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B. Invaliditäts- und Altersversicherung: Die Zahl der vom 1. Januar bis 15. Juli 1893 anhängig gewerdenen Revisionen beträgt in Invalidenrentenfachen 758, in Altersrentenfachen 1066; zusammen mit den aus dem Jahre 1892
übernommeneu in Summa 3062.
Revision wurde eingelegt: a) von den Versicherten in Invalidensachen.
b) von den Versicherungsanstalten und Kassen
c) von Staatskommissaren
480, in Alterssachen 757
•
219, 59,
269
"
40
"
"
Zusammen in 758, in Alterssachen 1066 Fällen. Von den Revisionssachen wurden erledigt:
Invaliden
a) Durch Urtheil nach mündlicher Verhandlung
sachen 769
b) Durch Urtheil ohne mündliche Verhandlung( Verwerfung wegen ver späteter Einlegung oder als offenbar unbegründet)
Altersfachen
1172
97
233
=
10 bis 13 Wochen, welcher durch die zur Vorbereitung der die Entschädigungsberechtigten, infolge des Ablehnungsbescheides, dacht der Simulation vorliegt oder in denen ein schweres mündlichen Verhandlung und der Entscheidung erforderlichen in welchem auf eine andere Berufsgenossenschaft als die ent Nervenleiden( traumatische Neurose 2c.) als die Folge eines Maßnahmen der Prozeßleitung ausgefüllt wurde. Eine schädigungspflichtige hingewiesen wurde, es versäumt haben, Unfalls behauptet wird, die Entscheidung dem Leiter Beweisaufnahme fand in der in Rede stehender Zeit auf gegen den Bescheid rechtzeitig Berufung auf schiedsgerichtliche größerer Krankenhäuser oder Kliniken überwiesen, deren grund mündlicher Verhandlung in 356, ohne vorangegangene Entscheidung einzulegen. Dadurch sind für die Verlegten bis- Beobachtung der Kläger sich längere Zeit unterziehen muß. mündliche Verhandlung in 134 Fällen statt. In diesen 490 Fällen weilen empfindliche Verzögerungen und Erschwerungen in der Vielfach hat es sich praktisch erwiesen, die Sachverständigen zur hat die Erhebung des Beweises, welche- abgesehen von der Rechtsverfolgung, in vereinzelten Fällen sogar Einbußen an mündlichen Verhandlung zu laden; soll nur ein Sachverständiger Einholung ärztlicher Gutachten fast ausschließlich im Wege Rente eingetreten. Um diesen Mißständen in Zukunft vor- geladen werden, so empfiehlt es sich, denjenigen Arzt zu wählen, der Vermittelung durch andere Behörden bewirkt wird, eine zubeugen, empfiehlt das Reichs- Versicherungsamt die Beachtung dem die Behandlung des Kranten am längsten anvertraut war, Verlängerung des zwischen dem Eingange des Rekurses und der folgender übersichtlich zusammengefaßten Entscheidungen, die und der dadurch in den Stand gesezt ist, ein klares Bild über Urtheilsfällung liegenden Zeitraums bis auf durchschnittlich etwa auf einen wirksamen Schutz gegen jene Unzuträglichkeiten hin- dessen Zustand zu gewinnen. Häufig hat das Reichs- Versiche achtzehn Wochen zur Folge gehabt. Es läßt sich annehmen, daß zielen. rungsamt den im Retursverfahren gestellten Beweisanträgen die Zahl der Beweiserhebungen in der Rekursinstanz sich dem- Den materiellen Interessen der Verletzten wird in vielen entsprechen müssen, sofern sie auf die Behauptung gestützt waren, nächst erheblich vermindern wird. Fällen dieser Art grundsäglich dann Genüge geleistet, wenn die daß sich das Urtheil des Schiedsgerichts auf ein Gutachten betheiligten Berufsgenossenschaften mit einander Vereinbarungen gründe, welches bereits vor längerer Zeit erstattet sei und dem wegen der Uebernahme der vorläufigen Fürsorge und der Rückgegenwärtigen Zustande nicht mehr entspreche. Deshalb wird erstattung etwa geleisteter Vorschüsse treffen. Eine wieder bei der Möglichkeit einer Aenderung in dem Zustande des Verholte Durchführung des Streitverfahrens wird vielfach dadurch letzten den Schiedsgerichten die erneute Vernehmung von Sachvermieden, daß das Reichs Versicherungsamt dann, verständigen und Zeugen empfohlen allerdings mit dem Hinwenn die Entschädigungspflicht der beklagten Berufs- weis, stets nach freier richterlicher Ueberzeugung zu verhandeln, genossenschaft verneint werden muß, sich in der Rekursentscheidung