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Gerichts- Zeitung.

Berbrecher infolge Schundliteratur.

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Schöffengericht in Lichtenberg zu 5 Monaten Gefängnis ver- die Ehefrau Ludley, sämtlich von Gräfenhainichen , vor dem Schwur urteilt worden war. Wie die Verhandlung ergab, hatte die An- gericht ein ganz furchtbares Nachspiel. Stolze war wegen Ber­getlagte sich im Norden und Often der Stadt auf der Straße her- führung seines jugendlichen Dienstmädchens zu drei Monaten Ge­umgetrieben und dort Kinder angesprochen, von denen fie an- fängnis verurteilt worden. In jenem nach der Verführung ange­Zu einem schweren Berbrechen hatten fich atvei 15jährige nahm, daß diese für ihre Eltern irgendwelche Bestellungen auszu- ftrengten Alimentationsprozeß des Dienstmädchens hatten die Burschen zusammengetan, die gestern unter der Anklage des führen hatten. Sie forderte die Kinder auf, für sie zu einem Mutter Stolze und die Ludley alles mögliche aufgeboten, um den schweren Raubes, der Unterschlagung und der Hehlerei vor der Schneidermeister Schmidt" zu gehen, der ihnen 500 m. und einen Dienstherrn des Mädchens von den Alimentationspflichten durch 7. Straflammer des Landgerichts I standen. Die beiden Ange- Rarton geben würde. Als Sicherheit" follten sie aber das ihnen Stellung von Beugen zu befreien. Das unglüdlich gemachte Mäd­flagten, die Arbeitsburschen Friedrich Krause und Arthur Nehler, bon den Eltern mitgegebene Portemonnaie ihr aushändigen. Die chen sollte um feinen guten Ramen gebracht werden. Die Folge Söhne ehrlicher und anständiger Eltern, sind befreundet. Krause ist Kinder zum Teil 12. bis 18jährige Mädchen gaben ohne bavon war nun, daß die 74jährige St. wegen Anstiftung zum Mein­ber fleinere, aber an Energie den doppelt so großen Nehler weit weiteres das Portemonnaie heraus. In den meisten Fällen eide zu drei Jahren und die Zudley zu einem Jahre Zuchthaus überragende; er hat diesen auch zu dem Verbrechen verführt. Sein handelte es sich um die Kinder von armen Heimarbeiterinnen, verurteilt wurden. Arbeitgeber befundete, daß Krause feine Arbeiten in ganz zufrieden. welche die Arbeit abgeliefert und den Lohn dafür erhalten hatten. Eine Bußtagsveranstaltung des Zweigvereins Breslau bes ftellender Weise erledigte, aber von einer unheimlichen Lesewut In einem alle erbeutete die Angeklagte die Summe von 65 M., befallen war und jede freie Minute dazu benußte, um aus allen den Lohn für eine wochenlange, mühselige Arbeit. Holzarbeiterverbandes Bei den Vernehmungen der betrogenen Schulfinder ereigneten hatte zu einem Strafverfahren geführt, das jetzt das Rammergericht möglichen Schmökern Weisheiten au saugen. Sein Vater über­zu reichte gestern dem Gerichtshof ein ganzes Konvolut folcher sich verschiedene brollige Szenen. Ein kleiner 5jähriger Knirps, der beschäftigte. Es handelte fich um eine Darbietung des Melodramas Bücher, welche Titel führen wie Burenblut"," Indianer- Rache", für Muttern" eingeholt hatte, wurde von dem Vorsitzenden, Amts- Enoch Arden", die durch einen Rezitator und einen Pianisten, Die Goldstadt", Opfer", das Wunderpferd" u." bgl. Krause war gerichtsrat Rabe, befragt, was nun Mutter" bazu gefagt habe, amei hervorragenden Breslauer Künstlern, zum Vortrag gebracht eines Tages von seinem Arbeitgeber damit betraut worden, 100 m. als er ohne Gelb nach Hause gekommen sei. Der Knirps brachte wurde. Das Landgericht Breslau als Berufungsinstanz verurteilte einzutassieren; er unterschlug aber das Geld und gab seinem nur das eine Wort Reile" heraus, wobei er sich mit schmerzlich Koblik, den Vorsitzenden des Vergnügungsausschusses des Vereins, Freunde Nehler 10 M. davon ab. Inzwischen hatten sich die beiben berzogenem Gesicht mit der Hand diejenige Stelle rieb, an welcher wegen Hebertretung der Verordnung des Oberpräsidenten der Pro­schon zu einem großen Koup" berabredet. Sie hatten mehrere der Rüden