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Die Diskussion war sehr lebhaft, von allen Seiten stimmte man der Gründung zu. Stadtsyndikus Dr. Bergmann versicherte, daß der Magistrat von Schöneberg   den vorliegenden Fragen grotzes Interesse entgegenbringe; am wichtigsten sei die Ausgabe, zu ver- hüten, datz Differenzen überhaupt ausbrechen. Frl. Klausner vom Zentralverein für Arbeitsnachweis wunderte sich, daß man auf eine so wichtige Institution wie den Arbeitsnachweis für die Dienst- boten nicht die gebührende Rücksicht bei den Vorberatungen wie bei den weiteren Arbeiten genommen habe. Mit der Gründung eines Hausdienstausschusses erklärte sie sich einverstanden. Daß man sich bei diesem Unternehmen um die Mitwirkung deZ Zentralverbandes der Hausangestellten, der unter den fünf Organisationen für Dienstboten in Berlin   die erste Stelle einnimmt, in keiner Weise bemüht hat, ist nicht verwunderlich. Man weiß, daß der Zentralverband auf dem Standpunkte beharrt, daß die vorhandenen großen Gegensätze der Interessen zwischen Dienst- boten und Herrschaften sich nicht durch schöngeplante Einrichtungen ausgleichen lassen. Er begnügt sich damit, die Interessen der Hausange st eilten allein zu vertreten, aber er tritt den Bestrebungen, einen Hausdienstausschutz zu gründen, nicht hindernd in den Weg: denn diese Bestrebungen haben ein besonderes Interesse für ihn. Man macht nämlich von der anderen Seite dadurch das wertvolle Eingeständnis, daß es mit der alten Gesindcordming nicht mehr weiter geht, am wenigsten in Berlin  . Man braucht notwendig etwas anderes. Ohne den geringsten Widerspruch wurde von verschiedenen Rednerinnen und Rednern die Gesindeordnung angegriffen und das Recht der Dienstboten auf eine andere, eine bessere Ordnung betont. Daß der geplante HauSdienstausschutz vor der Größe der gestellten Aufgaben nicht bestehen kann, ist klar, aber die bürgerlichen Frauen haben beschlossen, den Versuch zu wagen, und Herr Pastor Burckhardt, Vorsitzender vom Verband der evangelischen Jungfrauenvereine; wird diej Leitung in die Hand nehmen. Den Hausangestellten kann nur einpfählen werden, sich dem Zentralverbande anzuschließen, wo ihre Rechte und ihre Interessen die beste Wahrung sinken, weil sie dort selbst die Ziele, die sie erreichen wollen, bestimmen können. Versammlungen Veranstaltungen. Zentralverband der Hausangestellten. Sonntag, den 14. Mai, im «Deutschen Hof", Luckauer Str. 1b(großer Saal): Stiftungs  - fest. Programm: Festrede: Frau Luise Zieh: Herr Ferdinand Kalweit, Kammersänger(Lieder für Tenor); Frl. Else Kardaetz und Herr Emil Kühne vom Residenztheater(Rezitation und dramarische Aufführung): Herr Rudolf Tobias  (Klavier). Ball. Saalöffnung 6 Uhr. Beginn des Programms 7'/, Uhr. 8o2ia!es. Die kaufmännische« Angestellten und die ReichSversicherungS- ordnung. Anläßlich der gegenwärtigen Verhandlungen deS Reichstags über die Reichsversicherungsordnung hat der Vorstand des Zentral- Verbandes der Handlungsgehilfen und Gehilfinnen folgenden Be- ifchluß gefaßt und dem Reichstage zugehen lassen: Die Handlungsgehilfen hatten erwartet, daß die ReichSver- ficherungsordnung ihnen endlich insofern eine Gleichberechtigung mit den Arbeitern bringen werde, als die für Handlungsgehilfen