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An die Verbandskollegen! Durch den Vorschlosser Hermann Severin ist an die ein­zelnen Ortsvereine ein Flugblatt verbreitet worden, das sich als Pamphlet und eine Disziplinlosigkeit schlimmster Art darstellt.

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Testere hat auch Ende Dezember, nachdem ich eine obhl- lauslasjen. Daß die Verbandszeitung die son sozialdemo| Verein gestempelf und den Genossen Kurt Rosenfeld aufgefordert, berechtigte Beschwerde über seine Geschäftsführung an fratischen Abgeordneten im Parlament gehaltenen der Polizei die Sabungen und das Verzeichnis der Vorstandsmit den Zentralvorstand gerichtet, eine Gegenschrift gegen mich ver- Reden zugunsten der Eisenbahner nicht abbrude, sei auf ein glieder des Vereins" Jugendausschuß einzureichen. Genosse sandt, die im Verbandsbureau auf Kosten des Verbandes ange- Verbot seitens des Ministers zurüdzuführen. Rosenfeld hat das natürlich nicht getan, weil dem Verlangen fertigt war und tagelang im Bureau ausgelegen hat, welche von Derselbe Herr Viererbe, der in Jena diese Ausführungen des Polizeipräsidenten die tatsächlichen und auch die rechtlichen Vors einigen meiner Kollegen, die mich abends besuchten, gelesen machte, unterzeichnete folgende, in Nr. 23 feines Verbandsorgans aussetzungen fehlen. Der Polizeipräsident erließ eine Strafvers wurde. Wer das erfahren, der konnte der obigen Veröffent veröffentlichte Aufforderung: fügung gegen den Genossen Rosenfeld, worüber dieser die Ents lichung des Herrn Heißner betreffend meines Rücktritts feinen scheidung des Gerichts herbeiführte. Am Sonnabend fand die Ver­Glauben schenken, und darum haben die Kollegen der Bezirks­handlung vor der Schöffengerichtsabteilung statt, welcher Amtsrichter bereinigung Berlin nach Anhörung beider Teile mich ersucht, Berlin vorsitzt. Genosse Rosenfeld berief sich darauf, daß der über die wahren Gründe, und die Mißstände an der Jugendausschuß überhaupt kein Verein, also auch kein politischer Bentralstelle allen Vorständen und Delegierten Auskunft zu Verein ist, daß er, Rosenfeld, nicht der Vorsitzende des nicht bes geben. stehenden Vereins ist und daß Sagungen gar nicht vorhanden sind. Nun ließ der Amtsanwalt die Anklage zwar soweit fallen, als sie sich auf die Nichteinreichung der Saßungen bezieht, er hielt aber an der Auffassung fest, daß der Jugendausschuß ein politischer Verein sei und Rosenfeld deshalb ein Verzeichnis der Vorstands­mitglieder einreichen müsse. Zum Beweise für die Richtigkeit seiner Auffassung konnte sich der Amtsanwalt nur auf ein bei den Atten befindliches Schreiben des Polizeipräsidiums berufen, das gegen den Widerspruch des Genossen Rosenfeld als Beweismittel verlesen wurde. Beweise bringt das Schriftstück allerdings auch nicht, son­

Dann heißt es in dem Flugblatt u. a. weiter:

Der Grund meines Rücktritts ist in der Geschäftsführung des Herrn Heißner zu suchen, des Mannes, den ich selbst aufs wärmste empfohlen und von dem ich selbst gründlich ge­täuscht worden bin, dessen Streben mit aller Macht darauf gerichtet war und jezt noch ist, die Befugnisse des Vorsitzenden an sich zu reißen, dagegen seine Pflichten und das, wozu er engagiert ist, auf andere zu übertragen, die der Verband dann extra bezahlen muß."

Herr Severin bringt dann eine Reihe von Beweisen für die im Tekten Saz aufgestellten Behauptungen. Herrn Heißner wird darin zunächst Unfähigkeit nachgesagt. Das juristische

27,50 Mt.

