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baß etwas mehr Ruhe eintritt. ES ist uns unmöglich, auch nur ein Wort zu verstehen. Präsident Graf Schwerin   bittet um Ruhe.(Es tritt auch all- mählich etwas Ruhe ein, vor allem, weil sich die Bänle der bürgev licheu Parteien außerordentlich st ark lichten.) Die Nbgg. A l b r e ch't u. Gen.(Soz.) beantragen, den Z 184 zu streichen, welcher der obersten Verwaltungsbehörde die Befugnis gibt, zu bestimmen, wie weit auch die in Betrieben oder im Dienste nicht öffentlicher Körperschaften oder als Lehrer und Erzieher an nicht öffentlichen Schulen oder Anstalten Beschäftigten versicherungs- frei sind. Abg. Göhre(Soz.): Wenn eine Privatanstalt unter dem Druck der Konkurrenz zu- sammenbricht, so würden die Angestellten, falls sie von der Per- ficherungspflicht befreit sind, gar keine Fürsorge im Falle der Krank- heit haben. Abg. Dr. Mugdan(Vp.) meint, daß keine Gefahr besieht, weil die Befreiung von der VcrsicherungSpflicht ja an die Genehmigung der obersten Verwaltungsbehörde gebunden ist. Abg. Göhre Soz.): DaS Vertrauen des Vorredners haben wir nicht. Es handelt fich hier vor allem darum, das Gefühl solcher Personen zu schonen, welche die Versicherung nicht für vereinbar halten mit ihrer Würde als Reserveoffiziere. Wir sollten aber darauf keine Rücksicht nehmen im Interesse aller derer, denen der Reserve- offizier nichts oder so gut wie nichts bedeutet. Abg. Dr. Mugdan(Vp.): Wie soll es denn mit denen gehalten werden, die nur mit zwei oder drei Stunden an Privatschulen be- schäftigt sind? Abg. Molkenbuhr(Soz.): Die Lehrer, soweit sie weniger als 2000 M. Gehalt beziehen, sind nach§ 177 versicherungspflichtig, darunter sind auch akademisch gebildete Lehrer an Privatschulen. Es ist lein Grund vorhanden, für sie wieder Ausnahmebestimmungen zu schaffen. Der Antrag Albrecht wird abgelehnt. 8 136 lautet:Auf seinen Antrag wird von der Versicherungs Pflicht befreit, wer auf die Dauer nur zu einem geringen Teil arbeitsfähig ist, so lange der vorläufig unterstützungspflichtige Armenverband einverstanden ist. Die Abgg. Albrecht und Genossen beantragen, diesen Paragraphen zu streichen. Abg. Hue(Soz.): Auch in dem jetzt geltenden Gesetz steht dieser Paragraph, aber er ist erst 1392 in das Gesetz hineingekommen. Die Unternehmer vertraten damals die Ansicht, die Kassen würden durch die Halb invaliden sehr stark belastet und man fürchtete, die halb' invaliden Arbeiter würden, falls die Bestimmung nicht allst genommen werde, entlassen werden und gar keine Beschäftigung finden. Es hat sich aber gezeigt, daß die Halbinvaliden eine nennenswerte Belastung der Krankenkassen n i ch t d a r st e l l e n. In dem Paragraphen heißt es recht harmlos, die Halbinvaliden können auf ihren Antrag" von der Versicheruiigspflicht befreit werden. In der Praxis werden die Berginvaliden einfach �vor die Wahl gestellt, sich von der Versicherungspflicht entbinden zu lassen, oder die Abkehr zu erhalten. Die Folge dieses Paragraphen wird sein, daß man sämtliche Berginvaliden in die ausgedehnten Uebertagarbeiten steckt und sie zwingt, sich von der Versicherungs-- Pflicht entbinden zu lassen. In der Kommission meinte ein Re- gieruugsvertreter. es handele sich nur um wenige Personen rn den Bergbetrieben, die so beschäftigt werden könnten. Das ist unrichtig, es find Zehntausende undAberzehntausende. Wenn alle diese dann nicht versichert sind, springt der Vorteil für die Unternehmer in die Augen und daS ist auch die Absicht der Br- stimmung. In der Kommission sprach ein preußischer Bergbeamter auch von den nicht unerheblichen Pensionen der Bergarbeiter. Sie be- tragen 80 Pf. pro Tag. Wer eine solche Versorgung abgerackerter Bergknappen für nicht unerheblich erklärt, bekundet einen starken Mangel an Mit- g e f ü h l für hilfsbedürftige Personen.