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Tagesarbeit zu funt, aus dem Todenben Ziel ist ein prunkendes Brozessionsbanner geworden....

... Der Parteiausschuß ist in der von der Kommission vorgeschlagenen Fassung abgelehnt worden, wir glauben aber nicht, daß die neue Gestaltung der Dinge ihren Zweck erfüllen wird, den Barteivorstand attionsfähiger zu machen.... Wir fürchten, daß durch die neue Einrichtung unsere Parteileitung eher gehemmt als gefördert wird. Alles in allem: Der Parteitag von Chemnitz   hat redlich gearbeitet, er hat äußerlich genommen, das ihm aufgetragene Pensum mit Fleiß erledigt. Aber wir vermissen bei ihm den sozialistischen  Geist), der unfern Tagungen von den Kongressen bürgerlicher Parteitage früher ausgezeichnet hat. In aller Angst um die Wieder holung der Dresdener   Lärmszenen, übersehen wir, daß der Dresde ner Parteitag uns einen außerordentlichen Gewinn in der theoreti schen Vertiefung, in der praktischen Festigung gebracht hat. Je mehr Parteitage der bloßen Tagesarbeit wir bekommen, desto schneller nähern wir uns dem Buntt, der unsere Partei als alt und der Ruhe bedürftig erscheinen läßt.

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bescholtenheit des Angeklagten nur drei Monate Gefängnis. Das| auf einem Gartengrundstüd am 22. Oktober 1911 ftattfinden sollte. Gericht ging jedoch weit über diesen Antrag mit der Begründung Der Amtsvorsteher versagte die Genehmigung und der Landrat hinaus, daß es im Interesse der öffentlichen Sicherheit liege, wenn sowie der Regierungspräsident in Frankfurt   a. D. verwarfen die bei derartig dreisten Raubanfällen die ganze Schärfe des Gesetzes Beschwerden Noats als unbegründet, weil eine Gefährdung der in Anwendung gebracht werde. Das Urteil lautete deshalb auf öffentlichen Sicherheit aus der Abhaltung der Versammlung auf ein Jahr und sechs Monate Gefängnis. Ganz systematisch ausgeführte Raubanfälle auf die Leiter von dem fraglichen Grundstück zu befürchten sei. Es sei zu klein für Filialgeschäften haben drei Angeklagte verübt, die sich gestern vor die vermutlich erscheinenden etwa 400 Personen, zumal darauf dem Schwurgericht des Landgerichts I   zu berantworten hatten. ein Düngerhaufen und ein Holzhaufen lagen. Angeklagt waren die Handlungsgehilfen Paul Oswald, Joseph Paficiel und der Bäcker Albert Grups, die sich wegen schweren einen Baurat darüber, ob das Grundstück für eine Versammlung Auf die Klage Noats bernahm das Oberverwaltungsgericht Raubes in zwei Fällen zu verantworten hatten. Die Angeklagten| von ettva 400 Personen ausgereicht hätte. Der Baurat sagte in hatten sich in der Herberge zur Heimat" kennen gelernt und gleich seinem Gutachten: Der Holzhaufen und der Düngerhaufen seien beschloffen, gemeinsam ein Ding zu drehen", um sich in den Besitz nicht mehr vorhanden gewesen, so daß er keine genauen Angaben bon Geld zu sehen. Sie verübten zuerst im Frühjahr d. Js. zahl hinsichtlich der Aufnahmefähigkeit des Versammlungsplates machen reiche Ginbruchsdiebstähle. Wegen dieser Straftaten wurden sie, hinsichtlich der Aufnahmefähigkeit des Versammlungsplates machen wie fürzlich berichtet, von der Straffammer zu längeren Ge- könne. Wenn man aber bedenke, daß es sich um eine öffentliche fängnisstrafen verurteilt, während die Straßenraubfälle dem Versammlung handeln sollte dann sei der Platz als ungeeignet Schwurgericht überwiesen wurden. In beiden Fällen hatten die zu bezeichnen. Es habe die Möglichkeit bestanden, daß der Holz­Angeklagten faufmännische Angestellte, von denen sie wußten, daß haufen und der Düngerhaufen zu Unfug benutzt werden konnten, dieje als Filialleiter des Abends nach Geschäftsschluß die Tages- ganz abegesehen davon, daß eine öffentliche Versammlung neben tasse in dem Hauptgeschäft abliefern mußten, überfallen. Den einem Dunghaufen aus hygienischen Gründen nicht tunlich sei. Ueberfallenen wurde, um sie zu blenden, von einem der Täter ein größeres Quantum grüne Schmierseife in das Gesicht geworfen. Aus dem Inhalt der soeben erschienenen Nr. 20 des vierten In dem ersten Falle wurde dem Filialleiter Gudzent, der der Jahrganges heben wir hervor: Etwas vom Teilen. Deutsche Reich  ( Zur Einführung in die Staatsbürgerkunde). Das neue Filiale eines Kolonialwarengeschäfts vorstand, ein Beutel mit zirka hirn und Seele( mit Abbildungen). Von A. Lipschütz. 500 M. entriffen. Ein dritter geplanter Raubanfall, der schon in Aus der allen Einzelheiten besprochen worden war, kam nicht zur Aus­Jugendbewegung. Die Gegner an der Arbeit. usw. Beilage: Schiffe, die nachts fich begegnen. Erzählung von ob man dem Opfer grüne Seife oder weißen Pfeffer in die Augen führung, da sich die Angeklagten darüber nicht einigen fonnten, John William Nylander. Heinrich von Kleist  ( Fortsetzung). werfen sollte. Griechische Blaftit( mit Abbildungen). Der Stein. Von Walter fungierenden Rechtsanwälte Faltenberg, Flater und Dr. Herb. Bor Gericht wiesen die als Offizialverteidiger Harlan. Vortragstechnik( Schluß). Von Edgar Hahnewald  . Sallys goldene Eier. Australische Humoreske von Stefan v. Roze. und fest entschlossen seien, ein anderes Leben zu beginnen. Dieser Fuchs darauf hin, daß die Angeklagten ihre Taten offen bereuen Vorsatz werde aber durchkreuzt, wenn die noch jugendlichen An­geklagten erst einmal mit dem Zuchthause Bekanntschaft machen würden, aus dem sie dann als wirkliche Verbrecher entlassen würden. Die Geschworenen billigten den Angeklagten auch mildernde Umstände zu, so daß diese vor dem Zuchthause bewahrt blieben. Das Urteil lautete gegen Oswald auf Jahre Ge. fängnis, gegen Baficiel auf 3% Jahre und gegen Grups auf 1 Jahr Gefängnis.

