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Hcrr Thornton her und erhob in der Vertretung geharnischten Protest. Die Vertretung war aber klug genug, sich auf diese Privat- angelegenheit nicht weiter einzulassen. Das kürzlich geänderte Orts- stamt mutz nach Rücksprache mit dem Kreissyndikus einige Aende- rungen erfahren. Die Einwände des Syndikus gingen insbesondere dahin, dasi im§ 1 alle Straßen, Plätze und öffentlichen Gebäude namentlich aufzuführen seien, die durch das Ortsstalut geschützt werden sollten. Die zehnte Klasse der höheren Mädchenschule soll geteilt und eine Hilfslehrerin mit dem Gehaltssatz von 1820 M. ein- gestellt werden. Das Ortsstatut betreffend die Beamtenbesoldung ivurde dahin abgeändert, daß den im Laufe des Vierteljahres be förderten Beamten vom nächsten Kalendervierteljahr ab die ent- sprechend höheren Bezüge zustehen sollen. Durch besonderen Beschlutz wurde festgelegt, daß diese Aenderung auch für die am 1. April be förderten Beamten gelten soll. Zwischen dem Kreis Teltow und der Gemeinde Zehlendorf   war im Jahre 1904 ein Vertrag über die Lieferung des im Gemeindegebiet zu verwendenden elektrischen Stromes abgeschlossen worden. Der Kreis hat seine Rechte aus dem Vertrage an die Berliner   Vorort-Elektrizitätswerke übertragen und die Gemeinde um ihre Zustimmung ersucht. Die Zustimmung war von einer formellen Erklärung des Kreises abhängig gemacht worden daß er nach wie vor für die Einhaltung der Vertragsbedingungen haftet. Aus Wunsch des Dezernenten des Kreisausschusses soll von dieser Erklärung Abstand genommen werden, da nach den geltenden Rechtsregeln der Kreis an und für sich haftet. Unter dieser Voraus setzung stimmte die Vertretung zu. ES wurde beschlossen in Schlachtensee eine Geschäftsstelle der Amts- und Ge meindeverwaltung zu errichten. Hier sollen für diesen Ortsteil die An- und Abmeldungen, die Kontrolle über die von Zu- ziehenden vorzulegenden Legitimationen, Bescheinigung von Dienst und Arbeitsbüchern sowie der Unterschriften über Renten und Pensionsquittungen, Ausgabe der Jnvalidenkarten usw. erledigt werden. An Unkosten entstehen dadurch dauernd 200 M., einmalig 800 M. Ein besonderer Beamter wird nicht vorläufig eingestellt. Dem Augenarzt Herrn Dr. Oppenheimer wurde die Errichtung einer Privataugenklinik mit fünf Bellen genehmigt. Die Klinik wird an der Ecke der Neuen- und Königstratze erbaut. Eine Vorlage über die Verlegung des Schulgartens der höheren Mädchenschule wurde dem Parkausschutz überwiesen, mit dem Rechte, die darin vor- gesehenen 1300 M. für diesen Zweck zu verwenden. In der Frage des seit langer Zeit schwebenden Stratzenbahnbaues Zehlendors Stahnsdorf gab der Bürgermeister ein- Schreiben des Kreis ausschusseS   bekannt, wonach die Weiterführung der Verhandlungen durch die unklaren Verhältnisse in Klein-Machnow   zurzeit nicht möglich sei. Einstweilen ist also diese Angelegenheit und wahrschein lich auf den Sankt Nimmerleinstag vertagt. Steglitz  . Für die Umgestaltung der Straßenbeleuchtung in der Schloß-, Albrecht- und Schützenstratze wurden in der letzten Gemeindevertreter sitzung nicht, wie es im gestrigen Bericht heiht, 4000 M., sondern 4 0 000 M. bewilligt. Mariendorf  . Gegen die reaktionäre ReichSversicheruugSordnung