landzentralen sichern sich durch Verkag mit den Gemeinden daS Monopol auf Wegebenutzung. In dem preußischen Wassergesetzentwurf erblickt der Bericht eine Benachteiligung der Industrie. Den Landräten und Kreisansschüssen wird darin ein ungewöhnlich großer Einfluß auf die Anwendung und Auslegung des Gesetzes eingeräumt. Die Rechtskontrolle müßte durch unabhängige Richter ausgeführt werden. Die landwirtschaftlichen Grundstücke werden regelmäßig von der Leistung eines Wasserzinses befreit werden— darüber läßt die Be- aründung keinen Zweifel. Von den industriellen Unternehmungen soll dagegen stets ein Entgelt erhoben werden. ! Rua der Frauenbewegung. Die AerM»$r Postbeamnnnen. Durch die Verwaltung der Postkrankenkassen deS Oberpost direktionsbezirks Berlin ist vom 1. Juni ab eine Aerztin , Frau Dr. Canon-Felsch, angestellt worden. Zu gleicher Zeit erschien aber folgende Mitteilung:.Die Aerztin dürfen die weiblichen Mitglieder vorläufig nicht ohne weiteres auf- suchen. Sie haben vielmehr den Wunsch, von dOr Aerztin behandelt zu werden, möglich st persönlich in den Dien st räumen des Kassenvorstandes vor- ub ringen. Er st wenn der Wunsch hier als gerecht- ertigt befunden ist, wird die Inanspruchnahme der Aerztin genehmigt werde n.� WaS bezweckt eigentlich die Verwaltung mit dieser schikanösen Maßregel? Wann erscheint ihr der Wunsch der Kranken, von einer Geschlechtsgenossiii behandelt zu werden, als gerechtfertigt? Weshalb« sollen die Beamtinnen persönlich erscheinen? Wir werden den Eindruck nicht loS, daß hier ein ganz ungerechtfertigter Versuch der Schnüffelei, einer Art Durchbrechung des ärztlichen Berussgeheimnisses gemacht werden soll. Es ist daher sehr be- greiflich, daß in Postbeamtinuenkreisen durch diese Verfügung Er- regung hervorgerufen worden ist. Man mache den Forlschritt, der in der Anstellnng einer Frau als Aerztin liegt, nicht durch Er- schwerungen der Inanspruchnahme illusorisch. Öder ist es Absicht der Verwaltung, daß die Beamtinnen freiwillig auf die Befragung der Aerztin verzichten, um den Mangel deS Bedürfnisses nach einer Aerztin nachweisen zu können? SencKts-�eitimg. Berechtigte Interessen eines Stadtverordnete». In der Teltower Stadtverordnetenversammlung wurde über einen von bürgerlicher Seite gegen die Wahl eines bürgerlichen Stadtverordneten erhobenen Protest diskutiert. Durch eine Aeuße- rung, die der Stadtverordnete Genosse Röder in der Debatte gemacht haben soll, fühlte sich der Stadtrat Rühle beleidigt. Der Magistrat stellte Strafantrag gegen Genossen Röder mit dem Er- folge, daß Röder vom Schöffengericht Groh-Lichterfelde zu KV M. Geldstrafe verurteilt wurde. Infolge der von Röder eingelegten Berufung hatte sich gestern das Landgericht II mit der Angelegenheit zu beschäftigen. Röder gibt zu. daß er bei Besprechung des Wahlprotestes gesagt hat, ein MagistratSmitglicd habe sich als Wahlanreißer betätigt und daß er damit den Stadtrat Rühle gemeint hat, der äußerst lebhaft für den Kandidaten agitierte, dessen Wahl angefochten wurde. Nach Angabe des Stadtrats Rühle soll Röder weiter gesagt haben, ein MagistratSmitglied habe WahkterrorismuS getrieben, indem es einem Wähler mit Kündigung seiner Hypothek gedroht habe, wenn er nicht für den von Rühle empfohlenen Kandidaten stimme.