GewerferchaftUchea. Die Hufforderung zur einbaltung von Carif- verträgen iPt nicht Ptrafbarl Im Auzu-st d. I. war der Angestellte des Deutschen Bauarbeiter- Verbandes in Königsberg Genosse Ä r i e s e vom Königsberger Schöffengericht wegen angeblichen Vergehens gegen H 1S3 der Gewerbeordnung zu einem Monat Gefängnis verurteilt worden. Jetzt ist er von der Berufungsinstanz freigesprochen worden. Tie Staatsaktion, die nunmehr zusammengebrochen ist, war auf Grund einer Anzeige des christlichen Bauarbeiterverbandes eingeleitet worden. Genosse K r i e s e hatte zwei organisierten Maurern, die unter Bruch des in Königsberg vereinbarten Tarifvertrages statt im Stundenlohn im Akkordlohn tätig waren, den Ausschluß aus dem Verbände für den Fall in Aussicht gestellt, daß sie weiter Akkord- arbeit leisteten. Als die beiden Maurer erklärten, daß sie trotzdem im Mord tätig sein müßten, teilte K r i e s e anderen Maurern mit, daß er nichts habe ausrichten können. Das war das ganze Ver- brechen K r i e s e Z und deshalb sollte er auf einen Monat ins Ge- fängniS. In seiner Andeuwng, daß die beiden Akkordmaurer auS- geschlossen werden würden, sah die Staatsanwaltschaft eine Drohung, die nach§ 153 der Gewerbeordnung strafbar wäre. Rechtsanwalt H e i n e m a n n> Berlin wies aber vor Gericht nach, daß der§ 153 hier nicht in Anwendung kommen kann, da eZ sich nicht um die Erlangung günstiger Arbeitsbedingungen, sondern um die A u f r e ch t e r h a l t u n g eines län gst vereinbarten und zu Recht bestehenden Tarifvertrages handele. Der Vorsitzende des Arbeitgeberverbandes für das Baugewerbe in Königsberg, Herr Lauffer, mutzte als Zeuge vor Gericht zu- geben, daß die fragliche Arbeit, da in Königsberg als Mordavbeit nicht üblich, nach dem Tarifvertrage und nach einem in Dresden gefällten Schiedsspruch, nicht im Akkord hergestellt werden durste. K r ie s« selber, machte geltend, daß er als Mitglied der Schlich. tungslommtssion im Einverständnis mit den Arbeitgebern Verstöße gegen die tariflichen Abmachungen festzustellen, zu untersuchen und nach Möglichkeit abzustellen habe. Der Staatsanwalt hielt die Anklage aufrecht und meinte, ein« Drohung liege vor, nämlich der Ausschluß aus der Organisa. tion mit seinen schweren wirtschaftlichen Nachteilen. Der§ 152 schaffe den Arbeitern die Koalitionsfreiheit, der fj 153 die B«- wegungSfreiheitl! Rechtsanwalt Heinemann ging in längeren Ausführungen auf die juristische UnHaltbarkeit deS ersten Urteils ein, und das Gericht erkannte auf Freisprechung, da eZ sich um die Einhaltung eines Tarifvertrages, der ein Friedens- vertrag sei, handele/ Von einer Drohung im Sinne der Anklage könne nicht gesprochen werden. Damit ist die Sucht der Christen und Staatsanwaltschaft, den Arbeitern mit Hilfe des Z 153 der Gewerbeordnung noch engere Fesseln find gefährlichere Fallen zu legen, mißglück t._ Berlin und Umgegend. Tarifkündigungen im Schneidergewerbe. Die Mitgliederversammlung des Verbandes der Schneider und Schneiderinnen hatte sich Mittwoch abend mit zwei Lohnbewegungen dou gleicher Bedeutung zu beschäftigen. Der Versammlung lag ein Antrag der Ortsverwaltung vor, die bestehenden Tarife für die Herrenkonfektion sowie für die Kostümbranche zu kündigen. Kunze begründete den Antrag und erörterte die an die Unternehmer zu stellenden Forderungen. Für die Herren- . konfektion bewegen sich die Lohnforderungen im Rahmen von 15 Prozent. Die bestehenden Tarife sind keine einheitlichen und soll - barauf.hingearbeitet werden, daß die Unterschiede möglichst be- seitigt werden. Die in der Kvstümbranche aufgestellten Forde- rungen sind in dem Bericht über die Branchenversammlung ent- halten.