wenn In einem ScfrieBe 25 Arbeiter gemeinsam eins andere Mutterspräche als die deutsche haben, aucki in dieser Sprache bekannt zumachen sind, wiederholt, weil der Antrag gestern mir handschriftlichvorlag.Der Antrag wird angenommen.Es folgt die Beratung über dieLandwirtschaftliche llnfallverfichermtg.§ 915 bestimmt:.Kleine Haus- und Ziergärten die nicht regel-mäßig und m erheblichem Ilmfange mit beumdeven Arbeitskräftenbewirischairet werden und deren Erzeugnisse hauptsächlich demeigenen Haushalt dienen, gelten nicht als landwirtschaftlicher Betrieb.Ein Antrag A l b r e ch t fSoz.) will die Worte»regelmäßig undin erheblichem Umfange" streichen.Abg. Bnfold(Soz.):Auch bei den Arbeiter» in kleinen Haus- und Z iergärten kommengefährliche Arbeiten vor, wie das Schneiden und Putzen der Bäume.Wenn hierbei Arbeiter verunglücken, fallen fie auch versichert seinund nicht der Armenpflege zur Last fallen. Das beztveckt unserAntrag.Der Antrag wird abgelehnt.§ 918 bestimmt, daß Arbeiter und BetrievSbeamte, derenJahresarbeitsverdieiift 5000 M. nicht übersteigt, zu versichern sind.Abg. Dr. Potthoff sVp.) begründet einen Antrag, die Be-schränkung auf daS Jahreseinkommen von 5000 M. zu streichen;es empfehle sich gerade in der Landwirtjchast, alle Betriebs-b e a m t e ii gegen Unfall zu versichern.Abg. Albrecht lSoz.): Meine Freunde werden für diesen Antragstimmen, den wir m der Kommission ebenfalls gestellt hatten. Weilerbeantragen wir im letzten Absatz dieses Paragraphen eine Bezug-nähme auf Z 914 einzuschieben, damit als Facharbeiter auchsolche gelten, die an Teilen eines landwirtschaftlichen Betriebes,z. B. mit laufenden Ausbesserungen an Gebäuden, mit Bodenkulturund anderen Bauarbeitern für densWirtschastsbetrieb beschäftigt sind;diese Arbeiter haben in der Regel einen bedeutend höheren Ber-dienst als die gewöhnlichen Arbeiter und sollten daher, wenn sieverunglücken, als Facharbeiter behandelt werden.(Zu-stimmung bei den Sozialdemokraten.)Der sreisinuige und der sozialdemokratische Antrag werden ab-gelehnt.Bei ß 92S beantragen die Sozialdemokraten, die Bestimmungenfür die Berechnung der Rente bei Betriebsbeamten und Fach-arbeitern anders festzusetzen.Abg. Lusold(Soz.):Der Berechnung der Rente liegt der ortsübliche Tagelohn zu-gründe, der keineswegs dem wirklichen Lohn immer entspricht. InOstpreußen haben wir noch ortsübliche Tagelöhne von 1 M.,das entspricht einem Jahresverdienst von 300 M.. die Rente beträgtalso im Höchstfall 200 Mark. Bleibt die Bestimmung so wrein der Vorlage, so wird der Ortslohn genau so werden wie jetztder ortsübliche Tagelohn, und die ländlichen Arbeiter werden denender Industrie gegenüber benachteiligt sein. Wundern Sie sich nicht,wenn die Landflucht dann noch größer wird; auch dre Klein-bauen, stehen nach diesen Bestimmungen hinter den Industrie-arbeitern zurück. Nehmen Sie unfern Antrag an» so wird für dieFacharbeiter und für die Kleinbauern der wirkliche Lohn und JahreS-verdienst der Berechnung der Rente zugrunde gelegt.Der Antrag wird abgeleh-nt.«933 bestimmt, daß der Jahresarbeitsverdienst, soweit er 1800 M.