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schuh wollen jetzt auch die Linoleumfabriken einführen, die im De- Engagements geworden, das, überlastet mit Millionenengage- Iziehung oblag. In der frühesten Jugend bestahl der Angeklagte zember vorigen Jahres einen straffer organisierten Verband ge- ments, nicht mehr aus noch ein weiß. Die Deutsche Bank hat es schaffen haben. Dem Verbande gehören die folgenden sieben Werke wie immer verstanden, ihre Kapitalien sicher zu stellen, die Handels­an: Germania - Linoleum- Werke Aft.- Gej., Bietigheim bei Stuttgart , bereinigung der Fürsten ist in einer weniger glüdlichen Lage." Rheinische Linoleumwerke Bedburg bei Köln , Bremer Linoleum­werke Schlüsselmarke", Delmenhorst , Delmenhorster Linoleumfabrik

Baudividende.

Anker- Marke", Delmenhorst , Deutsche Linoleumiverfe Hansa ", Die A.-G. Held u. France will auch in diesem Jahre wieder Delmenhorst , Linoleumfabrik Maximiliansau am Rhein , Deutsche 19 oder 20 Proz. Dividende zahlen. Begründet wird diese hohe Linoleum- und Wachstuch- Compagnie, Rigdorf bei Berlin . In Ausschüttung damit, daß reichliche und besonders günstige Aufträge schneller Folge hat der Verband Preiserhöhungen eintreten lassen, Ende gehende Geschäftsjahr in jeder Hinsicht befriedigend und besser vorliegen, die eine befriedigende Zukunft verbürgen und das jetzt zu die mit den Steigerungen des Preises für Leinöl begründet wurden. als die vorhergegangenen Jahre war. Die vielen Bauarbeiter, die Wenig wahrscheinlich aber ist, daß er bei einem Rückgang der Lein bei der Firma arbeiten, tönnen für ihre Verhältnisse leider nicht das ölpreise auch die Preise für seine Fabrikate wieder ermäßigen wird. Gleiche fagen. Bereits vor der offiziellen Gründung des Verbandes wurden ge= meinsame Preisaufschläge vorgenommen, die allein schon ausgereicht haben müssen, um die Ausgaben für die höheren Leinölpreise zu decken, denn für das Jahr 1910 haben die Linoleumfabriken allge= mein eine bessere Rentabilität als im Vorjahre erzielt. So ver­teilten die Linoleumgesellschaften, deren Aktien an der Berliner Börse gehandelt werden, Dividenden:

1908

1910 8 Proz.

6 Proz.

13 8

"

1909 O Proz. 13 5

20

"

"

"

8

"

Bremer Linoleum. Delmenhorster Linoleum Deutsches Linoleum. Von einer Notlage der Linoleumfabriken zur Zeit der Ver­bandsgründung, die, wie erwähnt, erst im Dezember 1910 erfolgte, konnte also keine Rede sein. Bemerenswert ist übrigens, daß schon im Mai 1910 von den deutschen Fabriken mit den englischen Lino­leumunternehmungen Vereinbarungen über gleiche Exportpreise ab­geschlossen wurden. Man wollte wohl auch frühzeitig verhindern, daß durch die wiederholten Steigerungen der deutschen Inlands­preise englisches Linoleum auf den deutschen Markt gelockt wird. Ganz programmäßig wird nun die Kartelltätigkeit erweitert, der Verband der deutschen Linoleumfabriken gründet eine Händler­organisation, die ihm angegliedert werden soll, etwa wie die Träger­händlerbereinigungen dem Stahlwertsverband. Händler, die sich der Organisation nicht anschließen, erhalten von den Verbandsfabriken feine Ware, etwaige Uebertretung der Verbandsvorschriften, Nicht­beachtung der Mindestverkaufspreise usw., wird mit Verhängung der Sperre bestraft. Durch den Händlerschuh" reglementiert die Groß­industrie den Zwischenhandel und schaltet ihn schließlich ganz aus. Ihre Herifalen, fonservativen und nationalliberalen Parteifreunde und Agenten aber bebrücken und besteuern in frecher Heuchelei zum Schutz des Handels die Konsumgenossenschaften.