protestierte eine im Lokal von Preutz tagende, auch von vielen Frauen besuchte öffentliche Versammlung. Das Referat des Genoffe» Eugen Brückner, der den Versammelten in eindringlicher Weise die Nachteile zeigte, die den Versicherten durch die neue Reichs- Versicherungsordnung erwachsen, wurde mit lebhaftem Interesse ver- folgt. Insbesondere stimmten die Versammelten der Aufforderung des Referenten sowohl wie auch des Vorsitzenden zu. dafür zu sorgen, daß die politische, gewerkschaftliche und genossenschaftliche Organisation mit größerer Energie gestärkt werde. Die bekannte Protestresolution gegen den Gesetzentwurf fand einstimmige An- nähme. Weißensee. Urlaub für die Geuieindearbeiter. Die Finanzkommisflon hat in ihrer letzten Sitzung sich mit dem von den Arbeitern gestellten An trag ans Bewilligung von Ferien beschäftigt. Wie immer bei solchen Gelegenheiten werden erst die Umfragen in den Nachbarorten an» gestellt. Damit wird dann der Nachweis erbracht, daß sich unser Ort in bezug auf Wünsche der Gemeindearbeiter noch lange nicht am rückständigsten zeigt. Bisher war es üblich, daß Arbeiter, welche fünf Jahre bei der Gemeinde beschäftigt waren, auf ihren Antrag eine Woche Urlaub erhielten. Man ging jedoch diesmal etwas »veiter: cS soll den Arbeitern, welche ununterbrochen drei Jahre be schäfsigt find, drei Tage Urlaub gewährt werden, bei vierjähriger Beschäftigungsdauer fünf Tage und nach fünf Jahren eine Woche unter Fortzahlung des Lohnes. Wenn auch mit diesem Beschluß nicht ganz den gerechten Wünschen der Genreindearbeiter nach gekommen ist. so bedeutet derselbe dennoch einen Fortschritt, der nur dem fortwährenden Drängen unserer Genossen im Gemeindeparlament mit Unterstützung des Gemeindearbeiterverbandes zuzuschreiben ist. Es wurde auch weiter ausgesprochen, daß die Regelung der An stellungs- und Arbeitsbedingungen der Gemeindearbeiter in Bälde erfolgen soll. Verna». Eine Lirvestragödie, welche leider mit dem Tode eines jungen Mädchens ihren Abschluß fand, spielte sich am Montagabend auf der Chaussee von Bernau nach Rüdnitz   ab. Der 17jährige Sohn Erich des Handschuhfabrikanten Schröter, Hussitenstraße Hierselbst wohnhaft. unterhielt mit der gleichaltrigen Franziska Schmidt von hier ein Liebesverhältnis. Weil die Eltern des jungen Mannes von dem Verhältnis jedoch nichts wissen wollten, beschloß er, mit seiner Braut gemeinsam in den Tod zu gehen. Am Montag- morgen trug Schröter ein auffälliges Wesen zur Schau und arbeitete auch nicht mehr. Am Nachmittag unternahm das Pärchen einen Ausflug, wo die Tat dann zur Ausführung kam. Am Abend fanden Passanten das Pärchen röchelnd auf der Rüdnitzer Chaussee liegen. Neben dem Mädchen lag ein Desching, aus dem der junge Mann erst auf seine Braut und dann auf sich selbst eine Kugel abgefeuert hatte. Der herbeigerufene Arzt Dr. Schröder ver- anlatzte die sofortige Ueberführung beider nach dem städtischen Krankenhausc hierselbst. Während das junge Mädchen auf dem Transport nach dorthin an den Verletzungen starb, ohne das Be­wußtsein wieder erlangt zu haben, ist Schröter noch am Leben. Die Kugel mutz ans operativen, Wege entfernt werden. Schröter be- hauptet, das Mädchen habe sich selbst erschossen. Potsdam  . Stadtvcrordneteusiüuilg. Gegen eine