Einzelbild herunterladen
 
wenn In einem ScfrieBe 25 Arbeiter gemeinsam eins andere Mutter spräche als die deutsche   haben, aucki in dieser Sprache bekannt zu machen sind, wiederholt, weil der Antrag gestern mir handschriftlich vorlag. Der Antrag wird angenommen. Es folgt die Beratung über die Landwirtschaftliche llnfallverfichermtg. § 915 bestimmt:.Kleine Haus- und Ziergärten die nicht regel- mäßig und m erheblichem Ilmfange mit beumdeven Arbeitskräften bewirischairet werden und deren Erzeugnisse hauptsächlich dem eigenen Haushalt dienen, gelten nicht als landwirtschaftlicher Betrieb. Ein Antrag A l b r e ch t fSoz.) will die Worte»regelmäßig und in erheblichem Umfange" streichen. Abg. Bnfold(Soz.): Auch bei den Arbeiter» in kleinen Haus- und Z iergärten kommen gefährliche Arbeiten vor, wie das Schneiden und Putzen der Bäume. Wenn hierbei Arbeiter verunglücken, fallen fie auch versichert sein und nicht der Armenpflege zur Last fallen. Das beztveckt unser Antrag. Der Antrag wird abgelehnt. § 918 bestimmt, daß Arbeiter und BetrievSbeamte, deren Jahresarbeitsverdieiift 5000 M. nicht übersteigt, zu versichern sind. Abg. Dr. Potthoff sVp.) begründet einen Antrag, die Be- schränkung auf daS Jahreseinkommen von 5000 M. zu streichen; es empfehle sich gerade in der Landwirtjchast, alle Betriebs- b e a m t e ii gegen Unfall zu versichern. Abg. Albrecht lSoz.): Meine Freunde werden für diesen Antrag stimmen, den wir m der Kommission ebenfalls gestellt hatten. Weiler beantragen wir im letzten Absatz dieses Paragraphen eine Bezug- nähme auf Z 914 einzuschieben, damit als Facharbeiter auch solche gelten, die an Teilen eines landwirtschaftlichen Betriebes, z. B. mit laufenden Ausbesserungen an Gebäuden, mit Bodenkultur und anderen Bauarbeitern für densWirtschastsbetrieb beschäftigt sind; diese Arbeiter haben in der Regel einen bedeutend höheren Ber- dienst als die gewöhnlichen Arbeiter und sollten daher, wenn sie verunglücken, als Facharbeiter behandelt werden.(Zu- stimmung bei den Sozialdemokraten.) Der sreisinuige und der sozialdemokratische Antrag werden ab- gelehnt. Bei ß 92S beantragen die Sozialdemokraten, die Bestimmungen für die Berechnung der Rente bei Betriebsbeamten und Fach- arbeitern anders festzusetzen. Abg. Lusold(Soz.): Der Berechnung der Rente liegt der ortsübliche Tagelohn zu- gründe, der keineswegs dem wirklichen Lohn immer entspricht. In Ostpreußen   haben wir noch ortsübliche Tagelöhne von 1 M., das entspricht einem Jahresverdienst von 300 M.. die Rente beträgt also im Höchstfall 200 Mark. Bleibt die Bestimmung so wre in der Vorlage, so wird der Ortslohn genau so werden wie jetzt der ortsübliche Tagelohn, und die ländlichen Arbeiter werden denen der Industrie gegenüber benachteiligt sein. Wundern Sie sich nicht, wenn die Landflucht dann noch größer wird; auch dre Klein- bauen, stehen nach diesen Bestimmungen hinter den Industrie- arbeitern zurück. Nehmen Sie unfern Antrag an» so wird für die Facharbeiter und für die Kleinbauern der wirkliche Lohn und JahreS- verdienst der Berechnung der Rente zugrunde gelegt. Der Antrag wird abgeleh-nt. «933 bestimmt, daß der Jahresarbeitsverdienst, soweit er 1800 M. übersteigt, nur mit