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einem Schlage tunde 20 000 000 Dollar verdient". Die Beiseite. Jeinem Bande umwidelfe Rindesleiche, welche am Salse   deutliche räumung der fleinen Fabrikanten und selbständigen Händler war Strangulationsmarken trug. Bei ihrer Bernehmung behauptete natürlich für die davon Betroffenen viel unerfreulicher. Der Truft die Angeklagte, die inzwischen wegen der Losfälschung zu einem fonnte aber fein Kapital nach und nach bis auf 500 000 000 Dollar Monat Gefängnis verurteilt worden ist, daß das Kind schon tot im Jahre 1908 verwässern. Die Gutmütigkeit des Publikums schuf zur Welt gekommen sei. Zu der Verhandlung sind deshalb mehrere aus dem Nichts Riesenbermögen für eine Handboll smarter Rapita medizinische Sachverständige geladen worden. listen und bekam dafür nicht einmal eine halbwegs anständige Zi­garre au rauchen. Und dabei wird es wohl troh aller Antitruft­Entscheidungen der neuen Weisen in Washington   bleiben

Aus der Frauenbewegung.

Die Fabrikarbeit der verheirateten Frauen. Je mehr die Erwerbsarbeit der Frauen zunimmt, um so größer wird selbstverständlich das Interesse der Deffentlichkeit, welche Wirkung dieselbe ausübt. Vor allem muß die Frage immer dringender werden, ob die Frauenerwerbsarbeit nicht vielleicht da­durch, daß sie die Hausfrau und die Mutter immer mehr aus dem Hause führt, so daß diese alle Arbeiten nicht selbst berrichten fönnen, überhaupt einen Wert für die Arbeiterfamilie hätte. Es ist nun neuerdings eine Schrift erschienen, die sich mit dieser Frage befaßt. Sie wurde von Dr. Roje Otto veröffentlicht und fußt auf reichem statistischem Material. Die Verfasserin hat mehrere Arbeiter familien in München   veranlaßt, genau Buch zu führen. Dabei trat zutage, daß die verheirateten Arbeiterfrauen ihre Hauswirt­schaft fast immer vollständig allein versehen, so daß fie trotz der Fabritarbeit feine Auslagen für Ersatz ihrer Arbeitstraft im Saus­halt brauchten. Die einzige Ausgabe, die die Fabrikarbeit der Frau unabönderlich mit sich bringt, ist die Bezahlung einer Pflegerin für das Kind, welches noch nicht zur Schule geht. Können nicht Verwandte auf das Kleine aufpassen, so schmälert diese Ausgabe den Verdienst der Frau doch um ein Bedeutendes. Rose Otto weist aber nach, daß trok dieser Ausgabe doch noch immer ein größerer Teil des weiblichen Verdienstes zur Verbesserung der Lebensverhältnisse beiträgt. Unter elf Familien gab es nur eine, die nur 90 Pf. täglich mehr für die Bedürfnisse der Familie aus­geben konnte, weil der Verdienst der Mutter das Einkommen er höhte. In manchem Haushalt betrug der tägliche Mehrverdienst der Frau, nachdem die Ausgaben für Kinderwartung abgerechnet waren, bis zu 1,90 m. Diese Summe spielt in einem Arbeiterhaushalt eine sehr wichtige Rolle. Durchschnittlich fließen aus dem Verdienst der Mutter 6 bis 8 M. in die Wirtschaftskassen der Familie. Diese Kleine Summe ist für die Familie von unschätzbarem Wert. Sie gestattet vor allem doch eine etwas bessere Lebensführung und hilft in bescheidenem Maße gegen die wachsende Unterernährung zu tämpfen. Leider ist dies nur möglich, wenn die Frauen durch die Weber­bürdung, die die dreifache Pflicht mit sich bringt, ihre Gesundheit schwer schädigen. Co zeigen uns auch diese 8iffern, daß es sehr notwendig ist, daß endlich der Achtstundentag den Frauen ermög­licht, zeitiger ihre Geschäfte als Hausfrau zu erledigen. Sie zeigen aber auch, wie dringend notwendig es ist, daß endlich überall Kinderkrippen und Kinderasylhäuser gebaut werden, wo die Mütter ihre Kinder kostenlos unterbringen können, solange sie ihrem Er­werb nachgehen.

Gerichts- Zeitung.