Soziales.

Doppelte Strafe.

Die Firma C. Bolle, Meierei, bedingt sich von ihren Kutschern 101 M. Raution aus, mit der dieselben für etwaigen durch sie ver­schuldeten Schaden haften sollen und die außerdem in vollem Um­fange verfällt, wenn sich der Betreffende eines Diebstahls oder einer Unterschlagung schuldig macht. Der Kutscher R. Hatte sich Waren im Werte von 2,20 M. angeeignet und war deshalb im Strafverfahren zu 30 M. Strafe rechtskräftig verurteilt worden. Bolle verweigerte nun die Herausgabe der Kaution. N. hielt es mit den guten Sitten nicht vereinbar, daß er neben der Strafe noch die Kaution für das im Werte geringe Objekt einbüßen sollte. Er rief deshalb das Ge­werbegericht an, welches gestern unter Vorsitz des Magistratsrats Wölbling darüber zu entscheiden hatte.

Dieses wies die Klage mit der Begründung ab, daß nicht nur die Frage vom klägerischen Interesse aus geprüft werden müßte, sondern von dem Interesse beider Teile. Da sei aber zu beachten, daß das Interesse der beklagten Firma ein viel höheres sei. Denn fie habe ein sehr großes Interesse am Unterbleiben von Diebstählen. Somit stehe auch, die Vereinbarung, daß die Kaution in voller Höhe als Vertragsstrafe verfällt, den guten Sitten nicht entgegen, zumal die Strafe verhältnismäßig nicht zu hoch ist.

Dies Urteil eines Gewerbegerichts muß lebhafte Bedenken wachrufen. Das Interesse der Firma Bolle an dem Ersatz der Unterschlagung in Höhe von 2,20 m. tann diese Summe nicht über­steigen. Was darüber ist, ist eine durch nichts gerechtfertigte zweite Privatbestrafung wegen der Straftat. Das verstößt gegen den Rechts- und Moralsas: ne bis in idem( es darf eine Tat nicht zwei­mal bestraft werden). Ueberdies ist es unmoralisch, daß eine solche Der Fürstentrust und sein Warenhaus. Strafe dem Geschädigten zufallen solle. Weiter ist zu be­Zu den interessantesten Blüten des modernen Bank- und Aktien- denken, daß die Höhe der Strafe geradezu einen Anreiz für die wesens gehört die Handelsvereinigungs- Attiengesell Firma bieten fann, die Angestellten zu kleinen Unterschlagungen zu fchaft. Dies Unternehmen befist in Wirklichkeit nur drei verleiten. Dies insbesondere dann, wenn, wie es scheint, die Ver­Fürst Max Egon von Fürstenberg und Prinz Friedrich Karl der Firma selbst verfallen sollte. Berücksichtigt man noch, daß der Es find Fürſt Chriſtian Kraft zu Hohenlohe, tragsstrafe nicht zugunsten einer Wohlfahrtskasse, sondern zugunsten zu Hohenlohe. Als Dokument der Emanzipierung des Hoch- Festlegung der Vertragsstrafe zuungunsten der Angestellten keine adels, feine fapitalistische Betätigung, ist die Geschichte der Handels­gesellschaft und ihres interessantesten Geschäftes, des Warenhauses ähnliche zuungunsten der Firma für Vertragsverlegungen gegenüber W. Wertheim G. m. b. H., äußerst interessant. steht und daß die dem Angestellten ungünstige Vertragsabrede durch Gegründet wurde der Fürstentrust als Madeira Attien die wirtschaftlich weit mächtigere Firma erfolgt ist, so erscheint der Gesellschaft, die im Jahre 1905 unter Führung des Prinzen Eintvand der Nichtigkeit wegen Verstoßes, ja wegen groben Verstoßes Friedrich Karl zu Hohenlohe- Dehringen eine Madeira Sana- gegen die guten Sitten durchaus gerechtfertigt. Es hätte demnach torien Vorbereitungs- G. m. b. H. übernahm. Das in der Klage stattgegeben werden sollen.

