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Die Folgerung hat aber schon früher Herr v. Linde- quist gezogen, und hat demissioniert. Das wird duxch das Wolffsche Bureau also mitgeteilt: In der letzten Zeit sind über die mit Frankreich schwebenden Verhandlungen und über die Stellung des Reichs« kolonialamtes zu den in Aussicht genommenen Kam- Pensationen Mitieilimgen in die Oeffeinlichkeit gelangt, die ge- eignet waren, den Abschluß der Verhandlungen zu stören und nur auf einem Bruch der Amtsverschwiegenheit nachgeordneter Stellen beruhen konnten. Wir sind ermächtigt, das Folgende zu erklären: Der Staatssekretär des Reichskolonialamts Herr v. Linde- quist hatte während des Sommers ein Abschiedsgesuch eingereicht, weil er mit den in Frage stehende» Kompensationen nicht einverstanden war. Von Seiner Majestät dem Kaiser war das Abschiedsgesuch während der laufenden Verhandlungen abgelehnt worden. Herr v. Linde quist hat heute sein Abschiedsgesuch erneuert, nachdem er sich noch am Sonnabend mit der Dementierung seines Rücktritts einverstanden erklärt hatte. Der Reichskanzler begibt sich zu Seiner Majestät dem Kaiser, um Vortrag zu halten. Der Herr Reichskanzler beschuldigt also den Kolonial- staatssekretär des Bruchs des Amtsgeheimnisses. Das ist bekanntlich strafbar. Wird Herr v. Bethmann den Staats- anwalt, der dies übrigens aus eigenem Pflichtgemätzen Erniessen bereits getan haben mützte, beauftragen, die An- klage vor dem Strafgericht zu erheben? Oder stellt der Herr Reichskanzler solche Behauptungen auf. ohne sie erweisen zu können? Vom Kriminellen zum Politischen und umgekehrt ist in Deutschland nur ein Schritt. Politisch wird Herr v. Linde- quist angeklagt, unhaltbare Zustände herbeigeführt zu haben. Vielleicht antwortet Herr v. Lindequist und dann könnte er folgendes sagen: Fürst B ü l o w mutzte selbst die beginnende Des- organisation der obersten Reichsämter zuge- stehen. Herr v. Kiderlen-Waechter wurde ja eigens berufen, um das Auswärtige Amt zu reorganisieren und ver- sprach es in jener Reichstagssitzung, die seiner gelben Weste zur Berühmtheit verhalf. Nun, die Herren v. Bethmann Ho l l w e g und Kiderlen-Waechter haben die Des- organisation vollendet. Sie haben im Innern und nament- lich in, Aeutzern eine selbstherrliche Politik ge- macht, ohne sich im geringsten um die Leiter der Reichs- ämter oder die Botschafter zu kümmern. Sie haben eine so miserable Politik gemacht, datz es nicht länger mit der politischen Ehre verträglich war, einer solchen Regierung anzugehören. Deshalb der Rücktritt. So könnte Herr v. Lindequist etwa sprechen, denn es ist wirklich so, und die besten Patrioten er- zählten jedem, der es hören wollte, welch g r ä tz I i ch e Wirtschaft da oben herrsche, wie jede Fühlung unter den . Reichsämtern aufgehört habe, Berichte der Botschafter un- berücksichtigt bleiben. Es sei ein wahres Elend. s Es ist auch ein Elend. Datz Herr v. Lindequist geht. weil er bei den Marokko - und Kongoverhandlungen ausge- schaltet war, ließe sich ertragen. Datz er geht, weil ihm vor dem neuen Kolonialbesitz graut, weil er nicht die Mit- schuld tragen will, die Fiebersümpfe des Kongo dem beut- schen Volke erworben zu haben, ist eine vernichtende Kritik der Politik der Herren Bethmann und Kiderlen. Das Schmachvolle aber ist etwas anderes. Die Schmach ist, daß sich ein Kulturvolk wie das deutsche, ein Volk