Jugendbewegung.

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Arbeiter- Jugend".

Gerichts- Zeitung.

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Mehrere Raubanfälle beschäftigten das zurzeit unter Vorsitz des Landgerichtsdirektors Lieber tagende Schwurgericht des Landgerichts I  .

Wegen eines recht dreisten Raubanfalls hatte sich der 28jährige aus Bolen stammende Stellmacher Valentin Nyblewicz vor den Ge­schworenen zu berantworten. Der Angeklagte hatte in den Mittags­stunden des 30. April d. Js. die bei der Firma Gebrüder Liep­mann in der Neuen Friedrichstr. 4 angestellte 15jährige Kontsristin Frida Lucas überfallen und ihr einen Leinenbeutel, in dem sich 1900 M. befanden, entrissen. Auf die Hilferufe des Mädchens nahmen Bassanten die Verfolgung des Raubgesellen auf, der, als er sich berfolgt sah, den Beutel mit dem Gelde über einen Bau­zaun in der Stralauer Straße warf. Die Geschworenen be­jahten die Schuldfragen unter Bersagung mildernder Umstände. Das Gericht erkannte auf drei Jahre Suchthaus   und die üblichen Nebenstrafen.

Ein jugendlicher Räuber, bei dem noch die Straffammer zu­ständig war, da er noch nicht 18 Jahre alt war, mußte sich ferner in der Person des Friseurgehilfen Willi Holger vor der 7. Straf­tammer des Landgerichts I verantworten. Der Angeklagte, welcher erst bor kurzem 17 Jahre alt geworden ist, hatte im Sommer d. Js. am hellichten Tage in Tiergarten einen breisten Raubanfall auf ein Fräulein Miether verübt. Der Attentäter war plötzlich auf die zu Tode Erschrodene zugesprungen, hatte sie am Halfe gewürgt, au Boden geworfen und ihr die Handtasche entriffen, in der fich bas Monatsgehalt des jungen Mädchens befand. Der Angeklagte wurde von Baffanten verfolgt und nachdem man ihn einer fleinen " Lynchjustiz" unterzogen hatte, der Polizei übergeben. Der Staatsanwalt beantragte mit Rücksicht auf die bisherige Un

*) Anm. der Redaktion: Mit dieser Auffaffung steht das Erfurter   Blatt selbstverständlich in der gesamten Parteipresse allein ba.

