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Daß die Handwerkskammer hier eingreifen mußte, beweist, 1 wie arg die Mißstände auf diesem Gebiete sind und wie dringend notwendig hier eine gefeßliche Regelung der Angelegenheit ist.

Internationaler Wohnungskongres.

Der Fall hat nun auch das Schöffengericht in Trier beschäftigt, und zwar aus folgender Ursache: Dem Offizier gegenüber wohnte ein Fabrikant, der an dem Treiben des Offiziers Anstoß nahm. Eines Tages war ein Bruder des ersteren bei diesem auf Besuch; der Leutnant stand nackt am offenen Fenster und benahm sich, wie ausdrücklich festgestellt wurde, in einer das Schamgefühl gründlich verlegenden Weise. Er rief ihm zu:" Sind Sie verrückt oder haben Sie feinen Anstand; sowas tut nur ein Sch..

Am 8. September d. J. und den folgenden Tagen wird auf Einladung der Königlich Niederländischen Regierung und der Haager Gemeindeverwaltung im Kurhause zu Scheveningen der X. Internationale Wohnungskongreß stattfinden. Die zur Ver- er machen, was er will.- Empört trat hierauf der Fabrikant selbst Der Offizier erwiderte, er sei in seiner Wohnung, da könne handlung gelangenden Gegenstände sind: 1. Verbesserung der Woh- ans Fenster und rief: Dann machen Sie wenigstens das Fenster zu nungsverhältnisse auf dem Lande; 2. Verbesserung und Beseitigung und schieben Sie die Gardine vor; wenn Sie feinen Anstand ge­schlechter Wohnungen; 3. Wohnungsüberfüllung; 4. Stadterweite lernt haben, werde ich Ihnen welchen beibringen. rung. Mit dem Kongresse wird eine Ausstellung verbunden sein, durch die die bedeutendsten in Holland auf dem Gebiete der Woh­nungsreform erzielten Ergebnisse zur Veranschaulichung gelangen werden. Programme sind zu beziehen durch die Zentralstelle für Volkswohlfahrt, Berlin W., Augsburger Str. 61.

Gerichts- Zeitung.

Der Arbeiterturnerbund ist nicht politisch.

Bu vorstehendem Urteil ist endlich die Straffammer in Stade ( Prov. Hannover ) gekommen, nachdem sie bisher anderer An­ficht war.

Verfammlungen.

auf dem Bürgersteig aufammen; er tonnte nur mit bieler Mühe wieder aufgerichtet werden. Der unglückliche Mann gab an, daß er in der Schützenstraße wohne und schon wo che n lang feine Arbeit erhalten könne, weil er an Krämpfen leide. Er habe Frau und zwei noch nicht schulpflichtige Kinder, die ebenfalls darben müssen. Die Um­stehenden erbarmten sich des Bedauernswerten und händigten ihm einen fleinen Betrag ein, wovon er die augenblicklich schlimmste Not befriedigen könne.

Taufende von Mark werden aus Mitteln der Allgemeinheit in dem Augenblick von den frommen Patrioten für Prunk und Feſt= gelage bewilligt, wo ein Arbeiter vor Hunger auf der Straße zu­sammenbricht. Wer angesichts dieser Zustände und dieser Elends­natürlich nicht zu helfen. schilderung noch an die Göttlichkeit der Weltordnung glaubt, dem ist

Ein neues Panama .