— Röder bestreitet, daß er diese Neußerung getan habe. Die Aussagen der Zeugen gingen in Lieser Hinsicht auseinander. Einige et- klärten bestimmt, sie hätten dies Aeußerung aus Röders Munde nicht gehört, aber ein anderer Stadtverordneter habe sich in diesem Sinne geäußert. Andere Zeugen gaben ebenso bestimmt an, daß Röder die fragliche Bemerkung gemacht habe. Am bestimmtesten ist in dieser Hinsicht die Aussage des Stadtrats Rühle. Er hat die angebliche Aeußerung Röders sofort auf sich bezogen und mit scharfen Worten geantwortet. Warum Stadtrat Rühle, ohne daß sein Name genannt wurde, sich getroffen fühlte, das erklärt er dadurch, daß er da? einzige Magistratsmitglied ist, welches einem der hier in Frage kommenden Wähler eine Hypothek gegeben hat. Als dieser Wähler seine Stimme abgegeben hatte, sagte Stadtrat Rühle— wie er zugibt—- zu ihm:„Bon Ihnen hätte ich erwartet, daß Sie meinen Kandidaten wählen". Das Gericht nahm als erwiesen an, daß der Angeklagte die betreffende Bemerkung gegen Rühle gemacht habe, und daß sie nicht auf Wahrheit beruhe. Das Gericht folgte aber den Ausführungen des Verteidigers, Rechtsanwalt Dr. Siegfried Weinberg, indem es im Gegensatz zur ersten Instanz anerkannte, daß der Angeklagte die betreffende Aeußerung in Wahrnehmung berechtigter Interessen getan hat. AuS diesem Grunde wurde der Angeklagte freigesprochen. Ein Ausbrecher im Lumpcnsack. Eine unter recht originellen Umständen erfolgte Flucht eines Strafgefangenen ans der Strafanstalt Plötzensee hatte gestern vor der 3. Ferienstrafkammer d-es Landgerichts III ein Nachspiel. An- geklagt wegen Beihilfe zum Diebstahl war der aus dem Zuchthause M Brandenburg vorgeführte Reinhold Jlchmann. Der Angeklagte hatte im Jahre tg08 eine gegen ihn verhängte längere Gefängnisstrafe in dem Strafgefängnis zu Plötzensee zu verbüßen. Er lvurde seinerzeit in Gemeinschaft mit mehreren andeven Gefangenen in der Kartonfabrik des Gefängnisses beschäf- tigt. Anfangs November 1908 bekam einer der Mitgefangenen, ein gewisser Gottschalk, der wegen Zuhälterei zu 2 Jahren Gefängnis verurteilt worden war, Freiheitsgelüste. Er teilte seinen Plan, den er schon vor längerer Zeit ausgeheckt hatte, den Mitgefangenen mit, bei denen er sofort freudige Zustimmung fand, da es doch galt, der Behörde einen Streich zu spielen. Der Plan wurde auch am b. November zur Ausführung gebracht. An diesem Tage wurden von der Unternehmcrfirma die fertigen Kartons sowie die Säcke mit den Abfällen mittels Fuhrwerk abgeholt. Gottschalk veranlahte die eingeweihten Mitgefangenen eine» extra großen Sack zu nähen, in den er dann, als diese mit Abfällen gefüllt wurden, hineinkroch. Der Sack mit dem lebendigen Inhalt wurde dann, nachdem er mit Abfällen vollgestopft und zugebunden worden war, von den Sträs- lingen auf den Wagen gelegt und zwar als letzter am Hinteren Ende des Wagens. Auf diese Weise gelang es dem Gottschalk auch tatsächlich zu entkommen. Der in dem Sack verborgene Flucht- ling schnitt diesen untertvegs mit einem im Gefängnis entwendeten Messer auf und verließ in der Nähe des Kleinen Tiergartens unge- sehen den Wagen. Er wanderte dann in seiner Sträflingstracht ungehindert durch Berlin . Nachdem er sich 14 Tage in einer Laube verborgen gehalten hatte, wurde er wieder festgenommen und später wegen des Diebstahls an verschiedenen aus dem Gefängnis entwen- deten Sachen zu einer Zusatzstrafe von drei Monaken verurteilt. Gegen die seinerzeit beteiligten Gefangenen, darunter dem jetzigen Angeklagten Jlchmann wurde Anklage wegen Beihilfe erhoben. Das Gericht erkannte nach längerer Verhandlung auf Frei- sprechung W Angeklagten, da sich seine S-reiligung nicht mehr zweifelsfrei feststellen ließ._ Unschuldig angeklagt. In eine recht unangenehme Situation ist der Kellner Ötto Gregorius aus Hamburg durch eine Anklage geraten, die offen- bar nur infolge einer Personenverwechselung gegen ihn erhoben worden war. Wegen wiederholten schweren Diebstahls hatte die S. Ferienstraskammer des Landgerichts III unter Vorsitz des Land- (jerichtsdirektor Liebenow gegen K. zu verhandeln, Eines Tages erhielt G.. der in Hamburg eine Stellung inft'e hatte, eine Vor- ladung und erfuhr auf der Polizei zu seinem Erstaunen, daß er beschuldigt wurde, in Gemeinschaft mit einem Kaufmann Kurt Hofsmann in Berlin und Umgegend mehrere Einbruchsdiebstähle verübt zu haben. So sollte er unter anderem bei einem Einbruch in die Villa des Professors Parow in Grunewald , nach den eige- nen Angaben des inzwischen verhafteten Hoffmann, beteiligt ge- wesen sein. Gregorius erklärte schon damals, daß er weder einen Hoffmann kenne, noch sei er um jene Zeit überhaupt in Berlin gewesen. Trotzdem wurde gegen ihn Anklage erhoben und G. war gezwungen, feine Stellung in Hamburg aufzugeben, zumal es dort bekannt geworden war, daß gegen ihn eine Diebstahlanklage schwebte. Er kam auch pünktlich zu dem gestrigen Termin, in welchem jener Hoffmann als Zeuge vernommen wurde. Dieser erklärte unter Eid, daß er den Angeklagten überhaupt nicht kenne. Der Ange� klagte seinerseits erklärte, daß sich ein anderer offenbar mit Hilfe von Papieren, die ihm schon vor längerer Zeit abhanden gekommen waren, seinen Namen beigelegt habe. Das Gericht kam zu der lleberzeugung, daß der Angeklagte tatsächlich zu Unrecht angeklagt worden war. Das Urteil lautete auf Freisprechung, zugleich wurden die dem Angeklagten erwachse- nen notwendigen Ausgaben der Staatstasse auferlegt. Der Angeklagte erklärte nach der Urteilsverkündigung, daß er keinerlei Mittel mehr habe, um die Rückreise nach Hamburg be- streiten zu können, da er schon die Fahrt nach Berlin aus seiner Tasche habe bezahlen müssen. Außerdem sei er schon dadurch, daß er seine Stellung habe aufgeben müssen, schwer geschädigt. Da eine sofortige Auszählung der Kosten durch die Gerichtskasse nicht möglich war, erhielt G. auf Anordnung des Vorsitzenden von der Gerichtsschreiberei eine an das Polizeipräsidium gerichtete An- Weisung ausgehändigt, in welcher dieses ersucht wurde, für die Rückreise des G. nach Hamburg auf Staatskosten Sorge zu tragen. Wäre vor Anklageerhcbung der Zeuge mit dem Angeklagten konfrontiert, so hätte sich die Anklage erübrigt. Die Unterlassung solcher Konfrontation gibt unseres Erachtcns dem unschuldig ange- klagten Kellner das Recht, vollen Schadenersatz von dem Staats- anwaltschaftöbeamten und vom Fiskus zu verlangen. Er täte gut, sein Recht im Wege der Klage durchzuführen. Unterschlagung eines Geschäftsführers. Der Geschäftsführer der Deutschen Bierbrauerei Akt.