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Sr. 257. 29. Jahrgang. 2. Beilage des Vorwärts  " Berliner Volksblatt Sonnabend, 2. November 1912.

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Siemens& Halske  

vor dem Gewerbegericht.

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Soziales.

Gine Genossenschaft für billiges Fleisch.

waren, die unter Verleugnung ihrer Gewerkschaftszugehörigkeit des Versäumnisurteils die gesamte ihm vorgetragene Sach- und Rechts­besseren Fortkommens halber die gelbe Maste vorzubinden für rat- lage prüft, dem Kläger   recht gegeben. In der Tat ist der Abzug fam hielten. Das zeugt davon, daß der reine Wohlfahrtscharakter vom Lohn für den gelben Verein aus den oben wiedergegebenen dieser Vereine erheblichen Zweifeln unter den Arbeitern begegnet. und deshalb vom Kläger angeführten Gründen rechtswidrig, weil, Dieser subjektiven Kritik der gelben Vereine lassen sich noch wie die Bertreter der Reichsregierung und aller Parteien in der Dürfen Beiträge für gelbe Unterstüßungsvereine vom Lohn objektive Momente zur Beurteilung ihres Wesens anreihen. Auf Kommission zur Vorberatung des Bürgerlichen Gesezbuchs an= abgezogen werden? Diese Frage beschäftigt, wie unseren Lefern die Sagungen und Programme ist nicht das entscheidende Gewicht erkannt haben, Abreden, die die Koalitionsfreiheit beschränken, erinnerlich, seit länger als einem Jahre die Stammer 5 des hiesigen zu legen," wie der bisherige Hauptführer der Gelben, Herr Lebius, gegen die guten Sitten verstoßen und deshalb nichtig sind. Die Gewerbegerichts. Seit September 1911 flagt der Arbeiter S. in einem Briefe an den Direktor Dr. Budde von den Siemens- zugunsten des gelben Werkvereins den Arbeitern vom Rohn abge= gegen die Firma Siemens u. Halske   auf Zahlung eines Restlohnes, werken ausgesprochen hat. Es kommt ja nicht darauf an, wie wir zogenen Beträge sind rechtswidrige Abzüge. Die Nötigung des Ar­der ihm als Beitrag für den gelben Unterstübungsverein einbehalten etikettiert sind, sondern wie wir in Wirklichkeit sind." Das heißt: beiters, durch einen Revers sich mit den Abzügen einverstanden zu wurde. Der Kläger  , der im Wernerwerk am Nonnendaman be- daß aus den Sahungen und Programmen nicht mit Deutlichkeit erklären, ist nach der Judikatur des Reichsgerichts eine glatte straf­schäftigt war, hatte bei seinem Eintritt einen Aufnahmeschein für hervorspringt, daß die gelben Vereine feineswegs bloße Unter- bare Erpreffung. Konnte man bislang vielleicht der Ansicht sein, ben gelben Unterstübungsverein und zugleich einen Nevers unter- tüßungsorganisationen find, sondern in erster Linie Abwehr- oder daß die juristischen Berater der Firma Siemens u. Halske   die schrieben, wonach ihm außer den gesehlich zulässigen Abzügen auch Kampforganisationen gegen die unabhängige gewerkschaftliche Ar- Rechtswidrigkeit dieser Nötigungen nicht erkannten, so geht das die Beiträge zu dem Unterstützungsverein abgezogen werden sollten. beiterbewegung und ihrer Streifpolitik sind. nun nicht mehr. Das Gesamtverhalten des Vertreters der Firma Bei seiner Entlassung hatte er wiederum einen Revers unter- Nach Erörterungen über das Zusammenwirken der Unternehmer vor dem Gewerbegericht ist nur erklärlich durch das böse Gewissen, schrieben, wonach er feinerlei Forderungen mehr an die Firma