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8t. 98. N-ZchWi. 2. KeilM Ks Jotmätb" Dotlmsiltg, 27. AM 191L Cerlcbts- Zeitung. Gin Thcaterprozeß gegen den König von PemEfl». lDegen den König von Preußen als Besitzer der königlichen �ioftheater richtete sich eine Klage, die vor dem allein zuständigen Gericht, dem.Geheimen Justizrat", von der Opernsängerin Emma Heßlöhl vom Hoftheater in Wiesbaden   angestrengt worden war und die gestern im Kammergerichtsgebäude zur Verhandlung ge- « langte. Der Gerichtshof setzte sich zusammen aus dem Senats- Präsidenten Schäpers, der den Vorsitz führte, und vier Kammer- gerichtsräten. Die Klägerin war durch die Rechtsanwälte Dr. Neu- mond-Franksurt a. M. und Justizrat Perl-Berlin   vertreten, die Interessen der Krone nahm Rechtsanwalt Dr. Arthur Wolfs wahr. Die Vorgeschichte der Klage geht auf einen Vorfall am Wies- badener Hoftheater im Juli v. I. zurück. Es wurdeTristan und Isolde  " gegeben, worin die Titelheldin von der Sängerin Frau Martha Leffler-Burkhardt gegeben wurde, während die Rolle der Brangäne von der Klägerin gespielt wurde. In der Szene, in der Brangäne die Isolde nach ihrem Wutausbruch zu einem Ruhelager geleiten soll, kam es zu einem Streit zwischen den beiden Künst- lerinnen, der allerdings im Publikum nicht gemerkt wurde. Fräu- lein Heßlöhl soll der Darstellerin der Isolde zugerufen haben, sie solle rascher zum Ruhebett gehen. Die Klägerin behauptet nun, sie sei zu diesem Zuruf berechtigt gewesen, denn Frau Leffler- Burkhardt habe ihr beim Führen zum Ruhebett so viel Widerstand geleistet, daß sie kaum ihre Rolle weitersingen konnte. Frau Leffler-Burkhardt wieder fühlte sich durch den Zuruf in ihren Nerven so aufgeregt, daß sie nur durch vieles Zureden bewogen werden konnte, weiterzuspielen. Wegen diesesStreites der Königinnen" mußte derGeheime Justizrat" in Bewegung gesetzt werden. Fräulein Heßlöhl erhielt nämlich wegen ihres Verhaltens eine Disziplinarstrafe von 10 M. Da ihre Beschwerde gegen die Strafe erfolglos blieb, strengte sie die Klage auf Zurückerstattung der Summe an und erweiterte sie durch den Antrag, ihr eine ange- messene Entschädigung dafür zu zahlen, daß sie nach dem Zwischen- fall nicht mehr in vollwertigen Rollen, entsprechend ihrer Künstler- schaff, beschäftigt worden sei. Das Urteil ging dahin, daß der König von Preußen verurteilt wurde, an die Klägerin die 10 M. zurückzuzahlen. Im übrigen wurde die Klage abgewiesen. In der Begründung wurde ausgeführt, daß es sich bei den 10 M. nicht um eine Strafe handelte, sondern um einen Gehaltsabzug, der im Disziplinarwege verhängt worden war. Es war zu untersuchen, ob der Abzug berechtigt war. Das Gericht ist zu der Ueberzeugung gekommen, daß das nicht der Fall war. Der übrige Teil der Fest- stellungsklage wurde abgewiesen, da nicht erwiesen sei, daß die Klägerin von dem Intendanten schikaniert wurde. Es sind ihr auch nach dem Zwischenfall noch Rollen übertragen worden, welche Rollen, das mußte der Entscheidung der Intendantur vorbehalten bleiben._ Ein Nachspiel zu einer Szene im ReichStagsfoyer beschäftigte gestern die 129. Abteilung des Schöffengerichts Berlin- Mitte unter Vorsitz des Amtsgerichtsrats Dr. Fiedler. Wegen ge- meinschaftlichen Hausfriedensbruchs waren die Redakteure der Zei- ßung des sozialdemokratischen Gastwirtsgehilfenverbands Albert Baumeister und Hugo Pötzsch angeklagt. Diese Anklage hat fol- gende, unseren Lesern bekannte Vorgeschichte. Eines Tages geriet der Reichstagsabgeordnete Heckscher, welchem die Verwaltung und die Aufsicht über die