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Nr. 156. 28. Jahrgang.

2. Beilage des Vorwärts " Berliner Volksblatt.

Partei- Angelegenheiten.

Lichtenberg . Die Bibliothek des Wahlvereins befindet si iegt Kronprinzenstr. 47, Hof parterre links. Die Ausgabe der Bücher erfolgt Mittwoch und Sonnabend abends von 7-9 Uhr. Eröffnung Sonnabend, den 8. Juli, abends 7 Uhr. Bezirk Stralau. Sonnabend, 8. Juli, werden die Bibliotheks­bücher nur auf eine Woche ausgegeben. Wegen der vorzunehmenden Kontrolle müssen am 15. Juli sämtliche Bücher abgegeben werden. Bon da ab bleibt die Bibliothek einige Wochen geschlossen. Die Bibliothekskommission.

Schenkendorf bei Königs- Wusterhausen . Sonnabend, 8. Juli, abends 8 Uhr: Generalversammlung des Wahlvereins bei Otto Baetsch. Tagesordnung: 1. Referat des Genossen Groger- Rig­dorf über: Die verschiedenen politischen Parteien. 2. Bericht der Gemeindevertreter. 8. Bericht der Vereinsfunktionäre. 4. Neuwahl derselben.

Waidmannsluft und Umgegend. Die Versammlung am Sonn­tag, den 9. Juli, in Bergfelde kann besonderer Umstände halber nicht stattfinden. Näheres wird am Sonntag früh in der Bezirks­tonferenz bekanntgegeben.

Berliner Nachrichten.

Strafbarer behördlicher Kampf gegen Turnvereine. Am 27. März 1909 forderten wir zum Ungehorsam gegen die Bekannten Verfügungen der Regierungen und des Provinzial- Schul­kollegiums auf, welche die Erteilung von Turnunterricht gegen Entgelt oder die unentgeltliche Erteilung von Turnunterricht an nicht mehr schulpflichtige jugendliche Personen berbieten. Wir legten dar, daß die Behörden bei ihrem Vorgehen gegen das Gesuch ber stoßen und verlangten vom Staatsanwalt, wenn er unsere Ansicht teile, gegen die Behörden, sonst aber gegen uns vorzugehen. Der Staatsanwalt wählte das lettere.

Die Anklage endete mit unserer Freisprechung vor dem Land und vor dem Reichsgericht. In seinem Urteil vom 28. Juni 1910 legte das Reichsgericht eingehend dar, daß das von uns charat terifierte Vorgehen der Behörden rechtswidrig ist.

An dies Urteil des höchsten Gerichts fehrt sich aber das Provinzial- Schulkollegium nicht. uns liegt folgender Utas.

Kgl. Provinzial- Schulkollegium.

Vor

Berlin W. 9, 1. Juli 1911. Linkstr. 42.

Mr. IV. 3353. Nach zuverlässigen polizeilichen Feststellungen erteilen Sie, ohne im Besige eines Unterrichts- Erlaubnisscheines zu sein, im Turn­berein Fichte" Turnunterricht an jugendliche Personen.

Freitag, 7. Juli 1911.

