Aus zwei Gründen sei das Verlangen der Kaffe auf schluß müsse er als eine Art Strafe betrachten, mit der er mangels| 2 Uhr am Sonntag für die Zukunft verhindert werden wird. Die Genehmigung der Bestimmung in ihrem Statutennachtrag gerecht- eines Verschuldens zu Unrecht bedacht sei. 1zugefagte Hilfe und Unterstützung der Arbeitgeber hat vollkommen fertigt. Erstens bestehe die Versicherungspflicht der Hausgewerbe- Der Bezirksausschuß wies die Klage als unzulässig ab und bersagt. Die Abschaffung der Touren in der genannten Zeit stößt treibenden, und zwar nicht nur die Pflicht als solche, sondern auch das Oberverwaltungsgericht in Berlin bestätigte das Urteil mit auf den hartnäckigsten Widerstand bei den bürgerlichen Gastwirtes die der Versicherung bei der Gemeinsamen Ortskrankenkasse, ganz folgender Begründung: Wenn die Städteordnung den Magistrat vereinen, die behaupten, daß das den Ruin des Gastwirtsgewerbes unabhängig von dem Krankenkassenstatut lediglich auf Grund des und die Stadtverordneten ermächtige, durch übereinstimmenden bedeuten würde. In Wirklichkeit liegt es nur an der Bequem Ortsstatuts. Denn dieses sei die gesetzliche Grundlage der Versiche Beschluß Mitglieder von Deputationen und Kommissionen von lichkeit oder Zahlungsunfähigkeit eines Teiles der Gastwirte. rungspflicht der Hausgewerbetreibenden in jeder Beziehung, auch ihrem Amt vorzeitig zu entbinden, dann liege darin keine Eine große Anzahl von Bädermeistern scheint sich strafbar ge in bezug auf die Zuweisung zur Kaffe. Dem Ortsstatut entspreche Disziplinarmaßregel. In keiner Weise werde durch solchen Beaber die neue Bestimmung des Kassenstatuts. Zweitens habe aber schluß die Ehre des Betreffenden angefochten. Durch jene Be- macht zu haben durch Uebertretung der Gewerbeordnungsbestim die Ortskasse auch darin recht, daß die Hausgewerbetreibenden verstimmung habe den städtischen Behörden eine diskretionäre Be- mung, wonach die Verkäuferinnen, wenn nur eine vorhanden ist, eine ununterbrochene Ruhepause von 10 Stunden, wenn, zwei borſichert werden müßten bei der Krankenkasse, unter die sie selbst kraft fugnis eingeräumt werden sollen. Einen Rechtsweg gegen ihre handen sind, eine solche von 11 Stunden haben müssen. In einer des von ihnen betriebenen Gewerbes fielen. Das sei aber hier die Anwendung gebe es nicht. am Dienstag abgehaltenen Versammlung der Freien Gemeinsame Ortskrankenkasse. Das entspreche auch der Ansicht im Kommentar von Hahn. Die entgegengesette Auffassung des Kom- Ein Abwehrmittel gegen die hamburgische Konsumvereinssteuer. Vereinigung der Bäckermeister von Berlin und mentators Hoffmann, der Hausgewerbetreibende gehöre zur Kaffe Wie bekannt, ist im Juni d. J., dem Drängen der Krämer- umgegend wurde diese Sache besprochen, und der Bäckermeister feines Arbeitgebers", fönne schon deshalb nicht die Auffassung des feelen Rechnung tragend, von der Hamburger Bürgerschaft eine Fischer teilte mit, daß es sich bereits um 800 bis 900 solcher Ueberfretungen handle. Es sei notwendig, die Bäckermeister auf diese Gesetzes sein, weil der selbständige Hausgewerbetreibende gar nicht Ausnahmebesteuerung der Konsumvereine beschlossen worden. Das Bestimmung aufmerksam zu machen, die natürlich, da sie eben einen Arbeitgeber im Sinne des Krankenversicherungsgesehes habe. Gesez zur" Rettung des Mittelstandes" stipuliert einen figierten Gejet sei, streng innegehalten werden