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Bakunin führte. Wir haben gegenwärtig m f>et Sozialistischen Partei Mitglieder, welche nichts von der politischen Betätigung hallen; aber wir müssen uns für den einen oder den anderen Stand- Punkt entscheiden." Zu einem nicht geringen Teile ist die einstimmige Annahme der Resolution auf die eindringliche Rede zurückzuführen, welche der deutsche Genosse Lcgicn auf dem Parteitage hielt. Legten warnte vor einer direkten Verquickung der gewerkschaftlichen und der politischen Bewegung. Seine Ausführungen fielen um so mehr ins Gewicht, als er nicht nur Vorsitzender der Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands ist, sondern auch der Reichstags- fraktion angehört. Auch H a y w o o d drückte sich über die Annahme und die Fassung der Resolution mit der höchsten Befriedigung aus:..Mit dieser Reflation kann ich vor die Gewerkschafter hintreten und sie zum SlnschiÄis an die Partei auffordern." Die Gewerkschaften müssen von innen heraus erobert werden, indem die Sozialisten sich als eifrige und zuverlässige Gewerkschafter erweisen und durch ihre Tätigkeit die unter dem konservativen Teile der organisierten Ar- beiterschaft gegen uns bestehenden Vorurteile beseitigen. Das klebrige besorgt schon die wirtschaftliche Entwicklung im Verein mit der sozialistischen Agitation. Verwarf der Parteitag den Syndikalismus und die Sabotage, fo legte er andererseits auch gegen die Anwendung von Gewalt durch das Unternehmertum und die ihm hörigen Behörden, gegen das Eingreifen von Polizei und Miliz in die Kämpfe zwischen Arbeit- nehmern und Arbeitgebern wie gegen die im Diensteides Kapitals geübte Klassenjustiz nachdrücklich Verwahrung ein. t3. Verbandstag des Zentralverbandes der Schmiede. Düsseldorf . 4. Juni. Zweiter Berhandlungstag. Am heutigen Morgen wurde die Debatte über die Vorstands- berichte zu Ende geführt und nach den Schlußworten der Refe- reuten dem Vorstand und Ausschuß einstimmig Decharche erteilt. Dann gab Redakteur W i e ch m a n n den Bericht über das Fach- organ. Es sind in der Berichtszeit keinerlei Beschwerden gegen die Fachzeitung eingegangen, wohl ein Beweis, daß die Verbands- angehörigen im allgemeinen mit der Haltung des Organs einver- standen sind. Das kam denn auch in der Diskussion zum Ausdruck, und auch dieser Punkt der Tagesordnung wurde mit der, Betonung für erledigt erklärt, daß die Generalversammlung mit der Tätig- keit des Redakteurs zufrieden ist. Dann erstattete Vorbandsvorfitzender Lange den Bericht über den wichtigsten Punkt der Tagesordnung: Die Verhandlungen mit dem Borstand des Deutschen Metallarbeiter- Verbandes über die Verschmelzung. Der Schmiedeverband hat mit wenigen Ausnahmen sich schon auf allen Generalversammlungen mit der Verschmelzungsfrage be- schäftigt, entscheidend bor allem vor zwei Jahren in München . Dort lagen der Generalversammlung eine Reihe von Anträgen aus den verschiedensten Filialen vor, die eine Verschmelzung der Schmiede mit dem Deutschen Metallarbeiterverband zum Ziele hatten. Eben- falls lagen die im Jahre 1909 vom Deutschen Metallarbeiterverband gestellten Uebertrittsbedingungen vor. Die Anträge wurden zwar mit 20 gegen 14 Stimmen abgelehnt, aber die Generalversammlung nahm doch fast einstimmig eine Resolution an, in der sie sich zum erstenmal seit Bestehen des Verbandes im Prinzip mit der Ver- fchmelzung einverstanden erklärte. Sie beauftragte aber den Vor- stand und den Vorsitzenden des Ausschusses, mit dem Vorstand des Deutschen Metallarbeiterverbandes in neue Verhandlungen einzu- treten, um bessere Uebertrittsbedingungen als die bis dahin zu- gestandenen