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Manne überlassen müsse.

Aber,

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wird

Das Plakatgesetz und der Zar.

Ein netter Arbeiterführer" Arbeiterin. Zunächst verrichte sie ja biel häufiger ungelernte, un-| Als eines schönen Tages die ganze Gesellschaft beisammenfas, qualifizierte Arbeit, wechsele den Beruf häufiger, teilt also hier die griffen die Beamten zu. Der Angeklagte Albert Meier spielte den wurde in Gotha   in der Persor des Bädergesellen Bartel entdeckt. der Organi  -" wilden Mann" in der Hoffnung, sich hierdurch der Bestrafung zu Bartel tam vor% Jahren von Danzig   nach Gotha   und betätigte Schwierigkeiten, die die unqualifizierte Arbeit sation überhaupt entgegensetzt. entziehen. Vor Gericht ſette er dieses Treiben fort. Auf eine erwähnt, Frage, was er mit den Stoffen gemacht habe, erwiderte er, er habe ich eifrig im Interesse der Bäckermeister, hekte und verleumdele fie betrachtet auch die Periode ihrer Erwerbstätigkeit als sie zu dem Papst Pius getragen, der gerade Hochzeit machte. Das gegen die gewerkschaftlich organisierten Bäder und tat sich mit Uebergangszeit, da sie glaubt, sobald sie einmal verheiratet Gericht mußte schließlich die Sache gegen ihn abtrennen, um ihn feinen angeblichen Erfolgen für den gelben Bund groß. Dieser ist, nicht mehr der gewerblichen Arbeit nachgehen zu müssen, und erst noch auf seinen Geisteszustand untersuchen zu lassen. Gegen Bartel wurde nun am Dienstag von der Gothaer Straffammer zu hat daher auch ein geringeres Interesse an einer erfolgreichen Tätig die übrigen Angeklagten lautete das Urteil gegen Berndt auf 8 Monaten Gefängnis verurteilt.( Der Staatsanwalt hatte zehn keit der gewerkschaftlichen Organisation. Daß aber auch die der 4 Jahre, gegen Mich. Meier auf 3% Jahre und gegen Kurzmann Monate beantragt.) Die Verurteilung geschah wegen grober Sitt­Drganisation angeschlossene Arbeiterin sich derselben nicht in dem auf 1 Jahr Gefängnis und 3 Jahre Ehrverlust. Gegen den nicht lichkeitsvergehen gegenüber den im gleichen Geschäft angestellten Maße wie der Arbeiter widmen fann, dafür hören wir diese Argu- erschienenen Angeklagten Kistenmacher wurde Haftbefehl erlassen. Lehrling, der von Bartel in der Dachlammer und Badstube in der mentation: Das späte Nachhausekommen, der Weg von der Ver­gemeinsten Weise verfolgt und verschandelt worden war. Vor einigen Wochen noch ließ dieser Bartel eine Bettelliste airkulieren, fammlung zur Wohnung in der Nacht auf weite Entfernung kommt Ein Blatatanschläger hatte gegen das Versprechen der Bezah um ein folennes Bädermeisterfest zu inszenieren. hier hemniend zur Geltung. Ferner wirkt noch immer der durch eine jahrhundertlange Gefchichte anerzogene Glaube nach, daß die lung für seine Tätigkeit von dem Zigarrenhändler Staab den Auf­trag übernommen, am 3. November 1910 an die Anschlagsäulen in Das schlechte Sittenbeispiel des Professors. Die Straffammer Frau sich vom öffentlichen Leben fernhalten und hier alles dem Botsdam ein Platat folgenden Inhalts anzuheften:" Große zu Heidelberg   verurteilte den Professor Dr. K. Treiber zu vier Protest- Boltsversammlung für Männer und Frauen. Tagesord- Tagen Festungshaft, weil er in einer Duellaffäre den sogenannten Daß auch die doppelte Belastung der Arbeiterin als Hausfrau nung: Warum protestieren wir gegen den Barenbefuch? Referent: Kartellträger, D. h. den Uebermittler der Forderung zum Duell, und Erwerbstätige für die Organisation ein schwerwiegendes Landtagsabgeordneter Adolf Hoffmann  . Bürger Potsdams  , be spielte. Unter Anerkennung des Bestrebens des Angeklagten, die Hemmnis ist, bleibt nicht unerwähnt. Neben der Erwerbsarbeit fundet euren Abscheu gegen alle Gewaltherrschaft und Greuel des Streitigkeiten friedlich beizulegen, tam das Gericht, wie bürger. trägt ein großer Teil der Arbeiterinnen auch noch die Sorge um russischen Despotismus! Zum zahlreichen Besuch der Versammliche Blätter mitteilen, zu einer höheren Strafe, als