Aktionäre.

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Wie steht es mit der Rückerstattung von Klebemarken bei Heiraten?

seine Mutter und seinen Vormund. Deswegen brachte ihn dieser aufs Land in die Lehre. Eines schönes Tages stahl der junge Bursche seinem Lehrherrn eine goldene Uhr und ein Fahrrad und verschwand damit. Nachdem er die Uhr zu Geld gemacht und da­durch Fahrgeld hatte, warf er das Nad einfach in den Chaussee­graben und kam mit der Bahn nach Berlin . Besonders auffällig ist, daß ihm gerade dieser Lehrherr das Zeugnis eines selten intelli­genten und überaus fleißigen Menschen gibt, dem nichts schwer stets der fleißigste Schüler und trug stets die Schulprämien davon. gefallen war. Wie sich später ergab, war K. schon auf der Schule Wegen jenes Diebstahls wurde K. zu einer Woche Gefängnis ver­urteilt, die ihm aber bei guter Führung erlassen werden sollte. Er wurde dann in einer Verlagsbuchhandlung in der Mittelstraße untergebracht, wo er sich ebenfalls als sehr intelligent und fleißig erwies. Am 2. Juni d. J., während seiner zweistündigen Mittags­zeit, verließ. das Geschäft und suchte den Laden des Messer­schmieds Baumann in der Reinickendorfer Straße auf. Er ersuchte den Inhaber Baumann, ihm verschiedene Revolver vorzulegen. Als alibers zeigen. Er ließ sich dann von B. einen Revolver mit B. dies tat, erklärte der Angeklagte, er möchte ihm Waffen größeren Kugelpatronen laden und sich den Mechanismus erklären. Auf den ausdrücklichen Wunsch des Angeklagten unterließ es B. die Waffe wieder zu entladen. Als er den Revolver in Papier ein­packen wollte und sich nach dem Papier bückte, ergriff der Angeklagte die Waffe und setzte sie dem erschreckten B. auf die Brust, wobei er äußerte:" So, jetzt sehen Sie sich Ihren Reveolver noch einmal Wunder wurde die Kugel durch das steifgestärkte Chemisett des B. genau an!" In demselben Moment drückte er los. Wie durch ein in ihrem Lauf derartig gehemmt, daß sie nur eine oberflächliche Fleischwunde hervorrief. Durch die Detonation wurde die Frau Baumann herbeigerufen, auf die der Angeklagte ebenfalls sofort feuerte. Die Kugel ging glücklicherweise fehl. Frau B. lief auf die Straße hinaus um Hilfe zu rufen. Inzwischen hatte sich B. auf den Angeklagten gestürzt, nachdem dieser nochmals auf ihn ge­schossen und ihn in die linke Seite getroffen hatte. Zwischen beiden der Size des Kampfes an der Wange des Angeklagten festbiß. In­tam es zu einem wütenden Handgemenge, bei welchem sich B. in zwischen hatte sich vor dem Laden Publikum angesammelt, das für den Angeklagten Partei nahm und ihn zu befreien suchte. Durch einen hinzukommenden Schuhmann wurde der Angeklagte festge­nommen. Auf eine Frage der Frau Baumann, wie er denn in aller Welt dazu komme, ohne Veranlassung auf ihren Mann zu schießen, antwortete der Angeklagte mit lächelnder Miene: Ich wollte Sie nur ein bißchen berauben, mir sitt sowieso das Messer an der Stehle!"

