Hcrr Thornton her und erhob in der Vertretung geharnischtenProtest. Die Vertretung war aber klug genug, sich auf diese Privat-angelegenheit nicht weiter einzulassen. Das kürzlich geänderte Orts-stamt mutz nach Rücksprache mit dem Kreissyndikus einige Aende-rungen erfahren. Die Einwände des Syndikus gingen insbesonderedahin, dasi im§ 1 alle Straßen, Plätze und öffentlichen Gebäudenamentlich aufzuführen seien, die durch das Ortsstalut geschütztwerden sollten. Die zehnte Klasse der höheren Mädchenschule sollgeteilt und eine Hilfslehrerin mit dem Gehaltssatz von 1820 M. ein-gestellt werden. Das Ortsstatut betreffend die Beamtenbesoldungivurde dahin abgeändert, daß den im Laufe des Vierteljahres beförderten Beamten vom nächsten Kalendervierteljahr ab die ent-sprechend höheren Bezüge zustehen sollen. Durch besonderen Beschlutzwurde festgelegt, daß diese Aenderung auch für die am 1. April beförderten Beamten gelten soll. Zwischen dem Kreis Teltow und derGemeinde Zehlendorf war im Jahre 1904 ein Vertrag über dieLieferung des im Gemeindegebiet zu verwendenden elektrischenStromes abgeschlossen worden. Der Kreis hat seine Rechte aus demVertrage an die Berliner Vorort-Elektrizitätswerke übertragen unddie Gemeinde um ihre Zustimmung ersucht. Die Zustimmung warvon einer formellen Erklärung des Kreises abhängig gemacht wordendaß er nach wie vor für die Einhaltung der Vertragsbedingungenhaftet. Aus Wunsch des Dezernenten des Kreisausschusses soll vondieser Erklärung Abstand genommen werden, da nach den geltendenRechtsregeln der Kreis an und für sich haftet. Unter dieser Voraussetzung stimmte die Vertretung zu. ES wurde beschlossenin Schlachtensee eine Geschäftsstelle der Amts- und Gemeindeverwaltung zu errichten. Hier sollen für diesenOrtsteil die An- und Abmeldungen, die Kontrolle über die von Zu-ziehenden vorzulegenden Legitimationen, Bescheinigung von Dienstund Arbeitsbüchern sowie der Unterschriften über Renten undPensionsquittungen, Ausgabe der Jnvalidenkarten usw. erledigtwerden. An Unkosten entstehen dadurch dauernd 200 M., einmalig800 M. Ein besonderer Beamter wird nicht vorläufig eingestellt.Dem Augenarzt Herrn Dr. Oppenheimer wurde die Errichtung einerPrivataugenklinik mit fünf Bellen genehmigt. Die Klinik wird ander Ecke der Neuen- und Königstratze erbaut. Eine Vorlage überdie Verlegung des Schulgartens der höheren Mädchenschule wurdedem Parkausschutz überwiesen, mit dem Rechte, die darin vor-gesehenen 1300 M. für diesen Zweck zu verwenden. In der Fragedes seit langer Zeit schwebenden Stratzenbahnbaues ZehlendorsStahnsdorf gab der Bürgermeister ein- Schreiben des KreisausschusseS bekannt, wonach die Weiterführung der Verhandlungendurch die unklaren Verhältnisse in Klein-Machnow zurzeit nichtmöglich sei. Einstweilen ist also diese Angelegenheit und wahrscheinlich auf den Sankt Nimmerleinstag vertagt.Steglitz.Für die Umgestaltung der Straßenbeleuchtung in der Schloß-,Albrecht- und Schützenstratze wurden in der letzten Gemeindevertretersitzung nicht, wie es im gestrigen Bericht heiht, 4000 M., sondern4 0 000 M. bewilligt.Mariendorf.Gegen die reaktionäre ReichSversicheruugSordnung protestierteeine im Lokal von Preutz