1. Eine Nachforderung für den Bildhauer Götz in Höhe von 2. Dann wollte er eine Reise mit dem Abgeordneten Delius ( Volkspartei) durch die Ortsprovinzen machen.

3. Eine Reise zum Assistententag nach Stettin . 4. Eine Reise mit dem Drucker nach Trier .

5. 300 M. Zuschuß für den Besuch eines Vortrages in Frank­ furt a. M.

Vor dem Delegiertentag in Halle a. S. 1911, der als die oberste Behörde des Verbandes über die Severinschen Aus­lassungen zu entscheiden hat, hält es der Zentralvorstand im Itnereffe unserer Organisation nicht für angebracht, auf ein Schmußblatt zu antworten, das nur geeignet ist, Unruhe in unsere Mitgliederkreise zu tragen und unseren Gegnern Material in die Hände zu geben, wie es tatsächlich schon geschehen ist. Zentralvorstand und Aufsichtsrat werden auf dem Dele­giertentage ſprechen und dem Manne seine Maske herunterreißen und ihn als das hinstellen, was er ist.

ür heute die eine Bitte an die Kollegen: Noch die kurze Zeit bis zum Delegiertentage die Ruhe dern es trägt im wesentlichen die Ansicht vor, daß der Jugend­zu bewahren!

Berlin , den 1. Juni 1911.

Mit kollegialem Gruß!

Namens des Zentralvorstandes und Aufsichtsrates.

( gez.) Paul Viererbe, tomm. Vorsitzender.

Aus der Partei.

Polizeiliches, Gerichtliches ufw.

Das Opfer einer Fälschung

6. Heißner trat für höhere Bezahlung des Zeitungsdruders ein, durch Uebernahme der Versandkosten, ohne daß der Mann selbst eine höhere Forderung bei der stets wachsenden Auflage gestellt hätte. Auch seine Handlungen andererseits hatten sich als recht be- war die" Wolf38eitung" in 3ittau geworden. An die denklich erwiesen. So die Ertraforderung in Höhe von je tebaktion war eine Postkarte mit der Unterschrift eines Fabrit 100 M. für die Bearbeitung der Petition, der Fragebogen, des direktors gerichtet worden, auf der die Redaktion und die Arbeiter­Handbuches der wirtschaftlichen Lage usw. Arbeiten, die jeder bewegung berhöhnt wurden. Durch die Veröffentlichung der Karte, Kollege doch von dem Synditus erwartet hätte. Der Abschluß des die sich dann als eine Fälschung erwies, fühlte sich der Direktor Bertrages mit dem Inseratenagenten auf 40 Broz. der baren beleidigt. Das Schöffengericht in Zittau berurteilte den Ge­Inserateneinnahme zeigt ebenfalls, daß Heißner bie Inter - nosen Schnettler als Verantwortlichen zu 75 W. Geldstrafe.

ausschuß von der sozialdemokratischen Partei eingerichtet, also ein politischer Verein sei. Zeugen für diese Ansicht wollte das Polizei­präsidium nicht angeben. Daraus kann man wohl schließen, welcher Art die Zeugen" find, auf die sich die Darlegungen und das Vor­gehen der Polizei stützen.

