Nr. 218.
Sonnabend. den 16. September 1893.
Teb
Soziale Meberlicht.
19 10. Jahrg.
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Ferner
Gerichts- Beifung. ( Wahrnehmung berechtigter Interessen) fiehe. Es fonnte nur in In der Versammlung der Roll- und LaftfuhrwerksFrage kommen, ob die berechtigten Interessen des Redakteurs Kutscher, welche der betreffende Branchenverein am Sonntag, Gewerbegericht. Kammer IV. Vorsitzender: Affeffor den wortgetreuen Wiederabdruck des Artikels gestatteten. Der den 10. d. M., in den Arminhallen veranstaltet hatte, referirte Cuno. Die Firma Gebrüder Weinmann, Berlin- Charlottenburg, 3. Straffenat des Reichsgerichts erkannte hiernach auf Aufhebung Genosse Koopmann über das Thema: Welches ist die beste tlagt gegen die Tapezirer Rehfeldt und Schmargendorf auf Bah- des Urtheils und verwies die Sache zur nochmaligen Verhand- Organisationsform und was ist der Zweck der Organisation lung von 57,95 M. Schadenersatz. Die Firma giebt an, den lung zurück an das Landgericht Halle. Die infolgedessen heute überhaupt?" Redner beleuchtete die englischen, amerikanischen Schaden dadurch erlitten zu haben, daß die Beklagten eine herr- stattgehabte Verhandlung hatte fast denselben Verlauf wie die und deutschen Organisationen, schilderte unter lebhaftem Beifall schaftliche Wohnung in reparaturbedürftiger Weise tapezirt vorige, weshalb wir dieselbe nur kurz resumiren wollen. Krüger die verschiedenen Kämpfe derselben mit dem Kapital, gab ein be hätten. Zum Theil hätte die Wohnung neu tapeziert, beziehungs: ertlärt, den Artikel nur deshalb in den Bericht aufgenommen zu fonderes Bild der Zentral- und Lokalorganisationen und empfahl weise die Arbeit der Kläger ausgebessert werden müssen. Die haben, um den Lesern des„ Volksblatt" das Verständniß des zum Schluß seines Vortrages, in erster Linie dahin zu wirken, 57,95 M. werden gefordert als Erfaz für die Bezahlung der selben zu erleichtern, da er habe annehmen müssen, daß dieselben daß alle im Berufe stehenden Kollegen sich fest in der Organi Reparaturen, für die dabei verbrauchte Tapete und für Tapeten, nicht mehr im Besiz des fraglichen Artikels seien; er bestreitet, fation zusammenschließen möchten, dann würde es sich von selbst welche nach der Behauptung der klagenden Firma von Schmargen sich dadurch der Beleidigung schuldig gemacht zu haben. Die zeigen, welche Form der Organisation die beste wäre. An der sich dorf und Rehfeldt zu viel verbraucht oder während deren Thätig- Staatsanwaltschaft erachtete Beleidigung für erwiesen und be- anschließenden Diskussion betheiligten sich die Kollegen Böttcher, keit in der betreffenden Wohnung fortgekommen sind. Ein als antragte 1 Monat Gefängniß. Der Gerichtshof sprach den Ge- Schütte, Krohn, welche die Uebelstände in Speditionsgeschäften Sachverständiger vernommener Tapezirermeister bezeichnet die nossen Krüger aber frei, mit der Begründung, daß nicht die Ab- einer scharfen Kritik unterzogen und ersuchten, daß jeder sich die Arbeit der Beklagten als so schlecht, daß die ausgeführten Ne- ficht der Beleidigung festgestellt worden sei. Ausführungen des Referenten zu Nuze machen möchte. Zu Berparaturen durchaus nothwendig gewesen seien. Die Angaben schiedenem theilte einer der Anwesenden mit, daß am Sonntag der Kläger , die Beklagten hätten bei ihrer Arbeit für etwa Vormittag bei der Firma C. F. Witte, wie immer an Sonntagen, 23,75 M. Tapeten zu viel verbraucht 2c., bestätigt der Sachgearbeitet wurde. Gegen 10 Uhr wurde einer der Arbeiter entverständige. Die Beklagten wurden zur Zahlung von je 13,75 