sie den die häusliche Wirtschaft. Schon vor Beginn der Arbeit muß fie lung ladet ein der Einberufer." Als an einzelne Säulen das Pla. Duellanten zuteil geworden, weil man das schlechte Beispiel er fich bemühen, irgendwelche notdürftige Ordnung in den Haushalt kat angeheftet worden war, wurde die Polizei darauf aufmerksam. schwerend anrechnete, welches der Professor durch sein gefezwidriges Sie verlangte die Ueberklebung der bereits angehefteten Plakate Berhalten der Jugend gab. Vier Tage feines Leben im alten zu bringen, für Mann und Kinder zu sorgen, oft die Kinder zu und verbot das weitere Anheften von ihnen. Demnächst wurde, jo Schlosse zu Rastatt  ! Man vergleiche damit die Strafen, welche über fremden Leuten in eine entfernte Straße bringen, die erfte Mahl meit Staab in Frage tommt, gegen ihn aus den§§ 9 und 41 des Arbeiter verhängt werden, die im Kampfe um besseres Brot für zeit, oft noch das Mittagessen herzurichten, an den Kleidern der preußischen Breßgefeßes vom 12. Mai 1851 in Verbindung mit dem ihre Familien einem ehrlosen Streitbrecher die Wahrheit begreif Familie zu beffern, fleine Einfäufe zu machen usw. Kommt sie die Anstiftung betreffenden§ 48 des Strafgesebbuchs die Anklage lich machen! dann nach einer Arbeit, die gewöhnlich länger dauert als die des erhoben. Der§ 9 verbietet das Anschlagen, Anheften oder sonstige Mannes, nach Hause, so muß sie sich wiederum weiter um das öffentliche Ausstellen von Plakaten, die einen anderen Inhalt haben Haus fümmern, hat vielleicht noch für Aftermieter, Schlafgänger zu als die Ankündigung von gefeßlich nicht verbotenen Versamm­Die juristische Sprechstunde findet 2tndenstraße 69, born bier Treppen forgen und anderes mehr. So fehlt ihr nur allzu oft Zeit und lungen. Nach Eröffnung des Hauptverfahrens verurteilte das Fahrstuhl, wochentäglich von 4% bis Uhr abends, Sonnabends, Schöffengericht und die Strafkammer den Angeklagten. Seine Re­Kraft, sich für die gewerkschaftliche Organisation so zu intereffieren vision hat der Ferien- Straffenat des Kammergerichts jetzt zurück ist ein Buchstabe und eine Bahl als Mertzeichen beizufügen. Briefliche Antwort bon 4% bis 6 Uhr abends statt. Jeder für den Briefkasten bestimmten Anfrage wie der Mann, der ihr alle häusliche Sorge und Arbeit überläßt. gewiesen. Der Senat nahm an, daß zum Begriffe der Ankündi- wird nicht erteilt. Anfragen, denen keine Abonnement quittung beigefügt ist, Als weiteres hemmendes Argument gilt, daß die verheiratete, gung einer Versammlung die Mitteilung des Gegenstandes, der werden nicht beantwortet. Ellige Fragen trage man in der Sprechstunde vor. zum Erwerb gezwungene Arbeiterin sich zu entlasten sucht, indem Versammlung, der Tagesordnung, der Redner zu rechnen sei. Ga Sch. 111. An Herrn Ingenieur Grabowski, Großbeeren   Str. 26. M. V.   33. fie Heimarbeit übernimmt. Dadurch wird sie aber von ihren möge auch erlaubt sein, zum zahlreichen Besuch der Versammlung Direktor der städtischen Fachschule für Maschinenbauer uim. A. B. 75, Uns nicht bekannt. Vielleicht durch den Tertil. Arbeits- und Schicksalsgenoffinnen völlig isoliert und der Organi. einzuladen. Das sei aber alles, was zur Ankündigung einer Ver- Nein. fation noch unzugänglicher. Als legtes wird noch in Betracht ge- fammlung gehöre. Ueber ihren Rahmen gehe hinaus die Auf- arbeiter- Berband. Andreasstr. 17. Cauderstraße P. Urbeiterbildungs zogen der überaus niedrige Lohn der gewerblichen Arbeiterinnen, forderung an das Publikum, eine bestimmte Anschauung über die Schule Grenadierstr. 37. s. B. Das ist wohl ein bißchen zu viel ver M. 3. 17. Friedrich- Wilhelm. der fie trog der für sie eingeführten Staffelbeiträge die Leistungen politischen Verhältnisse eines fremden Staates zu befunden, gleich angt. Bo ift übrigens Ihre Quittung 90 111-8. 2. 100. 40 Jabre für die Drganisation viel schwerer empfinden läßt als die Männer. o von welcher politischen Richtung aus diese Bekundung erfolgen.. 23. Von den Berschlechterungsanträgen wurden einige durchgefest.