Beleidigung in zwei Fällen an. Die Beweisaufnahme fiel geradezu Der Leutnant strengte gegen den Fabrikanten die Klage wegen vernichtend für den Kläger aus. Uebereinstimmend sagten eine ganze Reihe von Zeugen, auch Frauen, aus, daß der Herr Ober­leutnant wochenlang jene Handlungen betrieben habe, so daß die Zu der von uns gemeldeten Verhaftung der beiden am Bau friegsgerichtliche Freisprechung noch befremdender wurde. Das Ge- des römischen Justizpalastes beteiligten Ingenieure richt tam nach langer Beratung zu folgendem Urteil: In einem nicciardi und Borelli wird uns aus Rom geschrieben: Fall mußte Freisprechung erfolgen, weil die Täterschaft ausge- Die Verhaftung ist auf Grund der von uns bereits berichteten schlossen war. Im zweiten Falle jedoch mußte eine Verurteilung Der bestechliche eintreten. Zwar stehe dem Angeklagten der Schutz des§ 193 zur Bestechungsaffäre eines Staatsbeamten erfolgt. Seite. Der Kläger habe das Schamgefühl in gründlicher Weise, Beamte, der als Rechtsanwalt der staatlichen Advokatur die Bau­und zwar dauernd verlegt. Der Angeklagte war daher berechtigt, firma begünstigt hat und von ihr bezahlt wurde, ist ein jetzt bei sich dagegen zu wehren. Er sei aber in der Abwehr zu weit ge- den Staatsbahnen angestellter Rechtsanwalt Silvestri, gangen. Bwölf Mitglieder der Arbeiter- Turnerschaft Harburg hatten der Sache sei jedoch eine außerordentlich milde Strafe am Blake. ist. Da das Gefeß den Bestecher mit denselben Strafen bedroht Der Ausdruck Sch.... sei eine Beleidigung. Nach Lage der, um der Verhaftung zu entgehen, ins Ausland geflüchtet je ein polizeiliches Strafmandat über 20 M. erhalten, weil sie sich als solche halte das Gericht eine Geldstrafe von 5 Mark für aus- wie geweigert hatten, das Statut des Vereins und die Mitgliederliste reichend. Außerdem habe der Kläger die Hälfte der Kosten au industriellen, die zu den Magnaten des industriellen den Bestochenen, ist die Verhaftung der beiden Groß­des Vorstandes der Polizei einzureichen. Die freie Turnerschaft tragen. bon Harburg wurde von der Polizei als ein politischer Verein an­Unternehmertums in Italien gehören, verfügt worden. Der gesehen. Ferner sollen die Angeklagten Jugendliche in diesem Eindruck in Rom ist ungeheuer, dabei scheint man erst am Anfang politischen Verein" geduldet haben. Schöffengericht und Land­des Standals zu sein. Was die Verhaftungen veranlaßt hat, ist nur gericht bestätigten den Strafbefehl. Das Oberlandesgericht ver­eine Episode des großen Kuddelmuddels, und der Episoden sollen Die Warenhäuser H. Tiek ein Arbeiterparadies? Der Deutsche sehr viele sein. Man spricht von der Verantwortlichkeit wies jedoch das schöffengerichtliche Urteil wegen Rechtsirrtums an Transportarbeiterverband, Branche der Kauf- und Warenhäuser, mehrerer Abgeordneten, auch eine Dame der römischen das Landgericht zurüd. Das Oberlandesgericht führte aus: es hielt dieser Tage in den Corona- Brachtsälen" eine Versammlung müsse festgestellt werden, inwiefern jeder einzelne der Angeklagten ab mit dem Thema:" Sind die Lohn- und Arbeitsverhältnisse bei Gesellschaft, die in der Nacht der Verhaftung im Hause des Ingenieurs Jugendliche im Verein geduldet habe. Die Tatsache allein, daß der Firma H. Tiek den heutigen Zeitverhältnissen entsprechend?" Ricciardi weilte, wurde bei einer in ihrer Wohnung vorgenommenen Jugendliche dem Verein angehören, genüge nicht, um alle Ange- Die