M. laffen; derselbe ging zur Polizei und denunzirte obige Firma. an die Klägerin verurtheilt, mit der Mehrforderung wurde diese gs war ein Schuhmann da und überzeugte sich von der Flugs bir abgewiesen. Das Gericht erkannte der Klägerin keinen SchadenersatzAnspruch betreffs der fortgekommenen Tapeten zu, weil nicht gerichten. In Langendreer fanden die Wahlen unter reger Be- dem Beamten, daß die Arbeiter selbständig gehandelt hätten. Weitere Resultate der Wahlen zu den Berg- Gewerbe Strafe zahlen wollte, welche einer Anzeige unbedingt folgt, fagte erwiesen sei, daß dieselben durch die Schuld der Beklagten vertheiligung statt. Im ersten Bezirk erhielt der Sozialdemokrat Er habe sie nicht dazu angehalten, und um nun diese Angabe schwunden seien. In Betracht kam für das Urtheil noch, die gezahlten Affordpreise geringe waren. Nach Ansicht des Ge- 86 Stimmen. Im Wahllokale am Bahnhofe wurden dagegen laffen, welche bei der Arbeit angetroffen wurden. Kastrup 243 und der ordnungsparteiliche Gegenkandidat gewissermaßen zu bekräftigen, wurden die beiden Arbeiter entrichts hätten diese die Beklagten zur schnellen und darum nicht für den ordnungsparteilichen Kandidaten 336 Stimmen abgegeben, wurde beschlossen, dem Kollegen Kluß, welchem letthin 100 m. ganz akuraten Arbeit veranlaßt. Der Tischler Jensch verlangt 68 M. für eine Affordarbeit, während auf den sozialdemokratischen nur 76 entfielen. Aus gestohlen wurden, und der infolge dieses Falles die Arbeit die er für Herrn Scharwiß ausführen sollte, aber nicht fertigelsenkirchen wird uns vom 14. d. M. berichtet: Bis verlor, durch eine Kollekte in allen Speditionsgeschäften zu unterstellen konnte, weil ihn dieser daran hinderte. Herr Scharwiß heute sind noch wenige Resultate bekannt. Von den gemeldeten stützen. Kluß ist Vater von 7 Kindern. legt dem Gericht einen Schein vor, welchen der Kläger unter: fielen zu unseren Gunsten bis jetzt 64 aus, gewählt mußten Die Orts- Krankenkasse für das Bierbrauer- Gewerbe schrieben hat, und auf dem zu lesen ist, daß sich die Unter- werden 150. In anbetracht, daß eine Agitation unfererseits zeichneten damit einverstanden erklären, jederzeit entlassen nicht genügend betrieben werden konnte, ist dies als ein sehr hielt am 13. d. Mis. eine Generalversammlung ab. Nachdem werden zu können und auch die Arbeit verlassen zu dürfen. günstiger Erfolg anzusehen. für die Arbeitgeber- Mitglieder des Vorstandes eine Erfahwahl Der angefangene Afford werde soweit bezahlt, als er bei der Auflösung des Arbeitsverhältnisses fertig sei. Befragt, weshalb Grafrath . Kreis Solingen, bringt die Rhein.- Westf. Zeitung" batte die Annahme der von dem Vorstande vorgelegten VorLohnreduktionen und Arbeitslosigkeit überall. Aus vorgenommen worden. zu der sich nur ein einziger Arbeitgeber eingefunden hatte, beschloß die Versammlung nach längerer Deer bei der Existenz einer solchen Abmachung den vollen Afford folgende Mittheilung. Infolge mangelnder Bestellung ihrer schriften für Erkrankte. Bu Punkt 3 der Tagesordnung, Preßeinklage, erklärt der Kläger , weil er nicht gewußt, Fabrikate hat die Firma Niepmann und Komp. hierselbst angelegenheiten, wurde beschlossen, das bisherige Publikationswas auf dem Zettel stand, den er unter ca. 70 Webern eine 10, nach anderen Mittheilungen 17prozentige organ aufzugeben und dafür den Vorwärts", den Brauereischrieben hat; hätte ihn nicht gelesen, Lohnkürzung angekündigt. Die hiervon betroffenen Arbeiter haben befizer und Brauereiarbeiter gleich eifrig lesen, zu benutzen. Zu sonst hätte er ihn überhaupt nicht unterschrieben. Dem darauf eine