ftaatlicher Mittel zu unterstüßen, ist ein neuer Beweis für Brudten Aeußerung geschehen. Sadje des Wahlvorstandes sei es feine parteipolitische Neutralität“.
Leseabende.
Zoffen. Am Donnerstag, den 12. Dezember, findet im Lokale des Herrn Scherler, Baruther Straße, gemeinschaftlicher Leseabend statt. Tagesordnung: Wie schützen wir unsere Kinder vor Ausbeutung? Referentin Frau Siedel- Neukölln. Wilmersdorf- Halensee. Der Leseabend fällt aus.
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Bersammlungen Beranstaltungen. Verein für Frauen und Mädchen der Arbeiterklasse. Montag, den 16. Dezember, 8½ Uhr, in Kellers Neue Philharmonie, Köpenider Straße 96/97: Einführungsvortrag zum Wagnerfonzert mit musikalischen Erläuterungen. Vortragender: Dr. Alfred Guttmann. Ueber Stellungnahme zum Gebärzwang(§ 218) sprechen im Bund für Mutterschutz am Freitag, 13. Dezember, 8 Uhr, im Romanischen Café( Kurfürstendamm ): Dr. jur Otto Chinger, Dr. Helene Stöcker . Eintritt frei. Gäste willkommen. Diskussion.
Jugendbewegung.
dann, sie laut zu publizieren. Damit würde er dann dem Erfordernis der öffentlichen Wahl gerecht. Anstatt dies hier zu tun, habe man dem Taubstummen sein Wahlrecht genommen. Bei dem vorliegenden Tatbestande sei demnach die Wahl ungültig.
Verleitung eines Angestellten zum Verstoß gegen eine Konkurrenz
betrieben.
klausel.
doch mit aller Bestimmtheit annehmen, daß die von dem Wacht. meister ausgegebenen 7 Patronen zu den Zielübungen bestimmt seien, außerdem sehen beide Patronenarten sehr ähnlich aus. Der Polizeimajor Beckmann bekundete, daß es eine grobe Unvorsichtigkeit des Wachtmeisters sei, vor einer Zielübung scharfe Patronen auszugeben. Es entspräche auch ferner nicht der Praris, scharfe bei etwaigen Ausschreitungen in Versammlungen zur Anwendung Patronen schon am Nachmittage auszugeben, die erst am Abend fommen sollen. Das Gericht tam zu einer Freisprechung des Angeklagten, da es eine Fahrlässigkeit auf seiner Seite nach keiner Richtung hin als vorliegend anjah.
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Schwere Kuppelei.
Arme Christen!
Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts verstößt die Verleitung zum Vertragsbruch an sich noch nicht gegen die guten Sitten. Es müssen noch Umstände hinzutreten, welche die Verleitung als besonders sittenwidrig erscheinen lassen. Darin, daß Ein trübes Sittenbild entrollte eine Verhandlung, welche eine Firma wiederholt Angestellte ihrer Konkurrenz zu sich herüber au ziehen sucht und diese durch Zahlung der Konventionalstrafe gestern die 3. Straffammer des Landgerichts I beschäftigte. Wegen zum Eintritt in ihr Geschäft verleitet, liegt, wie das Reichsgericht schwerer Zuhälterei und Bedrohung mit dem Totschlage war der fürzlich anerkannt hat, ein Verstoß gegen die guten Sitten. Der Photograph Heinrich Guland angeklagt. Wie die unter Ausschluß frühere Prinzipal des Angestellten hat dann das Recht, gegen die der Oeffentlichkeit geführte Beweisaufnahme ergab, hatte der AnKonturrenzfirma auf Unterlassung der Beschäftigung des über- geklagte unter den