von 65 Millionen, eine solche Politik, gegen die die Minister selbst rebellieren, gefallen lassen mutz. ohne dazu etwas sagen zu dürfen. Die Herren Bethmann und Kiderlen haben das elende Marokkoabenteuer angefangen o h n e den Reichstag. Sie haben es beendet und der R e i ch s- t a g darf gehorsamst zur Kenntnis nehmen, drein- reden darf er nichts, beschließen darf er nichts. Die Herren v. Bethmann und Kiderlen sind selbstherrliche Autokraten, ihre Politik für das deutsche Volk eine Schickung des Himmels wie Pest oder Teuerung. Warum? Weil Wilhelm II. , als Instrument des Himmels, es in unerforschlichem Ratschlutz für gut befunden hat, diese beiden Leute zu seinem Instrument zu machen, und das Recht, Minister zu ernennen, ist sein unbeschränktes Vorrecht. Bei den Wahlen wird die Sozialdemokratie das deutsche Volk fragen, ob es nicht Lust hat. Ernst zu machen mit Einführung moderner verfassungs- mäßiger Zustände. » Die Erneuerung deS Demissionsgesuches ist Herrn v. Bethmann recht überraschend gekommen. Er hat natürlich dem Kaiser die Eni- lassung d-S Staatssekretärs empfohlen. Wilhelm II. hat das Eni- lassungsgesuch des Staatssekretärs v. Lindeauist genehmigt und sich damit einverstanden erklärt, daß der Gouverneur von Samoa Dr. Solt bis auf weiteres mit der Leitung des K-lonialamts be- traut wird. Das M a r o k? o a b k o m m e n ist, wie bereits gemeldet, para- phiert und von den Herren Cambon und Kiderlen unter- zeichnet. Von der französischen bürgerlichen Presse wird es günstig aufgenommen. Die deutsche Kolonialpresse tobt dagegen wieder mal los. Da die Herren wissen, daß sie schreien können, ohne eine T a t nachfolgen lassen zu müssen der Reichstag ist ja ausgeschaltet jst das Geschrei recht billig. Wir werden ja sehen, wie viele bürger- lichte Abgeordnete die Nachtragsforderungcn zum Kolonialetat, die dab Kongoabkommen verursachen wird, ablehnen werden. Wir zweifeln nicht daran, datz die Herren, die heute vor dem Schluß den wilden Mann herauSbeitzen, dann mit Hurra alles bewilligen werden. Sie enthiillung des Leheimniiiez. Die Regierung hat sich endlich entschlossen, die Grund- zügedesMarokkovertrages der Oeffentlichkeit mit- zuteilen. Nachdem in der Einleitung gesagt wird, datz die Ohnmacht des Sultans die Voraussetzungen des Algecirasabkommens hinfällig und eine Neu- regelung notwendig gemacht habe, fährt die halbamtliche Dar- stellung fort: Als Grundlage der Verhandlungen diente das deutsch- f r a n,� ösi sche Abkommen vom 9. Februar 1999. Die beiden Regierungen haben sich nun über einen Vertrag geeinigt, der vor- aussichtlich Montag früh gemeinschaftlich der Oeffentlichkeit über­geben werden soll. Tie französische Regierung hat sich zunächst abermals auf das bündigste verpflichtet, die wirtschaftliche Gleichberechtigung der verschiedenen Nationen in Marokko aufrecht- zuerhalten und dafür Sorge zu tragen, datz das Prinzip der offenen Tür, wie es in den vorhergehenden Verträgen festgelegt, durch keinerlei Mahnahmen bceinirächtigt werde. Auch hat die französische Regierung ausdrücklich Rechte und Wirkungskreis der marokkanischen Staatsbank erneut garantiert. Andererseits hat die kaiserliche Regierung ihr bereits in dem Vertrage vom 9. Februar 1999 ausgesprochenes politisches Dcsintercssement näher präzisiert und der französischen Regie- rung volle Vewcgungsfrcihcit für Herstellung und Aufrechterhal- tung der