— Nach einer Aufforderung, für den weiteren Ausbau der Organisation Sorge zu tragen, wurde einstimmig beschlossen, die in Frage kommenden Tarife am 1. Dezember zum 1. März 1S13 zu kündigen und den Unternehmern neue Tarifvor- lagen zu unterbreiten. Die Schneider und Schneiderinnen in der Tamenmaßbranche versammelten sich am Dienstagabend in den„Arminhallen" zur Besprechung der Situation mit Bezug auf den Eintritt in eine Lohnbewegung. Der Referent Kunze zeigte in einem längeren Vortrage, daß die Löhne in der Berliner Kostümbranche nicht mehr zeitgemäß sind. Der jetzige Tarifvertrag wurde im Jahre 1959 ohne bestimmte Geltungsdauer vereinbart und kann jederzeit nach einer Kündigungsfrist von drei Monaten gelöst werden. Die ein- gesetzte Kommission empfiehlt nun. den Vertrag am 1. Dezember dieses Jahres zum 1. März 1913 zu kündigen. Eine Erhöhung der Löhne und eine Verkürzung der Arbeitszeit wird gefordert. Der Referent legte den Versammelten das Resultat der Kom- missionsberatungen zu diesen Fragen vor. Die tägliche Arbeits- zeit soll Stunden betragen und an den Tagen vor Sonn- und Feiertagen 8 Stunden für männliche und 7 Stunden für weibliche Arbeiter, ohne daß dadurch ein Lohnverlust entsteht. Die Voraussetzung ist dabei, daß die Arbeiter und Arbeiterinnen nicht durch Uebcrstunden die Bestrebungen nach einer Regelung der Arbeitszeit stören. In der Lohnfrage schlägt die Kommission eine Erhöhung der Mindestlöhne um 19 Proz. für die männlichen, um 29 Proz. für die selbständigen weiblichen Arbeiter und um 15 Proz. für die Zuarbeiterinnen vor. Die Stückarbeiter sollen 19 Proz. Zuschlag erhalten, aber Stücklöhne kommen nur für Heimarbeiter, nicht für Werkstattarbeiter in Betracht. Die Be- zahlung der Feiertage, die in Berlin allgemein üblich ist, außer bei Kostümschneidern und Militärschneidern, wird ebenfalls ver- langt. Die Einführung der Lohnbücher, die schon 1999 vereinbart wurde, soll jetzt energisch betrieben werden. Die Kommission schlägt weiter vor. daß der nächste Vertrag auf eine bestimmte Zeit abgeschlossen werde, wozu der Arbeitgeberverband in Berlin in der Lage ist, da er nicht dem Zentralverband angehört.— Die Vorschläge wurden von den Versammelten eifrig erörtert, worauf die folgende Resolution zur Annahme gelangte: „Die versammelten Kostümschneider und-schneiderinnen erklären, daß die derzeitigen Löhne den veränderten Wirtschafts- Verhältnissen nicht mehr entsprechen und erachten die von der Kommission der Kostümbranche unterbreitete Vorlage für die Abänderung des bestehenden Tarifs als eine geeignete Grund- läge für den Abschluß eines neuen Tarifvertrages. Die Versammelten beantragen daher: Die allgemeine Mit- gliederversammlung am 27. November