Versammlung war außergewöhnlich gut besucht. Der Referent Haussuchung im Besiz kompromittierender Papiere gefunden. Es flagten für strafbar zu halten. Dann moniert das Oberlandes. Bollmeier schilderte die Lohnverhältnisse des von außen fich heißt sogar, daß zwei Mitglieder der Enquetetom­gericht die Feststellung" des politischen Zwedes des Arbeiterturner- Er besprach besonders die Lohn- und Arbeitsbedingungen der Haus- stehen und daß ein Abgeordneter als so schön und pruntvoll ausnehmenden Millionenunternehmens. mission in Geschäftsbeziehungen zur Firma Ricciardi- Borelli bundes Deutschlands , dem die Freie Turnerschaft Harburg ange- diener, Packer, Schaffner usw. Es sei fast unglaublich wie ver- Firma eine Entschädigungssumme von ein Abgeordneter als Schiedsrichter hört, als unzulänglich, indem das Landgericht kurzerhand erklärt heiratete Leute und besonders diejenigen, die eine starke Familie 1,5 Millionen zu hat, der politische Charakter im Sinne der fraglichen Gesetzes zu ernähren haben, mit einem Wochenlohn von 25 M. auskommen. ſprechen ließ, nachdem der Schiedsspruch schon abgeschlossen bestimmung sei von verschiedenen Gerichten einwandfrei fest- Von diesen 25 M. geht noch das Kranken- und Invalidengeld und war und auf 900 000 2ire erkannt hatte. Die zahlreichen Schieds­unsprüche, geftelt". außerdem 1 M. pro Woche Kaution ab. Die Angestellten müssen sprüche, die während des Baues nötig wurden, sollen das Haupt. Im neuen Termin vor dem Landgericht Stade suchte der sich nämlich verpflichten, 101 M. Konventionalstrafe zu zahlen, fächliche Anklagematerial darstellen; gerade in ihnen soll die Be­wenn sie ihre Arbeitsstelle ohne die Kündigung einzuhalten, ver- ste ch I ich teit Vertrauensleute des Staates Staatsanwalt mit aller Energie eine neue Verurteilung herbei- lassen. Diese 101 M. werden nun in Raten von 1 M. pro Woche am schärfsten zum Ausdruck kommen. zuführen; doch konnte das Gericht diesmal nicht die mindesten Tat- vom Lohn abgezogen. Auch die Arbeitszeit ist eine unmenschlich Prof. Calderini, dem nur die künstlerische Leitung oblag, hat erklärt, Der Architekt des Baues, fachen erkennen, die auf den politischen Charakter der Freien lange. Die für das Handelsgewerbe gefeßlich festgelegte ununter- er hätte mit dem finanziellen Teil des Unternehmens nie etwas zu Turnerschaft Harburg oder des Arbeiterturnerbundes schließen brochene Mindestruhezeit von 11 Stunden pro Tag scheint für die laffen. So kam das Gericht zu einer Freisprechung sämtlicher An- Firma H. Tiek teine Geltung zu haben, denn es ist keine Selten- tun gehabt, hätte sich aber des Eindrucks von ernsten Unregelmäßig­getlagten. Die Kosten, auch die der Revision, trägt die Staats- heit, daß das Bersonal bis spät in die Nacht hinein beschäftigt wird. feiten nicht erwehren können. Der Bau, so wie er heute sei, hätte taffe und die baren Auslagen werden den Angeklagten ersetzt. Herr Ostar Tieß sei in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des ungefähr 20 Millionen tosten müssen, der Staat hat aber Verbandes der Kauf- und Warenhäuser seinerzeit ebenfalls für den weit mehr als das Doppelte dafür bezahlt! Ende Achtuhr- Ladenschluß eingetreten; aber vom Acht März wird der Bericht der Erhebungskommission veröffentlicht uhrarbeitsschluß und von der Innehaltung der gesehlichen werden. Bestimmungen im Handelsgewerbe scheine er nichts wissen zu wollen. Kleine Notizen.