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Selbst

einen

Examen, das ihn zum Rechtsanwalt oder Referendar berechtigt, foll er gar nicht gemacht haben. Er habe im übrigen ganz nach feinem Sinn äußerst wurstig und nachlässig in bezug auf die Wünsche der Ortsvereine gearbeitet, andererseits aber durch Her­In längeren Ausführungen legte Genosse Rosenfeld dar, daß Der Delegiertentag des Trier - Berliner Verbandes findet vom der Jugendausschuß nichts weiter ist als eine Kommission von vorhebung seiner Person, durch eigenmächtige, nur mit seiner 19. bis 21. Juni in alle a. S. statt. Bisher wurden diese Personen, die sich zur Aufgabe gemacht haben, Bildung und Wissen Unterschrift versehene Schreiben an die Behörden ohne Wissen der Tagungen stets unter Ausschluß der Oeffentlichkeit abgehalten, was Borstände seine Befugnisse überschritten. Es seien Dinge vorge: wohl auch diesmal der Fall sein wird. Immerhin wird es der Tagungen stets unter Ausschluß der Oeffentlichkeit abgehalten, was unter der arbeitenden Jugend zu verbreiten. tommen, die das Bertrauen zu Herrn Heißner aufs Leitung, die ein großes Interesse daran hat, daß die Verhandlungen tretenen Standpunkt: Der Jugendausschuß sei eine Einrichtung Doch das Gericht stellte sich auf den von der Polizei ver­tiefste erfchüttern müßten. Die politische Betätigung geheim geführt werden, nicht möglich sein, zu verhindern, daß auch der sozialdemokratischen Partei, Sozialdemokraten feien im Aus­Herrn Heißners und seine Ungeschicklichkeit in Versamm­lungen und bei Bearbeitung der Zeitung habe zu dem Konflikt mit die Oeffentlichkeit über die Vorgänge in Halle unterrichtet wird. Die Erregung unter den Berliner Eisenbahnarbeitern ist zur- die der Bildung und dem Kunstsinn dienen sollen, so sei kein schuß tätig und wenn Sozialdemokraten Veranstaltungen treffen, der Aufsichtsbehörde geführt, wovon die Vorladung des gesamten Zentralvorstandes zum 13. Dezember 1910 nach Berlin und die eit groß, und es ist zu erwarten, daß es in Halle a. S. zu stür- Zweifel, daß sie damit Anhänger für ihre Partei werben, also fich betannte Berwarnung die Folge war. Welcher Art die Wünsche mischen Debatten kommt. Bei der allgemeinen Kopfwfäche wird politisch betätigen wollen. aber für die Eisenbahner nichts weiter herausspringen. Solange So hatte also auch das Gericht den des Herrn Heißner waren, denen Herr Severin angeblich entgegen sie nicht eine gründliche Umgestaltung ihres Verbandsstatuts vor- Jugendausschuß zu einem politischen Verein gestempelt. Genosse Rosenfeld wurde zu 10 M. Geldstrafe verurteilt. nehmen und sich, unabhängig von der Eisenbahnverwaltung, eine verständlich wird gegen das Urteil Berufung eingelegt werden. wirkliche gewerkschaftliche Organisation schaffen, kann auch von einer wirklichen Interessenvertretung nicht die Rede sein. Miß­Auslegung des Vereinsgefezes. wirtschaft wird immer wieder einreißen, wo nicht solidarischer Geist und demokratische Grundsäße herrschen. Deshalb sollten die Eisen- Freie Jugendorganisation Berlins als Nachdem das Oberverwaltungsgericht am 14. Oktober 1910 die bahner aus diesen Vorgängen die richtige Nuganwendung ziehen. politischen Verein erklärt und die polizeiliche Auflösung der Or­ganisation dadurch bestätigt hatte, fand am 16. Oftober in Kellers Saal in der Koppenstraße eine öffentliche Versammlung statt, weldje den Zweck hatte, gegen die Entrechtung der arbeitenden Jugend durch das genannte Urteil Protest zuerheben. Polizeileutnant Bosemann erschien in Begleitung eines Schußmanns, um die Ver­sammlung, die die Polizei für eine politische hielt, zu überwachen. Der Einberufer bedeutete dem Beamten, daß die Versammlung feine politische sei und der politische Charakter schon deshalb ver­mieden werde, um den Jugendlichen die Teilnahme an der Ver­fammlung zu ermöglichen. Aber die Polizeibeamten blieben, und nach dem Bericht, den Polizeileutnant Bosemann erstattete, soll der Referent Peters politische Erörterungen gepflogen haben. Die Polizei bedachte den Versammlungsvorsitzenden Schola, seinen essen des Verbandes nicht wahrgenommen hatte. Stellvertreter Wenzel und den Schriftführer Holzhütter mit Im Jahre 1910 hatten die Inserate nicht die Kosten der Auflage Strafmandaten, weil sie als Leiter einer angeblich politischen Ver­Auf eine Musterbegründung, mit der schließlich alle öffentlichen fammlung diese der Polizei nicht angemeldet und Personen unter erbracht, während Heißner eine Reineinnahme von 20 000 M. ber­sprochen hatte. Wie Heißner die Vertretung der Berufsinteressen Versammlungen unter freiem Himmel überhaupt unmöglich gemacht 18 Jahren in der Versammlung geduldet haben. Das Schöffen­handhaben wollte, zeigt folgendes: Gelegentlich der Gröffnung der werden