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Unter der Ueberschrift Apotheker und Reichsver sicherungsordnung" wird dort geschrieben:

Berliner   Großbanken: Deutsche Baut Distonivgesellschaft

Wachstum der modernen Finanzinstitute, an den Geldbanken, er das Kammergericht aus, die Betriebsvorschriften für den Appatal kennen. In ununterbrochener Reihenfolge saugen diese Unterneh- in Händen gehabt und gewußt, daß er nicht mit offenem Feuer dens Die Apothekerorganisation hat vor kurzem eine geheime mungen den neuproduzierten, zu Geld erstarrten Mehrwert an Apparat nahen dürfe. Mit der Verwendung der Kerze hat er fahr­Konferenz abgehalten, um über die Förderung der Interessen sich, nicht zuletzt, um die Möglichkeiten neuer Mehrwertsanlagen läffig gehandelt und fich schadenersatzpflichtig gemacht. Das der Apotheker bei den Bestimmungen der Reichsversicherungs- zu schaffen. In welch ausgiebigem Maße dies geschieht, zeigt die Reichsgericht hat dieses Urteil des Kammergerichts bestätigt. ordnung über Zwangsabschlag und amtliche Handverkaufstagen, folgende Zusammenstellung, die ein Jahrzehnt Kapital. namentlich über die letzteren zu beraten. Die amtlichen Hand wachstum der Berliner   Geldbanken, dann ihrer provinzialen verkaufstagen feßen nach§ 376 R. V. O. die höheren Verwal- Tochterinstitute und zulebt der unabhängigen Geldbanken der deut­tungsbehörden, die Regierungspräsidenten fest. Um diese Stellen fchen Provinzen illustriert. in ihrem Sinne zu beeinflussen, sollen, wie gesagt wurde, die Aktienkapital in Millionen Mark zuständigen Referenten der höheren Verwaltungsbehörden zu 1900 1911 1911+ oder­Dieser geheimen Konferenz eingeladen und zum Teil auch ere 50 schienen sein. Fest steht, daß mehrere Neferenten von Einzel­staaten sich an den Verhandlungen beteiligt haben, so insbe sondere der zuständige Referent des preußischen Ministeriums, Geheimrat Fröhlich. Es wird in weiten Kreisen große Verwunderung erregen, daß sich an solchen geheimen Kon­ferenzen von Interessenvertretungen, die den 3ived verfolgen, gefeßliche Bestimmungen lediglich möglichst den materiellen Sonderinteressen eines Standes angepaßt zu sehen, Regierungs bertreter beteiligen. Die vermutliche Entschuldigung dieser Herren, daß sie als Privatpersonen oder als Mitglieder des deutschen   Apothekervereins daran teilgenommen hätten, wird nicht als stichhaltig angesehen werden können. Die zu­ständigen Ministerien werden nicht umhin tönnen, diesen Herren die Eigenart ihres Handelns vorzustellen.

Wie verlautet, hat die Apothekerorganisation die unter Mit­wirkung der Regierungsvertreter gefaßten Beschlüsse und den in der Konferens aufgestellten Entwurf einer amtlichen Hand­verkaufstare den Regierungen übermittelt. Sicherem Ver­nehmen nach wird darin ein Abschlag auf die Preise der Arznei­tare bon 5 b. 5. borgeschlagen, obwohl mit verschwindenden Aus­nahmen zurzeit schon 10 b.. als Mindestsah gilt und viele Krantentassen einen höheren Rabatt haben. Die Handverkaufs tage soll nur verhältnismäßig wenige Artikel umfassen, die auf 3% Seiten zusammengestellt sind, während eine richtige Tage ein fleines Buch darstellt. Damit noch nicht genug, follen die allgemeinen Bestimmungen" derart gefaßt sein, daß die Tage faft wertlos für die Kassen ist. Sobald Arzneimittel gemischt oder mit furzer Gebrauchsanweisung versehen sind, wollen die Apotheker die hohen Säge der Arzneitage und nicht die meistens um ein Mehrfaches geringeren Handverkaufspreise berechnen, Die Gläser sollen danach auch zu den Säßen der Arzneitage und nicht zu den sonst im Handverkauf üblichen Preisen berechnet werden.

