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Genoffen als Referenten zu gewinnen find. Wo derartige Nur ist Wert darauf gelegt worden, eine Erhöhung für die land- im Juli des abgelaufenen Rechnungsjahres ihre Beiträge m Versammlungen nicht möglich sind, müssen die Blinden zum wirtschaftlichen Rohsalze durchzusetzen. Weiter ist für das Kali- 45 Prog. erhöht hatte". Wie Reichsverbandsnachrichten entstehen, Besuch der von der Partei veranstalteten Wählerversammlungen syndikat ein Recht auf Erhöhung der Preise um 3 Broz. in zwei erhellt aus der Tatsache, daß der Beschluß über die Erhöhung der veranlaßt werden. Wo bereits ein fester Stamm blinder Genossen Abschnitten während der Vertragszeit vorgesehen. Wegen der Ver- Beiträge erst am 1. Januar 1909 in Kraft trat und daß der als besteht, sollen diese aus ihrer Mitte Vertrauensperfonen wählen, die träge mit Schmidtmann und Aschersleben   müssen sich die Amerikaner sozialdemokratisch bezeichnete Kassenvorstand erst mit dem Beginn für Durchführung der Beschlüsse zu sorgen haben. Sehr eingehend mit den genannten Unternehmern auseinandersetzen. des Jahres 1908 die Leitung in die Hand genommen hatte. Dep wurde ferner über Errichtung einer sozialistischen   Leih- oder Wander­Vorstand sah sofort, daß die Existenz der Kasse auf dem Spiele bibliothek für Blinde diskutiert. Die für eine solche Bücherei be- Offizielle Statistik. Auf dem Bezirkstage des Bezirksvereins stand, wenn die Beiträge nicht erhöht würden, und Arbeitgeber wie stimmten Werke werden fast ausschließlich durch Abschreiben über Baden im Deutschen   Fleischer  - Verbande behauptete Stadtrat Koch- Arbeitnehmer hießen einstimmig die Maßnahme gut. Seitdem ist tragen werden müssen, deshalb dürften die Herstellungskosten Heidelberg   nach der Deutschen Fleischer Zeitung", es gäbe u. a. die Kasse vorzüglich fundiert; fie gilt als eine der besten in Berlin  , berhältnismäßig hohe sein. Allseitig wurde anerkannt, daß Bürgermeisterämter, die einfach die Listen des vergangenen Jahres während es bis 1907 vortam, daß Arbeiter sich weigerten, in Wil­die Hauptschwierigkeiten des Unternehmens in der Beschaffung wieder abschreiben. In einem Ort, wo nach amtlicher Angabe mersdorf Arbeit zu nehmen, weil sie dann in die wegen ihrec der nötigen Mittel liegen. Es soll nun versucht werden, diese 71 Stück Vieh vorhanden sein sollten, fand sich in Wahrheit nur geringen Leistungsfähigkeit verrufene Wilmersdorfer   Ortskaffe ein­Mittel durch Sammlungen in den Kreisen der sehenden Partei- eins. Der staatliche Kommissar gab das Vorhandensein von großen treten müßten. genossen aufzubringen; von einer öffentlichen Sammlung zu dem Mißständen zu. Mit Entschiedenheit wendet sich der Vorstand der Kasse, in dem Zwecke soll jedoch abgesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer einträchtig zusammenwirken, gegen Tendenz, die die Roggenpreise in den letzten Wochen angenommen Bedenken gegen die Reichsversicherungsordnung," 10 heißt es im Roggen, Roggenmehl- und Graubrotpreise. Die steigende das Attentat des reichsverbändlerischen Blods im Reichstage." Die haben, lenkt die Aufmerksamkeit auf die Mehl- und Brotpreise. Die Bericht, sind nicht nur auf feiten der Versicherten, sondern auch Abwärtsbewegung der Brotpreise hat sich längst nicht in dem bei einem großen Teil von einfichtigen und den sozialen Aufgaben Tempo vollzogen wie die Preisermäßigung bei Roggenmehl. Im der Krankenkasse   Verständnis entgegenbringenden Arbeitgebern zu Durchschnitt von fünfzig deutschen Städten stellten sich die Preise finden. Die Versicherten empfinden diese Vorlage als ein Aus für Roggen und Roggenmehl im Großhandel und für Roggengrau- nahmegejes gegen die Versicherten in den Ortstrantenkaffen." brot( mit Zusatz von Weizenmehl) im Kleinhandel pro 100 Kilo­gramm Wohlfahrtsplage. ran in Mark im März dieses und der beiden Borjahre, wie folgt: Roggen Roggenmehl Roggenbrot