zu erreichen. Die Verhandlungen haben stattgefunden und die hauptsächlichste Konzession, die der Schmiedevorstand für fezmn Verband beanspruchte, war die Bildung einer Be- russgruppe auf lokaler und zentraler Grund- läge. Die Vorschläge fanden jedoch bei den Metallarbeitern keine Gegenliebe. Was der Vorstand der Metallarbeiter und auch die später folgende Mannheimer Generalversammlung dieses Verbandes auf Grund seines Statuts zugestand, ist folgendes: 1. Sicherung des Rechts, rein berufliche Fragen in Versamm- lungen der betreffenden Berufsgenossen zu behandeln. Sicherung der Vertretung des Berufs in Vertreterversammlungen, wo solche durch Ortsstatut vorgesehen sind. Durch Befürwortung der Wahl von Vertretern des Schmiedeberufs in die Ortsverwaltung an den Orten, wo die Zahl der dem Schmiedeberuf angehörenden Per- sonen es gerechtfertigt erscheinen läßt. 2. Auf zentraler Grundlage durch nach Bedarf abzuhaltende Berufskonferenzen und eventuell Uebernahme eines von den Mit- gliedern des Schmiedevorstandes aus seinen Beamten zu er- nennenden Vertrauensmannes in die Verwaltung des Verbandes und Hinzuziehung dieses Vertrauensmanns zu Beratungen von speziell den Schmiedeberuf berührenden Fragen. 3. Verwendung etwa zu übernehmenden Beamten in den Bezirksleitungen des Deutschen Metallarbeiterverbandes, soweit dies nach den Verhältnissen möglich ist. Auf dieser Grundlage aufgebaute ins einzelne gehende Vor- schlage liegen jetzt der Generalversammlung schriftlich vor. Lange legte dar, wie der Vorstand vergeblich versucht habe, mehr heraus- zuholen, und kam nach einer eingehenden Würdigung der ganzen Situation zu der Empfehlung an die Generalversammlung, die Vorschläge anzunehmen. Die Diskussion setzte lebhaft ein, wurde jedoch heute noch nicht zu Ende geführt. Fast ein Redner nach dem andern trat auf und erklärte, daß man von der Notwendigkeit der Verschmelzung durchdrungen sei. Meinungsverschiedenheiten bestanden nur darüber, ob die endgültige Entscheidung durch eine Urabstimmung oder durch die gegenwärtige Generalversammlung getroffen werden solle._ Sechster Kerbandstag der Gemeinde- vnd Staatsardeiter. München , 4. Juni 1912. An den G e s ch*i f t s be r i ch t knüpft sich eine sehr lebhafte Debatte. In der Hauptsache behandelten die Diskussionsredner die Grenzstreitigkeiten, die Anstellung von berufsfremden Personen, auch die Neuwahl des ersten Vorsitzenden zogen die Redner in den Kreis ihrer Betrachtungen. Der Antrag des Vorstandes und Aus- fchusses, an Stelle Mohs Wutzky als ersten Vorsitzenden zu wählen, wird vielfach zurückgewiesen. Mohs treffe nicht allein die Schuld, wenn nicht alles so ist, wie es sein sollte. Es müsse im Vorstand ein mehr kollegiales Zusamenarbeiten verlangt werden. Sebald- München begründet einen Antrag, der Vorstand solle mit der Generalkommission in Verbindung treten, daß die Arbeiter der Militärbetriebe dem Gemeinde- und Staatsarbeiterverband zu- gestanden würden. Sch a r la u- Berlin protestiert energisch da- gegen, daß auf dem Verbandstag der Maschinisten und Heizer dem Gemeindcarbeiterverband die Existenzberechtigung abgesprochen wurde. Die Generalkommission müßte hier Wandel schaffen. Der Gedanke der Berufsorganisation sei nur eine Machtfrage. Die Verhandlungen werden vertagt. ein topf um die Hinterbliebenenrente. Nach fstst 1% jähriger D<*uer ist ein für Schwierigkeit der Verfolgung von Ansprüchen gegen Bcrufsgenossenschaften typischer Prozeß entschieden. Ter Zinngießer Rosenkranz in Deuben bei Dresden starb am 7. Juli 1910 nach 36 stündigem Krankenlager, nach Ansicht des behandelnden Arztes Dr. Kr., an Lungenentzün- dung, die