Die vorhandenen Hemmnisse dürfen natürlich nicht von der Werbearbeit unter den Arbeiterinnen abhalten, im Gegenteil, sie sind ein Beweis für die Notwendigkeit intensiver Agitations- und Drgas nisationstätigkeit. Diese ist gerade auf die besonderen Verhältnisse einzustellen. Die Arbeiterin muß auf ihre in jeder Beziehung un­günstigere Position aufmerksam gemacht werden, um fo die falschen Anschauungen, die sie von der Organisation so leicht fern halten, erfolgreich bekämpfen zu können. Mit dem riesenhaften Wachsen des Anteils der Frauen an der gewerblichen Gütererzeugung wächst auch die Wichtigkeit ihrer wirtschaftlichen Organisation.

Dienstboten während der Reisezeit.

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biel folle.

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Vereinsgesetz und Polizeistunde. QUA Bekanntlich hat das Reichsgericht vor einiger Zeit entgegen dem Vereinsgesetz entschieden, daß die Polizeistunde dem Ver­fammlungsrecht vorgehe. Diese irrige Entscheidung ist uns bislang im Wortlaut noch nicht zugänglich gewesen. Hingegen wird uns ein Erkenntnis des Oberlandesgerichts Hamm vom 10. Auguft 1910 mitgeteilt, das mit Recht den entgegengesetzten Standpunkt wie das Reichsgericht vertritt.

Der Wirt Tiemeier zu Süblengern war wegen Uebertretung der Polizeistundenvorschrift angeklagt. Das Schöffengericht ber­urteilte ihn, das Landgericht Bielefeld   sprach ihn frei und das Oberlandesgericht Hamm schloß sich den Ausführungen des Land­gerichts vollinhaltlich an, bestätigte die Freisprechung und legte auch die notwendigen Auslagen des Angeklagten, weil seine Un­schuld flar aus dem Gefeb sich ergibt, der Staatstaffe auf. Die Urteilsgründe des Landgerichts gehen dahin:

Die Reisezeit ist befondees geeignet, Studien über die Spar gepflogenheiten vieler Herrschaften zu machen. Hat sich doch in den letzten Jahren der patriarchalische Brauch, während der Reisezeit die Dienstboten zu entlassen, febr start eingebürgert. Schon die Tatsache, daß manche Herrschaften ihre Dienstboten nach dem Heimatsort zu Verwandten schicken, ohne Entgelt au bieten, fordert die Kritik heraus. Aber es gibt noch Schlauere, die ihre unbequemen In der Wirtschaft des Angeklagten tagte am 21. Januar 1910 Effer einfach vor die Türe fetzen. Täglich tann man von eine öffentliche Versammlung, in welcher über die Errichtung folchen Fällen hören. Ja, in der Morgenpost" berteidigte eine eines Gewerbegerichts in Herford   verhandelt wurde. Um 10 Uhr Frau Dr. L., geb. von N.( ihren Namen verschweigt sie abends machte der Bolizeisergeant Grotteriet, welcher mit der fchämig) diefe Unfitte. Ihr Mann sei hoher Beamter und erhalte ueberwachung der Versammlung beauftragt war, den Angeklagten sechs Wochen Ferienurlaub. Da entlaffe fie regelmäßig ihr Mädchen darauf aufmerksam, daß die Polizeistunde auf 10 Uhr abends für am 15. Juli und stelle dann am 15. September wieder ein neues fein Lotal festgefekt sei, wie dies tatsächlich der Fall ist. Der An­ein. So eripare fie die Kosten für zwei Monate, das mache alles geklagte stellte hierauf den Schankbetrieb ein und machte durch in allem 170 m, auf die wir nicht verzichten tönnen!" wie die einen Kellner den Redner, Gauleiter Schlüter aus Bielefeld  , auf famose Frau Dr. L., geborene v. St., selbst gesteht. Mit Recht hat die Polizeiftunde aufmerksam. Schlüter erwiderte, eine öffentliche ihr eine Frau aus dem Bolte geantwortet, ob es ihr vielleicht an- Versammlung sei nach dem Reichsvereinsgefes nicht an die Polizei­genehm wäre, wenn der Staat ihrem Manne für die Zeit, in der stunde gebunden; es blieben daher die Gäste noch bis kurz vor er nicht arbeite, das Gehalt abziehen oder ihn entlassen würde. 11 Uhr im Gastraum. Aber daran denken solche Herrschaften nicht. Ja, es geht doch nichts über patriarchalische und christliche Sitten!

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Der erste weibliche Fabrikarst in Desterreich. Die Organi sation der österreichischen Tabatarbeiterinnen hat einen neuen Erfolg zu verzeichnen. Endlich ist es gelungen, die Anftellung eines weiblichen Fabrikarztes für die Wiener   Tabatfabriken in Rennweg und Ottefring durchzusehen. Vor allem sträubten sich die chriftlichsozialen Tabalarbeiterinnen gegen diese Anstellung. Im

Versammlungen Veranstaltungen.

Bezirk Borsigwalde  . Montag, den 7. August: Dampferpartie nach Heiligensee  - Sandhausen  , Restaurant Waldschloß. Die Genofsinnen und Gäste treffen sich morgens 82 Uhr im Café Bülde.

Gerichts- Zeitung.

Auf Grund dieses Sachverhalts hat das Schöffengericht tat­fächlich festgestellt,

daß der Angeklagte zu Südlengern am 21. Januar 1910 bis nach 10 Uhr abends, also über die festgesetzte Polizeistunde hinaus, Gäfte in seinem Lokale geduldet hat, und hat den Angeklagten aus§ 365 des Strafgesebbuches zu einer Geldstrafe von drei Mart, im Nichtbeitreibungsfalle zu einer Haft­strafe von einem Tage verurteilt.

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lich.

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Briefkaften der Redaktion.

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10. Ctma

5. 1810. 1. und 2. Nein. 3. und 4. Ja. A. B. N. 2. Die Söhne find zahlungspflichtig, falls ihnen nicht auch das Armenrecht bewilligt ist. Alimente. 1. Bis zur Bollendung des 14. Lebensjahres. 2. Ja. Sie tönnen aber für die Zeit, die länger als 4 Jahre zurüdliegt, den Ber jährungseinwand erheben. 8. bis 6. Ja. 7. Die Erben hasten. 8. Nein. 9. Möglicherweise auf Veranlassung des Vormundschaftsgerichts. Die Stoften find erheb 400 bis 500 Dlart. 11. Erscheint nicht notwendig. M. L. 32a. Nein. 23. B. 7. Soweit ersichtlich, wirken die Bestimmungen des alten Vertrages weiter. F. 2. Ihre Angaben reichen nicht aus. Stommen Sie in die Sprechstunde.- G. 20. 1. Ja, sofern er älter als 14 Sabre ift. 2. Bei dem Amtsgericht anmelden. H. 1, Nur im Wege der Klage. Sie fönnen im Termin eine Räumungsfrist bean 2. K. 18. Machen Sie tragen. Es dürften etwa 14 Tage verstreichen. nochmals eine Eingabe an die Steuerdeputation des Magistrats. Die 8Bahlungspflicht wird dadurch nicht aufgehalten. Das Geld ift Shnen zurüd 2. S. 777. Es empfiehlt sich, die Anfrage des Gerichts in zuerstatten. Gerichtsvollzieher, wie anzunehmen ist, zugeftelt hat.. S. 82. Bieder bejahendem Sinne zu beantworten. 5. G. 87. Dhne Einfluß, falls der holen Sie Ihre Anfragen. Reinhols, Schliemannstraße. Nein.