müsse. Uebrigens wurde, Er arbeite heute für diesen, morgen für jenen, ja er arbeite vielfach gleichzeitig für mehrere Pesteller. Die Hoffmannsche Aus- wird die Steuer erhoben. Für das zweite Halbjahr 1911 soll Sam- Schutz, der hierdurch den Verkäuferinnen gewährt wird, durchaus legung würde praktisch zu absolut undurchführbaren Konsequenzen burgs größter Konsumverein, die" Produktion", eine Sonderſteuer anzuerkennen, und ihre zulässige Arbeitszeit immer noch reichlich führen. von 30 243 M. zahlen. Gegen dieses einer Konfiskation der Mitlang sei. In der Versammlung wurde ferner vom Bäckermeister Der dritte Senat des preußischen Oberverwaltungsgerichts gliederersparnisse gleichzuerachtende Unrecht hat die Produktion", Thoma über den Stuttgarter Verbandstag der Bäckermeister be folgte dem Antrage des Anwalts, hob die Vorentscheidung auf und wie wir bereits mitteilten, ein wirksames Abwehrmittel gefunden. richtet, wobei namentlich auch die Frage des Backverbotes zur erkannte dahin, daß die strittige Bestimmung im Kassenstatut zu Es ist die Handelsgesellschaft" Produktion“ mit beschränkter Haf- Sprache kam. Aus dem, was der Redner sagte sowie aus der genehmigen sei. Der Senat habe sich, so wurde ausgeführt, im all- tung ins Leben gerufen worden. Diese Handelsgesellschaft über- darauffolgenden Diskussion ging hervor, daß unter den Mitgemeinen der( auch vom Anwalt vertretenen) Ansicht von Hahn an- nimmt," so lautete der Antrag der Geschäftsleitung, der in der gliedern der Freien Vereinigung wohl im allgemeinen keine Symgeschlossen. Danach aber könnte die Kaffe im Statut aussprechen, Generalversammlung der Produktion" zur Verhandlung kam, pathie für jene seinerzeit beim Streit der Bäckergesellen von den daß die sämtlichen Hausgewerbetreibenden bei ihr zu versichern am 1. Oktober d. J. die Handels- und Produktivbetriebe der Ge- Innungen propagierte Maßnahme vorhanden ist. Ein Diskussions-. feien, zumal der Gemeindebeschluß, der notwendig sei zur Zu- nossenschaft Produktion", also die Verkaufsstellen, Bäckerei, redner sprach sich allerdings für das Backverbot aus. Außerdem Schlachterei und das Hauptlager." weisung, sie der Kasse sämtlich zugewiesen habe. Der alte Konsum-, Bau- wurde über das von den Bäckergesellen zwecks Durchführung ihrer und Sparverein Produktion" bleibt nach wie vor bestehen. Gr Forderungen vielfach angewandte Mittel des Boykotts gesprochen, unterhält noch die Spar- und Bauabteilung, die Nebenbetriebe, und es schien, daß ein Teil der Anwesenden, mit diesem KampfInfolge der eigenartigen Verhältnisse im Transportgewerbe hat wie Tischlerei, Klempnerei, Schlosserei usw. Die neue Handels- mittel sehr wenig einverstanden war. Entrüstet war man dares hier lange an einer alle Kräfte zusammenfassenden Organisation gesellschaft hat den Vorteil, daß sie an jedermann verkaufen darf. über, daß der Bäckergesellenbertreter Schneider in einer Vergefehlt. In den letzten Jahren ist hierin jedoch ein erfreulicher Bertraglich ist zwischen der Handelsgesellschaft und der Genossen- sammlung des Wahlvereins in Oberschöneweide behauptet hatte, Wandel zum Besseren eingetreten und die organisierten Transport- schaft festgesetzt, daß den Mitgliedern der Genossenschaft Pro- die Bäckermeister könnten auch nach der Bewilligung der Forde arbeiter stellen eine der leistungsfähigsten Gewerkschaftsgruppen dar. buktion" ein bestimmter Rabatt zusteht, den die