und andere Privatangestellte geltende Grenze der Versicherungs- Pflicht bei LOW) M. Jahresarbeitsverdienst beseitigt würde. Daß dieses Verlangen der Handlungsgehilfen berechtigt ist, hatte die RcichStagskommifsion wenigstens teilweise ausdrücklich anerkannt, indem sie bei der Krankenversicherung   die Pflichtgrenze auf 2500 Mark erhöhte. Leider hat die Kommission diesen Beschluß wieder aufgehoben. Dagegen aber ist in der Reichsversicherungsordnung. wie sie dem Reichstage zur zweiten Lesung vorliegt, eine wesentliche Einschränkung des Selbstverwaltungsrechts der Versicherten in den Krankenkassen vorgesehen, anderseits der Einfluß der Unternehmer gestärkt worden. Eine Ausdehnung der Unfallversicherung für die Handlungsgehilfen ist trotz deren Wünschen nicht erfolgt. Bei der Invalidenversicherung ist die Grenze der Vcrsicherungspflicht von LOOO Mk. Jahresarbeitsverdienst beibehalten worden, höher ent- lohnte Angestellte bleiben wie bisher von der Versicherungspflicht ausgeschlossen; weitere Beitrags- und Lohnklassen sind der Jnva- lidenversicherung nicht angegliedert, eine angemessene Witwen- und ordentlich verringert. Deswegen und weil die ReichSversicherungS ordnung in der Fassung der Kommissionsberatung für die Hand- lungsgehilfen keinen nennenswerten Fortschritt brrngt auch die ganz belanglosen Waisenrenten und die kümmerlichen Unter- stützungen an arbeitsunfähige Witwen an Stelle der Annenpflege können als ein solcher wesentlicher Fortschritt nicht anerkannt werden richtet der Vorstand deS Zentralverbandes der Hand­lungsgehilfen und Gehilfinnen an den Reichstag   das Ersuchen, dem Gesetzentwurfe in dieser Form seine Zustimmung nicht zu geben, sondern ihn nur zu verabschieden, wenn in den erwähnten Punkten noch wichtige Verbesserungen herbeigeführt werden. Bon der Lohnberechnung bei MonatSbezügen. Der Zahntechniker K. forderte vor dem Gewerbegericht von der Inhaberin eines Zahnateliers Fr. Erdmann, bei der er gegen 250 M. Monatslohn in Stellung war, noch einen restlichen Lohn- betrag von 75 M. Der Kläger   will vom 7. bis 28. Februar in der Stellung gewesen sein. Er ist der Meinung, daß er nach Ab- zug von sechs Dreißigstel des Monatsbezuges für die ersten sechs Tage 50 M., 200 M. Lohn für seine Tätigkeit zu beanspruchen habe, so daß ihm, da er schon 125 M. erhalten hat, noch 75 M. zustehen. Die Beklagte behauptete, der Kläger   habe die Stellung erst am 8. Februar angetreten. Sie erkennt an, daß der Kläger  nach ihrer Berechnung noch einen berechtigten Lohnanspruch von 50.35 M. hat. Die Beweisaufnahme bestätigte die Behauptung der Beklagten über den Antritt der Stellung durch den Kläger. Das Gewerbegericht vertrat die Ansicht, daß für den Monat Februar nicht ein Dreißigstel des Monatslohnes auf jeden Tag entfällt, sondern dem Kläger stehen, da er nur 21 Tage in der Stellung war,"In des Monatsbezuges zu. Da er hiervon schon 125 M. erhalten hat, wurde die Beklagte verurteilt, noch 62,50 M. zu zahlen; die Mehrforderung wurde abgewiesen. Serickts- Leitung. Ein Nachspiel zur Affäre Spahn. Eine Privatklage des Reichstagsabgeordneten und Herren- IsausmitgliedeS Grasen v. Oppersdarff gegen den verantwortlichen Redakteur des..Westfälischen VolkSblatteS" Hermann Abels   in Paderborn   