wolle der Kostümbranche die Genehmigung zur Kündigung des jetzt bestehenden Tarif- Vertrages erteilen und die Ortsverwaltung hiermit beauftragen." Vollständiges Fiasko der Berliner Damenmäntel- fabrikanten. Neuerdings gelangen aus den Kreisen der gelben Zwischen- Meister Nachrichten an die Verbandsleitung, wonach dieselben selbst die llndurchführbarkeit des von ihnen mit den Fabrikanten verein- barten Vertrages anerkennen. Diese Ueberzeugung haben sie aller- dings erst gewonnen, nachdem ihnen durch die Fabrikanten in der Praxis gezeigt wurde, daß die�Streikleitung im Vorjahre recht hatte Sie erklären nun, /eine Gegner des Tarifvertrages zu lein jedoch wollten sie nicht, daß die Arbeiterschaft erfahre, welche V reise sie von den Fabrikanten erhalten. Die Hoffnung, den Ver- träa gegen den Willen der Arbeiterschaft durchzuführen, geben sie TS wäre besser gewesen, die Zwischenmeister hätten sich im vorigen Jahre von der Streikleitung überzeugen lassen, dann wäre der Kampf nicht umsonst geführt worden. Der Tarifvertrag wird ja doch kommen. Ob die Zwischenmeister dann dabei s o a u f ihre Rechnung kommen, wie dies nach den seinerzeit mit den Zwischenmeistern und der Arbeiterschaft getroffenen Vereinbarungen der Fall gewesen wäre, ist eine anoere Frage. Vielleicht bewahrheitet sich hier das Sprichwort:„Wer anderen eine Grube gräbt, fällt selbst hinein!"_ Die Maler und Anstreicher der Küchenmöbelbranche stehen in einem Tarifverhältnis, welches dem Tarif für die Holzindustrie angepaßt ist und auch gleichzeitig mit diesem abläuft. Da der Tarif der Holzindustrie gekündigt ist, so läuft damit auch der Tarif für die Maler und Anstreicher der Küchenmöbelbranche ab. Für die Beratung eines neuen Tarifs haben die Angehörigen der Branche in einer am Dienstag abgehaltenen Versammlung linen Entwurf aufgestellt, der einige Verbesserungen des bisherigen Tarifs vorsieht. Es wird die 18stündige wöchentliche Arbeitszeit gefordert mit der Maßgabe, daß bei schlechtem Geschäftsgang die tägliche Arbeitszeit bis auf sechs Stunden zu verkürzen ist, ehe Entlassungen vorgenommen werden. Der Zuschlag, den die An- streicher zu ihrem Akkordverdienst erhalten, soll von 7% auf 15 Prozent erhöht werden. Der Stundenlohn soll für Anstreicher 85 Pf., für Fertigmacher 1 M. betragen. Sämtliches Werkzeug, auch Pausen und Schablonen, sollen vom Arbeitgeber geliefert werden. Ausbesserungsarbeiten außer dem Hause sollen nur wäh- rend der Arbeitszeit und in Lohn ausgeführt werden. Für das Zu- und Abtragen der Arbeit sowie für Freihaltung des Arbeits- Platzes soll der Arbeitgeber sorgen. Für Mängel an der Arbeit, die der Arbeiter verschuldet hat, soll dieser nur so lange tufzu- kommen haben, als sich die betreffenden Arbeiten im Betriebe be- finden. DaS sind die wesentlichsten Bestimmungen des neueen Tari�entwurfes. Achtung, Töpfer! Wegen Nichtbezahlung deS Lohntarifes und Beschäftigung von Wilden sperren wir hiermit die Firma Karl Friedrich, Berlin , Böckhstr. 