einem Drittel angerechnet wird. Abg. Dr. Potthoff sVp.) begründet einen Antrag, 2000 statt 1800 zu setzen; sonst bleibt die Rente für die Betriebsbeamten gar zu kläglich. Der Autrag wird abgelehnt. Abg. Schmidt-Berlir�(Soz.) begründet den Antrag ans Einführung eine» ß 935», wonach den Landarbeitern ebenso wie den Industriearbeitern ein Unfall- zuschuß bis zu zwei Drittel des Arbeitsverdienstes gegeben werden kann. Da» ist bei den Landarbeitern um so not- wendiger, als die Landkrankenkasse im Winter die Unterstützung auf die Hälfte herabsetzen kann. Der Antrag wird abgelehnt. Im§ 964 ist gesagt, worüber die Satzung bestimmt. In Ziffer 9 bestimmt sie überMaßstab für daS Umlegen der Beiträge und soweit diese nicht nach Steuern umgelegt werden. Verfahren beim Abschätzen und Veranlagen". Abg. Doerksen(Rp.) begründet einen Antrag, diese Ziffer zu fassen:Verfahren beim Abschätzen und Veranlagen der Betriebe," und einige spätere Paragraphen, die sich aus die Ziffer 9 beziehen, zu streichen. Die Grundsteuer sei schon als Sleiiermahstab un« gerecht, noch viel ungerechter sei fie als Maßstab der Unfall« Versicherung. Besonders gut würden hierbei die Großgrund. b e s i tz e r wegkommen, z. B. die. welche Brennereien hallen. Für die Grundsteuer als Maßstab wird angeführt, eS fei dies ein sehr bequemer Maßstab; aber die Bequemlrchkeit kann die Gerechtigkeit nicht ersetzen. Abg. Klose sZ.) bleibt völlig unverständlich. Er spricht sich namens einer kleinen Minderheit deS Zentrums für den Antrag Doerksen aus. Abg. Neuner(notl.) wendet sich gegen den Antrag, der die Selbstverwaltung der Berrrfsgenosseuschasten in unzulässiger Weise einengt. Abg. Fegter sVp.): Ich möchte mich im wesentlichen den AuSfüh- rungen des Kollegen Doerksen anschließen. Die Grundsteuer ist als Maß- stab für die Umlagen der Berufsgenvffenschaften durchaus ungeeignet. Die Beiträge sind auch keineswegs so niedrig, daß der verteilungsmodus gleichgültig wäre. Geradezu komisch hat eZ mich berührt obwohl die Sache auch ihre tragische Seile hat daß Herr Neuner die Selbstverwaltung der BcrufSgenossenschaften mit dieser Frage in Zu- sammenhang brachte. Das tun dieselben Herren, die ihren Eifer für die Selbstverwaltung so prächtig bei den OrtS- und Land- kranlenkaffen an den Tag gelegt haben.<Leb- hafte» Sehr gut 1 links.) Wir bitten dringend um Annahme des «ntrags Doerksen. sLebhafter Beifall links.) Ministerialdirektor EaSpar: Gewiß ist die Berechnung nach dem Grundsteuerertrag manchmal ungerecht sHört l hört l links); aber in vielen Fällen ist sie angebracht und nützlich.(Lebhafte Zu- rufe link»: Für die Großagrarier I) Abg. Molkeubnhr(Soz.): Das haben sich die Urheber der Grundsteuerderanlagung von 1860 wohl nicht träumen lassen, daß ihre Schätzung 50 Jahre später einer wichtigen Bestimmung der Reichsversicherungsordnung zugrunde gelegt werden soll. sSehr gut! links.) Man denke an die k o l o s s a l e W e r t st e i g e r u n g des Grund und Bodens in diesem halben Jahrhundert, an die Meliorationen, die Maschinen, die künstlichen Dungmittel usw. Daß sich eine Anzahl landwirt- schastlicher BerusSgenossenschasten zugunsten der Umlage nach Maß- gäbe der Grundsteuer aussprechen, darf den Reichstag nicht per- anlassen, eine...,.. offenbare Ungerechttgkeit aufrechtzuerhalten. Wir haben vor einem Jahrzehnt dem Antrage Doerkien zugestimmt, als er zum ersten Male eingebracht wurde; wir werden auch diesmal für ihn stimmen. Je gerechter die Lasten verteilt werden, desto mehr wird die Abneigung gegen die Unfallversicherung in den Kreisen der Landwirte schwinden.