(Sehr wahr I bei den Sozialdemokraten.) Es kommen auch keineswegs nur ältere Per- sonen in Frage, die Bergleute werden oft so früh Invalide, daß vielfach Leute von kaum 30 Jahren darunter sind.(Hört I hört I bei den Sozialdeinokraten.) Wenn sie nicht versichert sind, fallen diese Personen der Armenpflege zur Last, und die Armenlasten in den BergwerkSindustrieorten sind auch ganz außerordentlich gestiegen. Solche Leute an die Armenkasse zu weisen, ist doch kein würdiger Zustand, es i st ein Skandal.(Lebhafte Zustimmung bei den Sozialdemokraten.) Man sagt, der§ 522 a bietet einen hinreichenden Schutz, weil er bestimmt, daß der Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht der Zustimmung der Mehrheit, sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmemrtreter im Vor­stande bedarf. Es gibt aber nur sehr wenige Knappschafts  - kleines femUeton. Theater. Schiller-Theater O. Der große Name. Lustspiel von Viktor Leon   und Leo Feld  . Das anspruchslose Lustspiel der beiden Wiener   Autoren fand im Schillertheater ein anspruchs- loses, beifallsfrohes Publikum. Es ist zur Abwechselung wieder einmal ein Stück mit lauter guten Menschen. Ein Operetten- dichter, der mit seinen seichten Walzermelodien Millionen verdient, Hilst einem alten Freunde, einem wahren Künstler, zum Erfolg, indem er Lessen überall von den Konzertleitungen abgewiesene Meistersvmphonie unter seinem Namen zur Aufführung bringt und dann am Schluß nach dem begeisterten Applaus den wirklichen Ver- fasser nennt. Einiges ist ganz launig erfunden. Aber das Ganze schmeckt wie ein fader Aufguß, verglichen mit der prächtigen, zu Unrecht vergessenen MusikerkoinödieTedeum" von E. Rosmer, an «die der Schluß sich deutlich anlehnt. Herr Jwald. der Operettenheros, hatte namentlich in den letzten Szenen sehr gelungene Momente. Herr Köstlin als Li- brettist akkompagnierte ihn mit gutem Humor. ckt. Modernes Theater.(Verein für Kunst.) Irrwege, Szenen von Ossip Dymow  . Dymoios dramatische SkizzeNju" in der intim verständnisvollen Aufführung der Kammerspiele bot höchst eigenartig stimmungsvolle Eindrücke. Eine in geschlossener Folge sich entwickelnde, durch notwendige Verkettung überzeugende Handlung gab er so wenig wie die anderen modernen russischen Dramatiker. Lose verbundene Bilder aber nicht wie sonst in breiter, ermüdender Ausführung, sondern in knappen, andeutungs- reichen Umrißlinien reihten sich dort aneinander und hielten eine konzentrierte Spannung bis zum Schluffe wach. Leider wurden die Erwartungen, die sich an den Namen knüpf- ten, durch die Aufführung derIrrwege" arg enttäuscht. Auch eine Darstellung, die auf der Höhe jener ersten in den Kammer- spielen gestanden hätte, würde an diesem Resultat schwerlich viel geändert haben. Das Aphoristische des Dialogs schlägt hier viel- -fach in launenhafte Willkür um und das Streben, die ver- schlungenen Gewebe unbewußter Seelenregungen in ihrer unendq lichen Kompliziertheit andeutend zu durchleuchten, wird zu outrier� fem Experimentieren, das erst durch eine nachträgliche Ueberlegung eine Art Verständlichkeit erhält. Die Absichten sind abstrakt geblie- den, nicht umgeschmolzen in Leben und Bewegung und darum, zu- mal auf der Buhne, ohne künstlerische Wirkung. Tie Macht einer leidenden Liebe, die durch ihr grenzenloses Leiden den von einer fremden Leidenschaft erfaßten