starke Minderheit wurde beschlossen, zur Vergrößerung des Schulhofes der Gemeindeschule Weisenstraße das Grundstück Heister zum Preise von 105 000 M. anzukaufen. Die Minderheit wollte die Vergrößerung des vom Staat früher zu Schulzwecken zur Verfügung gestellten Grundstückes durch angrenzendes Gattenland eines anderen Grundstückes zum Preise von 25 000 M. vornehmen. Das Grundstück Am heiligen See 1 ist zur Durchführung des Bebauungsplanes der Berliner Vorstadt zum Preise von 87870 M. angeboten. Der Magistrat soll sich nur auf den Preis von 65000 M. auf weitere Verhandlungen einlassen. Bei dieser Gelegenheit bemängelte Stadtv. Winzler die ständig wachsenden Grundstücksankäufe. Nach dem bisherigen Wachsen Potsdams   auf Grund der Volkszählungen reichen die Ankäufe der letzten Zeit für vierzig bis sechzig Jahre aus. Das Sonderbare sei, daß sich für die Grundstücke, welche die Stadt erwerbe, seit Jahren kein anderer Käufer gesunden habe. Dem Bau eines neues Gewächshauses für die Stadtgärtnerei mit 11 600 M. ivurde zugestimmt. Der Magistrat, der die Ausführung an einen auswärtigen Spezialisten vergeben wollte. mußte deshalb harleVorwürfe über sich ergehen lassen. EinStadtverord- neter sah darin sogardieAbschlachwngderHandwerker. Schließlich wurde selbst vom Oberbürgermeister eine Ausschreibung unter hiesigen Meistern in Aussicht gestellt. Zum Schluß wurde Rittmeister a. D. wiganlow als Armenvorsteher für den 15. Stadtbezirk gewählt, nach- dem dort bereits 810 Herren abgelehnt haben. Unter diesen befinden sich sowohl Private wie Beamte. Der Wahlausschuß drohte, wenn ihm auch ferner die Arbeit so erschwert werde, eventuell den gesetzlichen Zwang auf die Borgeschlagenen auszuüben. Dem Potsdamer Männergesangverein wurde für die Errichtung einer Stiftung für Erholungsreisen seiner Mitglieder und zur musikalischen Ausbildung, anläßlich seines 25 jährigen Stiftungsfestes 1000 M. bewilligt.(Der Magistrat hatte 500 M. beantragt.) Eembts-Tettung. Graf Hans von Pfeil als Kläger  . Unter recht eigenartigen und auch nicht ungefährlichen Begleit» erscheinungen ging gestern ein Beleidigungsprozetz von statten, den der Hauptmann a. D. Graf Hans von Pfeil gegen den Fabrik- besitzer Alfred Wulff aus Hermsdorf angestrengt hatte. Den Vorsitz im Gerichtshofe führte Amtsrichter Voigt, Graf Pfeil wurde vom Rechtsanwalt Dr. Bnrnau vertreten,- während der Angeklagte vom Rechtsanwalt Dr. Bötzow verteidigt wurde. Der Beleidigungs­klage liegt im einzelnen folgendes zugrunde: Der Beklagte Wulff ist Besitzer eines Grundstücks in der Landsberger Straße zu Berlin  , auf welches Graf Pfeil eine Hypothek von 50 000 M. hatte eintragen lassen. Diese Hypothek sollte am 1. Oktober 1908 fällig sein. Im Juli 1908 erschien Graf Pfeil in der Wohnung des damals in Friedenau   wohnhaften Beklagten, um die längst fälligen Hypo- thekenzinsen in Empfang zu nehmen. Die allein anwesende Frau Wulff erklärte ihm hierbei, daß die Hypothek, da sie am 1. April nicht gekündigt worden sei. noch stehen bleiben müsse. Graf Pfeil erklärte hierauf, daß er so genau mit der Kündigung nicht Be- scheid wisse, wenn die Hypothek nicht ordnungsmäßig gekündigt sei, so müsse sie eben stehen bleiben. Als Gras Pfeil bald darauf nach seiner Garnison Graudenz   