aufhört und die Beine anfangen. Staatsanwaltsving Schlesien vom 16. März 1904, welche für öffentliche Veran Abende hindurch die Filiale der Bäderei Nordstern" in der Lange Affeffor Saafe beantragte mit Rüdsicht barauf, daß zahlreiche ftaltungen am Bußtag vorschreibt, daß an diesem Tage nur Auf­straße beobachtet und gefehen, daß bort nur eine Verkäuferin arme Leute geschädigt worden feien, eine Gefängnisstrafe von führungen geistlicher Musif in Kirchen und in den Räumen solcher fungiert. Sie faßten nun ben Plan, diese im Laden zu überfallen 1 Jahr und fofortige Verhaftung. Das Gericht erkannte, ba es Stonzert- und Theaterunternehmungen gestattet seien, deren Zwed und sich der Kaffe zu bemächtigen. Die Tat sollte am 24. Oftober fich gewiffermaßen nur noch um eine Nachtragsanklage handelte, es fei, Darbietunge zu veranstalten, bei denen ein höheres Inter­ausgeführt werden. Die beiden Angeklagten fauften zunächst in auf nur 3 Monate Gefängnis. Der Vorfizende erwähnte in der effe der Kunst oder Wissenschaft obwaltet. Außerdem wurden einem Tröblerlaben ein großes Stüd Gasrohr und mit diesem Urteilsbegründung, in diesen Fällen habe die bielgepriesene Schlau Roblik und Rasch als Berwalter des Gewerkschaftshauses wegen ausgerüstet begab sich Krause am 24. Oktober abends fura bor heit der Berliner Kinder fich nicht besonders gezeigt. Gefei Hebertretung einer Ortspolizeiverordnung von 1891 berurteilt, Geschäftsschluß in den Laden. Der laum dem Knabenalter ent- eigentlich erstaunlich, daß ein 12jähriges Mädchen, welches von welche auch bei Veranstaltung öffentlicher Vorträge, bei denen ein wachsene Bursche verlangte von der Verkäuferin Josefa Wögerth einer Fremben den Auftrag erhalte, 500 M. zu holen, nicht ge- höheres Interesse der Kunst oder Wissenschaft obwaltet, eine An­atvei Brote. Sie holte die Brote aus dem Regal, als sie sich dann antwortet habe: Nee, bet joobe id nich! zeige beim Polizeipräsidium berlangt, fowie die Einreichung Wiederholt möchten wir mahnen, Rinder zur Vorsicht etwaiger Terte. Die Anzeige, die Rasch gemacht hatte, wurde als aber umwandte, um die Brote in Papier einzuwideln, erhielt sie plöklich von Krause mit dem Gasrohr zwei Siebe auf den Kopf, jebem Fremden zu erziehen.. unvoll tommen behandelt, weil ihr das Textbuch nicht beigegeben war. bie ihr die Besinnung einen Augenblid raubten. Während das Die Angeklagten legten Nevision ein, die Dr. Senglier am Mädchen zu Boden fant, eilte Krause hinter den Ladenfisch, griff Montag in eingehenden Rechtsausführungen vor dem Kammer­in die geöffnete Raffe, raffte etwas Geld im ganzen nur gericht vertrat. 73 Pfennige zusammen und eilte davon. Die Ueberfallene hatte Das Kammergericht hob die Vorentscheidung auf und wies bic schnell die Besinnung wieder gewonnen. Sie eilte mit blutendem Sache zu nochmaliger Verhandlung und Entscheidung an das Land­Kopf zu Tür und schrie laut um Hilfe. Es gelang dann einigen gericht zurüd. Begründend wurde ausgeführt: Baffanten, den jugendlichen Verbrecher festzunehmen. Sein Rom Die Feststellungen des Landgerichte reichten nicht aus zur Ver­plize Mehler hatte sich schleunigst aus dem Staube gemacht. Die lleberfallene mußte von einem Arzte verbunden werben. Sie ist 14 Tage tran! gewesen und hatte infolge des Nervenchots zwei Tage hindurch die Sprache vollständig verloren. Die bebauernswerten Eltern ber Angeklagten erklärten gestern bem Gericht, daß fie gar nicht begreifen fönnten, wie ihre Söhne zu so einer berbrecherischen Tat haben kommen können. Der Staatsanwalt beantragte gegen Kraufe 1 Jahr 6 Monate und 3 Tage, gegen Nehler 1 Jahr und 1 Tag Gefängnis. Das Gericht hielt bezüglich des Krause, ber bei der Eat eine große Energie be­fundet und auch seinen Arbeitgeber in dreifter Weise geschädigt habe, die beantragte Strafe nicht für ausreichend, sondern ber­urteilte ihn zu 2 Jahren 6 Monaten 3 Tagen Gefängnis. Nehler wurde zu 9 Monaten und 1 Tag Gefängnis verurteilt,