der Pfleger eine sehr schwächliche und sehr oft durch Krankheit in Vorstehende kurze Meldung wurde uns von einem Arbeiter des ihrer Erwerbsfähigkeit beschränkte Person ist, so daß sie nicht in aus- Betriebes gemacht. Eine Korrespondenz berichtet über den bedauer­reichendem Maße für den Unterhalt ihrer Kinder zu sorgen imstande lichen Unfall das Folgende: In den Kellereien der Abteilung 3 der ist. Der nachgewiesene Wochenverdienst von 13 M., dem eine Miets- Löwenbrauerei waren am gestrigen Nachmittag die Arbeiter Fehrenz ausgabe von monatlich 17,50 M. gegenübersteht, fann als aus­reichend zur Bestreitung des notdürftigsten Lebensunterhalte für die und Dittmann damit beschäftigt, aus einem 1000 Liter enthaltenen Familie nicht angesehen werden. Der angeblich nicht einwandfreie fogenannten Zwischenfaß Bier auf Flaschen zu füllen. Das Löwen­fittliche Lebenswandel der Beschwerdeführerin kann keinen Grund zur bier war erst vor einigen Tagen aus der Hauptbrauerei in Hohen­Entziehung des Pflegegeldes bieten, sobald, wie im vorliegenden Schönhausen nach der Filiale in der Frankfurter Allee 153 geschafft Falle, die tatsächliche Hilfsbedürftigkeit feststeht." worden und dort aus einem großen, mehrere Tausend Liter ent Dieser Beschluß wurde am 4. April gefaßt, und für Mai wurde dann haltenden Stückfaß auf mehreren Zwischenfässern gefüllt worden. wieder gezahlt, aber auf Frau 2.'s Bitte, ihr nun das zu Unrecht Das Abziehen des Bieres auf Flaschen geschieht in der Weise, daß in entzogene Pflegegeld für 3 Monate nachzuzahlen, antwortete die das Faß Kohlensänre geleitet wird, die in dem über dem Bier befindlichen Armendirektion ablehnend. Inzwischen hatte Frau 2. auch wegen der Beschuldigung Hohlraum des Gebindes einen Ueberdruck erzeugt und die Flüssigkeit in unfittlichen Lebenswandels den Rechtsweg beschritten. Sie einen Apparat treibt, von dem aus eine Anzahl Flaschen zugleich gefüllt hatte die Armenpflegerin vor den Schiedsmann geladen, der zufällig wird. Die Arbeit ist nicht ganz ungefährlich, da leicht, wie es auch Vorsteher ihrer Armenkommission ist. Die Armenpflegerin blieb in diesem Fall geschah, in dem Faß ein so großer Druck eintritt, daß aus, Frau L. aber war entschlossen zu klagen. Sie zahlte die Gebühren, die Wände des Fasses gesprengt werden. Deshalb sind die Fässer Armutsattestes. Von der Armendirektion wurde ihr das Sühne druck die Gase entweichen können. Die Arbeiter hatten die An­nahm das Sühneattest entgegen und beantragte nun die Gewährung eines mit Ueberdruckventilen versehen, aus denen bei Entstehung von Ueber­attest abgefordert, und man versprach ihr, es dem Armenattest bei- weisung erhalten, das Abfüllen der Flaschen nur in Gegenwart des zufügen. Sie wartete auf Uebersendung. Als sie schließlich mahnte, Stellermeisters vorzunehmen und den Kohlensäureapparat nicht felb= schickte man ihr am 11. Mai ein vom 10. Mai datiertes Armuts­attest. Frau 2. schrieb am 24. Mai, es fehle ihr noch das Sühne- ständig einzuschalten. Die beiden Männer setzten jedoch den Füllapparat attest. Am. 20. Juni kam eine vom 15. Juni datierte Antwort, in Betrieb. Nachdem sie einige Minuten gearbeitet hatten, erfolgte die so lautete:" Das von Ihnen beanspruchte Sühneattest ist plöglich eine furchtbare Explosion, bei welcher der Boden des Fasses Ihnen ausweislich unserer Aften am 16. März d. J. zu- herausgedrückt wurde. Die starken Eichenbohlen trafen die Ar­sammen mit dem Armutsattest übersandt worden. Da beitenden am Kopf, so daß sie leblos zu Boden sanken. Die im das Armutsattest offenbar in Ihre Hände gelangt ist, müssen Sie Keller befindlichen anderen Arbeiter eilten ihren Kameraden zu Hilfe auch das Sühneattest bekommen haben." Frau 2. sagt uns, sie wisse und benachrichtigten die nächste Unfallstation in der Warschauer Straße, nichts davon, daß schon im März ein Armutsattest in ihre Hände deren Arzt bei seiner Ankunft jedoch nur noch den Tod des D. gelangt sei. Wir haben nicht die Absicht, den aussichtslosen Versuch auch nicht, woraus die Armendirektion schließt, daß schon im März vollkommen zertrümmert und weggerissen. Fehrenz, der einen einer Aufklärung dieser Angelegenheit zu unternehmen. Wir fragen feststellen konnte. ein Armutsattest offenbar" in die Hände der Frau L. gelangt sei. doppelten Schädelbruch davongetragen hatte, gab nur noch schwache Auffallen wird manchem, daß die Armendirektion trotz dieser Ueber- Lebenszeichen von sich, so daß er schleunigst nach dem Krankenhaus zeugung im Mai nochmals ein Armutsatte ft ausfertigte. am Friedrichshain geschafft werden mußte. Das Befinden des Un­Da es vom 10. Mai datiert ist, so hat sicherlich nochmals aber glücklichen verschlimmerte sich jedoch dort im Laufe des Nachmittags hoffentlich nur durch Einsichtnahme in die Armenakten über die Be­dürftigkeit der Frau 2. festgestellt werden müssen, daß die Voraus- derartig, daß keine Aussicht auf Rettung besteht. Die Leiche des fegungen für das Armutsattest noch gegeben waren. Die Armen- Dittmann wurde polizeilich beschlagnahmt und nach dem Schauhause einem sich gebracht.