Nichtmitglieder rungen noch ganz gut 5 Stück Backware liefern; eine solche Aeuße Für das Vorjahr hat nun der Deutsche Transportarbeiter- nicht erhalten. rung liege nicht einmal im Interesse der Gesellen, denn diesen Berband eine statistische Aufnahme über die Löhne in Da man aus naheliegenden Gründen in der Handelsmetropole werde damit ebenso wohl wie den Meistern in vielen Fällen mehr biesem Gewerbe vorgenommen, deren Resultat jezt vorliegt. Die Hamburg die Handelsgesellschaften bislang ungeschoren ließ, wie Arbeit aufgebürdet. Im übrigen wandte man sich stark gegen das Aufnahme erstredte sich über ganz Deutschland . Es liefen bon auch keine Gewerbesteuer besteht, so darf man gespannt sein, was Sefesynditat, das ja auch den Stuttgarter Verbandstag beschäftigt; 80 849 Mitgliedern Angaben ein. In einzelnen Orten war die Be- Hamburgs Steuerkünstler zu dieser Abwehr sagen werden. hatte und das von den Innungsgrößen außerordentlich begünstigt teiligung eine sehr gute. So beteiligten sich an der Statistik in wird. Die Berliner Bäckermeister müßten trotz ihres weit größer Für den Arbeiter ist gesorgt bis ins hohe Alter! Nürnberg 98 Proz., in Breslau 93, in Magdeburg 89, in Kiel 82,5, ren Verbrauchs die Hefe teurer bezahlen, als sie vom Syndikat in Berlin leider nur 56,8 Proz. der Mitglieder. Am wenigsten trifft das Wort Wilhelm II. auf die Land- in einer Reihe von Kleinstädten geliefert werde, und zudem erarbeiter zu. Dafür einen neuen Belag. Von den 80 849 Mitgliedern arbeiteten 80,3 Proz. in och en- der nun 76jährige Landarbeiter Koch auf dem Rittergut Klopzom brennerei geliefert, so daß sie immer wieder mit einer anderen Seit 45 Jahren hatte hielten sie ihre Hefe bald von dieser bald von jener Syndikatsgleichmäßig gute Backware zu liefern.
Reingewinn von 8 Pro3. vom Umsak, und von diesem„ Gewinn" namentlich in der Diskussion, hervorgehoben, daß der gefeßliche
Lohnverhältnisse im Transportgewerbe..
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Der Antrag fand einstimmige Annahme.
Medienburg gearbeitet. Jetzt
Lohn und 3,3 Proz. waren im Akkordverhältnis tätig worden. Gefeßlich, nicht nur moralisch, war der Rittergutspächter efe zu rechnen hätten, wodurch es sehr erschwert werde, eine
Einkommen aus Nebenverdienst hatten 7 Proz. oder 5409 Mit- Strümpfler zum Unterhalt des Alten verpflichtet. Weil er aber glieder. Diese Biffer verteilt sich in erster Linie auf die Kutscher als Agrarier sich über Gesetz und Nächstenliebe glaubte hinweg und Fuhrleute. Bei den männlichen Mitgliedern betrug der wöchentliche Arbeits- fchaftliche Polizeiamt in Röbel wurde nun von dem armen Alten, fezen zu dürfen, unterließ der Gemütsmensch dies. Das ritter verdienst mehr als 21 m. bei 70,2 Proz. und weniger als 21 W. ber völlig hilflos ist und sich nur auf Krücken fortbewegen kann, bei 25,7 Proz. Doch muß hierbei in Betracht gezogen werden, daß angerufen, und dieses wies den Rittergutspächter an, für den hier die jugendlichen Arbeiter mit inbegriffen find. Von den be= Arbeiter zu sorgen. teiligten 3079 weiblichen Arbeitern hatten 62,5 Proz. ein wöchentliches Einkommen bis zu 12 M., nur 31,7 Proz. verdienten die Woche über diese Summe hinaus. Den höchsten Durch fchnittslohn erzielten mit ganzen 14,65 W. Wochenverdienst die Arbeiterinnen in den Kohlengeschäften. Dann folgen die Lagerarbeiterinnen mit 18,99 und diesen die Packerinnen mit 13,87?. pro Woche.
angenommen.
