wollte.
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leidigungsflage erforderlichen Strafántrag nicht gestellt hatte.
Hus aller Welt.
Ein unfehlbares Mittel.
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Ein ganz
burch Drohungen und spiritistische Trids gewiffermaßen hinterrüds fahrens für geboten, well der Oberbürgermetter den fr bie eft ferner, daß der angeflagte tete ein fehr auffältiges efen zur Schau getragen habe. Auf mehrere Zeugen hat 2. den Eindruck zur Chefcheidung bestimmt habe, daß in einem erschienenen Buche eines tindischen und willensschwachen Menschen gemacht, der stets May als Erzieher" der größte Teil der darin abgedruckten Briefe Er habe auch häufig auf einem Stuhl, dankbarer May- Leser" von May selbst verfaßt und gefälscht worden Schwerfte Strafe Sem, der andere an freiwilliger Arbeit hindert!" verschlafen gewesen sei. seien. In diesem Buche werde May als eine Art Heiland, Messias, Recht drakonische Strafen wurden vergangene Woche vom der in einen Schrank gestellt wurde, während der Bureaustundear Säkularmensch, zweiter Bismarck usw. gefeiert. Zu allen diesen Schöffengericht Berlin- Mitte gegen eine Anzahl Angeklagte verein Schläfchen gemacht. Ferner wurde die Geliebte des Angeklagten, Anträgen werden vom Privatkläger und feinen Anwälten in jedem hängt, die sich wegen der Beschuldigung, Streifvergehen verübt zu unter anderem bekundete, daß sie von dem Angeklagten monatlich eine von ihrem Manne getrennt lebende Frau, vernommen, die einzelnen Fall Gegenanträge gestellt, die die Unwahrheit der auf- haben, zu verantworten hatten. Von dem Stattfinden der Ver- 300 M. erhalten habe. Der Angeklagte habe keinesfalls sehr üppig gestellten Behauptungen dartun sollen. Der Gerichtshof beschloß, alle Beweisanträge und Gegen wir deshalb erst heute kurz darüber berichten. Die Streifbewegung behauptet worden sei. gelebt und ihr auch keinerlei kostbare Geschenke gemacht, wie früher Der Gerichtshof beschloß, alle Beweisanträge und Gegen- handlung war uns leider feine Mitteilung zugegangen, und können 300 M. erhalten habe. Der Angeklagte habe keinesfalls sehr üppig anträge abzulehnen und nur das Erkenntnis in der Mayschen Che- der Kutscher bei der Firma Gebrüder Richter im November d. Js., Die Verhandlung wurde schließlich abgebrochen und auf fcheidung zur Verlefung zu bringen und die geschiedene Frau und über die der„ Vorwärts" ja fortlaufend berichtet hat, war die Ver- Dienstag 9% Uhr vertagt. Da noch zahlreiche Zeugen zu verdie Frau Achilles darüber zu vernehmen, was über die Ehescheis anlassung zu der Justizaktion. Bekanntlich hatte die Firma Richter, nehmen sind, wird das Urteil erst in den späten Abendstunden au dungsaffäre dem Angeklagten Bebius mitgeteilt worden ist. damit die Streifenden mit den Arbeitswilligen nicht in Berührung erwarten sein. Aus den Ehescheidungsaften ergibt sich, daß die Ehescheidung fommen sollten, den Schutz der Polizei erbeten, der ihr auch in erfolgt ist, weil die Frau ihrem Ehemanne nach und nach große meitgehendem Maße gewährt wurde. Die Fuhrwerke der bestreikten Geldsummen heimlich entwendet habe die Frau bestreitet jett Firma wurden ständig von Polizeimannschaften begleitet. Mit den folche Diebstähle ganz entschieden und weil sie ihren Ehemann Arbeitswilligen zu reden, war der Streifenden also unmöglich ge= mit entehrenden Schimpfworten verfolgt habe. Die sodann nochurals vernommene Frau Pollmer erzählt