können, ist der Landrat zu Wolmirstedt berfallen. In gericht sprach Holzhütter frei, weil er als Schriftführer keine leitende Ortsvereine an die Verbandsleitung vertreten fönnten", habe Heiß- boten. Da die Begründung des Verbots ganz unzulänglich war, hob Versammlung, die das Gericht auf Grund des Zeugnisses des ner gesagt: Wir machen es so wie Molz( der frühere der Landrat das Verbot als unbegründet auf. Er setzte aber seinem Be- Bolizeileutnants als eine politische ansah, zu je 10 mt. verurteilt. Verbandsvorsitzende. D. Red.), lehnen die Beschwerden scheid hinzu, daß er auch nachträglich die Genehmigung nicht erteilen könne, Gegen dics Urteil legten sowohl die verurteilten Angeklagten als einfach ab und sagen den Leuten, es ist von der da er bei dem Mangel an Polizeiegefutibbeamten in auch die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Die Berufungsver= Zentralstelle Beschwerde geführt worden." Zat- einer, wie zu erwarten stand, sehr stark besuchten und erregten Ver- handlung fand am Sonnabend vor der 8. Straffammer des Land­fächlich habe Heigner auch nach obigem Ausspruch gehandelt. Auf ſammlung auf einem sehr beschränkten Raume eine Gefährdung der gerichts I statt. die Verhältnisse der Eisenbahner habe Heißner nicht eingewirkt öffentlichen Sicherheit im Sinne des§ 7 des Reichsvereinsgesetzes im Ministerium und sei auch gar nicht imstande, einwirten zu fönnen. Beweis: Die gänzliche Ablehnung des Kartells durch es ihr an Polizeibeamten mangele und der Grund für die Ver­In der Tat genial! Die Polizei braucht nur zu erklären, daß Erlaß des Ministers vom 10. Oftober 1910. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Kurt Rosenfeld, trat Ueber die Geschäftsführung Heißners werden dann eine Reihe fagung der Genehmigung ist gegeben. In einem anderen Falle, in diesem Standpunkt entgegen. Der Staatsanwalt mache den Versuch, Einzelheiten angeführt. Unter anderem soll er einmal geäußert dem ein ähnlicher Allerweltsgrund angegeben wurde, hatte der noch weitere Beschränkungen der Versammlungsfreiheit herbeigu­führen, als im Vereinsgesetz enthalten seien. Das Gesetz berlange haben in bezug auf die Ueberfiedelung Schamburgers nach Berlin : Regierungspräsident den Landrat doch rettifiziert. In Wulferstedt verbot der Amtsvorsteher eine Versammlung nur einen Leiter. Der Schriftführer, der weder beauftragt noch Den Schamburger ärgere ich so, daß er nicht hierher kommt. Wir mit der Begründung, daß durch Abhaltung solcher Versammlungen, befugt war, an der Leitung teilzunehmen, tönne nicht als Leiter werden uns doch die katholischen Kerle nicht hierher kommen in denen, wie bereits Fälle gelehrt hätten, vorwiegend Gegenstände angesehen werden. Der Stellvertreter der Vorsitzenden könnte als laffen." Die Cliquenwirtschaft sei unter dem Einfluß Seigners viel schlimmer geworden, als sie jemals unter Mola zur Berhandlung gelangen, welche den bestehenden Verhältnissen Reiter nur dann betrachtet werden, wenn er tatsächlich geitweise die bestanden habe. Ueber die juristische Fähigkeit ist in dem Flugblatt entgegen wirten() und dadurch nur Reibungen und Unzufriedenheit Leitung ausgeübt habe. Das sei hier aber nicht geschehen. Nur der bestanden habe. Ueber die juristische Fähigkeit ist in dem Flugblatt unter dem Publikum zu erregen geeignet seien, die öffentliche Vorsitzende Scholz habe die Versammlung geleitet. Er allein könne gefagt: Der als Leiter in Anspruch genommen werden. Die Hauptsache sci, ob Mehrere Prozesse sind uns durch seine juristische Weisheit Landrat des Streifes Dichersleben wies die Beschwerde die Versammlung eine politische gewesen sei. Nach den Bestim= find- uns Ruhe und Sicherheit unnötigerweise(!) gefährdet werde. entstanden, die wir berappen mußten. Prozeß Petershof- Dort mund, Bank- Berlin, Beyer- Dortmund , den einfachen Prozeß gegen diefes tolle Verbot ab und betonte, daß eine Gefährdung mungen des Gesetzes könne eine Versammlung nur dann als politi­Haube hat er seinem Freund Puppe übertragen, zirta über er öffentlichen Sicherheit nicht nur dann als vorliegend zu erachten sche angesehen werden, wenn sie einberufen sei zu dem zwed, sei, wenn sie bestimmte Rechtsgüter Leben, Gefundheit, Ehre politische Angelegenheiten zu erörtern. Das treffe hier nicht zu. frieden überhaupt betreffe. immittelbar berühre, sondern auch dann, wenn sie den Nechts- Man tönne auch nicht sagen, daß in der Versammlung eine politische Betätigung ausgeübt worden sei, denn eine solche liege nur dann bor , wenn versucht werde, auf den Staat und seine Organe ein­zuwirken. Das sei in feiner Weise geschehen, weder durch das zur Bersammlung einladende Flugblatt, noch in der Versammlung selbst. Deshalb müßten alle Angeklagten freigesprochen werden.