und daß auch die freie Würdigung der erhobenen Beweise nach nicht darauf beschränkt, den Entschädigungsanspruch zurück- feiner Richtung einer Einschränkung unterliegt. zuweisen, sondern regelmäßig, sofern es die Ergebnisse der an- Buchholz erklärte zum Schluß, daß sich seine Erfahrungen gestellten Erhebungen gestatten, in den Entscheidungsgründen die auf diesem Gebiet so ziemlich mit dem Inhalt der Rundschreiben entschädigungspflichtige Genossenschaft ausdrücklich bezeichnet. decken und ersuchte die Versammlung, für weiteste Verbreitung In der überwiegenden Mehrzahl dieser Fälle ist dann von der dieser Ausführungen im Kreise der Versicherten Sorge zu tragen. in der Entscheidung bezeichneten Berufsgenossenschaft ohne weitere Metallarbeiter Aßmann beantragte, diese Rundschreiben Verzögerung und ohne daß fernerhin noch Einwendungen gegen im Vorwärts" oder als Flugblatt abdrucken zu lassen, damit die Zuständigkeit erhoben wurden, das Entschädigungsverfahren sowohl die Arbeitervertreter als auch das Gros der Arbeiter mit eingeleitet worden. Um Rechtsnachtheilen, welche die Nicht- ihrem Inhalt bekannt würden. Leider habe man bei Auswahl einlegung des Refurses zur Folge haben tönnten, im Interesse der Vertreter seitens der Kassenvorstände nicht die gebotene Sorg des Versicherten möglichst vorzubeugen, sind die Schiedsgerichts- falt beobachtet, denn es befänden sich unter denselben Leute, die Vorsitzenden wiederholt ersucht worden, in den Fällen, wo die taum lesen tönnen, geschweige daß sie ein vernünftiges Urtheil Berufsgenossenschaft ihre Passivlegitimation mit Erfolg be- abzugeben in der Lage sind.( Buruf: Sehr richtig, und Leider.) stritten hat, die Verletzten über den Rekurs und die dabei inne Diese Behauptung wurde von Gutheit und einigen weiteren zu haltende Frist zu belehren. In ähnlicher Weise nimmt auch Rednern unterstüßt resp. bestätigt. Gutheit empfahl, unter den das Reichs- Versicherungsamt häufig die Gelegenheit wahr, schon| Arbeitern darauf hinzuwirken, daß sie bei Entschädigungsansprüchen während des Rekursverfahrens im Wege der prozeßleitenden keinen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung betrauen. Er habe Erledigt find insgesammt 2420 und blieben am 15. Juli 1893 Verfügung einzugreifen, um die Verlegten auf die Innehaltung die Erfahrung gemacht, daß dabei wohl bedeutende Kosten, aber unerledigt 642, davon 4 aus dem Jahre 1892 und 53 aus dem von Fristen hinzuweisen und sie zur Stellung sachdienlicher An- durchaus teine Vortheile dem Kläger erwachsen. Im übrigen ersten Bierteljahr 1893. Hier ist eine Verminderung der Rück- träge zu veranlassen oder um die Erledigung der Streitsachen in forderte er seine Kollegen in den Schiedsgerichten auf, energisch flände um 596 erzielt. Zur Erledigung der Revisionen waren zweckentsprechender Weise zu beschleunigen. die Rechte der Arbeiter zu vertreten und fieben, auch acht Spruchkammern thätig; es fanden 174 Spruch- Nur bei einer erschöpfenden Belehrung werden die Ver- eventuell die resp. Vorsitzenden auf die in den Rundsigungen und zwar 20 vor der erweiterten und 154 vor der sicherten in ausreichender Weise erkennen, welche Schritte sie in schreiben enthaltenen Fingerzeige zu verweisen. In den engeren Spruchtammer statt. Die Dauer des Verfahrens in der diesen gewöhnlich nicht einfach liegenden Fällen zur Erhaltung Kollegien feien sie mit den Arbeitgeber- Wertretern gleichberechtigt Revisionsinstanz hat durchschnittlich bei denjenigen Revisionen, ihres Anspruchs zu thun haben, ohne Rechtsnachtheile befürchten und nicht nur als kopfnickendes Dekorationsstück da. Nach welche ohne mündliche Verhandlung erledigt wurden, drei bis zu müssen. längerer Debatte, an der sich die Herren Buchholz, Dähne, vier Wochen, im übrigen neun bis zwölf Wochen betragen. Die Ein drittes verlesenes Rundschreiben ist an die Vorsitzenden Tamm, Gutheit, Aßmann und Martin wiederholt während dieser Zeit gebotene Prozeßleitung bewegte sich in den- der dem Reichs- Versicherungsamt