noch einmal alle Vor- macht. Deshalb hatten lettere verschiedentlich den Versuch unternommen, die arbeitswilligen Kutscher außerhalb Berlins zu Die Reichstagswahlen und ihr wahrscheinlicher Ausgang bilden gänge, die ihrer Chefcheidung vorangegangen und sich während der sprechen und ihnen die Gründe, die zum Streit führten, klar zu ganzen Affäre abgespielt haben. Sie will durch allerlei schlaue machen. Weil nun hierbei einige scharfe Worte fielen, drei der zurzeit in allen. Bevölkerungsschichten einen ausgiebigen Gesprächs Manipulationen ihres Mannes und feiner jetzigen Ghefrau bedrängt Arbeitswilligen auch verprügelt wurden, mußten seche der Strei- stoff. Und das ist auch kein Wunder: hat doch die bitter empund bedroht und schließlich durch die Ehefcheidung selbst überrumpelt worden sein. Nach der Darstellung dieser Zeugin hat sie dem An- enden, die Kutscher Adolph, Mann, Schwan, Gegert, fundene Steuerpolitit des schwarzblauen Blodes, das schwächliche Versagen der bürgerlichen Parteien bei der geklagten nur die nach ihrer Ansicht wahren Tatsachen über ihre Braun und Burau auf der Anklagebank Plaz nehmen. Den Angeklagtem Adolph, Mann, Schwan und Segert wird Beratung der sozialen Geseze vielen Taufenden bisher inChefcheidungsaffäre mitgeteilt und dieser habe im ganzen nur das durch die Anklage zur Laft gelegt, auf der Chauffee von Spandau differenten Wählern die Augen geöffnet. Alle möglichen KombiJustizrat Dr. Sello verweist demgegenüber auf eine damit nach Ruhleben einen Viehtransport der Firma Richter angehalten nationen über die voraussichtliche Zusammensetzung des Reichsganz im Widerspruch stehende Erklärung, die die Zeugin in einer und drei der Kutscher mittels gefährlichen Werkzeugs" mißhandelt Berhandlung mit dem Rechtsanwalt Nette zu Protokoll gegeben zu haben, um sie dadurch zur Teilnahme an dem Streit zu ber- parlaments werden laut; wenn es nach dem Wünschen und Hoffen habe. Darin habe sie erklärt, daß die vom Angeklagten im Bund" anlassen. Der Angeklagte Adolph foll ferner eine der Firma Richter mancher Optimisten ginge, erhielte die Sozialdemokratie einen beröffentlichten Enthüllungen Entstellungen und unwahrheiten ent. gehörige Halstoppel zerschnitten, den Arbeitsvilligen Radle ge- Mandatszuwachs, durch den die Mehrzahl der Zöllner und Halten. Nach längeren Auseinandersetzungen zwischen den Parteien nötigt, bedroht und tätlich beleidigt haben, und ist mit Schwan zu- Pharifäer aus dem Reichstempel hinausgejagt würde. Allerlei mög untereinander und mit der Zeugin, erklärt die lettere, daß sie fammen der gemeinschaftlichen Körperverlegung des Arbeits liche und unmögliche Borschläge werden uns gemacht, um den Erfolg diese Erklärung nur abgegeben habe, da sie Not und Hunger lift willigen tilpert angeklagt. Angeklagter Mann wird beschuldigt, der Wahlen in freiheitlichem Sinne zu beeinflussen. und auf diese Weise gern wieder in den Besitz der Rente kommen den Buchhalter Hedrich und den Arbeitswilligen Müller durch den Schlauer aber, der sich aus Bremerhaven mit einem Briefe Ruf„ Streitbrecher" beleidigt zu haben. Wegen Beleidigung und ge- an uns wendet, möchte das Angenehme mit dem für ihn Nützlichen Rechtsanwalt Rette erklärt noch, daß Lebius gegen May nur meinschaftlicher Nötigung des Nutschers Grodazky find die Kutscher verbinden. Der Mann hat ein ganz unfehlbares Mittel erfunden, deshalb so scharf vorgehe, weil letterer vom Vorwärts" in einem Praun und