auf Erkältung zurückgeführt wurde. Der Verstorbene hatte' aber auf seinem Krankenlager geäußert, daß er infolge Ein- otmung von Schwefelsäuredämpfen erkrankt sei. Er war in der Glasfabrik von Siemens in Döhlen beschäftigt und hatte am 5. Juli ßäobec von Zinndeckeln mit Säure abbeizen müssen. Während der Arbeit hatte er Hustenanfälle bekommen. Nach Beendigung der Arbeit mutzte er das Bett aufsuchen, welches er lebend nicht wieder verlassen sollte. Die Witwe führte den Tod auf das Einatmen der Dämpfe während der Betriehsarbeit zurück und stellte Anspruch auf Hinter- bliebenenrente. Vom Arbeitersekretariat Plauenscher Grund wurde zunächst die Sezierung der bereits beerdigten Leiche veranlaßt. Das Ergebnis der Sektion faßte Prosektor Dr. Gl. in folgendem Schlußsatz seines Gutachtens zusammen: Die Stellung einer genauen Sektionsdiagnose ist durch die fortgeschrittene Fäulnis unmöglich gemacht. Immerhin ist als Todesursache eine Lungenentzündung im linken Unterlappen an- zunehmen. Gestützt wird dieser Befund durch das Ergebnis der mikroskopischen Untersuchung, welche in dem erwähnten Lavven eine ausgedehnte Füllung der Lungenbläschen mit einer zelligen Ausscheidung ergab. Die mikroskopische Untersuchung der Luft- wage ergab nirgends eine Verätzung oder Zerstörung der Schleimhaut, ein Anlaß für eine Vergiftung durch ätzende Säuren ist demnach nicht zu erbringen. Der Tod steht demnach mit größter Wahrscheinlichkeit mit dem angegebenen Unfälle in keinem Zusammenhange." Die Glas-Berufsgenossenschaft lehnte hierauf den Anspruch der Witwe und ihrer zwei kleinen Kinder ab. Gegen den Bescheid wurde Berufung mit sehr eingehender Begründung eingelegt. Schon in der Beantwortung der Berufung wurde die Berufs- genossenschaft sehr anzüglich, indem sie von der Sucht der Klägerin sprach, die von ihr zunächst natürlich erklärte Krankheit nunmehr auf denUnfall" zurückzuführen. Das Schiedsgericht in Dresden kam am 8. Dezember 1910 zu einer Verwerfung der Berufung, ohne dem Antrage der Klägerin, ein Obergutachten einzuholen, entsprochen zu haben. Gegen das Urteil des Schiedsgerichts wurde Rekurs eingelegt. Auf die Rekursschrift hatte die Berufsgenossenschaft weiter nichts zu erwidern als: Die weitschweifige Rekursbegründung enthalte nichts als offensichtlich unberechtigte Angriffe gegen den behandelnden Arzt, den Prosektor und das Schiedsgericht." Es gelang aber, ein weiteres Gutachten des Dr. Z. einzuholen. Dieser Gutachter gelangte in eingehender Begründung zu dem Schlüsse: daß die Lungenentzündung von Rosenkranz in einem Zweifels- freien zeitlichen und höchstwahrscheinlich ursächlichen Zusammen- hange mit dem angeblichen Betriebsunfälle der Einatmung gifti- ger Dämpfe steht. Da die Lungenentzündung als Todesursache anzusehen ist, so folgert daraus, daß der Tod des Rosenkranz mit einer an Gewißheit grenzenden Wahrscheinlichkeit durch den Betriebsunfall verursacht worden ist." Nunmehr wurde die Berufsgenossenschaft ungemütlich. Sie spricht von einervöllig aussichtslosen" Sache. Im Schriftsatz vom 26. April 1911 heißt es wörtlich: In Deuben und Umgegend, wo eine von gesinnungStüchti- gen Aerzten unterstützte Arbeitervertreterbewegung", so wird das dortige Arbeitersekretariat verklausuliert genannt,sich in letzter Zeit niedergelassen hat. wird sonst nächstens überhaupt kein Arbeiter mehr sterben, für dessen Witwe eine Rente herauszu- schlagen nicht wenigstens der Versuch gewagt wird. Zu solchen Versuchen reizen leider vielfache Entscheidungen, bei welchen bloßen Vermutungen taffächliche Bedeutung beigelegt wird und die lediglich deshalb aus sogenanntem Wohlwollen heraus zu- Ungunsten