Die Regierungen müssen daher diese Vorschläge der Apothekerorganisation mit größtem Mißtrauen aufnehmen und Sorge tragen, daß, Zwangsabschlag und amtliche Handver­taufstagen entgegen diesen einseitigen Vorschlägen eine dem Willen des Gefeßgebers und den Interessen der öffentlich- recht lichen Krankentassen entsprechende Fassung erhalten.

Hierzu schreibt man uns von der Zentraltommission der Krantentassen Berlins   und der Vororte:

Dresdner Bank

Provinziale Tochter- und Ber

wandtschaftsbanken: Rheinische Creditbank Bergisch- Märkische Bant Pfälzische Bant Effener Creditanstalt Schlesischer Bankverein Hannoversche Bant Deutsche   Vereinsbant Effener Bankverein. Nordd. Creditanstalt

85

150

200

120

200

180

200

Darmstädter Bant

105

160

Schaaffhausenscher Bankverein

100

145

9

Handelsgesellschaft

90

110

Nationalbant

60

90

45 +20 ++ 30

Commerzbank

50

85

Mitteldeutsche Creditbank.

45

60

quiammen 850

1250

+15 +400

46

95

50

80

+49 30

50

40

10

30

72

+42

27

40

13.

22,5

30

7,5

24

30

6

7,5

25

17,5

10

24

14.

10,5

15

4,5

8

14,0

6,5

7

10

3

8

5

75

90

15

30

75

40

7,5

15

40

25

.

8

22,5

zusammen 456

711

7,5 15 +14,5 +265

25

95

18

..

60

70 42

24

36

+12

2

33

317

30

30

18

80

12

7,2

20

16: 9

15

10

Braunschweigische Creditanstalt.

Osnabrücker Bank

Hildesheimer Bank

Commerzbank Lübed

Leipziger Creditanstalt. Barmer Bankverein. Magdeburger   Bankverein. Breslauer Diskontobank Ditbant.

Selbständige Provinz- Justitute: Rhein  . Weftf. Distonto- Gesellsch Mitteldeutsche Brivatbank. Vereinsbant Hamburg  .. Deutsche   Nationalbant Deutsche Effekten- u. Wechselbank Württembergische Vereinsbank Allg. Elsäss. Bank- Gesellschaft. Chemniger Bankverein. Danziger Privatbant Königsberger Vereinsbank

BANANA RE

2010

12,8 +9 6 spion 108toto+ 4.

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Entschädigung wegen Einbehaltung der Arbeitspapiere. Die Arbeiterin 3. war von der Deutschen Feuerzeuggesellschaft beschäftigt und am 19. Dezember vorigen Jahres entlassen worden. Bei ihrer Entlassung konnte sie ihre Papiere nicht erhalten und ersuchte deshalb eine in ihrer Nähe wohnende Mitarbeiterin ihr am nächsten Tage die Papiere mitzubringen. Diese machte ihr jedoch die Mitteilung, daß ihr die Papiere nicht ausgebändigt worden find. Erst am 28. Dezember gelangte Fräulein 3. in den Besitz der Papiere. Mit vollem Recht machte sie dieserhalb gegen die Beklagte einen Schadenersatzanspruch beim Gewerbegericht geltend. Die Bes flagte wandte dort ein, daß sich die Zustellung der Papiere an die Klägerin infolge der Weihnachtsfeiertage so lange verzögert habe. Das Gericht verurteilte die Betlagte zur Zahlung der geforder ten 15,75 M., da sie die Verpflichtung hatte, die Papiere der Klä­gerin sofort bei der Entlassung auszuhändigen. Da Arbeiter ohne Papiere, insbesondere ohne die Invalidenkarte anderweite Beschäf= tigung nicht erhalten können, ist auch der Klägerin der Schaden in der angegebenen Höhe entstanden, für den die Beklagte einzustehen hat,

+4 zuſammen 142,29339+196,8 Innerhalb eines so furzen Beitraumes find demnach die Ber­ liner   Riefenbanten um 42 Bros. ihres Attientapitals vom Jahre 1000 gewachsen. Ihre Tochter und Verwandtschaftsinstitute stiegen im Aktienkapitalsumfang um 58 vom Hundert. Dagegen ergibt sich bei den selbständigen Provinzinstituten eine Steigerung um 148 Brogent!, auf den ersten Blid erscheint dies, als ob die felb­ständigen fleineren Provinzialinstitute einem viet stärkeren. Egpan fionsdrange folgten, als die Riesengeldkonzerne. Dies stimmt aber durchaus nicht. Besonders in jüngster Zeit lassen die Unterunter nehmungen unter den Riefengeldbanten ihren Geldbedarf gern auf die Art deden, daß einzelne oder mehrere der Tochterinstitute ihr Aktienkapital vermehren. Hier ist einfach die Zahl der Saugarme größer, ihre Reichweite umfänglicher als bei den felbständigen Ginzelinstituten der Proving. Außer acht darf dabei ebenfalls nicht gelassen werden, daß die Geldmacht progressiv steigt. Alles in allem, die Geldkonzentration und die Gelbmachtausnußung ist im letzt vergangenem Jahrzehnt riesig weiter geschritten!