Burau angeklagt. Die umfangreiche Beweisaufnahme ergab, daß die unter An- wodurch jeder deutsche Wähler fagt: Ich wähle rot!" gegen diefen angeſtrengten Prozesse als Zeuge genannt worden sei. Hage gestellter Borgänge seitens des öffentlichen Antlägers riefig Die Erfindung des Herrn, der dankbarerweise sein gitations. Die Beweisaufnahme wird hierauf geschlossen. Justizrat Dr. Selle vertritt den Standpunkt, daß die Straf- aufgebauscht wurden. Die Zeugenaussagen waren so ungenau und mittel nur unserer Partei geben will, hat nebenbei noch fammer noch nicht zuständig sei, da awei jich völlig widersprechende widersprechend, daß man sich wundern mußte, wie der Amtsanwalt die gute Eigenschaft, daß die Zahl der Abonnenten Parteipreffe sich gewaltig erhöht. Und das Urteile des Schöffengerichts, d. h. also kein Urteil vorliege, welches es fertig brachte, so drakonische Strafen zu fordern. Er beantragte der verwertbar sei. Nach Ausweis des Protokolls des Charlottenburger gegen den Angeklagten Adolph wegen Nötigung, Körperver- alles fliegt der Sozialdemokratie zu, wenn wir dem Erfinder, der Schöffengerichts sei das auf 15 M. Geldstrafe lautende Urteil legung, Beleidigung und Sachbeschädigung eine Gesamtstrafe von auf telegraphische Antwort wartet, lumpige 10000 mart schon rite veründigt gewesen. übermitteln. Bei dieser Sachlage müsse das 1 Jahr 4 Monaten Gefängnis; gegen Mann insgesamt 10 Monnte; Echöffengenricht zunächst noch einmal mit der Klage befaßt werden. gegen Schwan wegen Nötigung und zweimal wegen gemeinschaftDa wir bereits im Befige eines unfehlbaren Mittels find, unfere Zur Sache selbst bestreitet Justistrat Dr. Sello, daß dem Ange- licher Körperverlegung 1 Jahr Gefängnis; gegen Segert wegen Elagten der Schutz des§ 198 des Strafgesetzbuchs zuzubilligen sei. Nötigung und gemeinschaftlicher Körperverlegung 6 Monate Ge- Wähler- und Abonnentenzahl gewaltig au steigern, mußten wir leider Gr sei unrecht, unbillig, grausam und leichtfertig vorgegangen, es fängnis; gegen Braun wegen Nötigung 6 Wochen Gefängnis und auf das billige Angebot aus Bremerhaven verzichten. Unser Rezep sei ihm nicht um die objektive Feststellung der Wahrheit zu tun ge- gegen Burau, der um die Pferde des Arbeitswilligen Grodatkh aber ist: Agitation und Organisation! Wenn alle unfere Anhänger das Mittel nach besten Kräften im Wahltampfe an wesen, sondern um die Ausnutzung trititlosen Materials zur Be- herumgegangen ist, 2 Wochen Gefängnis. Der Verteidiger der Angeklagten, Rechtsanwalt Dr. K. Rofen fämpfung eines verhaßten Gegners. Lebius habe die Vertrauensfeligkeit einer verärgerten Frau, die er aufgesucht und ausgehordit felb, ging den Strafanträgen des Amtsanwalts scharf zu Leibe und wenden, werden viele unserer bisherigen Gegner am 12. Januar habe, arg mißbraucht. Betont müsse noch werden: dadurch, daß schilderte das soziale Milieu, in dem sich die Vorgänge abgespielt fagen: Ich wähle rot! Ein Liebesdrama am Telephon. Herr Rebius gewisse Behauptungen gegen den Privattläger auf haben. Falls das Gericht wirklich eine Bestrafung für notwendig Auf eine echt amerikanische Weise hat in Portland im gestellt hat, sind diese Behauptungen noch nicht als wahr erwiesen; erachtet, beantragte er, auf eine geringe Geldstrafe zu erkennen. fie sind bisher beweislos geblieben und können nach keiner Nichtung Das Gericht verurteilte nach längerer Beratung den Angehin gegen den Privatfläger in das Feld geführt