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werden mußte, als die Seichen schon auf die Wagen gestellt auf die Landbevölkerung zugelassen, welche des Sonntags in den Vorwürfe zu machen, sondern der Regierung über die schlechte waren. Das war besonders bei dem Wagen der Fall, auf Landstädten ihre Bedürfnisse decken muß. Dagegen war die Ausführung derselben. Nachdem die Kollegen Böhm, Prik­welchem die Zeichen von H. Höcker, W. Potthoff und W. Brocke Gefeßgebung der Meinung, daß diese Rücksichtnahme auf die tow, Hirsch und Leginsky ihrer Meinung Ausdruck ge­standen. Welche Empfindungen und welche Gemüthserregungen Landbevölkerung für die großen Städte nicht in Betracht kommt geben, die so wie bei allen Rednern darin gipfelte, daß die Ver­sich der trauernden Hinterbliebenen bemächtigte, fann nur der und überließ es den Gemeindebehörden, die Sonntagsarbeit durch sammlung ihren eigentlichen Zweck gänzlich verfehlt habe, nahm ermeffen, welcher schon in ähnlicher Lage gewesen ist. Hier ist Ortsstatut unter 5 Stunden zu beschränken. Für Berlin   liegt das man einen Antrag dahin an, daß sich alle drei Vereine, der doch wohl die Frage berechtigt, ob von der Zechenverwaltung im Gefeß vorgesehene Bedürfniß der Landbevölkerung, während Verein selbständiger Gewerbetreibender und der Berliner   Markt. solche minderwerthige Särge bestellt worden sind, oder ob die des Sonntags ihre Einkäufe zu machen, durchaus nicht vor, da verein für Gewerbe und Industrie, zu verbinden haben, um ge­Lieferanten sich dadurch einen rechtswidrigen Vortheil zu ver- die Bewohner der Vororte Berlins   mit ganz verschwinden- meinsam Schritte zu thun gegen die, den hier in Betracht kommen­schaffen suchten. den Ausnahmen sich sämmtliche Lebensbedürfnisse in ihren den Handelstreibenden schädigenden Bestimmuugen. Ortschaften beschaffen tönnen und die Besorgung der weniger

Versammlungen.

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etwa nicht erhältlichen Gegenstände bei den überaus zahlreichen Die im Vergoldergewerbe beschäftigten Arbeiter und Verkehrsverbindungen mit Berlin   in der angestrebten Zeit von Arbeiterinnen hatten am 31. Auguft eine öffentliche Versamm drei Stunden sehr wohl geschehen kann. Die Berliner   Bevölfe- lung, in der zum ersten Punkte der Tagesordnung über die Lohnfrage berathen wurde. Kollege rung ist noch weit eher in der Lage, in dieser Zeit ihre Be- Stellungnahme zur dürfnisse zu decken. Von feiten des konsumirenden Publikums Ram   low referirte und führte aus, die verschiedenartigen An­Eine öffentliche Versammlung von Handlungs ist auch über die bisherige Handhabung des Gesetzes betreffend fprüche, welche die Kundschaft mache, ließen einen gleichmäßigen, gehilfen und Gehilfinnen fagte am 1. d. M. mit der die Sonntagsruhe noch feine Klage an die Deffentlichkeit ge- einheitlichen Preistourant nicht zur Durchführung fommen. Tagesordnung: Welche Forderungen haben wir an die gefeß- drungen. Erwägt man dabei, daß nach den Erhebungen der Daher schlage die Tariffommission vor, einen Minimallohn zu gebenden Körperschaften zu stellen?" Referent Julius Türk. Reichskommission für Arbeiterstatistik" vom September und Of fordern von 21 Mark und das Affordsystem zu beseitigen. In Rorreferent Reichstags- Abgeordneter Ewald Vogtherr  , im Buggen- tober 1892 in den Verkaufsgeschäften Berlins   37 pet. der der Diskussion stimmten die Redner diesem Vorschlage zu. hagen  'schen Saale   und war besonders auch von Handlungs. Handlungsgehilfen eine Arbeitszeit von mehr als 15 Stunden, Möbring führte aus, bei dem derzeitigen Zustande tönne es nicht gehilfinnen rege besucht. Türk beleuchtete in einem eingehenden ohne Mittagspause oder einer solchen von weniger als einer bleiben, es sei im Laufe der lezten Jahre zu viel an bei den Berufs­Vortrage die Mißstände im Handelsgewerbe, wie sie insbesondere halben Stunde haben, so erscheint es mit