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beschäftigten. Ueberraschend gute Erfolge Brachten im Berichtsjahre| halb eines durch Gemeindebeschluß festzuseßenden Umkreises ge- feft, daß der Verwalter ben Knecht zweimal geohrfeigt und ihn mit die Gemeinderatswahlen. Konnte doch die Zahl der parteigenössi legenen Schlachtstätte geschlachtet haben oder haben schlachten laffen, einem Handstod mehrmals über das Kreuz und den Naden geschen Gemeindevertreter von 92 auf 140 erhöht werden. Das nicht feilbieten dürfen." schlagen habe. In diesen Schlägen sah das Gericht Tätlichkeiten, Parteiorgan, Volksblatt für Anhalt", hat sich ebenfalls gut ent- Die Gemeinde Glabbed, welche ein öffentliches Schlachthaus die geeignet waren, die Gesundheit zu schädigen. Der Knecht sei widelt. Die Zahl der Abonnenten stieg von 10 625 auf 11 252. Der befißt, hatte gleich allen anderen Gemeinden, welche öffentliche daher berechtigt gewesen, das Dienstverhältnis fofort aufzulösen. Geschäftsbericht des Parteiorgans verzeichnet einen Reingewinn von Schlachthäuser unterhalten, von dieser Befugnis durch Gemeinde- Er wurde von der Anklage wegen Kontrattbruch freigesprochen. 9521 M.Ueber den Parteitag in Jena referierte Peus- Deffau. beschlüsse Gebrauch gemacht. Sie sezte jenen Umkreis auf 50 Kilo- Der Knecht wird nun, unterstützt von seiner gewerkschaftlichen Organisation, versuchen, den Prügelverwalter zur Bestrafung zu Die Haltung des Parteivorstandes in Sachen des Maroffofonflittes meter fest. tourde vom Redner als die einzig richtige bezeichnet. Die Abstim- Wegen Uebertretung jener Gemeindebeschlüsse wurde Frau bringen und dem Gutsherrn eine Entschädigungsklage anzumung der Fraktion in der elsässischen Verfassungsfrage sei gleichfalls Schucht angeklagt. Sie betreibt in Gladbeck den Handel mit hängen der Situation angemessen gewesen. Andere Auffassungen über diese Fleisch. Das verhandelte Rind- und Schweinefleisch bezog sie Fragen traten nicht zutage. Einstimmig ward beschlossen, dem wöchentlich in nicht unerheblicher Menge von einem Fleischermeister Parteitag den Antrag zu unterbreiten, den Beschluß bezüglich des in einem Orte, der noch innerhalb des Umkreises von 50 KiloNürnberger Antrages 90, die Abführung des Tagesverdienstes am metern liegt. Der Fleischermeister schlachtete das Bieh in seinem eine göttliche Fügung. 1. Mai seitens der Parteiangestellten betr., aufzuheben. Ferner Wohnorte. Die Anklage vertrat nun den Standpunkt, daß Frau foll beantragt werden, den nächstjährigen Parteitag in Dessau ab- Schucht als die Person zu gelten habe, welche das Fleisch auss Die Milchproduzenten von Leipzig und Umgegend haben die zuhalten. Als Vertreter für Anhalt II wird auf dem Parteitag schlachten ließ, auch wenn sie den Fleischermeister nicht beaufDas Land Erhöhung des Milchpreises um zwei Pfennige für Genosse Bender anwesend sein. Die Wahl des Parteitagsdelegierten tragte, bestimmtes Vieh für sie zu schlachten. für Anhalt I wird per Urabstimmung vorgenommen. Zur Frauen. gericht Eisen als Berufungsinstans stellte sich auf denselben das Liter beschlossen und durchgeführt, angeblich, weil die Hige Konferenz delegierte man für den Bezirk Anhalt Sie Genoffin Standpunkt und berurteilte die Frau zu einer Geldstrafe, der letzten Wochen einen Mangel an Futter hervorgerufen hat. Günther- Bernburg. Zum Landesvorsitzenden wurde Genosse Deist weil sie in Gladbeck frisches Fleisch feilgehalten hätte, das sie Gegen diese Erhöhung des Milchpreises sträubten sich anfangs die nicht im Gladbecker Schlachthaus, aber innerhalb eines Umkreises Milchhändler mit aller Macht; sie waren sogar drauf und dran, die einstimmig wiedergewählt. bon 50 Ailometern habe schlachten lassen". Dazu führte das
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Soziales.
