haben,
alte Gltern ihre Kinder vor solchen berserb-| Formen unbrauchbar zu machen seien. Im übrigen wurde der Der in Frage kommende Unfall wirkt besonders tragisch durch lichen Einflüssen bewachen, denn zu guter Antrag der Staatsanwaltschaft auf Einziehung dieses zweiten den Umstand, daß die eigene Mutter des Angeklagten infolge der Betzt wird sie die Schuld treffen." Buches zurüdgewiesen. Gegen dieses Urteil hatte sowohl die ihm jest zur Bast gelegten Fahrlässigkeit zu Tode gekommen war. Der Meinung sind wir auch; insbesondere sollte diese Mahnung Staatsanwaltschaft, sowie auch Herr Ungewitter als Einziehungs- Der Angeklagte, der Direktor einer Pregluftmaschinenfabrik ist, für die Arbeitereltern gelten. Im übrigen aber muß der interessent Revision eingelegt. Der lettere wandte sich gegen das hatte am 13. Oktober v. J. in Begleitung seiner 64jährigen Mutter berderbliche Einfluß des Jungdeutschlandbundes" schon schlimme Folgen gezeitigt haben, denn sonst würde sich ein bürgerlich- natio- Urteil insoweit, als es auf Unbrauchbarmachung des einen Kapitels und mehrerer Bekannten in seinem 24 PS N. A. G.- Wagen einen Ausflug nach Eberswalde unternommen, bei der er sich sehr vernales Blatt wohl faum zu einer solch scharfen Kritik aufgerafft erkannt hat. Die Staatsanwaltschaft dagegen rügte, daß ihrem spätete, so daß die Rückfahrt in dunkler Nacht unternommen werden Antrage nicht in vollem Umfange stattgegeben sei.. Nun handelt mußte. Trotzdem er die Chauffee nicht genau tannte, fuhr er mit es sich nicht nur allein um dieses Stuttgarter Urteil, sondern um ziemlich großer Geschwindigkeit. Diese Ünvorsichtigkeit hatte dann zwei weitere Urteile, die gegen die Ungewitterschen Bücher er- auch kurz vor Lindenberg die furchtbarsten Folgen. Als er hier in gangen sind und bereits Rechtskraft erlangt haben. Am 3. April eine Kurve hineinfuhr und die Geschwindigkeit beibehielt, tam der Das Heilverfahren der Angestelltenversicherung 1912 hat nämlich das Landgericht Wiesbaden einen dortigen Buch- Wagen ins Schleudern, flog gegen ein Brüdengeländer, durchbrach ist in dem jezt abgeschlossenen Vertrauensmännerwahlkampf von dem händler wegen Verbreitung einer unzüchtigen Schrift zu einer Mark dieses und sauſte, sich zweimal überschlagend, in einen Graben hinunter. Sämtliche Insassen erlitten erhebliche Verlegungen, die Kartell der reaktionären Angestelltenverbände, dem Hauptaus- Geldstrafe verurteilt und das Buch„ Kultur der Nacktheit" als eine Mutter des unvorsichtigen Fahrers wurde so schwer verletzt, daß sie schuß" als eine besondere Errungenschaft gegenüber der Invaliden- unzüchtige Schrift in vollem Umfange erklärt und dessen Bernichtung bald darauf verstarb. Das Gericht erkannte mit Rüdsicht darauf, versicherung gepriesen worden. Jetzt gibt der preußische Minister ausgesprochen. Ferner hat das Landgericht I in Berlin am daß der Angeklagte selbst schon schwer genug bestraft sei durch den des Innern einen Erlaß bekannt, durch den die Kreismedizinal- 6. Juli 1912 einen dortigen Buchhändler wegen Verbreitung des Verlust seiner Mutter, auf eine Gefängnisstrafe von 1 Woche. beamten zu Vertrauensärzten der Reichsversicherungsanstalt bestellt Buches„ Nackt " verurteilt und bezüglich einer einzelnen Stelle des
Soziales.
werden. Als wichtigstes Gebiet für die ärzliche Tätigkeit wird die Begutachtung im Heilverfahren bezeichnet. Als Honorar find für das Gutachten im Heilverfahren 9 M. in Aussicht genommen. Von dem Betrage für das Gutachten im Heilverfahren werden von der Reichsversicherungsanstalt 6 M. übernommen, während der Verficherte, gleichviel ob der Antrag bewilligt wird, 3 M. zu zahlen hat. Zur Begründung dieser merkwürdigen Sorte von sozialer Fürsorge wird in dem Erlaß ausgeführt:
Aus der frauenbewegung.