beschäftigte gestern das Schöffengericht Berlin-Mitte. Der Privatkläger wurde durch Rechtsanwalt Dr. Marwiv vertreten, der Angeklagte durch Rechtsanwalcht GörreS verteidigt. Mittel- Punkt der Klage war die Broschüre des Grasen v. Oppersdorfs:Ist Martin Spahn   Zentrumsmann?" Als �diese Broschüre erschienen war, brachte das..Westfälische Volksblatt" einen längeren gegen den Grasen v. Oppersdorf gerichteten Artikel, der das Borgehen des Privatklägers gegen Martin Spahn   scharf tadelte. Es wurde darauf hingewiesen, daß Graf v. O. als Wortführer einer Reihe von Zentrumsabgeordneten einige Tage vor der Wahl in Warburg  - Höxter   versucht habe, in einem Briefe Herrn Spahn zum Rücktritt von der Kandidatur zu bewegen. Obgleich es im Parteiinteresse gelegen hätte, von dieser Agitation gegen Spahn abzulassen, habe Graf v. O. alles mögliche aus den Schriften Spahns zusammen- gesucht, um den Nachweis zu liefern, daß Spahn kein Zentrums- mann sei. Tie von ihm herausgegebene Broschüre sei auf das schärfste zu verurteilen, denn er sei dabei nicht objektiv vorgegangen. Die m ihm aus den SMnschen SchxiM bUlUtSLejuLteo Stelle» sollen Bedenleii örieffen, Kenn Kais allet nihÄ zusehe, erSebe sich. daß sie einen ganz anderen Sinn haben. Das sei nicht mehr Pole- mik, sondern Verdrehung, wie sie kaum stärker geschrieben werden könne. Der Vorstand der Zentrumspartei   in Paderborn   verdiene volle Anerkennung dafür, daß er von derskandalösen" Broschüre Kenntnis genommen und der Zentrumsfraktion des Reichstages eine entsprechende Resolution unterbreitet habe. Graf v. Oppersdorfs sei in seinem Kampfe gegen Martin Spahn   unterlegen; wer die Disziplin nicht zu halten verstehe, tue besser, die Konsequenzen zu ziehen. Graf v. Oppersdorff habe nicht quellenmäßiges Material zum Stützpunkt für seine Behauptungen benutzt, sondern nach Zitaten zentrumsfeindlicher Blätter gearbeitet usw. usw. diese Aus­führungen haben den Grafen v. Oppersdorff   veranlaßt, die Privat- klage anzustrengen. Rechtsanwalt Görres glaubte die Behaup- tung, daß es sich umVerdrehungen" handele, belegen zu können und beantragte, aus der Broschüre einige Stellen zu verlesen und diese mit den in Frage kommenden Ausführungen in den Werken Spahns zu vergleichen. Rechtsanwalt Dr. Marwitz: Dem Pribatkläger würde natürlich nichts angenehmer sein, als wenn der Wahrheitsbeweis versucht würde. Dieser Wahrheitsbeweis werde nun aber ganz plötzlich und unvorbereitet angetreten, und es würde doch unumgänglich notwendig sein, daß Graf v. Oppersdorfs per- sönlich bei diesen Erörterungen zugegen sei. Aus diesem Grunde müsse er die Vertagung beantragen. Rechtsanwalt Görres widersprach dieser Vertagung, da es nur der Verlesung zweier Stellen bedürfe, wo eine offenbare Verdrehung vorliege. Der Vorsitzende bemerkte: Ihm sei der Inhalt der Broschüre bis zur Stunde nicht bekannt und er habe die betreffenden Stellen nicht gelesen. ES sei aber doch zweifelhaft, ob ein direkter Beweis da- für. daß eS sich um wissentliche Verdrehungen handele, überhaupt geführt werden könne; schlimmsten Falles würden ja doch wohl nur objektive Verdrehungen nachgewiesen werden können. Der Ge­richtshof beschloß, die Verhandlung zu vertagen und den Parteien auszugeben, zum nächsten