der Berufsgenosscnschaft ausfallen." Dabei nennt die Berufsgenossenschaft in einem Atem das Winkelkonsulententum im Zusammenhange mit dengeschäfts- mäßigen Arbeitervertretern, die in ihrer Mehrheit dafür sorgen, daß die Arbeiternur noch durch Betriebsunfälle aus- der Welt 'cheiden", und in ihrer Empörung läßt sich die Berufsgenossenschaft zu einem Ausfall gegen ein Gewerkschaftsorgan hinreißen. Es heißt da: Und derFachgenosse" das gewerkschaftliche Blatt der Glasarbeiter, welches den 1. Oktober 1911 mit einem Leitartikel 25 Jahre Blut und Leichen" feierte, wird neuen Stoff zu ihrem verhetzenden Artikel gegen das gewinnsüchtige Unternehmertum geliefert erhaltest, welches zum Tragen der alljährlich auch ohne Erweiterung des Begriffs des Betriebsunfalles wachsenden Lasten, zu den sich immer mehr und mehr häufenden Beitrags- Pfändungen, Abverlangung des Offenbarungseides u. a. m., noch den Hohn und den Spott gratis erhält." Schließlich bekommt auch noch das Reichsversicherungsamt den Unmut der Berufsgenossenschaft zu fühlen. Sehr bezeichnend heißt es: Die... Rechtsprechung auch einzelner Senate des Reichs- Versicherungsamtes wird, wie der Herr Präsident des Reichsver- sicherungsamts dem Verband der Berufsgenossenschaften hat mit- teilen lassen, keineswegs von der Gesamtheit des. Reichsversiche- rungsamts geteilt; deshalb behalten wir uns schon jetzt vor, in der etwa noch erforderlich werdenden Gegenerklärung den Antrag auf Verweisung der Sache vor den erweiterten Senat zu stellen, falls der 3. Rekurssenat nicht schon den Schutzwall bildet, der uns gegen unberechtigte Ansprüche der Versicherten von Rechts wegen schützt." Das liest sich gerade so, als ob der Präsident den Verband der Berufsgenossenschaften habe um Entschuldigung gebeten, daß etliche Senate geurteilt haben, ohne den Beifall der Berufsgenossenschaften zu finden. - Nachdem sich Dr. Gl. und auch Dr. Z. nochmals über einige strittige Punkte geäußert und beide schroff auf dem von ihnen ein- genommenen Standpunkte beharrten, nachdem über den Gesund- heitSzustand Rosenkranz' bis auf seine Schulzeit zurück Nach- orschungen angestellt und über den Betrieb und die Betriebsweise der betreffenden Glasfabrik Bekundungen beigebracht worden waren, erstattete Professor Dr. Gr. unter Hinzuziehung von Pro- jessor Dr. L. L. ein 19 Seiten umfassendes Obergutachten. In diesem Gutachten wird nachgewiesen, daß Rosenkranz nicht nur mit großer Wahrscheinlichkeit, sondern mit absoluter Sicherheit an de» Folgen einer Vergiftung gestorben ist. Es ist unmöglich, dieses umfangreiche Obergutachten auch nur im Auszuge wieder- zugeben. Nur eine Stelle sei hier wiedergegeben, um darzutun, wie sich sogar erfahrene Aerzte, wie dies Prosektor Dr. Gl. zweifel- los ist, selbst über die einfachsten Symptome einer Krankheit hin­wegtäuschen können. In dem Obergutachten heißt eS: Der vorliegende Erkrankungsfall ist von den bisherigen Gutachtern, der nächsten Ursache nach, verkannt worden. Es han- delt sich um eine Vergiftung durch nitrose Gase, und zwar um einen Fall, der zustande kam und verlief, daß man ihn in der Vorlesung als schulmäßig vortragen könnte, sowohl bezüglich der chemisch-technischen, als auch der klinischen Verhältnisse. Keinerlei Möglichkeit besteht, chemisch-technisch eine andere Auf- fassung über die Bildung dieser gasigen Gifte unter den an- gegebenen Arbeitsbedingungen, nämlich dem Metallbeizen, zu haben." Der Senat konnte demnach keinen genügenden Schutzwall" gegen dieunberechtigten Ansprüche" der Hinterbliebenen abgeben und verurteilte die Berufsgenossenschaft zur Zahlung der Hinter- bliebenenrente und der den