tagende, auch von vielen Frauen besuchteöffentliche Versammlung. Das Referat des Genoffe» EugenBrückner, der den Versammelten in eindringlicher Weise dieNachteile zeigte, die den Versicherten durch die neue Reichs-Versicherungsordnung erwachsen, wurde mit lebhaftem Interesse ver-folgt. Insbesondere stimmten die Versammelten der Aufforderungdes Referenten sowohl wie auch des Vorsitzenden zu. dafür zusorgen, daß die politische, gewerkschaftliche und genossenschaftlicheOrganisation mit größerer Energie gestärkt werde. Die bekannteProtestresolution gegen den Gesetzentwurf fand einstimmige An-nähme.Weißensee.Urlaub für die Geuieindearbeiter. Die Finanzkommisflon hat inihrer letzten Sitzung sich mit dem von den Arbeitern gestellten Antrag ans Bewilligung von Ferien beschäftigt. Wie immer bei solchenGelegenheiten werden erst die Umfragen in den Nachbarorten an»gestellt. Damit wird dann der Nachweis erbracht, daß sich unserOrt in bezug auf Wünsche der Gemeindearbeiter noch lange nichtam rückständigsten zeigt. Bisher war es üblich, daß Arbeiter, welchefünf Jahre bei der Gemeinde beschäftigt waren, auf ihren Antrageine Woche Urlaub erhielten. Man ging jedoch diesmal etwas»veiter: cS soll den Arbeitern, welche ununterbrochen drei Jahre beschäfsigt find, drei Tage Urlaub gewährt werden, bei vierjährigerBeschäftigungsdauer fünf Tage und nach fünf Jahren eine Wocheunter Fortzahlung des Lohnes. Wenn auch mit diesem Beschlußnicht ganz den gerechten Wünschen der Genreindearbeiter nachgekommen ist. so bedeutet derselbe dennoch einen Fortschritt, der nurdem fortwährenden Drängen unserer Genossen im Gemeindeparlamentmit Unterstützung des Gemeindearbeiterverbandes zuzuschreiben ist.Es wurde auch weiter ausgesprochen, daß die Regelung der Anstellungs- und Arbeitsbedingungen der Gemeindearbeiter in Bäldeerfolgen soll.Verna».Eine Lirvestragödie, welche leider mit dem Tode eines jungenMädchens ihren Abschluß fand, spielte sich am Montagabend auf derChaussee von Bernau nach Rüdnitz ab. Der 17jährige Sohn Erichdes Handschuhfabrikanten Schröter, Hussitenstraße Hierselbst wohnhaft.unterhielt mit der gleichaltrigen Franziska Schmidt von hier einLiebesverhältnis. Weil die Eltern des jungen Mannes von demVerhältnis jedoch nichts wissen wollten, beschloß er, mit seinerBraut gemeinsam in den Tod zu gehen. Am Montag-morgen trug Schröter ein auffälliges Wesen zur Schauund arbeitete auch nicht mehr. Am Nachmittag unternahm dasPärchen einen Ausflug, wo die Tat dann zur Ausführung kam. AmAbend fanden Passanten das Pärchen röchelnd auf der RüdnitzerChaussee liegen. Neben dem Mädchen lag ein Desching, aus demder junge Mann erst auf seine Braut und dann auf sich selbst eineKugel abgefeuert hatte. Der herbeigerufene Arzt Dr. Schröder ver-anlatzte die sofortige Ueberführung beider nach dem städtischenKrankenhausc hierselbst. Während das junge Mädchen auf demTransport nach dorthin an den Verletzungen starb, ohne das Bewußtsein wieder erlangt zu haben, ist Schröter noch am Leben. DieKugel mutz ans operativen, Wege entfernt werden. Schröter be-hauptet, das Mädchen habe sich selbst erschossen.Potsdam.Stadtvcrordneteusiüuilg. Gegen eine starke Minderheit wurdebeschlossen, zur