übersteigt, nur mit einem Drittel angerechnet wird.Abg. Dr. Potthoff sVp.) begründet einen Antrag, 2000 statt1800 zu setzen; sonst bleibt die Rente für die Betriebsbeamten garzu kläglich.Der Autrag wird abgelehnt.Abg. Schmidt-Berlir�(Soz.)begründet den Antrag ans Einführung eine» ß 935», wonach denLandarbeitern ebenso wie den Industriearbeitern ein Unfall-zuschuß bis zu zwei Drittel des Arbeitsverdienstesgegeben werden kann. Da» ist bei den Landarbeitern um so not-wendiger, als die Landkrankenkasse im Winter die Unterstützung aufdie Hälfte herabsetzen kann.Der Antrag wird abgelehnt.Im§ 964 ist gesagt, worüber die Satzung bestimmt. InZiffer 9 bestimmt sie über„Maßstab für daS Umlegen der Beiträgeund soweit diese nicht nach Steuern umgelegt werden. Verfahrenbeim Abschätzen und Veranlagen".Abg. Doerksen(Rp.) begründet einen Antrag, diese Ziffer zufassen:„Verfahren beim Abschätzen und Veranlagen der Betriebe,"und einige spätere Paragraphen, die sich aus die Ziffer 9 beziehen,zu streichen. Die Grundsteuer sei schon als Sleiiermahstab un«gerecht, noch viel ungerechter sei fie als Maßstab der Unfall«Versicherung. Besonders gut würden hierbei die Großgrund.b e s i tz e r wegkommen, z. B. die. welche Brennereien hallen. Fürdie Grundsteuer als Maßstab wird angeführt, eS fei dies ein sehrbequemer Maßstab; aber die Bequemlrchkeit kann die Gerechtigkeitnicht ersetzen.Abg. Klose sZ.) bleibt völlig unverständlich.— Er spricht sichnamens einer kleinen Minderheit deS Zentrums für den AntragDoerksen aus.Abg. Neuner(notl.) wendet sich gegen den Antrag, der dieSelbstverwaltung der Berrrfsgenosseuschasten in unzulässiger Weiseeinengt.Abg. Fegter sVp.): Ich möchte mich im wesentlichen den AuSfüh-rungen des Kollegen Doerksen anschließen. Die Grundsteuer ist als Maß-stab für die Umlagen der Berufsgenvffenschaften durchaus ungeeignet.Die Beiträge sind auch keineswegs so niedrig, daß der verteilungsmodusgleichgültig wäre. Geradezu komisch hat eZ mich berührt— obwohldie Sache auch ihre tragische Seile hat— daß Herr Neuner dieSelbstverwaltung der BcrufSgenossenschaften mit dieser Frage in Zu-sammenhang brachte. Das tun dieselben Herren, die ihren Eiferfür die Selbstverwaltung so prächtig bei den OrtS- und Land-kranlenkaffen an den Tag gelegt haben.<Leb-hafte» Sehr gut 1 links.) Wir bitten dringend um Annahme des«ntrags Doerksen. sLebhafter Beifall links.)Ministerialdirektor EaSpar: Gewiß ist die Berechnung nach demGrundsteuerertrag manchmal ungerecht sHört l hört l links);aber in vielen Fällen ist sie angebracht und nützlich.(Lebhafte Zu-rufe link»: Für die Großagrarier I)Abg. Molkeubnhr(Soz.):Das haben sich die Urheber der Grundsteuerderanlagung von1860 wohl nicht träumen lassen, daß ihre Schätzung 50 Jahrespäter einer wichtigen Bestimmung der Reichsversicherungsordnungzugrunde gelegt werden soll. sSehr gut! links.) Man denkean die k o l o s s a l e W e r t st e i g e r u n g des Grund und Bodensin diesem halben Jahrhundert, an die Meliorationen, die Maschinen,die künstlichen Dungmittel usw. Daß sich eine Anzahl landwirt-schastlicher BerusSgenossenschasten zugunsten der Umlage nach Maß-gäbe der Grundsteuer aussprechen, darf den Reichstag nicht per-anlassen, eine...,..offenbare Ungerechttgkeitaufrechtzuerhalten. Wir haben vor einem Jahrzehnt dem AntrageDoerkien zugestimmt, als er zum ersten Male eingebracht wurde;wir werden auch diesmal für ihn stimmen. Je gerechter dieLasten verteilt werden, desto mehr wird die Abneigung gegen dieUnfallversicherung in den Kreisen der Landwirte schwinden.