zurückkehrte, ersah er hier aus dem Hypothekenbrief, daß eine Kündigung gar nicht notwendig war und die Hypothek auf jeden Fall am 1. Oktober 1908 fällig war. Er richtete deshalb an Wulff eine Depesche und später einen Brief, in welchem er dies mitteilte und gleichzeitig die Zurückzahlung ver- langte. Wulff trat nun plötzlich mit der Behauptung auf, daß Graf Pfeil seiner Ehefrau das Versprechen gegeben habe, die Hypo- thek stehen zu lassen. Außerdem habe ihm Graf Pfeil bei einem Spaziergang unter den Linden die haarsträubendsten Geschichten über seine erste Frau und die Heimschen Eheleute erzählt und ihm mitgeteilt, daß er sich nächstens wieder verloben wolle und schon eine Braut habe. Der Graf habe ihm dann das Versprechen abge- nommen, über diese Unterredung zu schweigen und ihm auch ferner versprochen, die Hypothek stehen zu lassen. Von Graf Pfeil wurde vor Gericht dieses letztere Versprechen auf das entschiedenste bestritten. Nachdem Wulff im gerichtlichen Wege gezwungen war, die Hhpothekensumme zurückzuzahlen und dies auch im Juli 1909 getan hatte, glaubte er an dem Grafen Pfeil noch sein Müt» chen kühlen zu müssen, denn er richtete 14 Tage später an den Grafen einen von den schwersten Beleidigungen strotzenden Brief, in welchem er ihm unehrenhafte Gesinnung und zweifelhafte Ehren­haftigkeit vorwarf. Graf Pfeil leitete auf diesen Brief hin die jetzige Beleidigungsklage ein. Während der gestrigen Sitzung war inzwischen ein schweres Gewitter heraufgezogen, bei welchem Blitz auf Blitz folgte. Während des Plaidoyers des Rechtsanwalts Barnau   erschütterte plötzlich ein Blitzstrahl das Gerichtsgebäude bis in seine Grundfesten. Zu gleicher Zeit sprang in dem Kronleuchter ein helleuchtender Funke zwischen den Metallteilen unter lautem Knistern und Knallen über. Nachdem sich die Anwesenden von dem ersten Schrecken erholt hatten, setzte der Anwalt sein Plaidoycr fort. Wie sich herausstellte, hatte der Blitz in den einen Turm des Gerichtsgebäudes eingeschlagen. Von dem Blitzableiter war dann ein Teil der Blitzenergie in das Lichtnetz des Kriminalgerichts übergesprungen und hatte sich dann in dem weitverzweigten Netz verteilt, ohne irgendwelchen Schaden anzurichten. In der Ver. Handlung selbst wurde der Angeklagte mit Rücksicht auf die Schwere der Beleidigungen zu 100 M. Geldstrafe ev, 20 Tagen G.efängnis verurteilt._ Tie Roheitstat einer Frau, durch tvelche der Verletzte ein Auge verloren hatte, lag einer An klage wegen schwerer und mittels eines gefährlichen Werkzeuges ausgeführter Körperverletzung zugrunde, welche die Fuhrunter nehmerSfrau Anna Wanzlick aus Oberschönewcide vor die 3. Straf kammer des Landgerichts II führte. Wegen Beleidigung war außerdem der Holzhändler Otto Kühn mitangcklagt. Am 24. No­vember vorigen Jahres saß der Ehemann der Angeklagten Wanzlick, welcher in Oberschöneweide   ein großes Fuhrgeschäft betreibt, mit mehreren Bekannten, darunter der Angeklagte Kühn, in der Schank- Wirtschaft von Ouade in Oberschöneweide  . Frau W., die an­scheinend keine große Freundin der Wirtshausbesuche ihres Ehe- mannes war, hatte deshalb schon mehrere Male in dem Lokal telephonisch angerufen und energisch verlangt, daß ihr Mann sofort nach Hause komme. Da W. hierdurch in den Verdacht