Vergrößerung des Schulhofes der GemeindeschuleWeisenstraße das Grundstück Heister zum Preise von 105 000 M.anzukaufen. Die Minderheit wollte die Vergrößerung des vom Staatfrüher zu Schulzwecken zur Verfügung gestellten Grundstückes durchangrenzendes Gattenland eines anderen Grundstückes zum Preisevon 25 000 M. vornehmen. Das Grundstück Am heiligen See 1 istzur Durchführung des Bebauungsplanes der Berliner Vorstadt zumPreise von 87870 M. angeboten. Der Magistrat soll sich nur auf denPreis von 65000 M. auf weitere Verhandlungen einlassen. Bei dieserGelegenheit bemängelte Stadtv. Winzler die ständig wachsendenGrundstücksankäufe. Nach dem bisherigen Wachsen Potsdams aufGrund der Volkszählungen reichen die Ankäufe der letzten Zeit fürvierzig bis sechzig Jahre aus. Das Sonderbare sei, daß sich fürdie Grundstücke, welche die Stadt erwerbe, seit Jahren kein andererKäufer gesunden habe. Dem Bau eines neues Gewächshauses fürdie Stadtgärtnerei mit 11 600 M. ivurde zugestimmt. Der Magistrat,der die Ausführung an einen auswärtigen Spezialisten vergeben wollte.mußte deshalb harleVorwürfe über sich ergehen lassen. EinStadtverord-neter sah darin sogardieAbschlachwngderHandwerker. Schließlich wurdeselbst vom Oberbürgermeister eine Ausschreibung unter hiesigenMeistern in Aussicht gestellt. Zum Schluß wurde Rittmeister a. D.wiganlow als Armenvorsteher für den 15. Stadtbezirk gewählt, nach-dem dort bereits 8—10 Herren abgelehnt haben. Unter diesen befindensich sowohl Private wie Beamte. Der Wahlausschuß drohte, wenn ihmauch ferner die Arbeit so erschwert werde, eventuell den gesetzlichenZwang auf die Borgeschlagenen auszuüben.Dem Potsdamer Männergesangverein wurde für die Errichtungeiner Stiftung für Erholungsreisen seiner Mitglieder und zurmusikalischen Ausbildung, anläßlich seines 25 jährigen Stiftungsfestes1000 M. bewilligt.(Der Magistrat hatte 500 M. beantragt.)Eembts-Tettung.Graf Hans von Pfeil als Kläger.Unter recht eigenartigen und auch nicht ungefährlichen Begleit»erscheinungen ging gestern ein Beleidigungsprozetz von statten, dender Hauptmann a. D. Graf Hans von Pfeil gegen den Fabrik-besitzer Alfred Wulff aus Hermsdorf angestrengt hatte. Den Vorsitzim Gerichtshofe führte Amtsrichter Voigt, Graf Pfeil wurde vomRechtsanwalt Dr. Bnrnau vertreten,- während der Angeklagte vomRechtsanwalt Dr. Bötzow verteidigt wurde.— Der Beleidigungsklage liegt im einzelnen folgendes zugrunde: Der Beklagte Wulffist Besitzer eines Grundstücks in der Landsberger Straße zu Berlin,auf welches Graf Pfeil eine Hypothek von 50 000 M. hatte eintragenlassen. Diese Hypothek sollte am 1. Oktober 1908 fällig sein. ImJuli 1908 erschien Graf Pfeil in der Wohnung des damals inFriedenau wohnhaften Beklagten, um die längst fälligen Hypo-thekenzinsen in Empfang zu nehmen. Die allein anwesende FrauWulff erklärte ihm hierbei, daß die Hypothek, da sie am 1. Aprilnicht gekündigt worden sei. noch stehen bleiben müsse. Graf Pfeilerklärte hierauf, daß er so genau mit der Kündigung nicht Be-scheid wisse, wenn die Hypothek nicht ordnungsmäßig gekündigt sei,so müsse sie eben stehen bleiben. Als Gras Pfeil bald daraufnach seiner Garnison Graudenz zurückkehrte, ersah er