brutalsten Mißhandlungen feine Ehefrau ge getretenen Angestellten zu klagen. Bei der vorliegenden Ent- zwungen, auf die Straße zu gehen. Der ihm abgelieferte Verdienst wurde von dem Angeklagten in den Kneipen und am Spieltisch scheidung handelt es sich um folgenden Sachverhalt: Die Firma Felten u. Guilleaume, Karlswerk in Mülheim am durchgebracht. Wenn ihm das abgelieferte Geld nicht genügte, Rhein , hatte durch Vertrag vom 1. März 1909 einen Reisenden B. jagte er die Frau unter Schlägen und den schwersten Drohungen angestellt; dieser war verpflichtet, innerhalb drei Jahren nach zum zweitenmal auf die Straße hinaus. Durch die fortgesetzten seinem Ausscheiden weder unmittelbar noch mittelbar bei einem Drohungen, sie„ talt zu machen", wagte die Frau überhaupt nicht Evangelische Jugendarbeit in Westdeutschland. Konkurrenzunternehmen tätig zu werden, das sich mit der Fabri- Anzeige zu erstatten. Eines Tages fand sie endlich nach einer tation isolierter Leitungsdrähte und Leitungskabel beschäftigt. Für neuen schweren Mißhandlung den Mut, zur Polizei zu gehen. Der hauptsächlich in Rheinland und Westfalen den Zuwiderhandlungsfall war eine Konventionalstrafe von 10 000 Das Gericht hielt es für notwendig, den Angeklagten auf möglichst dominierende Westdeutsche Jünglingsbund", in dem die meisten Mark festgesetzt. B. bezog ein Gehalt von 15 000 M. Er kündigte lange Zeit unschädlich zu machen. Das Urteil lautete auf brei evangelischen Jugendvereine des Westens zusammengeschlossen seine Stellung zum 31. Dezember 1910 und trat am 1. Januar 1911 Jahre Gefängnis, nach deren Verbüßung der Angeklagte auf minfind, hielt dieser Tage in Barmen seine Jahresversamm- seine Lung ab. in die Dienste einer Konkurrenzfirma, der B.- Elektrizitätswerte in destens ebenso lange Zeit dem Arbeitshause überwiesen werden Aus dem Rechenschaftsbericht des Bundesdirektors Berlin . Gegen diese Firma hat die Firma Felten u. Guilleaume wird. Meyer( Barmen) geht hervor, daß der Bund jetzt 594 Vereine Alage auf Unterlassung der Weiterbeschäftigung des B. erhoben. mit 51 593 Mitgliedern zählt. Gegen 1909 ist das ein Die Klägerin machte geltend: die Beklagte habe den B. verleitet, Zuwachs von etwa 7000 Mitgliedern, denn der Bund zählte in zu fündigen und bei der Beklagten einzutreten, indem sie die diesem Jahre 44484 Mitglieder. In Rheinland und Westfalen Zahlung der Vertragsstrafe übernommen habe; die Beklagte habe find für die evangelischen Jugendvereine jetzt über 60 fest be- dieses Abspenstigmachen von Angestellten der Konkurrenz systematisch foldete und freigestellte Jugendsekretäre tätig, die sich ausschließlich der Arbeit in den evangelischen JugendDas Landgericht Berlin hat die Beklagte verurteilt, bei Verbereinen zu widmen haben. Ferner besißen diese Vereine 56 eigene Jugendvereinshäuser, die einen Gesamt- meidung einer erheblichen Strafe es bis zum 31. Dezember 1913 wert von etwa 2 Millionen Mark repräsentieren. Eine eigene zu unterlassen, den B. zu beschäftigen. Das Landgericht führt aus, Verlagsanstalt in Barmen besorgt den Vertrieb von zahl- daß