Endlich beschloß man noch, einige fleinere Broschüren aus dem Schaze unserer Parteiliteratur für die Massenagitation in Blinden  druck herstellen zu lassen. Eventuelle Anfragen und zuschriften über die Sozialistische Blindenbibliothek sind an P. Richtsteig, Berlin  N. 54, Brunnenstr. 29. au richten.

Aus der belgischen Partei.

Man schreibt uns aus Brüssel  :

Entsprechend den Beschlüssen des Generalrates und des legten Jahreskongresses trifft die belgische Partei ihre Vorbereitungen für die am 15. August in Brüssel   stattfindende große Manis festation für das Wahlrecht und gegen das flerifale Schulprojekt." Das vom Generalrat an die Parteimitglieder ge= richtete Manifest erinnert an die Wahlrechtsmanifestation von 1890 im Bart St. Gilles   in Brüssel  , wo die Partei ihren un erschütterlichen Willen kundgab, ohne Rast zu kämpfen, bis jedem Staatsbürger das gleiche Recht geworden. Heute wie damals er geht der Kampfruf: Allgemeines Wahlrecht vom 21. Lebensjahre an! Und weber den Reichen noch den Welteren eine Stimme mehr! Jedem Mann eine Stimme!

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Es heißt dann weiter: Der Moment ist gekommen, wo es gilt, die Kräfte zu ver­doppeln. Das Parlament soll die Lösung dringendster Fragen her­beiführen, so die Forderungen der Alterspensionen, der gesetzlichen Verkürzung der Arbeitszeit, der gewerkschaftlichen Freiheit usw. Niemals aber ist eine ernsthafte Lösung dieser Probleme von einem Parlament zu erwarten, in dem das Pluralvotum den kapitalistischen  Einfluß ins Maßlose dehnt. Das allgemeine, gleiche Wahlrecht sei das sicherste Mittel, die wackelnde und fünstliche fleritale Mehr­heit auf Rimmerwiedersehen zu verjagen. Den Anschlag des Klostergesezes der Regierung, das den Schulkrieg und den Gewissenszwang in Bermanenz erflären würde, beantworte das Bolt mit dem Nuf: Nieber mit dem Schollaertschen Gesez und Hoch das Wahlrecht! Mögen alle am 15. Auguft

am Plaze sein!

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Polizeiliches, Gerichtliches ufw. Wieder ein Hallescher Polizeiukas. Dem Gewerkschaftstartell in alle wurde im Jahre 1909 zum Gewerkschaftsfest ein Umzug durch einige Straßen an der Peripherie der Stadt erlaubt. Das amtliche Drgan, der General anzeiger  ", hat damals den ordnungsmäßigen Verlauf dieses Um zuges ausdrücklich lobend anerkannt. Im Jahre 1910 wurde dann die Erlaubnis für den Umzug durch einige Straßen der Innenstadt vom Polizeichef mündlich zugefagt, später aber durch den angeblich liberalen Oberbürgermeister Dr. Rive, einem Schwiegersohn des Berliner   Oberbürgermeisters Kirschner, nur für die Straßen an der Stadtgrenze gegeben.