Cautchouc- Compagnie- Prozeß.

In dem Betrugsprozeß gegen Angestellte der Continental­Cautchouc- Compagnie", bei welchem es sich, wie schon berichtet, um Pneumatits im Werte von über 36 000 M. handelte, wurde gestern das Urteil verkündet. Es wurden 6 Angeklagte zu Strafen von 4 Monaten bis zu Jahr und 4 Monaten verurteilt. Die wegen Hehlerei angeklagten Gleitschuhfabrikanten Ferdinand Merten und Josef Wagner aus Wilmersdorf wurden freigesprochen.

Berlegung durch Polizeibeamte bei einem Straßentumult. haftet die Gemeinde, wenn bei einer Zusammenrottung oder einem Nach§ 1 des Preußischen Tumultgesetzes vom 11. März 1850 Zusammenlauf von Menschen burch öffentliche Gewalt ber bum Anwendung der dagegen getroffenen gefeßlichen Maßregeln Be schädigungen des Eigentums oder Verlegungen von Personen stattfinden, für den dadurch entstandenen Schaden. Der Verletzte muß aber nach§ 5 des Gesetzes seine Forderung binnen 14 Tagen bei dem Gemeindevorstand anmelden und binnen vier Wochen er­forderlichenfalls gerichtlich geltend machen. Die Versäumung dieser Fristen hat den Verlust der Ansprüche zur Folge. In dem preuzi= schen Gesez vom 1. August 1909 ist für den Staat und andere Verbände( Kommunalverbände) die Uebernahme der Haftung für Amtspflichtverlegungen der Beamten bei Ausübung der öffent. lichen Gewalt festgestellt. Wird der Anspruch eines bei einem Tu­mult Verletzten auch auf das Beamtenpflichtgesetz geftüßt, so fragt es sich, ob die Versäumung der im Tumultgesetz festgesetzten Fristen auch den Verlust des Anspruchs aus dem Beamtenpflichtgesek aur Folge hat. In dieser Hinsicht interessiert der nachstehende Rechts­ftreit:

Am 10. Oktober 1910 fanden in Remscheid Arbeiterunruhen ftatt; es erfolgten Zusammenstöße mit der Polizei, bei denen diese von der Waffe Gebrauch machte. Der Maschinenschlosser V. aus Gera ist dabei durch einen unermittelt gebliebenen Polizeibeam­ten schwer an der Hand verletzt worden. Er will bei den Unruhen gar nicht beteiligt gewesen sein; er behauptet, er sei, aus einem Restaurant tommend, auf der Straße in den Tumult geraten, habe, weil die Polizei blank gezogen hatte, die Flucht ergriffen und dann ohne jede Veranlassung die Verlegung erlitten. B. erhob nunmehr gegen die Stadt Remscheid Klage auf Ersatz des ihm entstandenen Schadens; er gründet den Anspruch auf das Tumultgesetz und auf das Beamtenhaftpflichtgesetz.

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Zum Schlusse brandmarkte der Redner dann aufs schärfste 50 000 Mark veruntreut. In Dresden wurde auf Ver­das Angeber- und Spibeltum. Herr Ostar Tiek gab, anläßlich anlassung der Allgemeinen deutschen Kreditanstalt der Bankbeamte feines 25jährigen Ghejubiläume 100 000 m. zur Gründung einer Richard Richter verhaftet, der früher Bevollmächtigter einer Stasse, aus welcher die Angestellten bei besonderen Notfällen Unter- Depofitenfiliale der genannten Bank war. Durch betrügerische stübung erhalten fönnen. Diese 100 000 m. find allerdings nur Manipulationen hat Richter sich in den Besitz von Wertpapieren der Tropfen auf dem heißen Stein und außerdem sei es bedenklich, Bank im Betrage von etwa 50 000. M. gebracht und die Werte teil­daß die Angestellten erst so lange warten müssen, bis sie am Abweise zur Dedung von Spekulationsverlusten an anderen Banken fügung zu erhalten. Herr D. Tiek hat auch größere Summen für Todessturz eines Fliegers. Am Sonnabendvormittag stürzte auf grund ihrer Griftenz stehen, um einige paar Mart Notfallunter- benugt. die Berliner Schuhmannschaft und für die Berliner dem Flugplas Lindenthal bei Leipzig der Flieger Ober­es doch jedenfalls richtiger gewesen, wenn Herr Tiek in erster einem längeren Fluge im Gleitfluge landen wollte. Feuerwehrleute gegeben. Bei dieser Opferwilligkeit wäre telegraphenassistent Lent aus 800 Meter Höhe ab, als er nach Linie die niedrigen Löhne seiner Angestellten etwas aufgebessert war fofort tot, der Apparat wurde vollständig zertrümmert. Der Flieger Redner mit seinen Ausführungen das Richtige getroffen hatte. hätte. Die Zustimmung der Versammelten bewies, daß der Lent war als Postbeamter in Berlin tätig und hatte von seiner lich folgende Resolution einstimmig angenommen: In der Diskussion wurde die Kritik noch fortgesetzt und schließ- Behörde Urlaub zu seiner Ausbildung als Flieger erhalten. Typhusepidemie. Ln dem nahé Saarbrücken gelegenen " Die in den Coronasälen" bersammelten Handelshilfs- Lothringischen Orte ageningen ist eine Typhusepidemie aus­arbeiter der Warenhäuser H. Tiek nehmen Kenntnis von den gebrochen. Einige Personen find bereits gestorben, eine ganze Ausführungen des Referenten und erklären sich mit demselben Anzahl Ertranfter liegt hoffnungslos danieber. einverstanden. Um ihre Lebenslage zu verbessern verpflichten sie fich, Mitglied des Deutschen Transportarbeiter- Verbandes zu werden, resp. jeden noch Fernstehenden der Organisation zuzu­führen, um mit Hilfe der Organisation auch hier menschenwür­bigere Verhältnisse zu schaffen."