hier aus demHypothekenbrief, daß eine Kündigung gar nicht notwendig warund die Hypothek auf jeden Fall am 1. Oktober 1908 fällig war.Er richtete deshalb an Wulff eine Depesche und später einen Brief,in welchem er dies mitteilte und gleichzeitig die Zurückzahlung ver-langte. Wulff trat nun plötzlich mit der Behauptung auf, daßGraf Pfeil seiner Ehefrau das Versprechen gegeben habe, die Hypo-thek stehen zu lassen. Außerdem habe ihm Graf Pfeil bei einemSpaziergang unter den Linden die haarsträubendsten Geschichtenüber seine erste Frau und die Heimschen Eheleute erzählt und ihmmitgeteilt, daß er sich nächstens wieder verloben wolle und schon eineBraut habe. Der Graf habe ihm dann das Versprechen abge-nommen, über diese Unterredung zu schweigen und ihm auch fernerversprochen, die Hypothek stehen zu lassen.— Von Graf Pfeilwurde vor Gericht dieses letztere Versprechen auf das entschiedenstebestritten.— Nachdem Wulff im gerichtlichen Wege gezwungenwar, die Hhpothekensumme zurückzuzahlen und dies auch im Juli1909 getan hatte, glaubte er an dem Grafen Pfeil noch sein Müt»chen kühlen zu müssen, denn er richtete 14 Tage später an denGrafen einen von den schwersten Beleidigungen strotzenden Brief,in welchem er ihm unehrenhafte Gesinnung und zweifelhafte Ehrenhaftigkeit vorwarf. Graf Pfeil leitete auf diesen Brief hin diejetzige Beleidigungsklage ein.— Während der gestrigen Sitzungwar inzwischen ein schweres Gewitter heraufgezogen, bei welchemBlitz auf Blitz folgte. Während des Plaidoyers des RechtsanwaltsBarnau erschütterte plötzlich ein Blitzstrahl das Gerichtsgebäude bisin seine Grundfesten. Zu gleicher Zeit sprang in dem Kronleuchterein helleuchtender Funke zwischen den Metallteilen unter lautemKnistern und Knallen über. Nachdem sich die Anwesenden von demersten Schrecken erholt hatten, setzte der Anwalt sein Plaidoycrfort. Wie sich herausstellte, hatte der Blitz in den einen Turm desGerichtsgebäudes eingeschlagen. Von dem Blitzableiter war dannein Teil der Blitzenergie in das Lichtnetz des Kriminalgerichtsübergesprungen und hatte sich dann in dem weitverzweigten Netzverteilt, ohne irgendwelchen Schaden anzurichten.— In der Ver.Handlung selbst wurde der Angeklagte mit Rücksicht auf die Schwereder Beleidigungen zu 100 M. Geldstrafe ev, 20 Tagen G.efängnisverurteilt._Tie Roheitstat einer Frau,durch tvelche der Verletzte ein Auge verloren hatte, lag einer Anklage wegen schwerer und mittels eines gefährlichen Werkzeugesausgeführter Körperverletzung zugrunde, welche die FuhrunternehmerSfrau Anna Wanzlick aus Oberschönewcide vor die 3. Strafkammer des Landgerichts II führte. Wegen Beleidigung waraußerdem der Holzhändler Otto Kühn mitangcklagt.— Am 24. November vorigen Jahres saß der Ehemann der Angeklagten Wanzlick,welcher in Oberschöneweide ein großes Fuhrgeschäft betreibt, mitmehreren Bekannten, darunter der Angeklagte Kühn, in der Schank-Wirtschaft von Ouade in Oberschöneweide. Frau W., die anscheinend keine große Freundin der Wirtshausbesuche ihres Ehe-mannes war, hatte deshalb schon mehrere Male in dem Lokaltelephonisch angerufen und energisch verlangt, daß ihr Mann sofortnach Hause komme. Da W. hierdurch in den Verdacht