(Bei- fall links.) Abg. Graf Westarp sk.): Zugegeben ist, daß die Berechnung nach dem Grundsteuerertrage unvollkommen ist; nicht zuzugeben ist. daß sie ungerecht ist und generell den großen auf Kosten des kleinen Grundbesitzes begünstigt. ES empfiehlt sich nicht, die Frage zen- tralistisch'odcr nach der Schablone zu erheben; sie wird besser von Organen der berufSgenossenschasllichen Selbstverwaltimg entschieden. "ei den Sozialdemokraten: Die Konservativen für Selbstver- (Zuruf bei waltung I Köstlich I) (Bravo 1 rechts.) Wir stimmen gegen den Antrag Doerksen. 1 Dbg. Pogt-Hall(wrrtsch. Vg.) erklärt sich nach dielen Wenn und Aber gegen den Antrag Doerksen. Abg. Herold(Z.): In der T h e o r i e ist die Forderung des Antrages Doerksen durchaus berechtigt; in der Praxis abxr erheben sich die größten Schwierigkeiten. Die Kommissionsbeschlüsse bedeuten eine wesentliche Verbesserung de? bestehenden Zustandes und ich bitte um ihre Annahme.(Bravo  ! rechts und im Zentrum.) Abg. Fegter(Vp.)[mit Lärm von der Mehrheit empfangen) Polemistert gegen die Ausführungen der Vorredner und verweist darauf, daß auch Ministerialdirektor Caspar die Ungerechtigkeit des Umlageverfahrens nach dem Gruiidsteuerreinertrage habe zugestehen müssen. Hiermit schließt die Diskussion. Die namentliche Abstimmung ergibt die Ablehnung deS Antrage? Doerksen-Gäbel mit 170 gegen 141 Stimmen bei 3 Stimmenthaltungen. Mit den Minderheitsparteien Sozial- demokraten. Freisinnigen. Polen   stimmen außer den Amrag- siellern u. a. Müller-Fulda und Klose(Z.) und Dr. Böhme (bei keiner Fraktion). § 967(GenossenschaftSorgane) übernimmt die entsprechenden Be- stimmungeir aus der gewerblichen Unfallversicherung, beschränkt jedoch die Befugnis des NeiäiSversicherungSamts, wenn es mangels gesetzlicher Organe die Geschäfte der Genossenschaft führt, so daß eS Uiifallverhütungsvorschrtften nicht erlassen und technische Beamte nicht anstellen kann. Ein Antrag A l S r e ch t(Soz.) will diese Beschränkung streichen. Abg. Eichhorn(Soz.): (Die infolge der namentlichen Abstimmung zunächst noch zahl« reich anwesenden Abgeordneten der Mehrheit betragen sich so laut, daß der Redner anfangs nickt zu verstehen ist.) Die Zu- stände der Aufsickt über die Durcksührung der UnfallverhütungS- Vorschriften ist aus dem Lande nicht besser, wie bei den gewerblichen Betrieben, sonder» schlechter; dabei dringt die Maschine immer mehr in den landwirtschaftlichen Betrieb ein und die Unfallgefahr steigt beständig.(Sehr richtig I bei den Sozialdemokraten.) Die ge- werblicken Arbeiter sind viel vertrauter mit den Maschinen, fie kennen sie von ihrer Lehrlingszeit an; auf dem Lande ist daS anders, deshalb steigen die Unfallziffern dort sehr beträchtlich. Die denkbar beste Aufsicht sollte daher bei den landwirtschaftlichen Betrieben eingeführt werden, nicht aber die Abschwächung, gegen die wir uns wenden. Die Agrarier sürchten die strenge Auf- ficht des ReichsversicherungsamtS und wollen darum seine Befugnisse einschränken.