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Aus Induftrie und Handel.

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stimmt, daß Ueberstunden nicht bezahlt werden. Kläger   mußte fängnisstrafe? Weil es Aufgabe der Gerichte ist, mit aller Ent- 1 rettenfabrik in tieto ausgab. Ein in der Friedrichstraße   eröffnetes deshalb mit dem auf Zahlung der Ueberstunden gerichteten Teil schiedenheit die Arbeitswilligen gegenüber dem Terrorismus der Geschäft, weches mit Rauch- und Lesezimmer ausgestattet war, ließ der Klage abgewiesen werden. Im übrigen wurde die Beklagte ver- Drganisierten zu schützen." Mit Berlaub: in welchem Gesetz er, um der Sache einen soliden Anstrich zu geben, sogar von den Popen der hiesigen russischen Botschaft feierlich einweihen. Nach urteilt, insgesamt 17 M., nämlich den reftierenden Lohn und Ent- ist ganz abgesehen von der Tatsache, daß die Behauptung von dieser Einweihung gab er seinen Geschäftsfreunden im Hotel gelt für drei Tage zu zahlen. Drei Tage waren als Kündigungs- einem Terrorismus Organisierter hinfällig ist eine solche Pflicht Bristol   ein Diner, welches die Kleinigkeit" von 1700 Mart kostete. frist vereinbart. Nach§ 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches   geht der Arbeiter des Anspruches auf die Vergütung dadurch nicht verlustig, dem Richter auferlegt? Kein Gesetz mutet für die Fälle nach einem Er vergaß allerdings auch später, diese Kleinigkeit zu bezahlen; daß er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen Streit dem Richter eine derartige Ungerechtigkeit zu. Es wäre das die Klage schwebt noch. Nachdem Stoghen auch verschiedene größere in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der ja auch der Gipfel einer Tendenzgesetzgebung. Vor dem Gesetz, sagt Auskunfteien durch einen persönlichen Besuch genügend vorbereitet Dienstleistung verhindert wird. Den ohne sein Verschulden er- im Gegenteil die von dem Nichter beschworene Verfassung, sind alle hatte, soll, wie die Anklage behauptet, der eigentliche Schwindel franften Arbeiter fonnte die Gesellschaft zwar nach§ 123 der Ge- Bürger gleich. Ein Gesetz, das auf einem anderen Standpunkt stünde, losgegangen sein. Unter Hinweis auf die angebliche Erbschaft und werbeordnung entlassen, sie hatte aber in Gemäßheit des§ 616 für schlüge der Gerechtigkeit ins Gesicht, würdigte die Justiz zu einer Dirne fein eigenes großes Vermögen gelang es ihm unter anderem, eine Frau Th. allein um 260 000. zu schädigen. Die Firma Emil drei Tage zu zahlen. herab, die feil sein soll den jeweiligen Wünschen und Interessen hart- Heinide Aktiengesellschaft, bei der Koghen fünf Ladenausbauten ( Siehe auch 1. Beilage.) herziger Unternehmer oder anderer Kreise. Unabhängig soll der Richter zum Preise von 100 000 m. hatte fertigstellen lassen, gab ihm weiter sein, nach oben wie nach unten. Er soll nicht als Vertreter einer Klasse, ein Darlehen von 100 000 m. bar, so daß