einen unter so schwerer Anklage stehenden jungen Menschen auf­In der gestrigen Verhandlung zeigte der Angeklagte ein für fällige Ruhe. Auf eine Frage des Vorsitzenden, wie er zu der Tat gekommen sei, erklärte der Angeklagte mit zynischem Lächeln: Ich wollte den Revolver später zu Einbrüchen gebrauchen." Der Staatsanwalt ließ die Anklage wegen versuchten Mordes fallen, da es nicht genügend festzustellen sei, daß der Angeklagte schon in der Absicht, den Zeugen Baumann zu töten, den Laden betreten habe. diesen Antrag hinaus. Wie der Vorsitzende mitteilte habe es das Wegen versuchten Totschlags und versuchten Raubes beantragte der Staatsanwalt 2 Jahre Gefängnis. Das Gericht ging weit über Gericht für erforderlich gehalten, einen Menschen, mit so starken verbrecherischen Neigungen auf möglichst lange Zeit unschädlich zu machen. Das Urteil lautete auf 5 Jahre Gefängnis.

Die Begründung des Urteils muß Verwunderung erregen. Liegt, wie das Gericht ohne Vernehmung eines Sachverständigen annahm, eine starke verbrecherische Neigung" beim Angeklagten bor , so gehörte er in einer Heilanstalt, nicht in das Gefängnis, Aussicht genommene Projekt, mit 3 Millionen Mart Kapital in wenn diese Neigung etwa physische oder psychische Ursachen hatte. portugiesischem Gebiet Sanatorien einzurichten, blieb unausgeführt. Nimmt man aber an, die Neigung sei nicht frankhaft, sondern er­Nachdem Fürst Fürstenberg an den Fürstenkonzern gefunden hatte, fläre sich aus dem Mangel an Erziehung des geistig gut Veran­begegnen wir ihn bald in der in der Berliner Omnibus Aus dem Leserkreise werden aus Anlaß falsch informierender Ar- in denen der Versuch zu machen war, statt zu strafen", eine gute lagten, so war der vorliegende Fall ein Schulbeispiel für die Fälle, Aktiengesellschaft. Hier war der bekannte Bankier Neu- tifel der bürgerlichen und sogenannten unparteiischen Presse wieder Erziehung durch Ueberweisung an eine geeignete Familie oder Er­burger, er hat fürzlich bankrott gemacht, nachdem feine Fürsten holt an uns Anfragen gerichtet, ob in der Tat das Recht junger, ziehungsanstalt nachzuholen. Soweit ersichtlich, ist der junge Mann gefolgschaft und ihre Kapitalien ihn verlassen hatten, um zur berheirateter Gehefrauen in Fortfall kommt, die Rückerstattung auf Abwege geraten, weil ihm Niemand einen Weg zu seiner fitt­Deutschen Bank zu gehen noch der eigentliche Berater und Leiter der Beiträge aus der Invalidenversicherung zu verlangen. Wir lichen Weiterbildung und geistigen Betätigung auch auf anderen der Geschäfte. wiederholen deshalb, wie die Rechtslage ist. Wer nicht bereits vor Gebieten auf dem Arbeitsfeld wies. Das Gefängnis ist zur Besse­Heute hat der Fürstentrust u. a. auch in der Kaliindustrie, dem 1. August 1911 den Antrag auf Rüderstattung der Beiträge rung nicht geeignet, sondern dürfte den jungen Mann vollends in wo feine jüngste Transaktion Friedrichshall- Sarstedt wegen der un- gestellt hat, dem ist durch das am 1. August veröffentlichte Einfüh- die Laufbahn gewerbsmäßigen Verbrechertums drängen. glaublich rigorosen Verschmelzungspolitik berechtigtes Aufsehen er- rungsgesetz zur Reichsversicherungsordnung das Recht auf Rüd­regte, festen Fuß gefaßt. In Palästina gehört zu seinem Macht erstattung von Beiträgen genommen. Wer vor dem 1. August 1911 gebiet die Deutsche Palästinabant. Die Deutsche folchen Antrag( innerhalb eines Jahres nach Heiratsschluß) gestellt Levante Linie, eine Schiffahrtsgesellschaft, die im besonderen hatte, erhält die Beiträge zurück erstattet, wenn die Behörde seinen nach dem Orient Verkehr hat, steht ebenfalls unter der Herrschaft Anspruch noch vor dem 1. Januar 1912 durch einen rechtskräftig ge­des adeligen Konzerns. Auch ist die Handelsvereinigungs- Attien wordenen Bescheid anerkennt. Verbummelt es die Behörde oder Gesellschaft noch in verschiedenen anderen Industrien zu finden. 1911 hin, so ist durch das erwähnte Einführungsgesetz der Anspruch zieht sich die Erledigung des Antrages bis nach dem 31. Dezember