(Bei-fall links.)Abg. Graf Westarp sk.): Zugegeben ist, daß die Berechnung nachdem Grundsteuerertrage unvollkommen ist; nicht zuzugeben ist.daß sie ungerecht ist und generell den großen auf Kosten des kleinenGrundbesitzes begünstigt. ES empfiehlt sich nicht, die Frage zen-tralistisch'odcr nach der Schablone zu erheben; sie wird besser vonOrganen der berufSgenossenschasllichen Selbstverwaltimg entschieden."ei den Sozialdemokraten: Die Konservativen für Selbstver-(Zuruf beiwaltung I Köstlich I)(Bravo 1 rechts.)Wir stimmen gegen den Antrag Doerksen.1 Dbg. Pogt-Hall(wrrtsch. Vg.) erklärt sich nach dielen Wenn undAber gegen den Antrag Doerksen.Abg. Herold(Z.): In der T h e o r i e ist die Forderung desAntrages Doerksen durchaus berechtigt; in der Praxis abxr erhebensich die größten Schwierigkeiten. Die Kommissionsbeschlüsse bedeuteneine wesentliche Verbesserung de? bestehenden Zustandes und ich bitteum ihre Annahme.(Bravo! rechts und im Zentrum.)Abg. Fegter(Vp.)[mit Lärm von der Mehrheit empfangen)Polemistert gegen die Ausführungen der Vorredner und verweistdarauf, daß auch Ministerialdirektor Caspar die Ungerechtigkeit desUmlageverfahrens nach dem Gruiidsteuerreinertrage habe zugestehenmüssen.Hiermit schließt die Diskussion.Die namentliche Abstimmung ergibt die AblehnungdeS Antrage? Doerksen-Gäbel mit 170 gegen 141 Stimmenbei 3 Stimmenthaltungen. Mit den Minderheitsparteien— Sozial-demokraten. Freisinnigen. Polen— stimmen außer den Amrag-siellern u. a. Müller-Fulda und Klose(Z.) und Dr. Böhme(bei keiner Fraktion).§ 967(GenossenschaftSorgane) übernimmt die entsprechenden Be-stimmungeir aus der gewerblichen Unfallversicherung, beschränktjedoch die Befugnis des NeiäiSversicherungSamts, wenn es mangelsgesetzlicher Organe die Geschäfte der Genossenschaft führt, so daß eSUiifallverhütungsvorschrtften nicht erlassen und technische Beamtenicht anstellen kann.Ein Antrag A l S r e ch t(Soz.) will diese Beschränkung streichen.Abg. Eichhorn(Soz.):(Die infolge der namentlichen Abstimmung zunächst noch zahl«reich anwesenden Abgeordneten der Mehrheit betragen sich solaut, daß der Redner anfangs nickt zu verstehen ist.) Die Zu-stände der Aufsickt über die Durcksührung der UnfallverhütungS-Vorschriften ist aus dem Lande nicht besser, wie bei den gewerblichenBetrieben, sonder» schlechter; dabei dringt die Maschine immermehr in den landwirtschaftlichen Betrieb ein und die Unfallgefahrsteigt beständig.(Sehr richtig I bei den Sozialdemokraten.) Die ge-werblicken Arbeiter sind viel vertrauter mit den Maschinen, fiekennen sie von ihrer Lehrlingszeit an; auf dem Lande ist daS anders,deshalb steigen die Unfallziffern dort sehr beträchtlich. Die denkbarbeste Aufsicht sollte daher bei den landwirtschaftlichen Betriebeneingeführt werden, nicht aber die Abschwächung, gegen diewir uns wenden. Die Agrarier sürchten die strenge Auf-ficht des ReichsversicherungsamtS und wollen darum seineBefugnisse einschränken.