Ordnung und für die in Marokko vorzunehmenden Re- formen jeder Art zugesichert. Sollte die französische Regierung im Einvernehmen mit der marokkanischen Regierung zur Aufrecht- erhaltung der Ordnung und zur Sicherheit wirtschaftlicher Trans- aktionen marokkanischesGebietmilitärischbesetzen, so wird auch demgegenüber die kaiserliche Regierung keine Schwierigkeiten machen». Das gleiche gilt von etwaigen Polizeiaktionen zu Lande und zu Wasser. Endlich hat die deutsche Regierung erllärt, keinen Einspruch erheben zu wollen, falls der Sultan von Marokko die diplomatischen und Konsularagenten Frankreichs mit der Vertretung der marokkanischen Untertanen im Auslande betrauen sollte. Das gleiche gilt für den Fall, datz der Sultan den Vertreter Frank- reichs bei der marokkanischen Regierung zum Vermittler gegen- über den übrigen fremden Vertretern zu bestellen wünscht. Diese Bestimmung war für unsere Interessen wertvoll, weil auf diese Weise dem gefährlichen Spiel mit dem Masque Cherifien ein Ende gemacht wird, das dazu führen mutzte, datz es uns in strittigen Fällen an Personen fehlte, an die wir uns halten konnten... Die französische Regierung verpflichtet sich, keinerlei Ungleichheiten zwischen den in Marokko handeltreibenden Nationen zuzulassen, weder in bezug auf Zölle, Steuern und andere Abgaben irgend welcher Art, noch bei den Tarifen für die zukünftigen Eisen- bahnen, Schiffe oder andere Verkehrsmittel. Das gleiche soll gelten für alle Fragen des Transitverkehrs. Sodann wird die französische Regierung bei der marokkanischen Regierung eine verschiedenartige Behandlung der Staatsangehörigen der verschiedenen Länder unter allen Umständen verhindern. Es folgen hier verschiedene Einzelheiten über die Matz- regeln, die die wirtschaftliche Gleichberechtigung namentlich auch in bezug auf die Zollbehandlung sicherstellen sollen. Weiter heißt es: Die französische Regierung wird darüber wachen, datz von dem aus Marokko zu exportierenden Eisen kein Ausfuhrzoll erhoben wird. Desgleichen sollen der M i n e n i n d u st r i e in bezug auf die Produktion und die Arbeitsmittel keinerlei besondere Steuern auferlegt werden dürfen. Abgesehen von allgemeinen Steuern haben sie nur eine jährliche nach Hektaren zu berechnende feste Abgabe und eine wettere Abgabe im Verhältnis zum Brutto- gewinn zu tragen.... Die französische Regierung wird nicht zu- lassen, datz in bezug auf Bergwerksabgaben zwischen den Ange- hörigen der verschiedenen Nationalitäten irgend welcher Unterschied gemacht wird..... In bezug auf die öffentlichen Arbeiten bleiben die Bestimmungen der Algecirasakte über die öffentlichen Ausschrei- bungen bestehen... Der Betrieb der grotzen Unterneh- m u n g e n bleibt dem marokkanischen Staate reserviert oder kann von ihm freihändig an Dritte vergeben werden, die die für den Betrieb nötigen Geldmittel zur Verfügung stellen. Die französische Regierung wird jedoch darüber wachen, datz beim Be- triebe der Eisenbahnen und etwaiger sonftigor Transport- mittel sowie auch in bezug auf die Anwendung der Reglements, die diesen Betrieb sichern, die Staatsangehörigen sämtlicher Mächte eine unbedingt gleichmäßige Behandlung erfähreü. Es folgen wieder administrative Bestimmungen, die die Gleichberechtigung aller Nationen bei der Vergebung der öffentlichen Arbeiten sichern sollen. Es folgen Be- stimmungen über Eisenbahnen und Eisenbahnanschlüsse: Um