habe. und Arbeiter bei den Unterstübungseinrichtungen fährt das Gut- das ihm zurief: Du vertrittst ja hier eine strafbare Erpressung als Der Kläger   wollte nun durch Urteil festgestellt wissen, daß der achten fort: Die gelben Gewerkvereine sollen nicht nur die über- etwas Rechtmäßiges. Und das Zivilgericht hat durch die Ver­Abzug des Lohnes dem Recht und Gefes widerspricht und flagte mäßige Streitfucht und den Terrorismus der selbständigen Gewerk urteilung der Firma die Rechtswidrigkeit des Vorgehens der Firma deshalb auf Zahlung der zu Unrecht abgezogenen 6 m. 40 Pf. schaften oder die Einmischung sozialdemokratischer Einflüsse in die anerkannt. Werner Siemens   und der alte Halate," schrieben wir am Berufsvereinstätigkeit der Arbeiter bekämpfen, sondern sie streben Wird nun endlich die Staatsanwaltschaft in den Fällen, in 9. März 1912, hätten den für geistesgestört gehalten, der es als danach, den gelben Arbeiter überhaupt vom Gebrauch seines freien denen Arbeiter zu Beiträgen für den gelben Werkverein von Ver­möglich hingestellt hätte, ein Angestellter ihrer Nachfolger würde Koalitionsrechts zu dem als ultima ratio das Streifrecht gehört tretern der Firma genotigt werden- aiso alle Fälle, in denen Re­einer Lohnflage gegenüber Ginvendungen erheben, die wie Ver- abzuhalten und dem Bannkreis sozialpolitisch unabhängig denken- verse abverlangt werden Anklage wegen vollendeter Erpressung schleppungsmanöver aussehen." Der Vertreter der Firma Siemens der Arbeiterorganisationen aller Richtungen zu entziehen. In der erheben? u. Halske   hat aber eine Verschleppungstaftit gegenüber der einfachen ganz überwiegenden Mehrzahl der Satzungen der gelben Unter­Stlage eines Lohnarbeiters erhoben, wie sie in ähnlicher Weise selbst füßungsbereine steht bemerkenswerterweise nicht nur das Verbot von solchen Firmen noch nicht erhoben ist, die sich in Zahlungs  - der Zugehörigkeit zu den freien, sondern auch zu den christlichen schwierigkeiten befinden und an deren Ruf nichts mehr zu verderben und Hirsch- Dunderschen Gewerkvereinen; ja, sogar die Zugehörig­ist. Erst gestern hat endlich ein Urteil und zwar ein Bersäumnis- feit zu den evangelischen und katholischen Arbeitervereinen ist viel­urteil gefällt werden können. Ist die Firma mit diesem Ver- fach untersagt. Ueberhaupt jebe Berührung mit irgendwie anders­Die Handelsgesellschaft Produktion  " hatte sich bereit erklärt, halten ihres Vertreters einverstanden, so würde sie zeigen, daß sie organisierten Arbeitern wird den Arbeitern, wenn sie der Vorteile das von Hamburg   zu beschaffende billigere dänische Fleisch auch in fich jenseits der Negeln des Anstandes bewegt, die Werner Siemens   des Unterstüßungsvereins" teilhaftig werden wollen, verwehrt. ihren Verkaufaläden abzugeben. Anfänglich zeigte sich die Stadt­und der alte Halste sich zur Richtschnur nahmen und deren Be- Auch die Sabungen des Unterstützungsvereins der Siemenswerke verwaltung dem geneigt und wollte 3000 Pfund dänischen Fleisches folgung ihnen Weltruf und Achtung auch bei ihren politischen enthalten die Bestimmung:" Aufnahmefähig ist jeder, der keiner der Produktion" überlassen. Von ihrem Weg zu vernünftiger Ge­Gegnern eingebracht haben. Organisation angehört, die auch in außerhalb der Firma stehenden barung hat sich die Stadtverwaltung jedoch durch das Interesse