-Ges. Pichelsdorf bei Berlin , Ewald Böhme, der etwa 1ö 000 M. Spar- kassengelder und mehrere Tausend Mark Kundengeldcr unterschlagen hatte, wurde heute von der 1. Ferienstrafkammer des Landgerichts Berlin III wegen Unterschlagung in Tateinheit mit Untreue und wegen Urkundenfälschung zu einem Jahre Gefängnis verurteilt. Ist Mauscheln immer ein Glücksspiel? Diese für einige Gastwirte erhebliche Frage ist dieser Tage wiederum vom Kammergericht beantwortet. Das Kammergericht als Rcvisionsinstanz hob ein verurteilenbes Urteil des Landgerichts Frankfurt a. O. auf, das angenommen hatte, Mauscheln mit und ohne Aßzwang sei stets ein Glücksspiel, und verwies die Sache zu nochmaliger Verhandlung und Entschei- dung an das Landgericht zurück. Begründend wurde �ausgeführt: Das Reichsgericht habe nicht Mauscheln auf alle Fälle für ein Glücksspiel erklärt, sondern es habe ausgesprochen, daß nicht als Rechtösatz anzusehen sei, daß Mauscheln überhaupt und jederzeit ein Glücksspiel sei. Es könne mal ein Glücksspiel sein, brauche es aber ein andermal nicht zu fein. Es müsse immer der Verlauf im einzelnen Falle festgestellt werden. Und zwar müsse immer fest- gestellt werden, ob der Zufall das Maßgebende sei oder nicht. Das Landgericht habe nachzuprüfen, ob im gegebenen Falle das Mau- schein ein Glücksspiel gewesen sei, d. h. ob der Ausgang nach der Art des Spiels überwiegend vom Zufall abhing. Verlammlungen. Deutscher Bauarbciterverband. In der Generalversammlung der Gips- nnd Zementbranche, die am Montagabend in den„Arminhallcn" stattfand, erstattete der Sektionsleiter H a e s e den Geschäftsbericht vom 2. Quartal 1912. Die Erwartung, die am Schlüsse des 1. Quartals dieses Jahres vorherrschte, daß die Ar- beitsaelegcnheit für die Angehörigen der Branche sich bessern würde, hat sich nicht erfüllt. Die Arbeitslosigkeit war im Betonbau be- sonders groß. Einzelne Gruppen hatten mehr, andere, wie die Weißputzer und Spanner, weniger unter dem Arbeitsmangel zu leiden; die letzteren wurden auch in der Provinz gesucht. Im Arbeitsnachweis waren eingeschrieben als neue Arbeits- lose im A p r i l 370, vom Vormonat waren noch 223 vorhanden, 64 offene Stellen wurden gemeldet und besetzt. Im Mai wurden 363 neue Arbeitslose eingeschrieben, vom Vormonat waren noch 192 vorhanden; 106 neue Stellen wurden gemeldet und besetzt. Im Juni wurden 423 neue Arbeitslose eingeschrieben, vom Vormonat waren noch 184 vorhanden; 148 neue Stellen wurden gemeldet und besetzt. Durchschnittlich wurden im April 320, im Mai 300 und im Juni�260 Arbeitslose gezählt. � Die vericbiedenen Sperren, die verhangt werden mußten, fan- den in der Regel ihre Erledigung zugunsten der Arbeiter. Mehr- mals mußte die Organisation gegen Zwis�nuntcrnehmer vor- gehen, die sich zum Schaden der Arbeiter vielsach eingenistet haben. - Beschwerden wurden geführt, daß im Betonbau du tarifliche Arbeitszeit von 9 Stunden gewöhnlich überschritten w,rd. Der Bestand an Mitgliedern, der am Schlüsse des 1. Quartals 2260 betrug hat während des 2. Quartals um 60 ziigenommen. Als neue Mitglieder wurden 205 aufgenommen, von anderen Verbänden kamen 4. von anderen Zweigvereinen 6. Abgemeldet wurden 18. gestorben waren 2 und 9 traten aus. 127 mutzten wegen ruck- ständiger Beiträge gestrichen werden. Am Schlüsse des 2. Quartals waren 2320 Mitglieder vorhanden, darunter 512 Rabitzputzer. 