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Eingegangene Druckschriften.

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Bon der Neuen Zeit ist soeben das 44. Seft des 29. Jahrgangs erfchienen. Aus dem Inhalt des Heftes heben wir hervor: Die gute Seite. Aus der Vorgeschichte der Margschen Delonomie. Von Rudolf Hilfer. bing.( Schluß.)- Der englische   Arbeiterverficherungsentwurf. Bon 3. Sachfe. Ein Beitrag zur Diskussion über den Tarifvertrag. Bon August Binnig. Literarische Rundschau: Gart, Barum hat Rusland   zu wanten begonnen! Bon n. t. Die Zustände im deutschen   Fabrikwohnungs. Zeitschriftenschau. wefen. Von R. Woldt. Wahlkampf! Die Sozialdemokratie und ihre Gegner. Bon Dr. Georg Grabnquer. Raden u. Co., Dresden  . 174 Seiten 80. Breis 2 M. Die Schrift umfaßt folgende Hauptabschnitte: 1. Die nationale Entwidelung und das Rüstungswesen. 2. Schutzoll und Freihandel. 3. Reichsfinanzen und Steuerpolitik. 4. Der Kampf um die Berfaffung, 5. Die Lage der Arbeiterklasse und die Sozialreform. 6. Die wirtschaftliche Entwidelung und der Sozialismus.

Besonders ist darauf zu verweisen, daß in dieser Schrift die Einmande und Berleumdungen unserer Gegner( Reichsverband sowie Parteien) wört

Der Kampf". Sozialdemokratische Monatsschrift( Wien  ). Seft 11 werkschaftlichen Einheitsbestrebungen nach den Wahlen. Julius Deutsch  :

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lich zitiert werden und eine gründliche Widerlegung erfahren. ( 4. Jahrg.). Karl Kautsky  : Eine Frage. E. Burian- Brünn: Die ge Nationale oder internationale Gewerkschaften Friedrich Adler  : Minder wertig im Internationalismus. Emmy Freundlich- Mähr.- Schönberg: Wahlkampf und Klassenkampf. S. Semfowski: Rußland   in der Revo lution. Abolf Braun: Finanzfragen der Gewerkschaften.  - Franz Dic. derich- Dresden  : Emile Verhaeren  .

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Glationen

Berfin

Witterungsüberficht vom 3. August 1911.

765 Stil

Sminembe 766 N pamburg 763 DRD Franta M. 766 N Münden

Wien  

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Stationen

2 wolfen! 20 Haparanda 764 ND 23 Betersburg 769 5 2 woltig wolfen! 24 Scilly

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766 S 762 N Betterprognose für Freitag, den 4. August 1911. Etwas fühler, vielfach wollig mit Gewitterneigung und mäßigen Berliner   Betterbureau