der Wie liegt die Sache? Betrieben beschäftigte Personen umfaßt und keine dieser Organi­Erst erhob der Vertreter der Firma Siemens u. Salete, ein fationen in irgend einer Form unterstützt." Schlächterimmung und durch Scharfmacher vom Schlage der Ham­Dr. jur. Burhenne, den Einwand der örtlichen Unzuständigkeit des Eine Reihe von Beweisen werden in dem Gutachten dafür burger Nachrichten" abdrängen lassen: die Produktion" erhält durch Berliner   Gewerbegerichts. Das Wernerwerk liege auf Spandauer   angeführt, daß die Unterstüßungstaffe bei den Gelben oder Unter- die Stadtverwaltung kein Fleisch. Inzwischen ist die Handelsgesell­Gebiet und deshalb sei auch das dortige Gewerbegericht zuständig. stübungsvereinen nicht Selbstzwed ist. Obendrein müsse auch den schaft Produktion" mit anerkennenswerter Energie daran ge Da jedoch der Hauptsiz der Firma, auch der Siz der General Arbeitern, die aus den freien Gewerkschaften austreten, not- gangen, selbständig Einrichtungen zu treffen, um die Bevölkerung direktion, in Berlin   ist und verschiedene andere Umstände bartun, gedrungen für den Verlust der dort erworbenen Unterstüßungs- von Hamburg   und Umgegend mit billigerem, und zwar deutschem daß die einzelnen Werke nicht selbständig, sondern zu einem ge- ansprüche ein equivalent geboten werden. meinschaftlichen Werte vereinigt find, mußte dieser Einwand abge- Die Schlußfolgerung des Gutachtens geht dahin, daß ein gelber Fleisch gut versorgen. Sie stellt für jede Woche zunächst 35 000 wiesen werden. Sowie der Gerichtsbeschluß über diesen Einwand Verein, auch wenn praftisch seine Unterstüßungseinrichtungen einen Pfund besten deutschen   Rindfleisches in zwei Preislagen zu 76 und berkündet war, lehnte der Vertreter der Beklagten   sie vier Bei- großen Teil seiner Tätigkeit ausfüllen und seine Unterstüßungs- 82 Pf. pro Pfund zum Verkauf. figer der Kammer 5 als befangen ab, weil fie Sozialdemokraten leistungen dem jeweils bedürftigen Mitgliede erhebliche Vorteile Mögen andere große Konsumentenbereinigungen dem tal­felen. gewähren, unter sozialwirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht als fräftigen Weispiel bald folgen! Gine Woche später- am 15. März follte mit anderen Bei- ausschließliche Einrichtung zur Verbesserung der Lage der Arbeiter fizern über das Ablehnungsgefuch verhandelt werden. Der Vertreter angefehen werden kann, wie sie die Auslegung des§ 117 der ben Beklagten erklärte, daß er auch diese Besetzung des Gerichts be- Gewerbeordnung forderte. anstanden und die Arbeiterbeisiger als befangen ablehnen müsse: Diese seien Mitglieder des sozialdemokratischen Wahlbereine und ständen in einem Dienstberhältnis zu dem am Ausgange des Rechts­streites start interessierten Metallarbeiterverband. Ünter Singu­ziehung von zwei anderen Leifizern wurde am 21. Märg der Ab­Tehnungsantrag als unbegründet abgelehnt. Am 28. März wurde über den ersten Ablehnungsantrag berhandelt. Auch dieser wurde als unbegründet abgelehnt. Gegen diese Beschlüsse des Gewerbegerichte legte die Beklagte führt die Beklagte unter anderem bie welterschütternde rebolutio­näre Tatsache an, daß der Vertreter des Klägers( Adolf Cohen) und ein Beisiger vor Beginn einer Sigung Handschlag getauscht und in einem anderen Falle in den Sibungspausen im bertraulichen Du" Scherzworte gewechselt haben.