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Ein eigenes Kapitel des Fürstenkonzerns bildet die Gründung der Wullf u. Co. G. m. b. H. einer Kohlentransport und auf Rückerstattung beseitigt. Handelsgesellschaft, die schon bei den Transaktionen der Hohenlohe­Werke A.-G. eine gewisse Rolle spielte. Die Wullf u. Co. Gesellschaft Der Handwerks- und Gewerbekammertag gegen die Versicherung hatte den besonderen Zweck, in das Monopol der Firmen Wollheim und Friedländer auf dem Gebiete des schlesisch- brandenburgischen

4 Stimmen an:

der Privatangestellten.

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In der Verhandlung ergab sich, daß die Dorn nicht nur ihre verheiratete Tochter, die jetzige Mitangetlagte, zu den Orgien, die in ihrer Wohnung in der Alten Jakobstraße stattfanden, heran­gezogen hatte, sondern auch ihre eigene minderjährige Tochter. Staatsanwaltrat Dr. Töpffer beantragte gegen die Angeklagte Dorn 2 Jahre Zuchthaus, gegen die Tochter 6 Wochen Gefängnis. Das Gericht erkannte gegen die Dorn auf 1 Jahr Gefängnis. Die An­geklagte Gerlach wurde zu 6 Wochen Gefängnis verurteilt.