werden. Nichtig flagten Mann wegen Nötigung und Störperverletzung zu 5 Mo. Staate Oregon eine Frau Eman Robinson ihren Liebhaber ist lediglich, daß der Privat läger, der sich nach schweren Schicksals- naten Gefängnis; Adolph und Schwan zu je 7 Monaten Ge- den reichen Kaufmann Codrell aus Chikago, von ihrem Selbstschlägen zu einer Hochgeachteten Position emporgerungen, vor 40 fängnis und Braun wegen versuchter Nötigung zu 1 Woche Ge- mordversuch in Kenntnis gelegt. Geit längerer Zeit stand Frau Jahren sich schwerer Verfehlungen schuldig gemacht hat. Das gibt fängnis. Die Angeklagten Segeri und Burau wurden frei Robinson zu Cockrell in näheren Beziehungen. Stets jedoch hatte Herrn Lebius in feiner Weise das Recht, durch einen solchen töd- gesprochen. Das Gericht hielt es für angebracht, auf diese der Liebhaber das sehnliche Verlangen der Dame, Frau Cockrell zu lichen Streich persönlicher Nadje seinen Gegner in den Abgrund zu enorm hohen Strafen zu erkennen, trotzdem durch die Beweis werden, abgelehnt. Auch am Sonntagmorgen versicherte Frau zurückzuschleudern. aufnahme festgestellt wurde, daß niemand einen Schaden oder am Telephon ihrem Herzensfönige wieder Rechtsanwalt Bredered tritt den Ausführungen des Vorredners sonstigen Nachteil durch die Straftaten" erlitten hat. Selbst entschieden entgegen und verlangt für den Angeklagten den Schutz die angeblich so schwer Mißhandelten haben nicht einmal einen innigfte Zuneigung und ihren dringenden Wunsch nach eheMs alle heißen Liebesschwüre an bes§ 193 des Strafgesetzbuchs. Arzt aufsuchen, geschweige denn ihre Arbeit aufgeben müffen, licher Vereinigung mit ihm. dem nüchternen Staufmann abprallten, machte Frau Robinson ihn Rechtsanwalt Rette hält eine Zurüdweisung in die erste In- In Preußen gibt es teine Klaffenjuftig! darauf aufmerksam, daß er zuhören möge, was jett gefchehe. Deut stanz nicht für gegeben und beantragt unter Anschluß an die Auslich hörte der herzlose Liebhaber den Knall eines Revolvers. Er führungen des Justizrats Sello nach eingehenden juristischen und tatsächlichen Darlegungen die Verurteilung des Angeklagten. eilte sofort in die Wohnung der Frau Robinson und fand die Frau Pribattläger May erfläct in seinem Schlußwort u. a.: Er habe mit einem Schusse in der Brust neben dem Telephon am Boden Heute so oft und mit bitterer Empfindung hören müffen, daß er liegen. Da die Aerzte hoffen, die Frau durchzubringen, wird der ein Verbrecher sei. Es sei richtig, er habe als Mensch gefehlt und legte Stualleffelt wohl eine Trauung sein. fei in jungen Jahren in den tiefsten Abgrund gesunken. Aber er sei durch ungeheuere Kraftanstrengung wieder gestiegen und es sei traurig, daß nun Superfluge und Pharifäer kommen und sich nun wieder bemühen, ihn abermals von der mühsam erreichten Höhe hinunter zu stürzen.
Das Gericht ist der Meinung, daß nur ein schöffengerichtliches Urteil vorliege, und zwar das freisprechende. Im übrigen sieht das Gericht den Ausdrud geborener Verbrecher" als eine Beleidigung im Sinne des§ 185 des Stafgesetzbuchs an, billigt dem Angeklagten ar sich den Schutz des§ 193 des Strafgesetzbuchs zu, hält diese Schubgrenzen aber für überschritten, da die Absicht der Beleidigung dem Gericht nicht zweifelhaft sei. Mit Rücksicht auf die Schwere der Beleidigung berurteilt das Gericht den Angeklagten zu 100. Geloftrafe eventuell 20 Tagen Gefängnis und legt ihm die Kosten bes Berfahrens auf
Gerichts- Zeitung.