(Sehr richtig I bei den Sozialdemokraten.) Geradezu erichreckend ist die Zahl und Art der in den junkerlichen Betrieben verunglückten Frauen und Mädchen; die Junker sind eben gleichgültig gegen das Leben und die Gesundheit ihrer Arbeitssklaven und kümmern sich auch nicht um die gesetzlichen Vorschriften zur Verhütung von Unfällen wissen sie doch, daß sie, wenn sie wirk­lich einmal deswegen verurteilt werden, auf Begnadigung rechnen können. Man führt die Gleichgültigkeit der Arbeiter an. um die Zahl der Unfälle zu erklären; aber eZ gibt eine ganze Reihe von Unfallverhütungsvorrichtungen, die von den Arbeitern gar nicht entfernt werden können. Selbst der König von Preußen hat die Durchführung solcher Vorschriften für notwendig erklärt; aber die preußische Regierung, die beim Staube der Selbstverwaltung der Arbeiter bei jeder Abschwächung dieses Raube? sofort mit einem Unannehmbar an der Hand war, läßt hier die Beschränkung der Tätigkeit des ReichsversicherungsamtS zu. Die preußische Regierung hat die Bevölkerung gewissenlos dem Junkertum und dem Brotwucher überliefert.(Lebhafte Zustimmung bei den Sozialdemokraten.) Präsident Graf Schwerin   rügt diesen Ausdruck. Abg. Eichhorn(fortfahrend): Die preußische Regierung hat nicht Unannehmbar gesagt, als es sich um den Brotwucher handelte; in diesen Gesetzen sehen wir eine Schädigung der Bolkswohlfahrt und der Volksgesundheit.(Leb- hafte Zustimmung bei den Soz.) Da» Junkertum hat, durch keine Scham beschwert, seine parlamentarische Macht mißbraucht, um sich zu bereichern, und etzt soll den Agrariern auch noch Leben und Gesundheit der ländlichen Arbeiter ausgeliefert werden. Da- gegen wendet sich unser Antrag.(Lebhaftes Bravo l bei den Sozial- dernolraten.) Abg. Gothein(Vp.): Ich hätte nicht geglaubt, daß eine Mehrheit den Mut harte, hierbei die Tätigkeit deS ReichsversicherungsamtS auSzri- chalten.(Sehr richtig I links.) Der Grimd für die Ausnahmebestimmung, welche die Agrarier in der Kommission beschlossen haben, ist offen- bar. daß fie nickt haftbar gemacht werden wollen, wenn durch ihre grobe Fahrlässigkeit und daS ist das Unterlassen von Unfall» verhuiungsvorschriften ein Unfall geschieht. Die Herren sollten sich aber doch bedenken, AuSiuibmebestimmungen zu erlassen, durch welche die Unfälle vermehrt statt verhütet werden.(Bravo 1 links.) Berichterstatter Dr. Mugdaa(Vp.): In der Kommission haben die Verbündeten Regierungen sich sehr entschieden gegen den Beschluß der Mehrheit gewehrt(Hört! hörr l links), die Ab- stimmung ist aus Antrag Bebel und Genossen(Soz.) namentlich. Der Antrag Albrecht wird mit 188 gegen 130 Stimmen bei 1 Stimmentholturig abgelehnt. Die folgenden Paragraphen werden debatteloS angenommen. Als der Präsident 8 1000 verliest, bricht die Mehrheit in Beifall aus. Bei§ 1036 beginnt die Seeunfallversicherung. 