Die Durchschnittslöhne der männlichen Arbeiter stellen sich in den einzelnen Branchen folgendermaßen: Automobilführer im Personenverkehr 31,19 m., solche im Warentransport 30,74 M.; Vierfahrer 28,19 M.; Möbeltransporteure( BiehTeute) 27,53 M.; Sohlenarbeiter 26,33 M.; Hafenarbeiter 26,14 M.; Straßenbahner 25,71 W.; Seeleute 25,38 M.; Seutscher und Fuhr Ieute 25,13 M.; Speditionsarbeiter 24,84 M.; Binnenschiffer 24,20 Mark; Hausdiener und Backer 23,99 M.; Fensterpußer 23,95 M.; Droschkenführer 21,31 M. und Flößer 18,16 M. pro Woche. Da die Berechnung fich auf ganz Deutschland erstreckt, ist es klar, daß die durchschnittlichen Wochenlöhne in einigen Großstädten etwas höher find, in anderen Orten um so niedriger. Die Löhne aller Branchen ineinander gerechnet, beträgt der wöchentliche Durchschnittslohn eines wenigstens vor dem Hungertode. deutschen Transportarbeiters 24,82 W.
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Aus aller Welt.
Die Schlammfluten des Vefuvs. Noch haben die Verwüstungen, die durch die Lavamassen
Darauf entfernte der Pächter den Alten aus Klopzom und des Aetna hervorgerufen wurden, ihren Abschluß nicht erstedte ihn in eine unbewohnte, 1½ Kilometer vom Gut entfernte reicht und schon wieder kommen aus dem sonnigen Süden Mühle. Dorthin wurden dem Hilfiofen von Zeit zu Zeit einige Nachrichten über eine neue Katastrophe. In der Nähe von Kartoffeln geliefert. Außerdem wurde ihm anheimgegeben, sich Neapel wütete am Donnerstag ein furchtbares Untäglich auf dem Gut einen Liter Magermilch zu holen. wetter; durch die niedergegangenen Regenmassen tamen Der gebrechliche Alte konnte natürlich weder Magermilch die Aschenreste des Vesuvs in Bewegung und gingen als holen, noch sich die Kartoffeln zubereiten. Andere Nahrungsmittel, erhielt er aber nicht, so daß er im größten Glend verkommen wäre, didflüssige Schlammflut zu Tal. Besonders hätten sich seiner nicht mitleidige Menschen in der Nachbarschaft Bortici, Resina, Torre del Greco , Dttajano betroffen wurden von dem Unglück die Gemeinden herrn zum Unterhalt des Alten verpflichtete, dem Arbeiter vom etwa zwanzig Personen der Katastrophe zum Opfer Da die schriftliche Anweisung des Polizeiamts, die den Guts. und San Giuseppe. So weit bisher bekannt ist, sind Besiker des Ritterguts, einem Freiherrn v. Hammerstein, abge- gefallen. Viele Familien find in ihren Häusern durch die nommen und seitdem spurlos verschwunden war, richtete der Alte Wasser- und Schlammassen von der Außenwelt ab. in seiner Verzweiflung eine Beschwerde an das Ministerium. Dieses hat nun das Polizeiamt in Röbel angewiesen, feines geschlossen. Zahlreiche Felder sind überschwemmt; die Amtes zu walten. Der Gutsherr wurde behördlich verpflichtet, Eisenbahndämme sind teilweise zerstört, so daß der Verkehr pro Monat 15 M. für die Verpflegung des Alten auszugeben. unterbrochen werden mußte. Von Neapel aus ist eine Dies sind zwar pro Tag nur 50 Pf., sie schüßen aber den alten Rettungsabteilung nach der Unglücksstelle abgegangen. Nun sage noch einer, daß die Kompottschüssel dieses Arbeiters Am schlechtesten sind die Flöger gestellt. In sieben Orten be- nicht gefüllt sei bis zum Rand. Ein folgenschwerer Zugzusammenstoß hatte sich am Freitagmittag trug hier der durchschnittliche Wochenverdienst 15-16 M., in vier Orten 14-15, in einem Drte 13,50 M. und in Bantoch gar nur auf dem Bahnhofe Eßlingen zugetragen. Wie uns ein Tele9,27 M. pro Woche. Daß diese Leute trotzdem noch existieren, gramm meldet, fuhr infolge falscher Weichenstellung ein nach berdanken sie ihrer gänzlich primitiven Lebensweise, die sie fern von den Kulturerrungenschaften zubringen und die sie von einem Baga- Die Arbeiter