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400 M. Kosten."

Dann wird behauptet, daß Heißner vom Gericht wegen Schul­ben hat gehen müssen, ohne irgendwelche weiteren Ansprüche auf Pension oder Wiedereinstellung, was er bei Abschluß des Vertrages verschwiegen habe. Das, was wir hauptsächlich von ihm er­wartet und was er auch versprochen hat und weshalb wir ihm ein hohes Gehalt von 5400 M. und 15 M. für jeden Reisetag be wvilligten, fann er unter diesen Umständen nicht ausführen", schreibt Herr Severin.

Immer mehr Attacken auf das Versammlungsrecht.

erblicken" müsse.

Der Magdeburger Regierungspräsident folgte diefer landrätlichen Weisheit nicht. Er erklärte die Beschwerde gegen das Verbot für begründet, da für die Maßnahmen des Landrats ein ausreichender Grund nicht vorgelegen habe.

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Der Staatsanwalt wollte, daß auch Holzhütter bestraft werde, denn als Schriftführer gehöre er ebenfalls zur Leitung der Ver fammlung.

Soziales.

Der Amtsvorsteher in Sudero de versagte dem sozialdemo Das Gericht folgte den Darlegungen des Verteidigers soweit, fratischen Voltsverein zu Thale am Harz die Genehmigung zu als es anerkannte, daß der Schriftführer nicht als Leiter der Vers einem Umzug durch Stecklenburg und Suderode, weil in diesen sammlung angesehen und der zweite Vorsitzende im vorliegenden Dann wird Heißner ungeschickte Schreibweise nachgesagt; Orten an Sonntagen starter Fremdenverkehr herricht" und Falle nicht als Leiter im Sinne des Gesetzes gelten fönne, weil er äußerst mangelhafte redaktionelle Fähigkeit habe den Verband ver- so zu befürchten stehe, daß durch den geplanten Umzug, der voraus eine lettende Tätigkeit nicht ausübte. Aus diesen Gründen wurden anlaßt zur Anstellung eines besonderen Redakteurs. Herr Severin fichtlich nicht unwesentliche Menschenansammlungen verursacht, die Holzhütter und Wenzel freigesprochen. Bezüglich des Angeklagten schreibt dann, daß er gegen alles das aufgetreten sei, was Heißner öffentliche Sicherheit gefährdet werde. Um dieses Verbot recht Scholz wurde das Urteil der Vorinstanz bestätigt. Das Gericht nun wiederum veranlaßte, auf seine( Severins) Beseitigung hin- würdigen zu können, sei angeführt, daß der Amtsvorsteher in Thale stellte sich auf den Standpunkt, aus dem Flugblatt gehe klipp und zuwirken. Nach der Konferenz in der Direktion Berlin am und die Herzoglich- Anhaltische Streisdirektion, die beide auch um die flar hervor, daß die Grörterung politischer Angelegenheiten be­13. Dezember v. J. hätten sich 6 Kollegen für Heißner und nur Genehmigung zu dem Umzuge ersucht werden mußten, diese Ge- absichtigt gewesen sei, denn es sollte das Urteil des Oberver­4 für Severin erklärt. Die Kollegen stellten sich," so heißt es in nehmigung anstandslos erteilt haben. waltungsgerichts kritisiert, über die Entrechtung der Jugendlichen dem Flugblatt, auf seiten des Angestellten, gegen den so viele Wenn es sich um die Verkümmerung des Versammlungsrechts Stellung genommen werden gegen die Organe des Staates, welche Beweise des Mißtrauens vorliegen, aber 50 M. monatliches handelt, darf natürlich der Osten auch nicht fehlen. In Schön- die Jugend entrechtet haben. Schweigegeld bot man mir an, wenn ich nicht brunn bei Lauban hat der Amtsvorsteher seinerzeit eine Ber - Durch das Urteil sind der Staatsanwaltschaft zwei von den in die Oeffentlichkeit