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Die 8. Zivilkammer des Landgerichts   I wies die Beschwerde in

Nevers  ,

ihrem ganzen Umfange als völlig haltlos in längeren Ausführungen den der Kläger   bei seinem Austritt aus dem Wernerwerk unter

Burüd.

Infolge allerlei Einwände und Beschwerden der Beklagten  , die Infolge allerlei Einwände und Beschwerden der Beklagten  , die wie eine Furcht vor einer materiellen Entscheidung des Rechtsstreites aussehen, wurde die Sache wieder monatelang hingezögert.

schrieben habe. Kläger   habe seinen Restlohn erhalten und durch unterschrift bescheinigt, daß er keinerlei Forderungen mehr an die Firma habe. Der Beklagte wünschte durch Urteil festgestellt zu sehen, daß der Reverseinwand zutreffe.

Cohen bezeichnete die Unterschrift des Reverses als einen 3wang. Der Arbeiter brauche wie am Wochenschluß, so auch bei dr Entlassung seinen verdienten Lohn. Unterschreibe er nicht, so erhalte er den Lohn nicht und müsse mit seiner Familie hungern. Er befinde sich daher in einer Zwangslage und deshalb sei der Revers als ungültig zu bezeichnen.

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Soziale Bestrebungen in England. London  , 12. Oktober 1912. Der Krieg gegen die Armut, um Aus all dem gehe hervor, wie Cohen weiter betonte, daß der Werkverein in den Siemenswerken nur gegründet wurde als Gegen- iedem ein Mindestmaß des zivilisierten Lebens zu verschaffen", das gewicht gegen alle Arbeiterorganisationen, die der Firma Siemens war die Parole einer Konferenz, die gestern in London   unter dem u. Halefe unangenehm seien. Es mußte etwas gegründet werden, Borsiz Sidney Webbs abgehalten wurde. Es hatten sich gegen 300 deffen Spite fich in der Hauptsache gegen eine Partei richtete, die Vertreter der J. 2. P., der Fabischen Gesellschaft, verschiedener Ge­ihr ganz besonders unangenehm sei; fura: eine neue Richtung follte werkschaften, Genossenschaften, religiöser Vereinigungen und an­gegründet werden. Auch sei ja Herr Lebius der angestellte und derer an der Lösung sozialer Fragen interessierter Körperschaften bezahlte Agitator der Firma gewesen. Die Behauptung, der Werf- eingefunden; die B. S.. war nicht eingeladen worden. Der Zwed der Konferenz war, ein Programm für die Propaganda zu ent­verein sei nur eine Unterstübungseinrichtung, sei demnach hinfällig. werfen, die mit einer am Abend in ber Albert Hall abgehaltenen Der Klageantrag selbst ging dahin, dem Kläger   die widerrecht­lich vom Lohne   abgezogenen Beiträge für 20 Wochen im Gesamt- Bersammlung ihren Anfang nahm. Man einigte sich, die Oeffentur Gesamtlichkeit auf die Lösung folgender Fragen, die dem Parlament in betrage von 6,40 M. zu zahlen. Dr. Burhenne, als Vertreter der Firma Siemens u. Halske, der nächsten Seffion vorgelegt werden sollen, vorzubereiten: einen ging auf bie Sache selbst und auf die Ausführungen Cohens nicht gefehlichen Mindestlohn für die Arbeiter der Landwirtschaft undg aller Industrien; den Achtstundentag für alle Arbeiter; Berhinde ein, sondern stützte sich auf den rung der Arbeitslosigkeit; vollständige Versorgung aller in Krant­heitsfällen; Kinderschutz und Abschaffung des Armengesetes. Der Vorsitzende bemerkte in seiner Einleitungsrede, daß es in der Macht der Regierung stehe, in der nächsten Session die Armut, der man jetzt vergeblich durch das Armengesetz beizukommen fucht, aus der Welt zu schaffen. In der Diskussion über den Minimallohn wurde barauf hingewiesen, daß der Minimallohn im Bergbau, in der Am 18. Oftober fand vor der Rammer V unter Vorsiz des Schneiderei und in der Fabrikation von Ketten, Spißen und Magistraterats Wölbling und Hinzuziehung der Beisiger Wilke, Schachteln schon gefeßlich geregelt worden sei, und Stadtrat House, Beidler, Fickweiler und Körsten wiederum ein Termin statt, in dem ein Vertreter der Durhamer Bergarbeiter, erklärte, daß das Mini­zum