Deputation entsandt, um eine Verkürzung der Ar- Verschiedenem wurde zunächst über die Frage debattirt, wie es Gericht blieb nunmehr nur noch übrig, festzustellen, wieviel beitszeit während der Geschäftsflaue derart anzubieten, daß die möglich sei, den Mitgliedern die Statuten in die Hand zu geben, die vom Kläger thatsächlich geleistete Arbeit werth sei. Es ge- Arbeiter statt um 6 Uhr um 9 Uhr früh beginnen und Nach- statt sie wie bisher in den Pulten der Arbeitgeber schlummern zu wann nach Vernehmung eines Zeugen den Eindruck, daß dieselbe mittags schon um 4 Uhr ihr Tagewerk beschließen. Dadurch lassen. Sodann gab ein Beamter der Kasse einen Auszug aus der mit 20 M. angemessen bezahlt ist und verurtheilte den Beklagten würde weniger produzirt, auch würden, weil die Arbeiter in Krankheitsstatistik, aus dem er folgerte, daß man nicht nur gegen zur Bezahlung dieser Summe. Afford arbeiten, weniger Löhne gezahlt werden. Auf dieses An- die Simulanten, sondern auch gegen die fahrlässigen Arbeitgeber, Ein Tischler hatte in der Werkstatt feines Arbeitgebers 4 M. gebot ist die Firma jedoch nicht eingegangen, und haben die die durch Rücksichtslosigkeit oder Mangel an Aufmerksamkeit Lohn pro Tag erhalten und wurde von diesem einige Wochen Arbeiter darauf gekündigt. 30 von ihnen ungefähr haben bereits Unfälle verschulden, scharf vorgehen müsse. Geschehe dies, so auf einen Bau geschickt, wo er mit 1,25 M. pro Tag erhöhtem zu befferen Bedingungen in Bohwinkel, Langenberg und erber Lohn arbeitete. Als er wieder zu den Werkstattarbeiten heran- feld Arbeit gefunden, die übrigen haben in einer Versammlung werde sich die Belastung der Kasse mindern. gezogen wurde, wollte ihm der Meister nur 4 M. wie früher beschlossen, die Lohntürzung nicht gutzuheißen. zahlen. Damit war er nicht einverstanden, er klagte beim Gewerbegericht auf Mehrbezahlung der Tage, welche er neuer dings in der Werkstatt gearbeit und nur mit 4 M. bezahlt er halten hat. Seine Klage wurde abgewiesen. Daß er auf dem Bau mehr bekommen habe, sei kein gefeßmäßiger Grund für den Meister, ihm ebensoviel in der Werkstatt zu zahlen.
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Die freie Vereinigung selbständiger Handelsleute für Aus Iserlohn wird berichtet: Trübe Aussichten bestehen Berlin und Umgegend hielt am 7. September eine Verfür die hiesige Industrie und ihre Arbeiter. Der Geschäftsgang fammlung ab. Die Wagenschilder wurden zum Preise von ist jetzt bereits ein so schlechter, daß mangels vorliegender Auf- 60 Pfg. verabfolgt. Zwecks Einrichtung eines Arbeitsnachweises träge in manchen Fabriken nur noch halbe Tage gearbeitet wird. wurde Kollege Na cht weide gewählt und zu Kaffenrevisoren Die Nadelfabriken sind gezwungen, um wenigstens die älteren Oppel, Lachmann und Amelang bestimmt. Bei Berausgabung Arbeiter beschäftigen zu tönnen, auf Lager arbeiten zu laffen. von Konsumimarken durch die Mitglieder wurde ein Rabatt von Aus dem Gewerbegericht zu Schöneberg . Durch eine stände hängen eng zusammen mit der Silberkrise und dem Boll Fest- Sälen, Bergstraße, Noch ist für den Winter keine Besserung absehbar. Diese 3u 20 Pig. auf 3 M. festgesetzt. Am 18. November soll in Steller's bekannte Manipulation suchte der Bau- Unternehmer Teubert sich frieg mit Rußland. ein Kränzchen veranstaltet werden. der Verpflichtung, einen 14tägigen Kündigungslohn an die Baselow berichtet einen Fall polizeilicher Uebergrisse. Der Zimmergesellen Meißner und Genossen zu zahlen, zu entziehen. In Mitterteich ( Bayern ) hat, wie uns berichtet wird, die Vorsitzende giebt die Erklärung, daß