die Beklagte sich zweimal an B. mit der Aufforderung gewandt reichen Zeitschriften und der reichhaltigen evangelischen Jugend- hat, sich in Berlin vorzustellen, und daß sie sich auch zur Uebernahme der Vertragsstrafe bereit erklärte. Das genügt, um die literatur. So werden jährlich von diesen Vereinen in Rheinland Annahme einer Verleitung zum Vertragsbruch zu rechtfertigen. und Westfalen allein etwa eine halbe Million Mark für Diese Verleitung verstößt auch gegen die guten Sitten; wenn die evangelische Jugendarbeit ausgegeben. Die Quellen dieser ge- Beklagte, was für erwiesen anzusehen ist, im Laufe der legten waltigen Summe sind kirchliche Gemeinden, Unternehmer und bemittelte„ Gönner". Kirchengemeinden und Kapitalisten wissen eben Jahre wiederholt Angestellte der Konkurrenz zu sich herüberzuziehen versucht hat, so ist das fittenwidrig.- Vom Kammergericht zu Berlin sehr wohl, daß sich das in den Jugendvereinen angelegte Kapital ist dagegen die Klage abgewiesen worden. Es meint, die Klägerin indirekt sehr gut verzinsen wird. Bezeichnenderweise hält der könne dem B. nicht verbieten, eine Stellung bei der Konkurrenz Bund seinen Rechnungsabschluß für das vergangene Jahr und den anzunehmen; sie fönne nur Zahlung der Vertragsstrafe fordern. Haushaltungsvoranschlag für das kommende Jahr geheim, will Wenn also von einem Vertragsbruch im gewöhnlichen Sinne nicht man doch offenbar die Oeffentlichkeit nicht über die Einnahme- gesprochen werden könne, so fönne die Beklagte den B. dazu auch quellen unterrichten. Daß gegen einen 13jährigen Anaben ein hochnotpeine nicht verleitet haben. Auch die von der Beklagten angewandten Der Rechenschaftsbericht teilt weiter mit, daß sich in den Mittel glaubt das Rammergericht nicht beanstanden zu fönnen. liches Berfahren wegen Gotteslästetung angestrengt und Jugendbereinen besondere Pfadfinder-, Wandervogelabteilungen, wenn die Beklagte in etwa acht Fällen versucht habe, Angestellte aur Aburteilung gebracht wird, dürfte nicht allzuoft vorkommen. Jugendwachten usw. gebildet hätten. Für das Ruhrkohlengebiet der Konkurrenz zu sich herüberzuziehen, so liege darin fein Verstoß Einzig dastehend aber ist der Tatbestand der Gotteslästerung", wie soll neben den Ortssekretären noch ein besonderer Bundesbezirks- gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden. er in der Verhandlung gegen den Sünder vor der Straffammer in Gegen diese Entscheidung legte die Klägerin mit Erfolg Revision Mühlhausen i. Is. festgestellt wurde. ein; sie machte zur Begründung geltend: der Umstand, daß die Beklagte durch ihre Bereitwilligkeit, die Strafe zahlen zu wollen, den B. zum Bruch des Konkurrenzversprechens verleitete, und der weitere Umstand, daß ein gewisses systematisches Handeln der Beflagten vorliege, genüge, um eine Sittenwidrigkeit anzunehmen. Das Reichsgericht hat am Dienstag das Urteil des Kammergerichts aufgehoben und das Urteil des Landgerichts wieder hergestellt, die Beklagte also zur Unterlassung der Beschäftigung des B. verurteilt.( Aktenzeichen: II. 333/12.)
sekretär angestellt merden.