Geliebten zurückzwingt, zu schil- tem, sie als läuternde Ueberwinderin des egoistisch blinden Natur- triM symbolisch zu vcrhcrrfichep-7- das Mg scheisit be® Dichter bereine, in denen die Hälfte der Vorstandsmitglieder Arbeiter- Vertreter sind, in den meisten Fällen sind auch unter denen, die als Arbeitervertreter gellen, solche, die nicht als Arbeitervertreter an- erkannt werden, weder von uns, noch von den christlichen Gewerk- schaften; eS find das Personen, die durch den kapitalistischen   Terror hineingebracht werden. Deshalb haben auch wir. sowie die christ- lichen Organisationen uns gegen die Verhältniswahl erklärt, weil dadurch die in den letzten Jahren durch den kapitalistischen  Terror gegründeten gelben Vereine eine Vertretung im Vorstand erhalten würden und ein e i n z i g e r G e l b e r, der sich aus die Seite der Unternehmer schlägt, würde genügen, eine Mehrheit der Arbeiter unmöglich zu machen. Der§ 522a ist also ein untaugliches oder mindestens unzureichendes Mittel, die Arbeiterinteressen zu schützen. (Zustimmung bei den Sozialdemokraten.) Abg. Behrens(Wirtich. Vg.) wünscht die Regelung der Materie im Abschnitt 9, wo die Verhältnisse der Knappschaftskaffen geregelt werden. Im übrigen hält er den§ 522a für eine ausreichende Siche- rung, da die Mitglieder der Knappschaftsvorstände in geheimer Wahl gewählt werden. Abg. Korfanty  (Pole): Da wir die geheime Wahl der Knapp- schaftsältesten erreicht haben, scheint uns der§ 522a für die Berg­arbeiter eine genügende Sicherheit zu geben; aber bedenklich ist die Bestimmung des K 186 für die Arbeiter der Hütten- und Eisen- werke, und deshalb werden wir für den sozialdemokratischen Antrag stimmen. Abg. Hue(Soz.): Der Vorredner betont mit Recht, daß den Hüttenarbeitern der § 522a gar keinen Schutz gewährt, diese sind in den Vorständen gar nicht vertreten und ganz hilflos den Hüttenbesitzern ausgeliefert. Die geheime Wahl hält der Vorredner für einen genügenden Schutz bei den Bergarbeitern, aber wenn die Leute gewählt find, stehen sie aus dem Präsentierteller und werde» hinausgeworfen, wenn nicht eine starke Organisation hinter ihnen steht. Herrn Behrens mache ich darauf aufmerksam, daß unser Antrag dem einmütigen Willen der organisierten Bergarbeiter aller Richtungen ohne Parteinnterschied entspricht.(Sehr wahr bei den Sozial- demokraten.) Abg. Becker(Z.): Die angefochtene Bestimmung wird von vielen Arbeitern gewünscht, damit auch die Invaliden noch Beschäftigung finden. Für die Bergarbeiter enthält der 8 522a eine ausreichende Sicherung. Der Antrag Albrecht wird abgelehnt, 8 186 wird ange n 0 m m e n. Nach§ 186a sollen auf Antrag des Arbeitgebers von der Ver- ficherungspflicht befreit werden auch Personen, die bei Arbeitslofig- keit in Arbeiterkolonien oder ähnlichen WohltäfigieitS- anstalten vorübergehend beschäftigt werden. Ein Antrag A l b r e ch t(Soz.) will hinzufügen: Und für die Zeit der Krankheit Anspruch auf Krankenpflege haben." Abg. Schmidt(Soz.): Es handelt fich hier um die Elenden der Landstraße; wir wollen, daß auch diese Arbeiter wenigstens«in Teil der Kranken- fürsorge erhalten. Der Antrag wird abgelehnt. 