Bibliothek, die Restaurationseinrichtungen usw. in dem Reichstagsgebäude   untersteht, in dem Restaurant mit dem dort seit mehreren Jahren angestellten Kellner Edling in etN Gespräch. In der Unterhaltung erwähnte Edling, ohne sich irgend etwas Arges dabei zu denken, daß die Löhne stets etwas unpünktlich gezahlt würden und er am Mittwoch noch nicht das schon am vor- herigen Sonnabend fällig gewesene Gehalt ausgezahlt erhalten habe. Diese harmlose Bemerkung sollte für E. sehr unangenehme Folgen haben. Der Abgeordnete Heckscher beschwerte sich bei der Direktion der Hotelbetriebs-Gesellschaft, welcher der Betrieb des Reichstagsrestaurants untersteht, über diese Unpünktlichkeit. An- statt nun einfach durch pünktliche Lohnzahlung auf die aller- einfachste und nächstliegendste Weise die Beschwerde aus der Welt Su schaffen, kühlte man an demverräterischen" Kellner sein llütchen. Als er am anderen Tage seinen Dienst antreten wollte, wurde ihm erklärt, daß er entlassen sei und die Räume nicht mehr betreten dürfe. Auf die Vermittelung des Abgeordneten Heckscher ziahm der Direktor Krause von der Hotelbetriebs-Gesellschaft die Entlassung zurück. An demselben Abend aber wurde E. von dem Direktor Elkan endgültig entlassen. Dieses, wie E. behauptet, rigorose Vorgehen, durch welches er um seine gute Stellung gebracht sei. rief in den Kreisen der Kellner und Gastwirtsgehilfen große Entrüstung hervor. Von dem Vorsitzenden Lau   des Genfer Hotel- und Restaurationsgehilsen-VerbandeS wurde deshalb zum 15. Februar d. I. eine Nachtversammlung einberufen. Nach einer Klarlegung des Sachverhalts entstand in dem Vorstand des Ver- bandes eine Meinungsverschiedenheit, ob eine Diskussion zugelassen werden sollte oder nicht. Die Angehörigen der übrigen Vereine verlangten mit allem Nachdruck die Zulassung einer Diskussion. Zu diesen gehörten auch die beiden Angeklagten. Bei großer Unruhe ordnete der Versammlungsleiter Lau plötzlich an, daß sämtliche nichteingeladenen Gäste den Saal zu verlassen hätten. Die beiden Angeklagten folgten dieser Aufforderung nicht, sondern protestierten energisch gegen diesen gewaltsamen Hinauswurf. Die Folge war die zetzige Anklage wegen Hausfriedensbruchs. Der Amtsanwalt hielt nur einfachen Hausfriedensbruch für festgestellt und bean- tragte je M. Geldstrafe. Rechtsanwalt Wolfgang Heine   hielt die Freisprechung aus rechtlichen und tatsächlichen Momenten für geboten, da die Angeklagten, die im Besitze einer Einlaßkarte waren, zum mindesten sich für berechtigt halten konstten. an der Versammlung teilzunehmen. Das Gericht trat dieser Ansicht bei vnd erkannte auf Freisprechung. Urteil im Hochstaplerprozeß. Die Beratung der Geschworenen endete am MitMoch- nach 1 Uhr morgens mit folgendem Wahrspruch: Der Angeklagte Margolin ist der schweren Urkundenfälschung durch drei selbständige Handlungen unter Versagung mildernder Umstände schuldig. In einem Falle der Wechselfälschung verneinten die Geschworenen die Schuldfrage. Die Angeklagte Fröhlich ist der schweren Urkunden» fälschung durch eine fortgesetzte Handlung unter Zubilligung mil- dernder Umstände schuldig. Das Urteil des Gerichts ging gegen Uhr morgens dahin: Der Angeklagte Margolin wird zu einer Zuchthausstrafe von drei Jahren und sechs Monaten und zum Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von fünf Jahren. die Angeklagte Fröhlich zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Beiden Verurteilten werden drei Monate dev erlittenen Untersuchungshaft als verbüßt angerechnet. Haftpflicht des Gastwirts für gefährliche