In diesem Jahre aber hat die Hallesche Polizeiverwaltung die für den 9. Juli nachgesuchte Genehmigung für einen Umzug zum Gewerkschaftsfest rundweg abgelehnt. Dabei hat in Halle inzwischen nichts stattgefunden, aus dem man ein Verbot des Um zuges begründen könnte. Aber die Hallesche Polizei legte sich stets die Gefeße im Sinne ihres Polizeigeistes zurecht, und fo gibt fie als Grund für das Verbot unter Hinweis auf eine Oberverwaltungs­gerichtsentscheidung vom 10. Februar 1911 folgendes an: Bei dem Wege, den der Aufzug nehmen soll, ist eine Ges fährdung des öffentlichen Berkehrs, die zugleich bie öffentliche Sicherheit betrifft, zu besorgen. Es ift zu berücksichtigen, daß in einer Stadt von über 180 000 Ein­wohnern, wie in der Bevölkerung jeder Großstadt, notorisch zahl reiche Elemente vorhanden sind, die eine ausgesprochene Neigung zu Skandalen und Widerseglichkeiten gegen die öffentlichen Sicher­heitsorgane haben und nur auf die Gelegenheit folcher Ber anstaltungen warten, um ihrer Neigung zu frönent. Unter diesen Umständen kann die Verantwortung für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und den Schutz des Rechtsfriedens der Allgemeinheit bei Zulassung des Aufzuges nicht übernommen werden.

( gez.) b. Dossow."

Daß die Gefährdung des Verkehrs und der öffentlichen Ordnung als Grund für Verbote von Umzügen gilt, ist im Jahre 1908 aus drücklich im Gesetz gestrichen. 1909 und 1910 ist das auch für Halle noch beachtet, aber 1911 wird wieder nach altpreußischem Recht geurteilt und das Reichsrecht wird beiseite geschoben. Ebenso steht's mit dem übrigen Teil der Begründung. Weil die Polizei sich nicht fähig fühlt, großstädtische, unorganisierte, degenerierte Radaubrüder in Schach   zu halten, deshalb nimmt sie den wohldisziplinierten Gewerkschaftlern das reichsgesetzliche Recht zur Veranstaltung eines Umzuges.

Aus Induftrie und Handel.

Die Kohlenvorräte au der Ruhr.

1909. 16,95 1910. 15,58

1911. 14,87

24,5

22,9 21,4

30,8

32,4

29,8

auf 2,08 m., bei Roggenmehl auf 3,1 m., bei Noggenbrot aber nur Die Ermäßigung von 1909 auf 1911 beläuft sich bei Roggen auf 1,0 m. pro Doppelzentner. Während der Brotpreis im Jahre 1909 nur einen Vorsprung von 13,85 M. vor dem Roggen preis hatte, stellte sich dieser Vorsprung im laufenden Jahre auf 14,93 W. So start wie im vergangenen Jahre, wo er 16,82 m. be trug, ist er allerdings nicht mehr. Die Spannung zwischen Mehl­und Brotpreis, die im Jahre 1909 nur 6,3 M. betrug, ist in diesem Jahre auf 8,4 M. angestiegen.

Soziales.

Mißwirtschaft in einer Ortskrankenkasse.

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Ginen charakteristischen Fall von Arbeiterbehandlung bei einer Wohlfahrts"-Firma teilt die Düsseldorfer Westdeutsche Post" mit. Ein Arbeiter der Düsseldorfer   Röhren- und Eisenwalzwerke vormals Boensgen, jezt dent Phönig" in Dortmund  - Hoerde angegliedert, das Unglüd, trant zu werden. Da es sich um eine Lungenkrankheit war ungefähr fünf Jahre auf dem Werke beschäftigt; er hatte nun handelte, sollte der Arbeiter in einer Heilanstalt behandelt werden. Am 3. Mai erhielt er ein Schreiben, wonach zufolge" des längeren Krankfeins sein Boften anderweitig besetzt worden sei und er bei­folgend" seine Papiere erhalte. Nicht genug damit, folgte am Tage danach, am 4. Mai, ein weiteres Schreiben dieses Inhalts:

Wir fündigen Ihnen hiermit die von uns innehabende Wohnung, bestehend aus 2 Zimmern, 1 Speicherzimmer, Keller, nach§ 9 Abs. 2 des Mietsvertrages, so daß Sie dieselbe bis 7. Mai dieses Jahres zu räumen und nach Ortsgebrauch abzu­liefern haben."