Soziales.

Entlassung aus Rache,

Es ist nicht das erste Mal, daß der in dem vorstehenden Ar­tifel genannte Bertreter des Preußischen Ministeriums, Herr Ge­heimrat Fröhlich, genannt wird, daß er überall dort, wo nur irgend angängig, die Interessen der vereinigten Apotheker Deutsch  Tands bertritt. Wir sind bisher immer der Ansicht gewesen, Saß bas Ministerium streng darauf achtet, baß seine Beamten in ihrer Stellung neutral bleiben und sich nicht um den Verdienst ber einzelnen Geschäftsleute kümmern. Dieses setzt man auch bei einem solchen voraus, da er als Beamter eines Ministeriums nicht sein Augenmerk auf den einzelnen ihm nahestehenden oder auf den ihm nahestehenden Stand von Geschäftsleuten richten, sondern das Gefamtinteresse des ganzen Woltes im Auge haben soll. Die Erfahrung lehrt uns aber bei Genanntem etwas anderes. Der genannte Herr beteiligt sich fast an allen Vereins­fizungen und Bersammlungen der Apotheter. Ueberall, to nur irgend angängig, vertritt er hauptsächlich seinen Stand, dem er bis vor kurzem noch angehörte, auf das allerentschiedenste. Gelbit bei der Beratung der Arzneitare im Reichsgesundheitsamt wurde von Vertretern der Krankenkassen darauf hingewiesen, daß der betreffende Herr ganz einseitig als Vertreter der Regierung Die Intereffen der Apotheter vertrete. Wenn in folchem Falle auch von seiten des Herrn Präsidenten des Reichs­gesundheitsamtes diese Auffassung zurückgewiesen wurde, so hat In welch schifanöjer Weise zuweilen Angestellte ohne jeden uns das Vorgehen des genannten Herrn in allen Apothekerfragen stichhaltigen Grund aufs Pflaster geworfen werben, zeigte sich in bestätigt, daß die Apotheker refp. die Vereinigung der Apotheker einer gestern vor der 1. Kammer des Berliner   Kaufmannsgerichts fich keinen besseren Bertreter ihrer Interessen wünschen können, stattgehabten Verhandlung. Dort klagte die Lageriftin U. gegen als diesen Regierungsvertreter. Unseres Erachtens nach dürfte die Kurzwarenfirma Baumann u. Sulmann auf Bahlung von es an der Zeit sein, daß die stegierung mehr ihr Augenmert 75 M. Gehalt für einen Monat. Die Klägerin, die dreieinhalb auf derartige Bortommnisse richtet. Entweder leitet der be- Jahre bei der beklagten Firma in Stellung war und sich während treffende Herr die Geschäfte der Apotheter weiter ober aber er dieser Zeit nicht das geringste zu fchulden tommen ließ, fühlte sich nimmt als Vertreter der Regierung bie Stellung ein, wie man eines Tages durch den Brinzipal wegen folgenden Vorganges in es von einem Beamten erwarten muß, das heißt, er verhält sich ihrer Ehre getränkt: Gine Stollegin von ihr hatte mit Erlaubnis in folchen Fällen neutral. Wenn aber ein Regierungsvertreter der Direttrice einige Seidenflicken, die bereits im Papierkorb lagen, vielleicht infolge der ihm durch sein Amt bekannt gewordenen in einem Bädchen zusammengeschnürt, mitgenommen, und auf Tatsachen selbst die Geschäfte eines Standes von Geschäftsleuten dem Nachhausewege trug fie, die Klägerin, aus Gefälligkeit für ble besorgt, so ist ja vorauszusehen und zu befürchten, daß bas breite Sollegin eine Weile das Pateichen. Gerade während diefer Beit Publikum resp. die Konsumenten, denen derartige informatorische hielt sie der Chef an und wollte wissen, was sie dort trage. Sie Stellen nicht zur Verfügung stehen, schwer darunter leiben müffen, erklärte ihm, es feien Abfälle darin, und das Pädchen gehöre auch Es dürfte daher wohl angebracht erscheinen, daß auch die Kranten gar nicht ihr, sondern der Kollegin. Der Chef beruhigte sich aber Taffenvorstände resp. Bereinigungen zu dieser Frage Stellung nicht dabei, fie mußte vielmehr das Bündel aufschnüren und ihm die kleinen Flicken zeigen. Nach dieser hochnotpeinlichen Unter­nehmen und ihre Ansicht hierüber zum Ausdruck bringen. Der Artikel ber Poſt" gibt deutlich zu erkennen, daß das fuchung konnte die Klägerin ihren Weg fortseben, Lettere war ganze Borgehen der Apotheker mit ihrem Regierungsanhang die über die ihr auteil gewordene schimpfliche Verdächtigung so ent. Beeinfluffung der Berwaltungsbehörden der Krankenkassen berüstet, daß sie am nächsten Morgen ihre Kündigung zum nächst zweckt, die selbstverständlich, wenn sie Gehör finden, niemals zulässigen Termin einreichte, die von dem Prokuristen auch ange­zum Vorteil der Krantentassen ausfallen fön nommen wurde. Als der Prinzipal von der Stündigung der nen. Auch die Krankenkassenvorstände der einzelnen Bundes- Klägerin erfuhr, glaubte er, das nur mit fofortiger Entlaffung ftaaten sollten einem derartigen Vorgehen energisch die Spike ahnben zu können. bieten und ebenfalls bei ihren Landesbehörden auf dieses Vor­gehen der Apotheker und Vertreter der einzelnen Landesregierungen hinweisen. Die Leibtragenden sind hierbei nicht nur ein zelne Krankenfassengruppen, sondern die gesamten Kranten tassen. Daher dürfte es auch an der Zeit sein, daß die Zentrale für das Deutsche Krankentassenwesen als Vertreterin der gesamten Krankenkassen Deutschlands   hierzu ihre Stellung einnimmt.