Brinzipielles von den Vorschriften für die Kinematographentheater. Die neueren Verordnungen über die Kinematographentheater enthalten folgende Bestimmung: Kinder unter 14 Jahren dürfen in öffentlichen Vorführungen in Kinematographentheatern nach 9 Uhr abends auch wenn sie sich in Begleitung Erwachsener befin: ben, nicht geduldet werden."

Ueber die Gültigkeit dieser Bestimmung der Berliner   Verord­nung hatte das Kammergericht zu befinden. Der Kinematographen  Unternehmer Cobien in Berlin   war in zweiter Instanz zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er Kinder unter 14 Jahren nach 9 Uhr abends in seinem Theater geduldet habe. Er hatte zwar die Aufforderung an alle Kinder unter 14 Jahren ergehen lassen, das Theater zu verlassen. Die Kinder waren aber nur zum Teil ge­gangen. Das Bandgericht erklärte, die Verordnung sei rechtsgültig, weil sie die öffentliche Sittlichkeit fördern wolle. Sie solle die An­näherung von Theaterbesuchern an Kinder zu unsittlichen Zweden berhindern. Bu später Abendstunde bestehe eine höhere Gefahr in dieser Beziehung. Die Polizeiverordnung fönne in der Hinsicht auch in das Erziehungsrecht eingreifen. Borliegend sei ein Dulden anzunehmen, wenn er Kinder unter 14 Jahren geduldet habe, die trop feiner Aufforderung zu gehen, im Theater verblieben. Diese Aufforderung genüge nicht, ihn zu entschuldigen.

Angeklagter legte Revision ein und machte nach wie vor go tend, daß die Berordnung ungültig sei. Es bestände schon eine Ben fur für Films, welche Bilder ausscheide, die für die Kinder unge­eignet feien und dieser nicht vorgeführt werden dürften. Es wäre fomit anzunehmen, daß die Polizei durch die Verordnung, nur ihre Kontrolle erleichtern wolle, was unzulässig sei.

Kindesmord

Die Bestie im Menschen

Die Cholera.

Kleine Notizen.

Ein Ehedrama. In Salle a. G. gab ber Maler SeiteI auf seine Frau, mit der er in Unfrieden lebte, mehrere Revolver­schüsse ab. Die Frau und eine Freundin von ihr erlitten er hebliche Berlegungen. Als die Polizei den Attentäter ver­haften wollte, schoß er sich eine Kugel in den Hals und verlegt wurde Heitel in ein Krankenhaus gebracht. stürzte sich darauf aus dem Fenster. Lebensgefährlich Bom Zuge überrannt. Auf einer Chaussee in der Nähe von verletzt wurde heitel in ein Krankenhaus gebracht. Innsbrud wurde an einem Bahnübergange ein Fuhrwerk vom Schnellzug überfahren. Der Sohn des deutschers und zwei Insassen des Wagens wurden getötet.