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Aus aller aller Welt.

Dampferkatastrophe in der Nordsee.

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Wie erst jetzt bekannt wird, hat sich am Donnerstagbormittag auf der Höhe von Borkum ein Zusammenstoß zweier Dampfer zu getragen, bei dem der eine Dampfer fant. Der Stettiner Dampfer Kristiania ", der Reederei Emil R. Reglaff gehörig, ist mit einer Erzladung von Huelva in Spanien nach Stettin bestimmt, auf der Höhe von Borkum mit dem Levantedampfer, Galatha" zu Das Landgericht Elberfeld und das Oberlandesgericht Düffel- fammengestoßen und innerhalb fünf Minuten gejunten. dorf haben die Klage abgewiesen. In seinen Entscheidungsgründen Obgleich die meisten der Leute mit Schwimmwesten versehen waren führt das Oberlandesgericht aus: Das Tumultgesetz vom 11. März und von der Galatha" sofort Rettungsversuche vorgenommen 1850, auf das die Klage in erster Linie gestützt ist, macht die Gel- wurden, sind fünf von ihnen ertrunken. Es sind dies der tendmachung des Schadensanspruches von der Innehaltung der 28 jährige zweite Maschinist Frizz Aehringhaus aus Hagen , gesetzten Ausschlußfristen abhängig. Der Kläger hat sich nun zwar am Tage nach seiner Verlegung auf dem Bolizeirebier nach dem der 41 jährige zweite Offizier Fr. Winkler aus Sorau in betreffenden Polizeibeamten erkundigt, aber dabei nicht erklärt, Schlesien , der 21 jährige Zimmermann Albert Ma aus Wollin, daß er einen Schaden geltend machen wolle. Diese Geltendmachung der 18 jährige Trimmer Otto 8unt aus Stettin und ist erst viel später geschehen. Auch die Klageerhebung ist verspätet, 24 jährige Heizer Karl Sch mill aus Wismar . Die Galatha", da sie erst am 4. September 1911 erfolgt ist. Da der Kläger die die schwer beschädigt wurde, ist nach Hamburg zurückgekehrt. gesetzlichen Ausschlußfristen versäumt hat, so besteht schon aus diesem Grunde keine Verpflichtung der Beklagten aus dem Tu­multgefeß. Soweit es sich um die Anwendung des Beamtenhaft­pflichtgesetzes handelt, sind nach der Meinung des Oberlandes­gerichts die im Tumultgesetz bestimmten Ausschlußfristen auch auf bas Beamtenhaftpflichtgesetz auszudehnen, wenn das Verschulden des Beamten in Anlaß des Tumultes begangen worden ist. Gegen diese Entscheidung legte der Kläger mit Erfolg Revi­fion ein; er machte hauptsächlich geltend, daß die Fristen des Tu seien; hätte das geschehen sollen, so wäre es im Gesetz ausge­sprochen worden. Das Reichsgericht hielt die Revision für be­gründet: es hat am Freitag das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur anderweiter Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht zurüdverwiesen.( Aktenzeichen: III. 378/12.)