die Erschließung Marokkos zu erleichtern und den freien Wettbewerb zu ermutigen, hat sich die französische Regierung verpflichtet, die marokkanische Regierung zu veranlassen, allen Eigentümern von Bergwerken sowie von industriellen und landwirtschaftlichen Unternehmungen ohne Unterschied der Na- tionalität den Van von Eisenbahnen auS eigenen Mitteln zu ge- statten, durch die sie ihre Etablissements mit öffentlidhen Eisen­bahnen oder mit den nächstgelegenen Häfen verbinden können. Ueber den Betrieb der öffentlichen Eisenbahne n in Marokko soll alljährlich ein Bericht erstattet werden» Bekanntlich waren in den letzten Jahren zahlreiche Beschwerden gegen die französischen Behörden und Beamten in Marokko und die unter ihrem Einfluß stehenden Beamten des Machsen laut ge- worden. Um die vorhandenen Mißstände tunlichst zu beseitigen, hat sich die französische Regierung in Artikel 9 verpflichtet, die ma- rokkanische Regierung zu bestimmen, in jedem Beschwerdefall, der sich nicht durch die beiden beteiligten Konsuln hat regeln lassen, ge- meinsclmftlich mit dein französischen Konsul und demjenigen der interessierten Macht einen Schiedsrichter zur Regelung der Ange- legenheit zu bestimmen. Können sich die Konsuln über den Schieds- richter nicht einigen, so ist derselbe von der marokkanischen Re- gierung gemeinschaftlich mit den Regierungen der beiden beteiligten Konsuln zu bestimmen. Dieses Verfahren greift gleichmäßig Platz für Beschwerden gegen marokkanische Behörden, wie gegen fran- zösische Agenten, sofern sie die Tätigkeit marokkanischer Behörden ausüben. Dieses Schiedsverfahren wird solange in Geltung bleiben, bis in Marokko einmal eine Gerichtsorganisation geschaffen sein wird, die den Rechtsregeln der Gesetzgebung der inter - essiertcn Staaten entspricht und die dann auch bestimmt sein wird, nach vorher einzuholender Zustimmung der Mächte die K o n s u- lar-Gerichtsbarkeit zu ersetzen. Art. 19 legt der französischen Regierung die Verpflichtung auf, darüber zu wachen, daß die fremden Staatsangehörigen auch in Zukunft in den marokkanischen Gewässern und Häsen die ihnen vertragsmäßig zustehenden Fischercirechte ausüben dürfen. Art. 11 sichert dem fremden Handel die Eröffnung neuer Häfen, je nach dem sich ergebenden Bedürfnis. In Art. 12 haben sodann beide Regierungen sich auf Wunsch der marokkanischen Re- gierung bereit erklärt, mit den übrigen Mächten auf der Unterlage der Madrider Konvention eine Revision der Listen sowie der Rechtslage der fremden Schutzgenossen herbeizuführen, die in Art. 8 und 16 dieser Konvention erwähnt sind. Sollten in der Zukunft die wkrtschaftlichen Verhältnisse in Marokko sich so um- gestalten, datz eine Veränderung des Systems der Schutzgenossen angezeigt erscheint, so werden beide Regierungen, wenn dieser Augenblick gekommen ist, bei den Signatarmächten eine ent- sprechende Veränderung der Madrider Konvention betreiben. Art. 13 erklärt sodann in üblicher Weise die Aufhebung aller mit den vorstehenden Bestimmungen in Widerspruch stehenden Ver- tragsklauseln, Abmachungen, Vereinbarungen und Reglements. Endlich sichern sich in Art. 14 beide Mächte gegenseitig ihre Unter- stützung zu. um die übrigen Signatarmachte der Algecirasakte zum Beitritt zu dem gegenwärtigen Ab» kommen zu b e st i m m e n. Soweit der offiziöse Auszug ein Urteil zuläßt, scheint die deutsche Rcgiejrung ziemlich umfangreiche