8 190 handelt von der freiwilligen Versicherung, die für Gewerbetreibende usw. gewisser Art gestattet wird, wenn nicht ihr jährliches Gesamteinkommen 2000 M. übersteigt. Ein Antrag A l b r e ch t(Soz.) will diese Beschränkung auf ein bestimmtes Einkoinmen st r e i ch e n. Ferner bestimmt der Paragraph, daß die Satzung der Kranken- kästen das Recht zum Beitritt solcher Personen von einer be- stimmten Altersgrenze und von der Vorlegung eines ä r z t- lichen Gesundheitszeugnisses abhängig machen kann. Ein Antrag Alb recht(Soz.) will von diesen Erfordernissen Personen ausschließen, die unmittelbar vor ihrem Beitritt einer anderen Krankenkasse angehört haben. Abg. Hoch(Soz.): Die Beschränkung auf 2000 M. ist ganz unberechtigt. Wenn ein Handlungsgehilfe, der bisher 2000 M. hat, etwa 50 M. Zulage be­kommt, so verliert er das Recht, fich freiwillig zu versichern. Auch wird ein Handlungsgehilfe, der in Hamburg   versichert war und vielleicht eine Stellung in München   annimmt, gezwungen, in der Hamburger Kasse zu bleiben. Ich bitte Sie deshalb unserem An« trage zuzustimmen und ebenso dem zweiten Teile unseres Antrages. Wer dauernd einer Kaste angehört, soll sein Recht nicht dadurch verlieren, daß er an einen anderen Ort kommt. 8 190 wird unter Ablehnung der Anträge Albrecht an- genommen. Nach 8 191 kann ein Gemeindeverband sowie eine Krankenkafie durch Statut für ihren Bezirk dies Recht auch anderen Versicherungs- freien einräumen. Diesen Paragraphen hat die Kommission gestrichen. Abg. Schmidt(Soz.): Nachdem Sie den§ 190 angenommen haben, bitte ick Sie, wenigstens diese Milderung besonders im Interesse der Privat- angestellten anzunehmen. als Idee des Werkes vorgeschwebt zu haben. Aber keine beseelende, keine vereinheitlichende Kraft geht davon aus. Weder der Mann, noch die beiden Frauen, die um ihn ringen, erhalten eine typisch- individuelle Ausgestaltung, durch die sie als Personen oder auch nur als Träger des Gedankens interessieren könnten. Das Jrratio- nelle ihrer Handlungen scheint nicht mehr psychologisch motivierte Unvernunft, sondern Unvernunft schlechthin. Der Holzhändler, der in die pikante Häßlichkeit Lenas wahnsinnig verliebt ist, bekommt von der gleich stark verliebten Dame, weiß Gott   warum, einen Korb nn-d freit dann fünf Minuten spater, weiß Gott  , ob nur aus Aerger oder welchen anderen Gründen, die hübsche kleine Sonetschka, der er ihr Ein und Alles wird. Kaum verheiratet, geht er, die Rolle des Brutalen weiterspielend, mit Lena durch, um dann, als seine Frau ihm anvertraut, daß sie sich Mutter fühle in der Ver­zweiflung hat sie sich einem anderen hingegeben ihr reuig schuld­bewußt zu folgen. Auch Sonetschka wird eine andere. Nach dem Tode ihres Kindes ringt sie sich das Geständnis ab, das Töchterchen sei nicht von ihm gewesen. Sie glaubt, sie dürfe ihm um jenes Kindes willen nie mehr als Gattin angehören und stirbt in seinen Armen. Die Schauspieler die Hauptrollen lagen in den Händen von Herrn Harlan und Fräulein Marie B 0 r cha r d t setzten geschultes Können und ehrliches Bemühen für das Drama ein. Wenn es scheiterte, lag das nicht so sehr an den mitunterlaufenden Man- geln der Wiedergabe, als an der widerspruchsvollen Sprunghaftig- leit des Werkes selbst. dt. Musik. Eine Art von höheremAusverkauf" ist es, wenn die Komische Oper ihr jetziges Repertoire al§M a i- Festspiele" bezeichnet. Vom sonstigen unterscheidet es sich durch Gastspiele. Ihre Knnstwidrigkeit(sofern es fich nicht um Probespiele auf Engagement handelt) und der Vorzug eines geschlossenen Ensembles, das sich täglich mehr ineinander einlebt, sind nichts Neues mehr. Auch eine Neueinstudierung von MozartsDon Juan", die wir am Sonnabend hörten, änderte für uns an dem Gesagten nichts. Es gab manche anerkennenswerte Bemühung. L. M antler als Leporello und zum Teil auch der Gast F. Feinhals als Don Juan   sangen mit ausdrucksvollen Abstufungen der Tonstärke; H. Stolzenberg alsDonna Elvira  " und besonders I. Bach- rich alsZerline� holten aus ihre» Rollen schauspielerisch viel Gutes heraus. Wie einheitslos aber das ganze durchgeführt war, zeigte namentlich folgender Umstand: der Gast aus München   sang den Text der L e v y scheu Bearbeitung, auf deren Schwächen wir bei früherer Gelegenheit hingewiesen hatten; von den hiesigen jedoch sang soweit wir bei dem häufig lärmenden Orchester unterscheide» konnten nur K. Ärmster alsComthur  " den neuen Text, während alle übrigen beim altgewohnten(und bewährten) Texte blieben. ez. DaS HauS beschließt im Sinne der Kommisso». 