Ein unzulässiges Zeugnis der A. G. G.
Aus Industrie und Bandel.
Die Verteuerung der Milch
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Gericht aus: Wenn Angeklagte über 150 Pfund Fleisch wöchentlich Leipziger Arbeiterschaft gegen die Agrarier aufzurufen. In einer von dem auswärtigen Fleischermeister bezog, dann liege es auf Bersammlung brachten sie zum Ausdruck, daß die Lage des Milchder Sand, daß diefer mit dem nicht unbeträchtlichen Umfas handels eine weitere Erhöhung des Milchpreises nicht ertragen rechnete und danach die Zahl seiner Schlachtungen bemag. Desfönne. Auch liege zu einer Preissteigerung gar kein Anlaß vor; es halb fei die Angeklagte als diejenige anzusehen, welche das gäbe viele Milchproduzenten, die noch heute mit gebörrten RübenFleisch durch ihn im Sinne des Schlachthausgesetzes und der schnigeln vom vergangenen Jahr fütterten und ihren Preis trotzdem Gemeindebeschlüsse habe schlachten lassen". Daraus ergebe sich wegen Futtermangel" erhöhten. Wenn jetzt die Preissteigerung ihre Berurteilung.
die
Der Registrator H. war vier Jahre lang bei der A. G. G. So beschlossen denn tätig gewesen. Wegen eines Konfliktes mit dem Bureauvorsteher Die Angeklagte legte Revision ein. Dieser stimmte auch ohne Widerstand burchginge, dann sei vor Weihnachten sicher mit Händler, allen ชน Gebote stehenden Mitteln wurde ihm gekündigt, worauf er beim Abgang ein Zeugnis er der Oberstaatsanwalt bei, indent er geltend machte, daß es kein eine weitere Steigerung zu erwarten. hielt, in dem es u. a. heißt:. war anfangs als Wochenlöhner schlachten laffen" im Sinne des Gesetzes fei, wenn die Frau Weiter beschlossen tätig und da er sich als brauchbar erwies, wurde er mit Registratur- durch ihre Bestellung lediglich den Umfang des Schlachtens ienes gegen einen Preisaufschlag zu kämpfen." fie, nicht mehr als 15 f. für einen Liter, frei Station, arbeiten beschäftigt." An dieser Formulierung nahm der Kläger Meisters beeinflußte. Anstoß. Er flagte beim Kaufmannsgericht auf Abänderung des Das Kammergericht hob das Urteil des Landgerichts zu zahlen, unter keinen Umständen einen Preisaufschlag durchgeheir zu lassen". Dann beschlossen die Landwirte einstimmig, die Ers Beugniffes bezw. Ausmerzung des Wortes Wochenlöhner ". Er auf und verwies die Sache zur nochmaligen Verhandlung und fieht diese Formulierung als einen Ausflug persönlicher Gehässig. Entscheidung an das Landgericht zurüd. Begründend wurde aus höhung des Milchpreises um zwei Pfennig für den Liter durch keit der leitenden Bureaubeamten an. Wenn er auch seine Tätig geführt: Die Auffassung des Landgerichts erscheine auch dem feit tatsächlich als Gewerbegehilfe mit wöchentlicher Lohnzahlung Senat verfehlt. Als eine solche Person, den ein anderer schlachten zuführen. Den Landwirten ginge es jetzt wegen des Fuitermangels begonnen habe, so sei doch seine Tätigkeit bald eine rein fauf- laffe", fönne nur ein Werkzeug des eigentlichen Schlächters so schlecht, daß sie bei der Produktion von Milch noch bares Geld Im gleichen Atemzuge betonten die Herren männische geworden. Es sei darum nicht nötig, ihn im Zeugnis bezeichnet werden. Daß hier der Fleischermeister, deffen Kundin zulegen müßten. mit dem verächtlich flingenden Worte Wochenlöhner" au be- Frau Schucht war, nur ihr Werkzeug beim Schlachten ge- Agrarier, daß von einer Herabsegung des Milch. zeichnen, zumal im weiteren Tegt zugegeben werden müsse, daß wesen sei, wäre aber nicht festgestellt. Da die Möglichkeit einer preises nach Behebung des Futtermangels feine feine Tätigkeit zufriedenstellend war. Demgegenüber erflärte folchen Feststellung nicht ganz ausgeschlossen sei, so könne nicht Rede sein könne. Ein Agrarier stellte mit frommem Augender Vertreter der Gesellschaft, daß gerade die gewählte Faffung gleich auf Freisprechung erkannt werden, sondern die Sache sei aufschlag die herrschende Dürre als eine Fügung Gottes des Zeugnisses dem Stläger besonders günstig sei. Wenn er sich zum Zwede einer entsprechenden Nachprüfung an die Vorinstans hin, die den Menschen zeigen solle, daß einer über den Wolken bom Wochenlöhner zum Handlungsgehilfen heraufgearbeitet habe, zurückzuverweisen.