Termin ganz bestimmt formulierte Be- Weisanträge bezw. Gegenerklärungen beim Gericht einzureichen. Eine Luftschifferkreise interessierende Gerichtsverhanblungi wird am 19. Mai vor der zweiten Strafkammer des Landgerichts II stattfinden. Der in Flugsportkreisen sehr bekannte RegierungS- baumeister Hoffmann hatte im Auftrage und unter Kontrolle der Versuchsabteilung der Verkehrstruppen einen Drachenflieger er- baut, mit welchem auf dem Truppenübungsplatz Döberitz Flug- versuche angestellt wurden. Zum Bau des Sleroplans wurde eine besondere Holzart, sog. pitchpine Holz verwendet, die der Chef der Versuchsabteiluna, Hauptmann de la Rai, bei seinem Schwieg«- bat«, dem Holzhändler Nitschke in Stolpe, in Auftrag gab und auch von diesem geliefert wurde. Als der Vertrag zwischen Hoff- mann und der Militärverwaltung gelöst war, kam es eines Tages zwischen dem Hauptmann de la Rot und Hosfmann zu einem sehr heftigen Wortwechsel, in dessen Verlauf letzterer dem Hauptmann unlautere Machinationen vorwarf. Die Situation spitzte sich der- artig zu, daß der Hauptmann seinen Deqen zog und auf Hoffmami eindrang, um ihn zum Verlassen des Zimmers zu zwingen. Hoff- mann ließ sich hinreißen, dem Hauptmann, als er aus dem Zimmer flüchtete, das WortOberschieber" zuzurufen. Dieser Vorfall hatte erst ein ehrengerichtliches Verfahren zur Folge, welche» aber allem Anschein nach keine genügende Klärung der Angelegen- heit brachte. Hauptmann de la Rai stellte daraufhin Straf- antrag wegen Beleidigung gegen Hoffmann, der sich nunmehr vor der Strafkammer zu verantworten haben wird. Auf seinen Antrag ist Hauptmann de la Roi unter Beistand des Justizrats Eschenbach alS Nebenkläger zugelassen worden. Der Angeklagte selbst hat durch Rechtsanwalt Dr. Puppe einen Wahrheitsbeweis für feine Be- hauptungen antreten lassen, so daß die Verhandlung sehr inter- essant werden dürfte. Den Vorsitz im Gerichtshof wird Land- gerichtsdirektor Dr. Liepmann führen, die Anklage poird vom StaatSanwaltschaftsrat Dr. Pabst vertreten. MasochismuS. Leipzig  , 5. Mai. Wegen Sittlichkeitsverbrechens nach§178, 3 hatte sich am 1. November v. I. vor der Strafkammer in Walden- bürg(Schlesien  ) der Kollekteur Franz Gottwald zu verantworten. DaS Gericht verurteilte ihn jedoch nur wegen tätlicher Beleidigung zu 150 M. Geldstrafe. Der Angeklagte hat mehrere Knaben unter 14 Jahren, die Gänge für ihn machten, oft mit einem Rohrstock auf das Gesäß geschlagen und sich, wenn er sich auskleidete, von ihnen an den Füßen kitzeln lassen. Das Gericht hat darin nur eine Beleidigung der Knaben erblickt. Auf die Revision des Staatsanwalts hob heute das Reichsgericht das Urteil auf und verwies die Sache an die Strafkammer zurück. Der Begriff der Unzüchtigkeit scheint verkannt zu sein. Ein Berühren der Geschlechts- teile ist nicht erforderlich. Es mutz geprüft werden, ob die Hand- lungen des Angeklagten wollüstigen Motiven entsprungen sind. War dies der Fall, so wäre die Beziehung zu geschlechtlichen Dingen einwandfrei nachgewiesen. Nach dem festgestellten Sachverhalt liegt es sehr nahe, daß die fraglichen Handlungen unzüchtig waren. Versammlungen. Die Loh«- und Arbeitsverhältnisse in den große« Kauf- und Warenhäusern Berlins  . Eine öffentliche Versammlung der