der Firma Karl Flohr haben schot öfter in Ver. Möhringen fahrender Güterzug in voller Fahrt auf einen still stehenden Güterzug. Die Lokomotive des auffahrenden bundendasein oft nicht viel unterscheidet; während aber gerade die sammlungen Beschwerde erhoben über Mißstände, die im Betriebe Holzhändler, Forstbefizer usw., die hier als Arbeitgeber" in Frage herrschen. Alle derartige Beschwerden müssen wohl feinen Erfolg Buges wurde teilweise zerstört, die Wagen des stehenden Zuges tommen, in jedem Jabre folossale Summen einheimsent. Auch dieser gehabt haben, denn am Dienstag hielten die Flohrschen Arbeiter gingen vollständig in Trümmer. Die Wagenüberreste gerieten so schlecht gestellten Arbeiterkategorie fann nur die vereinte Kraft vieder eine Versammlung ab, in der Mißstände im Betriebe be- in Brand. Der Lokomotivführer Isar aus Neuhausen und der innerhalb der Organisation wirtliche Hilfe bringen. sprochen wurden. In erster Linie waren es die Löhne, die wegen Heizer Gortus aus Cannstatt wurden vollständig bere ihrer Niedrigkeit Anlaß zu Klagen gaben. Es wurde angeführt, brannt aus den brennenden Trümmern hervorgezogen. Bei den daß die Löhne in der Dreherei sowie in der Montageabteilung Hilfeleistungen erlitt der Bahnhofsvorsteher Lenz schwere Brands Das Chemnizer Schiedsgericht hatte sich mit der Rentesache wesentlich geringer sind wie in anderen Betrieben der gleichen Art. wunden an beiden Armen. des Lackierers Rehm zu beschäftigen. Dieser Arbeiter war eine Wenn im Akkord etwas höhere Löhne erzielt werden, so könne Tange Reihe von Jahren in einer Chemnizer Laternenfabrik be- das nur bei äußerster Anspannung der Kräfte geschehen. Als be schäftigt. Im Jahre 1908 wurde er so schwer nerventrant, daß sonders drückend werde die Antreiberei empfunden. Die Arbeiter Das firchengläubige Volt von Neapel ist in größter Aufer erwerbsunfähig und invalid im Sinne des Invalidenversiche- würden dadurch zu einer Hast veranlaßt, die nicht nur ein forg rungsgesetzes wurde. Er erhielt die Invalidenrente. Diese war fältiges Arbeiten ausschließen, sondern auch Gefahren für den regung, weil das am 19. d. Mts. fällige Wunder des Flüssig. ihm jetzt entzogen worden. Die Versicherungsanstalt war durch die Arbeiter zur Folge haben. Ein junger Monteur, der kurz vor werdens des Bintes des Stadtheiligen Januarius Beitragskontrolle unterrichtet worden, daß St. wieder arbeitet und der Berjammlung begraben worden ist, wurde als ein Opfer nur mit größter Verzögerung erfolgt ist. Außerdem ist nicht die denselben Lohn erhält, wie andere gleichartige Arbeiter. Aus dieses Systems bezeichnet. Er ist beim Bau eines Fahrstuhls der gesamte Menge des Blutes flüssig geworden, worin man einen dieser Tatsache schloß sie, daß eine wesentliche Besserung im Ge - Firma Israel tödlich verunglückt. Es wurde bemerkt, daß der Borboten großen Unheils sieht. Es war von vornherein fundheitszustande R. eingetreten und er wieder erwerbsfähig ge- Berunglückte schon früher einem Unfall nur dadurch entgehen anzunehmen, daß im Jubiläumsjahre der italienischen Einigung der fundheitszustande R.s eingetreten und er wieder erwerbsfähig gefonnte, daß er sich durch ein Fenster rettete, nachdem er die Schei heilige Januarius fich renitent benehmen würde. Als der Heilige worden sei. Dieser Schlußfolgerung folgte die Entziehung der Rente. Dagegen hatte sich nt. mit der Berufung an das Schiebs- ben desselben zerschlagen hatte. Schließlich habe aber der Arbeiter zur Beit Napoleons I. ähnliche Muden zeigte, gab diefer der Priestergericht gewendet. Er führte begründend aus, daß die Annahme die Scheibe, die er zu ſeiner Lebensvettung zertrümmert hatte,
Mißlungene Rentenquetscherei.