Aus der Frauenbewegung.

Innerhalb drei Tagen soll der lungenkranke Arbeiter die Die allgemeine Ortskrankenkasse in Essen hat bei rund 24 000 aus der Großcisenindustrie. Selbstverständlich widerspricht ein Fabrikwohnung räumen, so will es der Wohlfahrtssinn der Herren Mitgliedern zirka 36 000 M. persönliche und fachliche Verwaltungs- solcher Vertrag" durchaus den guten Sitten" und der Arbeiter ausgaben. Der Rendant der Kaffe, ein Günſtling der Christlichen  , hätte es darauf ankommen lassen sollen, die Wohlfahrtsplage ge wurde vor nicht gar langer Zeit lebenslänglich angestellt. Gelegent- richtlich beleuchten zu lassen. lich der Erbauung eines Erholungsheims durch die Kaffe bekam der Herr Rendant einen Orden und den Titel Verwaltungsdirektor. Der Herr bezieht 9000 M. Gehalt, hat dazu eine Dienstwohnung, die von seinen Freunden auf 2000 M. geschätzt wird, und bekommt eine jährliche Gratifikation, die 1910 1200 m. betrug. Der Vorstand Die wirtschaftliche Bedeutung der Fabrikarbeit soll nach einer Erzählung des Rendanten in vorläufig gesperrten verheirateter Frauen. Sparkassenbüchern die Summe von 52 000 M. zur Verfügung ge­stellt haben, und zwar 32 000 M. für den Herrn Verwaltungsdien" eine bemerkenswerte Schrift von Dr. Rose Otto: Ueber Vor kurzem ist in den Münchener   volkswirtschaftlichen Stu­direktor, 20 000 m. für andere Beamte, für den Fall, daß die die Fabritarbeit verheirateter Frauen" erschienen, die sich mit dem Reichsversicherungsordnung diese ultramontane Sinekure bedrohe. auch für Arbeiterfamilien wichtigen Problem der Wirtschaftlichkeit wenn diese Erzählung der Wahrheit entspräche, so würden die Tat- der Fabritarbeit verheirateter Frauen eingehend beschäftigt. Wäh fachen selbstverständlich weitaus alles übertreffen, was jemals über rend nämlich fast allgemein zugestanden wird, daß die Not die Mißwirtschaft in sozialdemokratisch geleiteten Krankenkassen zu Arbeiterfrau zur Erwerbsarbeit in der Fabrik zwingt, ist doch noch ab und zu die Meinung vorhenden, daß den Einnahmen, herbor sammen- gelogen worden ist. Unsere Parteigenossen hatten allen Anlaß, dieser Sache auf gegangen aus der Fabritarbeit der verheirateten Frau, so große den Grund zu gehen; fie wandten sich deshalb direkt an die Urheberschaftlichen Vorteil der Fabritarbeit bei verheirateten Frauen nicht Aufwendungen an Ausgaben gegenüberstehen, daß von einem wirt­dieses Gerüchts, ein paar rheinische Krankenkassenbeamte. Bon gesprochen werden könne. diesen wurde die Darstellung nicht bestritten, der eigentliche Ur- Die Verfasserin untersucht im ersten Teil ihres Buches die heber, ein Freund des Herrn Verwaltungsdirektors in Effen, geschichtliche Entwicklung der Fabritarbeit verheirateter Frauen und wunderte sich nur darüber, daß man bei ihm Erkundigungen darüber einziehe. Die Sache sei doch dem Vorstande, der Auf­fichtsbehörde und auch dem Zentrumsabgeordneten Becker- Arnsberg ganz genau bekannt!