In der Türkei   macht die auch in diesem Jahre grassierende Cholera immer weitere Fortschritte. In Konstantinopel   find am Dienstag fünf Choleraerkrankungen festgestellt worden, von denen drei auf das Militär entfallen. Unheimlich wütet die Seuche in der am Schwarzen Meer   gelegenen Stadt Samsun  . In den drei Tagen vom 3. bis 5. Juni erkrankten dort 418 Pere zeigte sich wieder einmal in abstoßendster Form bei einer Ber- fonen, zwanzig Erkrankte starben. Zur Bekämpfung handlung, die gestern die 1. Straftammer des Landgerichts be- ber Cholera in Samsun   hat die türkische Regierung 30 000 türkische schäftigte und die Zuhörer tief erschütterte. Aus der Unter- Bfund ausgeworfen. Der Erfolg scheint jedoch zweifelhaft, da ina juchungshaft wurde der Arbeiter Friedrich Aurich vorgeführt, gegen zwischen eine Anzahl neuer Seuchenherde entstanden find. den die Anklage wegen gefährlicher Körperverlegung mittels hinter- So find in Smyrna vom 29. Mai bis 4. Juni elf Ertran. listigen Ueberfalles und einer das Leben gefährdenden Behandlung, sowie Bedrohung mit einem Verbrechen erhoben worden war. Alsungen und fünt Todesfälle an Cholera festgestellt worden. Belastungszeugin trat seine eigene Ehefrau gegen ihn auf, bei Die Lebensstellung. deren Anblick man unwillkürlich an das Wort erinnert wurde: Der Menschheit ganzer Jammer padt mich an! Die 41 Jahre alte, Jm März d. J. brachte, wie erinnerlich, eine Anzahl bayerischer elend und verhärmt aussehende Frau ist blind und schwer rüden- Beitungen ein Inferat, wonach ein hoher Staatsbeamter marksleidend, so daß sie nicht gehen kann und nur unter fräftiger ein Darlehn von 5000 Mart juchte und dafür dem Geldgeber eine Unterſtüßung einer Begleiterin und eines Gerichtsdieners in den Lebensstellung versprach. Wie wir seinerzeit berichteten, Verhandlungsfaal mehr getragen, als geführt werden konnte. Dort wurde als Aufgeber des Inferats der Kaufmann Hahn in wurde sie auf einen Stuhl niedergesezt und gab dem Gerichtshofe München   ermittelt, der der Affäre durch Selbstmord aus Kunde von dem Martyrium einer Frau, mie es erschütternder faum dem Wege ging. Hahn hatte das Inferat im Auftrage bes zu denken ist. Die Frau ist mit dem Angeklagten seit 20 Jahren Oberstleutnants Ludwig Strigl aufgegeben. Gegen berheiratet. Nach dreijähriger, einigermaßen glüdlicher Ehe wurde Strigl, der inzwischen verabschiedet und über dessen Vermögen fie infolge einer Operation blind und konnte zum Erwerbe der Konturs eröffnet wurde, ist nunmehr die Anflage wegen Be­nötigen Subsistenzmittel nicht mehr in bisheriger Weise beitragen. truges und Betrugsversuch es erhoben worden. Diese Möglichkeit wurde ihr vollends genommen, als das Rüden­marfsleiden bei ihr auftrat und sie nach und nach vollkommen zu einer menschlichen Ruine machte. Ihr Mann ergab sich dem Trunke, arbeitete nur von Zeit zu Zeit und wenn der Alkohol bei ihm wirfte, behandelte er die Frau brutal und manchmal mit un­glaublicher Grausamkeit. Die arme Frau mußte ihn zum größten Teil mit ernähren: sie erwarb den Lebensunterhalt durch Singen auf den Höfen, wobei sie von ihrem Ehemann in den letzten Jahren begleitet wurde. Der jammervolle Anblick dieser Dulderin rührte die Herzen mildtätiger Menschen und die Frau fonnte an manchen Lagen 2 Mark und mehr als Ertrag ihrer Gesänge mit nach Hause bringen. Was die Aermste auf den Höfen erfungen hatte, wurde ihr zum größten Teil von dem Ghemann wieder abgenommen und in Schnaps angelegt. Seit dem Jahre 1907 arbeitete der Mann überhaupt nicht mehr; er hatte einen Schlaganfall erlitten und Marktpreise von Berlin   am 6. Juni 1911, nach Ermittelung des war förperlich nicht mehr imftande, schwerere Arbeit zu über Königlichen Polizeipräsidiums. Marttballenpreise.