er die Angelegenheit verEr verschanzte sich hinter den Meißner, welcher die Arbeiter Direktion der dortigen Porzellanfabrik( Firma Lindner und folgen wird. Die nächste Sigung findet am 5. Oktober statt. engagirt hatte, während er thatsächlich der Lohnzahler war. Rom p.) die sämmtlichen zum Verbande der Porzellanarbeiter geDas Gericht erachtete ihn als den hastbaren Arbeitgeber und ver- hörigen Dreher, wegen 3ugehörigkeit zur Organi- hallen eine Versammlung, in der zunächst Friedmeier über die Die Tapezirer hatten am 13. September in den Arminurtheilte ihn dem Klage- Antrage gemäß. sation, gekündigt resp. entlassen. Auch bei den Malern Durch Verfäumnißurtheil wurde der Schachtmeister Bellert fommen häufige Entlassungen vor, besonders werden die dem Lage der Kollegen referirte. Redner führte aus, der schwache genöthigt, die von den Arbeitern Weisbrich und Genossen ein- örtlichen Vereinsvorstande angehörenden Mitglieder genannten Besuch der Versammlung zeige, daß eine allgemeine Bewegung geklagten rückständigen Löhne von 37 M., 20 M., 20 M. und aus dem Geschäft hinausbugfirt. So ist in ganz furzer Zeit jetzt schränken müssen, in einzelnen Werkstätten Ausbesserungen anzuunter den Kollegen behufs Verbesserung der Lage in diesem Verbandes, unter Umgehung der Angabe des wahren Grundes Jahre sich nicht hervorrufen lasse. Man werde sich darauf be 17 M. an diese zu zahlen. Zu seinem Rechte gelangte auch der Arbeiter Kutschmiersch, der dritte Schriftführer des dortigen Ortsvereins entlassen wor- streben. Ferner müsse das System der Werkstätten- Delegirten auch der 2- welcher gegen den Bau- Unternehmer Pagels auf Auszahlung den. Der Vorstand des Verbandes der Porzellanarbeiter hat besser ausgebildet werden, um die Organisation zu kräftigen. eines rückständigen Lohnes in Höhe von 6,38 M. flagte. Pagels vorläufig über die Dreherei genannter Firma die Sperre ver: Der Vorsitzende der Versammlung theilte dann mit, daß die wurde zur Zahlung verurtheilt. hängt und gehen die dort Arbeit nehmenden Mitglieder ihres Kollegen der Werkstatt von Müller, Lebuserstr. 15, am Montag Gegen den Töpfermeister Haat machte der Töpfergeselle Anspruches auf Unterstützung resp. auf die Mitgliedschaft ver wegen der äußerst geringen Lohnfäße die Arbeit niedergelegt 3enkel die Forderung eines rückständigen Lohnes von 7,91 m. lustig. Den Porzellanarbeitern, insbesondere den Drehern, haben. Es wurde das von allen Diskussionsrednern mit Freude geltend. Benkel war beauftragt worden, auf einem Bau eine ist die Fernhaltung des Zuzuges nach Mitterteich Maschine abzureißen und dieselbe auf einem andern Bau wieder anzuempfehlen, da die Lohn- und Arbeitsverhältnisse auch sonst ihren Forderungen sehr bescheiden gewesen sind. Im weiteren begrüßt, wenn auch bedauert wurde, daß die Ausständigen in aufzustellen. Da er Afford arbeitet, so versäumte er sich durch äußerst mißliche sind. den Transport der Kacheln von einem Bau zum andern einmal Verlaufe der Versammlung wurden die arbeitslosen Kollegen gedrei Stunden und einmal einen halben Tag; auch war er ge warnt, in den Werkstätten Charlottenburg, Berlinerstr. 60, und nöthigt, da das alte Material nicht in allem zum Aufbau der Berlin, Neue Friedrichstr. 7-8, wegen der dort gezahlten Löhne Arbeit zu nehmen. neuen Maschine paßte, einige neue Kacheln und Ecken zu hauen. Friedmeier berichtete über die VerhandFür alles dieses beanspruchte er die obengenannte Summe, welche ihm vom Gerichte auch zuerkannt wurde. Gleichzeitig wurde Haak verurtheilt, zu unrecht abgezogenes Krankengeld in Höhe von 36 Pf. herauszuzahlen.