Robinson
Die Kirche hat einen guten Magen.
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Eine Konferenz im hl. russischen Synod hat fürzlich die Forde rung aufgestellt, daß für die Bedürfniffe der Geistlichkeit Zu den insgesamt 75 Millionen Rubel bewilligt werden. jetzt schon bewilligten Mitteln erfordert das einen neuen Kredit von 41 Millionen aus Staatsmitteln. Dafür soll die Armee bon 88 000 Briefstern, Stüftern usw. unterhalten werden. Das foll der Lohn sein, den die russische Geistlichkeit für ihre reationären Handlangerdienste von den herrschenden Parteien erwartet.
Kleine Notizen.
Die umfangreichen Unterschlagungen des Magistratsbureauassistenten Otto Lüdide bilden heute den Gegenstand eines Prozesses vor dem Schwurgericht des Land gerichts I . Die Antlage gegen 2. lautet auf Unterschlagung im Amt, Betrug, Registerfälschung und schwere Urkundenfälschung. Den Vorsitz im Gerichtshofe führt Landgerichtsdirektor Neuenfeld, die Anflage wird vom Staatsanwaltschaftsrat Banning vertreten, die Verteidigung des Angeklagten führen die Rechtsanwälte Dr. Schwindt und Esch. Der Angeklagte war seit dem Jahre 1901 in dem Steuerbureau des hiesigen Magistrats als Assistent angestellt. Seit mehreren Jahren war er in der Abteilung beschäftigt, in der die bei Grundstücks- und anderen Verkäufen zu hoch angesetzten Umsatzsteuern berechnet wurden. Den betreffenden Bersonen, die den Antrag auf Zurüdzahlung der auviel gezahlten Steuer gestellt hatten, wurde dann, wenn der Antrag als zu Recht bestehend befunden wurde, ein Quittungsformular überfandt mit dem sie nach vollzogener Unterschrift den Betrag von der Stadthauptkasse in Empfang nehmen konnten. Außerdem war es ihnen aber auch freigestellt, den Betrag einer Bank überweisen zu lassen. Der Angeklagte ging mun folgendermaßen zu Werte. Er brachte einen fingierten Antrag in den Geschäftsgang, so daß er in die beireffenden Regifter eingetragen wurde. Wenn dieser Antrag dann in feine Hände gelangte, stellte er falsche Berechnungen auf und fälschte schließlich unter dem Genehmigungsvermerk die Unterschriften mehrerer Stadträte, unter anderem auch die Unterschrift des verstorbenen Stadtrats Tourbié. Vorher hatte er sich bei berschiebenen hiesigen Großbanten ein Konto mit falschen Namen eröffnen lassen, die mit denjenigen der fingierten Antragsteller Auf diese Weise gelang es dem Angeklagten identisch waren. nach und nach, insgesamt zirka 80 000 M. zu erschwindeln. Als er sich zum Schluß noch durch einen größeren Coup in den Besitz von 40.000 M. fetzen wollte, kam die ganze Sache durch einen Zufall zur Entdeckung, Lüdide ergriff die Flucht, wurde aber bald Darauf verhaftet. Mit dem unterschlagenen Gelde hatte der An- Eisenbahuunfall. Ein Lokalzug der Nordwestbahn stieß heute geklagte den noblen Stabalier gespielt und große Beträge in leicht- früh bei der Einfahrt in die Wiener Bahnhofshalle an inniger Gesellschaft verjubelt. Außerdem hatte er sich in der den Prellbod, wobei 27 Perfonen leicht berlest In dem wurden. Nähe von Grtner eine Billa und eine Fabrik gekauft. Vorverfahren hatte 2. angegeben, daß auch von mehreren anderen Beamten, die sich gegenseitig in die Hände arbeiten, gleiche Betrügereien bei dem Berliner Magistrat verübt würden.