266 Spanner. 250 Träger, 238 Zementierer, 542 Einschaler, 512 HilfS- arbeiter. �. An der Maifeier hatten 1200 Mitglieder der Sektion teil- genommen. Eine Aussperrung von 3 Tagen muhten 45 Ange- hörige der ÄipSbranche und 78 vom Betonbau über sich ergehen lassen. 23 Leute wurden' von einer weiteren Maßregelung ge- troffen; sie waren 4 Tage und länger arbeitslos, zusammen 213 Tage, und erhielten die Unterstützung des Verbandes. In der Berichtszeit fanden 2 Sitzungen der Schlichwngskom- Mission, eine Sitzung vor dem Einigungsamt, eine Generalversamm- lung der Sektion und zahlreiche Bau- und Firmenversammlungen statt. Die letzteren dienten besonders der Agitation unter den Unorganisierten. An den Geschäftsbericht schloß sich der Bericht H a e s e s als Delegierter zur Berliner Gewerkschaftskommission.— Nur eine kurze Diskussion folgte den Berichten. Die Wiederwahl Hasses als Delegierter zur Gcwerkschaftskommissson wurde der Zweigvereins- Versammlung empfohlen. Zum Schluß wurden noch einige interne Sektionsangelegenheiten erledigt. Die Verwaltungsstelle der Cafeangestellten des Verbandes der Gastwirtsgehilfen hielt am Montag im LogenbauZ in der Linien- straße ihre Berichts-Generalbersammlung für das 2. Quartal ab. Nach dem vom Vorstand erstatteten Berichten hatte die BertvaltungS- stelle bei einem Mitgliederbestände von 1528 eine Einnahme von 17 977 Beiträgen. Für den Agitationsfonds des Verbandes wurden außerdem 941 M. freiwillige Beiträge aufgebracht. An Unter- stützungcn wurden 760 M. aufgewendet. Der lokale Kassenbestand vermehrte sich um 833,59 M. auf 5569.38 M. Der von der Ver- Ivaltungsstelle unterhaltene Arbeitsnachiveis hatte ebenfalls gute Resultate aufzuweisen. Uebcr die Lohnbewegungen des verflossenen Halbjahres gab der Vorsitzende Ortung einen durch statistische Aufstellungen erläuterten Bericht. Nach diesem haben in der Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni in SS Betrieben mit 438 Cafekellnern Lohnbelvegungen stattgefunden Dabo» wurden zwei Streiks mit 40 beteiligten Angestellten verloren, während die anderen Bewegun- gen erfolgreich durchgeführt werden konnten. In 30 Betrieben ge- lang es zur Aufbesserung der bisher lediglich aus Trinkgeldern bestehenden Einnahmen feste Löhne in Gestalt von monatlichen Ge- hältern von 10 bis 15 M. einzuführen. Durch diesen Umstand wurde für 373 Mitglieder eine jährliche Lohnsumme von 94 552 M. erzielt. An direkten Abgaben der Kellner aus ihrem Trinkgelder- verdienst an den Unternehmer wurde in 10 Betrieben für 65 Mit- glieder die jährliche Summe von 6163 M. abgeschafft. Für die Aushilfskellner wurden im verflossenen Halbjahr 11 832 M. Löhne errungen, so daß insgesamt durch die gewerkschaftlichen Erfolge eine Lohnaufbesserung von 112 547 M. erkämpft wurde. Der Be- richterstatter gab der Ansicht Ausdruck, daß zu diesem Resultat da.z gute Organisationsverhältnis der Angestellten im Cafehau sgewerbe <90 Proz. der beschäftigten Kellner) wesentlich beigetragen hätte