(Sehr richtig I bei den Sozialdemokraten.)Geradezu erichreckend ist die Zahl und Art der in den junkerlichenBetrieben verunglückten Frauen und Mädchen; die Junkersind ebengleichgültig gegen das Leben und die Gesundheit ihrer Arbeitssklavenund kümmern sich auch nicht um die gesetzlichen Vorschriften zurVerhütung von Unfällen— wissen sie doch, daß sie, wenn sie wirklich einmal deswegen verurteilt werden, auf Begnadigungrechnen können. Man führt die Gleichgültigkeit der Arbeiter an. umdie Zahl der Unfälle zu erklären; aber eZ gibt eine ganze Reihevon Unfallverhütungsvorrichtungen, die von den Arbeitern gar nichtentfernt werden können. Selbst der König von Preußen hatdie Durchführung solcher Vorschriften für notwendig erklärt; aberdie preußische Regierung, die beimStaube der Selbstverwaltungder Arbeiter bei jeder Abschwächung dieses Raube? sofort mit einemUnannehmbar an der Hand war, läßt hier die Beschränkung derTätigkeit des ReichsversicherungsamtS zu. Die preußische Regierunghat die Bevölkerung gewissenlos dem Junkertum und demBrotwucher überliefert.(Lebhafte Zustimmung bei denSozialdemokraten.)Präsident Graf Schwerin rügt diesen Ausdruck.Abg. Eichhorn(fortfahrend):Die preußische Regierung hat nicht Unannehmbar gesagt, alses sich um den Brotwucher handelte; in diesen Gesetzen sehen wireine Schädigung der Bolkswohlfahrt und der Volksgesundheit.(Leb-hafte Zustimmung bei den Soz.) Da» Junkertum hat,durch keine Scham beschwert,seine parlamentarische Macht mißbraucht, um sich zu bereichern, undetzt soll den Agrariern auch noch Leben und Gesundheitder ländlichen Arbeiter ausgeliefert werden. Da-gegen wendet sich unser Antrag.(Lebhaftes Bravo l bei den Sozial-dernolraten.)Abg. Gothein(Vp.): Ich hätte nicht geglaubt, daß eine Mehrheit denMut harte, hierbei die Tätigkeit deS ReichsversicherungsamtS auSzri-chalten.(Sehr richtig I links.) Der Grimd für die Ausnahmebestimmung,welche die Agrarier in der Kommission beschlossen haben, ist offen-bar. daß fie nickt haftbar gemacht werden wollen, wenn durchihre grobe Fahrlässigkeit— und daS ist das Unterlassen von Unfall»verhuiungsvorschriften— ein Unfall geschieht. Die Herren solltensich aber doch bedenken, AuSiuibmebestimmungen zu erlassen, durchwelche die Unfälle vermehrt statt verhütet werden.(Bravo 1 links.)Berichterstatter Dr. Mugdaa(Vp.): In der Kommission habendie Verbündeten Regierungen sich sehr entschieden gegenden Beschluß der Mehrheit gewehrt(Hört! hörr l links), die Ab-stimmung ist aus Antrag Bebel und Genossen(Soz.) namentlich.Der Antrag Albrecht wird mit 188 gegen 130 Stimmen bei1 Stimmentholturig abgelehnt.Die folgenden Paragraphen werden debatteloS angenommen.Als der Präsident 8 1000 verliest, bricht die Mehrheit inBeifall aus.Bei§ 1036 beginnt die Seeunfallversicherung.8 1036 setzt den Kreis der gegen Unfall versicherten Personenfest. 8 1042 zieht die Betriebsunfälle in die Versicherungein. 