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Sandmesser und Oberbürgermeister. Die Wilmersdorfer Stadtverordneten erhielten dieser Tage privatim die Abschrift eines Reichsgerichtsurteils zugesandt, das namentlich im Hinblick auf den ferndeutschen Brauch, ehrenhafte Arbeiter wegen Grpreffung ins Gefängnis zu fenden, einige Beachtung verdient. Ein Landmesser namens Georg Siegel in Wilmersdorf hatte sich am 27. Mai 1911 bor der 3. Straffammer am Landgericht III wegen Vergehens gegen den $ 114 des Strafgesetzbuche zu verantworten. Siegel war feiner Meinung nach durch die amtliche Absteckung einer Baufluchtlinie geschädigt worden. Als seine Beschwerden ohne Erfolg geblieben waren, fandte er dem Dberbürgermeister abermanu ein Echreiben, worin es heißt „ Sollten Sie nicht binnen acht Tagen die Sache in meinem Sinne erledigen, so müßte ich Schritte tun, die unserer fortschrittlichen" Stadtverwaltung nicht zur Ehre gereichen würden, denn ich würde beleuchten, wie diese mit gerechten Forderungen des PubliIn der gestrigen Verhandlung weigerte sich der Angeklagte, Iums unspringt". Der Oberbürgermeister überreichte diesen Brief die Namen der Betreffenden zu nennen. Der Borsigende läßt ihn der Staatsanwaltschaft, die daraufhin Anklage erhob und zwar darauf an den Zeugentisch treten, die Geschworenen verlassen ihre wegen Vergehens gegen den vorhin genannten Paragraphen, Bläge, ebenso die Richter; alle bilden einen Kreis um den Under diejenigen mit Strafe bedroht, die durch Gewalt oder Drohung geklagten. Der Vorsitzende dringt nun in einer geradezu uneine Behörde oder einen Beamten zur Vornahme oder Unterlaffung erhörten Weise auf den Angeklagten ein, doch die Komplicen preiseiner Amtshandlung nötigen. Dies Vergehen hielt die Straffammer sugeben, jedoch nicht für vorliegend; vielmehr verurteilte sie den Angeklagten wegen Beleidigung zu 150 M. Geldstrafe.
Die schlechte Zenfur. Furchtbare Folgen hatte eine schlechtes Schulzeugnis, das dem dreizehnjährigen Realschüler Mola aus Mannheim erteilt wurde. Der Junge hat sich erhängt; bor Schred darüber ist sein water wahnsinnig geworden. Wieder ein Erdbeben in Württemberg . Em Montag frith atvifchen 6 und 7 Uhr wurden in Waiblingen zwei ziemlich starte Grderschütterungen, berbunden mit unterirdischem Rollen und Lichterfcheinungen, wahrgenommen. Ranbmord in München . Am Sonntagmorgen wurde in einem Wirtschaftsgarten an der Harlachinger Straße in München die Leiche eines unbekannten Mannes aufgefunden. Die Leiche wies ich were Verlegungen über dem linten Auge und am Hinterkopf auf. Es liegt aub mord vor. Später wurde in dem Ermordetenz der Lagelöhner Lechermann erkannt. bisher jebe Spur.
Von dem Täter fehlt
Eingegangene Druckfchriften. Reichsversicherungsordnung nebst Einführungsgesch und Er. läuterungen von Dr. L. von Köhler, J. Biesenberger, Shaffer, Dr. W. Schall. Vierte Lieferung: 4. Buch: Invaliden und Hinterbliebenen versicherung bearbeitet vom Oberregierungsrat Biesenberger. Preis 2 M. ( Dieses Bert erscheint in 6-7 Lieferungen zum Gesamtpreis von ca. 18 M.) . Kohlhammer , Berlag in Stuttgart .
Der Entwurf des Preußischen Waffergefeges in der zur Borlegung beim Abgeordnetenhause endgültig bestimmten Faffung ist von der Preußischen Verlagsanstalt, Berlin SW. 68, Ritterstr. 50, zum Preise von 4,50. zuzüglich von 30 f. für etwaige Bostversendung zu beziehen. Der Entwurf regelt das gesamte afferrecht einheitlich und erschöpfend für die ganze preußische Monarchie.