Rücksicht auf das den Akkordpreisen abgezogen worden; durch die reichsstatistischen Erhebungen trog deren Mangelhaftig- materielle und geistige Wohlbefinden dieser, während der Woche genoffen unter 18 bis zu 16 Jahren solle 16,50 Mart Minimallohn gefordert werden, ebenso viel für feit vor aller Augen flar gelegt worden sind und kam zu dem schon durch eine so übermäßig lange, allen Gefeßen der Hygiene als Schluffe, daß in erster Linie eine Verkürzung der Arbeitszeit, zuwiderlaufende Arbeitszeit, angestrengten Arbeiterklasse schon die Arbeiterinnen. Die Versammlung beschloß einstimmig, in vorerst auf täglich 10 Stunden, von der Gesezgebung gefordert aus Gründen der Humanität dringend geboten, derselben einen Lohnkampf einzutreten, und billigte den vorgeschlagenen Den zweiten Minimallohnsat werden müsse, schon um dem schlimmsten der Uebel, der Stellungs- wenigstens den freien Sonntag, soweit als irgend möglich, zu Minimallohnsatz von 21 M. losigkeit, die durch eine Stellenvermittelung" nicht behoben sichern. Ju den Engross, Fabriks und Bankgeschäften fann von setzte die Versammlung nicht auf 16,50 M., wie vorgeschlagen, werden könne, zu begegnen. Die verkürzte Arbeitszeit, welche einem Bedürfniß des Publikums, am Sonntag seine Einkäufe zu sondern auf 12 M. fest. Die Kommission schlug des Weiteren sehr wohl durchführbar sei, habe sowohl für Gehilfen wie für besorgen, effektiv feine Rede sein. Die im vorigen Jahre in die Forderung einer neunstündigen Arbeitszeit vor, die die Gehilfinnen Platz zu greifen. Für Lehrlinge sei eine achtstündige Kraft getretenen Bestimmungen über die Sonntagsruhe haben Barockvergolder, die Rahmenvergolder bereis haben. Auch dieser tägliche Arbeitszeit zu fordern. Als besonders wünschenswerth zur Folge gehabt, daß der Verkauf sowie die sonstigen Arbeiten Forderung stimmte die Versammlung einstimmig zu und wählte bezeichnete der Vortragende ferner die Aufnahme der Bestimmung in vorbenannten Geschäften mit verschwindenden Ausnahmen zur weiteren Wahrnehmung dieser Angelegenheit eine fieben­in das Handelsgesetzbuch, daß den Handlungsgehilfen und Gewährend der Woche erledigt werden, was auch schon einen Theil gliedrige Kommission, bestehend aus einem Vergolder, einem Farbig­hilfinnen innerhalb der Kündigungsfrist, deren Dauer von vier der Inhaber dieser Geschäfte veranlaßt hat, ihre Geschäftsräume macher, einem Versilberer, einem Packer, einem Grundirer, einer Wochen ausreichend sei, eine Zeit frei gegeben werde, während welcher während des Sonntags vollständig zu schließen. Die Arbeitszeit Bergolderin, einer Belegerin. Zum zweiten Punkt der Tages­fich die Angestellten nach einer neuen Stellung umzusehen vermöchten. der Angestellten in den oben bezeichneten Geschäften ist fast durch- ordnung verlas Kollege Richert die Abrechnung des früheren Da die Handlungsgehilfen und Gehilfinnen ebenfalls nur Ar- gängig eine ebenso lange als diejenige der Angestellten in den Delegirten der Streif- Kontrollkommission. Danach hat Gernd beiter bezw. Arbeiterinnen seien, so hätten dieselben auch wie Detailgeschäften, ja übrsteigt während der sogenannten Saison von den auf Gewerkschaftskommissions- Marken gesammelten diese auf ein Gewerbegericht Anspruch. Auf die Alters-- d. h. 6-8 Wlonate im Jahr- letztere noch bedeutend. Geldern 15,50 M. zu wenig abgeliefert. Richert andererseits hat versicherung würden sie gern verzichten und dafür lieber das So beträgt die Arbeitszeit beispielsweise in den Konfektions- noch 9 M., die er selbst einkassirt hat. Die Versammlung legte Gewerbegericht eintauschen. Die einzige Partei, welche sich der und Modewaaren- Geschäften während mehrerer Monate 14-15 Richert die Verpflichtung auf, morgen in der Sigung der Ge­Handelsangestellten annehme, sei die sozialdemokratische Partei, Stunden täglich und noch mehr, trotzdem in diesen Geschäften wertschaftskommission abzurechnen, und beauftragte die Agitations­und dieser hätten sie sich anzuschließen.