8�048 versichert auch die Besitzer kleiner Schiffe bis zu50 Raummeter Gesamtraum, wenn der Unternehmer regelmäßig keineoder höchstens zwei versicherungspflichtige gegen Entgelt beschäftigt.§ 1060 bestimmt, daß bei Personen der Schiffsbesatzung, für diekein besonderer Durchschnitt festgesetzt ist, drei Viertel des fiir Voll-matrosen festgesetzten Durchschnitts gerechnet werden, ß 1073 fetztdie den nicht gegen Krankheit versicherten Seeleuten seitens desUnternehmers zu gewährende Fürsorge fest nach Maßgabe der Vor-schriften des Handelsgesetzbuchs und der Seemanns-o r d n u n g.Diese fünf Paragraphen werden in der Debatte verbunden.Abg. Schwartz-Lübeck(Soz.):Wir haben zu diesem Paragraphen eine Reihe AbändernngS-antrüge eingebracht, um deren Annahme wir bitten. Wir beantragenzunächst eine Aendernng des 8 1036 im Sinne einer Erweite-rung des in die Seeunfallversicherung einzu-beziehenden Personenkreises. Wir beantragen, daß auchdie Personen versichert werden, die von ausländischen Schiffen, ohnezur Schiffsbesatzung zu gehören, in inländischen Häfen, ans Kanälenund Flüssen, beim Löschen oder Laden, bei der Be-aufsichtigung. Reinigimg und dergleichen beschäftigt werden.— Wir sind zu diesem Antrag genötigt, weil' die Kam-missionsfassung einen gar nicht unbedeutenden Teil der in-ländischen Hafenarbeiterichaft der Wohltaten der Unfallversicherungberaubt.(Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten.) Wir be-amragen ferner, die Versicherung über die Unfälle und Betriebs-Unfälle hinaus auch ans die k l i m a t i s ch e n K r a n l h e i t e n zuerstrecken. Namentlich haben wir hierbei die Tropen-krankheiten im Buge. Man kann diese Krankheiten nicht mitanderen Krankheiten in eine Linie stelle», weil eS auf den kleinenHandelsschiffen vielfach an ärztlicher Hilfe fehlt.— Ich erinneredie Kollegen aus der Petiffonskommifsion daran, wie oftvon Opfern der Tropenkrankheiten an uns Gesuche im Sinneunseres Antrage» gelangt sind. Die Tropenkrankheilen sinddaher durchaus als Berufskrankheiten aufzufassen und wirverlangen ihre Einbeziehung in die Seennfallversichernng.(Zu-stimmung bei den Sozialdemokraten.)— Zu dem| 1048, der vonder Versicherung der Üeinea Unternehmer handelt, haben wir eben»falls Abänderung« antrage eingebracht. Die Kommission will nurdie Besitzer von Fahrzeugen bis 50 Raummeter Gesamtraum der-sichern. Wir beantragen die Maximalgrenze auf hundertRaummeter heraufzurücken. Unser Antrag findel seineRechtfertigung in den technischen Umwälzungen der letzten Jahrzehnte.Bor zwei bis drei Jahrzehnten mochte man den Begriff des kleinenFahrzeuges so begrenzen, wie es heute die Kommission tut. Heutegeht das nicht mehr. Ein Fahrzeug, das um 1890 zu denmittleren gezählt wurde, kann beute nur als kleineresgelten. Auch beantragen wir die Beschränkung der Versicherung ansdie Unternehmer zu streichen, die keine oder höchstens zwei ver-sichernngspflichtige Personen beschäsiigen. Auch diese Beschränkungpaßt heute nicht mehr. Die Beschästignng von drei oder vier Ar-heitern setzt einen solchen kleinen Schiffsbesitzer noch nicht indie Lage, daß er die Wohltaten der Versicherung enlbehrenkann.