diese Firma insgesamt sondern als Vertreter der ohne Ansehen der Person zu urteilenden um 200 000 M. geschädigt ist. Hiervon geht allerdings eine von Justiz seines Amtes walten. Was heißt es aber anders, als den einem Oberleutnant in Dresden   geleistete Bürgschaft von 150 000 Arbeitswilligen die Stellung einer Majestät zu geben, wenn gegen Mark ab. Dieser Offizier, der, wie die Anklage behauptet, durch die fie gefallene Beleidigungen anders, höher gewertet werden als solche Machinationen des Angeklagten finanziell völlig zugrundegerichtet mit denen Koghen durch die beiden Mitangeklagten und durch eine gegen ehrliebende Arbeiter, die im Interesse ihrer selbst, ihrer worden ist, ist inzwischen in Konkurs geraten. Andere Personen, Familien, der Gesamtheit und der Kultur bessere Lohn- und ebenfalls geschädigte Frau B. bekannt geworden war, sind ebenfalls Arbeitsbedingungen anstreben? Nur bei Beleidigungen gegen eine um Beträge bis zu 30 000 M. geschädigt worden. In der Vor­Majestät schließt das Strafgesetz Geldstrafe aus. Eine aus einer untersuchung hatte Roghen behauptet, daß ihm tatsächlich jene Erb­Erregung heraus gefallene Beleidigung ist minder hart zu beurteilen, schaft in Aussicht stehe. Die von seinem Ontel ausgesprochene Ent­Eine der wichtigsten Bestimmungen des geschlossenen Ueberein- als eine ohne jeden Anlaß frivol erhobene, sagt das gesunde erbung sei nur zum Schein geschehen, um das Vermögen vor dent fommens beschränkt die Zahl der großen allgemeinen Aus­stellungen, die von den Vertragsstaaten nur noch dann beschickt Rechtsgefühl und hat sicher in Hunderten von Fällen das Wies- Bugriff seiner früheren Gläubiger zu bewahren. Koghen, wie auch werden dürfen, wenn sie nicht häufiger als alle drei Jahre und badener Gericht erklärt. Weshalb geht es hier den entgegengesetzten die beiden Mitangeklagten bestreiten jede Schuld. Die Verhand­innerhalb desselben Landes nicht häufiger als alle zehn Jahre ver- Weg? Wegen der Personen, wegen der wirtschaftlichen und lung, für welche mehrere Sizungstage in Aussicht genommen sind, stattfinden. anstaltet werden. Außerdem ist durch eine genaue Klassifikation politischen Richtungen der Prozeßparteien oder läßt die Be- wird Mitte November vor der 3. Strafkammer des Landgerichts I  festgelegt worden, welche internationalen Ausstellungen als amtliche gründung des schöffengerichtlichen Urteils eine andere Deutung zu? oder amtlich anerkannte gelten sollen. Für die Art der Einladung Eine der vornehmsten Pflichten des Richters soll es aber sein, ohne zu solchen Ausstellungen, für ihre Organisation und Dauer, für Ansehen der Person lediglich nach Maßgabe der abzuurteilenden Tat die Einrichtung der fremdländischen Abteilungen und besonders für die Zusammensetzung und das Verfahren des Preisgerichts und die richten, und je ferner er der wirtschaftlichen oder politischen Verteilung von Auszeichnungen sind gewisse Grundsätze vereinbart