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Unser Effener Parteiblatt ersuchte nun am 13. Mai in einer an der Spitze des Blattes veröffentlichten offenen Anfrage den Herrn Verwaltungsdirektor, den Essener   Oberbürgermeister als Vertreter der Aufsichtsbehörde und den Zentrumsabgeordneten Beder, sich zu dieser Angelegenheit zu äußern. Bis zum Dienstag, den 16. d. M., hatte noch keiner von diesen Herren das Wort zu der Angelegenheit genommen! Auch die Zentrumspreffe, z. B. die Essener Volkszeitung" und die" Tremonia" in Dortmund  , die sonst jeben angeblichen Mißgriff in einer von Sozialdemokraten geleiteten Raffe mit Behagen breittreten, waren bis zum Dienstag in dieser Sache stumm wie ein Fisch! Diese Tattit wird den Herrschaften natürlich nichts nüßen. Es wird sich zeigen, was Herr Zentrums­abgeordneter Beder und was die Zentrumspresse zu den Zuständen in dieser Kaffe, für die die Christlichen verantwortlich sind, zu sagen haben. Und man hat wieder einen trefflichen Beleg für ultra­montane Heuchelei.

Die eidesstattliche Versicherung.

Vor dem Gewerbegericht flagte die jugendliche Buchbinderei­arbeiterin G. gegen den Buchbindermeister Otto Dietrich   in der Schmidstraße, weil ihr 10,18 m. Lohn einbehalten worden sind. Der Klage wurde vom Beklagten mit einer Widerllage auf 27 M. Schadensersatz begegnet. Den Schadensersatzanspruch begründete Lagerbud formulare beim Perforieren absichtlich verdorben hätte. der Widerkläger damit, daß die Klägerin einen größeren Posten Lagerbuchformulare Er bezog sich hierfür auf das Zeugnis einer Mitarbeiterin der Klägerin, von der er sich bereits eine eidesstattliche Versicherung hatte geben lassen. Als die 15 jährige Beugin befragt wurde, wie fie dazu gekommen, in der eidesstattlichen Versicherung die bös willige Absicht der Klägerin zu behaupten, erklärte fie, der Beklagte habe die Unterschrift von ihr gefordert!

Der Beklagte wurde zur Zahlung des geforderten Lohnbetrages berurteilt und mit seiner Widerflage abgewiesen. Bei der Ver­fündung des Urteils gab der Vorsitzende der Entrüstung des Kol­legiums über die feine Handlungsweise des Beklagten   Ausdrud und fügte hinzu, daß er die weitere Verfolgung dieser Angelegen heit veranlassen werde. Das wird hoffentlich geschehen!

Als im Jahre 1904 im Ruhrkohlenrevier plöglich eine Periode des Bechenlegens einsetzte, kam die Meinung auf, mit den Stohlen­schätzen an der Ruhr gehe es zur Neige. Banken und Sparkassen wollten auf Objekte in diesen Bezirken schon teine Beleihungen mehr übernehmen. Das war kein Wunder, erklärte doch sogar die Berg behörde als Antwort auf die Vorstellungen der durch das Rechens legen schwer geschädigten Gemeinden und auf die Angriffe in der Presse und in den Versammlungen, die Außerbetriebsezung der Bechen   in diesem Bezirk müsse als eine unabänderliche Tat­sache hingenommen werden, die Kohlenvorräte seien bald erschöpft, der Abbau gestalte sich nicht mehr rentabeler. Es half nichts, daß Bergsachverständige erklärten, das sei Humbug. Später kaufte dann der bekannte Kohlenmagnat Stinnes die Gruben, die angeblich nichts mehr wert waren, billig auf, tombinierte einzelne Ein Bild aus der göttlichen Weltordnung. Betriebe und nach furzer Zeit waren aus den fast vollständig wert­Losen" Kohlengruben recht rentabele geworden. Blöglich erklärte mun Auf dem Marktplatz in Recklinghausen   fand man während des in einer Versammlung des Verkehrsvereins Bochum   der Bergaffessor Wochenmarktes einen Rinderwagen, in dem zwei halbverhungerte Freimuth von der Deutsch  - Luxemburg  . Bergwerksgesellschaft( Stinnes), elende Kindchen lagen. Als die Kinder schon dem Waisenhause die Kohlenvorräte an der Ruhr seien noch so groß, daß an eine Er- zur Pflege übergeben waren, wurde die Mutter ermittelt. Sie er­schöpfung auf sehr lange Zeit hinaus nicht gedacht werden könne. flärte, sie habe nicht gewußt, wie sie den Kindern Nahrung ver­Eine Reihe von Kohlenfeldern an der Ruhr, die man früher als ziem- schaffen sollte. lich wertlos angesehen habe, würden neuerdings günstiger beurteilt. Die Deutsch  - Luxemburgische Bergwerksgesellschaft treibe zurzeit einen Querschlag, um die Felder am linken Ufer der Ruhr aufzuschließen. Beit entfernt davon, einem Rüdgang zuzusteuern, nehme der Berg­