Hausdiener, Packer und verschiedenen Transportarbeiter der Kauf- und Warenhäuser füllte am Mittwoch den großen Saal derArminhallen" und beschäftigte sich mit den Löhn- und Arbeitsverhältnissen, die in diesen Betrieben herrschen. Schriftsteller Julius Kaliski   hielt das einleitende Referat. Der Redner schilderte die Zustände in verschiedenen großen Warenhäusern und darauf folgte eine rege Diskussion, in der seine Ausführungen noch in manchen Punkten ergänzt wurden. Aus dem, was berichtet wurde, ist zu entnehmen, daß man in den meisten der großen Warenhäuser den Angestellten daS freie Ko- alitionSrecht gänzlich zu nehmen sucht. Auch sucht man in den Warenhäusern durch ein weit verzweigtes Spitzelsystem Uneinigkeit und Verhetzung unter die Angestellten zu tragen. Die Löhne sind im allgemeinen sehr unzureichend und zu den Warenhäusern, die ihre Hausdiener, Packer usw. am schlechtesten bezahlen, gehört die Millionenfirma T i e tz. Der Anfangslohn für die über 21 Jahre alten Angestellten ist dort auf 25 M. bemessen, der Höchstlohn, den in jenem Geschäft die allerwenigsten crreick�n, auf 32 M. Die meisten erhalten nur 25 oder 26 M. die Woche bei einer über- langen Arbeitszeit. Um 6 Uhr 25 Minuten müssen sie schon an- treten, um die schwere Arbeit de» Bohnens zu besorgen, und um 8 Uhr beginnt dann die eigentliche Arbeitszeit im Geschäft, die in manchen Fällen bis 10, ja 11 Uhr abends ausgedehnt wird, nament- lich bei dem Neubau der Firma. Ueberdies werden die Leute auch noch Sonntags zum Austragen von Paketen herangezogen. Wird einer krank, so hat er mit sofortiger Entlassung zu rechnen, und dies ist auch bei I o n d o r f der Fall, wo auch im allgemeinen die Behandlung zu wünschen übrig lassen soll. Ueber den Chef des Warenhauses am Kottbuser Damm wurde berichtet, daß er die Ge- wohnheit haben soll, Angestellte gelegentlich alsSchwein" und dergleichen zu bezeichnen, sein erstes Wort bei irgendwelchen Diffe- renzen sollrausfliegen" sein und Vertrauensmänner der Or- ganisation pflegt man dort fortgesetzt zu maßregeln. Ueber A. Wert heim wurde gesagt, daß bei ihm der Drill noch ärger sei als auf einem preußischen Kasernenhof und daß die Angestellten gjlimwer daran seien als Sklaven. Eme über alle Maßen lange usdehnung der Arbeitszeit unter Mißachtung der gesetzlichen Vorschriften wird, wie eS scheint, in verschiedenen Häusern als eine Selbswerständlichkeit angesehen, mit der sich das Dienerpersonal obne Murren abzufinden hat. Das Publikum kann dies zun: Teil selbst beobachten. Die Fuhrwerke der Firma M. Israel sieht man häufig noch um 10, ja 11 Uhr abends weit außerhalb Berlins  in den Vororten herumfahren, und bei Rudolph Hertzog   werden d«, Hausdienern noch vsch SäSt ütut odillds Pakete mt auf ds» Weg gsgehett, die sie irt Köti'chen Jallett ftöch dettt äußersten Ends Groß-Berlins zu bringen haben, entgegengesetzt der Richtung, in der ihre Wohnung liegt, so daß sie erst um Mitternacht heim- kommen. Dafür können sie dcyrn 50 Pf. und das tatsächlich aus- gelegte Fahrgeld verlangen, wen« sie es nicht vorziehen, am anderen Tage eine Stunde Urlaub für sich in Anspruch zu nehmen. Es gibt kleinere Warenhäuser, namentlich in Gegenden Berlins   mit starker Arbeiterbevölkerung, in denen die