Gegen das Ausstellungswesen haben die Arbeiten der seit Anfang Oktober tagenden Ersten Diplo­matischen Ausstellungskonferenz ihren Abschluß gefunden, an der amtliche Vertreter von Deutschland  , Desterreich- Ungarn, Belgien  , Dänemark  , Spanien  , Frankreich  , England, Italien  , Japan  , Nor­ wegen  , Niederlande  , Portugah Rußland, Schweden  , Schweiz   und den Vereinigten Staaten   von Amerika   teilgenommen haben.

worden.

Das Uebereinkommen erstreckt sich zwar nicht unmittelbar auf private Ausstellungen; man hofft aber, daß seine Grundsäße auch auf diesem Gebiete in den Vertragsstaaten Bedeutung gewinnen werden. Man wünscht auch auf diesem Wege die Zahl der Aus­stellungen und Preisverteilungen zu verringern. Uebrigens enthält die Konvention ausdrückliche Abreden zur Bekämpfung der Schwindelausstellungen und des Medaillenhandels.

Gerichts- Zeitung.

Seine Majestät Arbeitswilliger.

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aber

Richtung des Angeklagten steht, sich zu hüten, daß seine wirtschaftliche oder politische Auffassung ihn verleite, die wirtschaft­liche oder politische Auffassung des Angeklagten, statt allein des An­geklagten Tat, zuin Gegenstand seiner Aburteilung zu machen. Sonst muß er den Anschein erwecken, daß er nicht die Tat des Angeklagten richten, sondern an dessen wirtschaftlichen oder politischen Auf­fassungen Nta che üben will. Der Angeklagte vertritt offensichtlich die Ansicht aller anständigen und ehrliebenden Arbeiter, daß der Streit brecher für die Arbeiterklasse das ist, was ein Landesverräter für sein Vaterland. Hat er dieser Ansicht in beleidigender Form Raum gegeben, so darf er er nur wegen der Beleidigung, nicht wegen seiner Ansicht bestraft werden, insbesondere dann nicht, wenn der Richter seine Ansicht nicht teilt. Steht der Richter " Nicht zu richten, zu rächen sind wir da", das ist in Kürze die auf einem von der Klaffenmoral der Arbeiterklasse abweichenden Standpunkt, dann übt er Klassenjustiz, wenn er die Anschauung des Begründung, mit der das Wiesbadener Schöffengericht Angeklagten nicht als mildernden, sondern als straffchärfenden eine drakonisch harte Strafe wegen einer Zappalie gegen einen Umstand berücksichtigt. Er übt sie unbewußt, insbesondere dann, gewerkschaftlich organisierten Arbeiter zu rechtfertigen suchte. Das wenn, wie hier, der Richter als eine seiner Pflichten etwas betont, " Wiesbadener Tageblatt" berichtet über die Gerichtsverhandlung was nicht zu üben die Gebote der Gerechtigkeit vorschreiben. Solche wie folgt: Urteile und die offene Anerkennung der Gründe, aus denen heraus " Der Parkettbodenleger Ernst Gaffner von Wiesbaden   fie gefällt sind, zeigen, wie notwendig der Ersatz der heutigen ist Mitglied des Deutschen Holzarbeiters berbandes, und er soll nicht gut zu sprechen sein auf den Richter durch Richter ist, die aus allen Teilen der Bevölkerung von Partettbodenleger A. Diefenbad, weil dieser bei dieser selbst gewählt werden. einem Aus stand vor zwei Jahren nicht mit seinen Kameraden streifte und weil er mehrfachen Aufforderungen, dem Verbande beizutreten, feine Folge geleistet hat. Am 19. August arbeitete D. in einem hiesigen Hause, als plöglich Gaffner vor ihm erschien und ihm eine etwas derbe Standrebe hielt. Er fei ein Streitbrecher, ein Zump, fell er ihn angeredet haben, er müfie außer Arbeit gebracht werden usw. Das Schöffengericht berhängte wegen Beleidigung eine Gefängnisstrafe von einem Monat über G., weil es Aufgabe der Gerichte sei, mit aller Entschiedenheit die Arbeitswilligen gegenüber den Terroris mus der Organisierten zu schützen."

Mag fein, daß Gaffner den Diefenbach beleidigt hat. Dafür muß er, wenn ein Strafantrag gestellt ist, bestraft werden. Das Gesetz läßt wegen Beleidigung Geldstrafe von 3 Mart an 31. Sicher hat das Wiesbadener   Schöffengericht schon Hunderte von Ve­leidigungsfällen abgeurteilt, in denen es wegen weit gröberer Schimpf worte Geldstrafen von 3 bis 20 Mart auswarf. Weshalb hier Ge­