Hus Induftrie und Handel.

Gerichts- Zeitung.

Eine ungeheuerliche Tat gegen die eigene Mutter

hat der jetzt 17jährige Fürsorgesögling Karl Rohloff verübf, der gestern unter der Anklage des versuchten Mordes der 7. Straf­lammer des Landgerichts I   vorgeführt wurde. Er fißt seit beinahe drei Vierteljahren in Haft. Der Vater des Angeklagten ist seit meh­reren Jahren tot und die Mutter fonnte sich wohl nicht so recht um die Erziehung des Sohnes fümmern. Nachdem er aus der Schule entlassen worden war, ist er als Laufbursche, Hausdiener, Knecht und dergleichen tätig gewesen. Er ist dann aufs Land zu einem Bauer gegeben worden und da er dort, seiner Neigung entsprechend, biel mit Pferden zu tun hatte, gefiel es ihm dort ausgezeichnet; der Bauer war auch sehr zufrieden mit ihm. Trotz alledem war er eines Tages von dem Gehöft verschwunden und fuhr auf einem gestohlenen Rade nach Berlin  , das er hier verkaufte. Er ist wegen Fieses Diebstahls seinerzeit mit einem Verweise bestraft worden. Während seines hiesigen Aufenthalts hatte er sich zwei Jungen gleichen Alters angeschlossen, mit denen er viel umherbummelte. Von dem einen hatte er einen ganz fleinen Zefching- Revolver nebst Patronen für 1,50 M. getauft. Für den ersten Osterfeiertag, 16. April, hatten sich die drei verabredet, auf einen Rummelplatz zu gehen und der Angeklagte hoffte, dazu von seiner Mutter 50 Pf. zu erlangen. Er soll dabei zu seinen Genossen gesagt haben:" Wenn fie min fein Geld gibt, dann knalle ich die Alte nieder!" Nach dem Mittagbrot am ersten Osterfeiertag forderte der Angeklagte von der Mutter 50 Pf., die ihm die Mutter aber verweigerte, indem sie be­hauptete, sie befthe jetoj nur noch 40 Pf. Es tam darüber zu einer fleinen Auseinandersetzung, die damit endete, daß die Mutter dem Jungen borhielt, ob er denn nicht endlich vernünftig werden wolle" und ihm ihr Portemonnaie auf das Bett warf. Der Angeklagte fand darin statt der 40 Pf. die Summe von 2,40 M. vor und steďte bas ganze Geld zu sich. Der Junge scheint sich nun darüber, daß ihm die Mutter Vorhaltungen gemacht und ihm das Portemonnaie in dieser Form zugeworfen hatte, fehr geärgert zu haben, denn er trat in der Stüche auf seine Mutter zu, brängte sie in eine Ede, zog plöglich den kleinen Revolver aus der Tasche und schoß der Mutter eine Stugel direkt ins Gesicht. Er soll dabei gesagt haben: So, da hast Du einen Denkzettel!" Die Kugel brang der Frau unterhalb der Nase in die rechte Bade, nahm einen faft horizontalen Lauf nach hinten und sibt noch jetzt in der Muskulatur unterhalb des rechten Obres fest. Die Frau jant blutend zu Boden, der Angeklagte aber befümmerte fich nicht weiter um fie, sondern eilte nach dem Rummelplak, wo er seinen beiden Freunden seine Heldentat er­zählte. Diese sollen mit lächelnder Miene davon Kenntnis ge= nommen und der eine soll ihn noch mit den freundlichen Worten: Ach, laß boch die Alte," getröstet