8 1036 setzt den Kreis der gegen Unfall versicherten Personen fest. 8 1042 zieht die Betriebsunfälle in die Versicherung ein. 8�048 versichert auch die Besitzer kleiner Schiffe bis zu 50 Raummeter Gesamtraum, wenn der Unternehmer regelmäßig keine oder höchstens zwei versicherungspflichtige gegen Entgelt beschäftigt. § 1060 bestimmt, daß bei Personen der Schiffsbesatzung, für die kein besonderer Durchschnitt festgesetzt ist, drei Viertel des fiir Voll- matrosen festgesetzten Durchschnitts gerechnet werden, ß 1073 fetzt die den nicht gegen Krankheit versicherten Seeleuten seitens des Unternehmers zu gewährende Fürsorge fest nach Maßgabe der Vor- schriften des Handelsgesetzbuchs und der Seemanns  - o r d n u n g. Diese fünf Paragraphen werden in der Debatte verbunden. Abg. Schwartz-Lübeck  (Soz.): Wir haben zu diesem Paragraphen eine Reihe AbändernngS- antrüge eingebracht, um deren Annahme wir bitten. Wir beantragen zunächst eine Aendernng des 8 1036 im Sinne einer Erweite- rung des in die Seeunfallversicherung einzu- beziehenden Personenkreises. Wir beantragen, daß auch die Personen versichert werden, die von ausländischen Schiffen, ohne zur Schiffsbesatzung zu gehören, in inländischen Häfen, ans Kanälen und Flüssen, beim Löschen oder Laden, bei der Be- aufsichtigung. Reinigimg und dergleichen beschäftigt werden. Wir sind zu diesem Antrag genötigt, weil' die Kam- missionsfassung einen gar nicht unbedeutenden Teil der in- ländischen Hafenarbeiterichaft der Wohltaten der Unfallversicherung beraubt.(Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten.) Wir be- amragen ferner, die Versicherung über die Unfälle und Betriebs- Unfälle hinaus auch ans die k l i m a t i s ch e n K r a n l h e i t e n zu erstrecken. Namentlich haben wir hierbei die Tropen- krankheiten im Buge. Man kann diese Krankheiten nicht mit anderen Krankheiten in eine Linie stelle», weil eS auf den kleinen Handelsschiffen vielfach an ärztlicher Hilfe fehlt. Ich erinnere die Kollegen aus der Petiffonskommifsion daran, wie oft von Opfern der Tropenkrankheiten an uns Gesuche im Sinne unseres Antrage» gelangt sind. Die Tropenkrankheilen sind daher durchaus als Berufskrankheiten aufzufassen und wir verlangen ihre Einbeziehung in die Seennfallversichernng.(Zu- stimmung bei den Sozialdemokraten.) Zu dem| 1048, der von der Versicherung der Üeinea Unternehmer handelt, haben wir eben» falls Abänderung« antrage eingebracht. Die Kommission will nur die Besitzer von Fahrzeugen bis 50 Raummeter Gesamtraum der- sichern. Wir beantragen die Maximalgrenze auf hundert Raummeter heraufzurücken. Unser Antrag findel seine Rechtfertigung in den technischen Umwälzungen der letzten Jahrzehnte. Bor zwei bis drei Jahrzehnten mochte man den Begriff des kleinen Fahrzeuges so begrenzen, wie es heute die Kommission tut. Heute geht das nicht mehr. Ein Fahrzeug, das um 1890 zu den mittleren gezählt wurde, kann beute nur als kleineres gelten. Auch beantragen wir die Beschränkung der Versicherung ans die Unternehmer zu streichen, die keine oder höchstens zwei ver- sichernngspflichtige Personen beschäsiigen. Auch diese Beschränkung paßt heute nicht mehr. Die Beschästignng von drei oder vier Ar- heitern setzt einen solchen kleinen Schiffsbesitzer noch nicht in die Lage, daß er die Wohltaten der Versicherung enlbehren kann. 8 1060 setzt für die Personen der Schiffsbesatzung, für die kein