Ein scheußliches Sittenbild wurde gestern in einer Verhandlung aufgerollt, die unter Vorsitz des Landgerichtsdirektors Di. Höpke die 2. Ferienftraftammer des Landgerichts I beschäftigte. Auf der Anklagebant mußte die Möbel­Möbelhändlerin Anna Gerlach, Plaz nehmen. Frau Dorn wurde händlerin Helene Dorn, geb. Kurzmann, und deren Tochter, die beschuldigt, dem unfittlichen Treiben ihrer mitangeklagten Tochter Vorschub geleistet zu haben. Die Tochter wiederum war desselben Vergehens, nämlich der Kuppelei, gegenüber ihrer Mutter be­schuldigt. Außerdem war die Dorn auch noch des Sittlichkeitsver­Der in Düsseldorf gestern veröffentlichte Handwerks- und Gebrechens im Sinne des§ 176, Absatz 8 des Strafgesetzbuches, an Kohlenhandels Breiche zu legen. Es ist ihr auch gelungen. Die werbefammertag nahm nach einem Vortrag des Syndikus der Bres. ihrer außerehelichen 4jährigen Tochter Helene angeflagt. Wulf u. Co. zugleich die Wullf u. Co. Gesellschaft ist zugleich die Vertreterin der oberlauer schlesischen Braunkohlenintereffen der fürstlichen Attienbefizer. Bald lauer Handwerkskammer Dr. Paschke folgende Resolution gegen den auf allen wichtigen Industriegebieten läßt sich heute schon der Ein- Gefeßentwurf über die Versicherung der Privatangestellten gegen fluß von Interessen des Fürstentonzerns mit beobachten. Nicht zu­legt gehört zu ihren Tätigkeitsgebieten die Terrainspekulation. 1. Der Gesezentwurf fällt aus dem Rahmen der allgemeinen Es scheint allerdings so, als ob die mit ganz anständigen Kronen Invalidenversicherung heraus und zerstört damit wieder das eben beladenen Herren hier Afche laffen müssen. Die Hauptursache ist abgeschlossene Wert der Vereinigung der sozialen Gefeße. dabei das Passagetaufbaus! Es find jezt reichlich 2. Durch Annahme dieses Gefeßentwurfes würde der soziale zwei Jahre her, daß das mächtige Gebäude als Sammelhaus Frieden nicht gefördert, sondern gestört werden; denn das Gefeß für Detailgeschäfte eröffnet wurde. Man wußte allerdings schon bringt denjenigen Personen, die dadurch versichert werden, eine vorher, daß das Detailgefchäftswarenhaus nichts weiter war als der Anzahl von Sonderborteilen, welche die durch das allgemeine Gesetz trampfhaft und lange gesuchte Name für eine Grundstüdsspekulation berficherten Personen nicht erhalten haben. und einen großen Bauauftrag. Der offizielle Gründer des Passage- Altersgrenze auf 65 Jahre, die gefeßliche Festlegung des Begriffs 3. Zu diesen Sondervorteilen gehören: Die Herabsetzung der Laufhauses war die Terrain und Baugesellschaft, hier- Berufs- Invalidität, die Errichtung einer Einkommensgrenze von die Tagesordnung einer öffentlichen Versammlung der Straßen= Die Polizeifchikanierungen gegen den Händlerstand" Tautete mit war auch die Verbindung mit dem Fürstentrust gegeben. Das 5000 m. und die Doppelversicherung in den unteren Einkommens händler Berlins , die am Donnerstag in den" Muſikersälen" ſtatt­schon genannte Banthaus Neuburger betrieb die finanziellen Bor - lassen gegenüber den nicht unter das Spezialgesek fallenden Ver- fand. Der Referent, Redakteur Denzer, schilderte, wie die geschäfte, die bekannte Möbelfirma Markiewiß, die jetzt sogar in New York an einem Wolkenkratzer, der 53 Mill. Mart Baukosten ver­Straßenhändler von der Polizei mit Strafmandaten förmlich ver­ursacht, start beteiligt ist, gab damals den Grund und Boden zu kostspielig. Die Mitwirkung der Beitragspflichtigen bei dem Direk gemacht wird. Diese Verfolgungen hätten ihre Ursache in der 4. Die Organisation der Versicherung ist zu kompliziert und folgt, ihnen die Ausübung ihres Berufes oftmals rein unmöglich einem sehr, sehr guten Preise her; es waren rund vier Millionen torium ist erforderlich. Mart. Die Firma Boswau u. Knauer übernahm den Bau­Klassenherrschaft und Klassengesetzgebung, die zu bekämpfen und auftrag. Die Bergisch- Märkische Bant, eine Tochtergesellschaft der aufsichtigte Pensionskassen mindestens dieselben Rechte sichern, wie forderte die Anwesenden auf, sich vor allem ihrer Berufsorgani­5. Für diejenigen Personen, denen staatlich geleitete oder beau beseitigen Aufgabe des gesamten Boltes sei. Der Redner Deutschen Bant, stand dahinter. Die Verpflichtung, die durch es die Reichsversicherung tut, hat der Versicherungszwang wegzu fation, dem Zentralverband der freien Händler und verwandten Terraingeſellſchaft mit war, fallen. 7 Millionen Mart zum Bau nötigen Gelder zu besorgen, be- 6. Die schon bestehenden Pensionseinrichtungen müssen aufrechtlichen Strafmandate solle man nicht ruhig hinnehmen, sondern Berufsgenossen, Siz Essen a. d. Ruhr, anzuschließen. Die polizei­deutete für sie bei der damaligen Lage am Geldmarkt zugleich das erhalten bleiben, falls durch ihren Wegfall ihre Mitglieder geschädigt richerliche Entscheidung beantragen, wobei ihnen der Syndikus Joch, durch das sie von der Deutschen Bank hindurchgezwungen werden. ihrer Organisation zur Seite stehen werde. Die Versammlung schloß mit Annahme einer entsprechenden Resolution.

ficherten.

wurde. Sie ließ sich die Verschmelzung mit der Boswau u. Knauer- 7. Der Kostenaufwand, der entsteht durch a) die Kosten der Aktiengesellschaft gefallen. Der Fürstenkonzern wurde dem Bankier Doppelversicherung, b) die Kosten der besonderen Berwaltung, it Neuburger untreu und schwenkte zur zielbewußten" Führung der übermäßig und daher nicht zu billigen. Deutschen Bant über. Fürst Fürstenberg benutzte die günstige Ge legenheit und lub feinen Riesenterrainbesig

8. Der deutsche Handwerks- und Gewerbekammertag fann da­Teltowkanal auf die ohnedies schon start belastete und äußerst her einem derartigen Gefeßentwurfe nicht zustimmen,

Gerichts- Zeitung.