sellschaft zur Abänderung nicht verpflichtet.
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fize, dem der menschliche Fürwiß unterlegen sei. Derselbe Herr- fo spreche das für, nicht gegen ihn. Kläger sei nicht nur tatDefonomierat Fröbel genierte sich aber troß seiner Auffassung sächlich zuerst im Wochenlohn tätig gewesen, sondern auch in seinen Brügelrechte und Kontrattbruch beim Landwirtschaftsgesinde. früheren Stellungen übte er als Hausdiener usw. gewerbliche„ Ein Züchtigungsrecht steht dem Dienstberechtigten den GeGin Züchtigungsrecht steht dem Dienstberechtigten bent Gc bon der göttlichen Fügung der Dinge nicht, den Landwirten zu Tätigkeit aus. Den Tegt der Zeugnisse laffe sich die Gesellschaft sinde gegenüber nicht zu". Go lautet eine Bestimmung im Ar- empfehlen, den widerspenstigen" Milchhändlern, das heißt denen, So bie auf ihren alten Lieferungsvertrag pochen, zu sagen: bon ihren Angestellten nicht vorschreiben. Gefeßlich sei die Ge- tifel 95 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Das die auf ihren alten Lieferungsvertrag pochen, zu sagen: „ Schön, ich halte meinen Vertrag, aber wenn er ab. frühere Prügelrecht ist damit offiziell beseitigt. Wer jedoch glaubt, Sowohl den Rat des Vorsitzenden, das Zeugnis vergleichs- bag auf den landwirtschaftlichen Gütern nicht mehr geprügelt wird, gelaufen ist, bekommst Du von mir feine Milch weise zu ändern, wie auch der Hinweis eines Prinzipalsbeifibers, irrt sich. Die Altpreußische Gesindeordnung weist im§ 77 die Be- mehr und ich werde auch dafür forgen, daß daß es neben der rechtlichen Pflicht auch noch eine moralische Pflicht ftimmung auf, daß das Gesinde keine gerichtliche Genugtuung Du bei der 3entrale unseres Vereins genügend gäbe, der sich auch das größte Geschäftsunternehmen nicht ent- fordern fann, wenn es die Herrschaft zum Zorn gereizt und in bekanntgemacht und Du dann bei der Lieferung ziehen sollte, ließ der Bertreter der Beklagten unberücksichtigt. felbigem von ihr mit Scheltworten oder geringen Tätlichkeiten be von Milch erst zulegt bedacht wirst." Wenn das Gericht das Urteil ausspreche, im Zeugnis solle stehen, handelt wird". Diese Bestimmung ist, wie von der Regierung und Diese agrarische Drohung verfehlte ihre Wirkung auf die Händler S. habe im Geficht gelbe Streifen, so werde das die Gesellschaft der Kommission bei Beratung des Bürgerlichen Gesetzbuchs ein nicht. In einer Vorstandssigung des Vereins Leipziger Milchhändler hineinschreiben. Ohne Urteilsspruch werde aber nicht ein Wort stimmig festgestellt und im Plenum nochmals zum Ausdruck gegeändert. Das Kaufmannsgericht verurteilte daraufhin die Be- bracht wurde, durch Artikel 95 beseitigt. Anders steht es in der wurde unter dem Druck der Großhändler beschlossen, einer Berflagte zur Abänderung des Zeugnisses, und zwar muß das Wort Braris auf Grund der vom preußischen Minister des Innern fammlung der Milchhändler die Aufhebung der früher gefaßten BeWochenlöhner" und die Wendung: Da er sich brauchbar er fundgegebenen