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- das nehmen wir ohne weiteres an

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Ein Brett hatte ihm die obere Schädelhälfte

direktion würde Armutsattest zweimal oder auch drei und viermal, wenns fein muß, in der Reinickendorfer Straße. Dort wurde eine Frau Luise Robbe, wundernden Frager die Antwort geben, sie sei gern bereit, ein Ein Straßenbahnunfall ereignete sich am gestrigen Donnerstag auszufertigen. Von dem am 11. Mai übersandten Armutsattest hat Lehrter Str. 39 wohnhaft, beim Ueberschreiten des Fahrdammes allerdings Frau L., die noch mit der Armendirektion um das Sühne- von dem Motorwagen 1128 der Linie 34 umgestoßen und erlitt attest stritt, teinen Nugen gehabt. Als sie am 20. Juni endgültig einen Rippenbruch. Die Verlegte wurde nach Anlegung eines Not­belehrt wurde, daß die Armendirektion kein Sühneattest mehr zurück- verbandes in ihre Wohnung gebracht. zugeben habe, war die Frist zur Einreichung einer lage längst verstrichen. Die Sache ist verjährt, und kein Gericht braucht sich mehr darüber den Kopf zu zerbrechen, ob Organe der Armenpflege das Recht haben, einer von ihnen unter­stüßten Frau unsittlichen Lebenswandel vorzuwerfen.

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Zur Internierung der Frau Apothekenbefizer Berndt in einer Privatirrenanstalt, worüber wir in Nr. 146 auf Grund von Mit­Wir untersagen Ihnen deshalb, solange Sie nicht einen Unter­teilungen einer Gerichtskorrespondenz berichteten, erhalten wir eine richts- Erlaubnisschein besigen, die weitere Erteilung von Unterricht Zuschrift vom Rechtsanwalt Dr. Alsberg, der im Auftrage des an jugendliche Personen vom Tage der Behändigung dieser Ver- Auch die Frage, ob die Armenverwaltung die Frau 2. reich Herrn Medizinalassessors a. D. Emil Berndt und des Herrn Sani­fügung ab unter der Verwarnung, daß für jeden Fall der Bu- licher unterstüßen oder ihr die Kinder wegnehmen und in tätsrats Dr. Fränkel einzelne Angaben als irrig bezeichnet. In widerhandlung auf Grund des§ 48 der Verordnung vom Waisenpflege geben soll, ist unerwartet rasch zur Hälfte bereits der Zuschrift heißt es: 26. Dezember 1808 eine Erefutibstrafe von entschieden worden. Als wir Frau 2. in ihrer Wohnung auffuchten, Frau Berndt leidet, wie auf Grund der Aussagen einwand um die uns zugegangenen Mitteilungen durch persönliche Rücksprache freier Personen sowie privat- und amtsärztlicher Atteste feststeht, buchstäblich: Einhundert Mart, im Unvermögensfalle 10 Tage Haft, zu ergänzen, führte sie uns an die Leiche ihres jüngsten Kindes. Es feit mindestens 12 Jahren an chronischem Alkoholismus. Sie ist festgesetzt werden wird. war am Morgen gestorben; ein von der Säuglingsfürsorgestelle dieserhalb, und zwar schon zu Lebzeiten ihres Mannes bereits ausgefertigter Schein nannte als Krankheit Allgemeine Schwäche sechsmal in Anstalten untergebracht worden. Im Jahre 1907 ist und Bronchiallatarrh", als letzten Anlaß zum Tod Herzlähmung". sie durch Beschluß des Königlichen Amtsgerichts Berlin- Schöneberg Dieses eine Kind bedarf nun teiner Hilfe mehr, weder einer Unter­stügung mit Geld noch einer leberweisung in Waisenpflege.