untergeordneten Schiedsgerichte betheiligten und ihre Erfahrungen austauschten, wurde be selben Bahnen, wie dies unter A bezüglich der Rekurssachen schon ergangen und behandelt die Beweiserhebung im schiedsgericht schlossen, auf die amtlichen Nachrichten des Reichs- Versicherungsausgeführt ist, nur das vermöge der Eigenart des Rechtsmittels lichen Verfahren. Die Schiedsgerichte follen, wie es darin heißt, amtes für das Vereins- Archiv zu abonniren. Weiter sollen in der Revision zu Beweisaufnahmen nicht geschritten werden für eine möglichst eingehende und erschöpfende Aufklärung der allen Stadttheilen bei einigen Arbeitervertretern Sprechstunden brauchte. gesammiten in Betracht kommenden Betriebs- und Arbeits- für Rath- und Auskunftertheilung in Versicherungssachen einDer Referent bemerkte noch, daß während der allgemeinen verhältnisse Sorge tragen, da regelmäßig nur dann die ent- gerichtet werden. Die Beschlußfassung bleibt der nächsten VerGerichtsferien vom 15. Juli bis 15. September die Spruch schädigungspflichtige Berufsgenossenschaft zutreffend bezeichnet sammlung vorbehalten. thätigkeit des Reichs- Versicherungsamts ebenfalls ruhen mußte, werden kann, und Weiterungen aus Anlaß eines erneuten Streit- Bum zweiten Punkt der Tagesordnung erstattete Martin ba für diese Beit die Mitwirkung der an der Rechtsprechung verfahrens vermieden werden. Die Schiedsgerichte sind zur Er- Bericht über die bisherige Thätigkeit der Rommission für Zentheilnehmenden richterlichen Beamten ausgeschlossen war. Selbst hebung der die Sache Klarstellenden Beweise insbesonders ge- tralisation sämmtlicher Ortstassen. Dieselbe hat sich nach verständlich erfahre dadurch der Zeitraum, welcher als Regel eignet, da sie sich gewöhnlich leicht mit den örtlichen Verhält- Magdeburg, Breslau und anderen größeren Städten, wo diese Einfür die Durchführung des Verfahrens angegeben wurde, bei den nissen, die eine besondere Berücksichtigung verlangen, richtung schon besteht, gewandt und die Mittheilung erhalten, noch nicht erledigten und der im Laufe dieser Zeit und der vertraut machen können, und in der Lage find, Zeugen daß sich sowohl Aerzte als Kassenmitglieder sehr gut dabei. nächsten Monate eingegangenen Revisionen eine entsprechende und Sachverständige persönlich zu vernehmen. Dadurch stehen. Um das Zustandekommen der Zentralisation auch in Berlängerung. würde die oberste Justanz mit umfangreichen, zeit Berlin zu forciren, sollen in nächster Zeit in allen Stadttheilen Ein zweites Rundschreiben betrifft die Handhabung und raubenden und kostspieligen Beweiserhebungen verschont. Ueber- und Vororten öffentliche Versammlungen der Kassenmitglieder Durchführung des Entschädigungsverfahrens im Falle der Be- dies steht es nicht im Einklange mit den Absichten des Gesetzes, stattfinden. Zu diesem Zweck stellte der Verein der Kommission theiligung mehrerer Berufsgenossenschaften. Die Gewährung von daß durch das stetige Anwachsen der Rekurse der Reichstaffe Aus- seinen gesammten Baarbestand zur Deckung der Untoften Unfallrenten erleiden vielfach dann Verzögerungen, wenn der gaben erwachsen, zu deren Tragung sonst die Genossenschaften vorschußweise zur Verfügung. Die Kommission besteht zur Zeit Entschädigungsberechtigte seinen Anspruch bei einer Berufs- verpflichtet sind. Im Jahre 1892 find bei einer Gesammitzahl aus sieben Mitgliedern. Der vorgerückten Zeit wegen wurden genossenschaft anmeldet, die zwar gegen die Entschädigungs - von 3244 durch Urtheil erledigten Rekursen in 748 Fällen Be- die übrigen Punkte vertagt. berechtigung des Rentenbewerbers an sich feine Einwendungen weisaufnahmen nothwendig gewesen, so daß das Reichserhebt, die aber ihrerseits nicht entschädigungs- und zahlungs- Versicherungsamt nach Möglichkeit auf Abhilfe bedacht sein muß. pflichtig sein will. Auch sind mehrfach Fälle vorgekommen, in denen Das Reichs- Versicherungsamt hat in den Fällen, wo der Ver
c) Auf andere Art( Burücknahme, Bergleich zc.)
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