verkehrten im Reichstag wiederholt besprochenen schlüsse zu empfehlen. Das ist denn nunmehr auch geschehen: Die wicz..." fortfallen. Man gewinne so heißt es in der Be- Ansicht in seinem Erlag vom Jahre 1898. Es gibt viele niederen wilchhändler haben vor den Agrariern fapituliert; gründung den Eindruck, daß Kläger durch die Fassung des Gerichte, die das Fortbestehen dieses indirekten Prügelrechts be- die Versammlung nahm bedingungslos die diftierte Preiserhöhung Zeugnisses herabgezogen werden sollte. Man solle aber einen hapten. Der§ 77 gewährt der Herrschaft einen Strafaus- an. Ein Liter Milch kostet in Leipzig , nunmehr frei Haus 24 Bf. Angestellten, der sich zu einer höheren Position heraufgearbeitet schließungsgrund unter gewissen Umständen und wird fleißig als hat, nicht unnötigerweise herunterziehen.
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Bom Begriff fchlachten laffen" im Sinne des Schlachthausgejeges. Eine in fommunal- wirtschaftlicher Beziehung wichtige Ent. scheidung hat das Kammergericht am Donnerstag gefällt. Der § 2 Biffer 6 des Schlachthausgesezes bestimmt:
Züchtigungsrecht" ausgenügt. Bahllos sind die Fälle, in denen landwirtschaftliches Gesinde von der Dienstherrschaft mißhandelt wird, deshalb aus dem Dienste geht und hinterher wegen Stontraktbruch bestraft wird, ohne daß der Dienstherrschaft wegen der Tätlichkeiten im Geringsten ein Haar gekrümmt wird.
Um so bemerkenswerter ist angesichts solcher Auffassungen " Durch Gemeindebeschluß kann nach Errichtung eines öffent- ein Urteil des Schöffengerichts Bergen a. R. vom 5. Juli 1911, das lichen Schlachthauses angeordnet werden, daß die Personen, die den entgegengesezten Standpuntt einnimmt. Ein Knecht war von in dem Gemeindebezirk das Schlächtergewerbe oder den Handel dem Verwalter des Gutes Tefchwiz geprügelt worden und hatte mit frischem Fleisch als stehendes Gewerbe betreiben, innerhalb den Dienst aufgegeben. Es wurde gegen ihn Anzeige erstattet des Gemeindebezirks das Fleisch von Schlachtvieh, das sie nicht wegen Uebertretung des Gesetzes vom 24. April 1854 und seine in dem öffentlichen Schlachthause, sondern in einer andern, inner- Bestrafung wegen Kontraktbruchs gefordert. Das Gericht stellte
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und im Laden 22 Pf. Was das für Arbeiterfamilien, namentlich für Kinderreiche, zu bedeuten hat, braucht hier wohl nicht besonders betont zu werden. Die Arbeiterschaft trägt die Folgen dieser„ göttlichen Fügung", die Agrarier erfreuen sich ihrer als eines Segens.
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Seit der ehemalige Solonialheros Dr. Karl Peters aus dem Reichsdienst geschieden ist, macht er an dem einstigen Schauplay seiner Taten in allerhand Spekulationsgeschäften. Er gründete mit dem Grafen Otto v. Baudissin und anderen Herren die Karl Peters Comp." und die„ South East Afrika Comp.". Der Zwed der beiden nach einander erfolgten Gründungen war, die Goldminen in Portu
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