( Kleinhandel.) nehmen. Er war ganz auf die Frau angewiesen, ließ aber das 100 Kilogramm Erbsen, gelbe, zum Kochen 30,00-50,00. Speiſebohnen, Schnapstrinken nicht und die blinde Frau Latte oft unter den weiße 30,00-50,00. Linjen 20,00-60,00. Startoffeln 6,00-9,00. 1 Stilo Roheiten des Angeklagten schwer zu leiden. Unter Tränen er- gramm Rindfleisch, von der Steule 1,60-2,40. Rindfleisch, Bauchfleisch 1,20 zählte sie dem Gerichtshofe einige erschütternde Episoden. Manch- bis 180, Schweineflejo 1,20-190. fid Gier 2,50 4,40. I stiloganum 1,40-2,20. Butter 2,20-2,80. 60 Stüd 2,80-4,40. 1 mal, wenn sie frant im Bette lag und der Angeklagte angetrunken Starpfen 140-2,20. Male 1,20-3,00. Bander 140-3,60. echte 1,20 bis nach Hause fam, riß er sie aus dem Bette, und mißhandelte sie 2,80. Barsche 0,80-2,00. Schlete 1,20-3,40. Bleie 0,60-1,80. 60 Stüd solange, bis sie ihm 10 Bf. zum Schnaps gab. Ein anderesmal serebie 3,00-36,00. warf er ihr die auf der Kochmaschine steher.den Bratkartoffeln ins Gesicht und die Eier zum Fenster hinaus, oder er züchtigte sie mit dem Ausklopfer, bie er Geld erhielt usw. usw. Am 21. April d. J. hätte sie der entfehliche Veensch beinahe totgeschlagen. An diesem Tage verlangte er wieder Gelb von seiner Frau und bekam auch solches. Er ging in die nächste Destille und vertrant es. Als er wieder nach Hause fam, hatte sich seine franke Frau ins Bett gelegt und als er nochmals Geld verlangte, verweigerte sie es ihm. Dar­über geriet er in eine gewaltige Wut, ergriff ein Küchenbeil, schlich sich damit an seine Frau heran und versette ihr mit der Rückseite des Beiles einen heftigen Schlag gegen den Kopf, so daß das Blut sofort in einem großen Bogen hervorschoß. Sie schrie laut auf und als er noch einmal zuschlagen wollte, gelang es ihr, ihm das Beil zu entreißen und unter das Bett zu stecken. Er entdeckte es aber wieder und als er noch einmal einen Schlag ausführen wollte, ließ er sich nur durch das Wimmern der Frau und deren Ver­sprechen, ihm Geld geben zu wollen, von weiteren Roheiten ab­halten. Als er Geld erhalten hatte, erklärte er der Geängstigten: " Ich gehe jett runter, wenn ich aber wieder herauftomme und Du hast noch nicht genug, dann schlage ich mit der Schneide!" Und beim Weggehen fügte er hinzu: Wenn Dich jemand fragt, so unterstehst Du Dich nicht zu sagen, daß ich mit dem Beil geschlagen, sonst haue ich Dich kurz und klein!" Dann warf er der Frau aus Mitleid" einen nassen Lappen auf den Kopf und ging wieder in die Destille. Die Frau schleppte sich zur Wohnung hinaus zu hilfsbereiten Nach barn, die sie zur Unfallstation brachten. Sie ist bis zum Pfingst­fest in ärztlicher Behandlung gewesen. Der Angeklagte, wurde, als er betrunken nach Hause fam, verhaftet. Als ihm bei seiner ersten Vernehmung vorgehalten wurde, mie er in so toher Weise mit einem Beil auf die Frau habe einschlagen können, antwortete er lafonisch: Ohrfeigen ziehen bei ihr nicht!"- Der Staatsanwalt meinte, daß der Gefeßgeber, als er den§ 223a bes Strafgesetzbuchs schuf, einen ärgeren und roheren Fall als diesen kaum gefannt haben dürfte und beantragte 3 Jahre Gefängnis. Das Urtett lautete diesem Antrage gemäß. Die Leidensgeschichte der un­glücklichen Frau hatte die Zuhörerschaft so bewegt, daß sofort eine Sammlung veranstaltet wurde und der bedauernswerten Beugin ein Betrag von mehr als 7 Mart beim Verlassen des Gerichtssaales überwiesen werden konnte.