8 192 a bestimmt: Die Versicherungsberechtigung erlischt in allen Fällen, wenn das regelmäßige jährliche Gesamteinkommen 4000 M. übersteigt. Abg. Molkenbuhr(Soz.) begründet einen Antrag, statt 4000 M. 5000 M. zu setzen. Man sollte all denen, die gegen Unfall versichert sind, auch das Recht der Krankenversicherung geben. Es liegt ein Widerspruch, eine Lückeim Gesetz vor, die beseitigt werden muß.(Sehr richtig I bei den Sozialdemokraten.) Abg. Dr. Mugdan(Vp.) wünscht, daß solche Personen nur Krankengeld, aber keine Krankenpflege erhalten. Zum mindesten sollten sie das Recht haben, sobald sie wieder unter 4000 M. verdienen, der Versicherung wieder beizutreten. Abg. Hoch(Soz.): Ich will nur der Ansicht entgegentreten, als ob wir etwa die Väter dieses Paragraphen sind. Er ist vielmehr auf Anregung des Leipziger Aerzteverbandes in das Gesetz gekommen, der hoffte, dadurch eine größere Zahl Personen aus der Krankenversicherung herauszuziehen und sie damit zu zwingen, die ärztliche Hilfe nach den Söven zu bezahlen, die die Aerzte in Rechuung stellen. Wir stellen den Antrag nur vom Standpunkt der Mehrheit aus, um einen Widerspruch aus dem Gesetz zu beseitigen. Daß solche Widersprücke nock vorhanden sind, ist ja bei einem so umfangreichen Gesetz leicht verständlich. Bis in die letzte Minute haben wir uns in der Kam- Mission Mißverständnisse und Fehler vorhalten müssen. Jetzt haben wir das ganze Gesetz eingehend studiert. Sachverständige haben uns auf Mängel aufmerksam gemacht und niemand von Ihnen wird die Stirn haben, zu behaupten, daß Sie an diese Fehler vorher über- Haupt gedacht haben. Aber wir können hier die� best- begründeten Anträge vorbringen, Sic sitzen einfach da wie die Puppe». Sie treiben mit dem Parlamentarismus Schindluder! (Lebhafte Zustimmung bei den Sozialdemokraten, Oho! bei der Mehrheit. Vizepräsident Dr. Spahn ruft den Redner zur Ordnung.) Zwischen der zweiten und dritten Lesung wird dann wieder in Bauich und Bogen etwas OberfläcklicheS gemacht werde» und wir bekommen ein Gesetz, das von Widersprüchen wimmelt. Es handelt sich hier nicht um Parteigegensätze, sondern um den Ans- gleich von Unebenheiten aus dem Gesetz, aber Sie stimmen einfach alles nieder.(Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten.) Abg. Molkenbuhr(Soz.): Wenn zwischen der zweiten und dritten Lesung wieder der Block zusammentritt und dann ohne jede Begründung irgend welche Aende« rungen beschlossen werden, wird später bei der Durchführung de? Gesetzes vielfach gar keine Handhabe dafür auS den Motiven usw. zu finden sein, was gewisse Bestimmungen überhaupt zu bedeuten haben. Wenn der Wunsch des Herrn Mugdan erfüllt würde, würde man die Krankenversicherung schädigen, denn diese Personen würden dann ausscheiden in der Zeit, wo sie am leistungsfähigsten wären, und erst wieder Beiträge zahlen, wenn sie für die Kasse große Risiken bedeuten.