Durch Erlaß vom 31. Mai 1909 var in§ 10 angeordnet: " In Steinbrüchen dürfen Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter nicht bei Abräumungsarbeiten, bei der Steingewinnung oder der Rohaufarbeitung von Steinen beschäftigt werden. Als Rohaufarbeitung von Steinen im Sinne dieser Bestimmungen gilt auch die Herstellung von Chausseesteinen( Schlotter, Klarschlag, Anadschlag, Aleinschlag) in solchen Betrieben ,. Die höhere Verwaltungsbehörde kann für ihren Bezirk oder Teile desselben gestatten, daß Arbeiterinnen über 18 Jahre mit der Herstellung von Chauffeesteinen beschäftigt werden; die Dauer der Beschäftigung im Steinbruche darf in diesem Falle sechs Stunden täglich nicht überschreiten. In Steinhauereien dürfen jugendliche Arbeiter nicht bei der trockenen Bearbeitung von Sandsteinen, Arbeiterinnen auch nicht mit anderen Arbeiten beschäftigt werden, bei denen fie der Einwirkung von Steinstaub ausgesetzt sind.
fchuk darffellen. Der eine bezieht sich auf die Beschäftigung| mungsarbeiten sowie beim Transport oder Verladen von AbSittenwidrige Ausbeutung Ser Arbeitskraft. von Arbeiterinnen in Steinbrüchen und Steinhauereien. Die raum oder Abfall verwendet wurden, bis zum 31. Dezember Der Inhaber eines Agenturgeschäfts, Georgi, hatte den Hand zweite Bekanntmachung betrifft die Beschäftigung von Ar- 1911 mit diesen Arbeiten beschäftigt werden. Den Unter- lungsgehilfen Albrecht engagiert und folgende Abrede mit ihm gebeiterinnen auf Steinkohlenbergwerken, Zink- und Bleierz- nehmern genügte auch diese lange Uebergangszeit nicht. troffen. A. sollte zunächst einen halben Monat Probe arbeiten, bergwerken im Regierungsbezirk Oppeln . Sie haben es durchgesezt, daß durch die neue, gestern publi- dann sollte er fest angestellt werden. Ein Gehalt sollte er in der Probezeit nicht bekommen, dafür aber nach erfolgter Anstellung pro zierte Bekanntmachung der Termin, bis zu dem Ausnahmen Monat 75 M., wenn er im Monat 200 neue Mitglieder für einen gestattet werden können, aufgehoben ist. Es fönnen fortan neugegründeten Theaterverein werbe. Nebenher sollte er den Verbis auf weiteres" auch über dies Jahr hinaus Arbeiterinnen, trieb bon Musitalien gegen Provision ausführen. Nachdem die die vor dem 1. Juli 1909 bei Abräumungsarbeiten sowie beim Probzeit vorüber war, wurde A. am 5. des folgenden Monats entTransport oder beim Verladen von Abraum oder Abfall ver- lassen, weil er das aufgetragene Benfum in Mitgliederfang nicht wendet wurden, mit Erlaubnis der höheren Verwaltungsbe- geschafft hatte. Für seine Tätigkeit hatte er lediglich zweimal Vorhörde mit diesen Arbeiten beschäftigt werden. Nur haben schüsse von zehn und fünfzehn Mark bekommen. Mit der fristlosen Entlassung war der junge Mann ebensowenig einverstanden, wie die Unternehmer die Ausnahmen für die Zeit über den damit, daß die 25 M., die er als Vorschuß erhalten hatte, sein 31. Dezember 1911 hinaus nachzusuchen, ein namentliches ganzes Gehalt darstellen sollten. Er bertlagte feinen Auftraggeber Verzeichnis der Arbeiterinnen unter Angabe des Wohnortes und erkämpfte ein obfiegendes Erkenntnis. Die Verurteilung des und des Geburtstages einzureichen. Auch ist den Gewerbe- Beklagten wurde vom Gericht folgendermaßen begründet: Ein jeder aufsichtsbeamten sowie den Polizeibehörden auf ihr Ersuchen Angestellte, der verpflichtet wird, seine Arbeitskraft einem einzigen Arbeitgeber zu widmen, habe ein Recht auf ein Mindesteinkommen. jederzeit Einblick in die Lohnlisten zu gewähren. Die zweite Verordnung betrifft die Beschäftigung von Vereinbarungen, die von einem Angestellten Arbeitsleistungen ohne garantierte Gegenleistungen verlangen, verstoßen gegen die guten Arbeiterinnen auf Steinkohlenbergwerken, Zink- und Blei- Sitten, da sie sich als eine Ausbeutung der Arbeitstraft darstellen. erzbergwerken. Die erstmals hierüber erlassenen Bestim- Sittenwidrig sei es