Eine vom Popen eingeweihte Zigarettenfabrik. In der Betrugsaffäre des Zigarettenfabrikanten Aron Koghen, der nach Verübung von Betrügereien in Höhe von annähernd einer Million Mark nach Paris   geflüchtet war, ist vor einigen Tagen, nach dem die Gemittelungen durch den Untersuchungsrichter, Landrich ter Scheifers zu Ende geführt sind, die Anklage erhoben worden. Diese richtet sich neben Soghen auch gegen den Kaufmann Josef Jacubowis und den Kaufmann Marius Gelhorn. Die auf Betrug bezw. Beihilfe lautende Anklage behauptet, daß Koghen mit Unter­stüßung der beiden Mitangeklagten einen ganz systematisch ange­legten Kreditschwindel größten Stils angelegt habe, bei welchem eine imaginäre Erbschaft von 2 Millionen Rubel, die Koghen an­geblich in Aussicht stand, die Hauptrolle spielte. Koghen eröffnete befanntlich, nachdem er, wie behauptet wird, nach Verübung von Wechselfälschungen aus Rußland   geflüchtet war, unter Aufwendung großen Pomps in Berlin   mehrere Zigarettengeschäfte, welche er als Filialen der in Rußland   hochgeachteten und gutfundierten Ziga­Mnfit. von den großherzoglichen Kammerherren aus ihrer Mitte gewählt; Dieselbe Couleur in Grün. Darauf kann man im voraus 20 ernennt der Garnison  - Welteste von Rostock   aus den Unteroffi­wetten, und man gewinnt die Wette auch bei der Operette Der zieren der mecklenburgischer Regimenter; 20 wählt der Hofmarschall Frauenfresser", die am Freitag in Montis Ope- aus der Reihe der großherzoglichen Lafaien; 10 wählen die Hof­rettentheater zum erstenmal für Berlin   aufgeführt wurde. lieferanten aus ihrer Mitte; 10 wählen die Minister; 3 müssen Mitglieder der Regierung sein und einer geht sogar aus allgemeinen Im zweiten Akte das Tanzduett, das wiederholt werden muß und was die sonst noch auf der Walze haben. Der Text bedeutet Volkswahlen hervor. Wahlberechtigt sind die mecklenburgischen eine weder allzu anspruchsvolle noch allzu anspruchslose Bosse. Ent- Untertanen, deren steuerpflichtiges Jahreseinkommen über 15 000 m. Die Urwähler werden in drei Klassen eingeteilt; jede täuschte Männer bilden einen Verein der F. F.", d. i. der Frauen- beträgt. fresser, und werden natürlich bald von den Frauenzimmern kirre Klasse eines jeden Wahlbezirks wählt fünf Wahlmänner. Zwei gemacht. Ein Medaillon und ein in einem alten Storbe stecken ge- Wochen nach der Urwahl treten alle Wahlmänner in Rostock   zu­bliebener Brief helfen dem dritten Aft zu seinem glücklichen Ende. saminen, um aus dem Munde des großherzoglichen Wahlkommissa­Der Komponist der Schüßenliesel", des Künstlerblutes" und des rius den Namen des Abgeordneten zu erfahren. Die Ernennung Bruders Straubinger", Edmund Eysler  , gibt hier nichts des letzteren liegt nämlich dem Großherzog ob. ( Frido in der" Jugend".) Neues, nur einiges Nette, besonders bei melodramatischen Charakte­ristiken. Und das vom Reitsport singende Quartett mag als ein Zug- und Kunststüd gepriesen sein."

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das aber doch Dann wieder die alte Geschichte: gutes Epiel noch durch eine griffigere Regieführung gehoben werden könnte und meist leidlicher Gesang! Gustav Mahner in der Rolle eines Majors, der schließlich von seiner Jugendgeliebten eingefangen wird, Frizz Verbed, Poldi Deutsch   und Franz Groß in komischen Chargen, Grete Lie breich in der einer chronischen Blondine", Vera Schwarz   als die gesetzte und Else Adler als die noch ungesetzte Liebhaberin Toiletten aus dem Atelier so und so und nächstens wirds kaum anders sein. Theater.

SZ.

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Notizen.