Durchgangsfenster. In neuerer Zeit ist eS üblich geworden, in größeren Re- stauronts Durchgangsfenster anzubringen, die eine bis auf den Fußboden reichende große Scheibe aufweisen. Bei schönem Wetter und großem Verkehr werden diese Fenster hochgestellt, so daß durch sie eine bequeme Verbindung mit dem Restaurant und der Außenwelt besteht. Daß derartige Schiebefenster, die im Sommer bald offen stehen, bald geschlossen sind, für den Gast dann gefährlich werden können, wenn sie in geschlossenem Zustande nicht irgendwie die Aufmerksamkeit des Publikums erregen, ist leicht denkbar. Das Reichsgericht hat am Dienstag in einem solchen Falle de» Gastwirt für haftpflichtig erklört. weil er die I hellen, glatten Scheiben weder durch eine Aufschrift noch durch Verzierungen versehen hat, wodurch verabsäumt worden sei, das Publikum zu jeder Zeit auf den geschlossenen Zustand der Fenster aufmerksam zu machen. Klage erhoben hatte der Referendar T. in Düsseldorf   gegen den Besitzer B. des RestaurantsZum Schauspielhaus" in Düssel  - dorf. Der Kläger   hat sich am 22. Juni 1908, nachmittags gegen 3 Uhr, auf der Terrasse des genannten Restaurants aufgehalten. Die Terrasse ist mit dem Restaurant durch ein Durchgangsfenster verbunden. Dieses Fenster hatte der Kläger   durchschritten, um nach der Toilette zu gehen. Inzwischen hatten Fensterputzer das Fenster heruntergelassen und die große Scheibe geputzt, das Fenster aber nicht wieder hochgezogen; ebenso ist nicht wie üblich der Vor- hang vorgezogen worden. Als der Kläger   nach etwa 15 Minuten zurückkehrte, lief er in die Scheibe des Durchgangsfensters hinein und verletzte sich erheblich. Er macht nunmehr Ansprüche auf Ersatz von 235,50 M. Heilungskosten und Schadloshaltung für allen weiteren Schaden sowie Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 3000 M. geltend. Alle drei Instanzen erkannten zugunsten des Klägers. Drei Monate Gefängnis für 10 Pfennige. Der Arbeiter Friedrich Puttkammer aus Stolp   ließ sich ver- leiten, auf der elektrischen Straßenbahn ohne Fahrkarte, die nur 10 Pf. kostete, zu fahren, trotzdem er darauf aufmerksam gemacht wurde. Als er nun merkte, daß der Wagenführer aufmerksam wurde, verschwand er auf der nächsten Haltestelle. Er wurde von der Strafkammer in Stolp   zu drei Monaten Gefängnis verurteilt. Handlungsgehilfenschutz. Herr Grundei hat in Berlin   eine Bäckcreifiliale, in der er zwei'Damen als Handlungsgehilfinnen beschäftigt. Sie hatten im Rahmen der Geschäftszeit eine gewisse Selbständigkeit der Einteilung ihrer Tätigkeit. Nun ist es bei dieser Einteilung vor- gekommen, daß die durch die Gewerbeordnung vorgeschriebene un- unterbrochene elfstündige Ruhepause vom Abend zum Morgen nicht innegehalten wurde. Dafür wurde Grundei strafrechtlich ver- antwortlich gemacht. Das Landgericht I verurteilte ihn zu einer Geldstrafe, indem es ausführte: Wenn G. auch den Angestellten ein sehr großes Maß von Selbständigkeit eingeräumt haben möge, so wäre er doch verantwortlich dafür, daß die gesetzliche Ruhezeit innegehalten werde. Er müsse auf jeden Fall dafür sorgen. Das Kammergericht stellte sich am Dienstag auf denselben Standpunkt und verwarf die gegen dies Urteil eingelegte Revision. Ein des Mordversuchs Geständiger freigesprochen. Der Bergmann Paul in Recklinghausen   war seit 15 Jahren verheiratet; seine Frau hatte ihm acht Kinder geschenkt; da nahmen sie einen Kostgänger bei sich auf, und es entwickelte sich ein Liebes- Verhältnis zwischen ihm und der Frau. Der Ehemann bekam um Neujahr herum davon Kenntnis. Da er