auch, von einem Angestellten die Absolvierung mungen vom Jahre 1892 sollten am 1. April 1897 außer eines monatlichen Arbeitspensums zu verlangen und im Falle der Kraft treten. Sie sind aber durch mehrere Verordnungen nicht vollständigen Leistung die Gehaltszahlung zu verweigern. im wesentlichn für spätere Termine aufrechterhalten. Nach Ebenso sei es aber auch unzulässig, den Angeklagten fristlos zu der Verordnung vom 20. März 1902 sollte die Beschäftigung entlassen, weil er angeblich sein Benfum nicht erreicht habe. Dem von Arbeiterinnen bis zum 1. April 1907 gestattet werden. Kläger stand sogar das Recht zu, sein Weiterarbeiten einzustellen, Dann wurde die Gültigkeitsdauer der Verordnung bis zum außerstande gesetzt war, selbst seine einfachsten Lebensbedürfnisse wenn ihm die Gehaltszahlung verweigert wurde, weil er dadurch 1. April 1912 verlängert und jetzt ist die Gültigkeit mit der zu befriedigen. Derartig fittenppidrigen Anstellungsbedingungen Maßgabe bis zum 1. April 1922 erstreckt, daß die Vorschriften fönne das Gericht keinen Vorschub leisten, aus diesem Grunde war der Gewerbeordnungsnovelle vom 28. Dezember 1908 bei der Beklagter zur Gehaltszahlung zu verurteilen. Beschäftigung Berücksichtigung finden müssen.
Außerdem dürfen in Steinbrüchen und Steinhauereien Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter nicht beim Transport oder beim Berladen von Abraum, Steinen oder Abfall beschäftigt werden...." Diese Anordnungen sollten am 1. Juli 1909 in Kraft treten. Dagegen lief das Scharfmachertum Sturm. Es erging darauf unter dem 8. Dezember 1909 feitens des Bundesrats eine erhebliche Einschränkung der zitierten Bestimmungen des§ 10. Nach dieser sollte als Absatz 4 dem erwähnten§ 10 zugefügt werden: Die höhere Verwaltungsbehörde kann für ihren Bezirk oder Teile desselben gestatten, daß Arbeiterinnen, die vor dem 1. Juli 1909 bei Abräu
Unserm alten, treuen Kampfgenossen
Karl Anders
zu seinem
099 70. Geburtstage cea
die herzlichsten Glückwünsche.
Unserem Freunde und Parteigenossen, dem Vorwärtsspediteur
Karl Anders
1780b
zu seinem 70. Geburtstage die herzl. Glückwünsche
Die Vorwärtsspediteure.
Unserem Parteigenossen Karl Anders
zu seinem 70. Geburtstage die herzlichsten Glückwünsche! Die Genossen des 681. Bezirks.
Unserem Genossen
Karl Anders zum 70. Geburtstage die herzlichsten Glückwünsche und ein donnerndes Ho!
1791b
Die Genossen seines Bezirks.
KΣ
Unserem Bezirksgenossen Albin Stolzenhain nehst Braut die herzlichsten Glückwünsche zur Eheschließung. Bezirk 381, 19. Abteilung IV. Kreis .
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Todes- Anzeigen
Sozialdemokratischer Wahlverein
des
6. Berl. Reichstags- Wahlkreises.
Am 25. d. Mis. verstarb unser Genosse, der Kesselschmied Hermann Jabs
Kuglerstr. 45.
Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet am Mittwoch, den 29. November, nachmittags 4 1hr, von der Reichenhalle des Friedhofes der Gethsemane- Gemeinde in Nieder- Schönhausen- Nordend aus statt.
Deutscher Metallarbeiter- Verband Verwaltungsstelle Berlin.
Nachruf.
Den Kollegen zur Nachricht, daß unser Mitglied, der Schlosser
Joseph Reichel
am 21. November gestorben ist.
Todesanzeige. Ferner starb unser Mitglied, der Werkzeugmacher
Max Barth
am 25. November.
am
Die Beerdigung findet Mittwoch, den 29. November, nachmittags 3 Uhr, von der Leichenballe des Nirdorfer GemeindeFriedhofes, Mariendorfer Weg, aus statt.
Ehre ihrem Andenken! Rege Beteiligung erwartet
Die Ortsverwaltung.
B>
Deutscher Buchbinder- Verband.
Den Mitgliedern die traurige Mitteilung, daß unser langjähriges Mitglied, der Kollege
Karl Wacker plöblich gestorben ist.
Wir werden sein Andenken in Ehren halten.
Die Beerdigung findet Mitt: woch, den 29. November, nachmittags 3 Uhr, auf dem neuen Gemeindefriedhof in Mariendorf , Friedenstraße, statt. Bahlreiche Beteiligung erwartet 26/11 Die Ortsverwaltung.