Das Deutsche Opernhaus in Charlotten= burg wird am 7. November vor geladenem Publikum mit Fidelio" eröffnet werden. Die Musikalische Volksbibliothek, die fich nunmehr Berlin   W.57, Bietenstr. 27, 1. Etage, befindet, ist täglich außer an Feiertagen- von 11 bis 12 Uhr, sowie Mittwochs abends von 8 bis 9 Uhr geöffnet. Die Zweiganstalt in Charlotten burg  , Savignyplak 1, ist Dienstag, Donnerstag und Sonnabend von 4 bis 7 1hr geöffnet.

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Das Volksorchester veranstaltet Stonzerte zu kleinen Eintrittspreisen am 29. Oftober in Brauerei Friedrichshain", am 4. November in den Germaniajälen", am 8. November in den Concordiajälen", am 14. November in Happoldis Brauerei" und am 15. November in der Brauerei Königstadt".

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Strindbergs Königin Christine", die im Februar ihren Einzug in die Königgräger Straße hielt, wurde dort wieder neu aufgenommen. Der Gesamteindruck blieb der gleiche wie da­Vortragsabende. Albert Bassermann   hält mals: fühl bis falt. Gelesen wirkt das lose Szenengefüge ent­schieden eindrucksvoller; mancher dramatische Aphorismus, der auf seinen Vortragsabend am 28. Oktober im Beethovenjaal ab. der Bühne furzatmig erstirbt, wird in der Phantasie ein fruchtbarer Maria Holgers spricht am 29. Oktober im Choralionsaal Dich­Keim. Auch Frau Trie schens großes Talent vermochte dieses tungen von Emile Verhaeren   und ein Mysterium von Béla Balászs. Im Museum für Naturkunde  , Invalidenstr. 43, komplizierte Geschöpf Christine nicht recht lebendig erstehen zu werden im November und Dezember d. J. Sonntage von 10% bis lassen: schönen Teilen fehlte das gemeinsame Band. Zudem scheint 12 Uhr, folgende Vorträge und Führungen mit Lichtbildern und ihrer schwereren Natur das Leichte, Spielerische, Kapriziöse dieser Demonstrationen abgehalten werden: 10. Nov. Prof. Belowsky: Figur durchaus nicht zu liegen, während sie in der dramatisch Edelsteine und Dr. Aulmann: Der Flug im Tierreich. 17. Nov. verfehlten Schlußizene sich prachtvoll aufrecen konnte.( Neben­frage: Warum entdecken unsere Direktoren nicht neue Talente für oder warum nußen sie die gegebenen nicht richtig aus? Siehe auch den Fall Bassermann.) Die im übrigen tüchtige Darstellung wies zwei Neubesehungen auf, wovon die des verliebten Jünglings Tott durch Friz Delius problematisch blieb.-r. Humor und Satire.

neue Rollen

Der Freiheit eine Gasse!

Prof. Stremme: Das Eiszeitalter. 24. Nov. Prof. Belowsky: Die deutschen Kalisalzlagerstätten und Dr. Aulmann: Staatenbildende Insekten. 1. Dez. Prof. Stremme: Vulkanismus. 8. Dez. Prof. Belowsky: Das Borkommen und die Verwendung der Porzellan­erde. 15. Dez. Prof. Stremme: Die Riesensaurier von Deutsch­Ostafrika und Dr. Aulmann: Tiefseefauna.

Karten find zu jedem Vortrag für 30 Pf. beim Pförtner des Museums von jetzt ab zu kaufen. Vereine können besondere Führungen für 20 Pf. pro Person bei einer Mindestbeteiligung von Die Morgenröte der Freiheit steigt über Mecklenburg   empor! 25 Personen nach vorheriger Anmeldung beim Verivaltungsdirektor Der Großherzog von Mecklenburg- Schwerin hat für sein Land den erhalten. 87. Berfassungsentwurf ausgearbeitet. In diesem Entwurf feiert Neues über Hans v. Marées. Der Bildhauer Artur die Freiheit wahnsinnige Orgien, aus ihm spricht ein blutwatendes Boltmann veröffentlicht im Verlage von E. Diederichs in Jena  Jafobinertum. Kaum ein Staat Europas   oder Amerikas   hat eine unter dem Titel Leben und Gestalten" Bekenntnisse über seine so freiheitliche Verfassung, wie sie jetzt für Mecklenburg   vorgeschlagen Kunst, die eng verknüpft sind mit persönlichen Erinnerungen an wird. Die Kammer soll qus 84 Abgeordneten bestehen; 20 werden Hans v. Marées.