51. In Betracht kommt der Bau Greifswalder Ecke Straße 29d. Zentralverband der Töpfer. Der Kellnerstreik im Patzenhofer Ausschan! dauert fort. Seitens der Bettiebsleitung werden allerlei Märchen über die streikenden Angestellten verbreitet, die den Zweck haben sollen, diese in den Augen der Oeffentlichkeit herabzusetzen. Die Verbands- leitung wird hierzu in nächster Zeit Stellung nehmen. Der Patzenhofer Ausschank ist bis auf weiteres für organisierte Gehilfen gesperrt. Verband der GastwirtSgehilfen. Ortsverwaltung Berlin I . Achtung, Friseurgehilfen! Bei der jetzt im Berufe herrschenden großen Arbeitslosigkeit versuchen die Arbeitgeber die tariflichen Ab- machungen zu umgehen. Es ist daher doppelte Pflicht aller Kol- legen, auf die Durchführung der Tarifbestimmungen streng zu achten und grobe Verstöße dagegen der Tarifkommission zu melden. Wegen Tarifbruch sind für Verbandsmitglieder gesperrt: Hangen , Friedeberger Straße 11; Andersch, Naugardter Straße 3, Fröhlich, Mulackstr. 26; Simon, Weißensee, Uckermarkstr. 19. Bewilligt hat Kiefer, Hollmannstr. 29. Verband der Friseurgehilfen. Veutfches Reich. Unternehmerterrorismus. Die Möbelfabrik G e r st e n b r in Frankfurt a. O., die neben etwa 1999 Tischlern in ihrem neu eingerichteten Tapezierer- betriebe jetzt auch Tapezierer beschäftigt, mißachtet nicht allein das Koalitionsrecht der Arbeiter in gröblichster Weise, sondern ver- weigert auch den Tapezierern die für dieses Gewerbe durch den Verband festgesetzten ortsüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen. Statt der neunstündigen Arbeitszeit besteht ßie zehnstündige im Betriebe. Und die Löhne sind so niedrig, daß sie auf 16, 14, sogar auf 9 M. pro Woche sinken. Aber die Arbeiter sollen auch Nieist- Verbandsmitglieder sein. Bei den Tischlern ist der Firma das nicht gelungen, so versucht sie es wenigstens bei den Tapezierern. Bei der Einstellung wird jeder gefragt, ob er dem Verbände angehört; bejaht er dies, so nimmt man ihm sein Verbandsbuch ab und zwingt ihn, seinen Austritt anzumelden. Herrn Gerstenberger ist schon mitgeteilt worden, daß die Verbandsbücher Eigentum des Verbandes sind und er dieselben gar nicht fortzunehmen hat. Die Antwort ist der Mann noch schuldig. Die Firma ist bemüht, ihre Arbeitskräfte aus den abgelegenen Provinzorten herbeizulocken. Sie inseriert fortgesetzt in den Provinzblättern, jedenfalls in der Absicht, dadurch junge unerfahrene Leute zu bekommen. Es sei deshalb vor ihr gewarnt.__ Die Bauarbeiter in Gardelegen streiken bereits seit über sechs Wochen. Verhandlungen, die umer dem Vorsitz des Bürgermeisters staltsanden, führten zu einem die Arbeiter nicht befriedigenden Resultat. Die Arbeitgeber sind gef-vworene OrganisalionSseinde. Aus dem Arbeitgeberbund für das Baugewerbe schieden sie aus, als auch sie aus Grund der allgemeinen Vereinbarungen eine Lohnzulage gewähren sollten. Die Gardeleger Bauarbeiter erhielten nur eine Aufbesserung des Stundenlohnes um 2 Pf., während sonst überall 5 Pf. mehr gezahlt wurden. Um die restlichen 3 Pf. mindestens zum 1. April 1913 zu erhalten, stellten die Arbeiter die Arbeit ein. Die Unternehmer erklärten sich jedoch nur bereit, am 1. April 1913. 