An den

100 m.

Arbeiter Herrn Baul Desterling

hier N. 4.

Wöhlertstr. 19 bei Schmidt.

Mager.

Diese Aufforderung, gegen die es leider ein Berwaltungsstreit berfahren nicht gibt, flingt wie eine Verhöhnung des Reichsgerichts und des Rechts. Sie enthält alle objektiven Tatbestandsmerkmale eines strafbaren Amtsmißbrauchs und insbesondere auch einer straf baren Erpressung. Wir fordern die Staatsanwaltschaft auf, dem Gesetz nun Genüge zu tun und den für diese Aufforderung verant­wortlichen Beamten des Provinzialschulfollegiums schleunigst anzu­lagen.

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Aus der Armenpflege der Stadt Berlin . Nicht oft haben Arme den Mut, gegenüber Organen der Armen. verwaltung ihr Recht zu suchen. Eine in der Naunynstraße wohnende Frau 2., die das getan hat, teilt uns mit, welche Er­fahrungen ihr dabei beschieden gewesen find. Wir geben Ihre Dar­stellung wieder, weil manches davon lehrreich für weitere Kreise ist. Zweds Gleichlegung der Ferien an den höheren und niederen Berndt in der Anstalt Berolinum behalten worden. Auf Veran­Frau L. hatte, nachdem sie von ihrem Ehemann geschieden worden Schulen hat der Geschäftsführende Ausschuß des Preußischen Lehrer- lassung des Vermögenspflegers der Frau Berndt ist am 20. Mai cr. war( wobei dieser für schuldig erklärt wurde), für sich und ihre vereins eine Petition an den Minister der geistlichen und Unterrichts- eine erneute Untersuchung seitens des Königlichen Kreisarztes beiden Kinder die Hilfe der Armenpflege in Anspruch genommen. Für angelegenheiten gesandt, in der er unter eingehender Darlegung erfolgt. Bei dieser Untersuchung kam der Königliche Kreisarzt, das eine wurde ihr ein Pflegegeld von 10 M. pro Monat gewährt, und aller in Betracht kommenden Gründe bittet, daß die Ferien für wie sein schriftliches Gutachten besagt, zu dem Ergebnis, daß durch als sie im vorigen Winter um Extraunterstüßung bat, gab man ihr Bolts- und höhere Schulen gleiche Dauer erhalten und in Drten chronischen Alkoholismus ein erheblicher geistiger Defekt bei Frau im Dezember zunächst Esmarken für die Armenküche und dann einen mit verschiedenen Schulgattungen auch gleichgelegt werden". Als Berndt eingetreten sei, so daß ihre Entlassung aus der geschlossenen einmaligen Barbetrag von 6 M. Da die recherchierende Armen Gründe werden in der Petition angegeben, daß erstens die Anstalt in ihrem eigensten Interesse zurzeit untunlich erscheine. pflegerin ihr anfänglich gefagt hatte, eine Ertraunterstüßung werde Kinder, die die Volksschule besuchen, dasselbe natürliche Bedürfnis Nachdem sich in der Folgezeit der Zustand der Frau Berndt wohl nicht bewilligt werden, so bat Frau L. einen Verein um Bei- nach Ferienerholung haben wie die Kinder der höheren Schulen, daß einigermaßen gebessert hatte, entließ die Anstalt Berolinum bereits stand, ging mit einem ihr hier übergebenen Brief zur Armendirektion es zweitens zu Unzuträglichkeiten innerhalb solcher Familien führen am 16. Juni aus freien Stücken Frau Berndt. Die Entlassung und wurde von dort zum Armenvorsteher hinbeordert, der ihr fürs muß, in denen einige Kinder eine höhere Schule und die anderen der Frau Berndt ist also keineswegs, wie in der Ihnen gegebenen erste eine Recherche in Aussicht