eines„Pan-toffelhelden" geriet, blieb er erst recht beim Biere sitzen. Rächeiniger Zeit öffnete sich die Lokaltür und es erschien die An-geklagte in eigener Person, um den säumigen Gatten zu holen.Aus ihrem Munde sprudelte ein ganzes Schimpfwörterlexikon her-vor. Als die Gefahr eintrat, daß es in dem Lokal zu einem ehe-lichen Gewitter mit verschiedenen„Einschlägen" kommen würde,legte sich Kühn ins Mittel und bat die Frau W-, doch nicht so auf-geregt zu sein, sondern lieber in aller Ruhe ein Glas Bier mit-zutrinken. Die anscheinend etwas sehr schlagfertige Frau fühltesich hierdurch angeulkt und versetzte dem Friedensstifter einechallende Ohrfeige, die von diesem sofort mit gleicher Münze zurück-gezahlt wurde. Die Angeklagte ergriff hierauf ein Bicrglas undchlug mit diesem den Kühn mit solcher Wucht in daS Gesicht, daßdas Glas in Scherben ging. Dieser Schlag hatte sehr schwereFolgen, da er gerade das linke Auge des Kühn getroffen und erheb-lich verletzt hatte. Kühn mußte sich auf Anraten seines Hausarztesin die Augenklinik des Professors Hirschberg in Berlin begeben,wo das verletzte Auge entfernt werden mußte, da eine Entzündungund Vereiterung hinzugetreten war. Kühn muß jetzt ein Glasaugetragen.— Bei jener Szene war eS auch zu gegenseitigen Schimpfe-reien gekommen; Kühn hatte, als der verhängnisvolle Schlag gegenihn geführt war, die Scherben aufgehoben und sie der Angeklagtenins Gesicht geworfen, wodurch sie eine Wunde an der Stirn davon-trug.— Vor Gericht behauptete Kühn in der Notwehr gehandeltzu haben, da er weitere Angriffe von feiten der Frau habe be-ürchten müssen. Der Staatsanwalt beantragte mit Rücksicht aufdie überaus schweren Folgen, welche die rohe Tat der Frau Wanzlickzur Folge gehabt hatten, gegen diese eine Gefängnisstrafe von1 Jahr und 3 Tagen und gegen Kühn 30 M. Geldstrafe. DaS Ge-richt erkannte gegen Kühn auf Freisprechung, da er sich in derNotwehr befunden habe. Gegen die Frau Wanzlick lautete das Ur-teil auf 4 Monate Gefängnis und 30 M. Geldstrafe.Eigenes Verschulden(8 254 B. G. B.) und Klageanspruch.Der§ 828 des Bürgerlichen Gesetzbuches, der die menschlicheEinsicht bei unerlaubten Handlungen vom siebenten Lebensjahreab als möglich voraussetzt, bestimmt unter anderem, daß derjenige,der das siebente, aber nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendethat, für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verant-wortlich ist, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlungnicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Ein-icht besessen hat. Diese Gesetznorm ist nach der Rechtsprechung desReichsgerichts auch im umgekehrten Sinne auf den Fall des eigenenVerschuldens(§ 254 B. G. B.) anzuwenden. Das heißt, daß derKläger, der bei einem Unfälle noch nicht achtzehn Jahre alt ge-Wesen ist, sieb gleichfalls auf den Mangel der Einsicht berufen kann,um so sein Mitverschulden zu widerlegen. In einer solchen Klagehat das Oberlaydesgericht Hamburg den Kläger abgewiesen weilchon der geringe Grad eigenen Verschuldens genüge, den Klägermit seinen Ansprüchen vollständig abzuweisen. Das Reichsgerichtdggegen hat bishex die Apspxüche des Klägers nur hei grZbery Per»schulden völlig a�gelviesekk, fonsk oStt$(n Schadest mf Sitfffi! de?