an die Mitglieder gehe." sammlung unter freiem Himmel unteriagt mit der Begründung, daß Opfern, gegen die fie die Schlingen des Vereinsgefeßes ausge Soweit das Flugblatt, das, wie noch einmal betont werden soll, in der Gemeinde die politischen Meinungen start auseinandergingen worfen hatte, entrissen, und daß das dritte Opfer in den Maschen im Auftrage der Bezirksvereinigung Berlin herausgegeben ist. und daß es dadurch leicht zu Reibereien, die schließlich in Tätlich des Nebes hängen geblieben ist, das war nur möglich durch eine Längere Zeit vor der Verbreitung des Flugblattes, am 22. April feiten ausarteten, fommen könnte. Der Landrat Fint in Auslegung des Begriffs politische Versammlung", die sich mit einer bieses Jahres, machte in einer Eisenbahnerversammlung in Jena Lauban bestätigte dieses Verbot; die Begründung nimmt den Amts- vorurteilslosen Auffassung schlecht verträgt. der derzeitige fomm. Verbandsvorsitzende Viererbe Aus- vorsteher durch folgende Ausführungen in Schutz: Der Amtsvorsteher führungen, die ein nicht minder grelles Schlaglicht, auf die Ver- fürchte aus der Abhaltung der Versammlung Gefahr für die öffentliche hältnisse in dieser Standesorganisation" werfen und die zum Sicherheit, weil die Berfammlung, welche unmittelbar an der öffent Teil dieselben Anklagen gegen Heißner enthalten, die Severin, der lichen Dorfstraße stattfinden soll, den der Sozialdemokratie und ihren abgesägte Borsitzende, gegen ihn erhebt. Herr Viererbe sagte in Bestrebungen abgeneigten, weit überwiegenden Teil der Einwohner Jena u. a., man habe Geverin genötigt, den Vorsitz zu übernehmen, schaft der ländlichen Gemeinde Schönbrunn seiner Ansicht nach nachdem der Sitz des Verbandes von Trier nach Berlin verlegt herausfordern und es auf diese Weise zu Ausschreitungen zwischen worden war, um bessere Verhältnisse in denselben zu bringen. den Anhängern der verschiedenen Parteien und somit zur Störung Severin habe Heißner protegiert und letterer fei jest zu der öffentlichen Ordnung kommen würde, Diese Befürchtung könne selbständig, mache eigenmächtig Reisen, weshalb Es muß bemerkt werden, daß die Versammlung gar nicht in es zwischen beiden zu Streitigkeiten gekommen sei. Severin trage er nicht als unberechtigt ansehen. aber auch den Mantel auf zwei Seiten, denn er habe als Verbands der Dorfstraße stattfinden sollte, sondern auf einem von der Dorf­borsitzender immer noch den Kolonnenführerverband unterstützt und begünstigt. Der Eisenbahndirektionspräsident habe Severin Bor- ftrage durch ein Haus getrennten Platz. Auch das Verbot soll weiter würfe darüber gemacht, daß die Verbandszeitung nicht mehr so Bis zur Reichstagswahl dürften sich, wie die von uns schon zahm" schreibe wie früher. Von anderer Seite werde Severin mitgeteilten Beispiele zeigen, noch manche Verkümmerung des Ver­der Vorwurf gemacht, daß er dem Minister Mitteilungen gemacht sammlungsrechts und manche Musterleistung der Polizei auf diesem habe, die dieser nicht wissen sollte. Der Minister sei der Meinung, Gebiete an die Deffentlichkeit wagen. daß im Verband ordnungsfeindliche Elemente sind und fordere deren Beseitigung. Machen wir nicht, was der Minister will, dann geben wir den Verband preis! Seißner fei auch nicht die gesuchte raft; fein Gehalt müsse gefürat werden. Ein Prozeß habe bem Verband sehr viel Geld gekostet, doch über biese Angelegenheit tönne er sich nicht näher