(Sehr wahr! bei den Sozial« demokraten.) Abg. Dr. Mugdan(Vp.): Das gebe ich zu. Um dem zu be« gegnen, könnte man ja bestimmen, daß nach einer Reihe von Jahren, nachdem daS Einkommen von 4000 M. überstiegen ist, die Verjiche- rungsberechligung überhaupt erlischt. Daß in den 4000 M. ein Schönheitsfehler liegt, da sonst im Gesetz die Grenze immer 5000 M. ist, g e b e i ch z u. Der Antrag Albrecht wird hierauf abgelehnt. 8 195 bemißt die baren Leistungen der Kassen nach dem durchschnittlichen Tagelohn der betreffenden Klaffen der Versicherten, für die die Kasse errichtet ist. Die Bemessung hat durch Satzung zu erfolgen. Als Maximum des zur Berechnung gelangenden TagelohnS sind 5 M. vorgesehen. Durch Satzung kann jedoch Erhöhung des Bercchnungsmaximums auf 6 M. erfolgen. Die Festsetzung bedarf der Zustimmung der Beschlußkammer deL Oberversicherungsamts. Ferner kann sotzungS» gemäß statt des durchschnittlichen Tagesentgelts der wirkliche Arbeitsverdienst bis ö Marl   als Grundlohn bestimmt werden. «vg. Sachse(Soz.): Wir beantragen, diesen Paragraphen von Grund aus za ändern, der in der Kommissionsfassung eine schwere Schädigung der höher entlohnten Arbeiterkategorien, speziell auch der Bergarbeiter. bedeutet. Wir beantragen, daß der durchschnittliche Tages- e n t g e l t der Bemessung ohne weiteres zugrunde gelegt wird, ohne daß erst eine Satzungsbestimmung notwendig ist; wir beantragen ferner, die Maximumsgrenze von 6 M. zu streicken und die Be- stünmung zu beseitigen, daß die Zustimmung des OberversicherungS» amts zur Erhöhung des Maximums notwendig sein soll.(Zustimmung bei den Sozialdemokraten.) Der Antrag Albrecht und Genossen wird abgelehnt. 8 195 in der Kommissionssassung angenommen. § 196 bestimmt, daß bei Landkrankenkassen die Satzung den Ortslohn als Grundlohn bestimmen kann. Humor«nd Satire. An den verlängerten Reichstag. Schon auf deinem Totenschragen Sah man dich dahingestreckt. Eigentlich und sozusagen Warst du Gott sei Dank! verreckt. Viele wünschten, noch geschwinder Sollte es zu Ende geh», Fröhlich nahm man den Zylinder, Um an deinem Grub zu stehn. Doch der Kanzler, der voll Kummer Und als Arzt am Bette sitzt, Hat dir vor dem letzten Schlummer Nochmal Aether eingespritzt. Liebt er dich, daß er den herben Tod von deinem Lager scheucht? Nein! Nur Angst vor deinen Erben Macht ihm Aug' und Hose feucht. (P. Schlemihl imSimpliclsiimuS".) Notizen. Theater chronik. Tilla D u r i e u x. die mit Ablau dieser Saison anS dem Verbände des Deutschen Theaters aus- scheidet, wird dort am DienStag in HebbelsJudith" zum letzten Male die Titelrolle darstellen. Die dekadenze Oper. DÄnnunzio, der stärlste Artist der bürgerlichen Dekadence, soll beabsicktigen, für den stärksten deka- deuten Musiker. Richard Strauß  , ein Operntextbuch zuschreiben. DaS kann ja entsetzlich schön werden. Die deutsche Sndpolarexpedition trat am Sonntag auf ihrem SchiffDeutschland  " in Bremerhaven   unter be« drohlickem Redeschwall die Ausreise an. Der Leiter Filchner geht aber erst in Buenos Aires   an Bord. Wie das offizielle Rußland Tolstoi ehrt. Tolstoi   ist in Rußland   zum großen Teile noch immer verboten. Dieser Tage erst hat die Gerichtskammer von Moskau   die vom offiziellen Preßkomitee angeordnete Konfiszierung der Bände XVI, XIX und XX der zwölften Gesamtauflage von Tolstoi   bestätigt. Die betreffenden Bände enthalten eine Reihe seiner bekannten Schriften und Aufsätze, wie:Patriotismus und Regierung", «Töte nicht!",Heber die gesellschaftliche Bewegung in Rußland  ", Appell an die russischen Männer".Wahrhafte Freiheit".Ich kann nicht schweigen",Ein Brief an den Zaren und seine Mitarbeiter", Die Antwort an den Synod",Glauben" u. a. Die Schriften werden wegen GotteSlästeriWg und Aufreizung deS Volkes konfisziert und vernichtet.