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Versammlungen. fungen sowie über die Einnahmen und Ausgaben der Gewerk.
schaftskommission. Kretschmar referirte sodann über die KontrollIm Fachverein der Uhrmacher und verwandten marke. In der Debatte, die sich an seine mit Beifall aufBerufsgenossen Berlins und Umgegend hielt am genommenen Ausführungen fnüpfte, stimmten die Redner den9. September Herr Dr. Pinn einen Vortrag über" Mohamed felben zu bis auf zwei Anarchisten, welche die Kontrollmarke ver Wiederabdruck eines inkriminirten Artikels. Wegen Be Beifall aufgenommen. Eine Diskussion fand über denselben nicht von nachfolgenden Rednern dargethan. und seine Lehre". Der interessante Vortrag wurde mit reichem dammten. Diesen wurde die Verkehrtheit ihres Standpunktes leidigung, begangen durch die Presse, stand am 11. September statt. Unter„ Verschiedenes" beschloß die Versammlung, zu dem der Redakteur des Halleschen Volksblatt", Genosse Krüger, vor bevorstehenden Wintervergnügen nur organisirte Berufsmufiter Reinickendorf. Am Sonntag, den 10. September, hielt der dem Landgericht Halle. Den Gegenstand der Anklage bildete ein zu engagiren. Der Ueberschuß vom Stiftungsfest wurde der Arbeiterbildungs- Verein seine regelmäßige monatliche am 21. Januar d. J. im Boltsblatt" unter der Rubrik Ge- Bibliothettasse überwiesen, und zum Schluß auf die General- Versammlung ab, in der Dr. Weyl einen sehr lehrreichen Borrichtssaal" erschienener Artikel, durch welchen sich der hiesige versammlung aufmerksam gemacht, die am 7. Oftober stattfindet. trag über die Gesundheitsverhältnisse der Arbeiter hielt. Der ber- Polizei- Inspektor Weidemann beleidigt gefühlt hatte. Wie Die nächste Versammlung tagt am Sonnabend, den 23. d. M., Referent betonte am Anfang seiner Ausführungen, wie nothfannt, brachte das„ Volksblatt" im November v. J. eine Lokal- im Vereinslokal„ Wienecke", Alte Jakobstr. 83. notiz unter der Spitzmarke„ Ein böses Beispiel", wofür Krüger
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wendig es ist, daß der Arbeiter sein Augenmerk auf die Gesundals Verfasser jener Notiz zu einer Gefängnißstrafe von 6 Wochen heitslehre richte, da nur in einem gesunden Körper ein gesunder Die Liquidationskommission der Musik- Instrumenten Geist wohnt. Dann erklärte Redner die Ursachen der Proletarierverurtheilt worden ist. Am 21. Januar wurde über die betreffende arbeiter batte am 13. d. M. eine öffentliche Versammlung ein- Krankheiten Schwindsucht und Cholera, für welche Krankheiten Gerichtsverhandlung ein ausführlicher Bericht im„ Voltsblatt" berufen. In derselben erfolgten die Abrechnungen vom Sommer- geregelte Lebensverhältnisse die besten Schußmaßregeln darstellen. veröffentlicht, und in demselben der inkriminirte Artikel, der fest, vom Mastenball, vom Verband der Mufit Instrumenten- Das starte Anwachsen der Schwindsucht ist auf das Emporblühen in der Verhandlung verlesen worden, und zum Verständniß des arbeiter Deutschlands, vom Vertrauensmanne und von der der Industrie zurückzuführen. Die Arbeiter werden in der gegenProzeßberichts nothwendig war, wieder abgedruckt. Die hiesige Liquidationsfommission, außerdem fanden noch mehrere Einzel- wärtigen Gesellschaftsordnung keine wesentlichen Vortheile erzielen. Staatsanwaltschaft erhob wegen dieses Wiederabdrucks Anklage, abrechnungen statt. Die diversen Abrechnungen gaben Ver- Grst in einer zufünftigen Gesellschaft, in welcher geregelte Geaber das Landgericht sprach den Genossen Krüger am 6. April anlassung zu