ersten Male in die materielle Behandlung des Rechtsstreits mallohngefek der Bergarbeiter den niedrig bezahlten Untertags­eingetreten wurde. Der Vertreter des Klägers, Adolf Cohen, führte arbeitern eine Lohnerhöhung verschafft habe, wie sie nie durch die rein gewerkschaftliche Attion erzielt worden sei. Besonders ein­Der Arbeiter S. war vom 12. Oftober 1910 bia 30. Juni 1911 Das Gericht vertagte die Verhandlung auf den 30. Oktober drucksvoll waren in der Abendversammlung die Ausführungen im Wernerwert am Nonnendamm beschäftigt. Während dieser Zeit zur Verkündung des Urteils oder eventuellen Weiterverhandlung Sidney Webbs, der das Los einer hilfsbedürftigen Familie also feien ihm wie jedem anderen Arbeiter wöchentlich 32 Pf. als Beitrag Wer nun annahm, daß der Rechtsstreit, der gerade 13 Monate beschrieb: Ich sehe vor mir eine anständige Familie, die um Unter­für die sogenannte Unterſtübungsvereinigung( gelben Berein) abge- schwebt, an diesem Tage seine Erledigung fand, wurde gewaltig ftüßung bittet. Was stellen wir mit ihr an? Wir, die Regierung zogen worden. Dieser Abzug sei au Unrecht erfolgt. Er verstoße enttäuscht. Denn der Bertreter der Beklagten erschien im Termin Englands, zerstören die Familie. Wir entblößen jedes Individuum gegen§ 394 des Bürgerlichen Gesetzbuches  . Die Firma Siemens nicht. Da ja dem Vertreter, der sein Nichterscheinen nicht vorher der Dinge, die ihm das Leben wert machen. The der Mann das u. Halste wende nun ein, daß sie die Gelder nicht für sich abziehe, mitgeteilt hatte, irgendein Unglück zugestoßen sein konnte, das ihn Arbeitshaus betritt, werden ihm die bürgerlichen Rechte genommen: fie fei vielmehr nur Inkassomandantin des Vereins. Es sei nicht an der Erfüllung seiner Pflicht hinderte, wurde Versäumnisurteil man hält ihn für zu ehrlos, um das Stimmrecht auszuüben. Ift richtig, daß die Firma nur den Kassenboten des Vereins mache, sie nicht gestellt und neuer, schleuniger Termin auf gestern anberaumt. er einmal im Arbeitshaus, so lassen wir ihn unter Verhältnissen habe vielmehr auch ein eigenes materielles Interesse an dem Unter­Gestern, im Schlußtermin, griff der Vertreter der Beklagten  , arbeiten oder umherlungern, die ihn so demoralisieren, daß er nicht flüßungsverein, denn je mehr Beiträge eingingen, um fo geringer sei Herr Dr. Burhenne, zu einer Art Obstruktion. Nachdem der Vor­der Betrag, den die Firma zuzahlen müsse. Unterhalte fie doch von fizende, Magistratsrat Dr. Wölbling, mitgeteilt hatte, daß das Ge­der Kasse u. a. den gelben Arbeitsnachweis in der Holzmarktstraße. richt beschloffen habe, weiter zu verhandeln, gab er eine schon vor­Auf die Unterstützungsvereinigung müffe nach Ansicht der Be her figierte Erklärung ab, daß er jede weitere Berhandlung mit der flagten der§ 117 der Gewerbeordnung angewandt werden. Selbst Stammer V ablehnen müsse. Die vier Beifizer, die der sozialbemo bei loyalster Auslegung fönne dies nicht geschehen, denn genannter fratischen Partei angehörten, hätten aufs neue gezeigt, daß fie zu­Paragraph wolle nicht, daß die Unternehmer die Beiträge zu den gunsten einer Partei urteilten, also befangen feien. Hierauf Gewerkschaften abziehen. Der gelbe Verein folle ja zwar nur ergriff er seine Aftenmappe und verließ den Sizungsfaal. eine Unterstüßungsvereinigung sein, aber selbst der Shnditus Dr. Durch Versäumni surteil wurde dann die Firma Siemens u. Fellinger habe gesagt:" Die gelben Vereine seien die Organisa- Halske dem Alageantrage entsprechend verurteilt. tionen der Zukunft." Auf der einen Seite wolle man also den Gelben den Charakter der Gewerkschaften zusprechen, während fie auf der anderen Seite nur Unterstüßungsvereinigungen sein sollten. Mit viel größerem Recht könnten die freien Gewerkschaften das Prädikat Unterstübungsbereinigungen" beanspruchen, denn sie zahl­ten viel höhere Unterstügungen an ihre Mitglieder. Die Frage,