haben. Die drei ließen sich in ihrem Bergnügen nicht weiter stören und der Angeklagte verjubelte das ganze Geld auf dem Nummelplay. Als er abends nach 10% uhr wieber heimkehrte und das Haus, in dem sich die mütterliche Wohnung befand, betreten wollte, wurde er verhaftet, wie er zu der ungeheuerlichen Tat, die ihm die Mutter schon längst wieder bergeben hat, eigentlich gekommen, wußte er selbst nicht recht zu er­flären: er sei von einem plöglich auftauchenden Jähzornanfall be­herrscht worden und da habe er die kleine Schießwaffe genomme und blindlings losgeschossen, ohne recht zu wissen, daß er dami großes Unheil anrichten könne. Nach dem Gutachten des Medi­zinalrats Dr. Stürmer ist der Angeklagte zwar minderwertig, besigt aber die genügende Einsicht für seine Handlungen und von Geistes­frankheit fann teine Rede sein. Wäre die Stugel nur um ein ganz geringes mehr seitwärts gegangen, so wäre das Rüdenmark ver­lebt und entweder der Tod oder schweres Siechtum der Frau die Folge gewesen. Die als Beugin vernommene Mutter gab bem An­geklagten ein gutes Beugnis. Sie lobte seine Anhänglichkeit und Fürsorglichkeit ihr gegenüber und hatte teine Erklärung für die Tat des Angeklagten. Auch Hausbewohner schilderten den Ange­flagten als einen jonit rubigen und verständigen Jungen, der immer großes Interesse für das Wohl seiner Mutter gezeigt habe. Der Staatsanwalt hielt den Angeklagten swar nicht des verfuchten Wor­steigender Linie(§ 215) fchuldig und beantragte gegen ihn 3 Jahre bes, aber des versuchten Totschlages an einem Berwandten auf­Gefängnis. Das Urteil lautete auf 2% Jahre Gefängnis, Acht Monate wurden auf die Untersuchungshaft angerechnet.

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Verurteilte Mefferhelben,

Das Schwurgericht zu Mejerit( Bosen) verurteilte den Fleischermeister Giering aus Kuschkow   zu fechs Monaten Gefäng­In der Verhandlung erklärte der Vertreter der Firma, er nis und den Schneidermeister Minski aus Bräß zu 5 Jahren Zucht­hätte dem Fräulein auch nie eine Unreblichkeit augetraut. Der haus und 10 Jahren Ehrverlust. Beibe hatten den Sohn des Chef set eben etwas mißtrauisch, und die Klägerin hätte sich die Eigentümers Höhle aus Faltenwalde, der mit seinem Made ihr Untersuchung des Patetchens nur ruhig gefallen lassen sollen; unbeleuchtetes Fuhrwerk angefahren und sie zur Rebe gestellt hatte, fie hätte deshalb nicht zu fündigen brauchen. Das Kaufmanns- durch Messerstiche getötet. Minsti allein hatte Höhle sieben Messers gericht verurteilte die Beklagte. antragsgemäß. Die Entlassung stiche versetzt. sei erst eine Folge der seitens der Klägerin vorgenommenen Kün digung gewesen. Irgendein ersichtlicher Grund für die plöbliche Entlassung läge nicht vor, denn die Klägerin fonnte natürlich von der Landesanstalt für Gewäfferkunde, mitgeteilt vom Berliner   Betterbureau. dem ihr gefeßlich zustehenden Kündigungsrecht auf alle Fälle Ge­brauch machen.