Lohn- und Arbeitsverhältnisse wen» auch nicht befriedigend, so doch wesentlich besser sind als in den Riesenbetrieben, deren Leiter mit ihrem sozialen Empfinden zu prahlen pflegen. Die großen Warenhäuser wurden in der Dis- kussion als moderne Zuchthäuser bezeichnet, aber ebenso deutlich wurde hervorgehoben und namentlich auch vom Referenten betont, daß die Angestellten, wenn sie es nur nicht an der nötigen Ein- mütigkeit fehlen ließen, die Macht hätten, sich bessere Lohn- und Arbeitsbedingungen zu schaffen als in irgend welchen anderen Betrieben. Die modernen Kauf- und Warenhäuser heimsen Mil- lionen über Millionen an Profit ein, ihre Betriebsunkosten sind verhältnismäßig weit geringer als die der kleinen Handelsbetriebe, und sie können deshalb sehr wohl ihren Angestellten bessere Be- dingungen bieten. Aber freiwillig tun sie es nicht, trotz aller schönen Redensarten. Es muß Aufgabe der Angestellten selbst sein, durch einmütiges Zusammenhalten in der Organisation sie dazu zu zwingen._ Erklärung. Im Versammlungsbericht des ZentralverbandeS der Fleischer imVorwärts", Nr. 105, wird meiner Stellung in Sachen der Maifeier eine Form verliehen, als sei ich ein Gegner der Maifeier. Das ist vollständig unzutreffend. Lediglich in bezug auf die beruflichen und tariflichen Verhältnisse in unferein Berufe ist seitens der Geschäftsleitung verlangt worden, eine Verständigung mit dyt Artzeitgetzern über die Feier des 1. Mai herbeizuführen. _ Paul HeviS� Hiis aller Melt. Rurnfcbc Praktiken. Ueber einen Schurkenstreich eines russischen Pfarrers weiß die Neustrelitz  « Landeszeitung" folgendes zu berichten: Im Rittergute Möllenbeck war eine Schnitterin aus Rußland   zurückgeblieben, die von der Herrschaft als Dienstmädchen engagiert wurde. Zu Ostern wollte sich daS Mädchen mit dem Arbeiter D. auS Weiten- dorf verheiraten und wandte sich deshalb an den Pfarrer ihres Heimatsortes um Ausstellung eines Taufscheines. Als dieser nicht eintraf, trat die Braut die kostspielige Reise nach der Heimat selbst an. Nach kurzer Zeit kehrte sie freudestrahlend mit dem Schein und der Genehmigung zur Heirat nach hier zurück. Aber leider konnte niemand das fast drei Seiten lange Schrift- stück des griechisch-katholischen Geistlichen entziffern. Dieses wurde deshalb zur Uebersetzung nach Berlin   gesandt. Dabei stellte sich heraus, daß der Pfarrer dem Mädchen bescheinigt hatte. daß es bereits verheiratet sei. Nicht nur die Zeugen, sondern sogar der Trautag waren ge» nannt. Die Russin beteuerte nun, daß der Inhalt de» Schrift- stücks der Wahrheit nicht entspreche. Abermals trat sie die Reise nach Rußland   an. Als sie dort dem Pfarrer Vor- Haltungen wegen der falschen Bescheinigung machte, wurde diese vor ihren Augen zerrissen und sie bekam den gewünschten Taufschein. Man nimmt hier an, daß die Fälschung erfolgt ist, um eine Heirat deS Mädchens mit einem Angehörigen der e v a n- gelischen Kirche zu hintertreiben. Das Mädchen ist durch die Reisen um ihre ganzen Ersparnisse gekommen. Der biedere GotteSmann, der eine arme Arbeiterin durch seine Gaunerpraktiken um die sauer ersparten Groschen gebracht hat, mag sich trösten, neben ihm laufen noch eine Menge ebenbürtiger Lumpen in Rußland   herum._ Acht Frauen erschlagen. Ein