und deshalb gar kein Anlaß vorhanden sei. sich durch den Jntere.ssen- verband der Unternehmer einschüchtern zu lassen. Die Lockungen der Gelben mit ihrem mit den Unternehmern gemeinsam betriebenen Arbeitsnachweis würden durch die Aufklärung der Mitglied-er und den durch die gewerkschaftliche Organisation erzielten Erfolgen eine glatte Abweisung erfahren. In der Diskussion machte sich dann auch eine rege Kampfesstimmung und fteudige Genugtuung über die Erfolge der gewerkschaftlichen Arbeit bemerkbar.— DeS weiteren befaßte sich die Versammlung mit der Beschlußfassung über eine aus lokalen Mitteln zu zahlende Arbeitslosenunterstützung. Die eigenartigen Verhältnisse des Gewerbes brachten es mit sich, daß die Verwaltungsstelle im verflossenen Winter 2 2 Proz.(!) arbeits- lose Mitglieder zu verzeichnen hatte. Deshalb unterbreitete der Vorstand einen Antrag, nach welchem die Mitglieder bis Schluß des Jahres einen monatlichen Extrabeitrag von 50 Pf. zahlen soll- ten. Die Verwaltungsstelle solle aus der Lokalkasse einen Zuschuß von 2000 M. leisten. Aus den dann vorhandenen Mitteln sollen die nach dem Statut anspruchsberechtigten Mitglieder bei Arbeits- losigkeit auf die Dauer von je 6 Wochen mit 7 M. pro Woche unter- stützt werden. Nach einer längeren Diskussion, welche sich jedoch in der Hauptsache nur um die Vorschriften der Kontrolle handelte, wurde dem Antrage des Vorstandes entsprochen.— Die Versamm. lung nahm alsdann noch den Bericht der Berliner Gewerkschafts- kommission durch den Delegierten Ortung entgegen. Erklärung. In der Sonnabend-Nummer deS„Vorwärts"(2, Beilage) heißt es im Bericht vom Verbandstag der freien Gastwirte, die alkoholfreien Restaurants(schlechthin!) seien«nur verkappte Bier- wirtschaften oder Destillationen". Gegen diese ungeheuerliche Behauptung muß ich aufs schärfste protestieren. Es gibt in Deutschland eine sehr große Zahl wirklich alkoholfrei betriebene Restaurants. Dazu gehören ausnahmslos die von Abstinenzvereinen(bürgerlichen und sozialdemo- krStifchen) in eigener Regie geführten Betriebe. Daß gewisse Privatpersonen, namentlich solche, denen die Schankkonzession entzogen ist, hernach mit dem Begriff„alkohol- freie Wirtschaft" Unfug treiben, kann allerdings nicht bestritten werden. Diese Tatsache jedoch berechtigt die freien Gastwirte nicht zu jener geradezu unglaublichen Uebertreibung. Georg Davidsohn . Hu 9 aller Weit. 2000 Opfer der Wirbelstürme i« Mexiko » Den letzten aus Mexiko nach New Aork gelangten Nach- richten zufolge hat der Wirbelsturm im Staate Guanajuato besonders verheerend gehaust. Ungefähr 100 Meilen Landes im Norden der Hauptstadt sind unter Wasser gesetzt, zahl- reiche kleine Städte und Dörfer sind voll- st ä n d i g zerstört. Die Zahl der«mS Leben gekommeneu Personen wird jetzt mit 2200 angegeben. Der Schaden wird auf 20 Millionen Dollar geschätzt. Die Ueberlebendenlbefinden sich in einer verzweifelten Lage, da eS ihnen an Lebensmitteln fehlt und sie auch nur mit den notwendigsten Kleidungsstücken verschen sind. Nach der Wetterkatastrophe wimmelten dieStrasze der betroffenen Ortschaften von allerhand räuberischem Gesindel, das sich das Unglück zunutze machte und die Trümmer nach Beutestücken durchsuchte. Die Regierung