: Meine Gylebnisse in der Gefangenschaft am Olymp. Von Ingenieur& Richter. 120 M. D. Born, Leipzig . abenteuer") 3 W., geb. 4 M. F. Felsenfeld, Freiburg i. Br. Wolfsblut. Von Jack London. ( Bd. 9 der Welt der Fahrten und Die Scharfmacher des Judustriegebietes Todfeinde der auf: strebenden Arbeiterschaft. Von H. Limberg. 39 Seiten. Sozialdemokratisches Bureau für Rheinland- Westfalen , Düsseldorf ,
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Verlag:
sonst könnten ihm leicht mildernde Umftstände versagt werden. Dies Borgehen eines Gerichtsvorsitzenden ist ganz unDas Reichsgericht, an das der Angeklagte sich nunmehr gewöhnlich und erinnert an das längst aus dem Arsenal der Juristerei verschwundene Mittel der Geständniserzwingung durch wandte, hob aber am 7. November das Urteil auf und erkannte auf die Folter. Wenn auch ein förperlicher Zwang in diesem Falle Einstellung des Verfahrens. In der Begründung des nicht angewendet worden ist, so ist doch die Bedrohung mit einer Urteils, das das Aktenzeichen 2D 673/1911, IX 2917 trägt, heiß: es: schweren Strafe für den Fall des Nichtgeständnisses aus den " War der Angeklagte überzeugt, er verfechte mit dem Briefe, den Worten des Vorfizenden klar ersichtlich. Von den Rechtsanwälten das Urteil als Beschwerde über den Oberlandmeffer Schumann Dr. Schwindt und Esch war schon früher der Beweis dafür anauffaßt, einen sachlich richtigen Standpunkt, hielt er die getreten worden, daß der Angeklagte ein schwerneurasthenischer Absteckung der Baufluchtlinien für mangelhaft und die ihm und geiftig minderwertiger Mensch ist. Es sind deshalb außer Marktpreise von Berlin am 16. Dezember 1911, na ermittelung und alles girta 30 Beugen mehrere medizinische Sachverständige geladen. des Königl. Polizeipräsidiums. Warttballenpreife.( Kleinbandel), bereiteten Schwierigkeiten für ungerechtfertigt dies sieht das Urteil als erwiefen an- so handelte er in Wahr. Für die Verhandlung sind zwei Sigungstage in Aussicht ge- 100 Kilogramm Grbjen, gelbe, zum Stochen 36,00-50.00. Sveifebohnen weiße, 40.00 60,00. infen 40,00 80,00. Startoffeln 8,00-11,00. 1. Stilo. nehmung berechtigter Interessen, wenn er seine Bes In der umfangreichen Beweisaufnahme wurde unter anderem gramm Rindfleisch, von der Neule 1.60-2,40. Rindfleisch, Bauchfletsch 1,20 schwerde der dem Vermessungsamt vorgesetzten Dienststelle vortrug, festgestellt, daß an die in Frage kommenden Formulare fehr leicht 1,30-2,20. Butter 2,60-3,20. 60 Stüd Gier 3,80-6,40. I Stilogramm bis 1,70. Schweinefleisch 1,20-1,80. Stafbfleisch 1,50-2,40. Hammelfleisch auch wenn seine Annahme, daß er ungerecht behandelt worden heranzukommen war, da sie in einen unverschlossenen Schrank Starpfer 1,00-2,40. Male 1,20-2,80. Sander 1,40-3,60. edte 1,20 bis fet, auf einen Irrtum(§ 59 des Strafgesetzbuches) beruht haben lagen, der in einer Kanzlei stand. Durch zahlreiche an die Zeugen 2,60. Barsche 1,00-2,00. Schleie 1,40-3.20. Bleie 0,80-1,40. 60 Stüd follte. Außerdem hielt das Reichsgericht die Einstellung des Ver- gerichtete Fragen der Rechtsanwälte Dr. Schwindt und Esch ergab Streble 2,40-24,00. Berantwortlicher Redakteur: Albert Wachs. Berlin . Für den Inseratenteil verantw.: Th. Glode, Berlin . Drudu. Verlag: Vorwärts Buchdrüderei u. Verlagsanstalt Paul Singer u. Co., Berlin SW,
nommen.