einesPan- toffelhelden" geriet, blieb er erst recht beim Biere sitzen. Räch einiger Zeit öffnete sich die Lokaltür und es erschien die An- geklagte in eigener Person, um den säumigen Gatten zu holen. Aus ihrem Munde sprudelte ein ganzes Schimpfwörterlexikon her- vor. Als die Gefahr eintrat, daß es in dem Lokal zu einem ehe- lichen Gewitter mit verschiedenenEinschlägen" kommen würde, legte sich Kühn ins Mittel und bat die Frau W-, doch nicht so auf- geregt zu sein, sondern lieber in aller Ruhe ein Glas Bier mit- zutrinken. Die anscheinend etwas sehr schlagfertige Frau fühlte sich hierdurch angeulkt und versetzte dem Friedensstifter eine challende Ohrfeige, die von diesem sofort mit gleicher Münze zurück- gezahlt wurde. Die Angeklagte ergriff hierauf ein Bicrglas und chlug mit diesem den Kühn mit solcher Wucht in daS Gesicht, daß das Glas in Scherben ging. Dieser Schlag hatte sehr schwere Folgen, da er gerade das linke Auge des Kühn getroffen und erheb- lich verletzt hatte. Kühn mußte sich auf Anraten seines Hausarztes in die Augenklinik des Professors Hirschberg in Berlin   begeben, wo das verletzte Auge entfernt werden mußte, da eine Entzündung und Vereiterung hinzugetreten war. Kühn muß jetzt ein Glasauge tragen. Bei jener Szene war eS auch zu gegenseitigen Schimpfe- reien gekommen; Kühn hatte, als der verhängnisvolle Schlag gegen ihn geführt war, die Scherben aufgehoben und sie der Angeklagten ins Gesicht geworfen, wodurch sie eine Wunde an der Stirn davon- trug. Vor Gericht behauptete Kühn in der Notwehr gehandelt zu haben, da er weitere Angriffe von feiten der Frau habe be- ürchten müssen. Der Staatsanwalt beantragte mit Rücksicht auf die überaus schweren Folgen, welche die rohe Tat der Frau Wanzlick zur Folge gehabt hatten, gegen diese eine Gefängnisstrafe von 1 Jahr und 3 Tagen und gegen Kühn 30 M. Geldstrafe. DaS Ge- richt erkannte gegen Kühn auf Freisprechung, da er sich in der Notwehr befunden habe. Gegen die Frau Wanzlick lautete das Ur- teil auf 4 Monate Gefängnis und 30 M. Geldstrafe. Eigenes Verschulden(8 254 B. G. B.  ) und Klageanspruch. Der§ 828 des Bürgerlichen Gesetzbuches  , der die menschliche Einsicht bei unerlaubten Handlungen vom siebenten Lebensjahre ab als möglich voraussetzt, bestimmt unter anderem, daß derjenige, der das siebente, aber nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verant- wortlich ist, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Ein- icht besessen hat. Diese Gesetznorm ist nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts auch im umgekehrten Sinne auf den Fall des eigenen Verschuldens(§ 254 B. G. B.) anzuwenden. Das heißt, daß der Kläger  , der bei einem Unfälle noch nicht achtzehn Jahre alt ge- Wesen ist, sieb gleichfalls auf den Mangel der Einsicht berufen kann, um so sein Mitverschulden zu widerlegen. In einer solchen Klage hat das Oberlaydesgericht Hamburg   den Kläger abgewiesen weil chon der geringe Grad eigenen Verschuldens genüge, den Kläger mit seinen Ansprüchen vollständig abzuweisen. Das Reichsgericht dggegen hat bishex die Apspxüche des Klägers nur hei grZbery Per» schulden völlig a�gelviesekk, fonsk oStt$(n Schadest mf Sitfffi! de? § 254 B. G. B. nach der Größe des Verschuldens geteilt. Der jetzt vor dem Reichsgericht