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Im Adamskostüme!

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Schweres Grubenunglück im Ruhrgebiet .

Wie uns ein Telegramm aus Mülheim meldet, sind am Sonnabendmorgen auf dem alten Schacht der dem Mülheimer Bergwerksverein gehörigen Zeche Wiesche in Heiße bei einer Seilfahrt vier Bergleute getötet worden. Der Unfall ist vermutlich dadurch entstanden, daß sich bei der Auffahrt infolge eines unglücklichen Zufalls das Verschlußtor des Förderkorbes löfte und die Bergleute herausfielen. Die Leichen konnten bisher nicht geborgen werden.

Zwei Welten.

Briefkaften der Redaktion.

Don Ratenzahlungen abzusenden. A. 28. 74. Go Die Frage nicht beantworten. P. Schi. 14. Nur dann, wenn den

Die juristische Sprechstunde findet 2tndenstraße 69, vorn vier Treppen Fahrstuhl, wochentäglich von bis Uhr abends, Sonnabends, von 4% bis 6 Uhr abends statt. Jeder für den Briefkasten bestimmten Anfrage ist ein Buchstabe und eine Zahl als Mertzeichen betzufügen. Briefliche Antwort wird nicht erteilt. Anfragen, denen keine Abonnementsquittung beigefügt ist, verden nicht beantwortet. Eilige Fragen trage man in der Sprechstunde vor. E. H. 1. 1. und 2. Die strafbare Handlung verjährt in zehn Jahren. 3. Ja, sofern Beschwerdegründe vorhanden sind. 4. Es kann jederzeit Pfändung vorgenommen werden. Eine Neuleistung des Offenbarungseides fann jedoch erst verlangt werden, wenn von der letzten Eidesleistung ab fünf Jahre verstrichen find. 5. Nur dann, wenn für das Kind Armen­unterstügung gezahlt worden ist. 6. Das kann versucht werden. 7. cs gemacht werden, da sonstige Teilbeträge verjähren. muß in längstens vierjährigen Zwischenräumen ein Bollstreďungsversuch - K. B. 25. 1. Nein. 2. und 3. In vier Jahren. K. W. 35. Der Steuerbetrag kann mit einem Male gefordert werden. Es empfiehlt sich, ein Gesuch um Gewährung A. 2. 74. So allgemein läßt sich Eigentümer ein Berschulden trifft. Ob und welche Versicherungsgesellschaft haftbar ist, läßt sich ohne Einsichtnahme in die Versicherungsbedingungen nicht beurteilen. Glückskind. 1., 2. und 3. Nein. 4. Ja, sofern ein werden. 2. Das Erscheinen beider ist nicht notwendig. Derjenige, der vor Statut besteht. R. 2. 100. 1. Sie können nur zur Zahlung verurteilt Gericht erscheint, muß jedoch eine schriftliche Prozeßvollmacht des anderen W. M. Sie sind im Necht. Teils haben. 3. Unverständlich. 4. Ja. 2. 2. 70. 1. Nein. 2. Ja. 3. Je nach der Steuerkraft in den einzelnen Wahlbezirken. 4. Ja. M. 2. 1000. 1. und 2. Ja. 3. Nein. B. 5. Die nicht erheblichen Kosten sind von der Nachlaßmasse zu decken. E. W. 150. Die Haushaltungsgegenstände verbleiben sämtlich der Frau, der übrige Nachlaß fällt zur Hälfte der Frau, zur anderen Hälfte an die Eltern, falls solche nicht vorhanden sind, an die Geschwister des Verstorbenen. 2. 73. Entweder vor einem Notar oder Gericht oder eigenhändig geschrieben, mit Drtsbezeichnung, Datum und Unterschrift bersehen. Finowstr. 8 a. Eine gefeßliche Unterhaltungspflicht, der Schwester gegenüber beſteht nicht. R. M. 1000. 1. In 30 Jahren. 2. Es wäre möglich, daß das Gericht den Vertrag als gegen die guten Sitten verstoßend ansieht. Hohenlohe 7. Die Frage läßt sich nur dann be­antworten, wenn wir noch wiffen, wo der erste Chewohnsitz gewesen ist. Dderstr. 2. 3. Ja. Kunstmann 30. 1. Engelufer 15. 2. Paul Hackelbusch, Berlin O. 112, der Künste, Pariser Blab 4. 2. Die Firmen, mit denen Sie sich in Ber­