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Aus aller Welt.

Erdbeben in Mexiko  .

den Trümmern der einstürzenden Artilleriekaserne wurden 70 Sol­baten begraben. Einzelheiten über den Umfang der Erdbeben­zerstörung liegen noch nicht vor. Nach einem Telegramm aus Mexiko  schätzt man die Zahl der Verwundeten und Toten auf fünfzig bis siebzig.

Die Stadt Merito ist erbaut auf vulkanischem Boden; in näherer und weiterer Umgebung liegen mehrere noch immer tätige Bultane.

Automobilkatastrophe in Portugal  .

Das Kammergericht wies aber die Revision zurück und führte aus: Die Verordnung sei rechtsgültig. Sie finde ihre rechtliche Bon einer schweren Katastrophe ist die Hauptstadt Merito Stüße in§ 10 Teil 2 Titel 17 des Algemeinen Landrechts und in der gleichnamigen zentralamerikanischen Republil heimgesucht worden. § 6i des Polizeiberwaltungsgefeßes. Es sei notorisch, daß erst abends von 9 Uhr an Vorführungen von Bildern erfolgten, die nicht In der Stadt erfolgte Mittwochmorgen um 4 Uhr ein heftiges geeignet feien für Kinder. Es sei unzutreffend, daß der Polizei Erdbeben, das mehrere Gebäude zum Einsturz brachte. Unter ihre Kontrolle erleichtert werden solle. Die Polizei gebe beim Erlaß solcher Vorschriften davon aus, daß selbst, wenn eine polizeiliche Kontrolle stattfinde, die Kinematographenbefizer sich doch lieber berurteilen ließen, als daß sie auf eine Vorführung solcher Bilder nach 9 Uhr abends verzichteten. Nun jage der Angeklagte, es fei beinahe unmöglich, sich dagegen zu schüßen, daß troß einer Auf­forderung, zu gehen, Kinder unter 14 Jahren dablieben. Darauf fei zu erwidern, daß die einfache Aufforderung nicht unter allen Umständen genüge. Die Polizeiverordnung müffe befolgt werden. Wie der Kinematographenbesitzer es mache, jei seine Sache. Ein in der Selle des Moabiter Untersuchungsgefängnisses berübter Ein schwerer Automobilunfall erignete sich gestern bei Miranda do Corvo. Ein Autoomnibus mit 16 Infassen, wird Ende dieses Monats vor dem Schwurgericht des Landgerichts I   die zu einer Feier des republikanischen Wahlsieges fahren zur Aburteilung gelangen. Angeklagt ist die in Untersuchungshaft wollten, stieß furz vor Miranda auf der Chaussee mit einem befindliche ledige Martha F. Die Angeklagte stammt aus guter Privatautomobil zusammen, das mit gebrochenem Steuer in Familie" in der Provinz, ein Bruder ist Amtsvorsteher, ebenso be wahnsinnigem Tempo angefahren tam. Fünf finden sich die übrigen Familienmitglieder in sehr angesehenen Stel­fungen. In ihrem Heimatsstädtchen war die Angeklagte mit einem Personen waren auf der Stelle tot. Behn find Kaufmann verlobt, der sie in stürze heiraten wollte. Eine schwache Lebensgefährlich berlebt und nur einer blieb wie durch Stunde hatte zur Folge, daß die F. gezwungen war, ihren Heimat- ein Wunder unverletzt. Der Chauffeur des Privatautomobils ort auf einige Beit zu verlassen. Sie spiegelte ihrer Mutter vor, wurde gegen einen Baum geschleudert und brach das fie wolle in Berlin   schneidern lernen und fam mit reichlichen Geld- Genic. mitteln versehen, eines Tages nach Berlin  , wo sie bei einer ihr in distreten Fällen" empfohlenen Hebamme Wohnung nahm, Einige Tage nach ihrer Ankunft taufte sie sich ein Lotterielos, welches bald Wie ein Telegramm aus Paris   meldet, sind die neuerlich an­darauf mit einer Niete gezogen wurde. Durch die auf der Rück- gestellten Nachforschungen nach dem französischen   Militärflieger feite des Loses befindlichen Zahlen verlockt, ließ sie sich verleiten, Beutnant Bague fruchtlos geblieben. Eine Meldung aus Nizza   be­eine Bahl ihres Loses derart zu verändern, daß sie scheinbar einen Gewinn von 2000 Mart gemacht hatte. Diese Fälschung war jedoch fagt, ein Fischer habe von der Küste aus bicht über dem Meere ein so plump gemacht, daß sie sofort, als sie das Los in einem Bant Flugzeug fliegen sehen, das alsbalb verschwunden sei. geschäft vorlegte, angehalten und der Polizei übergeben wurde. Sie Danach wäre Bague schon bald nach seinem Abflug, vielleicht infolge wurde dem Moabiter Untersuchungsgefängnis zugeführt, wo weder Versagens des Motors, ertrunken. bei der ärztlichen Untersuchung, noch von der Wärterin in dem Baderaum etivas von ihrem weit vorgeschrittenen Zustande bemerkt wurde. Schon am nächsten Tage gab die Angeflagte einem nach Die Zahl der Dpfer des Flugfportes ist wieder um eins ber­den Gutachten der Aerzte lebensfähigen und kräftigen Kinde das Leben, ohne irgendwelche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Einige mehrt worden. Bei einem Fluge über der Stadt 2ausanne ist Stunden später machte eine Aufseherin eine grauenvolle Entdeckung, der schweizer Aviatiker Taddeoli aus einer Höhe von Es war ihr aufgefallen, daß die Angeklagte etwas unter ihrem 200 Meter abgestürzt Taddeoli büßte bei dem Sturze Kleide berbarg. Bei der näheren Durchsuchung fand sie eine mit fein 2eben ein.

Der verschollene Militärflieger.

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