Kinderbegaunerungen.

Lichtbilder und Luftbarkeitsftener.

vor

Der Geschäftsführer bes Metallarbeiterverbandes in Ebers­ walde , Genosse Wilhelm nim, hatte im April des Jahres im Auf­trage ber dortigen Verwaltung Lichtbildervorträge über Karrikaturen im deutschen Freiheitstampfe arrangiert. Die Vorträge fanden in fechs Orten an aufeinanderfolgenden Abenden statt. Wegen eines dieser Vorträge, der am 26. April in der Eisenspalterei stattgefunden urteilung. Man müsse danach unterstellen, daß das Landgericht hatte, war u. in Strafe genommen worden, weil er den Vortrag annehme trotz der öffentlichen Bekanntmachung hätten nur Mit­nicht zur Luftbarkeitssteuer gemeldet hatte. Gegen den Strafbescheid glieder und ihre Familenangehörigen Zutritt gehabt, und daß das hatte 1. rechtzeitig richterliche Entscheidung beantragt und war Landgericht ferner allein aus der großen Mitgliederzahl des bom Schöffengericht freigesprochen. Dieses hatte sich auf den von Zweigvereins folgere, daß die Mitglieder nicht in persönlichen Be­Ulm eingenommenen Standpunkt gestellt, daß der Vortrag lediglich ziehungen zu einander stehen könnten und es sich so um eine belehrenden Zweden gedient hatte und eine fteuerpflichtige Bust öffentliche Beranstaltung handele. Das wäre rechtlich bedenklich. barkeit deshalb nicht vorliege. Gegen das freisprechende Urteil hatte Gin innerer Zusammenhalt, der für den Begriff der geschloffenen der Staatsanwalt Berufung eingelegt, die am Dienstag verhandelt Gesellschaft erforderlich sei, fönne auch gefolgert werden aus der wurde. Die Straftammer hob das freisprechende Urteil auf und Gemeinschaftlichkeit des fachlichen Zwecks, daraus, daß es sich um Personen desselben Berufs handele, die dieselbe politische Gesinnung berurteilte u. zu brei Mark Geldstrafe. und dieselben Interessen hätten. Andererseits fönne es natürlich auch bei solchen Vereinigungen vorkommen, daß die Mitgliederzahl bevart groß und der Erwerb und der Verlust der Mitgliedschaft an jo geringe Bedingungen geknüpft sei, daß von einer inneren Ge­meinschaft teine Rede sein könne. In dieser Richtung fehlten aber alle Feststellungen. Das Landgericht müffe deshalb in eine erneute Brüfung eintreten. Dabei werde es aber auch zu erörtern haben, ob nicht dadurch, daß die Billetts an bestimmten Stellen zu haben waren, auch anderen Personen als Mitgliedern, Familienange­hörigen und geladenen Gäften der Zutritt möglich war.

Die Luftbarkeitssteuerordnung, hieß es in der Begründung, nimmt Veranstaltungen von der Steuer aus, die höheren fünstleri­schen oder wissenschaftlichen Zweden dienen. Demnach soll jede Ver­anstaltung als Luftbarkeit getroffen werden, die unterhaltend wirkt. Der Vortrag war aber nach der Auffassung des Gerichts eine Ber­anstaltung, bie eine öffentliche Unterhaltung im politischen Sinne bezwedte, alfo war es eine Luftbarkeit.

Eine gemeingefährliche Schwindlerin, burch welche eine große Anzahl von Personen, die selbst nicht viel übrig haben, empfindlich geichädigt worden sind, mußte sich gestern vor dem Schöffengericht Berlin- Mitte verantworten. Wegen Betruges war die lebige Frieda Lamprecht angeklagt, die wegen ganz gleichartiger Schwindeleien, fo berichtet man aus Balle a. G., batte für ben wohlfituierten wie die jetzt zur Antlage stehenden, erst vor einiger Beit von dem Kaufmann Stolze, deffen 74jährige Mutter, die Witwe Stolze, und

Die Drüdebergerei vor Alimentationspflichten,

HERMANN TIETZ .

LEIPZIGER STRASSE

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Leb. Hechte aber 8 Pfd schwer Pfund 75 Pf.

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Gulasch und Querrippe Pfund 60 Pt Liesen

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Echter Emmenthaler Pid 100 110

Limburger Pfund 58 Pf. Echter Holländer.. Pfund 85 Pf.

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70 Pf

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Soweit Vorrat!

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1911er Remicher

1/ Flasche 75 Pf.

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1911er Edenkobener, Flasche 85 Pf 1909er Wormeldinger, Flasche 1905er Büdesheimer Flasche 145 165

1911er Lieserer Niederbg., FI Gutenthal 1908er Kreuznach. FI. 185

Riesling

1910er Lieser.- Schloßbg. FI 210

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140

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FI.

110

10 Fl.

1000

¼ Fl. 78 pt

Montagna franz. Rotwein 1, FI 68 Pt.

Gänsefleisch

Pfund 65 Pt. Leber.....

..... 85 Pf.

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