wegen der Kinder eine Trennung nicht wollte, stellte er das Paar zur Rede und nahm ihm das Versprechen ab, das ehebrecherische Verhältnis aufzugeben. Aber vier Wochen später wurden die beiden auf einem Spazier- gange doch wieder zusammen gesehen. Man hinterbrachte es dem Ehemann, der nun den Plan faßte, seine Frau, den Liebhaber und sich selbst zu töten. Er kaufte sich einen Revolver und stellte das Paar erneut zur Rede. Als beide leugneten, gab er einen Schuß auf den Zerstörer seiner Ehre ab, der diesen am Kopfe streifte. Der Liebhaber entwand ihm die Waffe und flüchtete. Paul wurde wegen versuchten Totschlags vor dem Bochumer   Schwurgericht unter Anklage gestellt. Mit träneuerstickter Stimme gab er zu, daß er die Absicht gehabt habe, den Liebhaber seiner Frau zu töten. Trotzdem verneinten die Geschworenen sämtliche Schuld- fragen, worauf das Gericht auf Freisprechung erkannte. Die Geschworenen hatten wohl mit Recht angenommen, der An- geklagte habe sich in einer seine Zurechnungsfähigkeit aus- schließenden Aufregung befunden. Hu9 aller CKelt. Srftklaffige JMcnrchen. Durch die Zeitungen wird ein Steckbrief gegen den Ritterguts- besitzer Max v. Brenken erlassen. Wir erfahren da, daß der edle Freiherr flüchtig ist und sich verborgen hält. Das Schöffen- gericht in Paderborn   hat nämlich gegen denMann von Stand" eine Gefängnis st rafe von zwei Monaten verhängt. Auf seinem Schlosse bei Paderborn   hatte der Freiherr v. Brenken  einen gleich hochgestellten Herrn, den Freiherrn   v. Romberg, zu Gast. ImAhnensaal' war man lange recht lustig gewesen, und als es den Herren etwas kalt wurde, drangen sie ohne weiteres in das Schlafzimmer eines Bedienten ein und heizten dem Manne gemeinschaftlich derart ein, daß er, jämmerlich mißhandelt, halbnackt aus dem Schloß flüchten mutzte und im nahen Dorfe Zuflucht suchte. Der Diener war so von den freiherrlichen Raufbolden ge- schlagen worden, daß er lange in der UniversitätSflinik in Göttingen  behandelt wurde. Beide Freiherren   sollen vorbestraft sein wegen Gewalttätigkeiten, früher war aber die Gefängnis- strafe in standesgemäße Festungshaft umgewandelt worden. Dies- mal wurden sowohl die Berufungen verworfen als auch die Gnaden« gcsuche abgelehnt. So riß der edle Held aus. Romberg hatte 2'/, Monate Gefängnis belommen. Er soll in der Schweiz  , v. Brenken soll in Italien   sein. Wir wollen hierbei in Erinnerung rufen, daß sich seinerzeit ein zentrumschristlicher Arbeiter öffentlich darüber beschwerte, daß ein Zentrumsblatt eine Einsendung über die rohe Mißhandlung des Dieners durch die beiden Freiherren   nicht aufnehmen wollte._ Im Kampfe mit Schmuggler». In der letzten Nacht versuchten Schmuggler zwischen Latrenne und H u s s i g n e sProvinz Luxemburg  ) Waren über die belgische Grenze zu bringen, wurden aber von zwei Zollbeamten, die sich am Waldesrand versteckt hatten, aufgehalten. Einer der Schmuggler feuerte sofort auf die Grenzbeamten und verwundete einen von ihnen am Kopfe. Als der zweite Zollbeamte forteilte um Hilfe herbeizuholen, mißhandelten die Schmuggler den Ver- wundctcn derart, daß er die Besinnung verlor und bald verstarb. Als Hilfsbeamte herbeieilten, flüchteten die Schmuggler unter Zurücklassung mehrerer Säcke mit Tabak und Zigarren, gaben aber noch auf der Flucht mehrere Schüsse auf die Zollbeamten ab und verwundeten noch zwei von ihnen. Einer der Schmuggler ist erkannt worden, seine Verhaftung steht bevor. Er kennt seine Pappenheimer. Herr Professor Suchsland in Halle a. S., bekannt als Anwalt agrarischer Forderungen, scheint in sich große Fähigkeiten zum Abonnentensammler entdeckt zu haben. Unser Halleschcs Parteiblatt ist in der Lage, folgendes Zirkular zu veröffentlichen: Halle a. S.. d. 22. 