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Der Dackel der Frau Hauptmann. Eine Affäre Dackel kontra Reh" bildete die Grundlage zu einer Anklage wegen Sachbeschädigung, welche den Kutscher Frie­brich Glücksmann vor die Berufungsstraffammer des Landgerichts II führte. Gin Fräulein W. besitzt in Schlachtensee ein sehr umfang­Tierpart eingerichtet hat. Zu diesem gehört unter anderem auch reiches Villengrundstück, auf welchem sie sich aus Liebhaberei einen ein niedliches junges Reh, welches so zahm ist, daß es frei im Gar­ten herumläuft und auch ganz dicht an den Drahtzaun herankommt und sich von Vorübergehenden füttern läßt. Dieses Idyll wurde schon wiederholt durch vagabondierende Hunde gestört, die plötzlich von Jagdeifer gefaßt wurden und sich Eingang zu verschaffen wuß­ten. Vor einiger Zeit war das Reh erst von einem Dobermann­Pinscher trotz aller Vorsichtsmaßregeln angefallen und gebissen worden. Im Juni d. J. ging die Frau Hauptmann R. mit ihrem Dackel Namens Männe" an der W.schen Villa vorbei. Kaum war Männe" des Rehes ansichtig geworden, als in ihm der Jagdeifer erwachte. Im Nu hatte er den Zaun unterwühlt und mit lautem Gebell raste er hinter dem Reh her. Als die Besitzerin des Rehes die wilde Jagd zwischen Dackel und Reh bemerkte, gab sie den Be­fehl" Friedrich schieß!" und Friedrich- der jetzige Angeklagte schoßz auch dem armen Dackel eine volle Ladung auf den Pelz, so daß dieser laut heulend den Rückzug antrat. Diese Szene hatte eine Anklage wegen Sachbeschädigung zur Folge. Das Schöffengericht Groß- Lichterfelde   erkannte jedoch auf Freisprechung mit der Be­gründung, daß der Angeklagte lediglich einen rechtmäßigen Befehl feiner um ihr Eigentum besorgten Dienſtherrin ausgeführt habe. um einen rechtswidrigen Angriff abzuwenden. Gegen dieses Ur­teil legte der Staatsanwalt Berufung ein mit der Begründung, daß ein Angriff" gar nicht mehr vorgelegen habe, da der Hauptmanns­Männe infolge der Rufe seiner Herrin sich bereits auf dem Rück­wege befunden habe, als der Angeklagte schoß. Es bekundeten meh­rere Zeugen, daß die Frau Hauptmann R. zwar fortgesetzt Männe" gerufen habe," Männe" jei jedoch trotz aller Rufe nicht gekommen, halb wiederum zu einer Freisprechung des Angeklagten. sondern hinter dem Reh weiter hergejagt. War es wirklich erforderlich, wegen des Dadels der Fray Hauptmann zwei Instanzen in Bewegung zu sehen?

Das Gericht tam des

Aus der Frauenbewegung.

Der Sieg des Frauenwahlrechts in Dänemark  . Dänemark   steht vor einer bedeutsamen Verfassungsreform: Die politische Gleichberechtigung der Frauen wird zur Wahrheit! Das wichtigste in der Verfassungsvorlage, die vom Konseilspräsidenten Klaus Bernfen dem dänischen Folkething am Mittwoch vor­gelegt wurde, ist die Einführung des Wahlrechts und die Wählbar= keit für die Frauen.