Ueber die Stellung zum Jung deutschlandbunde referierte der bekannte Jugendpastor Weigle( Essen ), der dafür eintrat, daß man dieser Bewegung zunächst abwartend gegenüber stehen solle. Bemerkenswert ist noch, daß auf der Jahresversamm Tung viele Stimmen dafür laut wurden, in den evangelischen Jugendvereinen das religiöse Moment wieder mehr zu betonen. Der zweite Bundesvorsitzende, Pastor Niemöller( Elberfeld ), führte in einem Referat:" Zurück zu den Quellen unserer Kraft" aus, daß man sich wohl über alles freuen solle, was den Körper stähle, aber man dürfe das eigentliche Ziel nicht aus den Augen lassen. Gottes Wort müsse wieder der entscheidende Mittelpunkt der Vereinsarbeit werden. In Jesu Worten liege die Stärke der Kraft der evangelischen Jugendvereine". Leider ständen manche Vereine in Gefahr, diese Quelle zu verlassen. Demnach scheint man noch immer nicht eingesehen zu haben, daß die heutige schulentlassene Jugend, dank der religiösen Ueberfütterung in der Schule, von Bibel- und Katechismusunterricht im allgemeinen nichts mehr wissen will.
Di: evangelische Jugendarbeit haben wir, wenn wir deren Bedeutung auch keineswegs unterschäßen dürfen, noch weniger zu fürchten, als die Jugendarbeit der Ultramontanen. Sind doch von Den 51 953 Mitgliedern der evangelischen Jugendvereine in Rhein land- Westfalen nur etwa 25000 weniger als 20 Jahre alt. Etwa 18 000 Mitglieder zählen schon über 25 Lenze, sind also schon recht ausgewachsene Jünglinge"
Stehen der proletarischen Jugendbewegung auch nicht diese gewaltigen Mittel zur Verfügung, so hat sie doch die Unterstützung der modernen Arbeiterbewegung und die wirtschaftliche Entwidelung auf ihrer Seite. Und diese beiden Faktoren sichern ihr die Bufunft, wenngleich dazu gewiß noch ein gewaltiger Kampf nötig fein wird: Ein Kampf, in dem die organisierte Arbeiterschaft noch große Opfer bringen muß und in dem alle denkenden Arbeitereltern ihre schulentlassenen Söhne, und Töchter der proletarischen Jugendbewegung zuführen müssen. Gilt es doch hier, den Kampf um unsere Jugend zu führen, das heißt: den Kampf um die Zukunft der Arbeiterbewegung!
Soziales. antesD
Wie kann ein Taubstummer bei einer öffentlichen Wahl seine Stimme abgeben?
Bei den Gemeindevertreterwahlen in Sachsenhausen( Niederbarnim), die am 22. März 1911 stattfanden, wurde unter anderm der Schiffbaumeister Schreiber gewählt. Der Arbeiter Leue und der Wäschefabrikant Kühl fochten die Wahl an. Sie beriefen sich auf die feststehende Tatsache, daß bei Abgabe einer Stimme mehr für den Gegenkandidaten dem Schreiber die Majorität gefehlt hätte. Demzufolge sei die Wahl ungültig, da ein Taubstummer, der Wähler Kirchner, der auf einem Zettel stehen hatte, was zur Stimmabgabe nötig war, zurückgewiesen worden sei, und zwar auch dann noch, als er einen anderen heranholte, der den Zettel berlesen sollte. ( Kirchner wollte den Gegenfandidaten Kühl wählen.) Außerdem fei Kühl zurückgewiesen worden, als er auf Grund der Vollmacht einer Frau Zander für diese wählen wollte. Der Wahlvorstand habe die Vollmacht angezweifelt und habe auch nicht zugelassen, daß man die Frau Zander in das Wahllokal hole, damit sie die Richtigkeit der Vollmacht bestätige.
Gerichts- Zeitung.
Durchstechereien.
In dem Karbidwerk zu Freyhung im Bayerischen Wald sahen sich die Arbeiter gezwungen, in den Streit zu treten, weil die Dire tion sich weigerte, für die höchst gesundheitsschädliche Arbeit mehr als 2,00 bis 2,50 M. zu bezahlen, und die Behandlung hart und ungerecht ist. Bei Ausständen ist bekanntlich den Arbeitern ein sehr wirksames Hilfsmittel eine arbeiterfreundliche Presse. Im vorliegenden Fall käme für die Streikenden die Zentrumspreffe in Betracht, die den Bezirk beherrscht, aber in diesem Punkte sehen sich die armen Christen jämmerlich verlassen. Sie können ihre Darstellung über die Ursachen der Lohnbewegung nur im Inseratenteil Der ultramontanen Donauzeitung" des Abg. Dr. Pichler veröffent lichen! Das ist sehr bezeichnend für die Art und Weise, wie die Zentrumspreffe Arbeiterinteressen vertritt. Und trotz aller Mißhandlungen lassen sich noch so viele Arbeiter vom Zentrum als Schußtruppe mißbrauchen.