Garan- tienfllrdieoffeneTür durchgesetzt zu liaben. Tafür erhalten die Franzosen den uneingeschränkten politischen Be- sitz des Landes, nicht zun,.Nutzen des französischen Prole­tariats, aber zum Vorteil der Kapitalisten aller Länder, die ein neues Ausbeutungsgebiet erhalten, das ihnen Frankreich mit militärischer Macht sichern und erweitern muß. DaZ Kongoabkommen, das für daS deutsche ar- beitende Volk neue Belastungen und Kolonialgefahren be- deutet> wird noch nicht bekannt gegeben ver Krieg. In Italien wie in der Türkei wird die Nachrichten- Zensur mit der größten Strenge gehandhabt, sodatz die offiziösen Mitteilungen beider Parteien sich direkt wider- sprechen und daher nur mit Vorsicht aufzunehmen sind. Die italienische Militärbehörde scheint in Tripolis den Kriegs- korrespondenten der fremden Zeitungen ziemliche Schwierig­keiten zu machen, sodatz auch hier die Zuverlässigkeit und die Schnelligkeit der Berichterstattung leidet. Aus den verschiedenen widerspruchsvollen Meldungen kann man sich ungefähr folgendes Bild über die gegenwärtige Kriegslage in Tripolis machen: Die Italiener haben ihre VeltcidigungSlinien in die unmittelbare Nähe der Stadl zurück-. ziehen müssen und harren mit großer Nervosität neuer Angriffe Trotz täglich vorkommender Vorpostengeplänkel wird es aber wohl bis jetzt kaum zu einem umfassenden Angriff der Türken aus die Stadt, noch viel weniger aber zu einer Einnahme derselben gekommen sein. Ausgeschlossen ist ein solcher Angriff nicht, wenn die türkische Heeresleitung über genug arabische Hilfstruppen verfügt. Wenn italienische Meldungen die Lage alsunverändert" bezeichnen, so will das eben heißen: die Lage ist unverändert kritisch. Indirekt wird das auch von der italienischen Re- gierung dadurch zugegeben, datz sie fieberhaft bemüht ist, eine starke dritte Division zu formieren und damit das Expeditions­korps auf SO 000 Mann zu verstärken. Gleichzeitig wird dem bisherigen Oberführer, General C a n e v a, noch ein anderer zugesellt, der Generalleutnant F r u g o n i. Wie es heißt. ivollen die Italiener das gewagte Experiment machen, in. der kritischen Situation eine Neuorganisation des Expeditionskorps in Form von zwei Armeekorps durchzuführen. Die schon jetzt b> stehende Verwirrung im italienischen Lager, wo die Illusion eines ungefährlichen militärischen Spazierganges schon längst verflogen ist, kann dadurch noch bedeutend vermehrt werden. Mittlerweile kommen auch italienische Zeitungen dahinter, datz die Regierung bei der Angabe der Verluste geschwindelt hat. Dem italienischen Volke werden aber noch viel mehr bittere Enttäuschungen bereitet werden, vor allem wenn neben den Blutopfern auch die ungeheuer grotzen Geld- kosten des Krieges in Form von Steuern usw. von ihm verlangt werden. Ganz zu schweigen von der moralischen Einbuße, die Italien durch seine nicht abzuleugnenden bestialischen Grausamkeiten gegen die ihr Land verteidigenden Eingeborenen erlitten hat. Allerdings befindet sich die italienische Regierung da in guter Gesellschaft, denn die Kolonialgeschichte aller Länder ist mit Blut ge- schrieben, und Kolonialkriege sind besonders geeignet. die Bestie im Menschen zu entfesseln. Das Ent- rüstungsgeschrei der.Kulturnasionen" über die italienische Barbarei ist daher von einem guten Teil Heuchelei durchsetzt; man könnte jedem einzelnen von ihnen ein bluttriefendes Sündenregister