Schen 1908 wurde im Prinzip das allgemeine Frauenwahlrecht anerkannt, indem das neue kommunale Wahlgeseh Wahlrecht und Wählbarkeit der Frauen bei Kommunalwahlen vorjah. Durch dieses Gesetz bekommen die Frauen gleiche Rechte mit den Männern. Wenn sie die allgemeinen Bedingungen erfüllen( nur Steuerzah­lende sind. kommunale Wähler), haben sie das Recht, ihre Stimme abzugeben und fönnen auch Mitglied fommunaler Körperschaften werden.

Das neue Verfassungsgesetz gibt nunmehr auch politisch den Frauen dieselben Rechte wie den Männern.§ 30 der Verfassungs­borlage bestimmt: Wahlrecht zum Foltething hat jeder unbeschol­tene Mann und jede Frau, die Eingeborenenrecht haben, 25 Jahre alt sind und festen Wohnsitz im Wahlkreise haben. Ausgenommen find: a) Wer Armenunterstübung bezieht oder bezogen hat und diese Unterstüßung nicht zurüdbezahlt hat, b) wer in Konkurs ist. Der Konkurs des Mannes berührt nicht das Wahlrecht der Frau. § 31 bestimmt: Wählbar zum Folkething ist jeder, der das Wahl­recht hat. Das Landsthing wird von den kommunalen Körperschaften ge= wählt, und da das kommunale Wahlgefeß, wie erwähnt, schon das Frauenwahlrecht und die Wählbarkeit enthält, sind die Frauen auch wahlberechtigt zum Landsthing, der dänischen Ersten Kammer. In der Rede, womit der Konseilspräsident die Verfassungs­vorlage überreichte, führte er über das Frauenivahlrecht aus: Die Gesetzesvorlage gibt, den Frauen Gleichberechtigung mit den Män­Die Frauen haben hier im Lande ohne größere Kämpfe das kommunale Wahlrecht bekommen, und alle am kommunalen Leber Beteiligten müssen zugeben, daß diese Ausdehnung des Wahlrechts auf die Frauen für die Gemeindeförperschaften von großer Bedeu­tung gewesen ist. Wenn wir jetzt zu einer Verfassungsänderung schreiten, ist es nur eine natürliche Folge jener Ausdehnung des Wahlrechts auf die Frau und eine selbstverständliche Gerechtigkeit. Ich sehe es als eine Selbstverständlichkeit an, daß das neue Landesgrundgesetz angenommen und somit das Wahlrecht der Frauen zur Tatsache wird.

nern.

Welchen Einfluß das Frauenwahlrecht auf die Stärke der Par­teien und ihre Stellung zueinander haben wird, läßt sich jetzt noch nicht mit Sicherheit sagen. Gewisse Schlüsse lassen sich nur aus den Kommunalwahlen von 1909 und 1912 ziehen, den beiden Wah­len, an denen sich bisher die dänischen Frauen beteiligten. Als im Jahre 1909 das Frauenwahlrecht bei den Gemeindeirahlen zum ersten Male in Anwendung kam, stimmten in Kopenhagen   69,4 Proz. der Frauen, gegen 80,5 Proz. Wahlbeteiligung der Männer. Die Arbeiterfrauen standen unter diesen 69,4 Proz. leider noch nicht an erster Stelle. Den größten Teil der Wählerinnen der Arbeiter­klasse stellten die verheirateten Frauen. Charakteristisch ist, daß gerade die ärmsten Arbeiterfrauen sehr zurückhaltend in der Be teiligung an der Wahl waren.

Schon bei der Wahl im Jahre 1912 ist der prozentuale Anteil der Arbeiterfrauen bei der Stimmenabgabe bedeutend gestiegen. Es ist mit Sicherheit anzunehmen, daß bei den nächsten Wahlen die Beteiligung der Arbeiterfrauen jene der besitzenden Klassen beden­tend übersteigen wird. Die Arbeiterklasse begrüßt die Gleichberech tigung der Frauen nicht nur vom Standpunkt der Gerechtigkeit aus, sie wird auch in den Frauen einen starken politischen Machtzuwachs erlangen.