stellte. Frau 2. wiederholte ihren eine Volksschule besuchen, und daß drittens die verschiedene Dauer Darstellung behauptet ist, durch das Eingreifen einer Behörde er­Besuch beim Armenvorsteher, schickte ihm dann auch ihr älteres Stind der Ferien eine unnötige Differenzierung der Kinder herbeiführt. zwungen worden. ins Haus, tam auf seine Aufforderung selber noch einmal zu ihm Das sind Gründe, die geeignet erscheinen müßten, für die Gleich Einen traurigen Ausgang hat der Unfall genommen, der dem und nahm nunmehr die Eßmarken in Empfang. Darauf machte die legung und gleiche Dauer der Ferien zu sprechen. Db das aber der mit der Recherche betraute Armenpflegerin ihr einen Besuch, hielt ihr Fall sein wird, müssen wir nach den bisherigen Erfahrungen be- Jahre alten Sohn Fritz des Arbeiters Matschte aus der Swine­münder Straße 40 zustieß. Der Knabe, der an der Ede der vor, daß ihr für das jüngere Kind doch schon Milch aus der Säug zweifeln. Man wird wohl nicht fehlgehen, wenn man annimmt, Swinemünder und Demminer Straße von einem Arbeitswagen lingsfürsorgestelle geliefert werde, und weckte bei Frau 2. aufs neue daß die unterschiedliche Behandlung schon der Jugend auch in der überfahren wurde, ist im Lazarus - Krankenhause seinen Verlegungen die Befürchtung, daß tatsächlich keine Barunterstützung bewilligt Ferienfrage eine gewollte ist, sonst hätte sie sich nicht so hartnäckig erlegen. werden solle. Doch am anderen Tage wurden ihr die schon erwähnten erhalten, trotzdem schon so oft dagegen geeifert worden ist. 6 M. ausgezahlt. Verkehrsunfälle. Gestern vormittag erfolgte vor dem Hause Hahn auf dem Hofe des Grundstücks Brunnenstraße 183 zum Aus­Feuer tam gestern kurz nach Mitternacht in der Tischlerei von Im Januar fand plöglich wieder die Armenpflegerin sich bei ihr ein und beschuldigte Frau 2., daß sie nicht arbeite, sondern einen Chauſſeeſtr. 89 ein Zuſammenstoß zwischen einem Straßenbahnwagen bruch. Die Feuerwehr war mit zwei Zügen zur Stelle und ging unjittlichen Lebenswandel führe. In einem anonymen der Linie 26 und einem mit Heu beladenen Fuhrwerk der Firma mit mehreren Schlauchleitungen gegen das Feuer vor. Dadurch ge= Schreiben, das eingegangen fei, werde mitgeteilt, daß Frau 2. nachts Gustav Eiſtel- Keremmen. Der Geuwagen wurde dabei umgeworfen lang es, den Brand auf die Tischlerei zu beschränken. Ein zweiter gehe und tomme. Sie solle, jo sagte die Armenpflegerin, sich schämen, und legte sich quer über die Gleife. Der 40 Jahre alte Kutscher Tischlereibrand, der durch eine fehlerhafte Steffelanlage entstanden und sie habe zu erwarten, daß man ihr das Pflegegeld entziehe. Paul Stunze ſtürzte auf das Pflaster und trug Quetschwunden am war, beschäftigte den 17. Zug in der Alten Jakobstraße 4. Hier Abends stieß in der Brückenallee eine Kraftdroschke au 2. gibt uns hierzu an, sie sei mit der Familie eines in dem Kopfe davon. felven Hause wohnenden Gastwirts bekannt, habe zuweilen am mit einem Automobil der Brauerei Pazzenhofer zusammen. Dabei waren Schaldecken in Brand geraten, die aufgerissen werden mußten. Gestern früh um 5 Uhr fam in einer Wohnung in der Reinicken­Abend in seinem Lokal verweilt und sei dabei mehrere Male nach wurde eine Dame, die in der Droschte saß, verletzt. dorfer Straße 111 