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Buches, die noch nicht eine Seite umfaßt, auf Unbrauchbarmachung erkannt, indem es lediglich diese eine Stelle für unzüchtig erklärte. Das Stuttgarter Landgericht hat die Frage, ob es sich bei beiden Büchern um unzüchtige Schriften handele, selbständig geprüft und Vom Kampfe um das Frauenstimmrecht in England. auf die Urteile von Wiesbaden und Berlin feine Rücksicht geAuf Beschluß der britischen sozialistischen Partei sollen vor der nommen. Wiedereröffnung der Parlamentsverhandlungen im ganzen Lande Das Reichsgericht hob das Urteil auf und stellte das vorliegende Demonstrationen zugunsten des allgemeinen Stimmrechts aller Berfahren gegen beide Bücher als unzulässig ein. Zur Begrün- Großjährigen stattfinden. Die Einführung eines allgemeinen „ Diese Beteiligung des Versicherten an den Kosten des Gut- dung wurde ausgeführt: Aus der Verhandlung hat sich ergeben, Männerstimmrechts liegt bekanntlich in der Absicht der englischen achtens erscheint begründet, teils, um die allzu leichtherzige daß das Buch„ Kultur der Nacktheit" bereits am 3. April 1912 zur Regierung. Es handelt sich nun darum, die Ausdehnung des WahlStellung von Anträgen einzuschränken, teils um die Versiche- vollständigen Unbrauchbarmachung verurteilt worden ist. Daß rechts auch auf die Frauen ohne jede Besizklausel im Parlament durchzusetzen. rungsanstalt bei den erheblichen Kosten der besonders im Anferner das Buch„ Nackt " am 6. Juli 1912 Gegenstand einer VerDie erste dieser Demonstrationen in London stand unter keinem handlung des Landgericht I in Berlin gebildet hat, in welcher nur guten Stern. Der Tag fange zweifellos zahlreich einlaufenden Anträge zu entlasten." es war der erste Sonntag im neuen Diese Begründung mutet um so merkwürdiger an, als bisher ein fleiner Teil für unzüchtig erklärt, im übrigen das Buch nicht Jahre war nicht gut gewählt, die Vorbereitungen waren etwas bei allen Versicherungsgesehen, die von dem Versicherungsträger beanstandet worden ist. Aus diesem letteren Urteile ergibt sich, überstürzt worden, dazu gewisse Mängel in der Organisation der eingeholten Gutachten selbstverständlich von diesem selbst bezahlt das nicht etwa diese einzelne Stelle als selbständige unzüchtige Bartei und schließlich der Umstand, daß die wüste Agitation der wurden. Bei der Angestelltenversicherung sind die Beiträge gerade Schrift den Gegenstand der Verhandlung gebildet hat, sondern das Suffragettes selbst unter den Verfechtern des Frauenstimmrechts mit Rücksicht auf das Heilverfahren so exorbitant hoch bemessen wor- Buch als ganzes, und daß das Urteil das Buch als ganzes hat viele topfscheu gemacht hatte, dies alles bewirkte, daß die DemonDemgemäß liegen bereits in bezug auf beide stration nur unter sehr mäßiger Beteiligung zustande kam. Die und nun sollen die Angestellten außerdem noch aus ihrer treffen wollen. Tasche zu den Kosten beitragen. Das ist ja eine nette soziale Für- Bücher rechtskräftige Entscheidungen vor und es war unzulässig, das Meeting boykottiert. Es galt ja nicht einem Damenwahlrecht, forge. Da ist es denn doch bringend nötig, daß bei den jekt bevor- ein Verfahren einzuleiten, das abermals auf Unbrauchbarmachung sondern dem Wahlrecht aller großjährigen Männer und Frauen. stehenden Beisitzerwahlen zur Angestelltenversicherung recht viele hinzielt. Diese Entscheidung beruht nicht, so betonte der Präsident Hyndman hielt das einleitende Referat. Selbst wenn das FrauenGewerkschafter gewählt werden, die den Herren Bureaukraten scharf ausdrücklich, auf einer Spitfindigkeit, sondern es ist nach Lage der wahlrecht in den Händen einer so rückständigen Schicht, wie es auf die Finger sehen, Gesetzgebung nicht darüber hinwegzukommen, wenn auch zugegeben die englischen Frauen heute noch wären, zunächst schlecht angewendet werden muß, daß es eine mißliche Sache ist, auf Unbrauchbar- würde, müßte man doch danach streben, es für alle Männer und machung von Büchern zu erkennen, ohne daß Berfaffer und Ver- Frauen zu erringen. Um so mehr sei es dann aber nötig, mit aller leger gehört werden, und ebenso mißlich, daß, wenn in bezug auf ein Energie an der Schulung und Aufklärung sowohl der Männer mie der Frauen zu arbeiten. Es sprachen dann noch eine Reihe her Buch durch verschiedene Gerichte verschiedene Entscheidungen ge- vorragender Redner und Rednerinnen der Partei. Schließlich Am Montg befaßte sich das Reichsgericht mit der Frage, ob troffen werden. Daran ist aber nach der Gesetzgebung nichts zu wurde eine Resolution für das allgemeine Männer- und Frauenein Buch ohne Zuziehung des Verfassers und Verlegers tassiert werden dürfe.