Klägern erwachsenen Kosten. Hus der Partei. Zum Göppinger Parteistreit. Bon verschiedenen Parteigenossen und einigen Parteiblättern werden gegen den Parteivorstand schwere Borwürfe wegen seiner Haltung in der Angelegenheit des Göppinger ParteiblatteZ öffentlich erhoben. Die Angaben, auf die sich diese Vorwürfe stützen, sind von Anfang biS zu Ende erfunden und müssen, da sie geeignet sind, die Parteigenossen irre zu führen, entschieden zurückgewiesen werden. Der Parteivorstand hat in keinem Stadium der Verhandlungen den D ru ck der.Donauwacht" oder gar die Verschmelzung der beiden Parteiblätter zur Beding itng seiner Unterstützung ge- macht. Wir haben lediglich, wie wir noch einmal mit Nachdruck be- tonen, die vom Göppinger Verlag selbst angeregte und von ihm bereits vor Anrufung des Parteivorstandes eingeleitete Verhandlung mit Ulm , die auch Genosse Thalheimer billigte, als w ü n s ch e n s- wert bezeichnet, weil nach den von uns getroffenen Fest- stellungen das Göppinger Unternehmen auch nach durch- geführter Sanierung noch eine Reihe von Jahren einen Zu- schuß von jährlich etwa 15 000 M. erfordert, der, sobald ihm der Druck des Ulmer Blattes in Göppingen übertragen wird, wesentlich ermäßigt werden kann. Der Druck der.Donauwacht' in Göppingen braucht in keiner Weise die politische und parteitaktische Haltung des Göppinger Organs zu beeinflussen. Beide Redaktionen konnten sehr wohl ge- trennt geführt werden. Trotz der verschiedeneu parteitaktischen Haltung konnte die Ulmer Redaktion in vielen Fällen den ganzen und stets den größten Teil des politischen Satzes des Göppinger Organs verwenden. Falls aber eine Verständigung darüber nicht zu erzielen war, so' konnte noch erwogen werden, ob für den politischen Teil des Ulmer Blattes sich nicht die Matern von der.Tagwacht" in Stuttgart beziehen ließen. Die Göppinger Genossen befanden sich, als sie mit den Ulmern verhandelten, keineswegs unter einem unauS- weichlichen Druck. Den» der Parteivorstand hat unbekümmert darum, wie schließlich die Regelung ausfallen möge, die fälligen Schulden bezahlt und so den G ö p p i n g e r n die volle Frei- heit ihrer Entschließungen bei den Verhandlungen ge- wahrt. Unverständlich ist eS, daß die Göppinger. obwohl sie von uns ausdrücklich ersucht worden waren, unS über den Verlauf der Verhandlungen zu unterrichten, uns über die von ihnen mit den Ulmern getroffene Vereinbarung und die von ihnen geplante Ver« sammlung nichts mitgeteilt haben. DieS ist um so auffallender, als sie wußten, daß ihre Vereinbarungen der Zustimmung deS Partei- Vorstandes bedürfen. Erst durch den Bericht der GöppingerFreien Bolkszeitung" vom 1. Juni erfuhren wir von der beschlossene» Verschmelzung dieses Blattes mit der.Donauwacht", die von uns nicht empfohlen und bei den Verhandlungen mit unS nicht erörtert worden ist. Der Genosse Thalheimer hatte keinen Anlaß, die Rolle in der Göppinger Versammlung zu spielen, die er nach seiner Dar- stellung gespielt hat. Wurde ihm wirklich eine Zumutung gemacht. die er als unzulässigen Druck empfand, so lag nichts näher, als uns telegraphisch oder telephonisch zuzuziehen. Kannte er doch ebenso wie die Vertreter der Göppinger Parteiorganisation unsere Auf- fassung. Der Parteivorstand hat sich in dieser Angelegenheit nicht.einer Passivität schuldig" gemacht, sondern sie vom ersten Augenblick in wirksamster Weise gefördert. Hätte er sich von fiskalischen Rück- sichten leiten lassen, so hätte er seine Unterstützung rundweg ab- lehnen müssen. Aber gerade weil er die Interessen der Gesamt- Partei im Auge hielt, fühlte er sich zu eurem Ein« greisen verpflichtet, bei dem er