— 8 1060 setzt für die Personen der Schiffsbesatzung, fürdie kein besonderer Durchschnitt festgesetzt ist, drei Viertel des fürVollmatrosen gerechneten Durchschnitts fest. Auch diese Fassung ent-spricht nichl den tatsächlichen Verhältnissen. Alisgroßen Schiffen sind heute Angehörige von Berufen beschäfiigt, diealles andere eher als seemännisch anmuten; nicht bloß Musiker—das mag noch angehen(Heilerkeit)— sondern sogar Bu chdrucker usw.Dieser modernen Kompliziertheit der Verhältnisse trägt die Koin-missionSfast'ung keine Rechnung. Wir beantragen daher folgendeFassung:„Für Personen der Schiffsbesatzung, für die kein besondererDurchschnitt festgesetzt ist, gelten die Durchschnittssätze der Per-sonen, die ihnen im Rang in der Heuer gleich oder am nächsienstehen."Schließlich beantragen wir noch eine andere Fassung des1073. Derselbe regelt die den Seeleuten, die nicht gegen Krank-eit versichert sind, seitens der Unternehmer zu gewährendeFürsorge nach den Bestimmungen deS Handelsgesetzbuches bezw.der Seemannsordnung. Wir unsererseits beantragen, hinzuziffügen,daß mindestens daS gewährt wird, was die Gewerbe-Unfallversicherung den nicht gegen KrankheitVersicherten gewährt. Wir bitten, daß dieser Forderungausgleichender Gerechrigleit stattgegeben wird.(Lebhafter Beifallbei den Sozialdemokraten.)Abg. Molkenduhr(Soz.):Die Klagen der Seeleute sind nur allzu berechtigt. Viele gehenzugrunde, weil k e i u e ärztliche Hilfe zur Stelle ist. Frühersind auch sachverständige N a t i o n a I l i b e r a l e für die Erklärungder klimatischen Krankheiten zu Betriebsunfällen eingetreten. DerNationalliberale Dr. Kruse, der von der Wasserkante stammt undmit den leitenden Personen in der Seeberussgenossenschast befreundetwar, hat wiederholt betont, daß dir klimatischen Krankheiten Betriebs-Unfälle darstellen. Sehr große Kosten werden der Seeberufsgenossenschaftdaraus nicht erwachsen, da die Krankenunterstütznug ja doch von ibr bezahltwerden muß. Lediglich die Differenz zwischen der Krankenimterstützungund der Unfallrenle käme in Betracht.(Bravo l bei den Sozial-demokraten.)Die Anttäge Albrecht werden abgelehnt.Zu 8 1063 beantragtAbg. Dr. Potthoff(Vp.), die Summe, von der der Jahre»-arbeilSverdienst bei der Rentenfestsetzung nur zu einem Drittel an«gerechnet wird, auf 8000 M. zu erhöhen.Der Antrag wird abgelehnt.Im 8 1166 ist bestimmt, daß der Ueberschuß des Einkommenseines Angestellten über 3000 M. nur gerechnet wird, soweit dieSatzung die Versicherung auf einen höheren JahreSarbeitSverdienfterstreckt.Abg. Dr. Potthoff(Vp.) beantragt, 5000 statt 8000 z»setzen; eS könne sich hier nur um ein V e r s e h e n der Kommissto»handeln.Der Antrag wird angenommen.Der Rest des Abschnitts Seeunfallversicherung wird debatteloSangenommen.Sierauf vertagt das Haus die Wetterberatuna auf Freitag 12 Uhr.chluß»/,? Uhr._Hbgcordnetetibaiid*7 9. Sitzungvomt8. Mai.mittagSILUZr.Am Ministertisch: Dr. Beseler, v. Dallwitz.*Fortsetzung der zweiten Lesung des GesetzenkMurfS bekreffenLdie Feuerbestattung.Abg.». Gohler(!.): Ein Teil meiner Freunde wird mit mirdem Gesetzentwurf zustimmen. Maßgebend für diese Aenderung inunserer Haltung ist einmal der Umstand, daß von berufener Seitefestgestellt wurde, daß die Feuerbestattung der christlichen Religionnicht widerspricht, dann aber auch der Umstand, daß eS sich jetztnicht mehr um einen liberalen Antrag, sondern um eine Vorlag-der Königlichen StaatSregierung handelt.