entgegenhalten. Nur wir Sozialisten haben mit unserem Kamps gegen den Krieg und gegen Kolonial- räubereien die Logik, die Ehrlichkeit und die Humanität auf unserer Seite. Leider mehren sich infolge der kritischen Lage in Tripolis immer mehr die Nachrichten, datz die i t a l i e n i s ch e F l o t t e die Schlappe durch einen Angriff auf die Levante - Häfen wieder gut machen und die Türkei zum Nachgeben zwingen soll. Die weltpolitische Situation würde durch ein solches Vorgehen ein ganz neues, weit gefährlicheres Gesicht bekommen. Wir geben nachstehend die wichsigsten heute vorliegenden Nachrichten mit dem eingangs gemachten Vorbehalt wieder: Die italienischen Verstärkungen. Rom , 3. November. (Meldung der.Agenzia Stefani".) Der Ministerrat beriet gestern die Einbrrufung der Klasse 1889 zu den Fahnen, die wegen des Krieges wie wegen des normalen Funktionierens der Armee notwendig ist. Gegenwärtig befinden sich viele Streitkräfte in Tripolis und der Chrenaika; daher hat sich die Notwendigkeit ergeben, als' zweiten Korps. kommandeur den General Frugoni zu entsenden. Die Re- gierung ist fest entschlossen, für alle Fälle weitere Streitkräfte zu mobilisieren und zur Abfahrt bereitzuhalten, um den Krieg mit jeder gebotenen Energie zu Ende zu führen. Tie Neuformationen. Mailand , 3. November. Bei der gegenwärtigen Kriegslage ist eS nicht verwunderlich, datz Nachrichten vom Kriegsschauplatze fast vollständig fehlen. Die in Tripolitanien stehenden italienischen Streitkräfte reichen kaum aus, die italienischen Stellungen an der Küste zu halten, und die zur Verstärkung abgehenden Verbände sind erst noch in der Bildung begriffen. Tie italienische Heeres- leitung hatte wohl von Anfang an die Aufstellung einer dritten als Reserve dienenden Division in Aussicht genommen. Aber der Rahmen deS Okkupationsheeres hat sich als zu eng geplant er- wiesen, und der Generalstab mutz rnmmehr statt der Division zwei ganze Armeekorps aufstellen, die wohl eine Effektivstärke von 89 999 Mann haben. Tie Kosten für den Feld- zug in!en von allen Hilfsquellen entblößten Gebieten steigen durch die Nachschübe ins Ungeheure. Offiziöse Falschmeldungen. Rom , 3. November.Corriere d'Jtalia" versichert, datz die Zahl der bei Tripolis Verwundeten tatsächlich«ine bedeutend höhere ist, als dies in den amtlichen Meldungen zugestanden wird. So sind an Bord des Hospitalschiffes»Regina d'Jtalia" am Montag allein 359 Verwundete in Palermo an Land gebracht worden, darunter 2b Offiziere. T«r amtliche Bericht sprach nur von Ibs Verwundeten, darunter 16 Offizieren. Türkische Meldungen. Konstantinopel , 3. November. Die militärische Depeschen» z e n s u r wird strengstens gehandhabt. Auch die hiesigen Zeitungen beginnen über den Krieg nur wenig zu berichten. Ter Kriegsministcr hat an die Blätter ein« Zuschrift gerichtet, in der er unter Androhung strenger Bestrafung Angaben über Stärke und Bewegung der türkischen Truppen, sowie über die Verkehrs- mittel mit Tripolis . Benghasi usw. verbietet. Konstantinopel , 2. November. Im Kriegsministerium sind gestern und heute keine Depeschen aus Tripolis eingelaufen. Vom Ministerium deu Aeutzern wird bestätigt, datz alle befestigten Post» tionen außerhalb der stakst Tripolis eingenommen sind, Ein türkischer Angriff auf Tripolis ? Frankfurt ». M,, 3. November. Di«»Frankfurter Zeitung " verbreitet folgendes Extrablatt aus Konstantinopel :