hat Truppen in die betroffenen Gegenden entsandt, um dem Banditenwesen ein Ende zu machen. Auch Hilfszüge mit Nahrungsmitteln und Kleidungs- stücken sind unterwegs. In Denver wurden vier Quadrat- meilen Landes vollständig unter Wasser gesetzt. Die Straßen- bahn und die Eisenbahn mußten ihren Betrieb einstellen. Eine Windhose von neun Fuß Höhe zerstörte die be- deutendsteu Geschäftshäuser. Im Altonviertel sind vier Per- sonen ertrunken._ Latham von einem Wildbüffel getötet. Der berühmte Flieger Latham ist nach einer telegraphischen Meldung des Gouverneurs von Französisch-Zentralafrika am 7. Juli im Kongogebiet auf der Jagd von einem Büffel getötet worden. Daß dieser verwegene Flugpionier ein solches Ende finden würde. hätte sicher niemand geahnt. War Latham doch einer der schneidigsten Draufgänger des jungen Flugsports, der erste, der den Versuch der Kanalüberquerung machte, der erste, der sich mit der Flugmaschine mehr als 1000 Meter hoch in die Luft erhob. Den Berlinern wurde er besonders bekannt durch seine prachtvollen Flüge auf dem Tempel- hofer Feld, die er mit dem ersten Ueberlandflug in Deutschland , dem Flug vom Tempelhofer Feld nach Johannisthal , bravourös abschloß. Latham war kein armer Teufel von Pilot, der sich durch den Flugsport zu bereichern hoffte, sondern ein reicher SportSman. MS ihm der Flugsport, bei dem junge Generationen die alten Größen durch immer tollkühnere Leistungen bald in den Schatten stellten, keine Sensationen mehr bot, unternahm er einen Jagdzug nach dem Kongo . Dort ist dann der erst 28jährige der Wut deS gefährlichsten und gefürchtetsten Wildes des schwarzen Kontinents erlegen. Denn nicht der Löwe oder der Panther oder der Elefant gilt als das gefährlichste afrikanische Wild, sondern der Wildbüffel, der sogenannte Kaffernbüffel. Schon mancher Reisende und Jäger ist diesem grimmigen Recken zum Opfer gefallen. Erst vor wenigen Monaten wurde der deutsche Reisende Oberleutnant Graetz von einem solchen Büffel im Kongogebiet schwer verwundet, nachdem sein Begleiter, ein Franzose, getötet worden war. Ein alter Achtundvierziger. Von den wenigen, die an den Befreiungskämpfen des Rebolu» tionsjahres 1848 tätig mitwirkten, wurde einer am Montag, der. 1. d. M., in Villach zur letzten Ruhe bestattet. Josef Kluger, schreibt die„Wiener Arbeiterzeitung", gewesener Schneidermeister in Villach . ist am 29. Juni um 19 Uhr vormittags nach längerer Krank. heit im 84. LebenZiahre gestorben. Kluger, oer auf sein«. Wander- schaft nach Wien kam und dort als Schneidergehilfe Arbeit bekam, beteiligte sich an den Kämpfen im Jahre 1848 und wurde nach der Niederwerfung Wiens durch Windischgrätz und Metternich neben vielen anderen gefangen genommen und am 27. September 1848 zum Tode durch den Strang verurteilt. Ihrer vierzehn standen damals als Opfer der Brutalität und des Rachedurstes des Siegers über die Revolution unter dem Galgen und an sieben war die Exekution bereits vollzogen, als Kluger von seiner Pardonnie- rung verständigt wurde. Die Begnadigung hatte Graf Palffy bei Metternich erwirkt. Kluger hatte im Aufttage seines Meisters öfter im Hause Palffys zu tun und dieser jhatte den Kärntner
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