verhandelte Fall liegt wie folgt: Der lö�jährige Lehrling R. in Bremen   balgte sich eines Abends auf dem Nachhausewege von der Fortbildungsschule mit anderen Schülern auf der Straße herum. Als er vor einem an- deren Jungen davonlaufen wollte, hörte man aus einer Entfer- nung von etwa drei bis vier Metern das Glockensignal eines Straßenbahnwagens. R. wollte zurückspringen, kam dabei aber zu Fall; als er sich erheben wollte, wurde ihm das quer über einer Schiene liegende linke Bein überfahren. Seine gegen die Bremer Straßenbahn erhobenen Ersatzansprüche sind vom Landgericht Bremen   und vom Obcrlandesgcricht Hamburg abgelehnt worden. In den Entscheidungsgründen erklärt das Oberlandesgericht, daß der Kläger   den Unfall durch eigenes Verschulden herbeigeführt habe. Und zwar habe er dadurch, daß er auf die Straße gelaufen ist. ohne die Fahrbahn zu beachten, die im Verkehr erforderliche Sorgfalt verletzt, die jedermann beim Ueberschreiten von Straßen- bahngleisen angesonnen werden müsse. Daß er die im§ 828 B. G. B. für sein Verschulden maßgebende Einsicht besessen hat, be- jaht das Oberlandcsgcricht. Es verkennt nicht, daß der Spieltrieb etwas Naturgemäßes sei. Jedoch meint es, daß diese Tatsache nur Knaben in ganz jugendlichem Alter zur Entschuldigung gereichen könne. Der 15l4jährige Kläger hätte die Gefahr erkennen müssen. Das Gesetz gestatte es dem Richter nicht, zwischen grobem und ge- rwgem Verschulden zu unterscheiden. Auch das geringe Verschul- den genüge, um die Haftpflicht des Betriebsunternehmers nach § 1 des Haftpflichtgesetzes auszuschließen. Besonders gegen die beiden letzten Sätze des oberlandeSgericht- lichen Urteils waren die Angriffe der vom Kläger   geltend gemach. ten Revision gerichtet. Die Revision hatte den Erfolg, daß das Urteil des OberlandeSgcrichts vom Reichsgericht aufgehoben und die Ansprüche des Klägers zu einem Drittel als gerechtfertigt an- erkannt worden sind. DaS Reichsgericht kann sich offenbar der An- ficht des OberlandeSgerichts Hamburg nicht anschließen, daß schon das geringe Verschulden des Verletzten genüge, um die Haftpflicht des Betriebsunternehmers völlig auszuschließen. )?iis aller Alelt. Absturz eines deutschen   Fliegers. In der Nähe von M e r s e b u r g ist der Referendar C a s p e r mit seinem Flugapparat bei einer versuchten Landung abgestürzt und hat sich einen Bruch des Beckens und einen Beinbruch zugezogen. Casper, der sich seit einiger Zeit dem Flugsport zu- gewandt hat, war am Montag nachmittag auf dem Flugplatze in Johannisthal   zu einem Fernfluge nach Kassel   aufgestiegen. Nachdem er gegen 5'/z Uhr Halle und später Merseburg   über- flogen hatte, geriet er in der siebenten Abendstunde bei Fraukleben in eine Nebelschicht. Um sich zu orientieren, näherte der Flieger sich dem Erdboden, dabei flog er in eine Telegraphenleitung, in der sich sein Apparat verfing. Casper   stürzte mit dem Flugzeuge zur Erde nieder, wobei er die angegebenen Verletzungen erlitt. Das Flugzeug wurde vollständig zertrümmert. Revolte der Chinesen gegen Wucherpreise. In Hangtschou in der Provinz Tschekiang   ist es am S. d. MtS. infolge der Weigerung der Reishändler, die hohen Preise herab- zusetzen, zu Ruhestörungen gekomnien. Zwanzig Reisläden, eine Drogenhandlung, mehrere Häuser von Mandarinen wurden zerstört und verschiedene Verhaftungen vorgenommen. Als sich die Polizei weigerte, die Verhafteten freizulassen, griff die Menge das- Gerichts- gebäude und die Polizeistation an, wobei diese Gebäude erheblich beschädigt wurden. Mehrere Polizeibeamte wurden schwer verletzt. Zur Wlederherstellung der Ordnung mußten Truppen aufgeboten werden._ Kleine Notizen. Bergmann  » Ende.