Feuer aus, das so schnell um sich griff, daß die der neben seiner dort Bewohner eiligst flüchten mußten. Brandmeister Tamm ordnete Aus einer Beobachtung dieses Hin und Her habe wohl irgendeine haltenden Droſchle stand, wurde umgerissen und unter das ihrer Wohnung hinaufgegangen, um nach den Kindern zu sehen. Droschkenführer Franz Kuthning, Hausbewohnerin auf unfittlichen Lebenswandel schließen zu sollen Droschkenauto" geschleudert. Passanten brachten den anscheinend ofort einen umfassenden Angriff an, wodurch der Brand lokalisiert geglaubt, und das sei dann den Armenpflegeorganen mitgeteilt fchwerverletzten Mann nach dem Krankenhause Moabit . Als worden. Ob diese Erklärung das Richtige trifft, tönnen wir nicht gestern nachmittag der 15 Jahre alte Dreherlehrling Erich Huse aus wissen. Aber wir legen auch gar keinen Wert auf die Frage, ob der Nixdorf auf seinem Zweirade die Kreuzung der Alexander- und von der Armenpflegerin wiedergegebene Vorwurf berechtigt war oder Boltaireſtraße passierte, wurde er von einem Furagewagen um­nicht. Von den Armenpflegeorganen wurde freilich sehr viel Wert gerissen und überfahren. Er erlitt eine Quetschung der rechten Hüfte Der 18 Jahre alte Arbeiter Edmund darauf gelegt, und so mußte Frau 2. am 1. Februar von der sowie einen Beckenbruch. Armenpflegerin, die ihr bisher das Pflegegeld ausgezahlt hatte, mit Schwarzer wurde gestern nachmittag vor dem Hause Unionſtr. 6/7 Leeren Händen heimkehren. Drei Monate hindurch blieb ihr das von einem unerkannt entkommenen Fuhrwerk überfahren und am Das nächtliche Obdach der Stadt Berlin wurde während des Bflegegeld vorenthalten, aber bem Mai ab mußte es rechten Bein verlegt. Juni von 58 623 Männern und 458 Frauen besucht. Der Tag des ihr wieder gezahlt werden. Frau 2. hatte nämlich ihr Beschwerde­Ein schwerer Betriebsunfall ereignete sich gestern nachmittag geringsten Besuches war der 23. Juni mit 1743 Personen, der des recht gebraucht, und es tam schließlich zu einer Entscheidung des 14 Uhr in der Löwenbrauerei, Abteilung III, Frankfurter stärksten Besuches der 10. Juni mit 2207 Personen. Gebadet haben von ihr angerufenen Bezirksausschusses. Allee. Dort flog aus einem Faß, das zu start unter Druck stand, in den Brausebädern täglich durchschnittlich 537 Personen. Wannen­wurde die Pflicht auferlegt, das Pflegegeld zu zahlen, bis bäder wurden während des ganzen Monats an 620 Männer und die in Aussicht genommene Unterbringung der Kinder in einem der Boden aus, wodurch der in der Friedrichsfelder Straße wohn 451 Frauen verabreicht. Am 1. Juli 1911 befanden sich im städti­Waisenhause erfolgt sei. Die Begründung sagte: Go lange hafte Arbeiter Rudolf Dittmann getötet und der in der Kronprinzen- ichen Familienobdach 95 Personen und zwar 16 Familien mit zu­bie Kinder sich noch zu Hause bei der Mutter befinden, liegt straße wohnhafte Arbeiter Fehrenz schwer verletzt wurde. F. wurde sammen 37 Stöpfen( darunter 21 Kinder und 5 Säuglinge) und bie Notwendigkeit einer Unterstügung vor, da diese ausweislich der zunächst nach der Unfallstation und von dort nach dem Krankenhaus 58 Einzelpersonen. Der Gesamtbestand betrug am 1. Juni 49 Per­in den Unterstügungsakten der Armendirektion befindlichen Gutachten Friedrichshain gebracht, fonen mehr.