(Heiterkeit.)— DerRedner tritt dann für die Wiederherstellung der Kommissions-antrage ein und fordert, daß vor allem auch diejenigen zu ihremRechte kommen, die die Erdbestattung wünschen._ Abg.». Wenden(k.) begründet noch einmal den Standpunkt deSTeiles oer konservativen Fraktion, der gegen die Vorlage ist.Abg. Dr. Hackenberg(natl.): Mir fehlt die Neigung und Fähig-kett, bei einer so ernsten Frage durch Witzeleien oder SpötteleienHeiterkeitSausbrüche herbeizuführen, wie eS gestern leider wiederholtgeschehen ist. Ich will nur kurz den Standpunkt meiner Freundedahin festlegen: Bei der Feuerbestattung handelt es sich nicht umeine Religionsfrage(Beifall), sondern um eine Forde-rung der Gerechtigkeit. deS öffentlichen Interesses, die einmoderner Staat— ich sage ruhig nicht„christlicher", sondern„moderner" Staat—(Bravo I) zu erfüllen verpflichtet ist und derenErfüllung auch unser preußischer Staat um seiner selbst nicht längerhinziehen kann.(Lebhafter Beifall.) Einhellig wurde hier an-erkannt, daß die Feuerbestattung dem christlichen Glauben nichtwiderspricht. Wenn man daS anerkennt, soll man aber auch nichtdie Anhänger dieser BestattungSart als„Buddhisten" und„Anti-christen" bezeichnen.(Sehr richtig! links.) Mit aller Entschieden-heit muß die Meinung bekämpft werden, als werde durch die Be-stimmung über die Bestattung des Leibes irgendwie daS Christentum des Bestimmenden berührt.(Beifall links.) Wir begrüßen es,daß die Regierung dafür gesorgt hat. daß die alte Sitte der Erd»bestattung nicht verletzt werden soll, wir sind aber für die Zulassungder Feuerbestattung, die nicht streitet gegen den Fels deS Glaubensund gegen daS Wesen des Christentums.(Lebhafter, sich wieder-holender Beifall.)Die Besprechung schließt.Die Abstimmung über den§ 1 ist auf Antrag der Fortschritt-lichen und Natioualliberalen namentlich.8 1wirdmit17S gegen 158 Stimmen beieinerStimm-enthaltung angenommen. Dafür stimmen Sozial,demokraten. Fortschrittliche und Nationallibe-r a l e geschlossen, die F r e i k o n s e r v a t i v e n mit einer AuS-nähme und eine erhebliche Minderheit der Konser»V a t i v e n. Zentrum und Polen stimmen geschlossen dagegen.DaS Abstimmungsresultat wird mit lebhaftem Beifall begrüßt.Zum 8 2 liegt der in der Kommission schon angenommene An-trag v. Ä o ß l e r(k.) und Dr. Schröck(st.) vor, daß die Genehmi-gung zur Feuerbestattung nur Gemeinden und Gemeindeverbändenoder solchen anderen Körperschaften deS öffentlichen Rechtes erteiltwerden kann, denen die Sorge für die Beschaffung der öffentlichenBegräbuisplätze obliegt.Zum§ 3 beantragen dieselben Abgeordneten, daß die Genehmi.gung versagt werden soll, wenn nicht dafür gesorgt ist, daß auch dieBeerdigung Verstorbener dauernd in der bisherigen Weise statt-finden kann.Weitere Anträge zu den§8 6. 7, 8, 9 und 9g wolle« die behörtz,ljche Kontrolle der Feuerbestattung verstärken.«i» Ng. v. S-M(k.) bittet kurz r® ÄWÄDS isi AnIrZge.'