besonderer Durchschnitt festgesetzt ist, drei Viertel des für Vollmatrosen gerechneten Durchschnitts fest. Auch diese Fassung ent- spricht nichl den tatsächlichen Verhältnissen. Alis großen Schiffen sind heute Angehörige von Berufen beschäfiigt, die alles andere eher als seemännisch anmuten; nicht bloß Musiker das mag noch angehen(Heilerkeit) sondern sogar Bu chdrucker usw. Dieser modernen Kompliziertheit der Verhältnisse trägt die Koin- missionSfast'ung keine Rechnung. Wir beantragen daher folgende Fassung:Für Personen der Schiffsbesatzung, für die kein besonderer Durchschnitt festgesetzt ist, gelten die Durchschnittssätze der Per- sonen, die ihnen im Rang in der Heuer gleich oder am nächsien stehen." Schließlich beantragen wir noch eine andere Fassung des 1073. Derselbe regelt die den Seeleuten, die nicht gegen Krank- eit versichert sind, seitens der Unternehmer zu gewährende Fürsorge nach den Bestimmungen deS Handelsgesetzbuches bezw. der Seemannsordnung. Wir unsererseits beantragen, hinzuziffügen, daß mindestens daS gewährt wird, was die Gewerbe- Unfallversicherung den nicht gegen Krankheit Versicherten gewährt. Wir bitten, daß dieser Forderung ausgleichender Gerechrigleit stattgegeben wird.(Lebhafter Beifall bei den Sozialdemokraten.) Abg. Molkenduhr(Soz.): Die Klagen der Seeleute sind nur allzu berechtigt. Viele gehen zugrunde, weil k e i u e ärztliche Hilfe zur Stelle ist. Früher sind auch sachverständige N a t i o n a I l i b e r a l e für die Erklärung der klimatischen Krankheiten zu Betriebsunfällen eingetreten. Der Nationalliberale Dr. Kruse, der von der Wasserkante stammt und mit den leitenden Personen in der Seeberussgenossenschast befreundet war, hat wiederholt betont, daß dir klimatischen Krankheiten Betriebs- Unfälle darstellen. Sehr große Kosten werden der Seeberufsgenossenschaft daraus nicht erwachsen, da die Krankenunterstütznug ja doch von ibr bezahlt werden muß. Lediglich die Differenz zwischen der Krankenimterstützung und der Unfallrenle käme in Betracht.(Bravo l bei den Sozial- demokraten.) Die Anttäge Albrecht werden abgelehnt. Zu 8 1063 beantragt Abg. Dr. Potthoff(Vp.), die Summe, von der der Jahre»- arbeilSverdienst bei der Rentenfestsetzung nur zu einem Drittel an« gerechnet wird, auf 8000 M. zu erhöhen. Der Antrag wird abgelehnt. Im 8 1166 ist bestimmt, daß der Ueberschuß des Einkommens eines Angestellten über 3000 M. nur gerechnet wird, soweit die Satzung die Versicherung auf einen höheren JahreSarbeitSverdienft erstreckt. Abg. Dr. Potthoff(Vp.) beantragt, 5000 statt 8000 z» setzen; eS könne sich hier nur um ein V e r s e h e n der Kommissto» handeln. Der Antrag wird angenommen. Der Rest des Abschnitts Seeunfallversicherung wird debatteloS angenommen. Sierauf vertagt das Haus die Wetterberatuna auf Freitag 12 Uhr. chluß»/,? Uhr.  _ Hbgcordnetetibaiid* 7 9. Sitzungvomt8. Mai.mittagSILUZr. Am Ministertisch: Dr. Beseler, v. Dallwitz.* Fortsetzung der zweiten Lesung des GesetzenkMurfS bekreffenL die Feuerbestattung. Abg.». Gohler(!.): Ein Teil meiner Freunde wird mit mir dem Gesetzentwurf zustimmen. Maßgebend für diese Aenderung in unserer Haltung ist einmal der Umstand, daß von berufener Seite festgestellt wurde, daß die Feuerbestattung der christlichen Religion nicht widerspricht, dann aber auch der Umstand, daß eS sich jetzt nicht mehr um einen liberalen Antrag, sondern um eine Vorlag- der Königlichen StaatSregierung handelt.