Has Aus aller Welt.
Die duldfame Kirche.
Vor einigen Monaten wurden in dem Dorfe Sausheim die Kinder zur ersten Kommunion geführt. Unter den Erstkommunifanten befand sich auch der 13 Jahre alte Sohn des Arbeiters Püdler. Nach kirchlicher Vorschrift darf vor Empfang der Hostie nichts genossen werden. Auch der Junge, der sich schon einige Tage nicht wohl fühlte, trat nüchtern an die Kommu nion bank. Als ihm der Geistliche die Hoftie gereicht hatte, wurde der Junge von einem Brechreiz befallen, so daß die Hostie aus dem Munde wieder herausgeschleu bert wurde.
Nachdem der Geistliche seiner vorgefeßten Behörde von dem Vorfall Mitteilung gemacht hatte, ordnete diese die Abhaltung eines
In dem Prozeß wegen der Durchstechereien im Untersuchungs- Sühnegottesdienst es an. Auch wurde gegen den Jungen gefängnis plädierte gestern nach Schluß der Beweisaufnahme der Strafantrag wegen Gotteslästerung gestellt. Der GerichtsStaatsanwaltschaftsrat Schwiderath auf Schuldigspruch gegen hof kam zu der Ueberzeugung, daß ein Verschulden des Jungen sämtliche drei Angeklagte und beantragte gegen Dr. Wienftrud nicht vorliege. Das Urteil des Schöffengerichts, das einen Verweis 600 M. Geldstrafe eventuell 30 Tage Gefängnis, gegen Beder drei erteilt hatte, wurde daher aufgehoben und der Angeklagte frei. gesprochen. Monate und gegen Sattler fünf Monate Gefängnis.
Nach ausführlichen Plaidoyers der Verteidiger beschloß das Gericht, nochmals in die Beweisaufnahme einzutreten und die Verhandlung deshalb heute( Donnerstag) fortzusehen.
Fahrlässigkeit auf einer Polizeiwache.
In hellstem Glanze erstrahlen Kirche und Staatsanwaltschaft. Die erste ordnet einen Sühne gottesdienst an, weil einem hungrigen Knaben un wohl wird und lettere nimmt gott ergeben den Strafantrag wegen Gotteslästerung entgegen. Höher geht's wohl nimmer!
Kleine Notizen.