lebhaften Auseinanderseßungen mit Sparfeld, dessen fundheitsverhältnisse herrschen, wird der Tod mit dem natürlichen frei. In der Urtheilsbegründung wurde damals gefagt, daß Thun und Treiben rücksichtslos öffentlich bloßgestellt wurde. Absterben der Lebenskräfte eintreten. Reicher Beifall folgte diesen eine genaue und vollständige Wiedergabe der bezüglichen Gerichts- Auf Antrag Zubeil's wurde eine fünfgliedrige Untersuchungs- interessanten Ausführungen. An der Diskussion betheiligten sich verhandlung vorhanden, daß es aber als ein Recht des Bolts- fommission gewählt in eigener Sache. Die Agitations- mehrere Genossen im Sinne des Referenten. Nach Schluß der blatts" angesehen werden müsse, einen solchen Bericht zu bringen, Rommission wurde mit der Einziehung der noch aus Versammlung blieben die Mitglieder im Vereinslokale noch beida jene Gerichtsverhandlung durch einen Artikel desselben hervorstehenden Gelder beauftragt. gerufen war und die Leser des Blattes ein Interesse daran Schmidt wurde beschlossen, sämmtliche vorhandenen Gelder Unterhaltung. Auf Antrag von Robert sammen, die Gesangsabtheilung des Vereins sorgte für die nöthige atten, zu erfahren, inwieweit der Inhalt desselben ein straf- des General- Ausschusses und des Vereins zur Wahrung der
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arer gewesen. Durfte in dem Voltsblatt" ein Bericht über Interessen der Klavierarbeiter der Kommission, bestehend aus Friedenau. Am 10. September fand hier eine Versammdie fragliche Gerichtsverhandlung veröffentlicht werden, so durfte Rüdiger, Meier und Robert Schmidt, zur Verwaltung zu über- lung der Steinseher und Berufsgenossen statt, in auch darin der betreffende Artikel abgedruckt werden, da dieser geben. Diese Gelder sind auf einer Bank anzulegen und dürfen der Kollege A. Knoll- Berlin einen Vortrag hielt über: in der Verhandlung zum Zwecke der Beweisaufnahme verlefen nur zur Unterstübung von Streits in der Branche, die von„ Warum organisiren wir uns?" In der Diskussion sprachen worden, und somit sein Wiederabdruck zu einer vollständigen öffentlichen Versammlungen genehmigt sein müssen, verwendet mehrere Redner im Sinne des Referats und gelangte eine ResoWiedergabe jener Verhandlung nothwendig war. Der An- werden. Einem früher gefaßten Beschlusse, von dem vorhandenen lution zur Annahme, die sich gleichfalls zustimmend zu demselben getlagte handelte in Wahrnehmung berechtigter Interejjen Vereinsvermögen ein Drittel dem Holzarbeiter- Verbande zu über- äußerte. Der Vorsitzende ersuchte die Kollegen, zu der nächsten und es ließ sich weder aus der Form, noch aus den weisen, wird Rechnung getragen werden. Im Anschluß hieran Versammlung am 24. September mehr die Frauen mitzubringen. Umständen feststellen, daß er die Absicht gehabt habe, den fand ein Meinungsaustausch statt über die Frage: Wie denken Außerdem wurde an die Kollegen die Aufforderung gerichtet, die Ober- Polizei- Inspektor Weidemann von neuem zu beleidigen. Die Kollegen über ihre wirthschaftliche Lage?" Won verschiedenen Arbeiterzeitungen zu lesen. Nach Erledigung einiger GewerkDie von seiten der Staatsanwaltschaft gegen dieses Urtheil Ceiten wurde der Wunsch nach einer Neugründung eines lokalen schafts- Angelegenheiten erfolgte der Schluß der Versammlung. bein Reichsgericht eingelegte Revision machte geltend, daß Klavierarbeiter- Vereins laut. Die Beschlußfassung hierüber wurde das Interesse der Leser nicht unter dem Schutze des§ 198 einer späteren öffentlichen Bersammlung überlassen.