etwa aus:

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So ist denn nach mehr als einjähriger Hinausgögerung ber Entscheidung durch den Vertreter der Beklagten   die Firma ver­urteilt. Die frivolen, bis zu sinnlosen Beleidigungen gesteigerten Einwände des Vertreters der Beklagten haben die Entscheidung wohl hinauszögern, aber doch schließlich nicht verhindern können. ob die gelben Unterstügungsvereinigungen Wohlfahrtseinrichtungen Kennzeichnend für den Vertreter der Firma war sein ungebühr. im Sinne des§ 117 der Gewerbeordnung sind, liches Verhalten im gestrigen Termin. Er erhebt am 18. Oktober also lediglich eine Einrichtung zur Verbesserung der Lage der ein Jahr nach Erhebung der Klage den Einwand, ein Aus­Arbeiter und ihrer Familien darstellen, behandelte der Privatdozent gleichsrevers liege bor  . Als Jurist muß er wissen, daß solch Aus­an der Universität Berlin, Dr. Walter Zimmermann, ausführlich gleichsrevers, wie erst jüngst das Leipziger Landgericht entschieden in einem Gutachten. Es heißt darin u. a: hat. nicht rechtsbeständig ist. Gleichwohl erhebt er ihn, als er die Die Tatsache besteht, daß sich die gelben Arbeitervereine vielfach Berurteilung der Firma vor sich sicht. Es ist also feine ernstliche Unterstüßungsvereine nennen, und daß eine ganze Reihe von Ar- Ginwendung, sondern eine von der Art, wie sie jener faule Schuld­beitergruppen ihre Interessen durch die gelben Vereine zum minde- ner erhob, der die Klageforderung bestreitet, und als Zeugen den ften zeitweilig gefördert sieht und es für vorteilhaft erachtet, diesen Klageanspruch bekundet hatten, mit dem Einwand vortrat, die Vereinen anzugehören. Es ist eine gutbeglaubigte Tatsache, daß Forderung sei gestundet. Diesen Schuldner übertrumpfte der Ver­zahlreiche Mitglieder nicht freiwillig den gelben Werkvereinen an- treter von Siemens u. Halste, als er gar verlangte, es solle erst gehören, sondern nur, einer bitteren Notwendigkeit folgend, die durch Urteil oder Beschluß festgestellt werden, daß der Nevers rechts­Mitgliedschaft bei ihnen erwerben, während sie innerlich in scharfem beständig set. Ihm mußte, auch wenn er nur über die Kenntnisse Widerspruch zu den Tendenzen dieser Vereine stehen. In einer eines Winkeladvokaten verfügen würde, bekannt sein, daß das Ge­großen Zahl fogenannter gelber Betriebe" werden bei Einstellung seß auch formal einen solchen Anspruch nicht billigt. Er erhebt ihn von Arbeitern die Mitglieder gelber Organisationen derart bebor- trotzdem, um, wie sich bei der gestrigen Verhandlung herausstellte, zugt, daß es nichtgelben" kaum möglich ist, hier Arbeit zu er in der sicheren Voraussicht, daß seinem albernen Ginwand nicht halten, zumal wenn ein gelber Arbeitsnachweis, wie z. B. der bon stattgegeben würde, eine sorgsam präparierte Stintbombe gegen das den Siemenswerten in Berlin   lange Zeit unterstüßte, die Zulassung Gericht loszulassen und dann zu verduften. Das Gericht hätte ihn neuer Arbeitskräfte mit kontrollieren hilft. Wie weit die Unfrei wegen dieser Ungebühr strafen können. Es hat gut daran getan, willigkeit der Mitgliedschaft bei den gelben Vereinen reicht, mag die von seiner Befugnis feinen Gebrauch zu machen. Der bedeutungs­Tatsache bezeugen daß nach Aussagen in einer Werkmeisterversamm- Lose Herr hätte die Strafe gar als ein Zeichen dafür ausgelegt, daß Lung ber hier gerade in Rebe stehenden Siemensbetriebe daselbst im seinen Erpettorationen Wert beigelegt werde. Sahre 1909 unter 6000 Gelborganisierten etwa 3000-3500 Rotgerbel In der Sache selbst hat das Gericht, das ja auch bei Grlaß eines