4. 11. Im Auftrage einiger hiesigen Großindustriellen. von denen ich Ihnen S. Weise zu nennen bevollmächtigt bin, er- laube ich mir ergebenst Ihnen folgende Angelegenheit zu unterbreiten. Es ist von diesen für zweckmäßig gehalten, möglichst viele Arbeiter mit guter Zeitungslektüre zu versehen, und glaubt man. daß hierzu dieHallesche Zeitung" am geeignetsten ist, weil sie ohne Nörgelei patriotische Standpunkte vertritt. Die Herren haben nun mit dem Verlag derH. Z." ein Abkommen dahin getroffen, daß ihnen die Zeitung mit 1,50 M. pro Quartal geliefert und direkt an die Adresse der Arbeiter bestellt wird. Eine Firma hat für alle ihre Arbeiter abonniert, ein anderer Herr läßt aus seiner sehr zahlreichen Arbeiterschaft von Vertrauensleuten eine Auswahl besonders zuverlässiger Männer treffen und abonniert für diese. Meine ergebene Bitte geht nun dahin, daß Sie sich freund« lichst die Sache überlegen und sich vielleicht auch an diesem patriotischen Unternehmen beteiligen. Da die Zeit drängt, würde eine direkte Verhandlung mit dem Verlag derH. Z.", welcher über meine Bitte informiert ist. da? zweckmäßigste sein. Mit ergebenstem Gruß (gez.) Prof. Suchsland. ES muß mit dem konservativen Blatte sehr schlecht stehen, wenn Herr Prof. Suchsland ausdrücklich betont, daß die Zeit drängt. Nur so ist eS auch zu verstehen, daß die konservative Hallesche Zeitung' nach dem Muster der Ramschbazare Aus- Verkaufspreise macht, kostet doch sonst daS von Suchsland so warm empfohlene Blatt 2,50 M. pro Quartal. Da Professor Suchsland in seinen Schriften einseitig agrarische Interessen bertritt, sich hier aber als Abonnenten- sammler an die G r o ßin d ustr teilen wendet, darf man wohl annehmen, daß er seine Freunde, die Junker, zu genau kennt, um ihnen Opfer fürpatriotische Unternehmungen' zuzumuten. Diese Ueberzeugung dürfte er mit vielen anderen Leuten teilen. Aus dem Lande der unbegrenzten Möglichkeiten. Wie alles imfreien Amerika  " ins Gigantische geht, mag eS sich um Unglücksfälle oder Riesenvermögen, Wahlschwindeleien oder Steuerhinterziehungen handeln, so nimmt der Dankee auch für sich in Anspruch, die kolossalsten Wohnhäuser zu besitzen. Jetzt sind in N e w g) o r k die Baupläne für einen neuen Wolkenkratzer fertig- gestellt werden, dessen Höhe 750 Fuß betragen soll. Das Haus selbst wird 30 Stockwerke und der Turm auf ihm 25 Stock- werke umfassen._ Kleine Notizen. Räuberischer Anschlag. Auf der Chaussee zwischen Borstel und Groß-Schwechten   in der Mark ist der Postbeamte Kühl überfallen worden. Paffanten fanden den Postbeamten schwer verwundet neben seinem Rade im Chausseegraben liegen. Wie der durch zwei Revolverschüsse Verletzte angab, ist er durch einen Radfahrer, der ihn auf der Chaussee überholte, angeschossen worden. In seiner Todesangst fuhr Kühl weiter, bis er ohnmächtig zusammenbrach. Vom Göpelwerle zermalmt wurde daS 5 Jahre alte Söhnchen de? Eigentümers Lipke aus Schmargendorf   in Pommern  . Es war über die Triebstange geklettert und geriet dabei in die Kuppelung. Das Kind starb auf der Stelle unter den gräßlichsten Schmerzen. Wie die Agrarier das Land verseuchen. Auf dem Rittergute B u s l a r in Pommern   wurde bei vier russisch-polnischen Schnittern Erkrankung an Pocken festgestellt. Die Erkrankten wurden im Lazarett isoliert. Schweres Grubenunglück in Holland  . Auf der staatlichen Kohlen- grübe Emma bei H e e