bau in diesem Bezirk noch stetig zu.

Und was hat man vor einigen Jahren über den Bergbau an der Nuhr gehört?

Zum Kapitel der Reichsverbandswahrheiten. Die Gemeinsame Ortskrankenkasse für Wilmersdorf und Um gegend hat joeben ihren Geschäftsbericht für das Jahr 1910 heraus gegeben. Der Bericht ist schon aus dem Grunde beachtenswert, als die bielerwähnte Meichsverbandsschrift des Dr. Möller in Kirch­ seeon   gegen die Wilmersdorfer   Ortstrantentasse ganz besonders scharfe Angriffe richtete. Unwahr ist in dieser Schrift die Be hauptung, daß von fozialdemokratischer Seite bei der Delegierten Friedensschluß im Kalistreit. wahl im Wahllokale agitiert worden sei, unwahr ist es gleichfalls, Verhandlungen zwischen den amerikanischen Interessenten und daß die Sozialdemokratie die Wahlen der Arbeitgeberdelegierten dem Kalisyndikat, die in den letzten Tagen in Hamburg   stattfanden, unzulässig beeinflußt habe; hatte doch keine der beiden Arbeitgeber haben zu einer Einigung geführt. Die Verträge sind auf 5 Jahre gruppen, die sich 1909 bekämpften, mit der Sozialdemokratie irgend vorgesehen. Während dieser Zeit werden die amerikanischen Käufer welche Gemeinschaft. Der Reichsverbändler legte der sozialdemo­gruppen ihren ganzen Bedarf vom Kalisyndikat beziehen. Die Preise fratischen Kassenleitung" ferner zur Last, daß die Kasse im Jahre bewegen sich überall auf der durch das Kaligesetz gegebenen Basis. 1908 ein Defizit von 42 000 M. erarbeitete", obgleich fie erst

die Kämpfe um das Werden der Arbeiterinnenschutzgeseze in Eng land, während sich der zweite Teil des Buches mit denselben Erscheinungen in Deutschland   bis zum Erlaß der letzten Gewerbe ordnungsnovelle, die für die Frauen die Einführung des zehn ftündigen Arbeitstages brachte, befaßt. Neben einer Schilderung der weiblichen Fabritarbeit findet sich darin auch eine solche über die Häuslichkeit und die Lebenshaltung verheirateter Fabritarbei­terinnen, außerdem find in einem weiteren Sapitel die grundsätz lichen Gesichtspunkte bei Beurteilung der eheweiblichen Fabril arbeit, soweit solche die Stellungnahme beeinflußt haben, seitens der Sozialdemokratie, der Gewerkschaften der verschiedenen Rich tungen, des Zentrums und der evangelischen Kirche dargestellt. Das letzte Stapitel des zweiten Teils behandelt die Gesetzgebung und ihre Stellung zur eheweiblichen Fabritarbeit; aus ihm ist das die deutsche Sozialgefeßgebung überhaupt charakterisierende langsame Werden von dürftigen Schutzbestimmungen sehr schutzbedürftiger Personen ersichtlich.