Jugendbewegung.

Polizei und Gericht gegen den Berliner Jugendausschuß. Wie unsere Leser wissen, hat der Polizeipräsident den zugendausschuß für Groß- Berlin zu einem politischen

Säuglingssterblichkeit.

such unternommen, die starte Säuglingssterblichkeit in Deutschland In der Norddeutschen Allgemeinen Zeitung" wird der Ver­zu beschönigen. Es wird mitgeteilt, daß von 100 Lebendgeborenen im ersten Jahre sterben in Deutschland 17,8, Desterreich 20,2, Ungarn 19,9, Rußland 27,2, Italien 15,6, Spanien 17,3, Frant 13,2, Schweden 7,7, Dänemark 10,8 und Norwegen 6,7. Das reich 14,3, England und Wales 12,1, Niederlande 12,5, Belgien offiziöse Blatt muß soviel zugeben, daß nur Oesterreich, Ungarn und Rußland in der Säuglingssterblichkeit Deutschland übertreffen. Das ist fein Ruhm! Die vielgerühmte deutsche Sozialpolitit hat die Säuglingssterblichkeit noch nicht einmal unter das Maß der Sterblichkeit in vermocht. Da kommt nun aber das Regierungsblatt und führt dem berlotterten Spanien herabzudrücken die Häufigkeit der Geburten zur Entschuldigung an. die Frauen durch der die Häufigkeit Geburten start belastet seien, könnten sie der Stinderpflege weniger Sorgfalt zuwenden, als dort, wo die Kinderzahl an sich gering ist. Das ist zweifellos richtig, aber wenn nun im Deutschen Reich die Geburten­siffer erfreulicherweise eine hohe ist, dann erwächst daraus eben die Verpflichtung, den Wöchnerinnen und Säuglingsschut gans

Wo