Eine Szene auf einer Polizeiwache, bei welcher durch das unvorsichtige Umgehen mit einer Browningpistole ein Schuhmann Des Eifersüchtigen Rache. schwer verletzt worden war, lag einer Anklage wegen fahrlässiger Unerwiderte Liebe hat in dem lothringischen Orte Dettingen Körperverlegung zugrunde, welche gestern unter Vorsiz des Landgerichtsdirektors Zimmermann die 2. Straffammer des Land- einen 27jährigen Monteur zum Giftmörder gemacht. Der Monteur gerichts II beschäftigte. Angeklagt war der berittene Schuhmann forderte ein Mädchen, dem er sehr zugetan war, auf, in eine ɓa l dige Heirat einzuwilligen. Da das Mädchen ablehnte, schüttete Emil Hoffmann. Der Angeklagte war dem Depot IV für berittene Schuhleute er sowohl dem Mädchen, als auch einem in demselben Hause woham Planufer zugeteilt. Am 25. April d. J. gab der diensthabende nenden jungen Manne, auf den er Grund zur Eifersucht zu haben Wachtmeister Bangemann in der Wachtstube an eine größere An- glaubte, Gift in den Kaffee. Das junge Mädchen st arb zahl Schuhleute je 7 scharfe Patronen aus, die zum Schuße gegen unter fchredlichen Qualen, der junge Mann ringt mit etwaige Angriffe in mehreren sozialdemokratischen Versammlungen dem Tode. dienen sollten, die am Abend desselben Tages stattfanden und von Ein Schulfaftellan als Prügelmeister des Rektors. den betreffenden Beamten überwacht werden sollten. Vorher sollten In der Lutherschule in Gotha , einer Volksschule, bestand die auf Anordnung des Wachtmeisters in der Wachtstube Zielübungen beranſtaltet werden, wozu besondere Patronen, sogenannte Ziel- berwerfliche Gepflogenheit, daß die Lehrer dem Rektor diejenigen oder Ererzierpatronen, von dem Wachtmeister ausgegeben wurden. Kinder vorführten oder anzeigten, die sie mit Prügelstrafe be Diese Zielübungen wurden in der Weise vorgenommen, daß sich denken wollten. Die Lehrer prügelten demzufolge nicht felbst bezw. die Schußleute in etwa 3 Metern Abstand in Reihen aufstellen höchst selten. Aber um so mehr ließ der Schuloberst prügeln. Der mußten. Auf Anordnung des Wachtmeisters sollten die Schuhleute Reftor( Rauichert) ließ sich zu diesem Zwecke stets den Schulhaus dann auf die Augen des ihnen gegenüber stehenden Kameraden mann in sein Zimmer kommen und gab ihm den Stock in die zielen, damit diese gleich selbst beurteilen konnten, ob der Schuß Hände. Da in lezter Zeit einige Knaben in furchtbarer Weise gegut abgekommen war, d. h. ob er im Ernstfalle auch gut getroffen süchtigt wurden, kam die Sache an das Licht der Deffentlichkeit und hätte. Der Angeklagte Hoffmann, der sich im Stalle etwas ver- der unberechtigte Prügelfnecht wird nicht mehr mit solchen Aufspätet hatte, nahm einen der gefüllten Patronenrahmen in der trägen bedacht. Meinung, daß er ebenfalls mit Zielpatronen gefüllt war, Iud seine Pistole und trat dann ebenfalls in die Reihe, um sich an den Bielübungen zu beteiligen. Wie von einer dunklen Ahnung getrieben, weigerte er sich, auf die Augen des ihm vis- a- vis stehenden Schuß manns Wendt zu zielen, mit dem Hinweise, daß er es schon vom Militär her wisse, daß man auch selbst mit einer ungeladenen oder mit Plakpatronen geladenen Waffe nicht auf einen Menschen zielen folle. Er erklärte, daß er lieber auf ein dicht hinter Wendt an der Wand hängendes Bild zielen wolle; das wurde ihm auch gestattet. In dem Moment, als er die Pistole abdrückte, machte der SchutzDie Gemeindevertretung legte noch Revision ein. In der Ver- mann Wendt eine seitliche Bewegung. In denselben Augenblick Handlung vor dem Oberverwaltungsgericht am 10. Dezember wurden fant W. auch schon mit einem lauten Wehruf zu