Die gegen diefes Urteil vom Angeklagten rechtzeitig eingelegte Jahre 1908, als sie die Majorität im Krankenkassenausschuß hatten, Berufung erscheint begründet; denn nach§ 1 bes Reichsvereins­lehnten sie die Forderung hat. Diesmal wagten sie es nicht mehr, dagegen zu stimmen. Auch der Chefarzt Dr. Karl Schmiedel hat gefebes bom 19. April 1908 unterliegt das Recht der Reichs­fich jahrelang gegen die Anstellung einer Aeratin gewehrt, vielleicht angehörigen, fich zu versammeln, polizeilich nur den im Reichs­weil er im Interesse feiner männlichen Kollegen dem weiblichen fungen; nun treffen die im Reichsvereinsgeseze gegebenen Be­vereinsgefeße und anderen Reichsgefeßen enthaltenen Beschrän­Element nicht Eingang in die Stellung eines Fabrikarates berfungen; schaffen wollte. Jedenfalls ist es zu begrüßen, daß nun Bresche schränkungen auf den vorliegenden Fall, in dem es fich um die Be­gelegt wurde. Hoffentlich findet das Beispiel bald überall Nach- prechung der Errichtung eines Gewerbegerichtes handelte, offen­bar nicht zu, und namentlich würde der vorliegende Fall nicht ahmung. unter diejenigen eingereiht werden können, welche im§ 14 a. a. D. den Beauftragten der Polizeibehörde die Befugnis auo Auflösung der Versammlung gewähren. Es kann sich deshalb nur fragen, ob in dem§ 365 des Reichs strafgesetzbuches eine Beschränkung des Versammlungsrechtes ent­halten ist. Dies ist zu verneinen; denn die angezogene Gefeßes­stelle bedroht zwar die Verlegung der gebotenen Polizeistunde mit Strafe, feßt aber selbst die Polizeistunde nicht feft, sondern räumt nur der zuständigen Polizeibehörde die Festsetzung einer solchen westlichen Winden. ein; somit ist die Anordnung einer Polizeistunde lediglich eine polizeiliche Maßregel, und die Ueberschreitung der Polizeistunde die Verlegung einer polizeilichen Anordnung.( Bergleiche An- der Landesanstalt für Gewässerfunde, mitgeteilt vom Berliner   Wetterbureau mertung 7 zu§ 365 des Reichs- Strafgesetzbuches.) Auch Frieden­thal erklärt in Anmerfung 11a des Kommentars zum Reichsver­einsgesetz die Ueberwachung der Versammlungen des§ 1 unter die für öffentliche Lokale eingeführte Polizeistunde für unzulässig. Der Angeklagte hat sich sonach durch Duldung der bei ihm ber­sammelten Gäste über die gebotene Polizeiftunde hinaus der In den Monaten März bis Mai d. J. wurden in Berlin   und Hebertretung einer durch ein Reichsgesetz angeordneten Beschrän en näheren Vororten eine große Anzahl von Kollidiebstählen berfung des Versammlungsrechts nicht schuldig gemacht, weshalb das übt, bei denen es sich zum Teil um recht wertvolle Waren handelte. erstinftanzliche Urteil aufzuheben und der Angeklagte freizu Die Diebe, die anscheinend mit der Art der Verpackung ber ber- sprechen war." schiedenen Waren genau vertraut waren, stahlen hauptsächlich Tuche Erwähnt sei, daß denselben Standpunkt wie dies Gericht u. a. und Seidenballen sowie Bigarren. Die Beamten der Kollidiebs- auch die Professoren Anschütz und Stier- Somlo vertreten. Es patrouille ermittelten schließlich eine Spur, die nach der Schank bürfte auch allein dem Wortlaut und Zwed des Reichsvereins. wirtschaft des Angeklagten Kurzmann in der Fürstenberger Straße führte, welche den Namen Athletenzentrale" trägt. Die Kriminal gefebes entsprechen. Wir behalten uns vor, sobald das Reichs. beamten beobachteten diefes Lotal längere Beit und stellten dabei gerichtserkenntnis uns im Wortlaut vorliegt, nochmal auf diese fest, daß Kurzmann die Molle bes Schärfers"( Behlers) spielte. wichtige Frage einzugehen.

Eine Bande von Kollidieben,

bie längere Zeit Berlin   und die Vororte unsicher gemacht halle, wurde von der 11. Ferienstraffammer des Landgerichts I   auf ge­raume Zeit unschädlich gemacht. Wegen wiederholten Diebstahls im straffchärfenden Rüdfalle waren angeklagt: der Kutscher Otto Berndt  , der Kutscher Richard Meier, der Arbeiter Albert Meier, der Arbeiter Frizz Kistenmacher und der Restaurateur Martin Sturz­

mann.

Wer einmal

3 bis 5 Pfennig

Mit Gold- Mundstück

Bafferftand

Memel, Tilfit Bregel, Insterburg Beigiel, Thorn Dber, Ratibor  Kroisen Frankfurt Barthe, Schrimm Landsberg Nete, Bordamm ibe, Leitmeriz

Dresden Barby Magdeburg

Wafferstands.Nachrichten

Rathenow Spree, Soremberg)

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Nedar, Heilbron

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Main  , Bertheim Mofel, Trier  

+ bedeutet Buds,

<- fall.-

Raub

Unterbegel

Ohne Mundstück Mit Mundstück

-W

Haloppi raucht keine andere Cigarette mehr!

probiert,

Man verlange deshalb überall die Marke Haloppi"