§ 254 B. G. B. nach der Größe des Verschuldens geteilt.Der jetzt vor dem Reichsgericht verhandelte Fall liegt wiefolgt: Der lö�jährige Lehrling R. in Bremen balgte sich einesAbends auf dem Nachhausewege von der Fortbildungsschule mitanderen Schülern auf der Straße herum. Als er vor einem an-deren Jungen davonlaufen wollte, hörte man aus einer Entfer-nung von etwa drei bis vier Metern das Glockensignal einesStraßenbahnwagens. R. wollte zurückspringen, kam dabei aberzu Fall; als er sich erheben wollte, wurde ihm das quer über einerSchiene liegende linke Bein überfahren. Seine gegen die BremerStraßenbahn erhobenen Ersatzansprüche sind vom LandgerichtBremen und vom Obcrlandesgcricht Hamburg abgelehnt worden.In den Entscheidungsgründen erklärt das Oberlandesgericht,daß der Kläger den Unfall durch eigenes Verschulden herbeigeführthabe. Und zwar habe er dadurch, daß er auf die Straße gelaufenist. ohne die Fahrbahn zu beachten, die im Verkehr erforderlicheSorgfalt verletzt, die jedermann beim Ueberschreiten von Straßen-bahngleisen angesonnen werden müsse. Daß er die im§ 828 B.G. B. für sein Verschulden maßgebende Einsicht besessen hat, be-jaht das Oberlandcsgcricht. Es verkennt nicht, daß der Spieltriebetwas Naturgemäßes sei. Jedoch meint es, daß diese Tatsache nurKnaben in ganz jugendlichem Alter zur Entschuldigung gereichenkönne. Der 15l4jährige Kläger hätte die Gefahr erkennen müssen.Das Gesetz gestatte es dem Richter nicht, zwischen grobem und ge-rwgem Verschulden zu unterscheiden. Auch das geringe Verschul-den genüge, um die Haftpflicht des Betriebsunternehmers nach§ 1 des Haftpflichtgesetzes auszuschließen.Besonders gegen die beiden letzten Sätze des oberlandeSgericht-lichen Urteils waren die Angriffe der vom Kläger geltend gemach.ten Revision gerichtet. Die Revision hatte den Erfolg, daß dasUrteil des OberlandeSgcrichts vom Reichsgericht aufgehoben unddie Ansprüche des Klägers zu einem Drittel als gerechtfertigt an-erkannt worden sind. DaS Reichsgericht kann sich offenbar der An-ficht des OberlandeSgerichts Hamburg nicht anschließen, daß schondas geringe Verschulden des Verletzten genüge, um die Haftpflichtdes Betriebsunternehmers völlig auszuschließen.)?iis aller Alelt.Absturz eines deutschen Fliegers.In der Nähe von M e r s e b u r g ist der Referendar C a s p e rmit seinem Flugapparat bei einer versuchten Landung abgestürzt undhat sich einen Bruch des Beckens und einen Beinbruchzugezogen. Casper, der sich seit einiger Zeit dem Flugsport zu-gewandt hat, war am Montag nachmittag auf dem Flugplatze inJohannisthal zu einem Fernfluge nach Kassel aufgestiegen.Nachdem er gegen 5'/z Uhr Halle und später Merseburg über-flogen hatte, geriet er in der siebenten Abendstunde bei Frauklebenin eine Nebelschicht. Um sich zu orientieren, näherte derFlieger sich dem Erdboden, dabei flog er in eine Telegraphenleitung,in der sich sein Apparat verfing. Casper stürzte mit dem Flugzeugezur Erde nieder, wobei er die angegebenen Verletzungen erlitt. DasFlugzeug wurde vollständig zertrümmert.Revolte der Chinesen gegen Wucherpreise.In Hangtschou in der Provinz Tschekiang ist es am S. d. MtS.infolge