Boden. Wie sich die Kläger Kühl und Leue durch Rechtsanwalt Dr. J. Herzfeld ver- später ergab, waren die Patronen, die dicht nebeneinander lagen, treten, der die Bestätigung der Vorentscheidung beantragte. verwechselt worden. Die Kugel traf W. in den Oberkiefer, durchDas Oberverwaltungsgericht bestätigte die Vorentscheidung, querte den Hals und blieb im Genick stecken. Trotz der schweren so daß es bei der Ungültigkeit der Wahl des Herrn Schreiber ver- Verletzung blieb der Getroffene am Leben; er ist sogar jetzt soweit bleibt. Gründe: Zunächst sei nicht gutzuheißen das Verfahren des wieder hergestellt, daß er einige Zeit Dienst tun konnte. Wahlvorstandes hinsichtlich der Vollmachtsstimme. Das Recht des Gegen Hoffmann wurde Anklage wegen fahrlässiger KörperBevollmächtigten, die Zweifel des Wahlvorstandes an der Voll- verlegung mit der Begründung erhoben, daß er es verabsäumt habe, macht zu beheben, hätte nicht beschränkt werden dürfen. Zu diesem ehe er die Waffe lud, sich genau davon zu überzeugen, ob es sich Schweres Bauunglück. Ein schwerer Unfall ereignete sich am Zwede hätte die Frau 3., da es sich um eine öffentliche Wahl han- um scharfe oder um Zielpatronen handele. Das Schöffengericht Dienstag bei dem Bau einer Villa in Arcachon ( Südfrankreich ). delte, ruhig in das Wahllokal hineingelassen werden können. Hin- Tempelhof verurteilte ihn auch zu 20 M. Geldstrafe. Gegen dieses Dort stürzte das Baugerüst zusammen, wobei fünf Arbeiter sichtlich der Abgabe einer Stimme eines Laubstummen bei einer Urteil legte der Angeklagte Berufung ein. Sein Verteidiger machte getötet und fünf andere schwer verlegt wurden. öffentlichen Wahl tomme es lediglich darauf an, ob sein Wille in vor der Siraffammer geltend, daß von irgendeiner Fahrlässigkeit Gewaltige Petroleumegplosion. In dem Depot der Standard Dil so klarer, deutlicher Weise verlautbart werde, daß daraus mit des Angeklagten keine Rede sein könne. Der Angeklagte, der im Company in Brooklyn erfolgte Mittwoch früh eine Explosion, Sicherheit seine Absicht zu erkennen fei. Es gebe verschiedene Wege. Stalle zu tun hatte, sei erst in die Wachtstube gekommen, nachdem wodurch 40 000 Galonen Petroleum( 1 Galone faßt etwa Er fönne sich eine Vertrauensperson nehmen, die für ihn spreche. der Wachtmeister seine dienstlichen Instruktionen beendet hatte. Als 34 Liter) vernichtet wurden. Soweit bis jetzt festgestellt, ist Es tönne aber auch durch Ueberreichung einer schriftlichen oder ge- er den Befehl erhielt, an den Zielübungen teilzunehmen, mußte esleine Person dabei ums Leben gekommen.
Der Bezirksausschuß als Berufungsinstanz erklärte die Wahl Schreibers schon wegen der Zurückweifung des Taubstummen für ungültig.
Brudermord. In Schönborn bei Danzig wurde der Uhr machermeister Les dau in seinem Hause ermordet und beraubt auf gefunden. Der Mörder hatte das Haus angesteckt, um so die Tat zu verwischen. Als mutmaßlicher Täter ist der Bruder des Ermordeten, der Glafermeister Julius Lesdau, verhaftet worden.
Dampferzusammenstoß im Rieler Hafen . Der deutsche Postdampfer Prinz Adalbert " überrante im Nebel im Kieler Hafen den Schleppdampfer, Margarete". Der letztere fant sofort. Die Mannschaft wurde gerettet.
Tödlicher Unfall im Varieté. Ein schwerer Unfall ereignete sich am Dienstagabend in einem Brüsseler Varieté. Der Kunstschütze Karl Robert verfehlte bei einer seiner Vorführungen einen Schuß und tötete durch die fehlgehende Kugel einen feiner Gehilfen auf der Stelle. Das Publikum geriet in furchtbare Erregung, und es konnte nur mit Mühe eine Panik verhindert werden. Die Vorstellung wurde sofort abgebrochen.
Propis