(Aus der Zeche Glückauf-Tiefbau in Westfalen  wurden gestern morgen durch frühzeitiges Losgehen eines Spreng- fchuffes zwei Bergleute getötet. Zwei andere ein Brüderpaar und ein Aufseher erlitten schwereBerletzungen. Im Kohlenbergwerk von Lupen y im ungarischen   Komitat Hunyad entstand infolge von Unachtsamkeit eines Arbeiters ein schlagendes Wetter, durch daS vierBergleute getötet wurden. Riesenvrand in Japan  . Die Stadt Damagata steht in Flammen. Mehr als tausend Häuser, darunter die Präfektur. mehrere Banken und Schulen sowie das Gerichtsgebäude sind ver- nichtet. Eine Primaballerina alS Schwindlerin. In A g r a m wurde die Primaballerina Genfa vom kroatischen Nationalibeater wegen umfangreicher Schwindeleien verhaftet. Ein Teil der gegen 200 000 M a r k betragenden Betrügereien soll die Theater  - schöne in Frankfurt   a. M. verübt haben. Im Wurstkessel verbrüht. In Z a b r z e stürzte beim Kleiterspiel ein zwölfjähriger Knabe. Sohn eines FleilchermeisterS, in den Wurst- kessel und wurde tödlich verbrüht. eingegangene Druchfdmftai. Charakter eine Macht. Von O. Swelt Morden. Ueiersetzt von Emma Bake. Stuttgart  , W. Kohlhammer  . 1 M. Licht- und Schatten. Wochenschrift für Schwarzweißkunst und Dichtung. Nr. 3v. München   und Berlin  . 20 Ps. Bericht für daS Geschäftsjahr 1310 der Krankenkasse zu Berlin  . 78 S. Selbstverlag. G. Hcrwcgh von Victor Flmry(sranzöflsch). Paris  . 10 Fr. Jahresbericht 1309/10 de? Verbandes der Deutschlands  . 282 S. H. HanSmann u. Co., Bochum  . Allgemeinen OrtS. E. CornSIh U. Cle., Bergarbeiter «SttternngSuberficht vom 3. Mai 1311. Ctallonen Slvwrmd«. Eamburg erlin LS 5 6 C jC* 2 t* «5 II 8§ 766 SO 764 ONO 764 SO Franks.» M..!760 NO München 75SO Wien  |764 DSD B Bettet 4 wolkenl 2 halb bd. Zwolkenl 2 wolkenl 2 heiter 1 Regen »e rii <4 II i? M« Stationen o-r II BeUei B-» h *k Havaranda 765WSW Petersburg 77t NW Seillv Äberdren Paris 762 D 768 Still 760 NNO I i 2 wolkenl, 8 1 wolkenl 11 46eitcr i 11 Regen- 3 2wolreul 14 «Settervrognose für Mittwoch, den 10. Mai 1311. Ziemlich warm, vielfach heiter, aber veränderlich, bei mäßigen südlichen Winden, etwas Regen und Gewitterneigung. Berliner   Wetterbureau. WasierstandS-Nachrtchten der Landesanstalt für Gewässerkunde, mitgeteilt vom Berliner   Wetterbureau Wasserstand Memel, TUM reget, Jnfterburg Weichsel, Thor» Oder  , Ratibor  , Krossen  , Fransturt Warthe, Schrimm  , LandSberg  Netze, Bordamn» Elbe  . Leitmeritz  , Dresden  , Barby  , Magdeburg  leit 7.5. ein 3 -11 8 6 ff- 20 1 am 8. 5. cm 238 34 114 200 148 48 64 40 45 101 169|-11 148-2 -6 _ 2 +15 1 Wasserstand Saale  , Grochtltz Havel  , Spandau  >) , Rathenow  ') Spree  , Spremberg  ') , SeeStom Weser, Münden  , Minden  Rhein  , Maximiliansmt , Kaub Köln R e ci a r, Heilbronn Main, Wertheim  Mosel  , Trier  ?+ bedeutet Wuchs.- Fall.*) Uvterpegel.