nicht einen Augenblick die Selbständigkeit der Göppinger Redattion angetastet hat, sondern von vornherein im Beisein Thalheimers und der Vertreter der Göppinger Genossen ausdrücklich erklärt hat, daß die finanzielle Verlegenheit der.Freien Volkszeitung" nicht zur Beeinflussung ihrer politischen und parteitaktischen Haltung ausgenutzt werden dürfe. Der Parteivorstand hat sich also nicht um eine ihm.un- angenehme Sache zu drücken" versucht; er mußte vielmehr, da er sich nicht dauernd in Württemberg etablieren kann, das Resultat der von den Göppingern eingeleiteten Verhandlungen abwarten. Dann erst war für ihn die Zeit gekommen, seine Vertreter wieder nach Württemberg zu senden, um von neuem zu der Angelegenheit Stellung zu nehmen. Wir bedauern eS im Parteiinteresse, daß einige Parteiblätter aus Württemberg falsch informiert worden find; auf das schärfste verurteilen müssen wir eS jedoch, daß einzelne von ihnen, trotz unserer sofort erfolgten Klarstellung, ihre Borwürfe zum Teil noch aufrecht erhalten haben. Der Parteivorstaab. Eine wuchtige Kundgebung gegen daS Jnnkerregimeut im Preußi- chen Abgeordnetenhause veranstaltete am Dienstagabend die L ü b e ck e r Arbeiterschaft. Abgeordneter Genosse L e i nert- Hannover hatte das Referat. Zugleich protestierte die imposante Masienver- sammlung gegen das wahnsinnige Wettrüsten sowie die BersassungS- zerttümiuerungSgelüste Wilhelms II. poUrellicstea, GerichtUcheo uft». DaS Ende einer liberalen Verleumdung. Während des letzten Reichstagswahlkampfes erschien in der Liberalen Korrespondenz" ein Artikel, den der Redakteur des freisinnigenGeraischen Tageblattes". Erich Dombrowski , unterzeichnet hatte und der die schwersten Angriffe gegen die sozial- demokratischen Gemeinderatsmehrheiten von Gera und den Vor- orten Geras enthielt. Der Artikel machte die Runde durch die bürgerliche Presse und er wurde auch vom ReichSverbande auf- gegriffen und ausgenützt. Unser Geraer Partciblatt, die Reußische Tribüne", wies die Angriffe sofort zurück und forderte den Verfasser des Artikels mehrfach auf, öffentlich mit Beweisen zu dienen, anderenfalls er als politischer Ehrabschneider gelten müsse. Dombrowski stellte gegen den verantwortlichen Redakteur derReußischen Tribüne", Genossen Drechsler, Strafantrag. Das Schöffengericht zu Gera verurteilte Drechsler zu 700 M. Strafe, während die Widerklage Drechslers als damaliger Vor- sitzender des Gemeinderats zu Debschwitz vom Gericht abgelehnt wurde. Gegen das Urteil legten beide Parteien Berufung ein, die jetzt vor dem Landgericht Gera zur Verhandlung kam. Die Strafkammer hob das Urteil der Vorinstanz auf und setzte die Strafe für Drechsler von 700 auf 300 M. herab. Der Widerbeklagte Dombrowski wurde ebenfalls der Beleidigung für schuldig, aber für straffrei erklärt; er hat jedoch ein Fünftel der Kosten der zweiten Instanz zu tragen. In der Begründung des Urteils sprach das Gericht aus. die Beweisaufnahme habe ergeben, daß der Artikel Dom, browskis Verallgemeinerungen, Uebertreie Hungen und Unrichtigkeiten enthalte; es sei abc: nicht erwiesen, daß Dombrowski Wider besseres Wissen gehandelt habe. Für die Behauptung Tombrowskis, die Gemeinderäte in den Vor- orten genehmigten nur, was ihnen passe, und eliminierten alles, habe er den Wahrheitsbeweis nicht erbringen können; trotzdem habe das Gericht den Widerbeklagten für straffrei erklärt, da es annehme, Dombrowski sei sich über die Tragweite seiner Behauptung im Augenblick nicht klar gewesen. Nach diesem Urteil wird den Gegnern wohl die Lust vergehen. das Material Dombrowskis als.Musterbeispiel soztgldrmokrati- scher Mißwirtschaft" zu zitieren.