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nur unfähig wird, für ein Parlamentsmitglied zu stimmen, son­dern auch selbst unfähig wird, für ein Parlamentsmitglied zu ar­beiten. Dann berauben wir die Frau ihrer Kinder. Wir schiden die Frau an den Waschtrog oder in das Nähzimmer, wo sie mit Prostituierten und Schwachsinnigen umgehen muß. Und die kleinen tinder wenn sie weniger als 5 Jahre alt sind schicken wir in die Kinderstube des Arbeitshauses, wo sie von Prostituierten und Schwachsinnigen verwahrt werden. Dort bleiben ste tagein, tagaus, ohne je über die Schwelle des Arbeitshauses zu kommen, bis sie für die Armenschule alt genug sind oder bis sie infolge der schrecklichen Sterblichkeit unter den Babys der Arbeitshäuser in ihren Sarg gelegt werden. Das ist der Pfuhl des Armengefeßes, das heute noch so schändlich ist als zur Beit, als die mächtige fönig­liche Kommiffion, in der Konservative und Liberale vorherrschten, einstimmig erklärten, daß es als für einen sivilisierten Staat un­schicklich hinweggefegt werden sollte." Steht es in Deutschland   besser?

Aus der Frauenbewegung.

Eheschließungen, Geburtenrückgang und Säuglings. Sterblichkeit. Aus den fast 600 Seiten füllenden Zahlentabellen bes fürzlich erschienenen Statistischen Jahrbuche für das Deutsche Reich ( 88. Jahrgang) greifen wir einige heraus, die für die Frauentvelt von unmittelbarem Interesse und deshalb einer kritischen Beleuch tung an dieser Stelle wert sind.

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Die Zahl der Eheschließungen hat abermals eine Kleine Abnahme erfahren. 1908 zählte man noch über eine halbe Million Eheschließungen auf 1000 Einwohner 8- in Deutschland  . Jan Jahre 1910 waren es nur noch 496 396 oder 7,7 auf 1000 Einwohner. Sintende Heiratsgiffern pflegen mit steigenden Lebensmittelpreisen Hand in Hand zu gehen, das ist eine alte statistische Erfahrung. Verminderte Eheschließungen bedingen aber auch sinkende Ge= burtenziffern. Allein der hierdurch herbeigeführte Ge­burtenrüdgang ist nicht so erheblich, wie die freiwillige Beschrän tung des Zuwachses, die als Folge der erschwerten Lebenshaltung heute in zahllosen Familien geübt wird und eine Ausdehnung an zunehmen beginnt, die zu den sattsam bekannten Alarmrufen vor brohendem Bevölkerungsrüdgang geführt hat. Der Geburtenüber­iuß, das heißt die Bahl, die angibt, wieviel mehr Menschen in