Gutauften No. 27579.

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Wieder ein Kautionsschwindler.

Das Oberverwaltungsgericht hob am 20. b. M. das Vers

fammlungsverbot als ungerechtfertigt auf. Es führte aus: Auf die Frage, ob trotz des Holzhaufens und des Dunghaufens auf dem Blaze genügend Raum für etwa 400 Personen gewesen sei, habe der Baurat teine präzise Antwort gegeben, weil die Haufen nicht führungen, daß soviel Plaz noch vorhanden gewesen wäre. Die mehr da waren. Immerhin entnehme der Senat aus seinen Aus­Versammlung angebe, bewegten sich nicht auf dem Gebiete, auf Gründe, die der Baurat gegen die Benutzung des Blazes für eine Erwägungen, wie sie nur das Gericht anstellen könne. Das Gericht dem der Sachverständige allein sich zu bewegen hatte. Es ſeien das sei aber der Meinung, daß die Erwägungen nicht zuträfen. Erstens sei ein Dunghaufen an sich durchaus noch nicht gesundheits­schädlich. Und ferner sei nicht anzunehmen, daß die Leute den Dung als Wurfgeschosse oder die Holzkloben dazu benußen würden, sich gegenseitig die Köpfe einzuschlagen. Da der Platz ausgereicht hätte, sei das Verbot aufzuheben.

Wann werden die Schikanen gegen Abhaltung öffentlicher Vers sammlungen aufhören?

Als einen gemeingefährlichen Schwindler bezeichnete der Staatsanwalt den Fabrikanten Karl Joseph Zaremba aus Nieder­Der galante Landgerichtsrat. schönhausen. Der Angeklagte erließ in mehreren Berliner   Zei- Der frühere Landgerichtsrat Dr. Walter Snell, der wegen tungen Injerate, in denen er tautionsfähige Leute als Angestellte fortgefeßten Betruges zu Jahren Gefängnis verurteilt worden für sein Geschäft juchte, in welchem er angeblich die Verwertung war, hat gegen seine Berurteilung Revision eingelegt. eines neuen Verfahrens zur Herstellung von Patentgummi betrieb. Den sich meldenden Personen erzählte er, daß das von ihm er­worbene Patent große Umwälzungen auf dem Gebiete der Pneu matitindustrie hervorrufen würde und große Summen einkommen würden. Deshalb sei er gezwungen, auch größere Summen als Raution zu verlangen. Auf diese Weise gelang es ihm, einem der Landesanstalt für Gewässertunde, mitgeteilt vom Berliner   Wetterbureau. Schloffer Kresler 3000 M., einer Frau Leppert 1000 m., einem Mechaniker Ohnesorge 1000 M. und mehreren anderen Personen Wasserstand erhebliche Beträge abzunehmen. In allen diesen Fällen gaben die Leute ihre mühsam gemachten Ersparnisse her, in der Hoffnung, Memel  , Tilfit eine fefte und einträgliche Stellung zu erlangen. Die ganze Er- Bregel, Insterburg  -16 zählung des Angeklagten stellte sich später als Schwindel heraus. Beichsel, Thorn Baremba wurde verhaftet, dann aber wieder auf freien Fuß gefekt. Nachträglich stellte es sich noch heraus, daß der Angeklagte versucht hatte, einen Tischler Müller zu verleiten, eine falsche, für ihn günstige Aussage zu machen. Das Urteil lautete auf 2 Jahre Zucht haus, 900 m. Geldstrafe, event. nocy 90 Tage Buchthaus zusätzlich, sowie 5 Jahre Ehrverlust.

Aufhebung des Verbots einer Bersammlung.

Der Genosse Arbeiter Noat in Rochdorf war um die Genehmi gung einer öffentlichen Versammlung eingekommen, welche in Roit

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