( Lebhafter Beifall.) eine große Anzahl von Lehrlingen beschäftigt wird. Dazu kommt fommission, den fehlenden Betrag vorzuschießen. Sodann theilte Hand in Hand mit den industriellen Arbeitern hätten die Handels- noch, daß dieselbe eine weit intensivere als in den Detail- der Vorsitzende mit, daß der Kollege Keiler an der Proletarier­angefiellten zu kämpfen, sich zu organisiren.( Anhaltender, leb- geschäften ist und die Kräfte der Angestellten in wenigen Jahren frankheit gestorben ist und am Sonntag, den 3. September, be­Die Vertrauensleute wurden noch einmal auf­hafter Beifall.) Vogtherr fritisirte gleichfalls die reichs- aufreibt. Mit Rücksicht darauf sprechen wir die Erwartung aus, graben wird. statistischen Erhebungen für das Handelsgewerbe und deren Er- daß die Gemeindebehörden der Stadt Berlin   obengenanntes gefordert, abzurechnen, widrigenfalls ihre Namen veröffentlicht gebnisse, und wies auch seinerseits überzeugend nach, daß die Ortsstatut erlassen werden. Handelsangestellten nur in ihrer Organisation und Unterstützung der sozialdemokratischen Partei ihr Heil zu suchen hätten und auch finden tönnten. Auch dem Korreferenten wurde lebhaftester Beifall gezollt. Die folgende Diskussion gestaltete sich recht leb haft, indem von ortsvereinlicher Seite wiederum versucht wurde, als moderne Rattenfänger von Hameln   durch Blasen der Harmonie­flöte die Handelsangestellten zur Gefolgschaft zu verlocken, ein Unternehmen, das allerdings gänzlich mißlang. Das Resultat der diesbezüglichen Verhandlungen war die einstimmige Genehmigung folgender Resolution:

Mit einem dreifachen Hoch auf die internationale Sozial­demokratie schloß die Versammlung.

werden.

Der Verband der Möbelpolirer für Berlin   und Umgegend hielt am 21. August seine Monatsversammlung ab, in der Dr. Braun das Ergebniß der seiner Zeit aus­Die Händler und Markthelfer hatten am 31. August eine gegebenen Fragebogen mittheilte. Es wurde beschlossen, das öffentliche Versammlung, in der Dr. Friedländer einen Resultat dieser Statistik in einem Flugblatte weiteren Kreisen Vortrag hielt über die Cholera, deren Ursachen, Uebertragbar bekannt zu machen. Der Möbelpolier Julius Brünn wurde wegen feit und Einfluß auf das Händler- und Hausirgewerbe eingehend seines unkollegialischen Benehmens in der Werkstatt von Hörning beleuchtend. Kollege Löwenstein war der Meinung, daß das und Lüders, Krautstraße, auf ein Jahr von der Benutzung des Verbot der Märkte gerade das Gegentheil von dem bewirke, was Arbeitsnachweises ausgeschlossen. Entrüstung erregte des es solle. Viele Kleinhändler haben noch an den Schulden der weiteren die zur Kenntniß der Versammlung gebrachten Die heutige Versammlung nimmt mit Entrüftung von den vorjährigen Marktverbote zu tragen, indem sie erheblich in ihrem unsauberen Machinationen des bereits in der vorigen Ver­im Handelsgewerbe herrschenden, durch die Reichskommission für Broterwerb geschädigt wurden. Kollege Horwit ist derselben sammlung gekennzeichneten Möbelpolirs Rossi, bei Wolter, Arbeiterstatinik festgestellten Thatsachen Kenntniß. Sie erklärt, Ansicht. Man habe sich auf den Boden der modernen Arbeiter Friedenstr. 47. Zn der Angelegenheit Wendt theilte der Vor­daß es ein Gebot der Gerechtigkeit, ja der Nothwendigkeit ist, bewegung zu stellen, die Arbeiter in ihrem Kampf um bessere sitzende mit, daß die erste Zeugenvernehmung bereits statt­sofort eine Verkürzung der Arbeitszeit eintreten zu lassen. Sie Löhne zu unterstüßen, diese seien die anständigsten Kunden der gefunden hätte und wurden zwei Kollegen gewählt, um die be­fordert den Bundesrath dringend auf, die Arbeitszeit für Ge- Haufir- und Markthändler. Entgegen den Marktverboten stehe gangenen Veruntreuungen genau zu ermitteln, damit dieselben dem bilfen und Gehilfinnen auf 10 Stunden, der Lehrlinge auf 8 Stunden die Erlaubniß