den
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Gerichts- Zeitung.
Freigesprochen und doch vernichtet.
Gegen die Bücher„ Nadt“ und„ Kultur der Nadtheit" des Reformschriftstellers und Verlegers Richard Ungewitter in Stuttgart war ein„ objektibes" Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart eingeleitet worden, nachdem der Verfasser selbst schon früher wegen Verbreitung unzüchtiger Schriften außer Verfolgung gesezt worden
tar.
ändern.
Der Fall liegt ebenso wie die Kassierung des straffreien Buches von Hhan„ Die Verführten". Nachdem das höchste Gericht an
erkannt hat, daß das Ergebnis seiner Kunst dem Rechtsgefühl widerspricht, wäre es an der Zeit, daß durch Reichsgesetzgebung dem Unfug ein Ende bereitet wird, daß ein Buch ohne Anhörung des Verfassers und Verlegers vernichtet wird.
Am 24. April 1912 hat das Landgericht den Antrag der Staatsanwaltschaft, das Buch„ Nadt“ einzuziehen, im vollen Umfange zurüdgewiesen. Was das Buch„ Kultur der Nacktheit" betrifft, so hat das Gericht nur das Kapitel über Gitelkeit und Schamgefühl", Seite 60-65, für unzüchtig erklärt und ausgesprochen, daß dieses Kapitel, sowie die entsprechenden Platten und direktor Rehfeldt.
15-23
Ein schwerer Automobilunfall,
der durch das zu schnelle Durchfahren einer Kurve entstanden war, lag einer Anklage wegen fahrlässiger Tötung zugrunde, die gestern die 6. Straffammer des Landgerichts III unter Vorsiz des Landgerichtsdirektors Rosenthal beschäftigte. Angeklagt war der Fabrik
wahlrecht angenommen.
Marktpreise von Berlin am 13. Januar 1913, nach Ermittelungen bis 20,00, mittel 19,82-19,88, geringe 19,70-19,76. Roggen, gute Sorte des fönigl. Polizeipräsidiums. 100 Kilogramm Weizen, gute Sorte 19,94 17,28-17,30, mittel 17,24-17,26, geringe 17,20-17,22( ab Bahn). gerste, gute Sorte 17,60-18,20, mittel 16,90-17,50, geringe 16,20-16,80.
Hafer, gute Sorte 19,10-20,40, mittel 17,50-19,00( frei agen und ab Bahn).
Martthallenpreise. 100 Kilogr. Erbjen, gelbe, zum Kochen 30,00-50,00. Speisebohnen, weiße, 36,00-50,00. Rinsen 35,00-60,00. artoffeln( Kleinhdl.) 5,00-9,00. 1 Kilogramm Rindfleisch, von der Steule Stalbfleisch 1,40-2,40. Hammelfleisch 1,50-2,40. Butter 2,10-3,00. 60 Stud 1,70-2,40. Rindfleisch, Bauchsleisch 1,40-1,80. Schweinefleisch 1,60-2,20. Gier 4,80-7,20. 1 Kilogramm Karpien 1,40-2,40. Male 1,60-3,20. Bander 1,40-3,60. Hechte 1,60-2,60. Barsche 1,00-2,40. Schleie 1,60-3,20. Bleie 0,80-1,40. 60 Stüd Streble 3,50-24,00.
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