r l e n wurden zwei Arbeiter durch einen Einsturz getötet, sechzehn Arbeiter wurden verwundet, darunter drei schwer. Zwei Arbeiter werden vermißt. Betrüger und Brandstifter. Der Gütervorsteher eine» Bahnhofes bei Lyon   ist verhaftet worden unter dem dringenden Verdacht, das Gütermagazin in Brand ge st eckt zu haben, um hierdurch die Ausdeckung von ihm verübter Per- untreuungen und Frachtgutdiebstählen zu verhindern. Ueberschwemmung in Argentinien  . Infolge starker Regengüsse ist der Fluß Riachuelo aus den Ufern getreten und hat die Um- gebung und den niedrig gelegenen Teil der Stadt Buenos Aires   überschwemmt. Zahlreiche Häuser sind geräumt wordeiz. fünfhundert Familien, die obdachlos sind, wurden t» Kirchen und Schulen untergebracht. Clngegangene vruckfckriften. Die Glektrizitätsversorgung Bayern». Bon Dr.«. Streeb. 1,80 R. I. C. Hitber, Diessen  -München  . Satze und Aufsätze. Von V. Jhringer. 2,30 M. Drellillen-verlag, Karlsruhe  . Wir suchen Mensche» k von«. Emden  .» M., geb. 4 SU. Rosen- baum u. Hart, Berlin   W. 35. Zum Kost'n! Gedicht« von M. Schädel 06 S. Herzte. Roman von H. v. Schullern. 3.50 M. Winterernte. Tragödie von H. Tomaseth. 116 S. C. Koncgen, Wien I  . Die Gesellschaft. Bd. 37/33. DaS Heer, von K. Bleibt«». 8 M., geb. 4M. Bd. 33. Der Schriftsteller. Von 88. Schäfer. 1,60 M., geb. 2 M. Japan   im Kampf. Von K. Larsen. 2 M., geb. 3 M. Rütte» u. Loening, Frankfurt   a. M. Jahresbericht 1010 des Zentralverbandes der Lederarbeiter und Arbeiterinnen Deutschlands  (Zentralvorstand). 1 M. ß. Mahler, Berlin   SO. 33. Die Puppen der kleinen Dorette. Novellen von Günter Hossmann. Umschlagzeichnung von P. Telemann  . 2 M., geb. 3 M. R. Eckstein Nachfg., Berlin  . AuSkunftSbuch für Schriftsteller. Feder- Verlag, verlw W. 80. 1, M. Vierzig Jahre Zentrum! Das ZentrumSProgramm erläutert durch Freiherrn   v. Hertling, Dr. Porfch, Dr. v. Orterer, Dr. Echädler, Freiherrn  v. Landsberg  , Dr. Karl Bachem. Verlag derGermania  ", Berlin   0., 2. 40 Pf. Die Denkwürdigkeiten Giacomo Casanovas. 2. Lände. 618 und 576 S. Pan-Verlag, Berlin   VV. JsebieS. Roman von Helene Böhlau  . 5,50 N., geb. 7 M. A. Langen, München  . Die preuhifch-heffifche Eisenbahngemeinschaft. Von Dr. Magnu» Biermer. Brosch. 3 M. E. Roth, Gießen  . Dheresle. Roman von H. Stcgemann. 4 St. Eine irrende Seele. Roman von Helene o. Mühlau. SM Die Weltbrand» schmiede. Roman von L. Schrickel. 3.50 M. DaS Lebe« der Stenöe von Cattc. Roman von E. v. Boni». 3,50 M. E. Fleische! u. Berlin  . «Von Dichtern, Juristen und kleinen Mädchen'. Geschichten von O. Heinemaiin. SchurichS Verlag, Berlin   8. 14. 2 M., geb. 3 M. Aus Natur und Geisteswelt. 77. Knnsipflege in HanS und Heiinat. Von R. Bürkner. 324. Die großen Physiker und ihre Seistuiigen. Von F. A. Schulze. 337. Experimentelle Biologie. Von C. Thesmg. 343. Werdegang der moderne» Physik. Von H. Keller. Einzelb. 1 M., geb. 1,25 M. B. G. Teubner, Leipzig  . Balzacs Menschliche Komödie. 16. Band. 4 M, geb 5 R. Insel- Kavalierpcrspekttve von Baron Eugen von Baerst. Heran». gegeben von ö. Conrad. 323 S. Das Buch der Liebe.(StrindbergS Werke.) 209 S. G. Müller, München  . Jung-Ungarn  . Monatsschrift. Heft 4. Herausgegeben von VäSzi- Berlin. P. CasiirerS Verlag, Berlin  . t,50 M. Wie bereite ich mich auf die Meisterprüfung vor? Von V. Weber. 1 M. A. Weber, Berlin   SW. 68. Die Sozialpolitik der Sozialdemokratie. Don F. KleciS. 25 Pf. Volksbuchhandlung, Halle a, S. Die Tätigkeit des Sozialdemokratische» Verbände» im Ab« geordneteuhause. 4. Heft 20 Heller. I. Brand»«o. Wie» VI