furchtbares Unglück ereignete sich am Freitag auf dem Gelände der Grube Cockerill bei Seraing   in Belgien  . Auf einer Halde suchten Arbeiterfrauen unter den Schlacken nach Kohlenstückchen, als sich plötzlich aus einer zur Förderung dienenden Schwebebahn ein S t e i n b o g e n l ö st e. Die etwa 30 000 Kilogramm wiegenden Steinmassen er» schlugen fünf Frauen, die vollständig platt gedrückt wurden. Drei andere Frauen wurden so schwer verletzt. daß an ihrem Aufkommen gezweifelt wird. Es gibt noch Wunder. Eines der trefflichsten Mittel zur Abwendung von allerlei Schäden ist der Glaube an die Wunderkraft des«heiligsten Herzen Jesu  ". Was für Wunder dieser Glaube alle? bewerlstelligt, lehrt der in Innsbruck   erscheinendeSendbote de» göttlichen Herzen Jesu  ". In der Mainumm« des frommen Blattes werden folgende Wunder aufgezählt, die auf das Konto deSheiligsten Herzen Jesu  " kommen: Für schnelle Hilfe in einer Geldangelegenheit; für Erhaltung guter Dienstplätze; für Bewahrung vor an- steckender Krankheit; für Abwendung eines Pro» z e f f e S; für glücklichen Vorübergang einer schweren Stunde; für Abwendung einer großen Gefahr für eine Familie; für die Bekehrung eines Sünders; für schnelle Hilfe in einer heiklen Prozeßsache; für glücklichen Geschäftsgang; für Hilfe in mehreren Anliegen; für Hilfe in seelsorgerischen Angelegenheiten; für Rückkehr de» Friedens; für die Wiedererlangung der Gesundheit; für glücklichen Hausverkauf; für gutbestandene Prüfungen; für Befreiung von einem von Kindheit an dauerndem Leiden; für Fortschritt im Studium; für gelungene Operationen; für Befreiung vom Irrsinn; für Er» langung einer guten Lebensstellung; für Hilfe in Seelenleidcn; für Genehmigung einer klösterlichen Lehranstalt." Vielleicht wendet der in arger Bedrängnis steckende M a t i 91 e sich einmal an denSendboten deS göttlichen Herzen Jesu". Mög- licherweise könnte sein ihm so unangenehmer Prozeß auch abgewendet werden. Kleine Notizen. Fernbeben. Auf der Erdbebenwarte bei P o t s b a K Gurd'e in der Nacht zum Freitag ein starkes Erdbeben registriert» das etwa zwei Stunden andauerte. Nach den Berechnungen liegt der Herd des Bebens etwa 7800 Kilometer in nordnordöstliches Richtung in der Gegend der Halbinsel Kamtschatka  . Eisenbahnerlos. Auf dem Bahnhof Bütow   in Pommern  geriet ein Arbeiter beim Rangieren zwischen die Puffer zweier! Eisenbahnwagen. Der Unglückliche wurde totgequetscht. Der Tod im Goldbergwerk. In einem vor kurzer Zeit aus- gebauten Goldbergwerk bei Clermont Ferrand   in Frank. reich sind vier Arbeiter durch Einsturz verschüttet worden» Zwei von ihnen konnten schwer verwundet geborgen werden« Die beiden anderen sind wahrscheinlich getötet worden. Siebe» Arbeiter überfahre». Auf dem Differdinger Hütten. werk wurden Freitag abend durch einen Güterzug sieben Arbeiter überfahren. Zwei von ihnen wurden tödlich verletzt, während die anderen schwere Verletzungen davontrugen. Einer der Schwer- verletzten ist bereits gestorben. ~ Tödlicher Absturz eines Fliegers. Während der zurzeit in S cha n gh a i stattfindenden Flugwoche ist der französische  Avratrker Ballon aus beträchtlicher Höhe abgestürzt. Der verunglückte konnte nur als Lpjche gus den Trümmer« seines Ausseuges gekargm tea&sa"