E. Fleische! u.Berlin.«Von Dichtern, Juristen und kleinen Mädchen'. Geschichten vonO. Heinemaiin. SchurichS Verlag, Berlin 8. 14. 2 M., geb. 3 M.Aus Natur und Geisteswelt. 77. Knnsipflege in HanS undHeiinat. Von R. Bürkner.— 324. Die großen Physiker und ihreSeistuiigen. Von F. A. Schulze.— 337. Experimentelle Biologie.Von C. Thesmg.— 343. Werdegang der moderne» Physik. VonH. Keller. Einzelb. 1 M., geb. 1,25 M. B. G. Teubner, Leipzig.Balzacs Menschliche Komödie. 16. Band. 4 M, geb 5 R. Insel-Kavalierpcrspekttve von Baron Eugen von Baerst. Heran».gegeben von ö. Conrad. 323 S.— Das Buch der Liebe.(StrindbergSWerke.) 209 S. G. Müller, München.Jung-Ungarn. Monatsschrift. Heft 4. Herausgegeben von VäSzi-Berlin. P. CasiirerS Verlag, Berlin. t,50 M.Wie bereite ich mich auf die Meisterprüfung vor? Von V. Weber.1 M. A. Weber, Berlin SW. 68.Die Sozialpolitik der Sozialdemokratie. Don F. KleciS. 25 Pf.Volksbuchhandlung, Halle a, S.Die Tätigkeit des Sozialdemokratische» Verbände» im Ab«geordneteuhause. 4. Heft 20 Heller. I. Brand»«o. Wie» VI