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Verfammlungen.
Aus dem 20. Jahrhundert.
Kleine Notizen.
wesentlicher Besserung seines Gesundheitszustandes eine irrige sei; noch bezahlen müssen. Große Empörung habe es hervorgerufen, schaft eine Frist, nach deren Berlauf er das Kirchenkapitel hätte ver aus Wohlwollen bekomme er von seinem bisherigen Arbeitgeber daß ein Arbeiter, der zu einer kurzen militärischen Uebung ein- haften laffen. Da ging es denn mit dem Flüffigwerden ganz glatt. den Lohn gleichartiger Arbeiter, den er nicht verdiene und seines gezogen war, bei seiner Rüdfehr entlassen wurde, obgleich sein er sollte aber heute dem heiligen Januarius einen ähnlichen Zustandes wegen auch nicht verdienen fönne. Das Echiedsgericht Plaß erst zwei Tage zuvor befekt worden war. Der von den Schrecken einjagen? Das Bolt ist also ganz voll Sorge und wird prüfte und fand diese Angaben durch beim Fabrikanten selbst vor- Arbeitern ausgesprochene Wunsch nach Wiedereinstellung des Be- jedenfalls in jedem kommenden Cholerafall den Ausdruck des Zornes genommene Erörterungen bestätigt. Auch der schiedsgerichtliche treffenden fand kein Gehör. Herr Flohr ließ sich gar nicht feines Heiligen sehen. Als eine große Härte wird das Strafverfahren empVertrauensarzt Dr. Hering gab sein Gutachten dahin ab, daß der sprechen. Zustand R.3 sich in feiner Weise gebessert, sondern noch derselbe funden. Als ein Beispiel dieser Art wurde angeführt, daß achtfei, der 1908 zur Gewährung der Rente geführt habe. Der Ver- zehn Dreher, weil sie, wie es ihr gutes Recht ist, feine UeberEisenbahners Ende. Beim Zusammenkoppeln gweier Wagen treter der Versicherungsanstalt schlug aber alles in den Wind, was ſtunden machen wollten, mit je einer Mark Strafe belegt wurden. geriet auf dem Bahnhofe Jeseris in Pommern der Hilfsweichengegen die Entziehung der Nente sprach; er verwies auf den hohen Selbſt Lehrlinge würden mit Geldstrafen belegt. Weitere Klagen teller Sopke zwischen die Räder und wurde totgefahren. Berdienst" des Renteklägers, der die Entziehung der Rente völlig sowie auf sanitäre Mißstände in verschiedenen Abteilungen des aus Seydisfjord scheiterte in der Nähe der Küste ein Motor erstreckten sich auf schlechte Behandlung durch bestimmte Meister, Schiffsunfälle an der isländischen Küste. Nach einem Telegramm begründe. Er fand aber beim Gericht keine Gegenliebe. Dies Betriebes. berurteilte die Versicherungsanstalt zur Weitergewährung der anderes Motorboot mit vier Infassen und ein Ruderboot mit boot, wobei vier Mann der Besatzung ertranten. Nente. brei Mann werden vermißt. Man fürchtet, daß die Boote verunglückt sind.