(Heiterkeit.) Der Redner tritt dann für die Wiederherstellung der Kommissions- antrage ein und fordert, daß vor allem auch diejenigen zu ihrem Rechte kommen, die die Erdbestattung wünschen. _ Abg.». Wenden(k.) begründet noch einmal den Standpunkt deS Teiles oer konservativen Fraktion, der gegen die Vorlage ist. Abg. Dr. Hackenberg(natl.): Mir fehlt die Neigung und Fähig- kett, bei einer so ernsten Frage durch Witzeleien oder Spötteleien HeiterkeitSausbrüche herbeizuführen, wie eS gestern leider wiederholt geschehen ist. Ich will nur kurz den Standpunkt meiner Freunde dahin festlegen: Bei der Feuerbestattung handelt es sich nicht um eine Religionsfrage(Beifall), sondern um eine Forde- rung der Gerechtigkeit. deS öffentlichen Interesses, die ein moderner Staat ich sage ruhig nichtchristlicher", sondern moderner" Staat(Bravo I) zu erfüllen verpflichtet ist und deren Erfüllung auch unser preußischer Staat um seiner selbst nicht länger hinziehen kann.(Lebhafter Beifall.) Einhellig wurde hier an- erkannt, daß die Feuerbestattung dem christlichen Glauben nicht widerspricht. Wenn man daS anerkennt, soll man aber auch nicht die Anhänger dieser BestattungSart alsBuddhisten  " undAnti- christen" bezeichnen.(Sehr richtig! links.) Mit aller Entschieden- heit muß die Meinung bekämpft werden, als werde durch die Be- stimmung über die Bestattung des Leibes irgendwie daS Christen­tum des Bestimmenden berührt.(Beifall links.) Wir begrüßen es, daß die Regierung dafür gesorgt hat. daß die alte Sitte der Erd» bestattung nicht verletzt werden soll, wir sind aber für die Zulassung der Feuerbestattung, die nicht streitet gegen den Fels deS Glaubens und gegen daS Wesen des Christentums.(Lebhafter, sich wieder- holender Beifall.) Die Besprechung schließt. Die Abstimmung über den§ 1 ist auf Antrag der Fortschritt- lichen und Natioualliberalen namentlich. 8 1wirdmit17S gegen 158 Stimmen beieinerStimm- enthaltung angenommen. Dafür stimmen Sozial, demokraten. Fortschrittliche und Nationallibe- r a l e geschlossen, die F r e i k o n s e r v a t i v e n mit einer AuS- nähme und eine erhebliche Minderheit der Konser» V a t i v e n. Zentrum und Polen   stimmen geschlossen dagegen. DaS Abstimmungsresultat wird mit lebhaftem Beifall begrüßt. Zum 8 2 liegt der in der Kommission schon angenommene An- trag v. Ä o ß l e r(k.) und Dr. Schröck(st.) vor, daß die Genehmi- gung zur Feuerbestattung nur Gemeinden und Gemeindeverbänden oder solchen anderen Körperschaften deS öffentlichen Rechtes erteilt werden kann, denen die Sorge für die Beschaffung der öffentlichen Begräbuisplätze obliegt. Zum§ 3 beantragen dieselben Abgeordneten, daß die Genehmi. gung versagt werden soll, wenn nicht dafür gesorgt ist, daß auch die Beerdigung Verstorbener dauernd in der bisherigen Weise statt- finden kann. Weitere Anträge zu den§8 6. 7, 8, 9 und 9g wolle« die behörtz, ljche Kontrolle der Feuerbestattung verstärken. «i» Ng. v. S-M(k.) bittet kurz r® ÄWÄDS isi AnIrZge.'