Der Wert des deutschen   Spezialhandels im reinen Warenverkehr belief sich im Desember 1911 auf Die Explosion in ber Silvesternacht. 888,3 Millionen Mart in der Einfuhr und auf 777,9 Millionen Die Arbeiterwitwe Wagner hat gegen den Gastwirt K. Klage Mark in der Ausfuhr, im abgelaufenen Jahre auf 9544,8 Mil- erhoben und ihn für eine Gaserplosion im Keller unter seiner Wirt. lionen Mark in der Einfuhr gegen 8930,0 Millionen Mart, in schaft verantwortlich gemacht. In der Silvesternacht 1906 war ihr der Ausfuhr auf 8101,8 Mintonen Mark gegen 7474,5 Millionen Sohn in der Gastwirtschaft des Beklagten anwesend, als gegen Mart im Vorjahre. Außerdem erreichte die Einfuhr von Gold 2 Uhr das Gaslicht erlosch. Der Wirt gebot den Gästen Feier­und Silber im Dezember 1911 einen Wert von 26,6 Millionen abend, ging aber darauf mit dem W, in den Keller hinunter, um Mart, im abgelaufenen Jahre 1911 einen solchen von 266,8 gegen ben dort aufgestellten Gasapparat nachzusehen. Das brennende 875,9 Millionen Mart im Vorjahre, die gleichzeitige Ausfuhr von Talglicht stellte er einen halben Meter vom Apparat entfernt nieder. Gold und Silberwerten von 15,5 und 118,1 gegen 150,5 Millionen Als er dann den am Apparat befindlichen Hahn öffnete, erfolgte Mart im Vorjahre. eine Explosion, bei der der Sohn der Klägerin fo schwer verlett wurde, daß er bald darauf starb. Da die Klägerin mit ihrem Sohn den Grnährer verloren hat, berlangt sie von dem beklagten Wirt eine lebenslängliche Rente von einer Mark täglicy. Der Beklagte bestreitet, den Unfall verschuldet zu haben; er behauptet, genau fo verfahren zu sein, wie ein früher mit der Reparatur vertraut ge­wefener Uhrmacher. Bandgericht und Kammergericht zu Berlin  verurteilten den Beklagten zur Zahlung. Der Wirt hat, so führt

Das Wachstum der deutschen   Geldinstitute. Das Geld ist das selbstverständlichste und unentbehrlichie Tauschmaß der fapitalistisch wirtschaftenden Gesellschaft. Nach bem so das Gelb die notwendigste Ware geworden ist, ist auch ihr Ein. und Bertauf, furz ihr Umfab zum gewaltigsten Geschäft geworden, Recht deutlich läßt sich dies an dem fortwährenden

Bafferstand Memel, Tilsit Bregel, Insterburg  Beichfel, Thorn Dder, Ratibor  

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Stroffen Frantiurt

arthe, Schrimm Landsberg nez'e, Bordamm Ibe, Leitmerig

19

Dresden

Berby

Wasserstands- Nachrichten

feit

am

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16.1. 15 1. cm³) 96) 4-12 -368)+16

50°)+12 176+18 171+7 1549)-5 60+12 39)+4

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16. 1. 15. 1.

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Wasserstand Saale  , Grochlik Havel  , Spandau  ) 57+1 Nathenow Spree  , Spremberg  ) 88)

Beeskow  

803)-10

780

Befer, Münden 169

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Rhein  , Maximiliansan 460

34

Raub

344

48

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-1624)-16 1284)-15

Magdeburg   104)-10

1)+ bedeutet Buchs, Fall. Elstreiben,) Stauwaijer.

Köln

Nedar, Heilbronn   160 20

Main  , Wertheim  

Mosel  , Trier  

*) Unterpegel.

Eisstand.

Am Bober bei Eagan ist am 16, eine Grundeis perfebung. an der Laufizer Reisie bei Görlig is it and eingetreten. Die eser in ihrem oberen Teile sowie ihre Duellflüsse führen reibeis, die untere Beser ist zugefroren, auch die Leine hat bei Balfe Eisstand