Der bedeutsamste Teil des Werkes ist jedoch der dritte Teil. Befaßten sich die beiden ersten Abschnitte mit der zusammenfassenden Darstellung teilweise bekannter Dinge, so will der dritte und letzte Teil die Antwort auf die Frage nach der wirtschaftlichen Bedeu tung der Frauenerwerbsarbeit verheirateter Frauen geben; er will das Verhältnis zwischen den durch die Fabritarbeit erzielten Ein­nahmen und den durch sie veranlaßten Ausgaben bei Fabritarbeit der Mutter Klarstellen. Zu diesem Zweck hat die Verfasserin außer bei den Arbeiterinnen einer Fabrit, bei einer Anzahl Familien mit eheweiblicher Fabritarbeit in München   eingehende Befragungen angestellt; mit einem Teil der Befragten auch noch in ständiger Verbindung gestanden, so daß eine genaue Kontrolle der wirtschaft­lichen Verhältnisse der Familien stattfinden konnte.

Der Solz- und Schnitzstoffe ergab folgendes Bild. Unter den 186 Die Befragung der Arbeiterschaft einer Fabrik der Industrie erwachsenen Arbeiterinnen befanden sich 70 verheiratete Frauen, b. i. 37,63 Proz. der erwachsenen Arbeiterinnen des Betriebs. Von biefen 70 verheirateten Frauen sind 64 Frauen mündlich über die Bereinigung von Fabritarbeit und häuslichen Pflichten befragt worden. Unter den 64 Frauen waren 4 Witwen. 18 Frauen hatten teine Kinder, die übrigen 46 Frauen mit Kindern hatten zusammen 85 Kinder und zwar 20 Familien je 1 Kind, 11 Familien je 2 Kinder und 9 Familien je 3 und mehr Kinder. Unter den Kindern waren 35 in noch nicht schulpflichtigem Alter und 37 in schul pflichtigem. Ueberwiegend werden die Kinder in Anstalten unter­gebracht. Von den 33 Familien, denen dadurch Kosten entstehen, zahlen 10 Familien nur bis 1 0. wöchentlich, 8 Familien bis 2 M., 8 Familien bis 3 m. und 7 Familien über 3 M. Da 7 Familien eine kostenlose Aufbewahrung der Kinder zur Verfügung steht, verbleibt 7 Frauen der volle Lohn, 2 weisen wöchentliche Ueberschüsse von 6-9 M. auf, 12 von 9-12., 10 von 12-15 M. die Bedeutung dieser Zuschüsse vor allem in der Möglichkeit einer und 9 Frauen über 15 M. Wie die Verfasserin nachiveist, liegt besseren Ernährungsweise der Familie.

Interessante Ergebnisse weist die Schilderung der Lebensvers hältnisse von 7 Familien auf, die während eines Jahres genaue Aufzeichnungen über Einnahmen und Ausgaben gemacht haben. Aus ihr ist ersichtlich, daß der Verdienst der Frauen pro Jahr zwischen 376,37 M. und 883,64 m. schwankte, also zwischen 25,96 Broz. und 42,73 Prog. des Gesamteinkommens der Familie. Aehn liche Resultate hinsichtlich des Anteils der Frauen am Gesamtein­kommen ergeben die kürzere Beit als ein Jahr über geführten Budgets. Den Einnahmen der Frauen standen Ausgaben für Kinderbewahrung, Wäsche und Näharbeit, sowie für Organisations. beiträge und Steuern gegenüber. Nach Abzug dieser Unkosten ber­bleiben den Frauen Berdienste zwischen 360,37 M. und 830,88 m. Die Verminderung der Fraueneinnahme beträgt also zwischen 4,3 Proz. und 20,2 Proz.; die durch die Fabrikarbeit veranlaßten Ausgaben stellen aber nur zwischen 1,6 Broz. und 5,0 Proz. der Gesamtausgaben der Familie dar. Die Nettoeinnahmen der Frauen machen aber zwischen 21,86 Proz. und 41,22 Proz. des Gesamteinkommens der Familie aus. Aeußerst interessant ist eine