1914 und 1915 je einen Pfennig zuzulegen. Dies „Zugeständnis" lehnten die Arbeiter ab, so daß der Streik fort- geietzt wird. Die oben erwähnten Verhandlungen unter Leitung des Bürgermeisters fanden auf Veranlassung des Gauleiters de« Bau- arbeilerverbandeS statt. Dessenung?achtet lehnten die Unternehmer seine Zulassung zu den Verbandlungen ab. Die schroffe Betonung des„Herrn-im-Hause"-Standpunkls wird aber früher oder später doch noch ein unrühmliches Ende nehmen. Aussperrungsmanie der Unternehmer in der sächsisch- thüringischen Textilindustrie. Ein frivoles Spiel mit den Arbeitern treiben die Unternehmer- verbände des großen sächsisch-thüringischen Gebietes der Wolle- industrie. Zum dritten Male innerhalb weniger Wochen versuchen die Unternehmer einen großen Kampf zu provozieren. Kaum 1 Wochen sind vergangen— es war am 25. Oktober—, da kündigte der Verband sächsisch-thüringischer Webereien, Ortsgruppe Gera , durch den Vorsitzenden die Aussperrung der Weber von Gera an. Wenige Tage später schloß sich der Verband sächsisch-thüringischer WMereien in seiner Gesamtheit dieser Bekanntmachung an. Es sollten also sämtliche Weber, Weberinnen und deren Hilfsarbeiter und-arbeiterinkien im niederen Vogtland und den beiden Reußen- ländern adsgesperrt werden, weil in einem Betrieb zwischen wenigen Webern und dem Unternehmer Differenzen ganz gering- fügiger Natur bestanden. Kurz vorher, im September, war die Auseinandersetzung mit der Färberkonvention und heute hat dieselbe Färberkonvention die Aussperrung für Dienstag, den 26. November, mit Schluß der Arbeit in sämtlichen Betrieben angedroht. Es dürften demnach heute 8999 Färbereiarbeiter ausgesperrt sein. Die Unternehmer machen sich die Sache furchtbar leicht. Die Assssperrung ist ihnen nicht das KampfeSmittel in ihren Auseinandersetzungen mit den Arbeitern, das nur angewandt wird, wenn alle anderen Kampfes- mittel versagen, sondern sie wenden es beliebig bei irgeird welchen geringen Differenzen an, um den Arbeitern zu beweisen, daß sie sich allen vom Unternehmer diktierten Lohn- uich Arbeitsbedingungen willenlos zu fügen haben. Aus dieser Auffassung heraus erklärt es sich, daß die Aussperrungen nicht vom Unternehmerverband be- schlössen, sondern von wenigen Leuten einfach verfügt werden. Während im Webereiverband der Vorstand das Verfügungsrecht HctzU Nachrlcbtcn. Attentat auf den Londoner Polizeipräsidenten. London , 27. November.<P. T.) Der Chef der Londoner Polizei, Sir Edward Richard Henry , ist heute abend das Opfer eines Mord- anschlages geworden. Sir Edward Henry war gerade mit seinem Auto nach Hause gekommen, als ein junger, gutgekleideter Mann auf ihn zutrat und drei Schüsse auf ihn abgab. Zwei Kugeln ver- fehlten ihr Ziel, während die dritte dem Polizeipräsidenten in den Unterleib drang. Der Chauffeur deS Polizeichefs sprang sofort dazu und streckte den Attentäter mit einem wohlgezielten Faust- schlag zu Boden. Zwei DetektwS, die sich ständig in der Begleitung des Polizeichefs befinden, eilten gleichfalls herbei und fesselten dchr Verbrecher, der sofort nach Scotlan Aard gebracht wurde. Beim Verhör weigerte er sich, seinen Namen zu nennen, gab jedoch an, geborener Engländer zu sein, lieber die Motive der Tat hüllt er sich in Stillschweigen. DaS Befinden Sir Edward Henrys ist außer- ordentlich bedenklich. Eine Familie an Gasvergiftung gestorben. Reichenbach fBöhmen), 27. November. In der Gemeinde Wiesenthal bei Gablonz wurden heute der Gastwirt Geitzler, seme Frau, seine drei Kinder und ein zu Besuch weilender Knabe tot aufgefunden. Sie sind einer Gasvergiftung erlegen. 