Verein der Stereotypeure
und Galvanoplastiker
Berlins und Umgegend. Den Kollegen die traurige Nachricht, daß unser lieber Stollege
Albert Rietdorff
nach kurzem, schwerem Leiden im Alter von 47 Jahren am Montag, den 27. November, vormittags 92 Uhr, verstorben ist.
Das Andenken unseres langjährigen, pflichttreuen Kollegen werden wir stets in Ehren halten.
Die Beerdigung findet am Freitag, den 1. Dezember, bor mittags 11 1hr, von der Leichenhalle des Neuen Jakobi- Stirchhofes in Nixdorf, Hermannstraße 99-105, aus statt. Ilm zahlreiche Beteiligung ersucht Der Vorstand.
Deutscher Holzarbeiter Verband
Den Mitgliedern zur Nachricht, daß unser Kollege, der Möbelpolierer
Otto Wellmann ( Schöneberg , Apostel- Paulusstr. 7) im Alter von 34 Jahren ge storben ist.
Ehre seinem Andenken!
Die Beerdigung findet am Donnerstag, den 30. November, nachmittags 31, Uhr, von der Halle des Schöneberger Gemeinde- Friedhojes, Blanke Hölle, aus statt. Um rege Beteiligung ersucht 93/6 Die Ortsverwaltung.
Zentral- Verband
Zahlsteile Berlin und Umgegend. Bezirk 4.
Den Berufsgenossen zur Nachricht, daß unser langjähriges Mitglied
Gustav Schenkel
verstorben ist.
Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet heute Mittwoch, den 29. November, nachmittags 3 Uhr, von der Halle des Zentral- Friedhofes in Fricdrichsfelde aus statt.
Um rege Beteiligung ersucht 255/12 Der Vorstand.
Am Montag, den 27. November, verstarb nach langem, schwerem Leiden unser lieber Kollege, der Schlosser
Julius Waeder
Wir werden sein Andenken stets in Ehren halten.
Die Kollegen der Firma Blume. Die Beerdigung findet am Donnerstag, den 30. November, nachmittags 32 Uhr, von der Halle des Dorotheenstädtischen Kirchhofs in Reinickendorf , Müllerstraße, aus statt.
Todesanzeige.
Jäh und unerwartet entriß uns der Tod am 27. d. M., bormittags 10 Uhr, unsere gute Mutter, Schwieger- und Großmutter
Henriette Gohlke.
Liesbeth Röhl.
Gustav Röhl. Otto Gohlke. Die Beerdigung findet am 30. d. M., nachmittags 3 Uhr, von der Leichenhalle des Rirdorfer Gemeinde- Friedhofes aus statt.
Allen Freunden und Bekannten die traurige Nachricht, daß unser lieber Sohn und Bruder
Helmut
am Montag verstorben ist. Um stille Teilnahme bittet
am
Paul Kallies und Familie, Lichtenberg , Wotanstr. 1. Die Beerdigung findet Donnerstag, den 30., nachmittags 32 Uhr, auf dem Kirchhof in der Rathausstraße in Lichtenberg statt.
Für die vielen Zeichen der Teilnahme bei der Beerdigung unserer lieben
Agnes
8632
sagen wir hiermit herzlichen Dank, insbesondere dem Buchdruckereihilfs arbeiterverband und dem Personal der Firma Paß u. Garleb.
Im Namen der trauernden Hinterliebenen
Wilh. Feldt, Paul Stein.
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Bezirksverwaltung Groß- Berlin. Den Mitgliedern zur Nachricht, daß unser Kollege, der Kraftbrofchlenführer
Ludwig Lorek
am 26. d. Mts. im Alter von 32 Jahren verstorben ist.
Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet heute, Mittwoch, den 29. d. Mts., nachmittags 3 Uhr, von der Leichenhalle des Sebastian- Kirchhofes in Reinickendorf aus statt. 58/12
Die Bezirksverwaltung.
Zentralverband der Dachdecker. Verwaltungsstelle Berlin . Den Mitgliedern zur Nachricht,
daß unser Kollege
Fritz Schröder
am 26. November verstorben ist. Ehre seinem Andenken!
Die Beerdigung findet am Donnerstag, den 30. November, nachmittags 4 Uhr, von der Halle des Zentral- Friedhofes in Friedrichsfelde aus statt.
Recht rege Beteiligung erwartet 53/7 Der Vorstand.
Danksagung.
Allen Freunden und Kollegen der Schloßbrauerei Schöneberg sowie dem Gesangverein„ Schöneberger Männer Chor", insbesondere Herrn Küter für feine trostvollen Worte am Grabe meines geliebten Mannes und Baters fage ich meinen herzlichen Dant.
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