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Ernst, Brit. 1. Wenden Sie sich an die Akademie bindung zu sehen bätten, finden Sie im Adreßbuch, Band II, Zeil IV, Seite 121 verzeichnet, unter Film. M. U., Nürnberg . Für dieses Gebiet stehen uns leider keine Entscheidungen zu. B. 793. 1. Un­gefähr 200. 2. Nein. Buchholz 30. Metallarbeiterverband, Bureau Pofener Blätter berichten: In der letzten Stadtverordneten - Linienſtr. 83/85. K. 2. Dr. Schünemann, Dranienſtr. 139. Parteis versammlung wurden ohne Widerspruch 30 000 Mart bewilligt fönnte nur durch die Organisation entsprochen werden. Vielleicht erinnern genoffe Neukölln. Eine solche Stiftung existiert nicht. Ihrem Wunsche zur Ausschmüdung der Stadt für den Empfang Sie die Fraktion nochmal. Rd. 44. Leider nicht bekannt. Unter dieser Ueberschrift berichteten wir vor kurzem über die Wilhelms II.- beim biesjährigen Kaisermanöver. 1000 Mart Klempner. Jedenfalls von der königlichen Forstverwaltung. aufsehenerregende Freisprechung eines Offiziers vor dem Kriegs- wurden bewilligt für ein Fest zu Ehren des Provinzial- um geschäftliche Angelegenheiten kann sich die Redaktion nicht fümmern. gericht der 16. Division in Trier . Ein Oberleutnant vom 161. In- Landtages und ebenso viel für einen Begrüßungs. B. 1. 1. It selbit ausgeschieden. 2. Ungefähr um 1890. fanterie- Regiment hatte die immerhin recht merkwürdige Gewohn- abend des in Kürze hier tagenden Allgemeinen Deutschen . B. 1. und 2. Erfahren Sie im Bureau der Gesellschaft, Unter den Linden 8. 6. R. 30. 1. bis 6. Wenden Sie sich an die Zentrale für heit, sich völlig nackt ans Fenster zu stellen und dann allerhand un- Lehrerinnenvereins. M. P. 5. Fach­züchtige Manipulationen vorzunehmen. Unter Anklage gestellt, In derselben Nummer müssen die Posener Blätter folgende private Fürsorge, Berlin W. 35, Flottwellstr. 4 I. mann fragen. Tischler oder Polierer... 101. Harmlose Ber sprach ihn das Kriegsgericht frei. Es hielt zwar objektiv die Vor- Elendsschilderung bringen: einigung zu gegenseitiger Unterſtügung. 2. 3. 57. 1.- 3. Wieweit diese nahme unzüchtiger Handlungen für erwiesen, aber glaubte in sub- Ein Unglücklicher. Heute vormittag 10 Uhr brach in der Anpreisungen den Tatsachen entsprechen, lassen Sie sich am besten vom Arzt jettiver Hinsicht seien die Tatbestandsmerkmale nicht erfüllt. St. Martinstraße ein Arbeiter vor unger und Mattigteit belehren.

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St. Nr. 21.

3. Nein.