9,5 steht noch nicht fest, ob es sich um ein Verbrechen oder einen unglücklichen Zufall handelt.__ Eifersuchtsdrama. Heidelberg , 27. November. (®. H.) Auf dem hiesigen Haupt- bahnhofe spielte sich ein blutiges Eifersuchtsdrama ab. Der 19 Jahre alte Schreibergehilfe Hörne gab auf den 49 Jahre alten Wollwarenfabrikanten Fehler, zu dessen �rau er Beziehungen luchtt, zwei Revolverschüsse ab und verletzte ihn schwer. Hörne erschoß sich darauf selbst.__ Entdeckung eines Goldfeldes in England. London , 27. November. (H. B.) Mehrere im Fürstentum Wales beschäftigte Moossucher fanden bei Barmouth einen gold- haltigen Ouarzitein. Man schließt aus dem Fund auf ausgedehnte ebenfalls auf.___ Während im Webereiveroano oer-uor,land oas Verfugungsrecht Goldlager in der dortigen Gegend.__. LeranÄTRedäü�Llfred' LÜelePP, Neukölln. Inseratenteil verantw.: Th. Glocke. Berlin . Druck u. Verlag: Vorwärts Buchör.u, Verlagsanstalt Daul Singer& Eo.. Berlin biV. H.erzu 2 Beilagen u-Unterhaltungsbl. der Aussperrung ohne Anhörung der Mitglieder deS Verbandes besitzt, ist es in der Färberkonvention eine Kommission, die ohne Anbören der übrigen Mitglieder einfach die. Aussperrung verfügen kann. Auch in dem jetzt vorliegenden Streitfall ist so gehandelt worden. Die Unsicherheit der Existenz der 39 999 im Bezirk be- schäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen wird durch diese rigorose Auwendung der Aussperrungsmatznahmen bis zur Unerträglichkeit gesteigert. Der Arbeiter wird zum Spielzeug des Kapitalisten. Daher ist die große Abwanderung der jüngeren Arbeiter und Ar- beiterinnen in das benachbarte besseren Lohn bietende Stickerei- gebiet verständlich. Die Löhne der Färbereiarbeiter sind Hungerlöhne. Die Mindestlöhne betragen nach einer Bekanntmachung des Färberver- bandes 27 und 39 Pf. pro Stunde. Die Arbeitszeit beträgt seit 1. Oktober 58 Stunden pro Woche. Die Mindestlöhne sind jedoch in diesem Falle Marimallöhne; nur in wenigen Fällen wird mehr gezahlt.— Die Färbereiarbeiter waren bis vor kurzem nicht organi- siert. Ihre elende Lage verhinderte den Erfolg intensiver Agi- tationsarbeit. Das Ueberstundenunwesen überwuchert in den Fär- bereien und Appreturen wie in keiner anderen Branche der Texttl- industrie. Die Arbeiter wollen nun im ganzen Reich seit längerer Zeit schon nicht mehr zu den alten Bedingungen Ueberswnden leisten. In Meerane werden pro Ueberstunde 49. Pf. und 59 Pf. bezahlt. Auch im Vogtland gibt es Betriebe, die die Arbeiter für Uebcrstunden in gleicher Höhe entlohnen. Der Färberring hat nun beschlossen, bei einem Mindeststundenlohn von 27 Pf. nur nod� 39 Pf. pro Ueberstunde zu zahlen, bei einem Mindeststundenlohn von 39 Pf. aber 35 Pf. Diejenigen, die aber 39 Pf. Stundenlohn erhalten, sollen 49 Pf. pro Ueberstunde bekommen. Also für die Ueberstunde 3 oder 5 Pf. Aufschlag, Arbeiterinnen sollen für die Ueberstunde nur 2 Pf. Aufschlag erhalten. Dazu faßte der Färber- ring noch den unsinnigen Beschlutz, daß über diesen Betrag hinaus nichi gezahlt werden dürfe. Bei der Firma Ficrenkrantz u. Ehret sollte.n nun in boriger Woche Ueberstunden geleistet werden. 