Verfammlungen.

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Tagungen der deutschen Arbeitgeberverbände im Maler­gewerbe. Zu dem Bericht in Nr. 190 des Vorwärts" schreibt uns Herr Fr. Kelpe:" Ich habe gesagt, mein Wunsch ginge dahin, daß alle Gehilfen organisiert wären, und zwar in der freien Organi­sation, denn nur mit dieser sei es möglich, die Schmußkonkurrenz ernstlich zu bekämpfen. Ja, und wenn Sie auch rufen Hört! hört! Ich habe die Erfahrung gemacht, daß mit dieser Organisation besser gemeinsam zu arbeiten ist als mit der christlichen oder mit einer unorganisierten Masse.

lung ist unter Maifonds zu berichtigen: Berichtigung. Im Kassenbericht der Verbandsgeneralversamm­Die Einnahmen betrugen

verzwickt engagierte Gesellschaft ab. Nachdem das Detailgeschäfts­warenhaus Bleite gemacht hatte, tam zur rechten Zeit der Streit der Brüder Wertheim . Das neue W. Wertheim- Warenhaus entstand. Heute ist davon nicht viel mehr übrig. denn Herr W. Wertheim ist nun schon seit Jahresfrist nicht mehr Inhaber des ganzen Unternehmens, an seiner Der Raubmordverfuch eines Siebzehnjährigen Stelle besigen es in Wirklichkeit drei Fürsten! Die fürstlichen Geld beschäftigte gestern unter Vorsitz des Landgerichtsrat Wilte die geber, halb beabsichtigt, halb gezwungen, mußten immer mehr Geld 6. Ferienstraftamer des Landgerichts I . Aus der Untersuchungs­in das neu erworbene Warenhaus hineinstecken. Burzeit haben sie haft wurde der 17jährige Kurt Knoblauch vorgeführt, um sich unter wohl schon rund 15 Millionen Mark kreditiert. Damit muß natürlich der Anklage des versuchten Mordes in Idealkonkurrenz mit ver ihre Berliner Terrain und Baugesellschaft immer wadliger werden. fuchtem schweren Raube zu verantworten. An der Börse ist trop frampfhafter Bemühungen der Kurs dieses Der jugendliche Angeklagte, der einen sehr intelligenten Ein­Unternehmens des Fürstentonzerns in den letzten Tagen von 79 auf drud machte, ist aus nicht gerade glüdlichen Familienverhältnissen etwa 73 Prozent gefallen! Sogar die sonst nicht immer unbedingt hervorgegangen. Seine Mutter ist dreimal verheiratet gewesen, nicht 72 601,10 M., wie irrtümlich im Berichte angegeben. fritische Frankfurter Beitung" schreibt dazu:... dieses Unter- so daß seine Erziehung bald in den Händen der Mutter, bald in Der Kassierer: Emil Boeste. nehmen ist, seitdem es unter die Herrschaft des Fürstentonzerns ge- benen der Großmutter oder anderen Verwandten lag. Es wurde Lefe und Diskutierklub" Süd- Ost". Heute Mittwoch, abends tommen, eine Sammelstelle unreifer und rifitoreicher für ihn schließlich ein Vormund ernannt, dem einige Beit die Gr8%, Uhr, bei Neidhardt, Görliger Straße 58: Vortrag. Gäste willkommen.

für Maimarken. Ueberschüsse der Feiern

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6 154,75 M. 6 446,35

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12 601,10 M.