zu Sedanfesten, hier sei ganz derfelbe Verkehr, ganz Kriminalkommissarius möglichst gesichtet vorgelegt werden können. täglich festzusehen." dieselbe Menschenzuströmung wie auf Jahrmärkten. So gut wie Die vom Vorstand vorgeschlagene Herrenpartie nach Köpenick   foll Ebenso genehmigte die Versammlung gegen eine Stimme die diese nicht verboten, fönne man fordern, daß auch jene frei am Sonntag, den 10. September stattfinden. Zum Schluß tam Absendung folgender Petition betreffend Einführung eines Orts- gegeben würden. Kollege Färber ist der Meinung, daß durch ein Brief des Tischlermeisters Lade, Dieffenbachstr. 36, zur Ver­statuts für die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe. weitere Marttverbote, wie sie aus Anlaß der paar Cholerafälle in lesung. Derselbe beschwert sich über die ihm vom Arbeits­Die am 1. September d. J. im Buggenhagen'schen Saale Tempelhof   vorgekommen, die ganze Existenz der Händler ver- nachweis zugesandten Gehilfen, sowie über die von der lezten hierfelbft tagende, von ca. 7000 Handlungsgehilfen und Ge- nichtet werde. Feinde stehen ihnen in allen Parteien gegenüber, Versammlung aufgestellte Behauptung, in seiner Werkstatt hilfinnen besuchte Versammlung richtet an den Magistrat der am schwersten schädigen die Bestimmungen der Sonntagsruhe, herrschen Mißstände. Zur Untersuchung dieser Beschwerde soll Stadt Berlin   die Bitte, gemäߧ 105b der Gewerbe Ordnung, welche auf Veranlassen der sozialistischen   Partei eingeführt wor- eine Kommission Rücksprache in besagter Angelegenheit nehmen. bie Sonntagsruhe im Handelsgewerbe durch Ortsstatut wie folgt den sei. Die Sonntagsruhe ist ein so wunder Punkt, daß man zu regeln: sich schon deswegen nicht der modernen Arbeiterbewegung an- In Schöneberg   tagte am Dienstag, den 29. August, eine In Engros  , Fabrit- und Bankgeschäften dürfen Handlungs, schließen fönne. Redner ergeht sich des weiteren in eigenartigen große Volksversammlung, die zum Andenken Lassalle's ver­gehilfen, Gehilfinnen, Lehrlinge und Hausdiener am Sonntag Darlegungen der Haufir- und Handelsgewerbetreibenden im anstaltet war. Der Saal in der Schloßbrauerei war bis auf überhaupt nicht beschäftigt werden. sozialistischen Zukunftsstaat, kritisirt die Vorgänge in Zürich   be- den letzten Plaz gefüllt. Genosse Da stig hielt einen anregen­In Verkaufsstellen aller Art dürfen Handlungsgehilfen, Ge- treffs Hinausweisung der Anarchisten und fügt verschiedene ab- den und mit Beifall aufgenommenen Vortrag über Lassalle's Hilfinnen und Lehrlinge am Sonntag nur drei Stunden beschäftigt fällige Bemerkungen über den Vortrag des Dr. Friedländer hinzu, Leben und Wirken. An der Diskussion betheiligten sich die Ge­werden und muß diese Beschäftigung um 10 Uhr Vormittags so daß dieser unter Bedauern, einen Vortrag gehalten zu haben, nossen Hackelbusch, Idler und Matezewski, die sich beendet sein." die Versammlung verläßt. Hierauf tadelt Kollege Löwen im Sinne des Referenten aussprachen. Im Berschiedenen gab stein scharf das Berhalten: ber's und weist ganz entschieden der Vorsitzende bekannt, daß die Vereinsversammlungen alle Durch§ 105b der Gewerbe Ordnung ist den Gemeinde- die beschuldigenden Aeußerungen desselben zurück. Rollege 14 Tage stattfinden, und zwar am Montag nach dem 1. und 15. behörden die Befugniß ertheilt worden, die auf 5 Stunden feft- Mörsch hebt hervor, daß bei der vorjährigen Cholera- Epidemie Er schloß mit einem Hoch auf die internationale Sozialdemo­gefegte Sonntagsarbeit im Handelsgewerbe durch Ortsstatut dem Großhandel nichts verboten, während alle Verbote sich tratie die Versammlung. weiter zu beschränken oder gänzlich zu verbieten. Die Gefeß- nur auf die Kleinhandeltreibenden erstreckten. Betreffend gebung hat eine fünfftündige Sonntagsarbeit nur mit Rücksicht die Bestimmungen der Sonntagsruhe seien nicht der Parteil

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