17 Arbeiter kamen in Frage. 9 Arbeiter von diesen 17 sollten 49 Pf. pro Ueber- stunde bekommen, die übrigen aber weniger. Arbeiter, die an gleichen Maschinen stehen, sollten verschieden entlohnt werden. Die Firma begründete das damit, daß die höher bezahlten schon früher diese Beträge bekommen haben. Dabei sind aber alle Ar- heiter schon lange im Betriebe tätig. Die 8 Arbetter weigerten sich; für 35 Pf. Ueberstunden zu leisten. Sie wurden entlassen. Die übrigen 9 weigerten sich jetzt gleichfalls, Ueberstunden zu machen, wenn für einen Teil nur 35 Pf. gezahlt wird; sie wurden gleichfalls entlassen. Es handelt sich also um eine Differenz, deren Erledigung nach dem Wunsche der Arbeiter der Firma 49 Pf. pro Tag gekostet hätte. Und wegen dieser Bagatelle verfügt die eingesetzte AuS- sperrungskommission die Schließung sämtlicher Betriebe im Industriegebiet.— 8999 Arbeiter wurden ausgesperrt. Hoffentlich finden die bisher nicht organisierten Färberei- arbeiter infolge dieses Gewaltaktes den Weg in die Organisation und zeigen durch ihr Verhalten, daß sie entschlossen sind, derartige frivole Provokationen zurückzuweisen.— Ter Geschäftsgang ist gegenwärtig ein guter. Die 17 in Frage kommenden Arbeiter haben beschlossen, nicht wieder bei Fierenkrantz u. Ehret anzufragen. Verweigerte Lohnzulage als politisches Erziehungs- mittel. In der Brauerei des Reichsrats Freiherrn v. Cramer-Klett in Hohenaschau hatten in letzter Zeit einige Brauereiarbeiter Lohn- erhöhungen erhatten. Um zu erforschen, ob es nicht ein Versehen sei, daß einzelne der Arbeiter von der Lohnerhöhung ausgeschlossen blieben, wandte sich der Bezirksleiter der Brauereiarbeiter höflich um Auskunft an den Herrn Reichsrat. Statt seiner antwortete der Verwalter: „Unter Bezugnahme auf Ihr an Herrn Reichsrat Freiherrn v. Cramer-Klett gerichtetes Schreiben vom 15. er. beehren wir UNS in dessen Auftrag zu erwidern, daß Herr Reichsrat es ablehnt, mit Ihrem Verbände in Unterhandlung einzutreten. Unsere Ihrem Verbände angeschlossenen Brauereiarbeiter haben sich durch ihr agitatorisches Vorgehen bei den letzten Wahlen in direkten Wider- spruch mit den Interessen ihres Arbeitgebers gefetzt, weshalb sich Herr Baron nicht veranlaßt sieht, ihnen noch ein besonderes Eni- gegenkommen zu zeigen."__ Der Elfäffischen Tabakmanufaktur in Straßburg i. E. ist es ge- lungen, die Plätze der Streikenden zu besetzen. Der Streik mußte deswegen als aussichtslos beendet werden. Keiner der Streikenden würde eingestellt. Der Direktor erllärte, so lange er Leiter des Betriebes sei, kommt keine Arbeiterin, die gestreikt hat, mehr hinein. Infolgedessen hat das Gewerkfchoftskartell Straßburg i. E. in seiner Sitzung vom 29. November beschloffen, daß der bereits über die Waren der Elsäifischen Tabakmanufaktur verhängte Boykott nach wie vor fortdauert. Der größte Teil deS Siraßburger Unternehmertums hat sich mit der Elfäffischen Tabakmanusattur solidarisch erklärt und keine der ausgesperrten Tabakarbeiterinnen eingestellt.
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