der Weigerung der Reishändler, die hohen Preise herab-zusetzen, zu Ruhestörungen gekomnien. Zwanzig Reisläden, eineDrogenhandlung, mehrere Häuser von Mandarinen wurden zerstörtund verschiedene Verhaftungen vorgenommen. Als sich die Polizeiweigerte, die Verhafteten freizulassen, griff die Menge das- Gerichts-gebäude und die Polizeistation an, wobei diese Gebäude erheblichbeschädigt wurden. Mehrere Polizeibeamte wurden schwer verletzt.Zur Wlederherstellung der Ordnung mußten Truppen aufgebotenwerden._Kleine Notizen.Bergmann» Ende.(Aus der Zeche Glückauf-Tiefbau in Westfalenwurden gestern morgen durch frühzeitiges Losgehen eines Spreng-fchuffes zwei Bergleute getötet. Zwei andere— einBrüderpaar— und ein Aufseher erlitten schwereBerletzungen.— Im Kohlenbergwerk von Lupen y im ungarischen KomitatHunyad entstand infolge von Unachtsamkeit eines Arbeiters einschlagendes Wetter, durch daS vierBergleute getötetwurden.Riesenvrand in Japan. Die Stadt Damagata steht inFlammen. Mehr als tausend Häuser, darunter die Präfektur.mehrere Banken und Schulen sowie das Gerichtsgebäude sind ver-nichtet.Eine Primaballerina alS Schwindlerin. In A g r a m wurde diePrimaballerina Genfa vom kroatischen Nationalibeater wegenumfangreicher Schwindeleien verhaftet. Ein Teil dergegen 200 000 M a r k betragenden Betrügereien soll die Theater-schöne in Frankfurt a. M. verübt haben.Im Wurstkessel verbrüht. In Z a b r z e stürzte beim Kleiterspielein zwölfjähriger Knabe. Sohn eines FleilchermeisterS, in den Wurst-kessel und wurde tödlich verbrüht.eingegangene Druchfdmftai.Charakter— eine Macht. Von O. Swelt Morden. Ueiersetzt vonEmma Bake. Stuttgart, W. Kohlhammer. 1 M.Licht- und Schatten. Wochenschrift für Schwarzweißkunst undDichtung. Nr. 3v. München und Berlin. 20 Ps.Bericht für daS Geschäftsjahr 1310 derKrankenkasse zu Berlin. 78 S. Selbstverlag.G. Hcrwcgh von Victor Flmry(sranzöflsch).Paris. 10 Fr.Jahresbericht 1309/10 de? Verbandes derDeutschlands. 282 S. H. HanSmann u. Co., Bochum.Allgemeinen OrtS.E. CornSIh U. Cle.,Bergarbeiter«SttternngSuberficht vom 3. Mai 1311.CtallonenSlvwrmd«.EamburgerlinLS5 6C jC*2 t*«5II8§766 SO764 ONO764 SOFranks.» M..!760 NOMünchen 75SOWien|764 DSDBBettet4 wolkenl2 halb bd.Zwolkenl2 wolkenl2 heiter1 Regen»erii<4 IIi?M«Stationeno-rIIBeUeiB-»h*kHavaranda 765WSWPetersburg 77t NWSeillvÄberdrenParis762 D768 Still760 NNOI i2 wolkenl, 81 wolkenl 1146eitcr i 11Regen- 32wolreul 14«Settervrognose für Mittwoch, den 10. Mai 1311.Ziemlich warm, vielfach heiter, aber veränderlich, bei mäßigen südlichenWinden, etwas Regen und Gewitterneigung.Berliner Wetterbureau.WasierstandS-Nachrtchtender Landesanstalt für Gewässerkunde, mitgeteilt vom Berliner WetterbureauWasserstandMemel, TUMreget, JnfterburgWeichsel, Thor»Oder, Ratibor, Krossen, FransturtWarthe, Schrimm, LandSbergNetze, Bordamn»Elbe. Leitmeritz, Dresden, Barby, Magdeburgleit7.5.ein 3-11—8—6ff- 20— 1am8. 5.cm238—3411420014848644045—101169|-11148-2-6_ 2+15— 1WasserstandSaale, GrochtltzHavel, Spandau>), Rathenow')Spree, Spremberg'), SeeStomWeser, Münden, MindenRhein, Maximiliansmt, KaubKölnR e ci a r, HeilbronnMain, WertheimMosel, Trier?+ bedeutet Wuchs.- Fall.—*) Uvterpegel.