Die Versammlung nahm eine Resolution an, welche besagt, daß die Arbeiter von der Betriebsleitung die Beseitigung der Mißstände erwarten und sich weitere Schritte vorbehalten. Das rigorose Strafsystem sowie das Verhalten des Betriebsleiters Hornung wird entschieden verurteilt.
Ein
Ausschluß aus kommunalen Deputationen und Kommissionen. Uebereinstimmend mit der Städteordnung für die sieben öst Explosion in einer Pulverfabrit. Am Donnerstagnachmittag lichen Provinzen vom 30. Mai 1853 bestimmt die weitfälische erfolgte in der Sprengmittelfabrit von Montichiasi( Norditalien ) Städteordnung vom 14. März 1856 in ihrem§ 75 Absatz 2: Verband der Brauerei und Mühlenarbeiter. Die Zahlstelle eine große Explosion. Von den Angestellten der Fabrit Die zu den bleibenden Verwaltungsdeputationen gewählten Berlin nahm am Dienstag in einer gutbesuchten Versammlung wurden sechs getötet und sechzehn verwundet. stimmfähigen Bürger und andere, von der Stadtverordnetenver- des Fahrpersonals, der Hofarbeiter und Stalleute den Bericht von Krieg im Frieden. An den Folgen der Geschützerplosion auf fammlung auf eine bestimmte Zeit gewählten unbesoldeten Ge- der Bierfahrerkonferens entgegen. Zum zweiten Punkt wurde dem französischen Panzerfreuzer Gloire" sind noch zwei Ver meindebeamten, zu denen jedoch die Schöffen nicht zu rechnen sind, mitgeteilt, daß die vor 1½ Jahren in dem Vertrag abgeschlossenen wundete gestorben. Die Zahl der Toten beträgt nunmehr neun. können durch einen übereinstimmenden Beschluß des Magistrats Bestimmungen zum Teil von dem Unternehmertum geradezu mit Erdbeben in Zentralamerila. Durch ein gewaltiges Erdbeben und der Stadtverordneten auch vor Ablauf ihrer Wahlperiode von Füßen getreten werden. Die tariflichen Lohnsäge werden vielfach ist die Ortschaft Trojarillo in Costarica zerstört worden. ihrem Amte entbunden werden." nicht eingehalten, außerdem wenden einzeine Brauereien alle Mehrere Menschen sollen bei dem Beben, über das Einzelheiten
Der Stadtverordnete Rösser zu Herne war nun durch einen Finessen an, um die verschiedenen Abmachungen zu umgehen. Ob fehlen, umgekommen sein. solchen Beschluß aus zwei Deputationen und einer Kommission es an den Besizern selbst liege, bleibe dahingestellt, sicherlich aber Der Schwager als Brandstifter. Der Rentner K. Miller in vor Ablauf der Amtszeit ausgeschlossen worden. Er klagte darauf arbeiten ihre Beamten mit Raffinement darauf hin, das Personal Teupig ist wegen Brandstiftung verhaftet worden. Er gegen die Stadtverordnetenversammlung beim Bezirksausschuß auf um seine tariflich festgelegten Rechte zu prellen. Diese Angaben soll das Anwesen seines Schwagers F. Kleist in Klein- Störis bei Aufhebung des Beschlusses und machte geltend, daß er sich nichts wurden durch drastische Beispiele aus der Praxis unterstüßt. Tenpig angesteckt haben. Das Anwesen brannte nieder, worauf habe zuschulden kommen lassen, was feinen Ausschluß aus der Auch wurde rund heraus erklärt, daß mit allen Mitteln das Aus- man den Spüchund Harras" kommen ließ. Dieser stellte den Kommission und den Deputationen rechtfertigen könnte. Den Aus- fahren beziv, Austragen von Vier in den Stunden von 12 bis Schwager in Tenpiz, der mit seinem Schwager verfeindet war.