wegen Geisteskrankheit entmündigt worden. Die Entmündigung ist allerdings im Jahre 1909 wieder aufgehoben worden. Der Ehe­mann hat sich, wie aus seinen hinterlassenen Briefen hervorgeht, ist jetzt auf den 29. Juli, vormittags 11 Uhr, im Hotel Adlon reiteten, das Leben genommen. Es ist also durchaus unrichtig, Die außerordentliche Generalversammlung der Großen Berliner infolge der Kümmernisse, die ihm die Krankheit seiner Frau bes ( vorm. Reichshof ) in der Wilhelmstraße 70 a festgesetzt worden. Auf wenn die Sache so dargestellt wird, als ob erst nach dem Tode des der Tagesordnung steht u. a. die Beschlußfassung über die Ge- Apothekenbesizers von seinen Verwandten eine Einmischung in nehmigung des mit der Stadtgemeinde Berlin abzuschließenden Ver- ihre persönlichen Verhältnisse versucht worden sei. Die lette gleichs, durch den das Rechtsverhältnis der Gesellschaft zur Stadt Internierung ist zudem auf Veranlassung des behandelnden Arztes, gemeinde neu geregelt wird; Beschlußfassung über die Aufnahme der mit den Verwandten der Frau Berndt in gar keiner Verbindung einer Anleihe bis zur Höhe von 45 Millionen Mart; Beschlußfassung stand, erfolgt. Die gefeßlich erforderliche Untersuchung durch den über die Aenderung der§§ 21, 30 und 33 des Gesellschaftsstatuts, Königlichen Streisarzt ist innerhalb 24 Stunden nach der Aufnahme bie infolge des neuen Vertrages eine neue Fassung erhalten müssen. der Frau Berndt im Berolinum erfolgt. Das mir vorliegende Schließlich soll eine Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern stattfinden. Attest des Königlichen Kreisarztes geht dahin, daß Frau Berndt Nach dem Vergleich zwischen Stadt und Straßenbahn sollen sich zweifellos geistesschwach sei und sowohl zur weiteren Beobach­Borstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft bemühen, daß zwei Mit- tung wie auch zu ihrem eigenen Schuße der Aufnahme in eine glieder der Stadtverwaltung in den Aufsichtsrat gewählt werden. geschlossene Anstalt bedürfe. Auf Grund dieses Attestes ist Frau

Der Armendirektion

Der

wurde.

Der Arbeiter- Radfahrer- Bund Solidarität", Gan IX( Provinz Brandenburg ), hält am Sonntag, den 9. Juli, ein Gaufest im Etablissement Müggelschlößchen" am Müggeljee, gegenüber von Friedrichshagen , ab. Das Programm ist bereits im Inferaten­teil des Vorwärts" veröffentlicht und enthält neben Konzert, Kunsts und Reigenfahren, Belustigungen für jung und alt.